Datenschutzerklärung



Datenschutzerklärung

Diese Datenschutzerklärung klärt Sie über die Art, den Umfang und Zweck der Verarbeitung von personenbezogenen Daten (nachfolgend kurz „Daten“) innerhalb unseres Onlineangebotes und der mit ihm verbundenen Webseiten, Funktionen und Inhalte sowie externen Onlinepräsenzen, wie z.B. unser Social Media Profile auf (nachfolgend gemeinsam bezeichnet als „Onlineangebot“). Im Hinblick auf die verwendeten Begrifflichkeiten, wie z.B. „Verarbeitung“ oder „Verantwortlicher“ verweisen wir auf die Definitionen im Art. 4 der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO).



Verantwortlicher

Dr. Stefan Wogawa

Mail st.wogawa@gmail.com

Tel. 0176/23790691

Arten der verarbeiteten Daten:

- Bestandsdaten (z.B., Namen, Adressen).

- Kontaktdaten (z.B., E-Mail, Telefonnummern).

- Inhaltsdaten (z.B., Texteingaben, Fotografien, Videos).

- Nutzungsdaten (z.B., besuchte Webseiten, Interesse an Inhalten, Zugriffszeiten).

- Meta-/Kommunikationsdaten (z.B., Geräte-Informationen, IP-Adressen).

Kategorien betroffener Personen

Besucher und Nutzer des Onlineangebotes (Nachfolgend bezeichnen wir die betroffenen Personen zusammenfassend auch als „Nutzer“).

Zweck der Verarbeitung

- Zurverfügungstellung des Onlineangebotes, seiner Funktionen und Inhalte.

- Beantwortung von Kontaktanfragen und Kommunikation mit Nutzern.

- Sicherheitsmaßnahmen.

- Reichweitenmessung/Marketing

Verwendete Begrifflichkeiten

„Personenbezogene Daten“ sind alle Informationen, die sich auf eine identifizierte oder identifizierbare natürliche Person (im Folgenden „betroffene Person“) beziehen; als identifizierbar wird eine natürliche Person angesehen, die direkt oder indirekt, insbesondere mittels Zuordnung zu einer Kennung wie einem Namen, zu einer Kennnummer, zu Standortdaten, zu einer Online-Kennung (z.B. Cookie) oder zu einem oder mehreren besonderen Merkmalen identifiziert werden kann, die Ausdruck der physischen, physiologischen, genetischen, psychischen, wirtschaftlichen, kulturellen oder sozialen Identität dieser natürlichen Person sind.



„Verarbeitung“ ist jeder mit oder ohne Hilfe automatisierter Verfahren ausgeführte Vorgang oder jede solche Vorgangsreihe im Zusammenhang mit personenbezogenen Daten. Der Begriff reicht weit und umfasst praktisch jeden Umgang mit Daten.



„Pseudonymisierung“ die Verarbeitung personenbezogener Daten in einer Weise, dass die personenbezogenen Daten ohne Hinzuziehung zusätzlicher Informationen nicht mehr einer spezifischen betroffenen Person zugeordnet werden können, sofern diese zusätzlichen Informationen gesondert aufbewahrt werden und technischen und organisatorischen Maßnahmen unterliegen, die gewährleisten, dass die personenbezogenen Daten nicht einer identifizierten oder identifizierbaren natürlichen Person zugewiesen werden.



„Profiling“ jede Art der automatisierten Verarbeitung personenbezogener Daten, die darin besteht, dass diese personenbezogenen Daten verwendet werden, um bestimmte persönliche Aspekte, die sich auf eine natürliche Person beziehen, zu bewerten, insbesondere um Aspekte bezüglich Arbeitsleistung, wirtschaftliche Lage, Gesundheit, persönliche Vorlieben, Interessen, Zuverlässigkeit, Verhalten, Aufenthaltsort oder Ortswechsel dieser natürlichen Person zu analysieren oder vorherzusagen.



Als „Verantwortlicher“ wird die natürliche oder juristische Person, Behörde, Einrichtung oder andere Stelle, die allein oder gemeinsam mit anderen über die Zwecke und Mittel der Verarbeitung von personenbezogenen Daten entscheidet, bezeichnet.



„Auftragsverarbeiter“ eine natürliche oder juristische Person, Behörde, Einrichtung oder andere Stelle, die personenbezogene Daten im Auftrag des Verantwortlichen verarbeitet.

Maßgebliche Rechtsgrundlagen

Nach Maßgabe des Art. 13 DSGVO teilen wir Ihnen die Rechtsgrundlagen unserer Datenverarbeitungen mit. Sofern die Rechtsgrundlage in der Datenschutzerklärung nicht genannt wird, gilt Folgendes: Die Rechtsgrundlage für die Einholung von Einwilligungen ist Art. 6 Abs. 1 lit. a und Art. 7 DSGVO, die Rechtsgrundlage für die Verarbeitung zur Erfüllung unserer Leistungen und Durchführung vertraglicher Maßnahmen sowie Beantwortung von Anfragen ist Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO, die Rechtsgrundlage für die Verarbeitung zur Erfüllung unserer rechtlichen Verpflichtungen ist Art. 6 Abs. 1 lit. c DSGVO, und die Rechtsgrundlage für die Verarbeitung zur Wahrung unserer berechtigten Interessen ist Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO. Für den Fall, dass lebenswichtige Interessen der betroffenen Person oder einer anderen natürlichen Person eine Verarbeitung personenbezogener Daten erforderlich machen, dient Art. 6 Abs. 1 lit. d DSGVO als Rechtsgrundlage.

Sicherheitsmaßnahmen

Wir treffen nach Maßgabe des Art. 32 DSGVO unter Berücksichtigung des Stands der Technik, der Implementierungskosten und der Art, des Umfangs, der Umstände und der Zwecke der Verarbeitung sowie der unterschiedlichen Eintrittswahrscheinlichkeit und Schwere des Risikos für die Rechte und Freiheiten natürlicher Personen, geeignete technische und organisatorische Maßnahmen, um ein dem Risiko angemessenes Schutzniveau zu gewährleisten.



Zu den Maßnahmen gehören insbesondere die Sicherung der Vertraulichkeit, Integrität und Verfügbarkeit von Daten durch Kontrolle des physischen Zugangs zu den Daten, als auch des sie betreffenden Zugriffs, der Eingabe, Weitergabe, der Sicherung der Verfügbarkeit und ihrer Trennung. Des Weiteren haben wir Verfahren eingerichtet, die eine Wahrnehmung von Betroffenenrechten, Löschung von Daten und Reaktion auf Gefährdung der Daten gewährleisten. Ferner berücksichtigen wir den Schutz personenbezogener Daten bereits bei der Entwicklung, bzw. Auswahl von Hardware, Software sowie Verfahren, entsprechend dem Prinzip des Datenschutzes durch Technikgestaltung und durch datenschutzfreundliche Voreinstellungen (Art. 25 DSGVO).

Zusammenarbeit mit Auftragsverarbeitern und Dritten

Sofern wir im Rahmen unserer Verarbeitung Daten gegenüber anderen Personen und Unternehmen (Auftragsverarbeitern oder Dritten) offenbaren, sie an diese übermitteln oder ihnen sonst Zugriff auf die Daten gewähren, erfolgt dies nur auf Grundlage einer gesetzlichen Erlaubnis (z.B. wenn eine Übermittlung der Daten an Dritte, wie an Zahlungsdienstleister, gem. Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO zur Vertragserfüllung erforderlich ist), Sie eingewilligt haben, eine rechtliche Verpflichtung dies vorsieht oder auf Grundlage unserer berechtigten Interessen (z.B. beim Einsatz von Beauftragten, Webhostern, etc.).



Sofern wir Dritte mit der Verarbeitung von Daten auf Grundlage eines sog. „Auftragsverarbeitungsvertrages“ beauftragen, geschieht dies auf Grundlage des Art. 28 DSGVO.

Übermittlungen in Drittländer

Sofern wir Daten in einem Drittland (d.h. außerhalb der Europäischen Union (EU) oder des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR)) verarbeiten oder dies im Rahmen der Inanspruchnahme von Diensten Dritter oder Offenlegung, bzw. Übermittlung von Daten an Dritte geschieht, erfolgt dies nur, wenn es zur Erfüllung unserer (vor)vertraglichen Pflichten, auf Grundlage Ihrer Einwilligung, aufgrund einer rechtlichen Verpflichtung oder auf Grundlage unserer berechtigten Interessen geschieht. Vorbehaltlich gesetzlicher oder vertraglicher Erlaubnisse, verarbeiten oder lassen wir die Daten in einem Drittland nur beim Vorliegen der besonderen Voraussetzungen der Art. 44 ff. DSGVO verarbeiten. D.h. die Verarbeitung erfolgt z.B. auf Grundlage besonderer Garantien, wie der offiziell anerkannten Feststellung eines der EU entsprechenden Datenschutzniveaus (z.B. für die USA durch das „Privacy Shield“) oder Beachtung offiziell anerkannter spezieller vertraglicher Verpflichtungen (so genannte „Standardvertragsklauseln“).

Rechte der betroffenen Personen

Sie haben das Recht, eine Bestätigung darüber zu verlangen, ob betreffende Daten verarbeitet werden und auf Auskunft über diese Daten sowie auf weitere Informationen und Kopie der Daten entsprechend Art. 15 DSGVO.



Sie haben entsprechend. Art. 16 DSGVO das Recht, die Vervollständigung der Sie betreffenden Daten oder die Berichtigung der Sie betreffenden unrichtigen Daten zu verlangen.



Sie haben nach Maßgabe des Art. 17 DSGVO das Recht zu verlangen, dass betreffende Daten unverzüglich gelöscht werden, bzw. alternativ nach Maßgabe des Art. 18 DSGVO eine Einschränkung der Verarbeitung der Daten zu verlangen.



Sie haben das Recht zu verlangen, dass die Sie betreffenden Daten, die Sie uns bereitgestellt haben nach Maßgabe des Art. 20 DSGVO zu erhalten und deren Übermittlung an andere Verantwortliche zu fordern.



Sie haben ferner gem. Art. 77 DSGVO das Recht, eine Beschwerde bei der zuständigen Aufsichtsbehörde einzureichen.

Widerrufsrecht

Sie haben das Recht, erteilte Einwilligungen gem. Art. 7 Abs. 3 DSGVO mit Wirkung für die Zukunft zu widerrufen

Widerspruchsrecht

Sie können der künftigen Verarbeitung der Sie betreffenden Daten nach Maßgabe des Art. 21 DSGVO jederzeit widersprechen. Der Widerspruch kann insbesondere gegen die Verarbeitung für Zwecke der Direktwerbung erfolgen.

Cookies und Widerspruchsrecht bei Direktwerbung

Als „Cookies“ werden kleine Dateien bezeichnet, die auf Rechnern der Nutzer gespeichert werden. Innerhalb der Cookies können unterschiedliche Angaben gespeichert werden. Ein Cookie dient primär dazu, die Angaben zu einem Nutzer (bzw. dem Gerät auf dem das Cookie gespeichert ist) während oder auch nach seinem Besuch innerhalb eines Onlineangebotes zu speichern. Als temporäre Cookies, bzw. „Session-Cookies“ oder „transiente Cookies“, werden Cookies bezeichnet, die gelöscht werden, nachdem ein Nutzer ein Onlineangebot verlässt und seinen Browser schließt. In einem solchen Cookie kann z.B. der Inhalt eines Warenkorbs in einem Onlineshop oder ein Login-Status gespeichert werden. Als „permanent“ oder „persistent“ werden Cookies bezeichnet, die auch nach dem Schließen des Browsers gespeichert bleiben. So kann z.B. der Login-Status gespeichert werden, wenn die Nutzer diese nach mehreren Tagen aufsuchen. Ebenso können in einem solchen Cookie die Interessen der Nutzer gespeichert werden, die für Reichweitenmessung oder Marketingzwecke verwendet werden. Als „Third-Party-Cookie“ werden Cookies bezeichnet, die von anderen Anbietern als dem Verantwortlichen, der das Onlineangebot betreibt, angeboten werden (andernfalls, wenn es nur dessen Cookies sind spricht man von „First-Party Cookies“).



Wir können temporäre und permanente Cookies einsetzen und klären hierüber im Rahmen unserer Datenschutzerklärung auf.



Falls die Nutzer nicht möchten, dass Cookies auf ihrem Rechner gespeichert werden, werden sie gebeten die entsprechende Option in den Systemeinstellungen ihres Browsers zu deaktivieren. Gespeicherte Cookies können in den Systemeinstellungen des Browsers gelöscht werden. Der Ausschluss von Cookies kann zu Funktionseinschränkungen dieses Onlineangebotes führen.



Ein genereller Widerspruch gegen den Einsatz der zu Zwecken des Onlinemarketing eingesetzten Cookies kann bei einer Vielzahl der Dienste, vor allem im Fall des Trackings, über die US-amerikanische Seite http://www.aboutads.info/choices/ oder die EU-Seite http://www.youronlinechoices.com/ erklärt werden. Des Weiteren kann die Speicherung von Cookies mittels deren Abschaltung in den Einstellungen des Browsers erreicht werden. Bitte beachten Sie, dass dann gegebenenfalls nicht alle Funktionen dieses Onlineangebotes genutzt werden können.

Löschung von Daten

Die von uns verarbeiteten Daten werden nach Maßgabe der Art. 17 und 18 DSGVO gelöscht oder in ihrer Verarbeitung eingeschränkt. Sofern nicht im Rahmen dieser Datenschutzerklärung ausdrücklich angegeben, werden die bei uns gespeicherten Daten gelöscht, sobald sie für ihre Zweckbestimmung nicht mehr erforderlich sind und der Löschung keine gesetzlichen Aufbewahrungspflichten entgegenstehen. Sofern die Daten nicht gelöscht werden, weil sie für andere und gesetzlich zulässige Zwecke erforderlich sind, wird deren Verarbeitung eingeschränkt. D.h. die Daten werden gesperrt und nicht für andere Zwecke verarbeitet. Das gilt z.B. für Daten, die aus handels- oder steuerrechtlichen Gründen aufbewahrt werden müssen.



Nach gesetzlichen Vorgaben in Deutschland, erfolgt die Aufbewahrung insbesondere für 10 Jahre gemäß §§ 147 Abs. 1 AO, 257 Abs. 1 Nr. 1 und 4, Abs. 4 HGB (Bücher, Aufzeichnungen, Lageberichte, Buchungsbelege, Handelsbücher, für Besteuerung relevanter Unterlagen, etc.) und 6 Jahre gemäß § 257 Abs. 1 Nr. 2 und 3, Abs. 4 HGB (Handelsbriefe).



Nach gesetzlichen Vorgaben in Österreich erfolgt die Aufbewahrung insbesondere für 7 J gemäß § 132 Abs. 1 BAO (Buchhaltungsunterlagen, Belege/Rechnungen, Konten, Belege, Geschäftspapiere, Aufstellung der Einnahmen und Ausgaben, etc.), für 22 Jahre im Zusammenhang mit Grundstücken und für 10 Jahre bei Unterlagen im Zusammenhang mit elektronisch erbrachten Leistungen, Telekommunikations-, Rundfunk- und Fernsehleistungen, die an Nichtunternehmer in EU-Mitgliedstaaten erbracht werden und für die der Mini-One-Stop-Shop (MOSS) in Anspruch genommen wird.

Kommentare und Beiträge

Wenn Nutzer Kommentare oder sonstige Beiträge hinterlassen, können ihre IP-Adressen auf Grundlage unserer berechtigten Interessen im Sinne des Art. 6 Abs. 1 lit. f. DSGVO für 7 Tage gespeichert werden. Das erfolgt zu unserer Sicherheit, falls jemand in Kommentaren und Beiträgen widerrechtliche Inhalte hinterlässt (Beleidigungen, verbotene politische Propaganda, etc.). In diesem Fall können wir selbst für den Kommentar oder Beitrag belangt werden und sind daher an der Identität des Verfassers interessiert.



Des Weiteren behalten wir uns vor, auf Grundlage unserer berechtigten Interessen gem. Art. 6 Abs. 1 lit. f. DSGVO, die Angaben der Nutzer zwecks Spamerkennung zu verarbeiten.



Auf derselben Rechtsgrundlage behalten wir uns vor, im Fall von Umfragen die IP-Adressen der Nutzer für deren Dauer zu speichern und Cookis zu verwenden, um Mehrfachabstimmungen zu vermeiden.



Die im Rahmen der Kommentare und Beiträge angegebenen Daten, werden von uns bis zum Widerspruch der Nutzer dauerhaft gespeichert.

Abruf von Emojis und Smilies

Innerhalb unseres WordPress-Blogs werden grafische Emojis (bzw. Smilies), d.h. kleine grafische Dateien, die Gefühle ausdrücken, eingesetzt, die von externen Servern bezogen werden. Hierbei erheben die Anbieter der Server, die IP-Adressen der Nutzer. Dies ist notwendig, damit die Emojie-Dateien an die Browser der Nutzer übermittelt werden können. Der Emojie-Service wird von der Automattic Inc., 60 29th Street #343, San Francisco, CA 94110, USA, angeboten. Datenschutzhinweise von Automattic: https://automattic.com/privacy/. Die verwendeten Server-Domains sind s.w.org und twemoji.maxcdn.com, wobei es sich unseres Wissens nach um sog. Content-Delivery-Networks handelt, also Server, die lediglich einer schnellen und sicheren Übermittlung der Dateien dienen und die personenbezogenen Daten der Nutzer nach der Übermittlung gelöscht werden.



Die Nutzung der Emojis erfolgt auf Grundlage unserer berechtigten Interessen, d.h. Interesse an einer attraktiven Gestaltung unseres Onlineangebotes gem. Art. 6 Abs. 1 lit. f. DSGVO.

Erstellt mit Datenschutz-Generator.de von RA Dr. Thomas Schwenke

Mittwoch, Dezember 05, 2018

Gute Politik für den Arbeitsmarkt


Die positive Entwicklung auf dem Arbeitsmarkt in Thüringen hält an. Ende November waren weniger als 57.000 Menschen arbeitslos registriert, die Quote lag erstmals bei nur 5 Prozent. Zum Vergleich: im November 2014, kurz vor dem Amtsantritt der rot-rot-grünen Landesregierung, waren mehr als 81.000 Menschen arbeitslos gemeldet, die Quote betrug noch 7 Prozent.
Bemerkenswert: Bei den Langzeitarbeitslosen fiel der Rückgang zum Vorjahresmonat (also zum November 2017) mit 12,1 Prozent deutlich höher aus als der Rückgang insgesamt, der immerhin auch noch bei 8,4 Prozent lag. Im November 2018 waren in Thüringen weniger als 20.000 Menschen langzeitarbeitslos.
Zurückgehende Arbeitslosigkeit korrespondiert mit Beschäftigungszuwachs. Im Freistaat sind inzwischen – trotz des Bevölkerungsrückgangs – 815.000 Menschen sozialversicherungspflichtig beschäftigt. Ganz offenbar macht die Landesregierung mit ihren Förderprogrammen also eine gute Politik für den Arbeitsmarkt.
Kay Senius, Chef der Regionaldirektion der Bundesagentur für Arbeit Sachsen-Anhalt/Thüringen, geht davon aus, dass sich der  positive Trend im kommenden Jahr fortsetzen wird. Der Abbau der Arbeitslosigkeit kann allerdings an Tempo verlieren. Der Brexit oder weitere Handelskonflikte mit den USA sind mögliche Ursachen.
Angesichts des robusten Arbeitsmarkts säuseln die Oppositionsparteien im arbeitsmarktpolitischen Dornröschenschlaf. Bei der CDU-Landtagsfraktion findet sich nur die Forderung nach Wiedereinführung der Meisterpflicht (ein bundespolitisches Thema). Also weitere Hürden für die Berufsausübung gerade in handwerklichen Bauberufen? Die AfD präsentiert sich erneut als beschränkter politischer Gartenzwerg und will „eine patriotische Wirtschaftspolitik“.

Mittwoch, November 07, 2018

Immer diese „Vorfälle“

Die AfD soll eine neonazistische Partei sein? Aber nicht doch – das wird aus der Partei zumindest offiziell zurückgewiesen. Doch dann gibt es immer wieder diese „Vorfälle“. Etwa beim Landestarteitag der besonders rechten AfD Thüringer Ende Oktober. Dort forderte der Sprecher des Stadtverbandes Gera, Wolfgang Lauerwald, den „Sturz dieses Unrechtsstaats“ und diffamierte „Angela Merkel und andere Volksverräter“ (Thüringer Allgemeine). Er wurde dann auf Listenplatz 21 für die Landtagswahl gewählt.
Schon vorher hatte die Thüringer Allgemeine berichtet, dass ein Mitglied des Landesschiedsgerichts der AfD Thüringen (inzwischen ausgeschieden) mit anderen AfD-Mitgliedern im Oktober 2015 eine Reise zu Stationen des Lebens von Adolf Hitler unternommen und in einem Fenster vor Hitlers Geburtshaus n zum Gedenken eine Kerze angezündet hatte. Zudem sind Fotos entstanden, bei denen er hinter einem Tisch posierte, über den eine Decke mit Hakenkreuz und SS-Symbol gebreitet war.
Mitte Oktober sind Fotos bekannt geworden, die Jessica Bießmann, AfD-Abgeordnete im Berliner Abgeordnetenhaus, bei Myspace veröffentlicht hat. Die Fotos zeigen Bießmann, die sich auf einer Küchentheke räkelt, in einem Regal im Hintergrund stehen Weinflaschen mit Adolf Hitler auf dem Etikett.
Auch hinsichtlich der Militanz macht die AfD auf sich aufmerksam. Im Oktober, beim Landtagswahlkampf in Hessen, zieht ein AfD-Wahlhelfer eine scharfe Schusswaffe gegen einen Kritiker. Vorher hatte in Regensburg bereits ein Funktionär der AfD-Jungendorganisation mit einer Schreckschusswaffe Richtung einer Gegendemonstration gefeuert. Und im September griff in Hamburg ein AfD-Mitglied an einem Stand der Partei einen Passanten im Streit mit einem Messer an.

Erscheint auch als Gastkommentar im Linken Parlamentsreport.

Donnerstag, Oktober 04, 2018

Siemens: AfD an Peinlichkeit nicht zu überbieten

Siemens streicht in Erfurt 200 Stellen – schlimm für die Betroffenen und für die Stadt. An Peinlichkeit nicht zu überbieten ist die Pressemitteilung der AfD-Fraktion zu diesem Thema. Dort lamentiert der Wirtschaftsideologe Thomas Rudy: die „Landesregierung und Siemens hätten ihrer Verantwortung für den Standort Erfurt gerecht werden und ein tragendes Konzept für den Erhalt und Ausbau von Arbeitsplätzen erarbeiten können“. Das ist nun merkwürdig, hatte doch derselbe Rudy während einer gemeinsam beantragten Aktuellen Stunde von CDU, LINKE, SPD und Grünen im November 2017 zu Siemens behauptet, der Wirtschaftsminister könne ja den Erhalt des Werkes fordern, „aber letztlich handelt es sich um eine unternehmerische Entscheidung“.
In der Pressemitteilung jammert Rudy weiter: „Beide haben dies nicht getan und sich damit auch der Fürsorgepflicht gegenüber den Arbeitnehmern entzogen.“ Das ist entweder für einen Abgeordneten groteske Unkenntnis oder schlicht gelogen. Von der Linksfraktion beantragt, stand im Dezember 2017 das Thema „Beschäftigte in Thüringen vor arbeitnehmerfeindlicher Politik wie bei Siemens Erfurt (...) schützen“ ein weiteres Mal als Aktuelle Stunde auf der Tagesordnung des Landtags.
Dort schwadronierte Björn Höcke höchstselbst auch über die „von den Altparteien befürworteten Russlandsanktionen“. Das ist keinesfalls „Mut zur Wahrheit“, hat doch Ministerpräsident Bodo Ramelow die Wirtschaftssanktionen oft kritisiert, die Linksfraktion im Bundestag „Keine Verlängerung der Sanktionen“ beantragt. Auch der CDU-Landesvorsitzende Mike Mohring, das sei hier erwähnt, hat mehrfach zumindest für die Lockerung der Wirtschaftssanktionen plädiert.

Auch erschienen als Gastkommentar im Linken Parlamentsreport Nr. 19/2018.

Dienstag, September 18, 2018

Hauptrisiko Mensch

Nun also auch in Belgien: am 12. September 2018 wurde dort bei verendeten Wildschweinen die gefährliche Afrikanische Schweinepest (ASP) festgestellt. Bereits seit 2007 ist sie in der Russischen Föderation, Weißrussland und der Ukraine virulent. Seit 2014 breitet sie sich auch in Polen, Litauen, Lettland, Estland, Rumänien, Moldawien, Ungarn, Tschechien und Bulgarien aus. Betroffen sind dort Wildschweinepopulation sowie Bestände von Hausschweinen.
Die Afrikanische Schweinepest ist für den Menschen ungefährlich. Doch das Hauptrisiko für ihre Verbreitung bildet der Mensch. An weggeworfenen Speiseabfällen oder Resten von Schweinefleischerzeugnissen stecken sich Wildschweine an – das Virus verbreitet sich weiter.
Für Schweine ist die Krankheit tödlich. Einen Impfstoff gibt es nicht. Der wirtschaftliche Schaden wäre deshalb enorm. In betroffenen Gebieten würden Sperren eingerichtet, in betroffenen Betrieben alle Schweine getötet. Käme es zum Ausbruch in Thüringen, wäre die Vermarktung von Schweinen und der von Schweinen stammenden Erzeugnisse erheblich beeinträchtigt.
Zuständige Behörden in Thüringen haben Vorbereitungen getroffen. Eine Sachverständigengruppe ist längst gebildet. Beim Ausbruch der Tierseuche würde sie den Kern eines sofort einsatzbereiten Krisenstabes bilden. Für die Krisenreaktionsfähigkeit ist das Thüringer Landesamt für Verbraucherschutz (TLV) bedeutsam. Beim Beschluss des Doppelhaushalts 2018/19 haben die Koalitionsfraktionen dessen Haushaltsmittel deutlich aufgestockt.
Die Opposition zeigte ein geringeres Verständnis für die Behörde: Mit Änderungsanträgen wollten CDU und AfD Personal- und Sachausgaben des TLV kürzen. Das hätte den ordnungsgemäßen Dienstbetrieb gefährdet.

Auch erschienen als Gastkommentar im Linken Parlamentsreport Nr. 18/2018.

Donnerstag, September 13, 2018

Vorbildland für Gute Arbeit

Es ist eine Forderung aus dem Koalitionsvertrag für die 6. Wahlperiode des Thüringer Landtags: das Vergabegesetz des Freistaats, das die Vergabe öffentlicher Aufträge regelt, nach seiner Evaluierung im Jahr 2016 auch weiterentwickeln. Inzwischen liegt der Entwurf der Landesregierung für das neue Vergabegesetz vor. Es enthält – und das ist ein großer Erfolg – auch einen vergabespezifischen Mindestlohn.
Hier wird erneut deutlich, wo die rot-rot-grüne Landesregierung ihre Prioritäten setzt. Der allgemeine gesetzliche Mindestlohn, eingeführt 2015, ist aus Sicht der Gewerkschaften eine „effektive Umverteilung von oben nach unten“, die den Sozialstaat entlastet und die Binnenkonjunktur stabilisiert. Der gesetzliche Mindestlohn wird im Thüringer Koalitionsvertrag bewusst im Zusammenhang mit der „Durchsetzung von Bedingungen Guter Arbeit“ genannt. Folgerichtig ist, dass an den Kriterien Guter Arbeit die öffentliche Förderung im Freistaat ausgerichtet wird. Ebenso folgerichtig ist, dass bei der Vergabe öffentlicher Aufträge des Landes ein Mindestlohn eingeführt wird.
Der allgemeine gesetzliche Mindestlohn, dessen Höhe die Mindestlohn-Kommission vorschlägt, liegt gegenwärtig bei 8,84 Euro. Er soll zum 1. Januar 2019 auf 9,19 Euro angehoben werden. Die Landespolitik hat auf diesen Mindestlohn keinen direkten Einfluss. Er ist aus Sicht vieler Expertinnen und Experten zu niedrig, um für armutssichere Renten zu sorgen. Der vergabespezifische Mindestlohn in Thüringen liegt mit 9,54 Euro deutlich über dem allgemeinen Mindestlohn, auch nach dessen Erhöhung im nächsten Jahr. Er entspricht dem ehrgeizigen Ziel aus dem rot-rot-grünen Koalitionsvertrag: „Thüringen soll Vorbildland für Gute Arbeit und soziale Arbeitsmarktpolitik werden.“

Auch erschienen als Gastkommentar im Linken Parlamentsreport Nr. 17/2018.

Mittwoch, August 29, 2018

"Bedeutendste Invesitionsentscheidung der vergangenen zehn Jahre"

Die geplante Ansiedlung des chinesischen Batteriezellenherstellers Contemporary Amperex Technology (CATL) in Thüringen gewinnt weitere Konturen. Für das Industriegebiet „Erfurter Kreuz“, wo CATL bauen will, bedeuten das bereits im ersten Schritt Investitionen von 240 Millionen Euro, die CATL angekündigt hat. Das Unternehmen stellt Batteriezellen für Elektroautos her. Das Engagement in der Nähe von Erfurt ist wohlgemerkt seine erste Fertigung außerhalb Chinas. Auch wenn die Produktion der Zellen erst im Jahre 2022 anlaufen soll, werde man bereits im kommenden Jahr in Thüringen Präsenz zeigen, heißt es aus der Europazentrale von CATL.
Die Entwicklung und Herstellung von Batteriezellen hat für die Elektromobilität größte Bedeutung. Deutsche und europäische Hersteller haben bisher weitgehend geschlafen, Rahmenbedingungen sind nicht geschaffen worden. Umso wichtiger ist es, dass mit dem Werk bei Erfurt eine der größten Batteriezellenhersteller für Elektroautos in Europa entstehen wird. Ein Milliarden-Auftrag von BMW soll bereits vorliegen.
CATL ist nicht nur Chinas größter Hersteller von Batteriezellen. Forschung und Entwicklung sind für das Unternehmen besonders wichtig. Die Entscheidung für Thüringen dürfte auch damit zusammenhängen. Es handle sich um eine „industriepolitische Weichenstellung mit enormer Langzeitwirkung“, heißt es folgerichtig im Thüringer Wirtschaftsministerium. Für den Freistaat sei es „die bedeutendste Investitionsentscheidung der vergangenen zehn Jahre“. Die Wirtschafts- und Arbeitsmarktpolitik der rot-rot-grünen Landesregierung zahlt sich jetzt aus.
Eine Fortsetzung ist offen: Bei positiver Marktentwicklung bei Elektrofahrzeugen werde man „auch in Erfurt dementsprechend weiter ausbauen“, heißt es von CATL.

Auch erschienen als Gastkommentar im Linken Parlamentsreport Nr. 16/2018.

Montag, August 13, 2018

Handlungsbedarf bei Löhnen


Die aktuelle Entlohnungsstatistik der Bundesagentur für Arbeit macht es deutlich: Ostdeutschland liegt bei den Löhnen noch weit hinter den westdeutschen Bundesländern. Schlusslicht ist Mecklenburg-Vorpommern. Davor rangiert Thüringen, fast gleichauf mit Sachsen.
Das kann natürlich nicht zufriedenstellen. Die Gründe für die im Bundesvergleich nach wie vor niedrige Entlohnung in Thüringen lassen sich benennen: sie liegen vor allem in der kleinteiligen Wirtschaft mit vielen Kleinstbetrieben, dem hohen Anteil von Zulieferbetrieben und dem Fehlen von Dax-Unternehmen, der schwachen Tarifbindung und der geringen Zahl von Unternehmen mit Betriebsräten begründet. Nicht vergessen werden darf zudem, dass gerade in Thüringen der Niedriglohnsektor lange Zeit als „Standortfaktor“ offensiv beworben wurde. Ein Dieter Althaus (CDU) etwa wollte als Ministerpräsident zusätzliche Vollzeitarbeitsplätze im Niedriglohnbereich.
Zu berücksichtigen ist aber auch, dass die von vielen Medien zitierte Statistik eine Momentaufnahme präsentiert und die Lohnentwicklung nicht wiedergibt. Doch das Lohnniveau in Thüringen hat sich verbessert. Die IHK Südthüringen beispielsweise betont, das durchschnittliche Arbeitsgelt der Beschäftigten sei in den letzten drei Jahren erheblich gestiegen. Das sind die Jahre, in denen der Koalitionsvertrag für die 6. Wahlperiode des Thüringer Landtags umgesetzt wird. Positiv hat sich auch das Mindestlohngesetz ausgewirkt – das von der Landesregierung aktiv unterstützt wurde –, wobei die Höhe des Mindestlohns angehoben werden muss, um eine armutssichere Rente zu gewährleisten.
Hinsichtlich der Entlohnung besteht trotzdem weiterer Handlungsbedarf. Ein Feld ist sicher die Stärkung der Tarifbindung.

Auch erschienen als Gastkommentar im Linken Parlamentsreport Nr. 15/2018.

Mittwoch, Juli 18, 2018

Gefährlicher Flirt der CDU

Zu ihrem Jahresempfang im August in Erfurt hat die CDU-Fraktion im Thüringer Landtag den österreichischen Bundeskanzler Sebastian Kurz als Festredner eingeladen. Das wirft erneut ein bezeichnendes Schlaglicht auf den Kurs der Opposition im Vorfeld der Landtagswahl 2019.
Denn die CDU Thüringen kokettiert auffällig mit Rechts. So hatte im April eine „Pilgerreise“ 300 Mitglieder der Partei, darunter der Landesvorsitzende Mike Mohring, nach Budapest geführt. Zur Mission der Pilger gehörten ausgerechnet politische Gespräche mit führenden Vertretern der von Viktor Orbán geführten ungarischen Regierungspartei Fidesz. Die rechte Fidesz ist für ihre nationalistischen und antisemitischen Kampagnen bekannt.
In der heftigen Konfrontation der CSU mit Bundeskanzlerin Angela Merkel hatte Mohring frühzeitig öffentlich Verständnis für Horst Seehofer geäußert und damit Merkel brüskiert. Als die Regierungskrise eskalierte, lavierte der als „Trickser“ (so die Spiegel-Journalisten Melanie Amann und Florian Gathmann) geltende Mohring, Mahnungen nach „Einigung“ wechselten mit erneuter Unterstützung der Position Seehofers.
Die Avance an Kurz dürfte endgültig klar machen, wohin für die CDU Thüringen die Reise gehen soll. Kurz ist Vorsitzender der ÖVP, einer Art österreichische CDU. Seit 2017 regiert er als Kanzler in einer Koalition mit der rechtspopulistischen bis rechtsextremen FPÖ, die von der AfD nachgeahmt wird. Soll das ein Vorbild für Thüringen sein? Übrigens: ÖVP und FPÖ wollen aktuell den Zwölfstundentag einführen und Beschäftigten die fünfte Urlaubswoche streichen. Der Flirt der CDU Thüringen mit Rechts ist gefährlich für den Sozialstaat und die Demokratie.

Auch erschienen als Gastkommentar im Linken Parlamentsreport Nr. 14/2018.

Montag, Juni 18, 2018

Kein Grund zur Panikmache


Die Strukturfonds der EU stellen in Thüringen wichtige Förderinstrumente dar. Ob es um den Europäischen Sozialfonds (ESF), den Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE) oder den Europäischen Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raums (ELER) geht – die Strukturfonds stärken die soziale und wirtschaftliche Entwicklung. Allein durch den ESF sind seit 1994 2,5 Milliarden Euro an EU-Mitteln nach Thüringen geflossen.
Doch die EU-Kommission will die Strukturfonds-Mittel für Deutschland in der nächsten Förderperiode (ab 2021) um fast 21 Prozent auf 15,7 Milliarden Euro kürzen. EU-Haushaltskommissar Günther Oettinger (CDU) nennt den „Austritt Großbritanniens aus der EU“ als Grund. Wegen des Brexit „kommen wir um Kürzungen nicht herum“, so Oettinger. Gekürzt wird demnach vor allem im ESF und im EFRE.
Besonders betroffen wären die ostdeutschen Länder. Thüringens Ministerpräsident Bodo Ramelow (DIE LINKE) kritisiert „gravierende Kürzungen“, denen Thüringen ausgesetzt sei.
Doch die Landesregierung will ihren Einfluss auf Bundes- und Europaebene nutzen, um die Folgen der Kürzungen abzumildern. Zudem wird aktiv umgestaltet. Beim ESF etwa ist vorgesehen, sich künftig mit weniger EU-Mitteln auf drei Schwerpunkte zu konzentrieren: Projekte für Menschen, denen der Zugang zum Arbeitsmarkt schwerer fällt als anderen, Maßnahmen, die Fachkräfte für Thüringen sichern sowie die Prävention von Armut.
Das ist durchaus eine „große Herausforderung“ für den Freistaat (Bodo Ramelow). Zur Panikmache besteht aber kein Grund. Der Kommentar in einer Regionalzeitung, aus EU-Fonds werde ab 2021 „kaum noch Fördergeld nach Ostdeutschland fließen“, schießt weit über das Ziel hinaus.

Auch erschienen als Gastkommentar im Linken Parlamentsreport Nr. 13/2018.