Datenschutzerklärung



Datenschutzerklärung

Diese Datenschutzerklärung klärt Sie über die Art, den Umfang und Zweck der Verarbeitung von personenbezogenen Daten (nachfolgend kurz „Daten“) innerhalb unseres Onlineangebotes und der mit ihm verbundenen Webseiten, Funktionen und Inhalte sowie externen Onlinepräsenzen, wie z.B. unser Social Media Profile auf (nachfolgend gemeinsam bezeichnet als „Onlineangebot“). Im Hinblick auf die verwendeten Begrifflichkeiten, wie z.B. „Verarbeitung“ oder „Verantwortlicher“ verweisen wir auf die Definitionen im Art. 4 der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO).



Verantwortlicher

Dr. Stefan Wogawa

Mail st.wogawa@gmail.com

Tel. 0176/23790691

Arten der verarbeiteten Daten:

- Bestandsdaten (z.B., Namen, Adressen).

- Kontaktdaten (z.B., E-Mail, Telefonnummern).

- Inhaltsdaten (z.B., Texteingaben, Fotografien, Videos).

- Nutzungsdaten (z.B., besuchte Webseiten, Interesse an Inhalten, Zugriffszeiten).

- Meta-/Kommunikationsdaten (z.B., Geräte-Informationen, IP-Adressen).

Kategorien betroffener Personen

Besucher und Nutzer des Onlineangebotes (Nachfolgend bezeichnen wir die betroffenen Personen zusammenfassend auch als „Nutzer“).

Zweck der Verarbeitung

- Zurverfügungstellung des Onlineangebotes, seiner Funktionen und Inhalte.

- Beantwortung von Kontaktanfragen und Kommunikation mit Nutzern.

- Sicherheitsmaßnahmen.

- Reichweitenmessung/Marketing

Verwendete Begrifflichkeiten

„Personenbezogene Daten“ sind alle Informationen, die sich auf eine identifizierte oder identifizierbare natürliche Person (im Folgenden „betroffene Person“) beziehen; als identifizierbar wird eine natürliche Person angesehen, die direkt oder indirekt, insbesondere mittels Zuordnung zu einer Kennung wie einem Namen, zu einer Kennnummer, zu Standortdaten, zu einer Online-Kennung (z.B. Cookie) oder zu einem oder mehreren besonderen Merkmalen identifiziert werden kann, die Ausdruck der physischen, physiologischen, genetischen, psychischen, wirtschaftlichen, kulturellen oder sozialen Identität dieser natürlichen Person sind.



„Verarbeitung“ ist jeder mit oder ohne Hilfe automatisierter Verfahren ausgeführte Vorgang oder jede solche Vorgangsreihe im Zusammenhang mit personenbezogenen Daten. Der Begriff reicht weit und umfasst praktisch jeden Umgang mit Daten.



„Pseudonymisierung“ die Verarbeitung personenbezogener Daten in einer Weise, dass die personenbezogenen Daten ohne Hinzuziehung zusätzlicher Informationen nicht mehr einer spezifischen betroffenen Person zugeordnet werden können, sofern diese zusätzlichen Informationen gesondert aufbewahrt werden und technischen und organisatorischen Maßnahmen unterliegen, die gewährleisten, dass die personenbezogenen Daten nicht einer identifizierten oder identifizierbaren natürlichen Person zugewiesen werden.



„Profiling“ jede Art der automatisierten Verarbeitung personenbezogener Daten, die darin besteht, dass diese personenbezogenen Daten verwendet werden, um bestimmte persönliche Aspekte, die sich auf eine natürliche Person beziehen, zu bewerten, insbesondere um Aspekte bezüglich Arbeitsleistung, wirtschaftliche Lage, Gesundheit, persönliche Vorlieben, Interessen, Zuverlässigkeit, Verhalten, Aufenthaltsort oder Ortswechsel dieser natürlichen Person zu analysieren oder vorherzusagen.



Als „Verantwortlicher“ wird die natürliche oder juristische Person, Behörde, Einrichtung oder andere Stelle, die allein oder gemeinsam mit anderen über die Zwecke und Mittel der Verarbeitung von personenbezogenen Daten entscheidet, bezeichnet.



„Auftragsverarbeiter“ eine natürliche oder juristische Person, Behörde, Einrichtung oder andere Stelle, die personenbezogene Daten im Auftrag des Verantwortlichen verarbeitet.

Maßgebliche Rechtsgrundlagen

Nach Maßgabe des Art. 13 DSGVO teilen wir Ihnen die Rechtsgrundlagen unserer Datenverarbeitungen mit. Sofern die Rechtsgrundlage in der Datenschutzerklärung nicht genannt wird, gilt Folgendes: Die Rechtsgrundlage für die Einholung von Einwilligungen ist Art. 6 Abs. 1 lit. a und Art. 7 DSGVO, die Rechtsgrundlage für die Verarbeitung zur Erfüllung unserer Leistungen und Durchführung vertraglicher Maßnahmen sowie Beantwortung von Anfragen ist Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO, die Rechtsgrundlage für die Verarbeitung zur Erfüllung unserer rechtlichen Verpflichtungen ist Art. 6 Abs. 1 lit. c DSGVO, und die Rechtsgrundlage für die Verarbeitung zur Wahrung unserer berechtigten Interessen ist Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO. Für den Fall, dass lebenswichtige Interessen der betroffenen Person oder einer anderen natürlichen Person eine Verarbeitung personenbezogener Daten erforderlich machen, dient Art. 6 Abs. 1 lit. d DSGVO als Rechtsgrundlage.

Sicherheitsmaßnahmen

Wir treffen nach Maßgabe des Art. 32 DSGVO unter Berücksichtigung des Stands der Technik, der Implementierungskosten und der Art, des Umfangs, der Umstände und der Zwecke der Verarbeitung sowie der unterschiedlichen Eintrittswahrscheinlichkeit und Schwere des Risikos für die Rechte und Freiheiten natürlicher Personen, geeignete technische und organisatorische Maßnahmen, um ein dem Risiko angemessenes Schutzniveau zu gewährleisten.



Zu den Maßnahmen gehören insbesondere die Sicherung der Vertraulichkeit, Integrität und Verfügbarkeit von Daten durch Kontrolle des physischen Zugangs zu den Daten, als auch des sie betreffenden Zugriffs, der Eingabe, Weitergabe, der Sicherung der Verfügbarkeit und ihrer Trennung. Des Weiteren haben wir Verfahren eingerichtet, die eine Wahrnehmung von Betroffenenrechten, Löschung von Daten und Reaktion auf Gefährdung der Daten gewährleisten. Ferner berücksichtigen wir den Schutz personenbezogener Daten bereits bei der Entwicklung, bzw. Auswahl von Hardware, Software sowie Verfahren, entsprechend dem Prinzip des Datenschutzes durch Technikgestaltung und durch datenschutzfreundliche Voreinstellungen (Art. 25 DSGVO).

Zusammenarbeit mit Auftragsverarbeitern und Dritten

Sofern wir im Rahmen unserer Verarbeitung Daten gegenüber anderen Personen und Unternehmen (Auftragsverarbeitern oder Dritten) offenbaren, sie an diese übermitteln oder ihnen sonst Zugriff auf die Daten gewähren, erfolgt dies nur auf Grundlage einer gesetzlichen Erlaubnis (z.B. wenn eine Übermittlung der Daten an Dritte, wie an Zahlungsdienstleister, gem. Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO zur Vertragserfüllung erforderlich ist), Sie eingewilligt haben, eine rechtliche Verpflichtung dies vorsieht oder auf Grundlage unserer berechtigten Interessen (z.B. beim Einsatz von Beauftragten, Webhostern, etc.).



Sofern wir Dritte mit der Verarbeitung von Daten auf Grundlage eines sog. „Auftragsverarbeitungsvertrages“ beauftragen, geschieht dies auf Grundlage des Art. 28 DSGVO.

Übermittlungen in Drittländer

Sofern wir Daten in einem Drittland (d.h. außerhalb der Europäischen Union (EU) oder des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR)) verarbeiten oder dies im Rahmen der Inanspruchnahme von Diensten Dritter oder Offenlegung, bzw. Übermittlung von Daten an Dritte geschieht, erfolgt dies nur, wenn es zur Erfüllung unserer (vor)vertraglichen Pflichten, auf Grundlage Ihrer Einwilligung, aufgrund einer rechtlichen Verpflichtung oder auf Grundlage unserer berechtigten Interessen geschieht. Vorbehaltlich gesetzlicher oder vertraglicher Erlaubnisse, verarbeiten oder lassen wir die Daten in einem Drittland nur beim Vorliegen der besonderen Voraussetzungen der Art. 44 ff. DSGVO verarbeiten. D.h. die Verarbeitung erfolgt z.B. auf Grundlage besonderer Garantien, wie der offiziell anerkannten Feststellung eines der EU entsprechenden Datenschutzniveaus (z.B. für die USA durch das „Privacy Shield“) oder Beachtung offiziell anerkannter spezieller vertraglicher Verpflichtungen (so genannte „Standardvertragsklauseln“).

Rechte der betroffenen Personen

Sie haben das Recht, eine Bestätigung darüber zu verlangen, ob betreffende Daten verarbeitet werden und auf Auskunft über diese Daten sowie auf weitere Informationen und Kopie der Daten entsprechend Art. 15 DSGVO.



Sie haben entsprechend. Art. 16 DSGVO das Recht, die Vervollständigung der Sie betreffenden Daten oder die Berichtigung der Sie betreffenden unrichtigen Daten zu verlangen.



Sie haben nach Maßgabe des Art. 17 DSGVO das Recht zu verlangen, dass betreffende Daten unverzüglich gelöscht werden, bzw. alternativ nach Maßgabe des Art. 18 DSGVO eine Einschränkung der Verarbeitung der Daten zu verlangen.



Sie haben das Recht zu verlangen, dass die Sie betreffenden Daten, die Sie uns bereitgestellt haben nach Maßgabe des Art. 20 DSGVO zu erhalten und deren Übermittlung an andere Verantwortliche zu fordern.



Sie haben ferner gem. Art. 77 DSGVO das Recht, eine Beschwerde bei der zuständigen Aufsichtsbehörde einzureichen.

Widerrufsrecht

Sie haben das Recht, erteilte Einwilligungen gem. Art. 7 Abs. 3 DSGVO mit Wirkung für die Zukunft zu widerrufen

Widerspruchsrecht

Sie können der künftigen Verarbeitung der Sie betreffenden Daten nach Maßgabe des Art. 21 DSGVO jederzeit widersprechen. Der Widerspruch kann insbesondere gegen die Verarbeitung für Zwecke der Direktwerbung erfolgen.

Cookies und Widerspruchsrecht bei Direktwerbung

Als „Cookies“ werden kleine Dateien bezeichnet, die auf Rechnern der Nutzer gespeichert werden. Innerhalb der Cookies können unterschiedliche Angaben gespeichert werden. Ein Cookie dient primär dazu, die Angaben zu einem Nutzer (bzw. dem Gerät auf dem das Cookie gespeichert ist) während oder auch nach seinem Besuch innerhalb eines Onlineangebotes zu speichern. Als temporäre Cookies, bzw. „Session-Cookies“ oder „transiente Cookies“, werden Cookies bezeichnet, die gelöscht werden, nachdem ein Nutzer ein Onlineangebot verlässt und seinen Browser schließt. In einem solchen Cookie kann z.B. der Inhalt eines Warenkorbs in einem Onlineshop oder ein Login-Status gespeichert werden. Als „permanent“ oder „persistent“ werden Cookies bezeichnet, die auch nach dem Schließen des Browsers gespeichert bleiben. So kann z.B. der Login-Status gespeichert werden, wenn die Nutzer diese nach mehreren Tagen aufsuchen. Ebenso können in einem solchen Cookie die Interessen der Nutzer gespeichert werden, die für Reichweitenmessung oder Marketingzwecke verwendet werden. Als „Third-Party-Cookie“ werden Cookies bezeichnet, die von anderen Anbietern als dem Verantwortlichen, der das Onlineangebot betreibt, angeboten werden (andernfalls, wenn es nur dessen Cookies sind spricht man von „First-Party Cookies“).



Wir können temporäre und permanente Cookies einsetzen und klären hierüber im Rahmen unserer Datenschutzerklärung auf.



Falls die Nutzer nicht möchten, dass Cookies auf ihrem Rechner gespeichert werden, werden sie gebeten die entsprechende Option in den Systemeinstellungen ihres Browsers zu deaktivieren. Gespeicherte Cookies können in den Systemeinstellungen des Browsers gelöscht werden. Der Ausschluss von Cookies kann zu Funktionseinschränkungen dieses Onlineangebotes führen.



Ein genereller Widerspruch gegen den Einsatz der zu Zwecken des Onlinemarketing eingesetzten Cookies kann bei einer Vielzahl der Dienste, vor allem im Fall des Trackings, über die US-amerikanische Seite http://www.aboutads.info/choices/ oder die EU-Seite http://www.youronlinechoices.com/ erklärt werden. Des Weiteren kann die Speicherung von Cookies mittels deren Abschaltung in den Einstellungen des Browsers erreicht werden. Bitte beachten Sie, dass dann gegebenenfalls nicht alle Funktionen dieses Onlineangebotes genutzt werden können.

Löschung von Daten

Die von uns verarbeiteten Daten werden nach Maßgabe der Art. 17 und 18 DSGVO gelöscht oder in ihrer Verarbeitung eingeschränkt. Sofern nicht im Rahmen dieser Datenschutzerklärung ausdrücklich angegeben, werden die bei uns gespeicherten Daten gelöscht, sobald sie für ihre Zweckbestimmung nicht mehr erforderlich sind und der Löschung keine gesetzlichen Aufbewahrungspflichten entgegenstehen. Sofern die Daten nicht gelöscht werden, weil sie für andere und gesetzlich zulässige Zwecke erforderlich sind, wird deren Verarbeitung eingeschränkt. D.h. die Daten werden gesperrt und nicht für andere Zwecke verarbeitet. Das gilt z.B. für Daten, die aus handels- oder steuerrechtlichen Gründen aufbewahrt werden müssen.



Nach gesetzlichen Vorgaben in Deutschland, erfolgt die Aufbewahrung insbesondere für 10 Jahre gemäß §§ 147 Abs. 1 AO, 257 Abs. 1 Nr. 1 und 4, Abs. 4 HGB (Bücher, Aufzeichnungen, Lageberichte, Buchungsbelege, Handelsbücher, für Besteuerung relevanter Unterlagen, etc.) und 6 Jahre gemäß § 257 Abs. 1 Nr. 2 und 3, Abs. 4 HGB (Handelsbriefe).



Nach gesetzlichen Vorgaben in Österreich erfolgt die Aufbewahrung insbesondere für 7 J gemäß § 132 Abs. 1 BAO (Buchhaltungsunterlagen, Belege/Rechnungen, Konten, Belege, Geschäftspapiere, Aufstellung der Einnahmen und Ausgaben, etc.), für 22 Jahre im Zusammenhang mit Grundstücken und für 10 Jahre bei Unterlagen im Zusammenhang mit elektronisch erbrachten Leistungen, Telekommunikations-, Rundfunk- und Fernsehleistungen, die an Nichtunternehmer in EU-Mitgliedstaaten erbracht werden und für die der Mini-One-Stop-Shop (MOSS) in Anspruch genommen wird.

Kommentare und Beiträge

Wenn Nutzer Kommentare oder sonstige Beiträge hinterlassen, können ihre IP-Adressen auf Grundlage unserer berechtigten Interessen im Sinne des Art. 6 Abs. 1 lit. f. DSGVO für 7 Tage gespeichert werden. Das erfolgt zu unserer Sicherheit, falls jemand in Kommentaren und Beiträgen widerrechtliche Inhalte hinterlässt (Beleidigungen, verbotene politische Propaganda, etc.). In diesem Fall können wir selbst für den Kommentar oder Beitrag belangt werden und sind daher an der Identität des Verfassers interessiert.



Des Weiteren behalten wir uns vor, auf Grundlage unserer berechtigten Interessen gem. Art. 6 Abs. 1 lit. f. DSGVO, die Angaben der Nutzer zwecks Spamerkennung zu verarbeiten.



Auf derselben Rechtsgrundlage behalten wir uns vor, im Fall von Umfragen die IP-Adressen der Nutzer für deren Dauer zu speichern und Cookis zu verwenden, um Mehrfachabstimmungen zu vermeiden.



Die im Rahmen der Kommentare und Beiträge angegebenen Daten, werden von uns bis zum Widerspruch der Nutzer dauerhaft gespeichert.

Abruf von Emojis und Smilies

Innerhalb unseres WordPress-Blogs werden grafische Emojis (bzw. Smilies), d.h. kleine grafische Dateien, die Gefühle ausdrücken, eingesetzt, die von externen Servern bezogen werden. Hierbei erheben die Anbieter der Server, die IP-Adressen der Nutzer. Dies ist notwendig, damit die Emojie-Dateien an die Browser der Nutzer übermittelt werden können. Der Emojie-Service wird von der Automattic Inc., 60 29th Street #343, San Francisco, CA 94110, USA, angeboten. Datenschutzhinweise von Automattic: https://automattic.com/privacy/. Die verwendeten Server-Domains sind s.w.org und twemoji.maxcdn.com, wobei es sich unseres Wissens nach um sog. Content-Delivery-Networks handelt, also Server, die lediglich einer schnellen und sicheren Übermittlung der Dateien dienen und die personenbezogenen Daten der Nutzer nach der Übermittlung gelöscht werden.



Die Nutzung der Emojis erfolgt auf Grundlage unserer berechtigten Interessen, d.h. Interesse an einer attraktiven Gestaltung unseres Onlineangebotes gem. Art. 6 Abs. 1 lit. f. DSGVO.

Erstellt mit Datenschutz-Generator.de von RA Dr. Thomas Schwenke

Freitag, Oktober 09, 2026

Straftaten durch KO-Tropfen entschieden entgegentreten

Sehr geehrter Herr Präsident,
meine sehr geehrten Damen und Herren,
liebe Gäste auf der Tribüne und Zuhörer am Live-Stream,

KO-Tropfen, das hat die erste Beratung des vorliegenden Antrags in aller Deutlichkeit ergeben, sind kein irgendwie gearteter Spaß.
Sie sind ein besonders perfides Mittel, um Menschen wehrlos zu machen. Meist sind die Opfer Frauen. Ziel solcher Taten ist es, sie zu berauben oder ihnen sexualisierte Gewalt anzutun.
Inzwischen hat der Bundestag am 23. September in erster Lesung den Gesetzentwurf der Bundesregierung zur „Stärkung des strafrechtlichen Schutzes vor sogenannten K.-o.-Tropfen“ in den zuständigen Fachausschuss überwiesen. Der Einsatz von KO-Tropfen zur Vorbereitung sexualisierter Gewalt soll mit einer Mindestfreiheitsstrafe von fünf Jahren geahndet werden. Zurecht wird in der Beschlussempfehlung dieser Vorstoß unterstützt.
Das Problem bleibt aber: Wir wissen darüber noch viel zu wenig, weil wir es bislang nicht ausreichend erfassen. Der Thüringer Polizei liegen – ich zitiere –, „keine systematisch abrufbaren und qualitätsgesicherten Zahlen im Zusammenhang mit dem Verabreichen von K.o.-Tropfen vor“. Das hat eine Recherche des MDR aus dem Januar 2026 ergeben.
Es handelt sich dabei um keine isolierte Situation in Thüringen. Es fehlen generell polizeiliche Kriminalstatistiken zu KO-Tropfen als Tatmittel. Auf Landesebene werden nur in einzelnen Bundesländern punktuell Daten ausgewertet, für Sachsen im Jahr 2023 beispielsweise 171 solche Straftaten. Es wird bundesweit von einer hohen Dunkelziffer ausgegangen.
Die Ausschussempfehlung orientiert zurecht darauf, dass Prävention gestärkt und eine statistische Erfassung eingeführt wird. Denn die Polizei muss solche Taten konsequent erkennen und verfolgen können.
Und die Klarstellung in der Ausschussempfehlung ist besonders wichtig: natürlich soll Prävention in diesem Bereich nicht dazu dienen, Betroffenen die Verantwortung die Situationen zu übertragen. "Man schämt sich dafür", hat ein Opfer von KO-Tropfen der Zeitung "Die Welt" gesagt. "Hat man selbst Fehler gemacht?" Nein: Betroffene müssen wissen, ihr seid nicht schuld. Wir, die Gesellschaft, nehmen euch ernst!
Denn klar ist: Hinter jeder Statistik steht ein Mensch. Eine junge Frau, ein junger Mann, die vielleicht am nächsten Morgen nicht wissen, was mit ihnen passiert ist. Und genau da darf unser System nicht versagen.
Betroffene brauchen schnelle medizinische Hilfe, eine möglichst unkomplizierte Beweissicherung und kompetente Ansprechpersonen.
Prävention darf deshalb nicht erst im Krankenhaus oder bei der Polizei beginnen. Sie gehört in die Schulen und dorthin, wo Menschen feiern: in Clubs, auf Veranstaltungen.
Alles mit dem Ziel: weniger Täter, weniger Opfer.
Abschließend: KO-Tropfen sind kein Partyproblem. Sie sind ein Gewaltproblem. Und einem Gewaltproblem müssen wir entschlossen entgegentreten.
Deshalb werden meine Kollegen und ich der Ausschussempfehlung zustimmen.
Vielen Dank.

Rede am 9. Oktober 2026 im Thüringer Landtag (TOP 14). Es gilt das gesprochene Wort!

Donnerstag, Oktober 08, 2026

Gesundheitsversorgung: sektorenübergreifende Vernetzung, Prävention und Digitalisierung

 Sehr geehrter Herr Präsident,
meine sehr geehrten Damen und Herren, liebe Gäste auf der Tribüne und Zuhörer am Live-Stream,

im Folgenden werde ich mich vor allem auf den Antrag der Koalition konzentrieren, mit drei Schwerpunkten, und die Ausschussempfehlung dazu einbeziehen.

Sie werden nicht überrascht sein, dass ich dem Ursprungsantrag der Koalition Sympathie entgegenbringe. Ich habe ihn seinerzeit mit erarbeitet – nicht unwesentlich - und stehe inhaltlich nach wie vor zu diesem Antrag, auch in neuer Funktion. Er ist durch die Arbeit im Gesundheitsausschuss weiter qualifiziert worden. Dazu gehörte ein schriftliches Anhörungsverfahren, an dieser Stelle Dank an die Akteure des Gesundheitswesens, die sich mit ihren Stellungnahmen beteiligt haben.

Ich wiederhole eine Einschätzung aus meiner ersten Rede zum Thema: eine fehlende Patientensteurung und damit letztlich die medizinisch nicht indizierte Inanspruchnahme von Leistungen führt zu unnötigen Arztbesuchen, Informationsverlusten und ineffizienten Abläufen. So die kassenärztliche Vereinigung. Daran kann niemand Interesse haben. Ziel sollte stattdessen schnelle und hochwertige Hilfe sein.

Der Ausschuss hat 1. einen Kerngedanken des Ursprungsantrags ohne Abstriche bestätigt. Die sektorenübergreifende Vernetzung von Leistungserbringern, ablulant, stationär, öffentlicher Gesundheitsdienst, Nachsorge und Pflege, ist wesentlich für eine verbesserte Patientensteuerung und damit auch für einen effektiven Patientenschutz. Das Gesundheitssystem hat viele Säulen, die für Patienten auch als Dschungel wirken können. Hier stellt die Lotsenfunktion der Hausärzte einen bedeutsamen Wegweiser dar.

Wesentlich ist 2., dass – ich zitiere aus der Ausschussempfehlung – der „Gesundheitsförderung und Prävention Schlüsselaufgaben in der Reduktion der Krankheitslast zukommen“.

Von der „Reparaturmedizin“ oder, wem dieser Begriff nicht gefällt, der „kurativen Medizin“, wandelt sich das Gesundheitswesen hin zu einer systemischen Gesunderhaltung. Gerade angesichts der alternden Gesellschaft und der stark steigenden Kosten für chronische Krankheiten ist das dringend nötig. Prävention bildet einen Schlüssel. Der Bundesverband der Betriebskrankenkassen bezeichnet sie als Fundament der künftigen Versorgung.

Der Bedeutung der Digitalisierung im Gesundheitswesen wird der Antrag 3. gerecht, einschließlich des Datenschutzes. Die medizinische Forschung fragt heute nicht mehr, ob Digitalisierung im Gesundheitswesen sinnvoll ist. Sie liefert präzise Analysen, wie algorithmengestützte, datenbasierte Prozesse Behandlungen nachweislich verbessern, die Kosten senken und das Personal entlasten.

Hinsichtlich der Schaffung einer telemedizinischen Praxisregion in Thüringen steht die Regierungskoalition im Wort. Ich erwarte, dass dieses Vorhaben bald in Angriff genommen wird.

Der Gesundheitsausschuss hat auch festgestellt, dass – Zitat – „erheblicher Handlungsbedarf bei der individuellen Gesundheitskompetenz besteht“. Diesem Element wendet sich der Antrag der Fraktion Die Linke insbesondere zu. Der Antrag ergänzt an dieser Stelle den Koalitionsantrag.

Meine Kollegen und ich werden deshalb beiden Anträgen zustimmen.

Vielen Dank!

Rede am 8.10.2026 im Thüringer Landtag (TOP 12). Es gilt das gesprochene Wort!

Mittwoch, Oktober 07, 2026

Pflege: Menschen sollen so lange wie möglich selbstbestimmt zu Hause leben können

Meine sehr geehrten Damen und Herren,

Pflege braucht keine kosmetische Korrektur. Sie braucht einen echten Neustart. Kernelement muss sein, dass Menschen so lange wie möglich selbstbestimmt zu Hause leben können. Das bedeutet auch neue Herausforderung für die Landespolitik. Gerade im ländlichen Raum, gerade angesichts von Vereinsamung. Da werden unter anderem die Landespflegeplanung, die Kurzzeitpflege und auch neue Wohnformen, die jüngere und ältere Menschen zusammenbringen, eine Rolle spielen.

Rede am 7. Oktober 2026 im Thüringer Landtag (Aktuelle Stunde, TOP 35b), leider standen nur noch 33 Sekunden Redezeit zur Verfügung...

Es gilt das gesprochene Wort!

GKV-Beitragsstabilisierungsgesetz: Bundesregierung hat versagt

 Sehr geehrter Herr Präsident,
meine Damen und Herren,

zur GKV-Reform, dem sogenannten GKV-Beitragsstabilisierungsgesetz, haben sich nur Vertreter der Bundesregierung positiv geäußert. Sonst herrscht einhellig Kritik vor. Das ist ein Superlativ, den man erst einmal hinbekommen muss.

Das Gesetz trägt einen Anspruch im Namen, den es aus unserer Sicht überhaupt nicht einlösen kann: Beitragsstabilität.

Denn die entscheidende Frage lautet doch: Wer trägt am Ende die Lasten? Und die Antwort ist viel zu häufig: die Versicherten. Und das ist leider auch bei diesem Gesetz so.

Die Ausgaben der gesetzlichen Krankenversicherung steigen schneller als die Einnahmen. Aber die politische Antwort darf doch nicht darin bestehen, die Belastung immer weiter an Versicherte und Beitragszahler weiterzugeben. Denn wenn Beiträge und Zusatzbeiträge steigen, sinkt zugleich das verfügbare Einkommen der Menschen. Vor allem gerade derjenigen, die ohnehin Monat für Monat genau rechnen müssen.

Gleichzeitig wächst der Druck auf unsere Krankenhäuser. Kostensteigerungen, Fachkräftemangel und wirtschaftliche Unsicherheit treffen insbesondere die Häuser, die für die Versorgung in der Fläche unverzichtbar sind. Wer hier nur auf kurzfristige Ausgabenbegrenzung setzt, riskiert langfristig Versorgungssicherheit.

Das gilt ebenso für die Pflege. Gute Pflege gibt es nicht zum Nulltarif. Wenn wir Personal halten und Arbeitsbedingungen verbessern, wenn wir Pflegebedürftige und ihre Familien entlasten wollen, brauchen wir eine nachhaltige Finanzierung. Keine Politik, die Probleme lediglich verschiebt.

Und schließlich müssen wir über die strukturelle Ursache sprechen: Die GKV finanziert Aufgaben, die gesamtgesellschaftlich getragen werden müssten. Versicherungsfremde Leistungen gehören nicht dauerhaft in die Beitragsfinanzierung der gesetzlichen Krankenversicherung. Wenn der Staat gesellschaftspolitische Aufgaben übernimmt, muss er dafür auch eine entsprechend auskömmliche Finanzierung aus Steuermitteln sicherstellen.

Deshalb ist mehr als kurzfristige Stabilisierung auf dem Papier nötig: Nämlich eine nachhaltige Reform der Finanzierungsstrukturen, eine faire Lastenverteilung und verlässliche Rahmenbedingungen für Krankenhäuser, den ambulanten Sektor und die Pflege.

Beitragsstabilität darf nicht bedeuten, dass die Probleme bei den Versicherten, den Ärzten, den Krankenhäusern und der Pflege abgeladen werden. Zum letztgenannten Bereich kommen wir anschließend detaillierter.

Beitragsstabilität muss bedeuten, dass unser Gesundheitssystem dauerhaft solide finanziert und verlässlich organisiert ist. Angesichts dessen hat die Bundesregierung versagt.

Vielen Dank.

Rede am 7. Oktober 2026 im Thüringer Landtag (Aktuelle Stunde, TOP 35a). Es gilt das gesprochenen Wort!