Datenschutzerklärung



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Diese Datenschutzerklärung klärt Sie über die Art, den Umfang und Zweck der Verarbeitung von personenbezogenen Daten (nachfolgend kurz „Daten“) innerhalb unseres Onlineangebotes und der mit ihm verbundenen Webseiten, Funktionen und Inhalte sowie externen Onlinepräsenzen, wie z.B. unser Social Media Profile auf (nachfolgend gemeinsam bezeichnet als „Onlineangebot“). Im Hinblick auf die verwendeten Begrifflichkeiten, wie z.B. „Verarbeitung“ oder „Verantwortlicher“ verweisen wir auf die Definitionen im Art. 4 der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO).



Verantwortlicher

Dr. Stefan Wogawa

Mail st.wogawa@gmail.com

Tel. 0176/23790691

Arten der verarbeiteten Daten:

- Bestandsdaten (z.B., Namen, Adressen).

- Kontaktdaten (z.B., E-Mail, Telefonnummern).

- Inhaltsdaten (z.B., Texteingaben, Fotografien, Videos).

- Nutzungsdaten (z.B., besuchte Webseiten, Interesse an Inhalten, Zugriffszeiten).

- Meta-/Kommunikationsdaten (z.B., Geräte-Informationen, IP-Adressen).

Kategorien betroffener Personen

Besucher und Nutzer des Onlineangebotes (Nachfolgend bezeichnen wir die betroffenen Personen zusammenfassend auch als „Nutzer“).

Zweck der Verarbeitung

- Zurverfügungstellung des Onlineangebotes, seiner Funktionen und Inhalte.

- Beantwortung von Kontaktanfragen und Kommunikation mit Nutzern.

- Sicherheitsmaßnahmen.

- Reichweitenmessung/Marketing

Verwendete Begrifflichkeiten

„Personenbezogene Daten“ sind alle Informationen, die sich auf eine identifizierte oder identifizierbare natürliche Person (im Folgenden „betroffene Person“) beziehen; als identifizierbar wird eine natürliche Person angesehen, die direkt oder indirekt, insbesondere mittels Zuordnung zu einer Kennung wie einem Namen, zu einer Kennnummer, zu Standortdaten, zu einer Online-Kennung (z.B. Cookie) oder zu einem oder mehreren besonderen Merkmalen identifiziert werden kann, die Ausdruck der physischen, physiologischen, genetischen, psychischen, wirtschaftlichen, kulturellen oder sozialen Identität dieser natürlichen Person sind.



„Verarbeitung“ ist jeder mit oder ohne Hilfe automatisierter Verfahren ausgeführte Vorgang oder jede solche Vorgangsreihe im Zusammenhang mit personenbezogenen Daten. Der Begriff reicht weit und umfasst praktisch jeden Umgang mit Daten.



„Pseudonymisierung“ die Verarbeitung personenbezogener Daten in einer Weise, dass die personenbezogenen Daten ohne Hinzuziehung zusätzlicher Informationen nicht mehr einer spezifischen betroffenen Person zugeordnet werden können, sofern diese zusätzlichen Informationen gesondert aufbewahrt werden und technischen und organisatorischen Maßnahmen unterliegen, die gewährleisten, dass die personenbezogenen Daten nicht einer identifizierten oder identifizierbaren natürlichen Person zugewiesen werden.



„Profiling“ jede Art der automatisierten Verarbeitung personenbezogener Daten, die darin besteht, dass diese personenbezogenen Daten verwendet werden, um bestimmte persönliche Aspekte, die sich auf eine natürliche Person beziehen, zu bewerten, insbesondere um Aspekte bezüglich Arbeitsleistung, wirtschaftliche Lage, Gesundheit, persönliche Vorlieben, Interessen, Zuverlässigkeit, Verhalten, Aufenthaltsort oder Ortswechsel dieser natürlichen Person zu analysieren oder vorherzusagen.



Als „Verantwortlicher“ wird die natürliche oder juristische Person, Behörde, Einrichtung oder andere Stelle, die allein oder gemeinsam mit anderen über die Zwecke und Mittel der Verarbeitung von personenbezogenen Daten entscheidet, bezeichnet.



„Auftragsverarbeiter“ eine natürliche oder juristische Person, Behörde, Einrichtung oder andere Stelle, die personenbezogene Daten im Auftrag des Verantwortlichen verarbeitet.

Maßgebliche Rechtsgrundlagen

Nach Maßgabe des Art. 13 DSGVO teilen wir Ihnen die Rechtsgrundlagen unserer Datenverarbeitungen mit. Sofern die Rechtsgrundlage in der Datenschutzerklärung nicht genannt wird, gilt Folgendes: Die Rechtsgrundlage für die Einholung von Einwilligungen ist Art. 6 Abs. 1 lit. a und Art. 7 DSGVO, die Rechtsgrundlage für die Verarbeitung zur Erfüllung unserer Leistungen und Durchführung vertraglicher Maßnahmen sowie Beantwortung von Anfragen ist Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO, die Rechtsgrundlage für die Verarbeitung zur Erfüllung unserer rechtlichen Verpflichtungen ist Art. 6 Abs. 1 lit. c DSGVO, und die Rechtsgrundlage für die Verarbeitung zur Wahrung unserer berechtigten Interessen ist Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO. Für den Fall, dass lebenswichtige Interessen der betroffenen Person oder einer anderen natürlichen Person eine Verarbeitung personenbezogener Daten erforderlich machen, dient Art. 6 Abs. 1 lit. d DSGVO als Rechtsgrundlage.

Sicherheitsmaßnahmen

Wir treffen nach Maßgabe des Art. 32 DSGVO unter Berücksichtigung des Stands der Technik, der Implementierungskosten und der Art, des Umfangs, der Umstände und der Zwecke der Verarbeitung sowie der unterschiedlichen Eintrittswahrscheinlichkeit und Schwere des Risikos für die Rechte und Freiheiten natürlicher Personen, geeignete technische und organisatorische Maßnahmen, um ein dem Risiko angemessenes Schutzniveau zu gewährleisten.



Zu den Maßnahmen gehören insbesondere die Sicherung der Vertraulichkeit, Integrität und Verfügbarkeit von Daten durch Kontrolle des physischen Zugangs zu den Daten, als auch des sie betreffenden Zugriffs, der Eingabe, Weitergabe, der Sicherung der Verfügbarkeit und ihrer Trennung. Des Weiteren haben wir Verfahren eingerichtet, die eine Wahrnehmung von Betroffenenrechten, Löschung von Daten und Reaktion auf Gefährdung der Daten gewährleisten. Ferner berücksichtigen wir den Schutz personenbezogener Daten bereits bei der Entwicklung, bzw. Auswahl von Hardware, Software sowie Verfahren, entsprechend dem Prinzip des Datenschutzes durch Technikgestaltung und durch datenschutzfreundliche Voreinstellungen (Art. 25 DSGVO).

Zusammenarbeit mit Auftragsverarbeitern und Dritten

Sofern wir im Rahmen unserer Verarbeitung Daten gegenüber anderen Personen und Unternehmen (Auftragsverarbeitern oder Dritten) offenbaren, sie an diese übermitteln oder ihnen sonst Zugriff auf die Daten gewähren, erfolgt dies nur auf Grundlage einer gesetzlichen Erlaubnis (z.B. wenn eine Übermittlung der Daten an Dritte, wie an Zahlungsdienstleister, gem. Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO zur Vertragserfüllung erforderlich ist), Sie eingewilligt haben, eine rechtliche Verpflichtung dies vorsieht oder auf Grundlage unserer berechtigten Interessen (z.B. beim Einsatz von Beauftragten, Webhostern, etc.).



Sofern wir Dritte mit der Verarbeitung von Daten auf Grundlage eines sog. „Auftragsverarbeitungsvertrages“ beauftragen, geschieht dies auf Grundlage des Art. 28 DSGVO.

Übermittlungen in Drittländer

Sofern wir Daten in einem Drittland (d.h. außerhalb der Europäischen Union (EU) oder des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR)) verarbeiten oder dies im Rahmen der Inanspruchnahme von Diensten Dritter oder Offenlegung, bzw. Übermittlung von Daten an Dritte geschieht, erfolgt dies nur, wenn es zur Erfüllung unserer (vor)vertraglichen Pflichten, auf Grundlage Ihrer Einwilligung, aufgrund einer rechtlichen Verpflichtung oder auf Grundlage unserer berechtigten Interessen geschieht. Vorbehaltlich gesetzlicher oder vertraglicher Erlaubnisse, verarbeiten oder lassen wir die Daten in einem Drittland nur beim Vorliegen der besonderen Voraussetzungen der Art. 44 ff. DSGVO verarbeiten. D.h. die Verarbeitung erfolgt z.B. auf Grundlage besonderer Garantien, wie der offiziell anerkannten Feststellung eines der EU entsprechenden Datenschutzniveaus (z.B. für die USA durch das „Privacy Shield“) oder Beachtung offiziell anerkannter spezieller vertraglicher Verpflichtungen (so genannte „Standardvertragsklauseln“).

Rechte der betroffenen Personen

Sie haben das Recht, eine Bestätigung darüber zu verlangen, ob betreffende Daten verarbeitet werden und auf Auskunft über diese Daten sowie auf weitere Informationen und Kopie der Daten entsprechend Art. 15 DSGVO.



Sie haben entsprechend. Art. 16 DSGVO das Recht, die Vervollständigung der Sie betreffenden Daten oder die Berichtigung der Sie betreffenden unrichtigen Daten zu verlangen.



Sie haben nach Maßgabe des Art. 17 DSGVO das Recht zu verlangen, dass betreffende Daten unverzüglich gelöscht werden, bzw. alternativ nach Maßgabe des Art. 18 DSGVO eine Einschränkung der Verarbeitung der Daten zu verlangen.



Sie haben das Recht zu verlangen, dass die Sie betreffenden Daten, die Sie uns bereitgestellt haben nach Maßgabe des Art. 20 DSGVO zu erhalten und deren Übermittlung an andere Verantwortliche zu fordern.



Sie haben ferner gem. Art. 77 DSGVO das Recht, eine Beschwerde bei der zuständigen Aufsichtsbehörde einzureichen.

Widerrufsrecht

Sie haben das Recht, erteilte Einwilligungen gem. Art. 7 Abs. 3 DSGVO mit Wirkung für die Zukunft zu widerrufen

Widerspruchsrecht

Sie können der künftigen Verarbeitung der Sie betreffenden Daten nach Maßgabe des Art. 21 DSGVO jederzeit widersprechen. Der Widerspruch kann insbesondere gegen die Verarbeitung für Zwecke der Direktwerbung erfolgen.

Cookies und Widerspruchsrecht bei Direktwerbung

Als „Cookies“ werden kleine Dateien bezeichnet, die auf Rechnern der Nutzer gespeichert werden. Innerhalb der Cookies können unterschiedliche Angaben gespeichert werden. Ein Cookie dient primär dazu, die Angaben zu einem Nutzer (bzw. dem Gerät auf dem das Cookie gespeichert ist) während oder auch nach seinem Besuch innerhalb eines Onlineangebotes zu speichern. Als temporäre Cookies, bzw. „Session-Cookies“ oder „transiente Cookies“, werden Cookies bezeichnet, die gelöscht werden, nachdem ein Nutzer ein Onlineangebot verlässt und seinen Browser schließt. In einem solchen Cookie kann z.B. der Inhalt eines Warenkorbs in einem Onlineshop oder ein Login-Status gespeichert werden. Als „permanent“ oder „persistent“ werden Cookies bezeichnet, die auch nach dem Schließen des Browsers gespeichert bleiben. So kann z.B. der Login-Status gespeichert werden, wenn die Nutzer diese nach mehreren Tagen aufsuchen. Ebenso können in einem solchen Cookie die Interessen der Nutzer gespeichert werden, die für Reichweitenmessung oder Marketingzwecke verwendet werden. Als „Third-Party-Cookie“ werden Cookies bezeichnet, die von anderen Anbietern als dem Verantwortlichen, der das Onlineangebot betreibt, angeboten werden (andernfalls, wenn es nur dessen Cookies sind spricht man von „First-Party Cookies“).



Wir können temporäre und permanente Cookies einsetzen und klären hierüber im Rahmen unserer Datenschutzerklärung auf.



Falls die Nutzer nicht möchten, dass Cookies auf ihrem Rechner gespeichert werden, werden sie gebeten die entsprechende Option in den Systemeinstellungen ihres Browsers zu deaktivieren. Gespeicherte Cookies können in den Systemeinstellungen des Browsers gelöscht werden. Der Ausschluss von Cookies kann zu Funktionseinschränkungen dieses Onlineangebotes führen.



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Löschung von Daten

Die von uns verarbeiteten Daten werden nach Maßgabe der Art. 17 und 18 DSGVO gelöscht oder in ihrer Verarbeitung eingeschränkt. Sofern nicht im Rahmen dieser Datenschutzerklärung ausdrücklich angegeben, werden die bei uns gespeicherten Daten gelöscht, sobald sie für ihre Zweckbestimmung nicht mehr erforderlich sind und der Löschung keine gesetzlichen Aufbewahrungspflichten entgegenstehen. Sofern die Daten nicht gelöscht werden, weil sie für andere und gesetzlich zulässige Zwecke erforderlich sind, wird deren Verarbeitung eingeschränkt. D.h. die Daten werden gesperrt und nicht für andere Zwecke verarbeitet. Das gilt z.B. für Daten, die aus handels- oder steuerrechtlichen Gründen aufbewahrt werden müssen.



Nach gesetzlichen Vorgaben in Deutschland, erfolgt die Aufbewahrung insbesondere für 10 Jahre gemäß §§ 147 Abs. 1 AO, 257 Abs. 1 Nr. 1 und 4, Abs. 4 HGB (Bücher, Aufzeichnungen, Lageberichte, Buchungsbelege, Handelsbücher, für Besteuerung relevanter Unterlagen, etc.) und 6 Jahre gemäß § 257 Abs. 1 Nr. 2 und 3, Abs. 4 HGB (Handelsbriefe).



Nach gesetzlichen Vorgaben in Österreich erfolgt die Aufbewahrung insbesondere für 7 J gemäß § 132 Abs. 1 BAO (Buchhaltungsunterlagen, Belege/Rechnungen, Konten, Belege, Geschäftspapiere, Aufstellung der Einnahmen und Ausgaben, etc.), für 22 Jahre im Zusammenhang mit Grundstücken und für 10 Jahre bei Unterlagen im Zusammenhang mit elektronisch erbrachten Leistungen, Telekommunikations-, Rundfunk- und Fernsehleistungen, die an Nichtunternehmer in EU-Mitgliedstaaten erbracht werden und für die der Mini-One-Stop-Shop (MOSS) in Anspruch genommen wird.

Kommentare und Beiträge

Wenn Nutzer Kommentare oder sonstige Beiträge hinterlassen, können ihre IP-Adressen auf Grundlage unserer berechtigten Interessen im Sinne des Art. 6 Abs. 1 lit. f. DSGVO für 7 Tage gespeichert werden. Das erfolgt zu unserer Sicherheit, falls jemand in Kommentaren und Beiträgen widerrechtliche Inhalte hinterlässt (Beleidigungen, verbotene politische Propaganda, etc.). In diesem Fall können wir selbst für den Kommentar oder Beitrag belangt werden und sind daher an der Identität des Verfassers interessiert.



Des Weiteren behalten wir uns vor, auf Grundlage unserer berechtigten Interessen gem. Art. 6 Abs. 1 lit. f. DSGVO, die Angaben der Nutzer zwecks Spamerkennung zu verarbeiten.



Auf derselben Rechtsgrundlage behalten wir uns vor, im Fall von Umfragen die IP-Adressen der Nutzer für deren Dauer zu speichern und Cookis zu verwenden, um Mehrfachabstimmungen zu vermeiden.



Die im Rahmen der Kommentare und Beiträge angegebenen Daten, werden von uns bis zum Widerspruch der Nutzer dauerhaft gespeichert.

Abruf von Emojis und Smilies

Innerhalb unseres WordPress-Blogs werden grafische Emojis (bzw. Smilies), d.h. kleine grafische Dateien, die Gefühle ausdrücken, eingesetzt, die von externen Servern bezogen werden. Hierbei erheben die Anbieter der Server, die IP-Adressen der Nutzer. Dies ist notwendig, damit die Emojie-Dateien an die Browser der Nutzer übermittelt werden können. Der Emojie-Service wird von der Automattic Inc., 60 29th Street #343, San Francisco, CA 94110, USA, angeboten. Datenschutzhinweise von Automattic: https://automattic.com/privacy/. Die verwendeten Server-Domains sind s.w.org und twemoji.maxcdn.com, wobei es sich unseres Wissens nach um sog. Content-Delivery-Networks handelt, also Server, die lediglich einer schnellen und sicheren Übermittlung der Dateien dienen und die personenbezogenen Daten der Nutzer nach der Übermittlung gelöscht werden.



Die Nutzung der Emojis erfolgt auf Grundlage unserer berechtigten Interessen, d.h. Interesse an einer attraktiven Gestaltung unseres Onlineangebotes gem. Art. 6 Abs. 1 lit. f. DSGVO.

Erstellt mit Datenschutz-Generator.de von RA Dr. Thomas Schwenke

Mittwoch, Dezember 16, 2015

Höckes Rassismus

Erneut hat der thüringische AfD-Landes- und Fraktionsvorsitzende Björn Höcke mit Anleihen bei der völkischen Rhetorik für einen Eklat gesorgt. In einem Vortrag beim rechten „Institut für Staatspolitik“ postulierte er zwei verschiedenen Menschentypen, indem er biologische Theorien über unterschiedliche Fortpflanzungsstrategien von Lebewesen auf den Menschen übertrug: „Die Evolution hat Afrika und Europa, vereinfacht gesagt, zwei unterschiedliche Reproduktionsstrategien beschert“, so Höcke, der vor meinem „lebensbejahenden afrikanischen Ausbreitungstyp“ warnte. Europa müsse seine Grenzen sichern, als Schutz vor dem „Bevölkerungsüberschuss Afrikas“, und um zu erreichen, dass afrikanische Staaten zu einer „ökologisch nachhaltigen Bevölkerungspolitik“ finden. Kritiker warfen Höcke daraufhin Rassismus vor, der Präsident des Thüringer Landtags, Christian Carius (CDU), nannte ihn einen Rechtsextremisten.
Beides zu Recht, wie eine kurze Analyse zeigt. Der in Tunis geborene französischer Soziologe Albert Memmi definiert Rassismus weithin anerkannt als „die verallgemeinerte und verabsolutierte Wertung tatsächlicher oder fiktiver Unterschiede zum Nutzen des Anklägers und zum Schaden seines Opfers, mit der seine Privilegien oder seine Aggressionen gerechtfertigt werden sollen“. Die biologische Unterscheidung verschiedener „Menschenrassen“ stammt aus der anthropologischen Forschung des 18./19. Jahrhunderts, wie der Wissenschaftshistoriker Uwe Hoßfeld (Universität Jena) erläutert: Rassismus sei hier wissenschaftlich begründet werden, um beispielsweise Hierarchisierungen rechtfertigen zu können.
In Hitlers „Mein Kampf“ und später in der Ideologie der NSDAP spielten – Ergebnis einer eklektischen Verarbeitung von Sozialdarwinismus, biologischem Rassismus, Antisemitismus und okkultistischen Phantastereien – Thesen von höheren und niederen Rassen, die miteinander im Kampf liegen, sowie Warnungen vor „Rassenmischung“ eine wichtige Rolle. Sie kulminierten in Holocaust und rassenideologischem Vernichtungskrieg. Nach dem Ende des Faschismus waren biologische Rassentheorien verständlicherweise diskreditiert, es fand indes, wie der Politologe Christoph Butterwegge schreibt, eine Metamorphose vom biologischen zum  Kulturrassismus („Ethnopluralismus“) statt. Höcke geht in seinen Vortrag jedoch geradezu idealtypisch zum biologischen Rassismus, wie er auch für Hitler und die NSDAP kennzeichnend war, zurück.

Auch erschienen im Linken Parlamentsreport Nr. 25-26/2015

Montag, November 30, 2015

Brandstifter

Der Vorsitzende der AfD-Fraktion im Thüringer Landtag, Björn Höcke habe sich, so kommentiert der TLZ-Journalist Elmar Otto, „einmal mehr als geistiger Brandstifter erwiesen“. Während der Debatte zum Thüringen-Monitor 2015 unterboten Höcke und sein Stellvertreter Stephan Brandner – gegen beide ermitteln längst Staatsanwaltschaften – das AfD-Pöbelniveau nochmals.
Der Monitor, im Jahr 2000 nach dem Brandanschlag auf die Erfurter Synagoge von der damaligen CDU-Alleinregierung initiiert und seitdem von unabhängigen Wissenschaftlern der Friedrich-Schiller-Universität Jena erarbeitet, sei ein „linksideologisches Machwerk“, für das er, so Höcke wörtlich, „einen Holzofen“ habe. Über seinen Anknüpfungspunkt muss man nicht rätseln.
Ich gebe zu, dass ich parteiisch bin. Bei Professor Heinrich Best, dem von Höcke und Brandner im Plenum in unerträglicher Weise geschmähten wissenschaftlichen Koordinator des Thüringen-Monitors (seit 2012), habe ich studiert. Er lehrt seit 1987 Grundlagen und Methoden der empirischen Sozialforschung, hat ausweislich der Universitätshomepage 320 universitäre Lehrveranstaltungen an deutschen und ausländischen Hochschulen abgehalten.
Man könnte sagen, Höcke und Brandner machen sich mit ihren Auftritten nur selbst lächerlich. Das wird dem Geschehen aber nicht gerecht. Die Ausfälle der beiden gegen den Monitor hatten mit parlamentarischer Debatte nichts mehr zu tun, es handelte sich wohl eher um die sprachlichen Amokläufe zweier Hassprediger. Die AfD attackiert inzwischen Presse- und Wissenschaftsfreiheit. Höckes Frage, was am Schwenken der schwarz-rot-goldenen Fahne denn falsch sei, lässt sich deshalb leicht beantworten: dass das 1848er Freiheitssymbol von einem Antidemokraten vor einem Millionenpublikum besudelt wurde.

Erscheint auch in meiner Kolumne "Nebenbei notiert" im Linken Parlamentsreport.

Donnerstag, November 05, 2015

Konsequenzen

„Opposition ist Mist“ – Franz Münteferings Spruch habe ich hier schon zitiert. Doch „auch Regieren ist kein Reiten auf dem Ponyhof“ (Winfried Kretschmann). Entscheidungen haben Konsequenzen – teils ganz persönliche.
In Blankenhain habe ich es nicht nur mit dem „CDU-Kohle-Kommunisten“ (Parlamentsreport 14) zu tun. Auch ein Regelschuldirektor, der sich wegen der Lehrerzuteilung von der Landesregierung schlecht behandelt fühlt, arbeitet sich an mir ab. Sein Rezept: um sich schlagen. Ein Offener Brief, ein Auftritt im öffentlichen Teil der Stadtratssitzung, ein Beitrag im Amtsblatt der Stadt, ein Schreiben an Bürgermeister und Stadtrat sowie Mails an Elternvertreter; alles mit Statements voller Larmoyanz, Unterstellungen und Aggressivität. Noch im Juli hatte er mich gebeten, ihn mit einem Hinweis an das Ministerium zu unterstützen – jetzt erhebt er den Vorwurf, sein Offener (!) Brief sei dort aufgetaucht… Der Furor hat konkrete Auswirkungen auf mein Umfeld: meine Vereinsportgruppe darf das Atrium der Regelschule nicht mehr nutzen.
Im Amtsblatt des Landkreises Weimarer Land lässt der für den Inhalt verantwortliche Landrat Hans-Helmut Münchberg ein Schreiben von mir im Volltext abdrucken, ohne mich um Erlaubnis zu fragen. Was interessiert jemanden, der schon mit einem „Angriff auf unsere Verfassung, unser Menschenbild und unsere Demokratie“ (so die Superintendenten der evangelischen Kirchenkreise Apolda-Buttstädt und Weimar über Münchberg) aufgefallen ist, das Urheber- und Persönlichkeitsrecht! Hinzugefügt sind redaktionelle Ergänzungen, die in jedem Satz – auch das ist eine Leistung! – eine unwahre Behauptung enthalten. Tröstlich ist da ein Satz von Paul Newman: „Hast du keine Feinde, dann hast du keinen Charakter“.

Auch erschienen in meiner Kolumne "Nebenbei notiert" im Linken Parlamentsreport Nr. 22/2015.

Montag, Oktober 26, 2015

Aberwitzige Forderung

Den Einsatz so genannter „V-Leute“ beim Thüringer „Verfassungsschutz“ verlangt erneut Wolfgang Fiedler, Innenpolitiker der CDU-Fraktion.  Wieder stürmt er gegen die Entscheidung von Rot-Rot-Grün an, „V-Leute“ nur in Einzelfällen (zur Terrorabwehr) zu erlauben. Dass Fiedler sich diesmal auf vermeintliche „Konsequenzen aus der NSU-Mordserie“ (so die CDU-Pressemitteilung) beruft, ist einigermaßen perfide.
„V-Leute“ ist die euphemistische Bezeichnung für Geheimdienstspitzel. Sie haben in Thüringen Unheil angerichtet. Der Holocaustleugner Thomas Dienel war Landesvorsitzender der NPD, Veranstalter von Neonazi-„Wehrübungen“ – und Spitzel (Salär ca. 29.000 DM). Seine Hetzpostille, mit der er u.a. antifaschistische Gewerkschafter denunzierte, wurde nach seinen Angaben vom „Verfassungsschutz“ bezahlt. Tino Brandt war stellvertretender Landesvorsitzender der NPD, Organisator des militanten „Thüringer Heimatschutzes“, der Keimzelle der NSU-Terrorgruppe – und staatlich alimentierter Spitzel (über 200.000 DM). In der Einstellungsverfügung zum NPD-Verbotsverfahren stellt das Bundesverfassungsgericht auf ein „nicht behebbares Verfahrenshindernis“ ab, auf "V-Leute staatlicher Behörden“, namentlich auch Brandt. Kai-Uwe Trinkaus war NPD-Kreisvorsitzender, versuchte z.B., einen Kumpan bei Jusos und Linksfraktion im Landtag einzuschleusen – und war Spitzel (Lohn ca. 15.000 Euro).
Fiedler weiß das – einen Geheimdienstfanatiker ficht das aber nicht an. Er ist Teil des Problems, nicht der Lösung. Thüringen hat die „V-Leute“ aus gutem Grund abgeschaltet. Das war eine notwendige Konsequenz aus dem bei der Aufarbeitung der NSU-Morde (und weiterer Geheimdienstskandale) deutlich gewordenen Behördenversagen. Ihre Rückkehr zu fordern, ist aberwitzig.

Auch erschienen in meiner Kolumne "Nebenbei notiert" im Linken Parlamentsreport Nr. 21/2015.

Montag, Oktober 12, 2015

Namensangelegenheiten

In der Wissenschaft herrscht gespannte Aufmerksamkeit, denn derzeit werden wieder die Nominierungen für die Nobelpreise bekanntgegeben.
Das Gymnasium, das meine Kinder besuchen, ist nach einer Nobelpreisträgerin benannt: Marie Curie. Sie gehört sogar zu den wenigen Wissenschaftlern, die zwei Nobelpreise erhalten haben (1903 den für Physik, gemeinsam mit ihrem Mann Pierre, 1911 dann den für Chemie). Als Namensgeberin für eine Schule ist sie ausdrücklich aller Ehren wert.
Das Gymnasium, das ihren Namen 2003 erhielt, bekennt sich auf seiner Homepage dazu, eine Schule mit Leistungsanspruch“ zu sein. Das kann ich bestätigen, meine Kinder haben ordentlich zu tun. Das finde ich in Ordnung, später wird es ihnen helfen.
Auf der Homepage des Gymnasiums habe ich noch etwas gefunden: „Wahrscheinlich war unsere berühmteste Schülerin die derzeitige Ministerpräsidentin des Freistaates Thüringen, Christine Lieberknecht.“ Der Einschätzung will ich an sich gar nicht widersprechen, aber Christine Lieberknecht ist nun schon seit zehn Monaten nicht mehr die „derzeitige Ministerpräsidentin“ (da ich meinen Artikel am 5.10. schreibe, sogar seit genau zehn Monaten). Derjenige, der die Homepage pflegt, muss also noch daran arbeiten, um dem „Leistungsanspruch“ gerecht zu werden. Dass ich da etwas pingelig bin, ist übrigens kein Anflug von Neid (gut, vielleicht ein kleines bisschen), denn auch ich habe diese Schule besucht und hier mein Abitur abgelegt. Zu dieser Zeit hieß sie allerdings noch (ebenso wie bei Christine Lieberknecht) EOS Geschwister Scholl. Der Name von christlichen Antifaschisten, die ihren Widerstand gegen Hitler mit dem Leben bezahlten, war nach dem Ende der DDR für eine Schule leider nicht mehr opportun.
Erscheint auch in meiner Kolumne "Nebenbei notiert" im Linken Parlamentsreport.

Donnerstag, Oktober 01, 2015

Das Land hat sich verändert

Vor gut einem Jahr, am 14. September 2014, wurde der Landtag neu gewählt. Im Ergebnis hat sich das Land verändert. Eine Dreierkoalition hat die CDU, die seit 1990 regierte und sich zunehmend als Staatspartei zelebrierte, endlich in die Opposition geschickt – unter bundesweiter Aufmerksamkeit. Erstmals kam eine Landesregierung unter Führung der LINKEN ins Amt.
Die Koalition bleibt, das zeigen aktuelle Umfragen, stabil. Ministerpräsident Bodo Ramelow verfügt über eine hohe (und ansteigende) Popularität, 58 % der Wähler sind zufrieden mit seiner Arbeit (auch 51 % der CDU-Anhänger). Die Koalition agiert auf Augenhöhe, inhaltliche Differenzen – die bei drei Partnern nicht ausbleiben – werden konstruktiv debattiert, im Vordergrund steht die gemeinsame Suche nach Lösungen.
Die CDU tut sich in der Opposition schwer. Thematische Schwerpunkte folgen populistischem Kalkül. Wenig glaubwürdig sind Versuche, sich bei Themen, die sie über Jahre ausgesessen hat, an die Spitze der Bewegung zu setzen. Durch Partei und Fraktion geht ein Riss, der nur als brüchiger Burgfrieden gekittet ist.
Die AfD hat alle Befürchtungen bestätigt. Sie pendelt zwischen Chaos – ein Abgeordneter wurde inzwischen ausgeschlossen, zwei sind ausgetreten, bei drei Abgeordneten hat das verantwortliche Landtagsgremium die parlamentarische Immunität aufgehoben, um staatsanwaltliche Ermittlungen (in zwei Fällen wegen Betrugsvorwürfen) zu ermöglichen – und Demagogie, oszilliert zwischen ideologischer Verbohrtheit und Hass. Selbst die CDU, in der man Ende 2014 noch mit einem Bündnis liebäugelte, hat das wohl erkannt: in der Plenarsitzung vom 9. bis 11. September erhielt die AfD keine einzige Stimme aus anderen Fraktionen für ihre Anträge.

Auch erschienen in meiner Kolumne "Nebenbei notiert" im Linken Parlamentsreport Nr. 19/2015.

Donnerstag, August 27, 2015

Der Abschied des „Sonntagsredners“

Mit geradezu grotesken Vorschusslorbeeren war er seinerzeit ins Amt gehievt worden: Paul-Josef Raue sei „einer der erfahrensten und renommiertesten deutschen Chefredakteure“, hatte die WAZ-Gruppe behauptet, als sie ihn an die Spitze der Thüringer Allgemeinen (TA) setzte. Das roch bereits unangenehm.
Jetzt, fast sechs Jahre später, firmiert die einstige WAZ-Gruppe als Funke-Mediengruppe (in Thüringen immer noch Monopolist – aber mit drastisch gesunkener Auflage); von ihr wurde im August offiziell mitgeteilt, Raue habe sich „große Verdienste“ um die TA erworben und zudem „enorm viele Urlaubstage angesammelt“. Die bizarre Verlautbarung garnierte diesmal den Abgesang: Raue verlasse seinen bis Ende Oktober laufenden Vertrag auf eigenen Wunsch vorzeitig.
Andere hatten ohnehin schon früher  ein alternatives Bild vermittelt. Raue sei demnach als „der Sonntagsredner“ bekannt, hieß es, oder – noch delikater – als  „Doppel-D“ berüchtigt: das stehe für „Dampfplauderer und Despot“. Unter dem Titel „Ein Mann sieht rot“ hatte auch ich 2011 einen längeren kritischen Beitrag über Raue veröffentlicht. Das führte zu allerlei Aufgeregtheiten in der TA-Chefetage – und zu einer Reihe von sehr aufschlussreichen Mails von Kollegen, die bei dem Blatt arbeiteten…
Mediales Gossen-„Niveau“ blieb das Metier Raues bis zum Schluss. Über „Banausen in der Regierung“ keifte er in einem Kommentar zur Kulturpolitik noch am 21. August (laut MDR-Bericht sein letzter Arbeitstag). Hinsichtlich des Chefredakteurs kann es wohl nur besser werden bei der TA. Ob auch generell, ist indes fraglich. Die Funke-Gruppe experimentiert derzeit nämlich mit der Produktion der überregionalen Inhalte für ihre Zeitungen in einer Zentralredaktion in Berlin.

Auch erschienen in meiner Kolumne "Nebenbei notiert" im Linken Parlamentsreport Nr. 17/2015.

Dienstag, August 11, 2015

Vorsicht: Sommerloch!

Auf eines kann man sich in der journalistischen Saure-Gurken-Zeit, dem Sommerloch, verlassen (neben grassierender Nachrichtenarmut): jedes Jahr wieder tauchen die gleichen Themen auf, wie das berühmt-berüchtigte Ungeheuer von Loch Ness – man hört sonst nichts von ihnen, aber im Sommer kommt es ganz dick!
Da wäre zum Beispiel die „Cyberkriminalität“. Jeden Sommer kann man lesen, wie viele Unternehmen in Thüringen im Vorjahr „Opfer von Cyberangriffen“ geworden sind (2014: 2.267). Als Quelle wird die IHK Erfurt genannt. Ich vermute, die haben dort jemanden, der erstens jede Bratwurstbude zählt, bei deren Besitzer irgendwann der Computer abgestürzt ist, und der zweitens immer im Winter Urlaub macht.
Oder „Hitlers Wunderwaffen in Thüringen“ (bevorzugt: Atombomben): Journalisten (diesmal Frank Schauka für die Thüringer Allgemeine) finden stets im Sommer jemanden, der irgendeine hanebüchene Geschichte erzählt, die sie dann brav verbreiten. Und der Gewährsmann wiederum kennt jemanden, der von irgendwem gehört hat... Nachprüfbar ist das aber – leider, leider – nie. So auch diesmal, denn: die Beweise liegen in Geheimarchiven. Ein Mist aber auch! Immerhin hat Schaukas Geschichte doch Neuigkeitswert: es waren nämlich zwei Atombomben, die Nazis in Thüringen „zur Explosion gebracht haben“. Das ist so – ich möchte daran erinnern – als ob im Loch Ness zwei Ungeheuer auftauchen. Gleichzeitig.
Björn Höcke von der AfD allerdings wird wohl nur in diesem Sommerloch zum Thema werden (Die Zeit: „Thüringer Fürstchen“). Seine Partei wird wohl nicht lange genug interessant sein, um jährliche mediale Auferstehungen zu feiern: Wie schreibt die „Zeit“ über Höckes Haufen: „desolat organisiert, zerstritten, inhaltlich abstrus“.

Erscheint auch in meiner Kolumne "Nebenbei notiert" im Linken Parlamentsreport.

Montag, August 03, 2015

Rassenideologie

Vor 110 Jahren veröffentlichte der in Ulm geborene Albert Einstein, damals Angestellter des Schweizer Patentamtes, seine spezielle Relativitätstheorie. Er wurde Professor, 1913 Mitglied der Preußischen Akademie der Wissenschaften und Direktor des Kaiser-Wilhelm-Instituts für Physik, 1921 erhielt er den Nobelpreis.
In Deutschland wurden rassenideologische Gegner laut. Von den alten Griechen bis zum Jahr 1900 seien, so schrieb später einer der Protagonisten, der Astronom Bruno Thüring, „die exakten Naturwissenschaften einzig und allein das Tätigkeitsfeld arischer Menschen gewesen“. Doch inzwischen sei die Physik, natürlich verursacht durch Juden, in die Hand des „Relativismus“ geraten.
Man beklagte eine angebliche „allgemeine Richtungslosigkeit des Denkens“ und griff Einstein, kaum wissenschaftlich getarnt, antisemitisch an. Im Mittelpunkt stand der Physiker Philipp Lenard, Nobelpreisträger, Vertreter der antiquierten „Äthertheorie“ sowie Begründer einer „deutschen“ oder „arischen Physik“. Er hetzte gegen den „Judenbetrug“, den die  Relativitätstheorie darstelle und stand im Kontakt mit dem berüchtigten Hans F. K. Günther („Rasse-Günther“), den die NS-Regierung in Thüringen mit einem Lehrstuhl an der Universität Jena versorgt hatte. In der NS-Zeit wurde Lenard schwülstig „Altmeister arischer Naturforschung“ genannt.
Einstein trug man auch seinen  Pazifismus nach. Thüring betonte zudem die „stets vorhandenen Querverbindungen zwischen Judentum und physikalischem Relativismus einerseits und politischem Marxismus und Liberalismus andererseits“. Albert Einstein emigrierte 1933 in die USA. „Gott würfelt nicht“, so sein Credo. Und über „arische Physik“ spricht heute, von Fachhistorikern abgesehen, kein Mensch mehr.

Auch erschienen in meiner Kolumne "Nebenbei notiert" im Linken Parlamentsreport Nr. 15/2015.

Montag, Juli 20, 2015

CDU-Kohle-Kommunist?

Im Stadtrat Blankenhain hatte kürzlich die CDU, wie in anderen Kommunen, einen Antrag gegen Windkraftanlagen eingebracht. Hoch emotional, teils demagogisch, argumentativ dürftig: wir wollen das hier nicht! Drei Stadtratsmitglieder, darunter ich, versuchten per Änderungsantrag die Debatte zu versachlichen, jedoch ohne Chance – der CDU-Antrag wurde mit großer Mehrheit beschlossen.
In der Thüringer Allgemeinen (TA) Weimar durfte sich trotzdem am 27.6. Alf Schmutzler aus dem Ortsteil Lotschen, vorgestellt als „CDU-Stadtrat und Ortsbürgermeister“, im Interview ordentlich über Windkraftnutzung, den Änderungsantrag, die Landesregierung und mich auskotzen. Meine zwei Tage später an die TA Weimar gerichtete Bitte, im Blatt angemessen Stellung nehmen zu können (mein Name wurde im Interview fünfmal genannt), blieb unbeantwortet.
Nun ist Alf Schmutzler im Kontext des Themas noch etwas: Mitarbeiter eines Kohlekraftwerkes nämlich, also Lobbyist. Wenn er die Windkraftnutzung attackiert, geht er gegen seine direkte wirtschaftliche Konkurrenz vor. Diese wichtige Information wurde den Leserinnen und Leser der TA Weimar verschwiegen – keine journalistische Glanzleistung!
Geradezu witzig: CDU-Schmutzler wettert im Interview gegen den „Öko-Kapitalismus“, den die rot-rot-grüne Landesregierung angeblich „ungeniert fördert“. Mir muss entgangen sein, dass sich womöglich eine kommunistische Plattform der CDU Blankenhain gegründet hat.
Alle fast 750 Windräder in Thüringen wurden errichtet, während die CDU regierte. In der Opposition macht sie plötzlich eine Kehrtwendung. Das ist unglaubwürdig, auch wenn lokale Handlanger wie Alf Schmutzler, so eine Art getarnter CDU-Kohle-Kommunist aus Lotschen. heftig am Rad drehen.

Auch erschienen in meiner Kolumne "Nebenbei notiert" im Linken Parlamentsreport Nr. 14/2015.

Mittwoch, Juli 08, 2015

Unfähigkeit multiplizieren

„Buchdruckerkunst, Radio und Fernsehen haben jeweils die Fähigkeit des Menschen gesteigert, seine Unfähigkeit zu multiplizieren.“ Das hat einst der Sozialwissenschaftler Laurence J. Peter geschrieben (er hat auch das „Peter-Prinzip“ entdeckt: in einer Hierarchie neigt  jeder Beschäftigte dazu, bis zu seiner persönlichen Stufe der Unfähigkeit aufzusteigen). Später, so Peter weiter, sei dann noch der Computer dazugekommen.
Auch in der Timeline, die ich bei Twitter verfolge, wollen einige Zeitgenossen die Gültigkeit von Peters Bonmot immer wieder mit aller Brachialgewalt nachweisen. Kürzlich der einschlägig bekannte Hysteriker Hubertus Knabe. Der wollte sich nämlich – als echter Enthusiast – für seine mickrigen 266 Twitter-Follower so richtig ins Zeug legen. Anlässlich einer Meldung der Thüringer Staatskanzlei, Ministerpräsident Bodo Ramelow habe geäußert, wenn es um Nazis gehe, sei er „nicht neutral“, hielt er diesem reflexhaft vor: „Sie und die LINKE stehen der NPD doch ziemlich nahe“.
Bodo Ramelow dürfte Knabes Hassbotschaft kaum lustig gefunden haben. Er ist mehrfach von Neonazis bedroht worden, u.a. im Jahr 2000 nach dem Anschlag auf die Erfurter Synagoge. Während eines Prozesses gegen den Altnazi Manfred Roeder in Erfurt war Ramelow mit zwei Männern konfrontiert, deren Namen er erst Jahre später erfuhr: Uwe Mundlos und Uwe Böhnhardt.
Auch Katharina König, Abgeordnete der Fraktion DIE LINKE im Thüringer Landtag, dürfte Knabes Hassbotschaft kaum lustig gefunden haben. Sie wird derzeit (nicht zum ersten Mal) mutmaßlich von Neonazis mit Mord bedroht.
Und Knabe? Multipliziert seine Unfähigkeit. Denn: „Fanatismus ist die einzige Willensstärke, zu der auch die Schwachen und Unsicheren gebracht werden können.“ (Friedrich Nietzsche)

Auch erschienen in meiner Kolumne "Nebenbei notiert" im Linken Parlamentsreport Nr. 13/2015.

Donnerstag, Juni 18, 2015

Fremdschämen

Es gibt Menschen, für deren Auftreten man sich fremdschämt. In meinem Fall sind das die Kunstfigur „Cindy aus Marzahn“ und der CDU-Bundestagsabgeordnete Tankred Schipanski (beide grinsen sogar ähnlich). Bei der Erstgenannten kann ich natürlich umschalten, wenn sie auf dem Fernsehschirm auftaucht, bei Letzterem könnten mir die Kapriolen schnuppe sein. Wenn nur nicht dieser Gedanke wäre: hoffentlich glaubt niemand, wir sind in Thüringen alle so!
Schipanski ist einer der typischen CDU-Klone mit auswechselbarem Profil: Junge Union, CDU, Jura-Studium, Rechtsanwalt, Abgeordneter, Rotary-Club. Das ungewöhnlichste ist der Vorname Tankred. Für den könnte er wohl die Eltern mit Aussicht auf Erfolg verklagen. Wird er aber nicht: er ist sozusagen Spross einer lokalen CDU-Dynastie.
Der eine oder andere erinnert sich (oder nicht): eine Frau Schipanski wurde anno dunnemals als parteilose Zählkandidatin von CDU und CSU für das Amt der Bundespräsidentin aufgestellt. Klar war, Johannes Rau (SPD) würde gewinnen. Für Frau Schipanski sprang ein Amt in der Landesregierung von Bernhard Vogel heraus (später war sie Landtagspräsidentin). CDU-Mitglied wurde sie auch. Das war die Mama.
Tankred ist der Sohn. Und mitteilungsbedürftiger Bundestagsabgeordneter. Mit Beiträgen in den sozialen Netzwerken, die zwischen gruselig und quartalsirre anmutend oszillieren. Nach ihm ist schon ein Preis benannt, der „Schipanski des Tages“, verliehen von einem Kreistagsmitglied der Piraten aus Gotha.
Beispiel gefällig? Schipanski bei Twitter (19. Mai): „Klare Worte in Fraktionssitzung: Nachrichtendienste sorgen für Sicherheit der Menschen in unserem Land. Attacken der Opposition unbegründet.“ Und dieser Kerl sitzt im NSA-Untersuchungsausschuss…

Auch erschienen in meiner Kolumne "Nebenbei notiert" im Linken Parlamentsreport Nr. 12/2015.

Freitag, Juni 05, 2015

Merkel laviert

Bundeskanzlerin Merkel (CDU) reagierte dann doch: in der „Süddeutschen Zeitung“ wies sie längst kursierende Vorwürfe zurück, ihr Kanzleramt habe im Zusammenhang mit einem angeblich geplanten „No-Spy-Abkommen“ mit den USA gelogen. Merkel dazu: „Natürlich nicht. Es gab zwischen der amerikanischen Seite und uns Gespräche, die es möglich erscheinen ließen, ein solches Abkommen zu vereinbaren.“
Merkels Intimus Ronald Pofalla hatte 2013, nur wenige Wochen vor der Bundestagswahl, großspurig verkündet, die USA hätten den Abschluss eines solchen Abkommens angeboten. Nach den für die deutsche Regierung so desaströsen Enthüllungen über die Komplettüberwachung durch den US-Geheimdienst NSA sollte das der Befreiungsschlag werden. Doch Merkel, so heißt es heute, habe längst gewusst, dass die US-Regierung lediglich zu einer unverbindlichen Prüfung bereit war. Das „No-Spy-Abkommen“ scheiterte kläglich.
Dennoch gibt sich Merkel reichlich politmasochistisch auch heute „zutiefst davon überzeugt“, dass im Interesse der Sicherheit der hiesigen Bürger die Geheimdienstzusammenarbeit mit den USA notwendig sei.
Und auf die Frage, ob ihr angesichts eigener Betroffenheit geäußerter Satz noch gelte, dass das Abhören unter (politischen) Freunden nicht gehe, meint sie: „Ich habe im Juli 2013 gesagt, dass der Zweck nicht die Mittel heiligt.“ Ihr Satz über das Abhören unter Freunden beschreibe zwar nur einen Grundsatz, den sie aber dennoch für wichtig halte.
Merkels trauriger Satz hat inzwischen noch weit größere Bedeutung erhalten. Es ist bekannt, dass der deutsche BND im Auftrag der NSA wohl europäische Partnerstaaten ausspioniert hat. Wie hat einst Arthur Schopenhauer schön gesagt: „Was dein Feind nicht wissen soll, das sage deinem Freunde nicht.“

Erscheint auch in meiner Kolumne "Nebenbei notiert" im Linken Parlamentsreport Nr. 11/2015.

Montag, Mai 18, 2015

Tollhaus AfD

Der Wirtschaftsflügel der AfD löse sich auf, denn „er glaubt nicht daran, dass der rechte Durchmarsch noch zu stoppen ist“. So heißt es am 18.5. in der FAZ, die hinsichtlich des nationalen Konservatismus sonst nicht zimperlich ist. Denn gemeint ist der AfD-Flügel, den man in den Medien gemeinhin als „nationalkonservativ“ bezeichnet. Hier ist die FAZ diesmal begrifflich genauer.
Die AfD habe „ein Personal angezogen, das den Parteinamen im nationalistischen Sinn versteht“, wird in dem Artikel analysiert. Er bezieht sich auf den Rücktritt eines AfD-Kreisvorsitzenden: „Die Abgrenzung nach rechts wurde nie durchgesetzt“, sagt der Mann, der wegen Kritik an Merkels Eurokurs zur AfD stieß, resigniert.
Als Protagonist des – bleiben wir dabei – rechten Flügels ist Björn Höcke zu nennen, Landes- und Fraktionsvorsitzender in Thüringen. Höcke steht nicht nur sehr weit rechts. Seine Toleranz reicht nicht einmal bis zu den Grenzen der eigenen Fraktion. Die vermittelt das Bild eines Tollhauses. Ein Abgeordneter ist ausgeschlossen, zwei haben Bewährung ohne Zugang zu Interna (was immer das heißt). Gegen einen weiteren wird ermittelt; er soll intimes Videomaterial einer Frau ohne deren Einwilligung ins Internet gestellt haben. Der AfD-Bundesvorstand wiederum will die Amtsenthebung von Höcke als Landeschef, wegen relativierender Äußerungen über die NPD…
Dessen Destruktivität wird sogar vom eigenen Parteinachwuchs kritisiert. Die Rumpffraktion versteht sich unterdessen offenbar als Handlanger bei Höckes Kurs auf der Welle rechten Größenwahns. Ein Gemaßregelter spricht von „Willkür“, er sollte dringend prüfen, was  die Geschäftsordnung überhaupt dazu sagt. Falls die Afd-Fraktion eine solche besitzt, die nicht nur Björn Höcke heißt.

Erscheint auch in meiner Kolumne "Nebenbei notiert" im Linken Parlamentsreport.

Dienstag, Mai 05, 2015

Weimarer Narrhalla!

Christoph Stölzl, den Präsidenten der Hochschule für Musik Franz Liszt Weimar, plagt (mindestens) ein Problem. Und das wohl so arg, dass er sich am 25. April in der Thüringer Allgemeinen, die ihn auf der Kulturseite eine Kolumne („Stölzl“) schreiben lässt, heftig (heiße) Luft machte.
Stölzl möchte demnach, dass Weimar endlich wieder ein Reiter-Denkmal von Großherzog  Carl Alexander (1818-1901) bekommt. Derzeit steht nur ein leerer Sockel auf dem Goetheplatz. Das Denkmal selbst wurde 1946 demontiert – sicher nicht ganz fein, aber nach dem Krieg hatte man es nicht so mit den Fürsten.
Doch Stölzl fabuliert in seinem Text noch über einen „Prinz Michael“, der wohl kurz vorher vom Weimarer „Undank“ gegenüber seinen fürstlichen Wohltätern gezetert haben muss.
Prinzen gibt es in Deutschland (glücklicherweise) nur zu Fasching. Darüber hinaus wurde  der Adel mit der Verfassung vom August 1919 abgeschafft. Gerade diese Nebensächlichkeit muss dem promovierten Historiker Stölzl, als Senator für Wissenschaft, Forschung und Kultur Mitglied der im Berliner Bankenskandal sang- und klanglos untergegangenen dortigen Landesregierung (und vormaliger CDU-Landesvorsitzender in Berlin), wohl entgangen sein. Das war übrigens ausgerechnet die Verfassung der – was für ein Zufall – Weimarer (!) Republik (!). Es gibt also keinen „Prinz Michael“, sondern (schlimm genug) nur einen Michael Prinz von Trallala (alte Adelsbezeichnungen dürfen ab 1919 – leider – als Teil des Nachnamens verwendet werden).
Zu republikanischem Stolz kann man keinen Universitätspräsidenten zwingen. Und für Stölzl gilt auch beim Produzieren von Unsinn die grundgesetzliche Wissenschaftsfreiheit. Die Narrenfreiheit ohnehin. Selbst wenn er sich zum Weimarer Hofnarren macht.

Erscheint auch in meiner Kolumne "Nebenbei notiert" im Linken Parlamentsreport.

Mittwoch, April 29, 2015

Unmoralische Angebote

Heute ein paar Mediensplitter. Da wird die Einstellung des Ermittlungsverfahrens zu den Bestechungsvorwürfen im Zusammenhang mit der Wahl von Bodo Ramelow zum Ministerpräsidenten vermeldet. Ermittelt wurde im CDU-Umfeld. Zwei SPD-Abgeordnete hatten berichtet, „unmoralische Angebot“ erhalten zu haben.
Doch die Generalstaatsanwaltschaft geht ausdrücklich davon aus, dass es Angebote an die SPD-Abgeordneten gab. Diese seien jedoch zu vage gewesen, um den Straftatbestand der Bestechung zu erfüllen. Daran sollten die in der CDU denken, die jetzt eine „Entschuldigung“ fordern. Moralisch integer zu handeln sieht anders aus. Wenigstens amüsant agiert da noch der CDU-Bundestagsabgeordnete Christian Hirte. Der ist nicht nur Jurist, sondern auch Humorist. Er bringt es fertig, die dubiosen Hinterzimmergespräche mit den Koalitionsverhandlungen von Rot-Rot-Grün gleichzusetzen. Klar ist inzwischen wohl auch, dass der DDR-Nationalpreisträger und frühere SPD-Landesvorsitzende Gerd Schuchardt vor der Ramelow-Wahl einen Teil dieser Arbeit für die CDU gemacht hat.
Kaum noch eine Nachricht, weil typisch: die Niedriglohnfanatiker der CDU-Thüringen, die über Jahre den letzten Platz des Freistaats in der Lohnentwicklung als „Standortvorteil“ bejubelt hatten, gönnen den Beschäftigten nicht einmal den Mindestlohn; dieser „entpuppt sich als Bürokratiemonster“, jammern sie jetzt.
Das ist in etwa so lächerlich wie die Frankfurter Allgemeine Zeitung. Die befürchtet aktuell, es gerate das „Schulsystem ins Wanken“. Weil zu viele Schüler das Abitur machen. Witzig: Das dröge Zentralorgan pensionierter westdeutscher Gymnasiallehrer warnt vor einem vermeintlichen „Gymnasial- und Akademisierungswahn“. Wie ich das nenne? Die Spießbürgerlichkeit frisst ihre Kinder.

Auch erschienen in meiner Kolumne "Nebenbei notiert" im Linken Parlamentsreport Nr. 8/2015.

Dienstag, April 07, 2015

Opposition ist Mist

Die Opposition sei, so hat Kurt Tucholsky einst gesagt, „zum einflusslosen Krakeelertum“ verkommen. Man könnte meinen, er habe damit auch den Thüringer Landtag der 6. Wahlperiode im Blick gehabt.
Einige Abgeordnete der kleinen Oppositionsfraktion AfD fühlen sich im Landtag „gemobbt“. So der Vorsitzende Björn Höcke. Der steht selbst für AfD-Verhältnisse weit rechts. Und grämt sich – so vertraute er dem Deutschlandradio  an –, da seine Grüße im Landtag nicht erwidert würden.
Nun hat Höcke bei seinen Auftritten nicht gerade Werbung für sich gemacht. Ihn übertrifft in den Plenarpöbeleien nur noch der AfD-Abgeordnete Stephan Brandner, der möglicherweise nicht anders kann, da er eine lange, spezielle politische Sozialisation (Junge Union, CDU, CSU, wieder CDU, AfD) hinter sich hat.  Doch die AfD im Thüringer Landtag ist gespalten. Ein kleinerer Teil will die politdebilen Kaspereien von Höcke und Brandner nicht mehr unterstützen.
Auch bei der größeren Oppositionsfraktion CDU herrscht Verwirrung. Stefan Gruhner hat die Hosen schon nach 100 Tagen rot-rot-grün voll. In der Regierungsbilanz findet er keine sachlich zu begründenden Kritikpunkte und jammert deshalb: „Das, was die Regierung Ramelow gefährlich macht, ist der grenzenlose Pragmatismus des Ministerpräsidenten“.
Der Günstling der Ex-Landesvorsitzenden Lieberknecht ist hart auf dem Bauch gelandet. Wie „Generalsekretär“ Mario Voigt hat er im CDU-Machtkampf verloren. Voigt selbst agiert noch ungeschickter. Für Polemik gegen die Linke sucht er sich ausgerechnet das desaströse TTIP aus, das Demokratie unter Konzerninteressen zwingen will – und von Voigt als „nützlich“ bejubelt wird. Nochmals Tucholsky: „Man kann den Hintern schminken wie man will, es wird kein ordentliches Gesicht daraus.“

Erscheint auch in meiner Kolumne "Nebenbei notiert" im Linken Parlamentsreport.

Donnerstag, März 26, 2015

Inbegriff des Filzes

Die CDU Thüringen sorge sich, so ist zu vernehmen, weil sie glaubt, die Linkspartei wolle Ministerien, Verwaltungen und Kommunen  zum Gegenstand linker „Kaderpolitik“ machen. Konkrete Hinweise gibt es zwar keine, doch „Stellen im öffentlichen Dienst“, entgegnet vorsorglich die CDU, „werden nach Recht und Gesetz, nach Befähigung und Eignung vergeben – und nicht nach Parteibuch.“
Es ist freilich ein Treppenwitz der Thüringer Geschichte, dass sich ausgerechnet die CDU, der Inbegriff des Personalfilzes, dazu überhaupt zu äußern wagt. Vielleicht hat sie sich aber auch radikal geändert. Sie will jetzt „jeden Versuch“, an der zitierten Form der Stellenvergabe etwas zu ändern, „unnachgiebig benennen“.
Damit soll hier schon einmal angefangen werden. Die CDU kann dann nachlegen und Personalleichen im eigenen Keller exhumieren.
So lange die CDU regierte, zahlte sich die direkte Nähe der Unions-Monarchen aus. So wurde unter einem Bernhard Vogel derart dreist eine Katholiken-Seilschaft in hohe Positionen gehievt, dass die Mafia dagegen wie Waisenknaben ausschaut. Einige der Personalien geistern noch heute beamtet durch die Flure.
Mit einem Dieter Althaus studiert zu haben, konnte – Eignung und Befähigung hin oder her – bedeuten, Staatssekretär zu werden. Für den Bruder reichte es zum Chefposten des Thüringer Instituts für Lehrerfortbildung, Lehrplanentwicklung und Medien. Wer mit Althaus zumindest noch Fußball spielte, der konnte in der Staatskanzlei sprichwörtlich „die Treppe hinauffallen“ und Abteilungsleiter werden. Und noch ein Stichwort: Gnauck…
„Öffentliche Bedienstete exekutieren keine Parteitagsbeschlüsse“, greint nun die offenbar geläuterte CDU. Früher, als sie noch selbst regierte, war das ganz anders.

Auch erschienen in meiner Kolumne "Nebenbei notiert" im Linken Parlamentsreport Nr. 6/2015.

Donnerstag, Februar 26, 2015

Münchbergs Ohren

Populismus hat oft nur eine kurze Halbwertszeit. Das müsste sich jetzt wieder Hans-Helmut Münchberg hinter die Ohren schreiben, der Landrat im Weimarer Land. Wegen des Regierungswechsels in Thüringen sei der Neubau einer Grundschule in Bad Berka gefährdet, so seine krude Behauptung.
In Bad Berka ist fraglos ein solcher Neubau dringend nötig, Bedarf besteht seit Jahren. Das eigentliche Problem ist nicht der Regierungswechsel, das wird beim Provisorium eines Sportcontainers am derzeitigen Grundschulstandort Hexenberg deutlich. Es war für maximal fünf Jahre vorgesehen, bildet inzwischen aber seit wesentlich längerer Zeit die bescheidene Basis für den Sportunterricht. Daran ist keine neue Landesregierung die Schuld. Schulträger ist der Kreis, dort hat man die Situation ausgesessen. Die Verwaltung leitet seit zwei Jahrzehnten Münchberg. Der versucht mit seinem Vorstoß wohl, von eigenen Versäumnissen abzulenken.
Und das ziemlich ungeschickt. Münchbergs Hinweis auf den noch nicht bestehenden Landeshaushalt 2015 ist nämlich kompletter Unsinn. Der Landkreis hat ausweichlich des Kreishaushalts in diesem Jahr für die neue Grundschule in Bad Berka nur Planung und Projektierung im Umfang von 50.000 Euro vor. Landeszuschüsse sind für den Grundschulbau in Bad Berka laut Kreishaushalt erst 2017 vorgesehen. Münchbergs Behauptung ist völlig aus der Luft gegriffene Panikmache.
Im Koalitionsvertrag von Linken, SPD und Grünen ist vereinbart, dass pro Jahr 30 Millionen Euro zusätzlich zu bestehenden Programmen in den Schulbau- und die Schulsanierung fließen (durch das „Kommunalfinanzübergangsgesetz“ stehen auch 2015 ergänzende Mittel zur Verfügung). Seine Hausaufgaben muss jetzt erst einmal Münchberg machen.  Oder ihm werden – symbolisch – die Ohren langezogen!

Auch erschienen in meiner Kolumne "Nebenbei notiert" im Linken Parlamentsreport Nr. 4/2015.

Mittwoch, Februar 11, 2015

Qualitätsjournalismus

Im Februar machte die Thüringer Allgemeine (TA) auf ihrer Internetseite aus Frank Kuschel den Parlamentarischen Geschäftsführer der Landtagsfraktion DIE LINKE. Das ist er nicht (und war er nie). Per Kurznachrichtendienst Twitter machte ich die TA gegen 6.15 Uhr auf den Fehler aufmerksam.
Der Fehler selbst wirkt dilettantisch. Ein Blick auf die Homepage der Fraktion hätte gezeigt, dass André Blechschmidt Parlamentarischer Geschäftsführer ist, Frank Kuschel thüringenweit bekannter Kommunalexperte. Autor des fehlerhaften Beitrags war (wieder) Frank Schauka. Der hatte sich im Sommer 2014 an Bodo Ramelow abgearbeitet, herausgekommen waren Artikel, denen ich in einem Beitrag attestieren musste: „Grobe Fehler serienweise“.
Möglicherweise nimmt es Schauka auch nur bei der Linksfraktion mit der Recherche nicht so genau. Oder er hat andere Motive. Darüber kann man zumindest spekulieren. Er war in Brandenburg ab Januar 2010 Sprecher des Justizministeriums, den Minister stellte DIE LINKE. Vielleicht recherchiert irgendwann jemand Gründe und Rahmenbedingungen von Schaukas Ausscheiden aus dem Ministerium. Spricht man TA-Journalisten auf ihn an, verdrehen sie die Augen...
Damit war die Geschichte nicht zu Ende. Auch nach dreieinhalb Stunden hatte die TA den Fehler nicht korrigiert. Arroganz der Medienmacht! Erst auf erneuten Hinweis – diesmal auch an den Verantwortlichen für den Online-Auftritt – wurde berichtigt, ohne Transparenztext, der darauf hinweist, dass zunächst fehlerhaft berichtet wurde. „Spricht ja sehr für qualitativen Journalismus“, kommentierte ein Twitter-Nutzer. Oder, wie ein Kollege schrieb: „Wir empfehlen Herrn Schauka einen Rechercheworkshop auf der #LIMA 2015“, der Linken Medienakademie!

Auch erschienen in meiner Kolumne "Nebenbei notiert" im Linken Parlamentsreport Nr. 3/2015.

Dienstag, Januar 27, 2015

Füttern verboten

Provozieren wollte ein „Robert Hahn“ am 24. Januar in der Facebook-Gruppe „Politik in Thüringen“. Sein Text: „Mal wieder ein Beispiel wie Demokratieprinzip und Meinungsfreiheit von den Linken gelebt wird. Da hat die SAntifa mal wieder super Arbeit geleistet...“
Die Denunziantenprosa bezog sich auf ein Ereignis vom Vortag. Beim geplanten Auftritt des AfD-Funktionärs Alexander Gauland in einem Hörsaal der Universität Erfurt kam es zu Protesten. Mit Applaus und „Zugabe“-Rufen verhinderten die Protestierenden einen Vortrag Gaulands. Dabei wurde von ihnen keine Gewalt ausgeübt.
Ob „Robert Hahn“ nur historisch ungebildet (landläufig „doof“) ist, mag offen bleiben. Wenn die Terrorbanden der SA nur geklatscht und Zugabe gerufen hätte (wie die Protestierer in Erfurt) wäre es kaum zum Holocaust und zu Deutschlands rassenideologischem Vernichtungskrieg gekommen. „Hahns“ Pöbelei kurz vor dem Gedenktag an die Auschwitz-Befreiung lässt hinsichtlich tief blicken. Passend ein Facebook-Kommentar in seine Richtung: „ich möchte anmerken, dass ich es gut finde, dass der Protest als ein antifaschistischer Protest empfunden wird.“
Doch in einem von „Robert Hahn“ verlinkten Artikel der Thüringer Allgemeinen zum verhinderten Gauland-Auftritt heißt es: „Dabei wurde eine Person verletzt“? Inzwischen ist mehr zu erfahren. Laut Ostthüringer Zeitung soll Anzeige gegen die AfD-Landtagsabgeordnete Wiebke Muhsal  erstattet worden sein: „Sie habe in einer Rangelei am Eingang zum Hörsaal eine Gegendemonstrantin gebissen.“
Gauland verlangt Konsequenzen von Ministerpräsident Bodo Ramelow. Spannend dürfte sein, ob Frau Musahl während der Landtagssitzung mit Beißschutz – wie weiland Dr. Hannibal Lecter – und „Füttern verboten“-Schild in den Plenarsaal geschoben wird.

Auch erschienen in meiner Kolumne "Nebenbei notiert" im Linken Parlamentsreport Nr. 2/2015.

Freitag, Januar 16, 2015

Schweigen ist Gold?

Die CDU-Landtagsfraktion schwieg zunächst. Die Generalstaatsanwaltschaft Thüringen ermittelt wegen Bestechungsvorwürfen rund um die Wahl von Bodo Ramelow zum Ministerpräsidenten. Inzwischen haben  zwei SPD-Abgeordnete geäußert, ihnen seien aus der CDU Angebote gemacht worden. Die CDU-Fraktion meint, dass sei „unterhalb der Schwelle des Kommentierbaren“. Vielleicht hat jemand zu viele amerikanische Krimis gesehen? Dort sagt der Polizist ja immer, der Verdächtige habe das Rech zu schweigen… Inzwischen hat man Strafanzeige gegen SPD-Politiker gestellt.
Geschwiegen hat auch ein Mitglied der CDU-Fraktion in eigener Sache. Gegen Andreas Bühl sind Wahlanfechtung und Anzeige anhängig, weil er im Wahlkampf  seine frühere Tätigkeit beim Landesamt für Verfassungsschutz verschwiegen habe. Ob aus Scham – Stichworte NSU, Trinkaus – ist unbekannt.
Als „unbegründet“ tut die ARD Kritik an ihrer Moderatorin Pinar Atalay ab. Die hatte beim Tagesthemen-Interview mit dem Ukraine-Ministerpräsidenten Jazenjuk nach einer schier unglaublichen Entgleisung geschwiegen. Jazenjuk sagte: „Wir können uns alle sehr gut an den sowjetischen Anmarsch in die Ukraine und nach Deutschland erinnern. Das muss man vermeiden.“ Im 70. Jahr der Befreiung von der Hitler-Barbarei geht das in der ARD ohne Widerspruch! Der Sender versucht sich jetzt damit herauszureden, Jazenjuk habe „mitten im Satz von ukrainischer Sprache ins Englische“ gewechselt und den Begriff „Invasion“  benutzt. Diesen Begriff soll Frau Atalay nicht verstanden haben… Eine solche „Erklärung“ der ARD macht die ohnehin schmutzige Angelegenheit nur noch schlimmer. Hier wäre eine klare Entschuldigung angebracht. Wenn die ARD das aus Korpsgeist verweigert, hätte sie besser ganz geschwiegen!

Auch erschienen in meiner (neuen) Kolumne "Nebenbei notiert" im Linken Parlamentsreport Nr. 1/2015.