Datenschutzerklärung



Datenschutzerklärung

Diese Datenschutzerklärung klärt Sie über die Art, den Umfang und Zweck der Verarbeitung von personenbezogenen Daten (nachfolgend kurz „Daten“) innerhalb unseres Onlineangebotes und der mit ihm verbundenen Webseiten, Funktionen und Inhalte sowie externen Onlinepräsenzen, wie z.B. unser Social Media Profile auf (nachfolgend gemeinsam bezeichnet als „Onlineangebot“). Im Hinblick auf die verwendeten Begrifflichkeiten, wie z.B. „Verarbeitung“ oder „Verantwortlicher“ verweisen wir auf die Definitionen im Art. 4 der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO).



Verantwortlicher

Dr. Stefan Wogawa

Mail st.wogawa@gmail.com

Tel. 0176/23790691

Arten der verarbeiteten Daten:

- Bestandsdaten (z.B., Namen, Adressen).

- Kontaktdaten (z.B., E-Mail, Telefonnummern).

- Inhaltsdaten (z.B., Texteingaben, Fotografien, Videos).

- Nutzungsdaten (z.B., besuchte Webseiten, Interesse an Inhalten, Zugriffszeiten).

- Meta-/Kommunikationsdaten (z.B., Geräte-Informationen, IP-Adressen).

Kategorien betroffener Personen

Besucher und Nutzer des Onlineangebotes (Nachfolgend bezeichnen wir die betroffenen Personen zusammenfassend auch als „Nutzer“).

Zweck der Verarbeitung

- Zurverfügungstellung des Onlineangebotes, seiner Funktionen und Inhalte.

- Beantwortung von Kontaktanfragen und Kommunikation mit Nutzern.

- Sicherheitsmaßnahmen.

- Reichweitenmessung/Marketing

Verwendete Begrifflichkeiten

„Personenbezogene Daten“ sind alle Informationen, die sich auf eine identifizierte oder identifizierbare natürliche Person (im Folgenden „betroffene Person“) beziehen; als identifizierbar wird eine natürliche Person angesehen, die direkt oder indirekt, insbesondere mittels Zuordnung zu einer Kennung wie einem Namen, zu einer Kennnummer, zu Standortdaten, zu einer Online-Kennung (z.B. Cookie) oder zu einem oder mehreren besonderen Merkmalen identifiziert werden kann, die Ausdruck der physischen, physiologischen, genetischen, psychischen, wirtschaftlichen, kulturellen oder sozialen Identität dieser natürlichen Person sind.



„Verarbeitung“ ist jeder mit oder ohne Hilfe automatisierter Verfahren ausgeführte Vorgang oder jede solche Vorgangsreihe im Zusammenhang mit personenbezogenen Daten. Der Begriff reicht weit und umfasst praktisch jeden Umgang mit Daten.



„Pseudonymisierung“ die Verarbeitung personenbezogener Daten in einer Weise, dass die personenbezogenen Daten ohne Hinzuziehung zusätzlicher Informationen nicht mehr einer spezifischen betroffenen Person zugeordnet werden können, sofern diese zusätzlichen Informationen gesondert aufbewahrt werden und technischen und organisatorischen Maßnahmen unterliegen, die gewährleisten, dass die personenbezogenen Daten nicht einer identifizierten oder identifizierbaren natürlichen Person zugewiesen werden.



„Profiling“ jede Art der automatisierten Verarbeitung personenbezogener Daten, die darin besteht, dass diese personenbezogenen Daten verwendet werden, um bestimmte persönliche Aspekte, die sich auf eine natürliche Person beziehen, zu bewerten, insbesondere um Aspekte bezüglich Arbeitsleistung, wirtschaftliche Lage, Gesundheit, persönliche Vorlieben, Interessen, Zuverlässigkeit, Verhalten, Aufenthaltsort oder Ortswechsel dieser natürlichen Person zu analysieren oder vorherzusagen.



Als „Verantwortlicher“ wird die natürliche oder juristische Person, Behörde, Einrichtung oder andere Stelle, die allein oder gemeinsam mit anderen über die Zwecke und Mittel der Verarbeitung von personenbezogenen Daten entscheidet, bezeichnet.



„Auftragsverarbeiter“ eine natürliche oder juristische Person, Behörde, Einrichtung oder andere Stelle, die personenbezogene Daten im Auftrag des Verantwortlichen verarbeitet.

Maßgebliche Rechtsgrundlagen

Nach Maßgabe des Art. 13 DSGVO teilen wir Ihnen die Rechtsgrundlagen unserer Datenverarbeitungen mit. Sofern die Rechtsgrundlage in der Datenschutzerklärung nicht genannt wird, gilt Folgendes: Die Rechtsgrundlage für die Einholung von Einwilligungen ist Art. 6 Abs. 1 lit. a und Art. 7 DSGVO, die Rechtsgrundlage für die Verarbeitung zur Erfüllung unserer Leistungen und Durchführung vertraglicher Maßnahmen sowie Beantwortung von Anfragen ist Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO, die Rechtsgrundlage für die Verarbeitung zur Erfüllung unserer rechtlichen Verpflichtungen ist Art. 6 Abs. 1 lit. c DSGVO, und die Rechtsgrundlage für die Verarbeitung zur Wahrung unserer berechtigten Interessen ist Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO. Für den Fall, dass lebenswichtige Interessen der betroffenen Person oder einer anderen natürlichen Person eine Verarbeitung personenbezogener Daten erforderlich machen, dient Art. 6 Abs. 1 lit. d DSGVO als Rechtsgrundlage.

Sicherheitsmaßnahmen

Wir treffen nach Maßgabe des Art. 32 DSGVO unter Berücksichtigung des Stands der Technik, der Implementierungskosten und der Art, des Umfangs, der Umstände und der Zwecke der Verarbeitung sowie der unterschiedlichen Eintrittswahrscheinlichkeit und Schwere des Risikos für die Rechte und Freiheiten natürlicher Personen, geeignete technische und organisatorische Maßnahmen, um ein dem Risiko angemessenes Schutzniveau zu gewährleisten.



Zu den Maßnahmen gehören insbesondere die Sicherung der Vertraulichkeit, Integrität und Verfügbarkeit von Daten durch Kontrolle des physischen Zugangs zu den Daten, als auch des sie betreffenden Zugriffs, der Eingabe, Weitergabe, der Sicherung der Verfügbarkeit und ihrer Trennung. Des Weiteren haben wir Verfahren eingerichtet, die eine Wahrnehmung von Betroffenenrechten, Löschung von Daten und Reaktion auf Gefährdung der Daten gewährleisten. Ferner berücksichtigen wir den Schutz personenbezogener Daten bereits bei der Entwicklung, bzw. Auswahl von Hardware, Software sowie Verfahren, entsprechend dem Prinzip des Datenschutzes durch Technikgestaltung und durch datenschutzfreundliche Voreinstellungen (Art. 25 DSGVO).

Zusammenarbeit mit Auftragsverarbeitern und Dritten

Sofern wir im Rahmen unserer Verarbeitung Daten gegenüber anderen Personen und Unternehmen (Auftragsverarbeitern oder Dritten) offenbaren, sie an diese übermitteln oder ihnen sonst Zugriff auf die Daten gewähren, erfolgt dies nur auf Grundlage einer gesetzlichen Erlaubnis (z.B. wenn eine Übermittlung der Daten an Dritte, wie an Zahlungsdienstleister, gem. Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO zur Vertragserfüllung erforderlich ist), Sie eingewilligt haben, eine rechtliche Verpflichtung dies vorsieht oder auf Grundlage unserer berechtigten Interessen (z.B. beim Einsatz von Beauftragten, Webhostern, etc.).



Sofern wir Dritte mit der Verarbeitung von Daten auf Grundlage eines sog. „Auftragsverarbeitungsvertrages“ beauftragen, geschieht dies auf Grundlage des Art. 28 DSGVO.

Übermittlungen in Drittländer

Sofern wir Daten in einem Drittland (d.h. außerhalb der Europäischen Union (EU) oder des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR)) verarbeiten oder dies im Rahmen der Inanspruchnahme von Diensten Dritter oder Offenlegung, bzw. Übermittlung von Daten an Dritte geschieht, erfolgt dies nur, wenn es zur Erfüllung unserer (vor)vertraglichen Pflichten, auf Grundlage Ihrer Einwilligung, aufgrund einer rechtlichen Verpflichtung oder auf Grundlage unserer berechtigten Interessen geschieht. Vorbehaltlich gesetzlicher oder vertraglicher Erlaubnisse, verarbeiten oder lassen wir die Daten in einem Drittland nur beim Vorliegen der besonderen Voraussetzungen der Art. 44 ff. DSGVO verarbeiten. D.h. die Verarbeitung erfolgt z.B. auf Grundlage besonderer Garantien, wie der offiziell anerkannten Feststellung eines der EU entsprechenden Datenschutzniveaus (z.B. für die USA durch das „Privacy Shield“) oder Beachtung offiziell anerkannter spezieller vertraglicher Verpflichtungen (so genannte „Standardvertragsklauseln“).

Rechte der betroffenen Personen

Sie haben das Recht, eine Bestätigung darüber zu verlangen, ob betreffende Daten verarbeitet werden und auf Auskunft über diese Daten sowie auf weitere Informationen und Kopie der Daten entsprechend Art. 15 DSGVO.



Sie haben entsprechend. Art. 16 DSGVO das Recht, die Vervollständigung der Sie betreffenden Daten oder die Berichtigung der Sie betreffenden unrichtigen Daten zu verlangen.



Sie haben nach Maßgabe des Art. 17 DSGVO das Recht zu verlangen, dass betreffende Daten unverzüglich gelöscht werden, bzw. alternativ nach Maßgabe des Art. 18 DSGVO eine Einschränkung der Verarbeitung der Daten zu verlangen.



Sie haben das Recht zu verlangen, dass die Sie betreffenden Daten, die Sie uns bereitgestellt haben nach Maßgabe des Art. 20 DSGVO zu erhalten und deren Übermittlung an andere Verantwortliche zu fordern.



Sie haben ferner gem. Art. 77 DSGVO das Recht, eine Beschwerde bei der zuständigen Aufsichtsbehörde einzureichen.

Widerrufsrecht

Sie haben das Recht, erteilte Einwilligungen gem. Art. 7 Abs. 3 DSGVO mit Wirkung für die Zukunft zu widerrufen

Widerspruchsrecht

Sie können der künftigen Verarbeitung der Sie betreffenden Daten nach Maßgabe des Art. 21 DSGVO jederzeit widersprechen. Der Widerspruch kann insbesondere gegen die Verarbeitung für Zwecke der Direktwerbung erfolgen.

Cookies und Widerspruchsrecht bei Direktwerbung

Als „Cookies“ werden kleine Dateien bezeichnet, die auf Rechnern der Nutzer gespeichert werden. Innerhalb der Cookies können unterschiedliche Angaben gespeichert werden. Ein Cookie dient primär dazu, die Angaben zu einem Nutzer (bzw. dem Gerät auf dem das Cookie gespeichert ist) während oder auch nach seinem Besuch innerhalb eines Onlineangebotes zu speichern. Als temporäre Cookies, bzw. „Session-Cookies“ oder „transiente Cookies“, werden Cookies bezeichnet, die gelöscht werden, nachdem ein Nutzer ein Onlineangebot verlässt und seinen Browser schließt. In einem solchen Cookie kann z.B. der Inhalt eines Warenkorbs in einem Onlineshop oder ein Login-Status gespeichert werden. Als „permanent“ oder „persistent“ werden Cookies bezeichnet, die auch nach dem Schließen des Browsers gespeichert bleiben. So kann z.B. der Login-Status gespeichert werden, wenn die Nutzer diese nach mehreren Tagen aufsuchen. Ebenso können in einem solchen Cookie die Interessen der Nutzer gespeichert werden, die für Reichweitenmessung oder Marketingzwecke verwendet werden. Als „Third-Party-Cookie“ werden Cookies bezeichnet, die von anderen Anbietern als dem Verantwortlichen, der das Onlineangebot betreibt, angeboten werden (andernfalls, wenn es nur dessen Cookies sind spricht man von „First-Party Cookies“).



Wir können temporäre und permanente Cookies einsetzen und klären hierüber im Rahmen unserer Datenschutzerklärung auf.



Falls die Nutzer nicht möchten, dass Cookies auf ihrem Rechner gespeichert werden, werden sie gebeten die entsprechende Option in den Systemeinstellungen ihres Browsers zu deaktivieren. Gespeicherte Cookies können in den Systemeinstellungen des Browsers gelöscht werden. Der Ausschluss von Cookies kann zu Funktionseinschränkungen dieses Onlineangebotes führen.



Ein genereller Widerspruch gegen den Einsatz der zu Zwecken des Onlinemarketing eingesetzten Cookies kann bei einer Vielzahl der Dienste, vor allem im Fall des Trackings, über die US-amerikanische Seite http://www.aboutads.info/choices/ oder die EU-Seite http://www.youronlinechoices.com/ erklärt werden. Des Weiteren kann die Speicherung von Cookies mittels deren Abschaltung in den Einstellungen des Browsers erreicht werden. Bitte beachten Sie, dass dann gegebenenfalls nicht alle Funktionen dieses Onlineangebotes genutzt werden können.

Löschung von Daten

Die von uns verarbeiteten Daten werden nach Maßgabe der Art. 17 und 18 DSGVO gelöscht oder in ihrer Verarbeitung eingeschränkt. Sofern nicht im Rahmen dieser Datenschutzerklärung ausdrücklich angegeben, werden die bei uns gespeicherten Daten gelöscht, sobald sie für ihre Zweckbestimmung nicht mehr erforderlich sind und der Löschung keine gesetzlichen Aufbewahrungspflichten entgegenstehen. Sofern die Daten nicht gelöscht werden, weil sie für andere und gesetzlich zulässige Zwecke erforderlich sind, wird deren Verarbeitung eingeschränkt. D.h. die Daten werden gesperrt und nicht für andere Zwecke verarbeitet. Das gilt z.B. für Daten, die aus handels- oder steuerrechtlichen Gründen aufbewahrt werden müssen.



Nach gesetzlichen Vorgaben in Deutschland, erfolgt die Aufbewahrung insbesondere für 10 Jahre gemäß §§ 147 Abs. 1 AO, 257 Abs. 1 Nr. 1 und 4, Abs. 4 HGB (Bücher, Aufzeichnungen, Lageberichte, Buchungsbelege, Handelsbücher, für Besteuerung relevanter Unterlagen, etc.) und 6 Jahre gemäß § 257 Abs. 1 Nr. 2 und 3, Abs. 4 HGB (Handelsbriefe).



Nach gesetzlichen Vorgaben in Österreich erfolgt die Aufbewahrung insbesondere für 7 J gemäß § 132 Abs. 1 BAO (Buchhaltungsunterlagen, Belege/Rechnungen, Konten, Belege, Geschäftspapiere, Aufstellung der Einnahmen und Ausgaben, etc.), für 22 Jahre im Zusammenhang mit Grundstücken und für 10 Jahre bei Unterlagen im Zusammenhang mit elektronisch erbrachten Leistungen, Telekommunikations-, Rundfunk- und Fernsehleistungen, die an Nichtunternehmer in EU-Mitgliedstaaten erbracht werden und für die der Mini-One-Stop-Shop (MOSS) in Anspruch genommen wird.

Kommentare und Beiträge

Wenn Nutzer Kommentare oder sonstige Beiträge hinterlassen, können ihre IP-Adressen auf Grundlage unserer berechtigten Interessen im Sinne des Art. 6 Abs. 1 lit. f. DSGVO für 7 Tage gespeichert werden. Das erfolgt zu unserer Sicherheit, falls jemand in Kommentaren und Beiträgen widerrechtliche Inhalte hinterlässt (Beleidigungen, verbotene politische Propaganda, etc.). In diesem Fall können wir selbst für den Kommentar oder Beitrag belangt werden und sind daher an der Identität des Verfassers interessiert.



Des Weiteren behalten wir uns vor, auf Grundlage unserer berechtigten Interessen gem. Art. 6 Abs. 1 lit. f. DSGVO, die Angaben der Nutzer zwecks Spamerkennung zu verarbeiten.



Auf derselben Rechtsgrundlage behalten wir uns vor, im Fall von Umfragen die IP-Adressen der Nutzer für deren Dauer zu speichern und Cookis zu verwenden, um Mehrfachabstimmungen zu vermeiden.



Die im Rahmen der Kommentare und Beiträge angegebenen Daten, werden von uns bis zum Widerspruch der Nutzer dauerhaft gespeichert.

Abruf von Emojis und Smilies

Innerhalb unseres WordPress-Blogs werden grafische Emojis (bzw. Smilies), d.h. kleine grafische Dateien, die Gefühle ausdrücken, eingesetzt, die von externen Servern bezogen werden. Hierbei erheben die Anbieter der Server, die IP-Adressen der Nutzer. Dies ist notwendig, damit die Emojie-Dateien an die Browser der Nutzer übermittelt werden können. Der Emojie-Service wird von der Automattic Inc., 60 29th Street #343, San Francisco, CA 94110, USA, angeboten. Datenschutzhinweise von Automattic: https://automattic.com/privacy/. Die verwendeten Server-Domains sind s.w.org und twemoji.maxcdn.com, wobei es sich unseres Wissens nach um sog. Content-Delivery-Networks handelt, also Server, die lediglich einer schnellen und sicheren Übermittlung der Dateien dienen und die personenbezogenen Daten der Nutzer nach der Übermittlung gelöscht werden.



Die Nutzung der Emojis erfolgt auf Grundlage unserer berechtigten Interessen, d.h. Interesse an einer attraktiven Gestaltung unseres Onlineangebotes gem. Art. 6 Abs. 1 lit. f. DSGVO.

Erstellt mit Datenschutz-Generator.de von RA Dr. Thomas Schwenke

Dienstag, Mai 26, 2020

Corona: China will sein öffentliches Gesundheitssystem stärken


Die Volksrepublik China geht – anders als es in den heftigen Vorwürfen insbesondere aus den USA behauptet wird – durchaus selbstkritisch mit dem eigenen Agieren beim neuartigen Coronavirus (SARS-CoV-2) und der dadurch ausgelösten Erkrankung Covid-19 um.
Aktuell hat China Schwachstellen in seinem Gesundheitssystem eingeräumt. Der Ausbruch von Covid-19 habe im eigenen Land „Mängel bei der Prävention großer Epidemien“ offenbart, betonte Anfang Mai der stellvertretende Leiter des Nationalen Gesundheitsausschusses, einer Regierungsbehörde, Li Bin. Es werde deshalb zu verschärften Kontrollen und einer besseren Vorsorge kommen, auch unter Einsatz von Künstlicher Intelligenz (KI).
China werde den Aufbau seines öffentlichen Gesundheitssystems verstärken, kündigte unterdessen Ministerpräsident Li Keqiang an. Nach einem Bericht von Radio China International hat Li Keqiang am 21. Mai erläutert, man wolle das System zur Krankheitsprävention und -kontrolle reformieren, ebenso das direkte Melde- und Frühwarnsystem für Infektionskrankheiten. Geplant sei zudem, Investitionen in die Forschung und Entwicklung von Impfstoffen, Medikamenten und Schnellnachweistechnologien zu erhöhen. Auch die Notfallversorgung werde man verbessern. Dem Leben der Bevölkerung räume man oberste Priorität ein, so Li Keqiang weiter. China werde deshalb das Niveau der medizinischen Grundversorgung sowie den Standard der finanziellen Pro-Kopf-Subventionierung der staatlichen Krankenversicherung erhöhen.
Eine von der Welt­gesund­heits­organi­sation (WHO) geleitete Untersuchung der globalen Reaktionen auf die Coronaviruspandemie will China nach eigenen Angaben unterstützen. Die Untersuchung solle in einer „offenen, transparenten und umfassenden Weise“ geschehen, sagte eine Sprecherin des Außen­ministeriums am 8. Mai. Das werde geschehen, nachdem das Virus besiegt sei.
In den USA sind inzwischen 98.024 Tote durch Covid-19 zu verzeichnen (Stand: 24. Mai 2020). Damit hat die Krankheit in den USA bereits jetzt mehr Opfer gefordert, als US-Soldaten im Koreakrieg (1950-53, 36.574 Tote) und im Vietnamkrieg (1964-73, 58.220 Tote) zusammen gefallenen sind. In China wurden zum selben Stichtag 4.634 Todesfälle durch Covid-19 registriert. Weltweit sind bisher 344.760 Menschen an der Krankheit verstorben.

Donnerstag, April 16, 2020

Masern

Die Masern gehören zu den ansteckendsten Infektionskrankheiten des Menschen. Sie werden hinsichtlich der Schwere der Erkrankung und der Möglichkeit auftretender Komplikationen, insbesondere bei kleinen Kindern und Erwachsenen über 20, auch heute noch unterschätzt. Trotz Impfungen stellen die Masern weltweit weiterhin eine häufige Todesursache  von kleinen Kindern dar. Im Jahr 2016 starben insgesamt rund 90.000 Menschen, vornehmlich Kinder unter fünf Jahren, an dieser Infektionskrankheit.75 Eine Impfung bietet den besten Schutz gegen die Masern. In Deutschland besteht ab dem 1. März 2020 in bestimmten Gemeinschaftseinrichtungen und im Gesundheitswesen eine Masernimpfpflicht.
In einem Buch der neuen Reihe "Pocket-Wisen" des THK-Verlags habe ich wissenswerte Informationen zum Thema zusammengefasst.

Mittwoch, März 04, 2020

Handreichung zum Vergaberecht in Thüringen


Die Vergabe öffentlicher Aufträge bei Bau-, Liefer- und Dienstleistungen betreffe einen wirtschaftlich wichtigen Bereich, betont der Deutsche Städte- und Gemeindebund. Das Marktvolumen aller öffentlichen Aufträge in Deutschland beziffert der kommunale Spitzenverband dabei mit rund 300 Milliarden Euro jährlich. Gleichzeitig wird darauf aufmerksam gemacht: „Die Kommunen sind dabei der mit Abstand größte öffentliche Auftraggeber.“ Das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie schätzt ein, die öffentliche Auftragsvergabe sei „ein bedeutender Wirtschaftsfaktor“.
Umso wichtiger ist es, dass kommunale Mandatsträger/-innen über anwendungsbereites Wissen zum Vergaberecht verfügen und Gestaltungsoptionen nutzen können.
Wie problematisch es diesbezüglich selbst im hauptamtlichen Bereich bestellt ist, macht ein Bericht des Thüringer Rechnungshofes deutlich. Der hat im Januar 2019 eine Analyse „Vergabe von Bauaufträgen in Kommunen“ die Ergebnisse einer Querschnittsprüfung in den Haushaltsjahren 2010 bis 2014 veröffentlicht. Als eine „wesentliche Feststellung“ des Rechnungshofes gilt dabei: Die geprüften Kommunen „richteten sich bei der Vergabe von Bauleistungen nicht nach dem Haushalts- und Vergaberecht“. In seinem Fazit führt der Rechnungshof u.a. an: „Grundlage für mangelfreie Vergabeverfahren ist eine ausreichende Fachkenntnis der Verwaltungen. Hier sieht der Rechnungshof großen Handlungsbedarf. Die Defizite zeigten sich insbesondere in kleinen Verwaltungen mit geringer personeller Ausstattung.“ Eine kleinteilige Kommunalstruktur generiert also geradezu Defizite in der öffentlichen Auftragsvergabe.
Mit dem von Frank Kuschel und mir verfassten Buch "Das neue Vergaberecht in Thüringen", das in wenigen tagen im THK Verlag erscheint, soll kommunalen Mandatsträger/-innen (sowie gern auch Beschäftigten der Kommunen) in Thüringen das notwendige Handwerkszeug für die öffentliche Auftragsvergabe liefern. Grundlage der Handreichung ist das novellierte Thüringer Vergaberecht in der Fassung des Gesetzes zur Änderung des Thüringer Vergabegesetzes und anderer haushaltsrechtlicher Vorschriften vom 30. Juli 2019. Ziel der Novellierung, die auf Basis einer externen Evaluierung des Gesetzes erfolgte, war seinerzeit, „zum einen die Berücksichtigung sozialer und umweltbezogener Aspekte (…) und zum anderen der Abbau unnötiger Bürokratie, eine Verfahrensvereinfachung und zugleich die Harmonisierung mit dem Bundesrecht sowie die Einführung der E-Vergabe“ (Thüringer Landtag, Drucksache 6/6682). Das Gesetz erhöhe zudem die Anwendungssicherheit und vereinfache den Zugang zu öffentlichen Aufträgen, heißt es in einer Einschätzung des Portals „Kommune21“.

Montag, September 30, 2019

„Jenaer Erklärung“ fordert Verzicht auf den Begriff „Rasse“ in der Wissenschaft

Mit dem Abschlussbericht seiner Enquete-Kommission „Ursachen und Formen von Rassismus und Diskriminierungen in Thüringen sowie ihre Auswirkungen auf das gesellschaftliche Zusammenleben und die freiheitliche Demokratie“ wird sich der Thüringer Landtag am 2. Oktober beschäftigen.
Das Thema wird auch in der Wissenschaft debattiert. Lange wurde dort der Begriff „Rasse“ wie selbstverständlich benutzt. Deshalb hatte das Institut für Zoologie und Evolutionsforschung der Friedrich-Schiller-Universität Jena anlässlich der 112. Jahrestagung der Deutschen Zoologischen Gesellschaft in der Saalestadt am 10. September eine öffentliche Abendveranstaltung zum Thema „Jena, Haeckel und die Frage nach den Menschenrassen: wie Rassismus Rassen macht“ ausgerichtet. Dort ist eine Jenaer Erklärung“ vorgestellt worden. Ihr Fazit: „Das Konzept der Rasse ist das Ergebnis von Rassismus und nicht dessen Voraussetzung“.
Mit der Erklärung soll gegen eine scheinbar wissenschaftliche Rechtfertigung für Rassismus vorgegangen werden. In dem Text heißt es dazu sehr deutlich: „Die Idee der Existenz von Menschenrassen war von Anfang an mit einer Bewertung dieser vermeintlichen Rassen verknüpft, ja die Vorstellung der unterschiedlichen Wertigkeit von Menschengruppen ging der vermeintlich wissenschaftlichen Beschäftigung voraus. Die vorrangig biologische Begründung von Menschengruppen als Rassen – etwa aufgrund der Hautfarbe, Augen- oder Schädelform – hat zur Verfolgung, Versklavung und Ermordung von Abermillionen von Menschen geführt.  Auch heute noch wird der Begriff Rasse im Zusammenhang mit menschlichen Gruppen vielfach verwendet.  Es gibt hierfür aber keine biologische Begründung und tatsächlich hat es diese auch nie gegeben.“
Der zeitliche Zusammenhang der Erklärung mit dem 100. Todestag des Jenaer Professors Ernst Haeckel am 9. August 2019 ist kein Zufall. Haeckel, der „deutsche Darwin”, sei der wohl bekannteste deutsche Zoologe und Evolutionsbiologe, heißt es in der „Jenaer Erklärung“. Und weiter: „Ernst Haeckel, der Begründer der Stammesgeschichtsforschung hat durch seine vermeintlich wissenschaftliche Anordnung von Menschen„rassen” in einem „Stammbaum” in fataler Weise zu  einem angeblich wissenschaftlich begründeten  Rassismus beigetragen. Die Stellung der einzelnen Gruppen basierte auf willkürlich herausgegriffenen Merkmalen wie Hautfarbe oder Haarstruktur und deren Umsetzung in eine stammesgeschichtliche Sichtweise. Daraus wurde eine soziale   Leserichtung mit angeblich biologisch höher und tiefer stehenden Menschengruppen.“ Die Erklärung arbeitet indes nicht nur mit historischen Beispielen. Beim Begriff des „Ethnopluralismus“ handele es sich „aber um nichts weiter als um eine Neuformulierung der Ideen der Apartheid“.
Die Autoren der „Jenaer Erklärung“, die vom Vorstand der Deutschen Zoologischen Gesellschaft und dem Präsidenten der Friedrich-Schiller-Universität Jena unterstützt wird, fordern in aller Klarheit: „Der Nichtgebrauch des Begriffes Rasse sollte heute und zukünftig zur wissenschaftlichen Redlichkeit gehören.“ Offenbar weiter unredlich will stattdessen die rechte Wochenzeitung „Junge Freiheit“ sein, das publizistische Scharnier zwischen Rechtskonservatismus und Rechtsextremismus. In der Auseinandersetzung mit der „Jenaer Erklärung“ wurden dort flugs vermeintliche „Rassenunterschiede“ bei Menschen beschworen.

Auch erschienen im Linken Parlamentsreport Nr. 18/2019

Montag, April 29, 2019

Lesenswerte Neuerscheinung zur Evolution

Die Landeszentrale für politische Bildung Thüringen hat in ihrer Reihe „Die Geschichte hinter dem Bild“ aktuell den Titel „Evolution“ herausgebracht. Autor der gut lesbaren Broschüre ist der Biologiedidaktiker und Wissenschaftshistoriker Uwe Hoßfeld, Professor an der Friedrich-Schiller-Universität Jena und Leiter der dortigen Arbeitsgruppe Biologiedidaktik. Das Bild, auf das sich der Reihentitel bezieht, ist in diesem Fall ein als Titelbild abgedruckter „Stammbaum des Menschen“, den der Jenaer Biologe Ernst Haeckel (1834-1919) entwarf.
Wenn man den Begriff Evolution höre, so Hoßfeld einleitend, denke man sofort an Biologen wie Charles Darwin und eben Haeckel, an den Urvogel Archaeopteryx, „den Widerstand der Intelligent Design-Bewegung und des Kreationismus gegen die Evolution(stheorie), an ausgestorbene Verwandte des modernen Menschen“ oder an Stammbäume wie den auf dem Titelbild. Hoßfeld begründet, dass die Evolution, die irreversible Veränderung der Welt und der biologischen Arten über lange Zeiträume, eine historische Tatsache ist. Er erläutert die Entdeckung der Evolution durch Darwin und die Entstehung von dessen Evolutionstheorie (und fast zeitgleich der ähnlichen Theorie von Alfred Russel, der dennoch immer im Schatten Darwins blieb) und definiert wichtige Begriffe.
Hierbei betont Hoßfeld die weitreichende Bedeutung der organischen Evolution: „Bei einer wissenschaftshistorischen Retrospektive durch die Jahrhunderte erweist sich diese als besonders interessant, da sie in fast alle Bereiche des menschlichen Daseins (Politik, Ideologie, Religion, Philosophie) hineinspielt.“ Gerade hinsichtlich Politik und Ideologie lassen sich hierfür abschreckende Beispiele aus Thüringen finden.
So versuchte 2005 der damalige Ministerpräsident und CDU-Landesvorsitzende Dieter Althaus allen Ernstes, im Folgejahr einen prominenten Vertreter des Kreationismus (einer Spielart der biblischen Schöpfungslehre) und erklärten Gegner der Evolutionstheorie bei einer offiziellen Veranstaltung der Thüringer Staatskanzlei auftreten zu lassen. Es gebe zur Evolution „kein abgeschlossenes wissenschaftliches Konzept“, begründete Althaus und ließ einen Sprecher deutlich machen, dass die von ihm geführte Landesregierung in der biblischen Schöpfungslegende und der naturwissenschaftlichen Evolutionstheorie gleichwertige Erklärungsansätze zur Entstehung und Entwicklung des Lebens sah. Das Vorhaben, das bundesweit für Schlagzeilen sorgte, scheiterte am öffentlichen Widerstand.
Heute kommen schrille Stimmen etwa aus dem Narrensaum der AfD. Deren Thüringer Landesvorsitzender Björn Höcke hatte in einer Rede im November 2015 behauptet, die Evolution habe Europa und Afrika „zwei unterschiedliche Reproduktionsstrategien beschert“ und vom „afrikanischen Ausbreitungstyp“ schwadroniert – das ist biologistisch verbrämter Rassismus.
Hoßfeld beendet seine empfehlenswerte Darstellung mit modernen Auffassungen zur Evolution und bilanziert mit Blick auf Darwin und dessen Ansatz: „Es hat sich weder die wissenschaftliche Fruchtbarkeit seines Forschungsprogramms erschöpft, noch ist ein Ende der weltanschaulichen Auseinandersetzungen um den Darwinismus abzusehen.“ Seine Broschüre bietet einen gelungenen Überblick über das Thema für einen breiten Leserinnen- und Leserkreis.

Uwe Hoßfeld: Evolution (hrsg. von der Landeszentral für politische Bildung Thüringen, Reihe „Die Geschichte hinter dem Bild“), Erfurt 2019, 36 S., ISBN 978-3-946939-56-6


Auch erschienen im Linken Parlamentsreport Nr. 8/2019.

Donnerstag, April 18, 2019

Vorsicht: FDP will Standards schleifen!

Erinnert sich noch jemand an Dieter Althaus? Der verflossene CDU-Grande verteidigte einst vehement die Idee, in Ostdeutschland die Wirtschaft mit „Sonderregelungen“ voranzubringen. Heraus kam natürlich Unsinn, ökonomisch wie sozial: die Niedriglohnstrategie, zu deren eifrigen Propagandisten Althaus zählte, ist eine Hypothek, an der die ostdeutschen Bundesländer noch heute kranken. Und für Betroffene bedeuten niedrige Löhne immer auch niedrige Rente, während Althaus als gut bezahlter Wirtschaftslobbyist inzwischen höchstoffiziell das macht, was er vorher implizit wohl auch schon getan hat.
Aufgegriffen wurde solcherart Mumpitz 2019 von der FDP. Von „Sonderwirtschaftszonen“ schwafeln deren Protagonisten, die sie in Ostdeutschland einrichten wollen. In diesen ominösen Zonen sollen „weniger bürokratische Regeln herrschen“ und – aufgepasst – „Gesetze auf den EU-Mindeststandard zurückgeführt werden“, denn „die vorherrschenden Regelungen“ seien „überfrachtet“, wie der thüringische FDP-Vorturner Thomas Kemmerich einer Zeitung verriet. Wenn man den neoliberalen Dummschwätz der FDP übersetzt: Offenbar sollen in den ostdeutschen „Sonderwirtschaftszonen“ die sonst bundesweit üblichen Standards nicht gelten. Die treuherzige Ankündigung des FDP-Vorsitzenden Christian Lindner, er setze sich dafür ein, „dass die Menschen sich frei entfalten können“, entpuppt sich – was für eine Überraschung – als sinnentleert.
Übrigens sind das, was Kemmerich nonchalant als „Regelungen“ umschreibt, Gesetze und Tarifverträge. Genau die halten Kemmerich und seine Kumpane also für „überfrachtet und abschreckend“? Das betrifft dann Löhne, Arbeitsbedingungen, Arbeitsschutz? Die neoliberale FDP steuert wieder einmal ins politische Absurdistan.

Auch erschienen als Gastkommentar im Linken Parlamentsreport Nr. 8/2019.

Freitag, April 05, 2019

Kommentierte Neuausgabe "Ernst Haeckel als Erzieher"


Im Jahr 1906 ist in Gera das Buch „Ernst Haeckel als Erzieher“ erschienen. Autor war der schweizer Botaniker Arnold Dodel (1843 bis 1908), ein Verehrer Haeckels. Nach dem Abschluss des Lehrerseminars und der Arbeit als Lehrer hatte er in München Naturwissenschaften studiert und als Professor an der Universität Zürich gelehrt. Wie Haeckel popularisierte Dodel Darwins Evolutionstheorie für breite Bevölkerungskreise; als Biologist (und Sozialist) wandte er sie wie Haeckel auch auf die Gesellschaft an. Er war Gründungsmitglied von Haeckels Monistenbund.
Im 100. Todesjahr Ernst Haeckels (1834–1919) ist das Buch, erweitert um ein Vorwort und umfangreiche Anmerkungen, erneut veröffentlicht worden. Herausgeber und Autoren von Vorwort und Anmerkungen sind der Biologiedidaktiker Karl Porges, der Biologiedidaktiker und Wissenschaftshistoriker Uwe Hoßfeld sowie der Biologe Thomas Hoppe.

Meine Rezension des Buches ist in der aktuellen Ausgabe der Zeitschrift BIOspektrum (2/2019) erschienen.