Datenschutzerklärung



Datenschutzerklärung

Diese Datenschutzerklärung klärt Sie über die Art, den Umfang und Zweck der Verarbeitung von personenbezogenen Daten (nachfolgend kurz „Daten“) innerhalb unseres Onlineangebotes und der mit ihm verbundenen Webseiten, Funktionen und Inhalte sowie externen Onlinepräsenzen, wie z.B. unser Social Media Profile auf (nachfolgend gemeinsam bezeichnet als „Onlineangebot“). Im Hinblick auf die verwendeten Begrifflichkeiten, wie z.B. „Verarbeitung“ oder „Verantwortlicher“ verweisen wir auf die Definitionen im Art. 4 der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO).



Verantwortlicher

Dr. Stefan Wogawa

Mail st.wogawa@gmail.com

Tel. 0176/23790691

Arten der verarbeiteten Daten:

- Bestandsdaten (z.B., Namen, Adressen).

- Kontaktdaten (z.B., E-Mail, Telefonnummern).

- Inhaltsdaten (z.B., Texteingaben, Fotografien, Videos).

- Nutzungsdaten (z.B., besuchte Webseiten, Interesse an Inhalten, Zugriffszeiten).

- Meta-/Kommunikationsdaten (z.B., Geräte-Informationen, IP-Adressen).

Kategorien betroffener Personen

Besucher und Nutzer des Onlineangebotes (Nachfolgend bezeichnen wir die betroffenen Personen zusammenfassend auch als „Nutzer“).

Zweck der Verarbeitung

- Zurverfügungstellung des Onlineangebotes, seiner Funktionen und Inhalte.

- Beantwortung von Kontaktanfragen und Kommunikation mit Nutzern.

- Sicherheitsmaßnahmen.

- Reichweitenmessung/Marketing

Verwendete Begrifflichkeiten

„Personenbezogene Daten“ sind alle Informationen, die sich auf eine identifizierte oder identifizierbare natürliche Person (im Folgenden „betroffene Person“) beziehen; als identifizierbar wird eine natürliche Person angesehen, die direkt oder indirekt, insbesondere mittels Zuordnung zu einer Kennung wie einem Namen, zu einer Kennnummer, zu Standortdaten, zu einer Online-Kennung (z.B. Cookie) oder zu einem oder mehreren besonderen Merkmalen identifiziert werden kann, die Ausdruck der physischen, physiologischen, genetischen, psychischen, wirtschaftlichen, kulturellen oder sozialen Identität dieser natürlichen Person sind.



„Verarbeitung“ ist jeder mit oder ohne Hilfe automatisierter Verfahren ausgeführte Vorgang oder jede solche Vorgangsreihe im Zusammenhang mit personenbezogenen Daten. Der Begriff reicht weit und umfasst praktisch jeden Umgang mit Daten.



„Pseudonymisierung“ die Verarbeitung personenbezogener Daten in einer Weise, dass die personenbezogenen Daten ohne Hinzuziehung zusätzlicher Informationen nicht mehr einer spezifischen betroffenen Person zugeordnet werden können, sofern diese zusätzlichen Informationen gesondert aufbewahrt werden und technischen und organisatorischen Maßnahmen unterliegen, die gewährleisten, dass die personenbezogenen Daten nicht einer identifizierten oder identifizierbaren natürlichen Person zugewiesen werden.



„Profiling“ jede Art der automatisierten Verarbeitung personenbezogener Daten, die darin besteht, dass diese personenbezogenen Daten verwendet werden, um bestimmte persönliche Aspekte, die sich auf eine natürliche Person beziehen, zu bewerten, insbesondere um Aspekte bezüglich Arbeitsleistung, wirtschaftliche Lage, Gesundheit, persönliche Vorlieben, Interessen, Zuverlässigkeit, Verhalten, Aufenthaltsort oder Ortswechsel dieser natürlichen Person zu analysieren oder vorherzusagen.



Als „Verantwortlicher“ wird die natürliche oder juristische Person, Behörde, Einrichtung oder andere Stelle, die allein oder gemeinsam mit anderen über die Zwecke und Mittel der Verarbeitung von personenbezogenen Daten entscheidet, bezeichnet.



„Auftragsverarbeiter“ eine natürliche oder juristische Person, Behörde, Einrichtung oder andere Stelle, die personenbezogene Daten im Auftrag des Verantwortlichen verarbeitet.

Maßgebliche Rechtsgrundlagen

Nach Maßgabe des Art. 13 DSGVO teilen wir Ihnen die Rechtsgrundlagen unserer Datenverarbeitungen mit. Sofern die Rechtsgrundlage in der Datenschutzerklärung nicht genannt wird, gilt Folgendes: Die Rechtsgrundlage für die Einholung von Einwilligungen ist Art. 6 Abs. 1 lit. a und Art. 7 DSGVO, die Rechtsgrundlage für die Verarbeitung zur Erfüllung unserer Leistungen und Durchführung vertraglicher Maßnahmen sowie Beantwortung von Anfragen ist Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO, die Rechtsgrundlage für die Verarbeitung zur Erfüllung unserer rechtlichen Verpflichtungen ist Art. 6 Abs. 1 lit. c DSGVO, und die Rechtsgrundlage für die Verarbeitung zur Wahrung unserer berechtigten Interessen ist Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO. Für den Fall, dass lebenswichtige Interessen der betroffenen Person oder einer anderen natürlichen Person eine Verarbeitung personenbezogener Daten erforderlich machen, dient Art. 6 Abs. 1 lit. d DSGVO als Rechtsgrundlage.

Sicherheitsmaßnahmen

Wir treffen nach Maßgabe des Art. 32 DSGVO unter Berücksichtigung des Stands der Technik, der Implementierungskosten und der Art, des Umfangs, der Umstände und der Zwecke der Verarbeitung sowie der unterschiedlichen Eintrittswahrscheinlichkeit und Schwere des Risikos für die Rechte und Freiheiten natürlicher Personen, geeignete technische und organisatorische Maßnahmen, um ein dem Risiko angemessenes Schutzniveau zu gewährleisten.



Zu den Maßnahmen gehören insbesondere die Sicherung der Vertraulichkeit, Integrität und Verfügbarkeit von Daten durch Kontrolle des physischen Zugangs zu den Daten, als auch des sie betreffenden Zugriffs, der Eingabe, Weitergabe, der Sicherung der Verfügbarkeit und ihrer Trennung. Des Weiteren haben wir Verfahren eingerichtet, die eine Wahrnehmung von Betroffenenrechten, Löschung von Daten und Reaktion auf Gefährdung der Daten gewährleisten. Ferner berücksichtigen wir den Schutz personenbezogener Daten bereits bei der Entwicklung, bzw. Auswahl von Hardware, Software sowie Verfahren, entsprechend dem Prinzip des Datenschutzes durch Technikgestaltung und durch datenschutzfreundliche Voreinstellungen (Art. 25 DSGVO).

Zusammenarbeit mit Auftragsverarbeitern und Dritten

Sofern wir im Rahmen unserer Verarbeitung Daten gegenüber anderen Personen und Unternehmen (Auftragsverarbeitern oder Dritten) offenbaren, sie an diese übermitteln oder ihnen sonst Zugriff auf die Daten gewähren, erfolgt dies nur auf Grundlage einer gesetzlichen Erlaubnis (z.B. wenn eine Übermittlung der Daten an Dritte, wie an Zahlungsdienstleister, gem. Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO zur Vertragserfüllung erforderlich ist), Sie eingewilligt haben, eine rechtliche Verpflichtung dies vorsieht oder auf Grundlage unserer berechtigten Interessen (z.B. beim Einsatz von Beauftragten, Webhostern, etc.).



Sofern wir Dritte mit der Verarbeitung von Daten auf Grundlage eines sog. „Auftragsverarbeitungsvertrages“ beauftragen, geschieht dies auf Grundlage des Art. 28 DSGVO.

Übermittlungen in Drittländer

Sofern wir Daten in einem Drittland (d.h. außerhalb der Europäischen Union (EU) oder des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR)) verarbeiten oder dies im Rahmen der Inanspruchnahme von Diensten Dritter oder Offenlegung, bzw. Übermittlung von Daten an Dritte geschieht, erfolgt dies nur, wenn es zur Erfüllung unserer (vor)vertraglichen Pflichten, auf Grundlage Ihrer Einwilligung, aufgrund einer rechtlichen Verpflichtung oder auf Grundlage unserer berechtigten Interessen geschieht. Vorbehaltlich gesetzlicher oder vertraglicher Erlaubnisse, verarbeiten oder lassen wir die Daten in einem Drittland nur beim Vorliegen der besonderen Voraussetzungen der Art. 44 ff. DSGVO verarbeiten. D.h. die Verarbeitung erfolgt z.B. auf Grundlage besonderer Garantien, wie der offiziell anerkannten Feststellung eines der EU entsprechenden Datenschutzniveaus (z.B. für die USA durch das „Privacy Shield“) oder Beachtung offiziell anerkannter spezieller vertraglicher Verpflichtungen (so genannte „Standardvertragsklauseln“).

Rechte der betroffenen Personen

Sie haben das Recht, eine Bestätigung darüber zu verlangen, ob betreffende Daten verarbeitet werden und auf Auskunft über diese Daten sowie auf weitere Informationen und Kopie der Daten entsprechend Art. 15 DSGVO.



Sie haben entsprechend. Art. 16 DSGVO das Recht, die Vervollständigung der Sie betreffenden Daten oder die Berichtigung der Sie betreffenden unrichtigen Daten zu verlangen.



Sie haben nach Maßgabe des Art. 17 DSGVO das Recht zu verlangen, dass betreffende Daten unverzüglich gelöscht werden, bzw. alternativ nach Maßgabe des Art. 18 DSGVO eine Einschränkung der Verarbeitung der Daten zu verlangen.



Sie haben das Recht zu verlangen, dass die Sie betreffenden Daten, die Sie uns bereitgestellt haben nach Maßgabe des Art. 20 DSGVO zu erhalten und deren Übermittlung an andere Verantwortliche zu fordern.



Sie haben ferner gem. Art. 77 DSGVO das Recht, eine Beschwerde bei der zuständigen Aufsichtsbehörde einzureichen.

Widerrufsrecht

Sie haben das Recht, erteilte Einwilligungen gem. Art. 7 Abs. 3 DSGVO mit Wirkung für die Zukunft zu widerrufen

Widerspruchsrecht

Sie können der künftigen Verarbeitung der Sie betreffenden Daten nach Maßgabe des Art. 21 DSGVO jederzeit widersprechen. Der Widerspruch kann insbesondere gegen die Verarbeitung für Zwecke der Direktwerbung erfolgen.

Cookies und Widerspruchsrecht bei Direktwerbung

Als „Cookies“ werden kleine Dateien bezeichnet, die auf Rechnern der Nutzer gespeichert werden. Innerhalb der Cookies können unterschiedliche Angaben gespeichert werden. Ein Cookie dient primär dazu, die Angaben zu einem Nutzer (bzw. dem Gerät auf dem das Cookie gespeichert ist) während oder auch nach seinem Besuch innerhalb eines Onlineangebotes zu speichern. Als temporäre Cookies, bzw. „Session-Cookies“ oder „transiente Cookies“, werden Cookies bezeichnet, die gelöscht werden, nachdem ein Nutzer ein Onlineangebot verlässt und seinen Browser schließt. In einem solchen Cookie kann z.B. der Inhalt eines Warenkorbs in einem Onlineshop oder ein Login-Status gespeichert werden. Als „permanent“ oder „persistent“ werden Cookies bezeichnet, die auch nach dem Schließen des Browsers gespeichert bleiben. So kann z.B. der Login-Status gespeichert werden, wenn die Nutzer diese nach mehreren Tagen aufsuchen. Ebenso können in einem solchen Cookie die Interessen der Nutzer gespeichert werden, die für Reichweitenmessung oder Marketingzwecke verwendet werden. Als „Third-Party-Cookie“ werden Cookies bezeichnet, die von anderen Anbietern als dem Verantwortlichen, der das Onlineangebot betreibt, angeboten werden (andernfalls, wenn es nur dessen Cookies sind spricht man von „First-Party Cookies“).



Wir können temporäre und permanente Cookies einsetzen und klären hierüber im Rahmen unserer Datenschutzerklärung auf.



Falls die Nutzer nicht möchten, dass Cookies auf ihrem Rechner gespeichert werden, werden sie gebeten die entsprechende Option in den Systemeinstellungen ihres Browsers zu deaktivieren. Gespeicherte Cookies können in den Systemeinstellungen des Browsers gelöscht werden. Der Ausschluss von Cookies kann zu Funktionseinschränkungen dieses Onlineangebotes führen.



Ein genereller Widerspruch gegen den Einsatz der zu Zwecken des Onlinemarketing eingesetzten Cookies kann bei einer Vielzahl der Dienste, vor allem im Fall des Trackings, über die US-amerikanische Seite http://www.aboutads.info/choices/ oder die EU-Seite http://www.youronlinechoices.com/ erklärt werden. Des Weiteren kann die Speicherung von Cookies mittels deren Abschaltung in den Einstellungen des Browsers erreicht werden. Bitte beachten Sie, dass dann gegebenenfalls nicht alle Funktionen dieses Onlineangebotes genutzt werden können.

Löschung von Daten

Die von uns verarbeiteten Daten werden nach Maßgabe der Art. 17 und 18 DSGVO gelöscht oder in ihrer Verarbeitung eingeschränkt. Sofern nicht im Rahmen dieser Datenschutzerklärung ausdrücklich angegeben, werden die bei uns gespeicherten Daten gelöscht, sobald sie für ihre Zweckbestimmung nicht mehr erforderlich sind und der Löschung keine gesetzlichen Aufbewahrungspflichten entgegenstehen. Sofern die Daten nicht gelöscht werden, weil sie für andere und gesetzlich zulässige Zwecke erforderlich sind, wird deren Verarbeitung eingeschränkt. D.h. die Daten werden gesperrt und nicht für andere Zwecke verarbeitet. Das gilt z.B. für Daten, die aus handels- oder steuerrechtlichen Gründen aufbewahrt werden müssen.



Nach gesetzlichen Vorgaben in Deutschland, erfolgt die Aufbewahrung insbesondere für 10 Jahre gemäß §§ 147 Abs. 1 AO, 257 Abs. 1 Nr. 1 und 4, Abs. 4 HGB (Bücher, Aufzeichnungen, Lageberichte, Buchungsbelege, Handelsbücher, für Besteuerung relevanter Unterlagen, etc.) und 6 Jahre gemäß § 257 Abs. 1 Nr. 2 und 3, Abs. 4 HGB (Handelsbriefe).



Nach gesetzlichen Vorgaben in Österreich erfolgt die Aufbewahrung insbesondere für 7 J gemäß § 132 Abs. 1 BAO (Buchhaltungsunterlagen, Belege/Rechnungen, Konten, Belege, Geschäftspapiere, Aufstellung der Einnahmen und Ausgaben, etc.), für 22 Jahre im Zusammenhang mit Grundstücken und für 10 Jahre bei Unterlagen im Zusammenhang mit elektronisch erbrachten Leistungen, Telekommunikations-, Rundfunk- und Fernsehleistungen, die an Nichtunternehmer in EU-Mitgliedstaaten erbracht werden und für die der Mini-One-Stop-Shop (MOSS) in Anspruch genommen wird.

Kommentare und Beiträge

Wenn Nutzer Kommentare oder sonstige Beiträge hinterlassen, können ihre IP-Adressen auf Grundlage unserer berechtigten Interessen im Sinne des Art. 6 Abs. 1 lit. f. DSGVO für 7 Tage gespeichert werden. Das erfolgt zu unserer Sicherheit, falls jemand in Kommentaren und Beiträgen widerrechtliche Inhalte hinterlässt (Beleidigungen, verbotene politische Propaganda, etc.). In diesem Fall können wir selbst für den Kommentar oder Beitrag belangt werden und sind daher an der Identität des Verfassers interessiert.



Des Weiteren behalten wir uns vor, auf Grundlage unserer berechtigten Interessen gem. Art. 6 Abs. 1 lit. f. DSGVO, die Angaben der Nutzer zwecks Spamerkennung zu verarbeiten.



Auf derselben Rechtsgrundlage behalten wir uns vor, im Fall von Umfragen die IP-Adressen der Nutzer für deren Dauer zu speichern und Cookis zu verwenden, um Mehrfachabstimmungen zu vermeiden.



Die im Rahmen der Kommentare und Beiträge angegebenen Daten, werden von uns bis zum Widerspruch der Nutzer dauerhaft gespeichert.

Abruf von Emojis und Smilies

Innerhalb unseres WordPress-Blogs werden grafische Emojis (bzw. Smilies), d.h. kleine grafische Dateien, die Gefühle ausdrücken, eingesetzt, die von externen Servern bezogen werden. Hierbei erheben die Anbieter der Server, die IP-Adressen der Nutzer. Dies ist notwendig, damit die Emojie-Dateien an die Browser der Nutzer übermittelt werden können. Der Emojie-Service wird von der Automattic Inc., 60 29th Street #343, San Francisco, CA 94110, USA, angeboten. Datenschutzhinweise von Automattic: https://automattic.com/privacy/. Die verwendeten Server-Domains sind s.w.org und twemoji.maxcdn.com, wobei es sich unseres Wissens nach um sog. Content-Delivery-Networks handelt, also Server, die lediglich einer schnellen und sicheren Übermittlung der Dateien dienen und die personenbezogenen Daten der Nutzer nach der Übermittlung gelöscht werden.



Die Nutzung der Emojis erfolgt auf Grundlage unserer berechtigten Interessen, d.h. Interesse an einer attraktiven Gestaltung unseres Onlineangebotes gem. Art. 6 Abs. 1 lit. f. DSGVO.

Erstellt mit Datenschutz-Generator.de von RA Dr. Thomas Schwenke

Montag, Dezember 12, 2016

„Konstruierter Unsinn“

Eine „persönliche Bemerkung zum Schluss“ drohte der AfD-Fraktionsvorsitzende Björn Höcke in einer an Verbalinjurien ohnehin reichen Rede (er erhielt von Landtagspräsident Christian Carius einen Ordnungsruf) am 9. Dezember im Thüringer Landtag an: er können „diesen ganzen konstruierten Unsinn, den uns angebliche Sozialwissenschaftler verkaufen wollen, nicht mehr ertragen“. Gemeint waren Expertisen zum Rassismus. Mit brüchiger Stimme ergänzte Höcke: „Die Menschen da draußen sehnen sich nach etwas Normalem“ – als Gegensatz zur „Konstruktion“ durch Wissenschaftler. Wie gewohnt beendete Höcke seinen Auftritt mit einer Drohung in Richtung der anderen Landtagsfraktionen.
Die Sprache der AfD sei auf Skandalisierung, Feindseligkeit gegen Eliten (gemeint sind Etablierte) und eine völkische Ideologie ausgerichtet, hat eine sprachwissenschaftliche Studie unlängst deutlich gemacht. Höcke gibt dafür den Idealtyp. Zu seinen Auftritten gehört inzwischen noch der Gestus des völkischen Leidensmannes, dem angesichts der Entbehrungen, die er für sein Volk auf sich nimmt, schon einmal die Augen feucht werden. Noch dazu bei den Zumutungen, die er ertragen muss, beispielsweise Sozialwissenschaftler.
Die Soziologie, deren Produkte in Form des „Thüringen Monitors“ Höcke im letzten Jahr noch als für seinen Holzofen geeignet einschätzte, blickt kritisch hinter die Kulissen. Einem Höcke kann das natürlich nicht Recht sein. Dass der NS-Rhetorik benutzt, ist durch die Analysen des – jawohl – Soziologen Andreas Kemper öffentlich geworden. Höckes Wissenschaftsfeindlichkeit wie seine Norm-Fixierung haben ihre Entsprechungen übrigens im deutschen Faschismus. „Wer redet und denkt wie ein Nazi ist ein Nazi“, hat Kemper in Richtung Höcke formuliert.

Erscheint auch in meiner Kolumne "Nebenbei notiert" im Linken Parlamentsreport.

Freitag, Dezember 02, 2016

Gebietsreform, ein CDU-Märchen

Es war einmal, da hatte Thüringen noch 350.000 Einwohner mehr als heute, aber auch mehr als doppelt so viele Landkreise.
Da beschlossen die regierenden Parteien CDU und FDP, den ländlichen Raum anzugreifen. Finstere Schurken waren schnell gefunden, die als "Expertenkommission" diktierten, die Landkreise von 35 auf 17 zu reduzieren. Schaurig drang es aus Grüften unter der Staatskanzlei. Im Landtag stimmte die CDU/FDP-Mehrheit brutal für die Vernichtung der Heimat. Im Schreckensjahr 1994, zu dessen Beginn ein abscheulicher Komet am Himmel zu sehen war, sollte es soweit sein.
Doch es regte sich Widerstand. Bürgermeister, denen es nicht um ihren Posten ging, verbündeten sich mit Rechtsanwälten, denen es nicht ums Geschäft ging, und kündigten den Schergen der Regierung Klagen an. Das wackere Eichsfeld drohte mit dem Wechsel nach Niedersachsen, Südthüringen wollte nach Bayern. Die Opposition aus SPD, PDS und Grünen tat das einzig Vernünftige und stellte der Regierung ein Ultimatum: sie werde überhaupt nur mit ihr sprechen, wenn der Landtagsbeschluss kassiert werde!
Ministerpräsident Vogel zog daraufhin im Büßerhemd zum Landtag und bat seine Koalition unter Tränen, das Gesetz zurückzunehmen. Das geschah einstimmig. In die Landesverfassung wurde eine Ewigkeitsgarantie für Kommunalstrukturen aufgenommen. Die Expertenkommission jagte man aus dem Land. Das Eichsfeld bekam Autonomie und hat einen Botschafter im Vatikan. Südthüringer Kommunen dürfen ihrem Namen ein a. W. Ä. anhängen (für "am Weißwurst-Äquator").
Die CDU löste sich aus Scham auf. Die FDP war schon weitgehend politisch ausgestorben. Fröhlich fassten sich alle an den Händen und tanzten in Baströcken in ihren Kreisfarben. Und das tun sie noch heute.

Erscheint auch in meiner Kolumne "Nebenbei notiert" im Linken Parlamentsreport.

Montag, November 21, 2016

Hansi, der Schwätzer

„Mittlerweile“, so schreibt Günter Gläser aus Bad Berka in einem Leserbrief in der Thüringer Allgemeinen am 8. November, „nutzt der Landrat des Weimarer Landes eine Doppelseite des Amtsblattes für seine Polemiken gegen die Landesregierung, wohl wissend, dass er mit seinen ,Tatsachen und prüfbaren Argumenten‘ auch Halbwahrheiten verbreitet bzw. wichtige Details geflissentlich weglässt, dafür Nebensächlichkeiten breit auswalzt“. Sehr gut bemerkt – allerdings bin ich der Ansicht, dass man das „nutzt“ im Leserbrief durchaus durch ein „missbraucht“ ersetzen könnte, ja sollte. Als „Pöbeleien“ bezeichnet eine engagierte Stadträtin aus dem Weimarer Land in einer Mail an mich die Rundumschläge des Landrats.
Kritik an diesem Missbrauch des Amtsblattes durch Hans-Helmut Münchberg gab es in der Vergangenheit genug, offene Briefe aus Kirchgemeinden („Angriff auf unsere Verfassung, unser Menschenbild und unsere Demokratie“), Anträge im Kreistag, parlamentarische Anfragen an die vorige Landesregierung, Hinweise an die Rechtsaufsicht im Landesverwaltungsamt. Geändert hat sich nichts. Münchberg, starrsinnig, selbstverlieb und mit zwanghaft anmutendem Missionierungsdrang, nimmt jeden Haushalt im Landkreis – denn das Amtsblatt, aus öffentlichen Finanzmitteln des Kreises gedruckt, wird flächendeckend verteilt – in Geiselhaft für seine politischen Ansichten. Was er verbreitet, ist rechtspopulistische Bekehrungslyrik, nicht selten mit demagogischem Einschlag. Inzwischen sind wir in der Situation, dass Dauerpropagandist Münchberg den Menschen drei umfangreiche eigene Beiträge in einer Amtsblatt-Ausgabe aufs Auge drückt. In Verantwortung dieses Landrates ist das Amtsblatt zur peinlichen „Münchberg-Prawda“ verkommen.
Woher nimmt der selbst ernannte Musensohn Münchberg denn bloß die Zeit für seine dichterischen Versuche, fragen mich Einwohner aus dem Landkreis? Tatsache ist, er hat die Zeit gar nicht. Während Münchberg jeden Furz, der ihm im Kopf herumschwirrt, im Amtsblatt auswalzt,  bleiben wichtige Aufgaben unerledigt.
Beispiele gefällig? Der Ortsteilrat von Lotschen (Blankenhain) hat mich aktuell über den unzumutbaren Zustand der Kreisstraße 308 informiert. Im vergangenen Jahr wurde durch den Kreis während einer Einwohnerversammlung Verbesserung zugesagt, im Haushalt 2016, vom Kreistag beschlossen, sind Planungsmittel eingestellt. Jetzt hat die Kreisverwaltung dem Ortsteilrat  mitgeteilt, dass die Sanierung auf 2020 verschoben sei. In Bad Berka ist seit Jahren der Ersatzneubau einer Grundschule nötig (Schulträger ist der Landkreis). Auf einen Brief von Udo Nauber und mir mit Fragen nach dem Vorbereitungsstand hat der Landrat auch nach Monaten nicht einmal geantwortet. Und nun, Herr Münchberg?
Der wird als Landrat übrigens mit üppigen Bezügen aus öffentlichen Kassen alimentiert, Das Geld bekommt er, um als Leiter der Kreisverwaltung seine Arbeit zu machen – und nicht als „Hansi, der Amtsblatt-Schwätzer“.

Der Beitrag ist (leicht gekürzt) auch in meiner Kolumne "Nebenbei notiert" im Linken Parlamentsreport Nr. 22/2016 erschienen.

Dienstag, November 01, 2016

Elektromobilität im Fokus

„Die Koalition setzt sich für die Förderung der Elektromobilität ein, sowohl beim öffentlichen
Verkehr als auch beim Individualverkehr“, heißt es im Koalitionsvertrag von DIE LINKE, SPD und Grünen in Thüringen. Die Landesregierung soll nicht nur einen Infrastrukturplan e-Mobilität erarbeiten. Die Forschungsförderung in den Bereichen moderne und  ökologische  Verkehrssysteme und Antriebstechnologien stellt eine Priorität dar.
Mit ihrem neuen Professor für Angewandte Elektrochemie stößt die Friedrich-Schiller-Universität Jena genau in diesen Komplex vor. Prof. Dr. Andrea Balducci forscht zu „Superkondensatoren“, zu elektrochemischen Speichersystemen, die ihre gespeicherte Energie extrem schnell wieder abgeben können.
Ein wichtiges Anwendungsfeld dieser Superkondensatoren liegt bei der Elektromobilität. Balducci will die schnellen Energiespeicher leistungsfähiger, kostengünstiger und sicherer machen. Ein Weg dazu ist der Einsatz innovativer Materialien. Zu ihnen zählen flüssige Salze, die aufgrund ihrer chemischen Eigenschaften den Einsatz der Superkondensatoren auch unter extremen Bedingungen möglich machen. Institutionell ist seine Forschung am Jenaer „Center for Energy and Environmental Chemistry“ angesiedelt, das gemeinsam von der Universität und dem Fraunhofer IKTS Hermsdorf / Dresden betrieben wird. Die internationale Bedeutung des Standorts wird auch daran deutlich, dass sich im Juli 2017 die weltweit führenden Forscher auf dem Gebiet der Superkondensatoren zu einem Symposium in Jena treffen werden.
Der aktuelle Weltrekord in Sachen Beschleunigung von Null auf Hundert liegt bei Automobilen derzeit bei nur anderthalb Sekunden, wie die Universität Jena mitteilt. Gehalten wird er übrigens von einem Elektrofahrzeug.

Erscheint auch in meiner Kolumne "Nebenbei notiert" im Linken Parlamentsreport.

Freitag, Oktober 21, 2016

Emotionen statt Inhalt

Der Vorschlag der Landesregierung zur Gebietsreform in Thüringen ist veröffentlicht. Bei einem (dringend notwendigen) Vorhaben dieser Größenordnung ist es völlig normal, dass es auch Kritik gibt. Merkwürdig ist jedoch das weitgehende Fehlen inhaltlicher Argumente in aktuellen Stellungnahmen. Stattdessen viel Emotion mit bombastischen Übertreibungen. Auffällig ist, dass sich viele Besitzstandswahrer äußern.
Ein CDU-Bürgermeister jammert über eine „Katastrophe für unsere Heimat“. Gleichzeitig freut er sich über einen Beitritt zu seiner Landgemeinde im Rahmen der (finanziell geförderten) Freiwilligkeitsphase. Ist das glaubwürdig?
Diana Machalett, Vorsitzende der VG Riechheimer Berg, wütet in einer Regionalzeitung. Ihr ist es schon zu viel, dass Landtagsabgeordnete von ihren Rechten Gebrauch machen und sich per Parlamentarischer Anfrage über die Haushaltssituation der VG informieren, nachdem sie selbst Informationen verweigert hatte. Willkommen in der Demokratie!
Im Weimarer Land droht der hinreichend berüchtigte Landrat Hans-Helmut Münchberg mit Klage. Das Amtsblatt des Kreises dürfte künftig wieder verstärkt die Spielwiese für seinen publizistischen Bekehrungswahn werden. Schon in der letzten Ausgabe des im Volksmund wegen der landrätlichen Ergüsse „Münchberg-Prawda“ genannten Pamphlets drückte er den Lesern gleich drei eigene Artikel aufs Auge.
Etwas anders reagiert man in Weimar. Dort werden Spaßgranaten gezündet. Ein „Lied“ soll die Kreisfreiheit retten. Dazu hat Hans-Peter Henning das berühmte „Rennsteiglied“ brutal vergewaltigt. Der neue Text, von dem Henning glaubt, er habe ihn „gedichtet“ (er ist mehr schlecht als recht gereimt), argumentiert, Weimar sei „so cool“. Nur gut, dass Goethe das nicht mehr erleben muss.

Auch erschienen in meiner Kolumne "Nebenbei notiert" im Linken Parlamentsreport Nr. 20/2016.

Dienstag, Oktober 04, 2016

Soziale Sicherheit in den Farben der AfD

Gewohnt megaloman hatte die AfD am 21. September ihre Anhänger zur „Großdemo“ nach Erfurt gerufen. Bei der Kundgebung mit dem hiesigen AfD-Führer Björn Höcke, seinem sachsen-anhaltinischen Kumpan Andre Poggenburg und der Pegida schwadronierte man von einer bevorstehenden „politischen Entscheidungsschlacht“. Neben der Warnung vor Zuwanderung war auf den AfD-Plakaten vermerkt, diese Partei wolle „soziale Sicherheit schaffen“. Wie „soziale Sicherheit“ in den Farben der Höckes, Muhsals und Brandners aussieht, illustrierte deren Fraktion kurz darauf im Septemberplenum des Landtags.
In einem Gesetzentwurf zur „Änderung des Thüringer Ladenöffnungsgesetzes“ fordert die AfD nicht weniger als die komplette Freigabe der Ladenöffnung an Sonntagen für bestimmte Produkte. „Der Verkauf von Bäcker- oder Konditorwaren, Schnitt- und Topfblumen sowie pflanzlichen Gebinden (...), Zeitungen  und  Zeitschriften  sowie selbst erzeugten landwirtschaftlichen Produkten“ will man in „entsprechenden Verkaufsstellen an Sonn- und Feiertagen im Zeitraum von  7.00 bis 17.00 Uhr“, so der Antrag. Der Sonntagsschutz, für den sich Gewerkschaften wie Kirchen einsetzen, soll geschleift werden. Zudem will die AfD eine „Regelung“, „die es dem Arbeitnehmer auf Wunsch ermöglicht, eine berufliche Tätigkeit auch an mehr als zwei Samstagen im Monat durchzuführen“.
Mit dem ihr eigenen Zynismus behauptet die AfD, die Regelung für Arbeit an Samstagen bleibe ja „prinzipiell bestehen“ und der „Arbeitnehmerschutz wird daher nicht eingeschränkt“. Auf diese perfide Begründung muss man erst einmal kommen: die aktuelle Rechtslage beschränke „das Recht der Arbeitnehmer auf Samstagsarbeit“, noch dazu „ohne Grund“. Die AfD ist eine zutiefst beschäftigtenfeindliche Partei.

Auch erschienen in meiner Kolumne "Nebenbei notiert" im Linken Parlamentsreport Nr. 19/2016.

Freitag, September 23, 2016

Der gescheiterte Präsident

US-Präsident Barack Obama hat seine letzte offizielle Rede vor der UN-Vollversammlung gehalten. Vor vier Jahren habe ich mich an dieser Stelle mit Obama in der Buchrezension „Abrechnung mit dem ,Präsidenten der Scheinheiligkeit'“ beschäftigt, die ich aus gegebenem Anlass textgleich erneut einstelle:

Viele Deutsche stehen hinsichtlich der Präsidentenwahl in den USA vor einem Rätsel, schreibt Christoph von Marschall in der Sonntagsausgabe des „Tagesspiegels“ am 28. Oktober 2012. Die Deutschen würden nämlich, wenn sie wählen dürften, zu 80 Prozent für Amtsinhaber Barack Obama von den „Demokraten“ (Parteinamen sind – nicht nur in den USA – Schall und Rauch) stimmen, erläutert der USA-Korrespondent des „Tagesspiegels“. Doch in den Umfragen führt sein Gegenkandidat Mitt Romney von den „Republikanern“ – das sei aus europäischer Sicht kaum nachzuvollziehen, nur vier Jahre nach der Regierung des „Republikaners“ George W. Bush.

Weit mehr Verständnis für diese Konstellation dürfte der Autor Tariq Ali haben, 1943 in Britisch-Indien (heute Pakistan) geboren, später nach Großbritannien ausgewandert und 1968 einer der Aktivisten der internationalen Studentenbewegung. Er hält Obama für komplett gescheitert, innen- wie außenpolitisch. Sein Buch „Das Obama-Syndrom“ ist eine wuchtige Abrechnung mit dem Politiker, der als Hoffnungsträger der Unterprivilegierten in den USA startete und immer noch der „Liebling“ (von Marschall) der Europäer ist. Doch für Ali steht fest, „dass Obama in allen wichtigen Politikfeldern weder besser noch schlechter regierte als Bush“. Er habe Bushs Kurs weitgehend fortgeführt – das ist nun alles andere als ein Lob.
Für Ali ist Obama „der Präsident der Scheinheiligkeit“. Er sorgte mit seinem Auftreten im Wahlkampf, das sich wohltuend von den konservativen Eiferern abhob, für eine Aufbruchstimmung ohnegleichen. Die Erwartungen seiner Wähler aber hat er nicht erfüllt, Wahlversprechen gleich reihenweise gebrochen, sich den alten Eliten angedient. Folgt man Ali, ist das keine Überraschung, denn einen „Pragmatismus bis zum blanken Opportunismus“ habe Obama schon als Senator im Bundesstaat Illinois gekennzeichnet, als Präsident seien „wohlklingende Banalitäten und stahlgepanzerte Bigotterie“ sein Stil.

Obama habe noch nicht verloren, „aber langsam muss man dem Gedanken Raum geben, dass der nächste amerikanische Präsident Mitt Romney heißen könnte“, schlussfolgert Christoph von Marschall. Für Tariq Ali regieren inzwischen ohnehin meist „nationale Einheitsregierungen“ mit kaum zu unterscheidenden Parteien in den Kernländern des Kapitalismus: „Demokraten“ oder „Republikaner“ in den USA, New Labour oder Tories in Großbritannien, Konservative oder Sozialisten in Frankreich, „große Koalitionen“ in Deutschland... Ali macht sich – unabhängig von der Frage, wer dort der nächste Präsident wird – über die Werte- und Machtstruktur des politischen Systems der USA keine Illusionen: „Das Recht auf Profit gilt als sakrosankt, Alternativen dazu werden nicht diskutiert.“ Seine illusionslose Schlussfolgerung zur internen Logik, zum „Kern der kapitalistischen Demokratie“, dürfte längst nicht nur für „das Imperium“ (Ali über die USA) gelten: „In Krisenzeiten muss, um das Überleben der Reichsten zu sichern, nicht der Kapitalismus gebändigt werden, sondern die Demokratie.“

Tariq Ali: Das Obama-Syndrom. Leere Versprechungen, Krisen und Kriege, Wilhelm Heyne Verlag München 2012, ISBN 978-3-453-60239-7, 256 S., 8,99 EUR

Thomas aus Mühlhausen

Facebook ist ein soziales Netzwerk, jeder Benutzer verfügt über eine Profilseite, auf der er sich vorstellen sowie Fotos und Videos hochladen kann, wobei Besucher öffentlich sichtbare Nachrichten hinterlassen oder Kommentare zu eigenen Beiträgen des Profil-Inhabers veröffentlichen (Wikipedia).
Facebook-Inhalte der LINKEN Thüringen und der Landtagsfraktion stehen natürlich in der öffentlichen Debatte, mitunter brauchen ihre Moderatoren gute Nerven. Ein Besucher, der tagelang besonders eifrig kommentierte, war Thomas S. aus Mühlhausen. Immer wieder vorwurfsvoll, unterstellend, schlecht informiert, vorurteilsbeladen. So sorgte er sich um die „freiheitlich demokratische Grundordnung“. Denn: „Diese ersetzen zu wollen durch ein anderes Gesellschaftssystem wäre grundverkehrt. Leider habt ihr das Kind in eurem Programm ja nicht beim Namen genannt, gemeint könnt ihr aber nur den Kommunismus haben.“ Da hat Thomas allerdings nicht aufgepasst. Das Ziel ist ausdrücklich benannt: der demokratische Sozialismus.
Dann wurde Thomas aus Mühlhausen eklig: „wir sind eines der reichsten Länder der Welt mit einem der höchsten Lebensstandarts“ (Fehler im Original). Das „Hartz IV-Niveau“ werde nicht unterschritten, so seine Behauptung (von „Sanktionen“ hat er nie gehört). „Und dies reicht aus den Kindern ausreichend Essen zu geben. Aber leider bekommen das viele betroffene Eltern nicht hin.“ Das sieht der Paritätische Wohlfahrtsverband anders, er fordert, die Hartz-IV-Sätze zu erhöhen. Aber für Thomas aus Mühlhausen sind Arme selbst schuld an ihrer Situation. Wenn er dann darauf hingewiesen wird, dass es sich nicht gehört, mit „dummen Phrasen“ eine Schande für unser Land schönzureden, jammert er – und beruft sich auf Rosa Luxemburg...

Auch erschienen in meiner Kolumne "Nebenbei notiert" im Linken Parlamentsreport Nr. 18/2016.

Dienstag, August 23, 2016

Jenaer Ausstellung würdigt Carl Zeiss

Mit einer Sonderausstellung würdigt die Friedrich-Schiller-Universität Jena den Mechaniker und Unternehmer Carl Zeiss anlässlich seines 200. Geburtstages. Zeiss, am 11. September 1816 in Weimar geboren, hatte als Jenaer Universitätsmechanikus von sich reden gemacht. Vor allem der Weiterentwicklung der Mikroskope galt sein Interesse. Daher präsentiere die Ausstellung, die besonders die frühen Schaffensjahre von Carl Zeiss im Blick habe, mehrere historische Mikroskope, wie die Universität mitteilt.
Ein von Zeiss an die Behörden des Großherzogtums Sachsen-Weimar gerichtetes Gesuch um die Erteilung einer Konzession zur Errichtung eines mechanischen Ateliers in Jena musste zunächst etliche bürokratische Hürden überwinden. Der von Zeiss in der Jenaer Neugasse Nr. 7 gegründete Betrieb erlangte dann aber eine Sonderstellung, vor allem, weil der Physiker Ernst Abbe dazu stieß (er wurde später Teilhaber). Ihm gelang eine grandiose Innovation: er entwickelte eine Theorie der Bildentstehung im Mikroskop, die es in der Folge erlaubte, Mikroskope mit vorher berechneten Eigenschaften zu herzustellen.
In der Jenaer Sonderausstellung ist u.a. ein Mikroskop von Ernst Haeckel zu sehen, das dieser im  März 1866 von Zeiss erhielt. Auch Charles Darwin, der mit seiner Evolutionstheorie Wissenschaft und Gesellschaft revolutionierte, habe sich, so berichtet die Universität, um ein Zeiss-Mikroskop bemüht. Es war für seinen Sohn bestimmt. Haeckel, einer der Vorreiter der Popularisierung von Darwins Ideen in Deutschland, diente dabei als Vermittler, wie sich aus Briefen rekonstruieren lasse.
Die Sonderausstellung „Zeiss-Spuren in den Sammlungen der Universität Jena“ ist vom 1.bis 30. September 2016 im Ausstellungskabinett des Uni-Hauptgebäudes (Fürstengraben 1) zu sehen.

Auch erschienen in meiner Kolumne "Nebenbei notiert" im Linken Parlamentsreport Nr. 16/2016.

Dienstag, August 09, 2016

Keinerlei Bedeutung

Eine „positive Zwischenbilanz der Thüringer Arbeitsmarktpolitik“ zog unlängst zu Recht die zuständige Ministerin Heike Werner (DIE LINKE). Die Integrationsprojekte für am Arbeitsmarkt benachteiligte Personengruppen (insbesondere Menschen mit Behinderungen, gering Qualifizierte sowie geflüchtete Menschen), gefördert aus dem „Landesprogramm Arbeit für Thüringen “, sowie für Langzeitarbeitslose, finanziert aus dem neuen Programm „Öffentlich geförderte Beschäftigung und gemeinwohlorientierte Arbeit“, erfreuen sich hoher Nachfrage, so die Ministerin. Arbeitsmarktpolitik gewinnt bei Rot-Rot-Grün endlich die notwendige Bedeutung.
Wenig Raum also für Kritik der Opposition? Sagen wir: wenig Raum für sachliche Kritik. Mit Sachpolitik hat die größte Oppositionsfraktion, die CDU, ja ohnehin ihre Schwierigkeiten. So konnte die CDU-Abgeordnete Elke Holzapfel denn auch nicht viel mehr bieten, als über „die sogenannte Arbeitsmarktpolitik der Thüringer Linkskoalition“ zu schwadronieren und Allgemeinplätze im Stile des für den „ersten Arbeitsmarkt fit“ machen zu verbreiten. Was waren das noch für selige Zeiten, als CDU-Wirtschaftsminister in Thüringen im Rahmen ihrer sogenannten Arbeitsmarktpolitik das Loblied des Niedriglohnsektors als Allheilmittel singen konnten! Merkwürdig auch: Holzapfel, Alterspräsidentin des 6. Thüringer Landtags, wettert dagegen, „dass das Land für Langzeitarbeitslose vom 55. Lebensjahr an mit öffentlich bezahlter Gemeinwohlarbeit den Übergang in die Rente organisiert“.
Auch wenn Witze über die Namen von Opponenten etwas anrüchig sind, soll diesmal aus gutem Grund eine Ausnahme gemacht werden: „Seit der Verbreitung des Kulturapfels hat der Holzapfel keinerlei wirtschaftliche Bedeutung mehr“ (Wikipedia).
Erscheint auch in meiner Kolumne "Nebenbei notiert" im "Linken Parlamentsreport".

Mittwoch, Juli 27, 2016

Versagen der Eliten

Zunächst mag der Reflex gestattet sein: Noch ein Museum in Weimar (der Stadt, die Kritiker gern als ein großes Freiluftmuseum bezeichnen)? Doch das, was bisher über das geplante „Haus der Weimarer Republik“, das in der Coudray’schen Wagenremise entstehen soll, bekannt geworden ist, weckt bei mir durchaus Interesse. Der künftige Platz ist ohnehin klug gewählt: direkt gegenüber dem Deutschen Nationaltheater, in dem 1919 die Nationalversammlung tagte. Einhundert Jahre später, 2019, soll das Museum öffnen.
Schon länger verfolgt der Verein „Weimarer Republik e. V.“ den Plan für ein solches Museum. Mein Interesse resultiert aus dem, was der Vereinsvorsitzende Michael Dreyer, Professor für Politische Theorie und Ideengeschichte an der Friedrich-Schiller-Universität Universität Jena, im Deutschlandfunk über das Projekt geäußert hat: Neben der Weimarer Reichsverfassung als Vorläufer des Grundgesetzesmüsse auch auf die Zerstörung der Weimarer Republik durch die Eliten hingewiesen werden, die an deren Ende nicht mehr an die Demokratie glaubten. Dreyers Standpunkt ist mutig, greift er doch eine Lebenslüge der alten Bundesrepublik an. An deren Anfang stand Spitzenpersonal, das bereits in der Weimarer Republik aktiv war. Für die sei es einfacher gewesen, so Dreyer, zu sagen: „die Weimarer Republik hatte von Geburt an so viele Fehler, dass sie daran zugrunde gegangen ist, als zu sagen: Wir, die politischen Eliten, haben versagt. Es ist unser Fehler!“
Drei Mio. Euro hat der Bund zugesagt. Das reicht gerade für das Gebäude. Weimars Oberbürgermeister Stefan Wolf, notorisch klamm aber kreisfrei, will das Museum und sieht laut Deutschlandfunk „in erster Linie die Verantwortung des Bundes“. Für einen guten Start muss mehr getan werden.

Erscheint auch in meiner Kolumne "Nebenbei notiert" im Linken Parlamentsreport.

Donnerstag, Juli 14, 2016

Vom Elend der CDU

Das tiefe Elend der CDU Thüringen: Keine eigenen politischen Inhalte (man denke an die Peinlichkeit, sich als größte Oppositionsfraktion ohne Änderungsantrag zum Landeshaushalt 2016/17 durch die Debatte zu mogeln), stattdessen wahlweise jammernd oder auf Krawall gebürstet. Da schreibt etwa ein Bürgermeister und früherer Mitarbeiter der CDU-Landtagsfraktion bei Facebook: „Gestern stand bei Ettersburg noch ein Protestplakat gegen die Gebietsreform. Heute ist es weg. Soviel zur Meinungsfreiheit unter ‪#‎R2G‬.“ Ein Foto des Plakats hatte der wackere CDU-Funktionär gleich auf Vorrat parat und liefert es bei Facebook mit. Der geschmacklose Text lautete: „Ramelow & Poppenhäger sind der Gemeinden Totengräber! Gebietsreform = Enteignung“. Wer (aus der CDU) das überhaupt behauptet, ging aus dem Plakat nicht hervor.‬
Sonderlich erfolgreich war der denunziatorische Facebook-Eintrag freilich nicht. Nach einem Tag hatte er gerade sieben Unterstützer, darunter den CDU-Landesvorsitzenden Mike Mohring und einen Vertreter der außerparlamentarischen Opposition, Thomas Kemmerich von der FDP.
Stattdessen gab es deutlichen Widerspruch: „Totengräber ist bei dem Thema auch etwas unpassend, meinst du nicht?“, schrieb ein User. „Ist der Verantwortliche des Diebstahl bekannt?!“, fragte ein anderer und warnte zu Recht vor Unterstellungen. „Der Zusammenhang zwischen einem entfernten (gestohlenen?) Plakat und der Meinungsfreiheit „unter“ #R2G finde ich auch etwas weit hergeholt. Leider drückt genau dies der Kommentar aus“, merkte ein dritter an.
Ich glaube ja an das Gute im Menschen und denke, der anonyme Feigling, der für das Plakat verantwortlich war, hat selbst die Konsequenzen gezogen. Aus der Erkenntnis, was er für Unsinn verzapft hat.

Auch in meiner Kolumne "Nebenbei notiert" im Linken Parlamentsreport Nr. 13/2016 erschienen.

Donnerstag, Juni 30, 2016

Wann kommt der "Höxit"?

Bei der Planung des Familienurlaubs 2016 im Spätherbst des Vorjahres war Frankreich nur kurz im Spiel: während der Fußball-Europameisterschaft wollten wir nicht dort sein (in den nächsten Jahren gern wieder). Diesmal sollte es ein ruhiger Urlaub sein – wir wählten Südengland und Cornwall. Erst in den letzten Wochen (vor allem seit dem 23.6.) wurde unter dem Stichwort „Referendum zum Austritt Großbritanniens aus der Europäischen Union“ klar, dass es dort gar nicht so ruhig sein würde.
Eine knappe Mehrheit für den „Brexit“ – und nun? Welche Auswirkungen hat das auf Touristen wie uns? Zunächst keine: Geld umtauschen musste man ohnehin (der Wert des britischen Pfunds ist durch die Turbulenzen übrigens gesunken), sich bei der Einreisen ausweisen meist auch.
In Südengland und Cornwall (sowie Wales) haben die Menschen besonders deutlich für den Austritt aus der EU gestimmt. Ohne EU wähnt man sich größer. Doch wann der „Brexit“ kommt, ist offen. Dem Ja folgt zudem – so melden die Medien – das Bedauern vieler Befürworter über ihre Entscheidung („Bregret“). Man wird sehen. In Großbritannien soll jetzt allerorten Reue angesagt sein. Möglicherweise hängt sie damit zusammen, dass den Briten klar wird, möglicherweise einen Premierminister Boris Johnson zu bekommen, der physiognomisch an Donald Trump erinnert. Womöglich kommt es gar zu einem neuen Referendum. Demokratie ist eben schwierig. Schottland liebäugelt ohnehin mit einem erneuten Referendum zum Austritt – aus Großbritannien (um in der EU bleiben zu können). Nordirland werden Ambitionen zu einer Vereinigung mit der Republik Irland nachgesagt. Aber England und Wales bleiben dann trotzdem nicht allein. Im Thüringer Landtag hat auch Björn Höcke quasi seinen Austritt aus der EU erklärt („Höxit“?).

Erscheint auch in meiner Kolumne "Nebenbei notiert" im Linken Parlamentsreport.

Freitag, Juni 03, 2016

Weg frei für Ermittlungen gegen Petry

Nun hat die Staatsanwaltschaft Dresden doch beim Präsidenten des Sächsischen Landtags die Aufnahme von Ermittlungen gegen Frauke Petry, Bundesvorsitzende der AfD und Landtagsabgeordnete in Sachsen, beantragt. Vorwurf: Verdacht auf Meineid und uneidliche Falschaussage – Petry habe in einer Sitzung des Wahlprüfungsausschusses des Landtags im bei einer Zeugenaussage unter Eid falsch ausgesagt. Es liegen zwei Anzeigen vor.
Dubios: die Staatsanwaltschaft sich zunächst gegen Ermittlungen entschieden. Es ist die Staatsanwaltschaft, denen das Bündnis „Dresden nazifrei“ politische Willkür vorgeworfen hat und die wegen der massenhaften Erhebung von Handydaten während Demonstrationen („Funkzellenabfrage“) in der Kritik steht.
Ihre ursprüngliche Begründung, nicht gegen Petry zu ermitteln, klingt abenteuerlich: der Wahlprüfungsausschuss des Sächsischen Landtags sei „keine zur Abnahme von Eiden zuständige Stelle". Doch in Paragraph 8, Absatz 2 des Sächsischen Wahlprüfungsgesetzes heißt es: „Geladene Zeugen und Sachverständige sind erforderlichenfalls zu hören und, falls der Wahlprüfungsausschuss dies für geboten hält, zu vereidigen.“ Die Generalstaatsanwaltschaft griff ein, die Staatsanwaltschaft Dresden musste quasi nachsitzen und erneut „prüfen“.
Der sächsische Landtagspräsident Matthias Rößler (CDU) macht von seinem Widerspruchsrecht keinen Gebrauch. Damit kann die Staatsanwaltschaft 48 Stunden nach Bestätigung des Eingangs ihres Schreibens beim Landtagspräsidenten ein Ermittlungsverfahren einleiten. Ein förmlichen Beschlusses zur Aufhebung der Immunität ist erst nötig, wenn Anklage gegen Petry erhoben wird. In Thüringen war die Immunität mehrerer Abgeordneter der Afd, selbsternannte Partei der Saubermänner und -frauen, aufgehoben worden.

Erscheint auch in meiner Kolumne "Nebenbei notiert" im Linken Parlamentsreport.

Dienstag, Mai 17, 2016

Rechercheschwäche bei der OTZ

Unter dem Titel „Sehschwäche auf dem Auge links“ berichtet die Ostthüringer Zeitung (OTZ) am 13.5. über eine Veranstaltung der CDU-nahen Konrad-Adenauer-Stiftung in Stadtroda. Referent Christoph Bernstiel wird in der OTZ vorgestellt als Experte, als „Politikwissenschaftler und-berater aus Halle“. Nach einem stimmungsvollen Texteinstieg legt man bei der OTZ mit Bernstiel pur los: „Sind die Medien auf dem linken Auge blind?“, der Titel seines Vortrags ist für ihn nur eine rhetorische Frage. Natürlich – jedenfalls dann, wenn man der Intention des OTZ-Artikels folgt, der die Aussagen Bernstiels nirgends hinterfragt (und sogar den verschwörungstheoretischen Unsinn kolportiert, die SPD nehme womöglich über ihre Medienholding Einfluss auf derartige Berichte).
Zitiert wird in der OTZ auch der unvermeidliche Wolfgang Fiedler (neben 13 Zuhörern bei der Veranstaltung anwesend), der ansonsten als eine Art Bespitzelungsfetischist der CDU-Landtagsfraktion in jedes Mikrophon seinen Ruf nach mehr Geheimdienst („V-Leute“) greint.
Besonders sorgfältig hat man bei der OTZ nicht recherchiert. Ein wichtiges Detail über Bernstiehl, den  „Politikwissenschaftler und-berater aus Halle an der Saale“ wurde „vergessen“: er ist langjähriger CDU-Funktionär, derzeit Mitglied im „Landesfachausschuss Medien“ der CDU Sachsen-Anhalt und Stadtratsmitglied in Halle. Bereits für 2005  vermeldet sein Lebenslauf: „Eintritt in die CDU und die Junge Union, Ernennung zum Extremismusbeauftragten der CDU Bernburg“. Es sei für ihn „logisch“ gewesen, schreibt Bernstiel auf seiner Homepage, „gleich zu Beginn meines Studiums, eine politische Heimat zu suchen. Diese fand ich in der CDU.“ Schönes Detail. Die Leserinnen und Leser des CDU-Artikels erfahren nur leider nichts davon.

Anmerkung: Den Titel „Sehschwäche auf dem Auge links“ trägt der Artikel in der Printversion. Der Titel der verlinkten Online-Fassung lautet "Erfurter Tagung: Linksextremismus oft ausgeblendet" und ist unsinnig - denn die Tagung fand, wie dann im Artikeltext nachzulesen ist, in Stadtroda statt.

Erscheint auch in  meiner Kolumne "Nebenbei notiert" im Linken Parlamentsreport.

Dienstag, Mai 03, 2016

TTIP: CDU ohne Sinn und Verstand

Die Regierung der USA, so zeigt es der an die Öffentlichkeit gelangte Verhandlungsstand, üben beim „Transatlantischen Freihandelsabkommen“ (TTIP) erheblichen Druck auf die EU aus, als habe sie es mit Vasallen zu tun und nicht mit Verhandlungspartnern. Greenpeace hat 13 geheime TTIP-Verhandlungskapitel ins Internet gestellt, inhaltlich etwa die Hälfte des gesamten Abkommens. Doch Bundeskanzlerin Angela Merkel (CDU) verteidigt großzügig die TTIP innewohnende Kapitulation vor den Interessen der USA : „Wir halten den zügigen Abschluss eines ehrgeizigen Abkommens für sehr wichtig“, lässt sie den Medien über ihren Regierungssprecher ausrichten. Dabei handle es sich um die „einhellige Meinung“ der gesamten Bundesregierung. Merkel habe ihre Position US-Präsident Obama bereits bei dessen jüngsten Deutschland-Besuch kundgetan. Man darf sicher sein, dass das angemessen devot erfolgte.
CDU-Politiker werfen Nebelkerzen, spielen die Bedeutung der bekannt gewordenen Dokumente herunter. Ebenso agiert Wirtschaftsminister Sigmar Gabriel (SPD), dessen Ministerium innerhalb der Regierung beim Thema TTIP die Federführung hat. Gabriel will das Abkommen.
Geradezu ohne Sinn und Verstand äußerte sich am 28.4., kurz vor Bekanntwerden der TTIP-Dokumente, die CDU-Fraktion im Thüringer Landtag. „Wer sich auf die Fahnen schreibt, wir können Mittelstand, muss auch Ja zu TTIP sagen“, behauptete der wirtschaftspolitische Sprecher Mario Voigt in Richtung und warnte vor „Angstmacherei“. Erneut präsentiert sich die CDU Thüringen als Verein von Parteisoldaten und politischen Leichtmatrosen ohne eigenen Gestaltungsanspruch. Verkauft die EU Europa an die USA? Merkel, Gabriel und Voigt geht es jedenfalls nur noch um den Preis.

Erscheint auch in meiner Kolumne "Nebenbei notiert" im Linken Parlamentsreport.

Montag, April 25, 2016

Großes Kino?

Die CDU-Fraktion im Thüringer Landtag fordert in einem Antrag „im Jahr 2016 eine Landeszuweisung zur Stärkung der kommunalen Finanzkraft und Selbstverwaltung“ (Drucksache 6/2004). Der Vorstoß argumentiert mit der Räuberpistole, die aktuellen Landeszuweisungen im kommunalen Finanzausgleich (KFA) würden im Vergleich zum Jahr 2014 „sinken“. Auch in den sozialen Netzwerken behauptet die CDU-Fraktion „Kürzungen“ beim KFA. Das soll großes Kino sein, entpuppt sich aber schnell als drittklassige Schmierenkomödie.
Der Vorwurf ist Unsinn, da Rot-Rot-Grün die Finanzausgleichsmasse im KFA 2016 um rund 50 Millionen Euro auf 1,9 Milliarden Euro erhöht hat. Folgt man dennoch der „Logik“ der CDU-Fraktion, muss man fragen: warum hat sie vor einem halben Jahr keinen entsprechenden Antrag in den Haushaltsberatungen gestellt, sondern sich komplett verweigert und auf diese Art – eine eklatante Fehlstrategie! – als parlamentarischer Arbeitsverweigerer selbst in die politische Schmollecke gestellt.
Die CDU war hinsichtlich der Kommunalfinanzen schon weiter: „Nur neues Geld ins System zu pumpen, ist falsch.“ Gesagt hat das die frühere Ministerpräsidentin Christine Lieberknecht (Thüringer Allgemeine vom 10.10.2013). Davon will man heute nichts mehr wissen, mimt stattdessen den mit Steuergeld spendablen Ganzjahres-Weihnachtsmann.
Demgegenüber nimmt r2g die Situation der Kommunen ernst. Mit einer Funktional-, Verwaltungs- und Gebietsreform sollen endlich leistungsfähige Kommunalstrukturen entstehen. Die CDU bekämpft diese notwendige Reform – die sie schon als Regierungspartei jahrelang blockiert hatte – erbittert. Ihre Akteure chargieren in dieser Debatte bis an die Schmerzgrenze, bieten kaum mehr als Scharlatanerie.

Auch erschienen in meiner Kolumne "Nebenbei notiert" im Linken Parlamentsreport Nr. 8/2016.

Mittwoch, April 06, 2016

Legendenbildung

Mit der AfD haben sich unlängst Mike Mohring, Vorsitzender der CDU Thüringen und der CDU-Landtagsfraktion, sowie Sandro Witt, stellvertretender Vorsitzender des DGB Hessen-Thüringen, befasst. Beide sind dabei zu kurz gesprungen.
Die Gründe, die AfD zu thematisieren, lassen sich nachvollziehen. In einem lesenswerten Beitrag der Thüringer Allgemeinen wurde Mohrings CDU kürzlich attestiert, sie sitze „in der Falle zwischen Rot-Rot-Grün und AfD“. Von der Vision der „Regierung im Wartestand“, die Mohring bemüht, ist man meilenweit entfernt. Welche Antworten hat der Doppelvorsitzende? Eine direkte Zusammenarbeit mit der AfD schließt er aus. Das wirkt unglaubwürdig, ist sein AfD-„Sündenfall“ vom Spätherbst 2014 (der ihn den Sitz im CDU-Bundesvorstand kostete) doch noch in Erinnerung. Angesichts von AfD-Demonstrationen will Mohring – der immer wieder mit Kritik an der Flüchtlingspolitik der eigenen Bundespartei kokettiert – Debatten zurück in die Landtage bringen.
Für Witt besteht der Ansatzpunkt darin, wie er in der Thüringischen Landeszeitung eher unglücklich formulierte, „Gewerkschaftsmitglieder wählen bunt“ – also auch AfD. Allerdings sind das für ihn vor allem Wähler, die gegen einen immer weniger handlungsfähigen Staat protestieren. Dass sich in der AfD auch „bislang randständige nationalkonservative, nationalliberale und christlich-fundamentalistische Milieus einerseits sowie neo-völkische Strömungen“ (so die Frankfurter Rundschau) formieren, blendet er damit aus. Sein Rezept: man müsse sich „wahrscheinlich deutlicher ausdrücken“.
Mohring wie Witt warnen zudem davor, die AfD „auszugrenzen“ – und bedienen damit eine Legende. Parlamentsrechte bemessen sich nach Gesetzen und Geschäftsordnung. Die gelten für alle.

Auch in meiner Kolumne "Nebenbei notiert" im Linken Parlamentsreport Nr. 7/2016 erschienen.

Dienstag, März 29, 2016

Gier frisst Zeitungen auf

Am 11. Januar hatte ich Steffen Dittes, den innenpolitischen Sprecher der Linksfraktion, zum Interview mit dem Chefredakteur der Thüringischen Landeszeitung (TLZ), Bernd Hilder, nach Weimar begleitet. Danach berichtete Hilder kurz über weitere publizistische Vorhaben. Am nächsten Tag der Knaller: Per Pressemitteilung verbreitete die Funke-Mediengruppe, zu der die TLZ gehört, sie trenne sich von Hilder als Chefredakteur, „wegen unterschiedlicher Auffassungen über die zukünftige Entwicklung der Zeitung“.
Am 22. Februar legte Funke nach: mit einem als „Zukunftsprogramm“ euphemistisch verbrämten Radikalschnitt kündigte man an, für die Thüringer Allgemeine (TA), Ostthüringer Zeitung (OTZ) und die TLZ eine Zentralredaktion für landespolitisches Themen zu schaffen. Die Bearbeitung überregionaler Themen ist für den Gesamtkonzern bereits in Berlin zentralisiert. Volle Fahrt Richtung journalistischer Einheitsbrei!
In Thüringen fallen etwa 150 Stellen weg, davon mit 65 ein Großteil in den Redaktionen. Laut des Magazins „Menschen machen Medien“ (verdi/Deutsche Journalistenunion) erfuhren Belegschaft und Betriebsräte erst zeitgleich mit den Medien davon.
Das Thema hat landespolitische Bedeutung, ist Funke in Thüringen doch Monopolist mit einem Anteil von 80 Prozent am Zeitungsmarkt. Während der März-Plenarsitzung des Landtages wurde es deshalb zweimal aufgegriffen, u.a. in einer mündlichen Anfrage von Susanne Hennig-Wellsow, Vorsitzende der Fraktion DIE LINKE.
Sergej Lochthofen (von 1990 bis 2009 TA-Chefredakteur) hatte in einem Vortrag im Dezember 2012 in Jena statt von einer Krise der Zeitungen von einer „Krise der Verlage“ - also der Medienunternehmen - gesprochen und „Fehlentscheidungen aus Gier“ vorhergesagt.

Donnerstag, März 10, 2016

Irrelevant

„Wir bauen auch im rechten Bereich unsere V-Leute-Basis wieder auf“, so irritierte Stephan Kramer, Präsident des Amtes für Verfassungsschutz beim Thüringer Innenministerium, in einem MDR-Interview die Öffentlichkeit. Im Koalitionsvertrag heißt es freilich, dass Rot-Rot-Grün „das bisherige System der V-Leute in Thüringen (...) beenden“. Nur im Einzelfall kann davon zur Terrorabwehr abgewichen werden – mit Zustimmung des Innenministers und des Ministerpräsidenten. Kramer sei „nicht in der Position, Vereinbarungen der Koalition aufzukündigen“, stellte Steffen Dittes, Innenpolitiker der Linksfraktion, denn auch klar. Sollte Kramer anderer Meinung sein, so Dittes weiter, „ist der Innenminister gefordert, seine Personalentscheidung zu überdenken und zu korrigieren“.
Statt des beim Thema V-Leute sonst gewohnten – schier unvermeidlichen – Wolfgang Fiedler warf sich diesmal der Pressesprecher der CDU-Fraktion, Dr.  Karl-Eckhard Hahn, in die Bresche. Den „Sound zum Thema ,Arroganz der Macht‘“ wollte er bei Steffen Dittes vernommen haben. Und man erinnert sich an die vielen Volksbefragungen zum V-Leute-Einsatz, als die CDU, die Partei der direkten Demokratie, noch in Thüringen regierte...
Da hatte Kramer längst betont, er meine V-Leute im Rahmen des Koalitionsvertrages. Der CDU-Vorstoß wundert dennoch nicht, hat die den Verfassungsschutz in Thüringen doch über Jahre für ihre politischen Zwecke missbraucht. „V-Leute-Debatte. Koalitionskrach bei #r2g. Rückendeckung für @Stjkramer durch @MikeMohring“, twitterte Hahn später noch. Doch da hat die CDU wohl nur schlecht geträumt. Es gibt keinen Koalitionskrach. Es gibt nicht mehr V-Leute. Und die Ansicht des Oppositionspolitikers Mike Mohring ist in dieser Frage schlicht irrelevant.

Donnerstag, Februar 25, 2016

Lange Schatten

Ein mangelndes „Verständnis von kritischem Diskurs“ wirft mir bei Facebook jemand vor. Es geht um die Funktional-, Verwaltungs- und Gebietsreform. Genauer gesagt: um den Umgang mit der Kreisfreiheit.
Der Treppenwitz bei der Sache: Derjenige, der weinerlich auf sein Recht eines „Andersdenkenden“ pocht (das ihm niemand beschneidet – wie könnte ich das auch), mir vorwirft, „nur die Sichtweise Ihrer Partei zu rezitieren“ (was ich nicht getan habe), jammert, dass ich mich den „inhaltlichen Aspekten“ seines Beitrags überhaupt nicht widme (was streng genommen dem vorangegangenen Vorwurf widerspricht) – derjenige ist (solche Zufälle gibt es) ein Kreisgeschäftsführer der CDU.  Es muss ihm selbst peinlich gewesen sein, dass ich das so schnell herausgefunden und in die Debatte eingebracht hatte, dass er betonte, sein Post würde ja nur die eigene „Meinung widerspiegeln“. Na klar doch!
Die CDU hatte 24 Jahre Zeit, leistungsfähige kommunale Strukturen in Thüringen zu schaffen. Gelungen ist es ihr nicht. Der Kreisvorsitzende des jammernden Geschäftsführers ist ausgerechnet Jörg Geibert, der als Innen- und Kommunalminister genau daran grandios scheiterte. Das ist schlimm genug. Dann im Nachklapp nicht noch „kluge“ Ratschläge aus der CDU, inklusive parteilichem „Auf die Tränendrüse drücken“! Der „Diskurs“ ist der CDU in Thüringen übrigens genau zu dem Zeitpunkt eingefallen, als sie Opposition wurde. Als Regierungspartei war sie komplett autistisch.
Am selben Tag melden die Medien übrigens neue Details zum Skandal um das Aktenlager Immelborn: die Polizei sei vom Innenministerium (damaliger Chef: Geibert) an der Amtshilfe für den Datenschutzbeauftragten gehindert worden. Das sind sie wieder, die langen Schatten der CDU-Herrschaft.

Auch erschienen in meiner Kolumne "Nebenbei notiert" im Linken Parlamentsreport Nr. 4/2016.

Montag, Februar 01, 2016

CDU opponiert gegen sich selbst

Bei den Vorwahlen der US-Republikaner wird der Immobilien-Tycoon und (mutmaßlich) berühmteste Falschhaarträger der Welt Donald Trump vom rechtskonservativen Dummchen Sarah Palin unterstützt (jetzt fehlt nur noch Homer Simpson). Hierzulande sehen die Institute die rechte AfD im Umfragehoch, verorten sie bei bundesweit zehn Prozent. Das Phänomen AfD lässt sich so beschreiben: eine Partei, die vor Allem Angst und auf nichts eine Antwort hat. Anschaulich illustriert das ein beim Kurznachrichtendienst Twitter kolportiertes Statement eines AfD-Kandidaten in Gießen: „Sie können nicht erwarten, dass wir im Vorfeld erklären, was wir nach der Wahl machen wollen.“ Trotzdem (oder gerade deshalb?) lässt sich die CDU auch in Thüringen davon beeindrucken und versucht, auf die populistische Überholspur zu kommen. Und opponiert dabei kräftig gegen sich selbst.
Hinsichtlich der Flüchtlingspolitik der CDU-Bundeskanzlerin passiert das ja im Tagestakt. Hysterie ist nötig, um überhaupt noch wahrgenommen zu werden. Manfred Grund, Vorsitzender der Thüringer CDU-Landesgruppe im Bundestag und Parlamentarischer Geschäftsführer der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, behauptet etwa, Merkels Politik untergrabe „die demokratische Legitimation“ des Staates.
Der bildungspolitische Sprecher der CDU-Landtagsfraktion, Christian Tischner, lamentierte jüngst, die rot-rot-grüne Landesregierung fahre das Schulsystem „auf Verschleiß“. Das ist dreist, denn als Regierungspartei von 1990 bis 2014 hat die CDU das Bildungssystem kaputt gekürzt. Nicht zuletzt aktuelle Einlassungen des CDU-Innenpolitikers Wolfgang Fiedler zeigen: die Union muss aufpassen, dass sie nicht zum billigen Juniorpartner von AfD-Propaganda wird.

Auch erschienen in meiner Kolumne "Nebenbei notiert" im Linken Parlamentsreport Nr. 2/2016.

Dienstag, Januar 12, 2016

Immer mehr „Datenkraken“

„Daten sind die Rohstoffe des 21. Jahrhunderts“, hat ein Redenschreiber für Angela Merkel notiert. Wohl wahr! Die Autoindustrie etwa bereite sich darauf vor, dass „Daten aus dem vernetzten Fahrzeug zum großen Geschäft werden“, berichtet das Portal „Heise“. Die deutschen Hersteller Daimler, Audi und BMW geben laut „Heise“ 2,8 Milliarden aus, um mitzumischen. Übernommen haben sie den Kartendienst „Here“, der als Plattform zwischen vernetzten Fahrzeugen vorgesehen sei, die Informationen über Glatteis, Unfälle, Schlaglöcher oder Staus registrieren, die dann an andere Autos gehen. Das bedeute einen Vorteil gegenüber dem großen Konkurrenten Google, der meist von den präzisen Daten aus dem Auto ausgeschlossen sei. Wer die Kontrolle über das Datenmanagement habe, „wird der König sein“, so der Chef des US-Konzerns Harman, Dinesh Paliwal.
Auch in der Politik? Als Vorbild gelten gemeinhin die digitalen Wahlkampfinstrumente von Barak Obama. Gerade die haben in den USA indes zu einem Eklat bei den Demokraten geführt, wie das Portal „politik-digital“ anmerkt. In den USA müssen sich Bürger zur Teilnahme an den Vorwahlen registrieren. Die Vorwahlkampagnen von Bernie Sanders und Hillary Clinton nutzen die Datenbank der Demokratischen Partei. Ein Fehler habe es Mitarbeitern von Sanders ermöglicht, „einen kurzen Einblick in das Datenmaterial der Clinton-Kampagne“ zu nehmen. Laut „Heise“  sei sogar eine Datenbank mit Informationen von 191 Millionen US-Wählern zeitweise öffentlich zugänglich“ gewesen.
In Deutschland haben CDU und SPD inzwischen die Erhebung von E-Mail-Adressen zum zentralen Bestandteil ihrer Websites gemacht, betont „politik-digital“, die SPD setzt auf eine datenbasierte Kampagnen. Bleibt zu hoffen, dass der Datenschutz Schritt hält.
Erscheint auch in meiner Kolumne "Nebenbei notiert" im Linken Parlamentsreport Nr. 1/2016.