Datenschutzerklärung



Datenschutzerklärung

Diese Datenschutzerklärung klärt Sie über die Art, den Umfang und Zweck der Verarbeitung von personenbezogenen Daten (nachfolgend kurz „Daten“) innerhalb unseres Onlineangebotes und der mit ihm verbundenen Webseiten, Funktionen und Inhalte sowie externen Onlinepräsenzen, wie z.B. unser Social Media Profile auf (nachfolgend gemeinsam bezeichnet als „Onlineangebot“). Im Hinblick auf die verwendeten Begrifflichkeiten, wie z.B. „Verarbeitung“ oder „Verantwortlicher“ verweisen wir auf die Definitionen im Art. 4 der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO).



Verantwortlicher

Dr. Stefan Wogawa

Mail st.wogawa@gmail.com

Tel. 0176/23790691

Arten der verarbeiteten Daten:

- Bestandsdaten (z.B., Namen, Adressen).

- Kontaktdaten (z.B., E-Mail, Telefonnummern).

- Inhaltsdaten (z.B., Texteingaben, Fotografien, Videos).

- Nutzungsdaten (z.B., besuchte Webseiten, Interesse an Inhalten, Zugriffszeiten).

- Meta-/Kommunikationsdaten (z.B., Geräte-Informationen, IP-Adressen).

Kategorien betroffener Personen

Besucher und Nutzer des Onlineangebotes (Nachfolgend bezeichnen wir die betroffenen Personen zusammenfassend auch als „Nutzer“).

Zweck der Verarbeitung

- Zurverfügungstellung des Onlineangebotes, seiner Funktionen und Inhalte.

- Beantwortung von Kontaktanfragen und Kommunikation mit Nutzern.

- Sicherheitsmaßnahmen.

- Reichweitenmessung/Marketing

Verwendete Begrifflichkeiten

„Personenbezogene Daten“ sind alle Informationen, die sich auf eine identifizierte oder identifizierbare natürliche Person (im Folgenden „betroffene Person“) beziehen; als identifizierbar wird eine natürliche Person angesehen, die direkt oder indirekt, insbesondere mittels Zuordnung zu einer Kennung wie einem Namen, zu einer Kennnummer, zu Standortdaten, zu einer Online-Kennung (z.B. Cookie) oder zu einem oder mehreren besonderen Merkmalen identifiziert werden kann, die Ausdruck der physischen, physiologischen, genetischen, psychischen, wirtschaftlichen, kulturellen oder sozialen Identität dieser natürlichen Person sind.



„Verarbeitung“ ist jeder mit oder ohne Hilfe automatisierter Verfahren ausgeführte Vorgang oder jede solche Vorgangsreihe im Zusammenhang mit personenbezogenen Daten. Der Begriff reicht weit und umfasst praktisch jeden Umgang mit Daten.



„Pseudonymisierung“ die Verarbeitung personenbezogener Daten in einer Weise, dass die personenbezogenen Daten ohne Hinzuziehung zusätzlicher Informationen nicht mehr einer spezifischen betroffenen Person zugeordnet werden können, sofern diese zusätzlichen Informationen gesondert aufbewahrt werden und technischen und organisatorischen Maßnahmen unterliegen, die gewährleisten, dass die personenbezogenen Daten nicht einer identifizierten oder identifizierbaren natürlichen Person zugewiesen werden.



„Profiling“ jede Art der automatisierten Verarbeitung personenbezogener Daten, die darin besteht, dass diese personenbezogenen Daten verwendet werden, um bestimmte persönliche Aspekte, die sich auf eine natürliche Person beziehen, zu bewerten, insbesondere um Aspekte bezüglich Arbeitsleistung, wirtschaftliche Lage, Gesundheit, persönliche Vorlieben, Interessen, Zuverlässigkeit, Verhalten, Aufenthaltsort oder Ortswechsel dieser natürlichen Person zu analysieren oder vorherzusagen.



Als „Verantwortlicher“ wird die natürliche oder juristische Person, Behörde, Einrichtung oder andere Stelle, die allein oder gemeinsam mit anderen über die Zwecke und Mittel der Verarbeitung von personenbezogenen Daten entscheidet, bezeichnet.



„Auftragsverarbeiter“ eine natürliche oder juristische Person, Behörde, Einrichtung oder andere Stelle, die personenbezogene Daten im Auftrag des Verantwortlichen verarbeitet.

Maßgebliche Rechtsgrundlagen

Nach Maßgabe des Art. 13 DSGVO teilen wir Ihnen die Rechtsgrundlagen unserer Datenverarbeitungen mit. Sofern die Rechtsgrundlage in der Datenschutzerklärung nicht genannt wird, gilt Folgendes: Die Rechtsgrundlage für die Einholung von Einwilligungen ist Art. 6 Abs. 1 lit. a und Art. 7 DSGVO, die Rechtsgrundlage für die Verarbeitung zur Erfüllung unserer Leistungen und Durchführung vertraglicher Maßnahmen sowie Beantwortung von Anfragen ist Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO, die Rechtsgrundlage für die Verarbeitung zur Erfüllung unserer rechtlichen Verpflichtungen ist Art. 6 Abs. 1 lit. c DSGVO, und die Rechtsgrundlage für die Verarbeitung zur Wahrung unserer berechtigten Interessen ist Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO. Für den Fall, dass lebenswichtige Interessen der betroffenen Person oder einer anderen natürlichen Person eine Verarbeitung personenbezogener Daten erforderlich machen, dient Art. 6 Abs. 1 lit. d DSGVO als Rechtsgrundlage.

Sicherheitsmaßnahmen

Wir treffen nach Maßgabe des Art. 32 DSGVO unter Berücksichtigung des Stands der Technik, der Implementierungskosten und der Art, des Umfangs, der Umstände und der Zwecke der Verarbeitung sowie der unterschiedlichen Eintrittswahrscheinlichkeit und Schwere des Risikos für die Rechte und Freiheiten natürlicher Personen, geeignete technische und organisatorische Maßnahmen, um ein dem Risiko angemessenes Schutzniveau zu gewährleisten.



Zu den Maßnahmen gehören insbesondere die Sicherung der Vertraulichkeit, Integrität und Verfügbarkeit von Daten durch Kontrolle des physischen Zugangs zu den Daten, als auch des sie betreffenden Zugriffs, der Eingabe, Weitergabe, der Sicherung der Verfügbarkeit und ihrer Trennung. Des Weiteren haben wir Verfahren eingerichtet, die eine Wahrnehmung von Betroffenenrechten, Löschung von Daten und Reaktion auf Gefährdung der Daten gewährleisten. Ferner berücksichtigen wir den Schutz personenbezogener Daten bereits bei der Entwicklung, bzw. Auswahl von Hardware, Software sowie Verfahren, entsprechend dem Prinzip des Datenschutzes durch Technikgestaltung und durch datenschutzfreundliche Voreinstellungen (Art. 25 DSGVO).

Zusammenarbeit mit Auftragsverarbeitern und Dritten

Sofern wir im Rahmen unserer Verarbeitung Daten gegenüber anderen Personen und Unternehmen (Auftragsverarbeitern oder Dritten) offenbaren, sie an diese übermitteln oder ihnen sonst Zugriff auf die Daten gewähren, erfolgt dies nur auf Grundlage einer gesetzlichen Erlaubnis (z.B. wenn eine Übermittlung der Daten an Dritte, wie an Zahlungsdienstleister, gem. Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO zur Vertragserfüllung erforderlich ist), Sie eingewilligt haben, eine rechtliche Verpflichtung dies vorsieht oder auf Grundlage unserer berechtigten Interessen (z.B. beim Einsatz von Beauftragten, Webhostern, etc.).



Sofern wir Dritte mit der Verarbeitung von Daten auf Grundlage eines sog. „Auftragsverarbeitungsvertrages“ beauftragen, geschieht dies auf Grundlage des Art. 28 DSGVO.

Übermittlungen in Drittländer

Sofern wir Daten in einem Drittland (d.h. außerhalb der Europäischen Union (EU) oder des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR)) verarbeiten oder dies im Rahmen der Inanspruchnahme von Diensten Dritter oder Offenlegung, bzw. Übermittlung von Daten an Dritte geschieht, erfolgt dies nur, wenn es zur Erfüllung unserer (vor)vertraglichen Pflichten, auf Grundlage Ihrer Einwilligung, aufgrund einer rechtlichen Verpflichtung oder auf Grundlage unserer berechtigten Interessen geschieht. Vorbehaltlich gesetzlicher oder vertraglicher Erlaubnisse, verarbeiten oder lassen wir die Daten in einem Drittland nur beim Vorliegen der besonderen Voraussetzungen der Art. 44 ff. DSGVO verarbeiten. D.h. die Verarbeitung erfolgt z.B. auf Grundlage besonderer Garantien, wie der offiziell anerkannten Feststellung eines der EU entsprechenden Datenschutzniveaus (z.B. für die USA durch das „Privacy Shield“) oder Beachtung offiziell anerkannter spezieller vertraglicher Verpflichtungen (so genannte „Standardvertragsklauseln“).

Rechte der betroffenen Personen

Sie haben das Recht, eine Bestätigung darüber zu verlangen, ob betreffende Daten verarbeitet werden und auf Auskunft über diese Daten sowie auf weitere Informationen und Kopie der Daten entsprechend Art. 15 DSGVO.



Sie haben entsprechend. Art. 16 DSGVO das Recht, die Vervollständigung der Sie betreffenden Daten oder die Berichtigung der Sie betreffenden unrichtigen Daten zu verlangen.



Sie haben nach Maßgabe des Art. 17 DSGVO das Recht zu verlangen, dass betreffende Daten unverzüglich gelöscht werden, bzw. alternativ nach Maßgabe des Art. 18 DSGVO eine Einschränkung der Verarbeitung der Daten zu verlangen.



Sie haben das Recht zu verlangen, dass die Sie betreffenden Daten, die Sie uns bereitgestellt haben nach Maßgabe des Art. 20 DSGVO zu erhalten und deren Übermittlung an andere Verantwortliche zu fordern.



Sie haben ferner gem. Art. 77 DSGVO das Recht, eine Beschwerde bei der zuständigen Aufsichtsbehörde einzureichen.

Widerrufsrecht

Sie haben das Recht, erteilte Einwilligungen gem. Art. 7 Abs. 3 DSGVO mit Wirkung für die Zukunft zu widerrufen

Widerspruchsrecht

Sie können der künftigen Verarbeitung der Sie betreffenden Daten nach Maßgabe des Art. 21 DSGVO jederzeit widersprechen. Der Widerspruch kann insbesondere gegen die Verarbeitung für Zwecke der Direktwerbung erfolgen.

Cookies und Widerspruchsrecht bei Direktwerbung

Als „Cookies“ werden kleine Dateien bezeichnet, die auf Rechnern der Nutzer gespeichert werden. Innerhalb der Cookies können unterschiedliche Angaben gespeichert werden. Ein Cookie dient primär dazu, die Angaben zu einem Nutzer (bzw. dem Gerät auf dem das Cookie gespeichert ist) während oder auch nach seinem Besuch innerhalb eines Onlineangebotes zu speichern. Als temporäre Cookies, bzw. „Session-Cookies“ oder „transiente Cookies“, werden Cookies bezeichnet, die gelöscht werden, nachdem ein Nutzer ein Onlineangebot verlässt und seinen Browser schließt. In einem solchen Cookie kann z.B. der Inhalt eines Warenkorbs in einem Onlineshop oder ein Login-Status gespeichert werden. Als „permanent“ oder „persistent“ werden Cookies bezeichnet, die auch nach dem Schließen des Browsers gespeichert bleiben. So kann z.B. der Login-Status gespeichert werden, wenn die Nutzer diese nach mehreren Tagen aufsuchen. Ebenso können in einem solchen Cookie die Interessen der Nutzer gespeichert werden, die für Reichweitenmessung oder Marketingzwecke verwendet werden. Als „Third-Party-Cookie“ werden Cookies bezeichnet, die von anderen Anbietern als dem Verantwortlichen, der das Onlineangebot betreibt, angeboten werden (andernfalls, wenn es nur dessen Cookies sind spricht man von „First-Party Cookies“).



Wir können temporäre und permanente Cookies einsetzen und klären hierüber im Rahmen unserer Datenschutzerklärung auf.



Falls die Nutzer nicht möchten, dass Cookies auf ihrem Rechner gespeichert werden, werden sie gebeten die entsprechende Option in den Systemeinstellungen ihres Browsers zu deaktivieren. Gespeicherte Cookies können in den Systemeinstellungen des Browsers gelöscht werden. Der Ausschluss von Cookies kann zu Funktionseinschränkungen dieses Onlineangebotes führen.



Ein genereller Widerspruch gegen den Einsatz der zu Zwecken des Onlinemarketing eingesetzten Cookies kann bei einer Vielzahl der Dienste, vor allem im Fall des Trackings, über die US-amerikanische Seite http://www.aboutads.info/choices/ oder die EU-Seite http://www.youronlinechoices.com/ erklärt werden. Des Weiteren kann die Speicherung von Cookies mittels deren Abschaltung in den Einstellungen des Browsers erreicht werden. Bitte beachten Sie, dass dann gegebenenfalls nicht alle Funktionen dieses Onlineangebotes genutzt werden können.

Löschung von Daten

Die von uns verarbeiteten Daten werden nach Maßgabe der Art. 17 und 18 DSGVO gelöscht oder in ihrer Verarbeitung eingeschränkt. Sofern nicht im Rahmen dieser Datenschutzerklärung ausdrücklich angegeben, werden die bei uns gespeicherten Daten gelöscht, sobald sie für ihre Zweckbestimmung nicht mehr erforderlich sind und der Löschung keine gesetzlichen Aufbewahrungspflichten entgegenstehen. Sofern die Daten nicht gelöscht werden, weil sie für andere und gesetzlich zulässige Zwecke erforderlich sind, wird deren Verarbeitung eingeschränkt. D.h. die Daten werden gesperrt und nicht für andere Zwecke verarbeitet. Das gilt z.B. für Daten, die aus handels- oder steuerrechtlichen Gründen aufbewahrt werden müssen.



Nach gesetzlichen Vorgaben in Deutschland, erfolgt die Aufbewahrung insbesondere für 10 Jahre gemäß §§ 147 Abs. 1 AO, 257 Abs. 1 Nr. 1 und 4, Abs. 4 HGB (Bücher, Aufzeichnungen, Lageberichte, Buchungsbelege, Handelsbücher, für Besteuerung relevanter Unterlagen, etc.) und 6 Jahre gemäß § 257 Abs. 1 Nr. 2 und 3, Abs. 4 HGB (Handelsbriefe).



Nach gesetzlichen Vorgaben in Österreich erfolgt die Aufbewahrung insbesondere für 7 J gemäß § 132 Abs. 1 BAO (Buchhaltungsunterlagen, Belege/Rechnungen, Konten, Belege, Geschäftspapiere, Aufstellung der Einnahmen und Ausgaben, etc.), für 22 Jahre im Zusammenhang mit Grundstücken und für 10 Jahre bei Unterlagen im Zusammenhang mit elektronisch erbrachten Leistungen, Telekommunikations-, Rundfunk- und Fernsehleistungen, die an Nichtunternehmer in EU-Mitgliedstaaten erbracht werden und für die der Mini-One-Stop-Shop (MOSS) in Anspruch genommen wird.

Kommentare und Beiträge

Wenn Nutzer Kommentare oder sonstige Beiträge hinterlassen, können ihre IP-Adressen auf Grundlage unserer berechtigten Interessen im Sinne des Art. 6 Abs. 1 lit. f. DSGVO für 7 Tage gespeichert werden. Das erfolgt zu unserer Sicherheit, falls jemand in Kommentaren und Beiträgen widerrechtliche Inhalte hinterlässt (Beleidigungen, verbotene politische Propaganda, etc.). In diesem Fall können wir selbst für den Kommentar oder Beitrag belangt werden und sind daher an der Identität des Verfassers interessiert.



Des Weiteren behalten wir uns vor, auf Grundlage unserer berechtigten Interessen gem. Art. 6 Abs. 1 lit. f. DSGVO, die Angaben der Nutzer zwecks Spamerkennung zu verarbeiten.



Auf derselben Rechtsgrundlage behalten wir uns vor, im Fall von Umfragen die IP-Adressen der Nutzer für deren Dauer zu speichern und Cookis zu verwenden, um Mehrfachabstimmungen zu vermeiden.



Die im Rahmen der Kommentare und Beiträge angegebenen Daten, werden von uns bis zum Widerspruch der Nutzer dauerhaft gespeichert.

Abruf von Emojis und Smilies

Innerhalb unseres WordPress-Blogs werden grafische Emojis (bzw. Smilies), d.h. kleine grafische Dateien, die Gefühle ausdrücken, eingesetzt, die von externen Servern bezogen werden. Hierbei erheben die Anbieter der Server, die IP-Adressen der Nutzer. Dies ist notwendig, damit die Emojie-Dateien an die Browser der Nutzer übermittelt werden können. Der Emojie-Service wird von der Automattic Inc., 60 29th Street #343, San Francisco, CA 94110, USA, angeboten. Datenschutzhinweise von Automattic: https://automattic.com/privacy/. Die verwendeten Server-Domains sind s.w.org und twemoji.maxcdn.com, wobei es sich unseres Wissens nach um sog. Content-Delivery-Networks handelt, also Server, die lediglich einer schnellen und sicheren Übermittlung der Dateien dienen und die personenbezogenen Daten der Nutzer nach der Übermittlung gelöscht werden.



Die Nutzung der Emojis erfolgt auf Grundlage unserer berechtigten Interessen, d.h. Interesse an einer attraktiven Gestaltung unseres Onlineangebotes gem. Art. 6 Abs. 1 lit. f. DSGVO.

Erstellt mit Datenschutz-Generator.de von RA Dr. Thomas Schwenke
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Dienstag, Mai 26, 2020

Corona: China will sein öffentliches Gesundheitssystem stärken


Die Volksrepublik China geht – anders als es in den heftigen Vorwürfen insbesondere aus den USA behauptet wird – durchaus selbstkritisch mit dem eigenen Agieren beim neuartigen Coronavirus (SARS-CoV-2) und der dadurch ausgelösten Erkrankung Covid-19 um.
Aktuell hat China Schwachstellen in seinem Gesundheitssystem eingeräumt. Der Ausbruch von Covid-19 habe im eigenen Land „Mängel bei der Prävention großer Epidemien“ offenbart, betonte Anfang Mai der stellvertretende Leiter des Nationalen Gesundheitsausschusses, einer Regierungsbehörde, Li Bin. Es werde deshalb zu verschärften Kontrollen und einer besseren Vorsorge kommen, auch unter Einsatz von Künstlicher Intelligenz (KI).
China werde den Aufbau seines öffentlichen Gesundheitssystems verstärken, kündigte unterdessen Ministerpräsident Li Keqiang an. Nach einem Bericht von Radio China International hat Li Keqiang am 21. Mai erläutert, man wolle das System zur Krankheitsprävention und -kontrolle reformieren, ebenso das direkte Melde- und Frühwarnsystem für Infektionskrankheiten. Geplant sei zudem, Investitionen in die Forschung und Entwicklung von Impfstoffen, Medikamenten und Schnellnachweistechnologien zu erhöhen. Auch die Notfallversorgung werde man verbessern. Dem Leben der Bevölkerung räume man oberste Priorität ein, so Li Keqiang weiter. China werde deshalb das Niveau der medizinischen Grundversorgung sowie den Standard der finanziellen Pro-Kopf-Subventionierung der staatlichen Krankenversicherung erhöhen.
Eine von der Welt­gesund­heits­organi­sation (WHO) geleitete Untersuchung der globalen Reaktionen auf die Coronaviruspandemie will China nach eigenen Angaben unterstützen. Die Untersuchung solle in einer „offenen, transparenten und umfassenden Weise“ geschehen, sagte eine Sprecherin des Außen­ministeriums am 8. Mai. Das werde geschehen, nachdem das Virus besiegt sei.
In den USA sind inzwischen 98.024 Tote durch Covid-19 zu verzeichnen (Stand: 24. Mai 2020). Damit hat die Krankheit in den USA bereits jetzt mehr Opfer gefordert, als US-Soldaten im Koreakrieg (1950-53, 36.574 Tote) und im Vietnamkrieg (1964-73, 58.220 Tote) zusammen gefallenen sind. In China wurden zum selben Stichtag 4.634 Todesfälle durch Covid-19 registriert. Weltweit sind bisher 344.760 Menschen an der Krankheit verstorben.

Freitag, September 23, 2016

Der gescheiterte Präsident

US-Präsident Barack Obama hat seine letzte offizielle Rede vor der UN-Vollversammlung gehalten. Vor vier Jahren habe ich mich an dieser Stelle mit Obama in der Buchrezension „Abrechnung mit dem ,Präsidenten der Scheinheiligkeit'“ beschäftigt, die ich aus gegebenem Anlass textgleich erneut einstelle:

Viele Deutsche stehen hinsichtlich der Präsidentenwahl in den USA vor einem Rätsel, schreibt Christoph von Marschall in der Sonntagsausgabe des „Tagesspiegels“ am 28. Oktober 2012. Die Deutschen würden nämlich, wenn sie wählen dürften, zu 80 Prozent für Amtsinhaber Barack Obama von den „Demokraten“ (Parteinamen sind – nicht nur in den USA – Schall und Rauch) stimmen, erläutert der USA-Korrespondent des „Tagesspiegels“. Doch in den Umfragen führt sein Gegenkandidat Mitt Romney von den „Republikanern“ – das sei aus europäischer Sicht kaum nachzuvollziehen, nur vier Jahre nach der Regierung des „Republikaners“ George W. Bush.

Weit mehr Verständnis für diese Konstellation dürfte der Autor Tariq Ali haben, 1943 in Britisch-Indien (heute Pakistan) geboren, später nach Großbritannien ausgewandert und 1968 einer der Aktivisten der internationalen Studentenbewegung. Er hält Obama für komplett gescheitert, innen- wie außenpolitisch. Sein Buch „Das Obama-Syndrom“ ist eine wuchtige Abrechnung mit dem Politiker, der als Hoffnungsträger der Unterprivilegierten in den USA startete und immer noch der „Liebling“ (von Marschall) der Europäer ist. Doch für Ali steht fest, „dass Obama in allen wichtigen Politikfeldern weder besser noch schlechter regierte als Bush“. Er habe Bushs Kurs weitgehend fortgeführt – das ist nun alles andere als ein Lob.
Für Ali ist Obama „der Präsident der Scheinheiligkeit“. Er sorgte mit seinem Auftreten im Wahlkampf, das sich wohltuend von den konservativen Eiferern abhob, für eine Aufbruchstimmung ohnegleichen. Die Erwartungen seiner Wähler aber hat er nicht erfüllt, Wahlversprechen gleich reihenweise gebrochen, sich den alten Eliten angedient. Folgt man Ali, ist das keine Überraschung, denn einen „Pragmatismus bis zum blanken Opportunismus“ habe Obama schon als Senator im Bundesstaat Illinois gekennzeichnet, als Präsident seien „wohlklingende Banalitäten und stahlgepanzerte Bigotterie“ sein Stil.

Obama habe noch nicht verloren, „aber langsam muss man dem Gedanken Raum geben, dass der nächste amerikanische Präsident Mitt Romney heißen könnte“, schlussfolgert Christoph von Marschall. Für Tariq Ali regieren inzwischen ohnehin meist „nationale Einheitsregierungen“ mit kaum zu unterscheidenden Parteien in den Kernländern des Kapitalismus: „Demokraten“ oder „Republikaner“ in den USA, New Labour oder Tories in Großbritannien, Konservative oder Sozialisten in Frankreich, „große Koalitionen“ in Deutschland... Ali macht sich – unabhängig von der Frage, wer dort der nächste Präsident wird – über die Werte- und Machtstruktur des politischen Systems der USA keine Illusionen: „Das Recht auf Profit gilt als sakrosankt, Alternativen dazu werden nicht diskutiert.“ Seine illusionslose Schlussfolgerung zur internen Logik, zum „Kern der kapitalistischen Demokratie“, dürfte längst nicht nur für „das Imperium“ (Ali über die USA) gelten: „In Krisenzeiten muss, um das Überleben der Reichsten zu sichern, nicht der Kapitalismus gebändigt werden, sondern die Demokratie.“

Tariq Ali: Das Obama-Syndrom. Leere Versprechungen, Krisen und Kriege, Wilhelm Heyne Verlag München 2012, ISBN 978-3-453-60239-7, 256 S., 8,99 EUR

Dienstag, Mai 03, 2016

TTIP: CDU ohne Sinn und Verstand

Die Regierung der USA, so zeigt es der an die Öffentlichkeit gelangte Verhandlungsstand, üben beim „Transatlantischen Freihandelsabkommen“ (TTIP) erheblichen Druck auf die EU aus, als habe sie es mit Vasallen zu tun und nicht mit Verhandlungspartnern. Greenpeace hat 13 geheime TTIP-Verhandlungskapitel ins Internet gestellt, inhaltlich etwa die Hälfte des gesamten Abkommens. Doch Bundeskanzlerin Angela Merkel (CDU) verteidigt großzügig die TTIP innewohnende Kapitulation vor den Interessen der USA : „Wir halten den zügigen Abschluss eines ehrgeizigen Abkommens für sehr wichtig“, lässt sie den Medien über ihren Regierungssprecher ausrichten. Dabei handle es sich um die „einhellige Meinung“ der gesamten Bundesregierung. Merkel habe ihre Position US-Präsident Obama bereits bei dessen jüngsten Deutschland-Besuch kundgetan. Man darf sicher sein, dass das angemessen devot erfolgte.
CDU-Politiker werfen Nebelkerzen, spielen die Bedeutung der bekannt gewordenen Dokumente herunter. Ebenso agiert Wirtschaftsminister Sigmar Gabriel (SPD), dessen Ministerium innerhalb der Regierung beim Thema TTIP die Federführung hat. Gabriel will das Abkommen.
Geradezu ohne Sinn und Verstand äußerte sich am 28.4., kurz vor Bekanntwerden der TTIP-Dokumente, die CDU-Fraktion im Thüringer Landtag. „Wer sich auf die Fahnen schreibt, wir können Mittelstand, muss auch Ja zu TTIP sagen“, behauptete der wirtschaftspolitische Sprecher Mario Voigt in Richtung und warnte vor „Angstmacherei“. Erneut präsentiert sich die CDU Thüringen als Verein von Parteisoldaten und politischen Leichtmatrosen ohne eigenen Gestaltungsanspruch. Verkauft die EU Europa an die USA? Merkel, Gabriel und Voigt geht es jedenfalls nur noch um den Preis.

Erscheint auch in meiner Kolumne "Nebenbei notiert" im Linken Parlamentsreport.

Dienstag, Januar 12, 2016

Immer mehr „Datenkraken“

„Daten sind die Rohstoffe des 21. Jahrhunderts“, hat ein Redenschreiber für Angela Merkel notiert. Wohl wahr! Die Autoindustrie etwa bereite sich darauf vor, dass „Daten aus dem vernetzten Fahrzeug zum großen Geschäft werden“, berichtet das Portal „Heise“. Die deutschen Hersteller Daimler, Audi und BMW geben laut „Heise“ 2,8 Milliarden aus, um mitzumischen. Übernommen haben sie den Kartendienst „Here“, der als Plattform zwischen vernetzten Fahrzeugen vorgesehen sei, die Informationen über Glatteis, Unfälle, Schlaglöcher oder Staus registrieren, die dann an andere Autos gehen. Das bedeute einen Vorteil gegenüber dem großen Konkurrenten Google, der meist von den präzisen Daten aus dem Auto ausgeschlossen sei. Wer die Kontrolle über das Datenmanagement habe, „wird der König sein“, so der Chef des US-Konzerns Harman, Dinesh Paliwal.
Auch in der Politik? Als Vorbild gelten gemeinhin die digitalen Wahlkampfinstrumente von Barak Obama. Gerade die haben in den USA indes zu einem Eklat bei den Demokraten geführt, wie das Portal „politik-digital“ anmerkt. In den USA müssen sich Bürger zur Teilnahme an den Vorwahlen registrieren. Die Vorwahlkampagnen von Bernie Sanders und Hillary Clinton nutzen die Datenbank der Demokratischen Partei. Ein Fehler habe es Mitarbeitern von Sanders ermöglicht, „einen kurzen Einblick in das Datenmaterial der Clinton-Kampagne“ zu nehmen. Laut „Heise“  sei sogar eine Datenbank mit Informationen von 191 Millionen US-Wählern zeitweise öffentlich zugänglich“ gewesen.
In Deutschland haben CDU und SPD inzwischen die Erhebung von E-Mail-Adressen zum zentralen Bestandteil ihrer Websites gemacht, betont „politik-digital“, die SPD setzt auf eine datenbasierte Kampagnen. Bleibt zu hoffen, dass der Datenschutz Schritt hält.
Erscheint auch in meiner Kolumne "Nebenbei notiert" im Linken Parlamentsreport Nr. 1/2016.

Freitag, Juni 05, 2015

Merkel laviert

Bundeskanzlerin Merkel (CDU) reagierte dann doch: in der „Süddeutschen Zeitung“ wies sie längst kursierende Vorwürfe zurück, ihr Kanzleramt habe im Zusammenhang mit einem angeblich geplanten „No-Spy-Abkommen“ mit den USA gelogen. Merkel dazu: „Natürlich nicht. Es gab zwischen der amerikanischen Seite und uns Gespräche, die es möglich erscheinen ließen, ein solches Abkommen zu vereinbaren.“
Merkels Intimus Ronald Pofalla hatte 2013, nur wenige Wochen vor der Bundestagswahl, großspurig verkündet, die USA hätten den Abschluss eines solchen Abkommens angeboten. Nach den für die deutsche Regierung so desaströsen Enthüllungen über die Komplettüberwachung durch den US-Geheimdienst NSA sollte das der Befreiungsschlag werden. Doch Merkel, so heißt es heute, habe längst gewusst, dass die US-Regierung lediglich zu einer unverbindlichen Prüfung bereit war. Das „No-Spy-Abkommen“ scheiterte kläglich.
Dennoch gibt sich Merkel reichlich politmasochistisch auch heute „zutiefst davon überzeugt“, dass im Interesse der Sicherheit der hiesigen Bürger die Geheimdienstzusammenarbeit mit den USA notwendig sei.
Und auf die Frage, ob ihr angesichts eigener Betroffenheit geäußerter Satz noch gelte, dass das Abhören unter (politischen) Freunden nicht gehe, meint sie: „Ich habe im Juli 2013 gesagt, dass der Zweck nicht die Mittel heiligt.“ Ihr Satz über das Abhören unter Freunden beschreibe zwar nur einen Grundsatz, den sie aber dennoch für wichtig halte.
Merkels trauriger Satz hat inzwischen noch weit größere Bedeutung erhalten. Es ist bekannt, dass der deutsche BND im Auftrag der NSA wohl europäische Partnerstaaten ausspioniert hat. Wie hat einst Arthur Schopenhauer schön gesagt: „Was dein Feind nicht wissen soll, das sage deinem Freunde nicht.“

Erscheint auch in meiner Kolumne "Nebenbei notiert" im Linken Parlamentsreport Nr. 11/2015.

Mittwoch, Juni 18, 2014

Erinnerungskultur


Am 6. Juni 1944 landeten 170.000 Soldaten vor allem aus den USA, Großbritannien und Kanada in der Normandie. Die zweite Front gegen Deutschland und seine Verbündeten war eröffnet – sehr spät (Deutschland hatte den USA schon im Dezember 1941 den Krieg erklärt). Zu den Gedenkfeiern zum 70. Jahrestag sind zahlreiche Staats- und Regierungschefs in Frankreich angereist.
Deutsche Erinnerungskultur ist in diesem Jahr besonders kreativ. Die Rheinische Post lässt den kruppstahlharten Blick ihres Kommentators Matthias Beermann in die Ferne schweifen: Das heutige Gedenken an die Invasion (nicht der „alliierten“ freilich, wie Beermann meint, sondern nur einiger Alliierter; die Sowjetunion, Mitglied der Antihitlerkoalition, kämpfte vor allem seit der Stalingrader Schlacht 1943 schon erfolgreich - der deutsche rassenideologische Vernichtungskrieg kostete das Land dennoch 27 Millionen Tote) erinnere an die „Situation von 1945“. Beermann nennt seine Geschichtsklitterung martialisch „Schlachtfeld-Diplomatie“: Man hoffe auf einen diplomatischen Durchbruch, „darauf, dass sich Putin auf den einstigen Schlachtfeldern darauf besinnt, wohin nationalistische Politik führen kann. Es ist eine Lektion, die gerade wir Deutsche gründlich gelernt haben.“ Beermann selbst hat wohl nichts gelernt.
Der tapfere Kommentator aus der rheinischen Provinz benennt gratis eine „zweite wichtige Lehre aus der Vergangenheit“: „Freiheit gibt es nicht zum Nulltarif. Sie zu verteidigen verlangt Opfer.“ Meist nicht unter den Schreibtischpropagandisten, die zum Krieg rufen. „Die amerikanischen Soldaten, die 1944 aus den Landungsboten sprangen, haben uns von Hitler befreit. Und vor Stalin bewahrt“, mein Beermann. Denn merke: schon früher, im Zweiten Weltkrieg, haben die USA, Deutschland und die Rheinische Post gegen Hitler und Stalin gekämpft.


Auch erschienen in meiner Kolumne "Das Letzte" im Linken Parlamentsreport Nr. 12/2014.

Freitag, Mai 09, 2014

Merkel beim Gemüse

Es kursierten sehr unterschiedliche Meldungen bei Twitter, den USA-Besuch Angela Merkels betreffend. Peter Baker, Chefkorrespondent der New York Times im Weißen Haus, zitierte beim Kurznachrichtendienst  nonchalant US-Präsident Obama. Der habe, vis-a-vis der Kanzlerin, geäußert: „wir sind noch nicht perfekt ausgerichtet“ hinsichtlich dieser ganzen Geheimdienstdinge, teilen aber ähnliche Werte. Was für ein lustiger Kerl, der Obama! „Nicht perfekt ausgerichtet“ – aber was will er angesichts der weltweit flächendeckenden Spitzeleien seiner NSA auch sagen, außer solchen Scherzchen? Unter „ähnlich“ kann sich ohnehin jeder und jede vorstellen, was er oder sie möchte…
ARD-Korrespondent Ingo Zamperoni zeigte sich dagegen demütig-verständnisvoller und meinte, folgenden Obama-Satz twittern zu müssen: „Deutsche sind nicht Zielscheibe unserer Geheimdienste, aber Anti-Terror-Kampf verlangt auch bestimmte Möglichkeiten.“ Der erste Teil entbehrt zwar jeglicher Logik, es sei denn, Freund Zamperoni hat das letzte Jahr ganz, ganz weit weg verbracht, und mit dem zweiten lässt sich wirklich jede Schweinerei begründen. Bleibt die Erkenntnis, dass man sich bei der ARD offenbar schon lange nicht mehr um den eigenen Ruf schert.
Apropos Ruf. Seinem und dem seiner Chefin vollauf gerecht wurde erneut Regierungssprecher Steffen Seibert. Bekannt ist (selbst Merkel!), dass ihr eigenes Handy von der NSA abgehört worden war. Im Oktober 2013 hat man ihr Einblicke in ihre NSA-Akte verweigert. Oder wie Seibert jetzt schrieb: „Washington: Präsident Obama zeigt Kanzlerin #Merkel am Rande der Gespräche den Gemüsegarten des Weißen Hauses.“ Besser hätte man die beiderseitigen Schwerpunktsetzungen bei diesem Besuch wohl nicht zusammenfassen können.

Dienstag, September 10, 2013

Pflicht zur Datensparsamkeit?

Hacker, die kundigen Anarchisten des Internet, haben es schon 2005 geahnt. Beim 22. Chaos Communication Congress in Berlin schätzte ein Aktivist ein, der Kampf um die bürgerrechtsfreundliche Gestaltung der Technik sei verloren: "Wir leben jetzt in der dunklen Welt der Scifi-Romane, die wir niemals wollten“.
Inzwischen, nach dem Prism-Schock, geben auch amtliche Datenschützer zu, dass sich „Big Data“, das Sammeln, Verfügbarmachen und Auswerten besonders großer Datenmengen im Internet, wohl nicht mehr stoppen lässt. Thilo Weichert, Datenschutzbeauftragter in Schleswig-Holstein: „Nein, die Technik ist vorhanden, die Verknüpfung ist vorhanden, die Speicherkapazitäten sind vorhanden. Man kann zwar versuchen, auf die Auswerter Einfluss zu nehmen, aber oft verweigern sie sich. Das sieht man jetzt ja bei der NSA, die sich rausredet, ohne wirklich die Hosen runter zu lassen.“
Und was nun, wenn unser „Recht auf Privatsphäre durch ein Supergrundrecht auf Sicherheit verdrängt wird“ (Weichert), wenn „der gesellschaftliche Schritt von der Strafverfolgung hin zur Überwachung“ (Piratenpartei) getan ist?
Die Piraten fordern ein „Recht auf Anonymität“ im Netz. Das klingt gut, erscheint aber illusionär. Wie sieht es mit der Pflicht zur Datensparsamkeit aus? Weichert bringt es auf den Punkt: Die Daten, die von einem selbst erst einmal im Internet seien, „hat der Einzelne nicht mehr unter Kontrolle“. Dafür, dass die Daten – Informationen, Fotos, Videos – überhaupt ins Internet gelangen, ist nicht selten jeder Nutzer selbst verantwortlich. Was muss ich wirklich bei Facebook & Co. öffentlich machen? Diese Frage sollten sich nicht zuletzt diejenigen stellen, für die das Internet und seine Untiefen immer noch „Neuland“ (Angela Merkel) ist.

Auch erschienen in meiner Kolumne "Das Letzte" im Linken Parlamentsreport Nr. 17/2013.

Dienstag, Juli 30, 2013

Einheimische Totalausfälle

Der US-Geheimdienst NSA überwacht Internet und Telefone, besonders betroffen ist Deutschland. Angesichts dieser Herausforderung haben drei hiesige Akteure versagt.
Als hoch peinlich geriet erstens das Agieren von Bundeskanzlerin Angela Merkel, die beim Besuch von Barack Obama in devotester Manier nur um etwas „Transparenz“ bettelte, "was wird benutzt". Wenn eine Physikerin das Internet „Neuland“ nennt, um die Überwachung zu bagatellisieren, ist dem nichts hinzuzufügen.
So untauglich wie entlarvend reagierte zweitens Bundespräsident Joachim Gauck, der sich zwar als oberster „Demokratielehrer“ feiern lässt, außer weihevoller Selbstbespiegelung aber nichts bietet. Mit dem Verrats-Vorwurf an Whistleblower Snowden macht er sich gar zum Sachwalter der US-Geheimdienste. Deutschland hat nur einen „Ex-Bürgerrechtler“ als Bundespräsidenten. Angesichts vom Prism & Co wäre aber ein wirklicher Bürgerrechtler nötig. Man schämt sich fast fremd, dass Gauck wie Merkel Ostdeutsche sind...
Als erneuter Totalausfall (nach NSU) erweisen sich drittens die deutschen Geheimdienste. Zu den originären Aufgaben des Inlandsgeheimdienstes „Verfassungsschutz“ gehört ausweislich des einschlägigen Gesetzes die Spionageabwehr („sicherheitsgefährdende oder geheimdienstliche Tätigkeiten im Geltungsbereich dieses Gesetzes für eine fremde Macht“). In den „Verfassungsschutzberichten“, die dazu ein eigenes Kapitel enthalten, sucht man die NSA indes vergebens. Dieser „Verfassungsschutz“ hat nochmals nachgewiesen, dass ihm sein wohlklingender Name gleich ein paar Nummern zu groß ist. Das Grundgesetz, die deutsche Verfassung, bestimmt in Artikel 10 als eines der Grundrechte: „Das Briefgeheimnis sowie das Post- und Fernmeldegeheimnis sind unverletzlich.“

Auch erschienen in meiner Kolumne "Das Letzte" im Linken Parlamentsreport Nr.14/2013.

Donnerstag, März 21, 2013

Destruktive Strukturen

Etliche Filme des am 7. März verstorbenen italienischen Regisseurs Damiano Damiani – ein Großer des politischen Krimis – liefen seinerzeit auch in den Kinos der DDR. Es waren nicht nur die in den Nachrufen hervorgehobenen Mafia-Filme (oft mit Franco Nero in der Hauptrolle), in denen Damiani den destruktiven Einfluss krimineller Strukturen auf Gesellschaft und Politik westlicher Staaten darstellte. Ich erinnere mich an den so spannenden wie verstörenden Thriller „Goodbye & Amen“ von 1977. Hervorragend besetzt mit Claudia Cardinale, Tony Musante und John Forsythe, thematisiert der Streifen die Verflechtungen von Geheimdiensten und Terrorismus.
Als ein Mann vom Dach eines Hotels in Rom Menschen tötet und dann Geiseln nimmt, geht die Polizei von einem Amokläufer aus. Doch es handelt sich um einen abtrünnigen Killer der CIA, der Rache nehmen will. Die Agency plant gerade einen Staatsstreich in Afrika, also nimmt der örtliche CIA-Chef die Sache rasch selbst in die Hand: mit einem gemeinen Trick lässt er den Killer und einen möglichen Verräter – sowie langjährigen Freund – sich in einem blutigen Showdown gegenseitig umbringen. Die Paranoia, seit dem Watergate-Skandal im Repertoire westlicher Geheimdienstfilme verankert, ist immanentes Gestaltungsmittel.
Der Film wurde zwei Jahre nach dem italienischen Kinostart in der DDR aufgeführt. In der Bundesrepublik kam er nicht in die Kinos, erst 1988 wurde er im Fernsehen ausgestrahlt. Bis heute gibt es keine deutschsprachige DVD (nur das italienische Original), lediglich eine um mehrere Minuten gekürzte (und extrem überteuerte) VHS-Kassette. Dafür liegt jetzt der Zwischenbericht des Untersuchungsausschusses zur Neonazi-Terrorgruppe NSU vor, der systemisches Versagen von Sicherheitsbehörden illustriert.

Auch veröffentlicht in meiner Kolumne "Das Letzte" im Linken Parlamentsreport Nr. 6/2013.

Dienstag, Oktober 30, 2012

Abrechnung mit dem „Präsidenten der Scheinheiligkeit“

Viele Deutsche stehen hinsichtlich der Präsidentenwahl in den USA vor einem Rätsel, schreibt Christoph von Marschall in der Sonntagsausgabe des „Tagesspiegels“ am 28. Oktober 2012. Die Deutschen würden nämlich, wenn sie wählen dürften, zu 80 Prozent für Amtsinhaber Barack Obama von den „Demokraten“ (Parteinamen sind – nicht nur in den USA – Schall und Rauch) stimmen, erläutert der USA-Korrespondent des „Tagesspiegels“. Doch in den Umfragen führt sein Gegenkandidat Mitt Romney von den „Republikanern“ – das sei aus europäischer Sicht kaum nachzuvollziehen, nur vier Jahre nach der Regierung des „Republikaners“ George W. Bush.

Weit mehr Verständnis für diese Konstellation dürfte der Autor Tariq Ali haben, 1943 in Britisch-Indien (heute Pakistan) geboren, später nach Großbritannien ausgewandert und 1968 einer der Aktivisten der internationalen Studentenbewegung. Er hält Obama für komplett gescheitert, innen- wie außenpolitisch. Sein Buch „Das Obama-Syndrom“ ist eine wuchtige Abrechnung mit dem Politiker, der als Hoffnungsträger der Unterprivilegierten in den USA startete und immer noch der „Liebling“ (von Marschall) der Europäer ist. Doch für Ali steht fest, „dass Obama in allen wichtigen Politikfeldern weder besser noch schlechter regierte als Bush“. Er habe Bushs Kurs weitgehend fortgeführt – das ist nun alles andere als ein Lob.
Für Ali ist Obama „der Präsident der Scheinheiligkeit“. Er sorgte mit seinem Auftreten im Wahlkampf, das sich wohltuend von den konservativen Eiferern abhob, für eine Aufbruchstimmung ohnegleichen. Die Erwartungen seiner Wähler aber hat er nicht erfüllt, Wahlversprechen gleich reihenweise gebrochen, sich den alten Eliten angedient. Folgt man Ali, ist das keine Überraschung, denn einen „Pragmatismus bis zum blanken Opportunismus“ habe Obama schon als Senator im Bundesstaat Illinois gekennzeichnet, als Präsident seien „wohlklingende Banalitäten und stahlgepanzerte Bigotterie“ sein Stil.
Obama habe noch nicht verloren, „aber langsam muss man dem Gedanken Raum geben, dass der nächste amerikanische Präsident Mitt Romney heißen könnte“, schlussfolgert Christoph von Marschall. Für Tariq Ali regieren inzwischen ohnehin meist „nationale Einheitsregierungen“ mit kaum zu unterscheidenden Parteien in den Kernländern des Kapitalismus: „Demokraten“ oder „Republikaner“ in den USA, New Labour oder Tories in Großbritannien, Konservative oder Sozialisten in Frankreich, „große Koalitionen“ in Deutschland... Ali macht sich – unabhängig von der Frage, wer dort der nächste Präsident wird – über die Werte- und Machtstruktur des politischen Systems der USA keine Illusionen: „Das Recht auf Profit gilt als sakrosankt, Alternativen dazu werden nicht diskutiert.“ Seine illusionslose Schlussfolgerung zur internen Logik, zum „Kern der kapitalistischen Demokratie“, dürfte längst nicht nur für „das Imperium“ (Ali über die USA) gelten: „In Krisenzeiten muss, um das Überleben der Reichsten zu sichern, nicht der Kapitalismus gebändigt werden, sondern die Demokratie.“

Tariq Ali: Das Obama-Syndrom. Leere Versprechungen, Krisen und Kriege, Wilhelm Heyne Verlag München 2012, ISBN 978-3-453-60239-7, 256 S., 8,99 EUR

Der Text ist auch veröffentlicht im "Linken Parlamentsreport" Nr. 22/2012.

Donnerstag, Dezember 30, 2010

Imperien unter sich


Der SF-Film "Das Imperium schlägt zurück" von 1980 ist jetzt als "schützenswert" in die Bibliothek des US-Kongresses aufgenommen worden. Kein Wunder (höchstens der späte Zeitpunkt), handelt es sich bei dem Filmtitel doch seit Jahrzehnten um das Motto der Politik der USA, ja um deren Staatsdoktrin.

Nicht bemerkt haben die Verantwortlichen indes, dass dem Film (ursprünglich Teil 2 der Star Wars-Saga) eine weitere Fortsetzung folgte: die Jedi-Ritter, im Bündniss mit den Rebellen, mischten das Reich des sinistren Imperators und seines Schwarzen Lords Darth Vader anschließend ordentlich auf...

http://www.nachrichten.at/nachrichten/kultur/art16,528654

Foto: Wogawa