Datenschutzerklärung



Datenschutzerklärung

Diese Datenschutzerklärung klärt Sie über die Art, den Umfang und Zweck der Verarbeitung von personenbezogenen Daten (nachfolgend kurz „Daten“) innerhalb unseres Onlineangebotes und der mit ihm verbundenen Webseiten, Funktionen und Inhalte sowie externen Onlinepräsenzen, wie z.B. unser Social Media Profile auf (nachfolgend gemeinsam bezeichnet als „Onlineangebot“). Im Hinblick auf die verwendeten Begrifflichkeiten, wie z.B. „Verarbeitung“ oder „Verantwortlicher“ verweisen wir auf die Definitionen im Art. 4 der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO).



Verantwortlicher

Dr. Stefan Wogawa

Mail st.wogawa@gmail.com

Tel. 0176/23790691

Arten der verarbeiteten Daten:

- Bestandsdaten (z.B., Namen, Adressen).

- Kontaktdaten (z.B., E-Mail, Telefonnummern).

- Inhaltsdaten (z.B., Texteingaben, Fotografien, Videos).

- Nutzungsdaten (z.B., besuchte Webseiten, Interesse an Inhalten, Zugriffszeiten).

- Meta-/Kommunikationsdaten (z.B., Geräte-Informationen, IP-Adressen).

Kategorien betroffener Personen

Besucher und Nutzer des Onlineangebotes (Nachfolgend bezeichnen wir die betroffenen Personen zusammenfassend auch als „Nutzer“).

Zweck der Verarbeitung

- Zurverfügungstellung des Onlineangebotes, seiner Funktionen und Inhalte.

- Beantwortung von Kontaktanfragen und Kommunikation mit Nutzern.

- Sicherheitsmaßnahmen.

- Reichweitenmessung/Marketing

Verwendete Begrifflichkeiten

„Personenbezogene Daten“ sind alle Informationen, die sich auf eine identifizierte oder identifizierbare natürliche Person (im Folgenden „betroffene Person“) beziehen; als identifizierbar wird eine natürliche Person angesehen, die direkt oder indirekt, insbesondere mittels Zuordnung zu einer Kennung wie einem Namen, zu einer Kennnummer, zu Standortdaten, zu einer Online-Kennung (z.B. Cookie) oder zu einem oder mehreren besonderen Merkmalen identifiziert werden kann, die Ausdruck der physischen, physiologischen, genetischen, psychischen, wirtschaftlichen, kulturellen oder sozialen Identität dieser natürlichen Person sind.



„Verarbeitung“ ist jeder mit oder ohne Hilfe automatisierter Verfahren ausgeführte Vorgang oder jede solche Vorgangsreihe im Zusammenhang mit personenbezogenen Daten. Der Begriff reicht weit und umfasst praktisch jeden Umgang mit Daten.



„Pseudonymisierung“ die Verarbeitung personenbezogener Daten in einer Weise, dass die personenbezogenen Daten ohne Hinzuziehung zusätzlicher Informationen nicht mehr einer spezifischen betroffenen Person zugeordnet werden können, sofern diese zusätzlichen Informationen gesondert aufbewahrt werden und technischen und organisatorischen Maßnahmen unterliegen, die gewährleisten, dass die personenbezogenen Daten nicht einer identifizierten oder identifizierbaren natürlichen Person zugewiesen werden.



„Profiling“ jede Art der automatisierten Verarbeitung personenbezogener Daten, die darin besteht, dass diese personenbezogenen Daten verwendet werden, um bestimmte persönliche Aspekte, die sich auf eine natürliche Person beziehen, zu bewerten, insbesondere um Aspekte bezüglich Arbeitsleistung, wirtschaftliche Lage, Gesundheit, persönliche Vorlieben, Interessen, Zuverlässigkeit, Verhalten, Aufenthaltsort oder Ortswechsel dieser natürlichen Person zu analysieren oder vorherzusagen.



Als „Verantwortlicher“ wird die natürliche oder juristische Person, Behörde, Einrichtung oder andere Stelle, die allein oder gemeinsam mit anderen über die Zwecke und Mittel der Verarbeitung von personenbezogenen Daten entscheidet, bezeichnet.



„Auftragsverarbeiter“ eine natürliche oder juristische Person, Behörde, Einrichtung oder andere Stelle, die personenbezogene Daten im Auftrag des Verantwortlichen verarbeitet.

Maßgebliche Rechtsgrundlagen

Nach Maßgabe des Art. 13 DSGVO teilen wir Ihnen die Rechtsgrundlagen unserer Datenverarbeitungen mit. Sofern die Rechtsgrundlage in der Datenschutzerklärung nicht genannt wird, gilt Folgendes: Die Rechtsgrundlage für die Einholung von Einwilligungen ist Art. 6 Abs. 1 lit. a und Art. 7 DSGVO, die Rechtsgrundlage für die Verarbeitung zur Erfüllung unserer Leistungen und Durchführung vertraglicher Maßnahmen sowie Beantwortung von Anfragen ist Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO, die Rechtsgrundlage für die Verarbeitung zur Erfüllung unserer rechtlichen Verpflichtungen ist Art. 6 Abs. 1 lit. c DSGVO, und die Rechtsgrundlage für die Verarbeitung zur Wahrung unserer berechtigten Interessen ist Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO. Für den Fall, dass lebenswichtige Interessen der betroffenen Person oder einer anderen natürlichen Person eine Verarbeitung personenbezogener Daten erforderlich machen, dient Art. 6 Abs. 1 lit. d DSGVO als Rechtsgrundlage.

Sicherheitsmaßnahmen

Wir treffen nach Maßgabe des Art. 32 DSGVO unter Berücksichtigung des Stands der Technik, der Implementierungskosten und der Art, des Umfangs, der Umstände und der Zwecke der Verarbeitung sowie der unterschiedlichen Eintrittswahrscheinlichkeit und Schwere des Risikos für die Rechte und Freiheiten natürlicher Personen, geeignete technische und organisatorische Maßnahmen, um ein dem Risiko angemessenes Schutzniveau zu gewährleisten.



Zu den Maßnahmen gehören insbesondere die Sicherung der Vertraulichkeit, Integrität und Verfügbarkeit von Daten durch Kontrolle des physischen Zugangs zu den Daten, als auch des sie betreffenden Zugriffs, der Eingabe, Weitergabe, der Sicherung der Verfügbarkeit und ihrer Trennung. Des Weiteren haben wir Verfahren eingerichtet, die eine Wahrnehmung von Betroffenenrechten, Löschung von Daten und Reaktion auf Gefährdung der Daten gewährleisten. Ferner berücksichtigen wir den Schutz personenbezogener Daten bereits bei der Entwicklung, bzw. Auswahl von Hardware, Software sowie Verfahren, entsprechend dem Prinzip des Datenschutzes durch Technikgestaltung und durch datenschutzfreundliche Voreinstellungen (Art. 25 DSGVO).

Zusammenarbeit mit Auftragsverarbeitern und Dritten

Sofern wir im Rahmen unserer Verarbeitung Daten gegenüber anderen Personen und Unternehmen (Auftragsverarbeitern oder Dritten) offenbaren, sie an diese übermitteln oder ihnen sonst Zugriff auf die Daten gewähren, erfolgt dies nur auf Grundlage einer gesetzlichen Erlaubnis (z.B. wenn eine Übermittlung der Daten an Dritte, wie an Zahlungsdienstleister, gem. Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO zur Vertragserfüllung erforderlich ist), Sie eingewilligt haben, eine rechtliche Verpflichtung dies vorsieht oder auf Grundlage unserer berechtigten Interessen (z.B. beim Einsatz von Beauftragten, Webhostern, etc.).



Sofern wir Dritte mit der Verarbeitung von Daten auf Grundlage eines sog. „Auftragsverarbeitungsvertrages“ beauftragen, geschieht dies auf Grundlage des Art. 28 DSGVO.

Übermittlungen in Drittländer

Sofern wir Daten in einem Drittland (d.h. außerhalb der Europäischen Union (EU) oder des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR)) verarbeiten oder dies im Rahmen der Inanspruchnahme von Diensten Dritter oder Offenlegung, bzw. Übermittlung von Daten an Dritte geschieht, erfolgt dies nur, wenn es zur Erfüllung unserer (vor)vertraglichen Pflichten, auf Grundlage Ihrer Einwilligung, aufgrund einer rechtlichen Verpflichtung oder auf Grundlage unserer berechtigten Interessen geschieht. Vorbehaltlich gesetzlicher oder vertraglicher Erlaubnisse, verarbeiten oder lassen wir die Daten in einem Drittland nur beim Vorliegen der besonderen Voraussetzungen der Art. 44 ff. DSGVO verarbeiten. D.h. die Verarbeitung erfolgt z.B. auf Grundlage besonderer Garantien, wie der offiziell anerkannten Feststellung eines der EU entsprechenden Datenschutzniveaus (z.B. für die USA durch das „Privacy Shield“) oder Beachtung offiziell anerkannter spezieller vertraglicher Verpflichtungen (so genannte „Standardvertragsklauseln“).

Rechte der betroffenen Personen

Sie haben das Recht, eine Bestätigung darüber zu verlangen, ob betreffende Daten verarbeitet werden und auf Auskunft über diese Daten sowie auf weitere Informationen und Kopie der Daten entsprechend Art. 15 DSGVO.



Sie haben entsprechend. Art. 16 DSGVO das Recht, die Vervollständigung der Sie betreffenden Daten oder die Berichtigung der Sie betreffenden unrichtigen Daten zu verlangen.



Sie haben nach Maßgabe des Art. 17 DSGVO das Recht zu verlangen, dass betreffende Daten unverzüglich gelöscht werden, bzw. alternativ nach Maßgabe des Art. 18 DSGVO eine Einschränkung der Verarbeitung der Daten zu verlangen.



Sie haben das Recht zu verlangen, dass die Sie betreffenden Daten, die Sie uns bereitgestellt haben nach Maßgabe des Art. 20 DSGVO zu erhalten und deren Übermittlung an andere Verantwortliche zu fordern.



Sie haben ferner gem. Art. 77 DSGVO das Recht, eine Beschwerde bei der zuständigen Aufsichtsbehörde einzureichen.

Widerrufsrecht

Sie haben das Recht, erteilte Einwilligungen gem. Art. 7 Abs. 3 DSGVO mit Wirkung für die Zukunft zu widerrufen

Widerspruchsrecht

Sie können der künftigen Verarbeitung der Sie betreffenden Daten nach Maßgabe des Art. 21 DSGVO jederzeit widersprechen. Der Widerspruch kann insbesondere gegen die Verarbeitung für Zwecke der Direktwerbung erfolgen.

Cookies und Widerspruchsrecht bei Direktwerbung

Als „Cookies“ werden kleine Dateien bezeichnet, die auf Rechnern der Nutzer gespeichert werden. Innerhalb der Cookies können unterschiedliche Angaben gespeichert werden. Ein Cookie dient primär dazu, die Angaben zu einem Nutzer (bzw. dem Gerät auf dem das Cookie gespeichert ist) während oder auch nach seinem Besuch innerhalb eines Onlineangebotes zu speichern. Als temporäre Cookies, bzw. „Session-Cookies“ oder „transiente Cookies“, werden Cookies bezeichnet, die gelöscht werden, nachdem ein Nutzer ein Onlineangebot verlässt und seinen Browser schließt. In einem solchen Cookie kann z.B. der Inhalt eines Warenkorbs in einem Onlineshop oder ein Login-Status gespeichert werden. Als „permanent“ oder „persistent“ werden Cookies bezeichnet, die auch nach dem Schließen des Browsers gespeichert bleiben. So kann z.B. der Login-Status gespeichert werden, wenn die Nutzer diese nach mehreren Tagen aufsuchen. Ebenso können in einem solchen Cookie die Interessen der Nutzer gespeichert werden, die für Reichweitenmessung oder Marketingzwecke verwendet werden. Als „Third-Party-Cookie“ werden Cookies bezeichnet, die von anderen Anbietern als dem Verantwortlichen, der das Onlineangebot betreibt, angeboten werden (andernfalls, wenn es nur dessen Cookies sind spricht man von „First-Party Cookies“).



Wir können temporäre und permanente Cookies einsetzen und klären hierüber im Rahmen unserer Datenschutzerklärung auf.



Falls die Nutzer nicht möchten, dass Cookies auf ihrem Rechner gespeichert werden, werden sie gebeten die entsprechende Option in den Systemeinstellungen ihres Browsers zu deaktivieren. Gespeicherte Cookies können in den Systemeinstellungen des Browsers gelöscht werden. Der Ausschluss von Cookies kann zu Funktionseinschränkungen dieses Onlineangebotes führen.



Ein genereller Widerspruch gegen den Einsatz der zu Zwecken des Onlinemarketing eingesetzten Cookies kann bei einer Vielzahl der Dienste, vor allem im Fall des Trackings, über die US-amerikanische Seite http://www.aboutads.info/choices/ oder die EU-Seite http://www.youronlinechoices.com/ erklärt werden. Des Weiteren kann die Speicherung von Cookies mittels deren Abschaltung in den Einstellungen des Browsers erreicht werden. Bitte beachten Sie, dass dann gegebenenfalls nicht alle Funktionen dieses Onlineangebotes genutzt werden können.

Löschung von Daten

Die von uns verarbeiteten Daten werden nach Maßgabe der Art. 17 und 18 DSGVO gelöscht oder in ihrer Verarbeitung eingeschränkt. Sofern nicht im Rahmen dieser Datenschutzerklärung ausdrücklich angegeben, werden die bei uns gespeicherten Daten gelöscht, sobald sie für ihre Zweckbestimmung nicht mehr erforderlich sind und der Löschung keine gesetzlichen Aufbewahrungspflichten entgegenstehen. Sofern die Daten nicht gelöscht werden, weil sie für andere und gesetzlich zulässige Zwecke erforderlich sind, wird deren Verarbeitung eingeschränkt. D.h. die Daten werden gesperrt und nicht für andere Zwecke verarbeitet. Das gilt z.B. für Daten, die aus handels- oder steuerrechtlichen Gründen aufbewahrt werden müssen.



Nach gesetzlichen Vorgaben in Deutschland, erfolgt die Aufbewahrung insbesondere für 10 Jahre gemäß §§ 147 Abs. 1 AO, 257 Abs. 1 Nr. 1 und 4, Abs. 4 HGB (Bücher, Aufzeichnungen, Lageberichte, Buchungsbelege, Handelsbücher, für Besteuerung relevanter Unterlagen, etc.) und 6 Jahre gemäß § 257 Abs. 1 Nr. 2 und 3, Abs. 4 HGB (Handelsbriefe).



Nach gesetzlichen Vorgaben in Österreich erfolgt die Aufbewahrung insbesondere für 7 J gemäß § 132 Abs. 1 BAO (Buchhaltungsunterlagen, Belege/Rechnungen, Konten, Belege, Geschäftspapiere, Aufstellung der Einnahmen und Ausgaben, etc.), für 22 Jahre im Zusammenhang mit Grundstücken und für 10 Jahre bei Unterlagen im Zusammenhang mit elektronisch erbrachten Leistungen, Telekommunikations-, Rundfunk- und Fernsehleistungen, die an Nichtunternehmer in EU-Mitgliedstaaten erbracht werden und für die der Mini-One-Stop-Shop (MOSS) in Anspruch genommen wird.

Kommentare und Beiträge

Wenn Nutzer Kommentare oder sonstige Beiträge hinterlassen, können ihre IP-Adressen auf Grundlage unserer berechtigten Interessen im Sinne des Art. 6 Abs. 1 lit. f. DSGVO für 7 Tage gespeichert werden. Das erfolgt zu unserer Sicherheit, falls jemand in Kommentaren und Beiträgen widerrechtliche Inhalte hinterlässt (Beleidigungen, verbotene politische Propaganda, etc.). In diesem Fall können wir selbst für den Kommentar oder Beitrag belangt werden und sind daher an der Identität des Verfassers interessiert.



Des Weiteren behalten wir uns vor, auf Grundlage unserer berechtigten Interessen gem. Art. 6 Abs. 1 lit. f. DSGVO, die Angaben der Nutzer zwecks Spamerkennung zu verarbeiten.



Auf derselben Rechtsgrundlage behalten wir uns vor, im Fall von Umfragen die IP-Adressen der Nutzer für deren Dauer zu speichern und Cookis zu verwenden, um Mehrfachabstimmungen zu vermeiden.



Die im Rahmen der Kommentare und Beiträge angegebenen Daten, werden von uns bis zum Widerspruch der Nutzer dauerhaft gespeichert.

Abruf von Emojis und Smilies

Innerhalb unseres WordPress-Blogs werden grafische Emojis (bzw. Smilies), d.h. kleine grafische Dateien, die Gefühle ausdrücken, eingesetzt, die von externen Servern bezogen werden. Hierbei erheben die Anbieter der Server, die IP-Adressen der Nutzer. Dies ist notwendig, damit die Emojie-Dateien an die Browser der Nutzer übermittelt werden können. Der Emojie-Service wird von der Automattic Inc., 60 29th Street #343, San Francisco, CA 94110, USA, angeboten. Datenschutzhinweise von Automattic: https://automattic.com/privacy/. Die verwendeten Server-Domains sind s.w.org und twemoji.maxcdn.com, wobei es sich unseres Wissens nach um sog. Content-Delivery-Networks handelt, also Server, die lediglich einer schnellen und sicheren Übermittlung der Dateien dienen und die personenbezogenen Daten der Nutzer nach der Übermittlung gelöscht werden.



Die Nutzung der Emojis erfolgt auf Grundlage unserer berechtigten Interessen, d.h. Interesse an einer attraktiven Gestaltung unseres Onlineangebotes gem. Art. 6 Abs. 1 lit. f. DSGVO.

Erstellt mit Datenschutz-Generator.de von RA Dr. Thomas Schwenke
Posts mit dem Label FDP werden angezeigt. Alle Posts anzeigen
Posts mit dem Label FDP werden angezeigt. Alle Posts anzeigen

Donnerstag, April 18, 2019

Vorsicht: FDP will Standards schleifen!

Erinnert sich noch jemand an Dieter Althaus? Der verflossene CDU-Grande verteidigte einst vehement die Idee, in Ostdeutschland die Wirtschaft mit „Sonderregelungen“ voranzubringen. Heraus kam natürlich Unsinn, ökonomisch wie sozial: die Niedriglohnstrategie, zu deren eifrigen Propagandisten Althaus zählte, ist eine Hypothek, an der die ostdeutschen Bundesländer noch heute kranken. Und für Betroffene bedeuten niedrige Löhne immer auch niedrige Rente, während Althaus als gut bezahlter Wirtschaftslobbyist inzwischen höchstoffiziell das macht, was er vorher implizit wohl auch schon getan hat.
Aufgegriffen wurde solcherart Mumpitz 2019 von der FDP. Von „Sonderwirtschaftszonen“ schwafeln deren Protagonisten, die sie in Ostdeutschland einrichten wollen. In diesen ominösen Zonen sollen „weniger bürokratische Regeln herrschen“ und – aufgepasst – „Gesetze auf den EU-Mindeststandard zurückgeführt werden“, denn „die vorherrschenden Regelungen“ seien „überfrachtet“, wie der thüringische FDP-Vorturner Thomas Kemmerich einer Zeitung verriet. Wenn man den neoliberalen Dummschwätz der FDP übersetzt: Offenbar sollen in den ostdeutschen „Sonderwirtschaftszonen“ die sonst bundesweit üblichen Standards nicht gelten. Die treuherzige Ankündigung des FDP-Vorsitzenden Christian Lindner, er setze sich dafür ein, „dass die Menschen sich frei entfalten können“, entpuppt sich – was für eine Überraschung – als sinnentleert.
Übrigens sind das, was Kemmerich nonchalant als „Regelungen“ umschreibt, Gesetze und Tarifverträge. Genau die halten Kemmerich und seine Kumpane also für „überfrachtet und abschreckend“? Das betrifft dann Löhne, Arbeitsbedingungen, Arbeitsschutz? Die neoliberale FDP steuert wieder einmal ins politische Absurdistan.

Auch erschienen als Gastkommentar im Linken Parlamentsreport Nr. 8/2019.

Freitag, Dezember 02, 2016

Gebietsreform, ein CDU-Märchen

Es war einmal, da hatte Thüringen noch 350.000 Einwohner mehr als heute, aber auch mehr als doppelt so viele Landkreise.
Da beschlossen die regierenden Parteien CDU und FDP, den ländlichen Raum anzugreifen. Finstere Schurken waren schnell gefunden, die als "Expertenkommission" diktierten, die Landkreise von 35 auf 17 zu reduzieren. Schaurig drang es aus Grüften unter der Staatskanzlei. Im Landtag stimmte die CDU/FDP-Mehrheit brutal für die Vernichtung der Heimat. Im Schreckensjahr 1994, zu dessen Beginn ein abscheulicher Komet am Himmel zu sehen war, sollte es soweit sein.
Doch es regte sich Widerstand. Bürgermeister, denen es nicht um ihren Posten ging, verbündeten sich mit Rechtsanwälten, denen es nicht ums Geschäft ging, und kündigten den Schergen der Regierung Klagen an. Das wackere Eichsfeld drohte mit dem Wechsel nach Niedersachsen, Südthüringen wollte nach Bayern. Die Opposition aus SPD, PDS und Grünen tat das einzig Vernünftige und stellte der Regierung ein Ultimatum: sie werde überhaupt nur mit ihr sprechen, wenn der Landtagsbeschluss kassiert werde!
Ministerpräsident Vogel zog daraufhin im Büßerhemd zum Landtag und bat seine Koalition unter Tränen, das Gesetz zurückzunehmen. Das geschah einstimmig. In die Landesverfassung wurde eine Ewigkeitsgarantie für Kommunalstrukturen aufgenommen. Die Expertenkommission jagte man aus dem Land. Das Eichsfeld bekam Autonomie und hat einen Botschafter im Vatikan. Südthüringer Kommunen dürfen ihrem Namen ein a. W. Ä. anhängen (für "am Weißwurst-Äquator").
Die CDU löste sich aus Scham auf. Die FDP war schon weitgehend politisch ausgestorben. Fröhlich fassten sich alle an den Händen und tanzten in Baströcken in ihren Kreisfarben. Und das tun sie noch heute.

Erscheint auch in meiner Kolumne "Nebenbei notiert" im Linken Parlamentsreport.

Freitag, September 23, 2016

Thomas aus Mühlhausen

Facebook ist ein soziales Netzwerk, jeder Benutzer verfügt über eine Profilseite, auf der er sich vorstellen sowie Fotos und Videos hochladen kann, wobei Besucher öffentlich sichtbare Nachrichten hinterlassen oder Kommentare zu eigenen Beiträgen des Profil-Inhabers veröffentlichen (Wikipedia).
Facebook-Inhalte der LINKEN Thüringen und der Landtagsfraktion stehen natürlich in der öffentlichen Debatte, mitunter brauchen ihre Moderatoren gute Nerven. Ein Besucher, der tagelang besonders eifrig kommentierte, war Thomas S. aus Mühlhausen. Immer wieder vorwurfsvoll, unterstellend, schlecht informiert, vorurteilsbeladen. So sorgte er sich um die „freiheitlich demokratische Grundordnung“. Denn: „Diese ersetzen zu wollen durch ein anderes Gesellschaftssystem wäre grundverkehrt. Leider habt ihr das Kind in eurem Programm ja nicht beim Namen genannt, gemeint könnt ihr aber nur den Kommunismus haben.“ Da hat Thomas allerdings nicht aufgepasst. Das Ziel ist ausdrücklich benannt: der demokratische Sozialismus.
Dann wurde Thomas aus Mühlhausen eklig: „wir sind eines der reichsten Länder der Welt mit einem der höchsten Lebensstandarts“ (Fehler im Original). Das „Hartz IV-Niveau“ werde nicht unterschritten, so seine Behauptung (von „Sanktionen“ hat er nie gehört). „Und dies reicht aus den Kindern ausreichend Essen zu geben. Aber leider bekommen das viele betroffene Eltern nicht hin.“ Das sieht der Paritätische Wohlfahrtsverband anders, er fordert, die Hartz-IV-Sätze zu erhöhen. Aber für Thomas aus Mühlhausen sind Arme selbst schuld an ihrer Situation. Wenn er dann darauf hingewiesen wird, dass es sich nicht gehört, mit „dummen Phrasen“ eine Schande für unser Land schönzureden, jammert er – und beruft sich auf Rosa Luxemburg...

Auch erschienen in meiner Kolumne "Nebenbei notiert" im Linken Parlamentsreport Nr. 18/2016.

Donnerstag, Juli 14, 2016

Vom Elend der CDU

Das tiefe Elend der CDU Thüringen: Keine eigenen politischen Inhalte (man denke an die Peinlichkeit, sich als größte Oppositionsfraktion ohne Änderungsantrag zum Landeshaushalt 2016/17 durch die Debatte zu mogeln), stattdessen wahlweise jammernd oder auf Krawall gebürstet. Da schreibt etwa ein Bürgermeister und früherer Mitarbeiter der CDU-Landtagsfraktion bei Facebook: „Gestern stand bei Ettersburg noch ein Protestplakat gegen die Gebietsreform. Heute ist es weg. Soviel zur Meinungsfreiheit unter ‪#‎R2G‬.“ Ein Foto des Plakats hatte der wackere CDU-Funktionär gleich auf Vorrat parat und liefert es bei Facebook mit. Der geschmacklose Text lautete: „Ramelow & Poppenhäger sind der Gemeinden Totengräber! Gebietsreform = Enteignung“. Wer (aus der CDU) das überhaupt behauptet, ging aus dem Plakat nicht hervor.‬
Sonderlich erfolgreich war der denunziatorische Facebook-Eintrag freilich nicht. Nach einem Tag hatte er gerade sieben Unterstützer, darunter den CDU-Landesvorsitzenden Mike Mohring und einen Vertreter der außerparlamentarischen Opposition, Thomas Kemmerich von der FDP.
Stattdessen gab es deutlichen Widerspruch: „Totengräber ist bei dem Thema auch etwas unpassend, meinst du nicht?“, schrieb ein User. „Ist der Verantwortliche des Diebstahl bekannt?!“, fragte ein anderer und warnte zu Recht vor Unterstellungen. „Der Zusammenhang zwischen einem entfernten (gestohlenen?) Plakat und der Meinungsfreiheit „unter“ #R2G finde ich auch etwas weit hergeholt. Leider drückt genau dies der Kommentar aus“, merkte ein dritter an.
Ich glaube ja an das Gute im Menschen und denke, der anonyme Feigling, der für das Plakat verantwortlich war, hat selbst die Konsequenzen gezogen. Aus der Erkenntnis, was er für Unsinn verzapft hat.

Auch in meiner Kolumne "Nebenbei notiert" im Linken Parlamentsreport Nr. 13/2016 erschienen.

Dienstag, April 01, 2014

Hirn weg, Hose voll

„Angst essen Seele auf“, so lautet der Titel eines berühmten Films von Rainer Werner Fassbinder von 1974. Bestätigt werden Fassbinders Worte (ein Filmzitat) durch das derzeitige Agieren von CDU und FDP in Thüringen. Allerdings mit einer Ergänzung: womöglich auch das Hirn.
Angst haben beide Parteien. Die CDU fürchtet, im September nach 24 Regierungsjahren auf die Oppositionsbank wechseln zu müssen  – für zahlreiche partei-, fraktions- und regierungsamtliche Protagonisten offenbar eine Katastrophenvorstellung. Keine Lottoschecks mehr überbringen können, dieses Horrorszenario macht anscheinend so manche CDU-Abgeordnetenhose voll. Vom selbstgesteckten Ziel eines Wahlergebnisses von „40 Prozent plus x“ redet dort kaum noch jemand. Für die FDP geht es gleich um alles: mit (bis zu) zwei Prozent bei Wahlumfragen rangiert sie inzwischen unter „sonstige Parteien“ und ist vom Wiedereinzug in den Landtag so weit entfernt wie von glaubwürdiger Sozialpolitik.
Es regiert die nackte Angst, beide setzen auf hektische Irrationalität und Populismus. Seit dem Programmparteitag der Linkspartei heißt es auf der Homepage der hiesigen CDU, die Konkurrenz wolle „Thüringen von den Füßen auf den Kopf stellen“. Nein, beruhigen Sie sich, daran ist nicht gedacht! Eine Regierung ohne die Schuldenkönige und –königinnen der letzten Jahre bedeutet nicht den Untergang  Thüringens, auch wenn die CDU, die sich als Staatspartei fühlt und „Thüringenpartei“ nennt, wahre Kopfstände macht, um diesen Eindruck zu erwecken .
Die FDP geht geradezu auf in ihrer wachsenden Bedeutungslosigkeit. Sie wütet in der Plenarsitzung gegen ein Thüringer Korruptionsregister, bringt schlecht als  Argumente getarnte Anwürfe vor, denen sich – mit Verlaub – wohl auch die Mafia anschließen könnte.

Auch erschienen in meiner Kolumne "Das Letzte" im Linken Parlamentsreport Nr. 6/2014.

Freitag, Dezember 06, 2013

Staatsparteien

Gleich mit 100 Prozent ist Christine Lieberknecht zur Spitzenkandidatin der CDU Thüringen ausgerufen worden (per Akklamation, das Wort kommt vom lateinischen acclamatio: Zuruf, rufen). 100 Prozent - mehr geht nicht! Parallel war in CDU-Kreisen auch noch davon die Rede, Lieberknecht sei zur Spitzenkandidatin „gekürt“ oder „ernannt“ worden; letzteres klingt freilich langweilig, wie „wurde zum Gefreiten ernannt“. Noch besser ist sicher „gekrönt“ – es war ja mit dem ewig lächelnden Bernhard Vogel immerhin einer der diversen CDU-Sonnen- und -Schuldenkönige anwesend, in dessen Amtszeit als Ministerpräsident allein die Schulden im Kernhaushalt des Freistaates auf über 13 Milliarden Euro angestiegen waren. Die Medien haben die Chancen solcher Superergebnisse jedenfalls erkannt: „CSU-Chef Seehofer mit historischem Ergebnis gekrönt“, meldete die erzkonservative „Welt“. Wobei das Adjektiv „historisch“ dann wohl doch eher Christine Lieberknecht zusteht. Immerhin: der CSU-Fürst war auf einem Parteitag in München mit 95,3 Prozent der Stimmen als Vorsitzender bestätigt worden (und das just am selben Tag, an dem Lieberknechts Akklamation erfolgte). Die CDU machte aus der Angelegenheit flugs eine behauptete Tugend: man habe die „Spitzenkandidatur eindeutig geklärt (...), während die anderen Parteien zerstritten sind“. Erklärte der Generalsekretär (!) der CDU Thüringen, Mario Voigt. Sogar gewählt hat aber die FDP: deren Vorturner Uwe Barth erreichte nur 80 Prozent; „sozialistisch“ höhnte ein FDPler in Richtung CSU (Lieberknechts Score kannte er wohl nicht). Denn egal ob gekrönt, gekürt oder bloß ernannt: solche Wahlergebnisse macht den Staatsparteien so leicht keiner nach, egal ob diese nun CDU, CSU oder SED heißen!

Montag, November 25, 2013

Konturenlos

Natürlich ist der SPD-Vorsitzende Sigmar Gabriel vor allem ein Taktierer und Populist. Die mit Beschimpfungen nach links garnierte Erklärung, 2017 auf Bundesebene auch für eine Koalition mit Linkspartei und Grünen offen zu sein, zeigt das. Gabriel kauft den Teil seiner Basis, der eigentlich dagegen ist, Merkels Steigbügel zu halten. Von Gabriel werde „die Linke für bündnisfähig erklärt, um die Union zu nötigen und die eigene Basis zu besänftigen“, kommentiert auch Martin Debes in der Thüringer Allgemeinen. Zu kurz springt allerdings der Sender N-TV: „Das Geniale daran: Nicht eine ihrer inhaltlichen Positionen musste die SPD dafür ändern“. Aber hat sie überhaupt welche? Gleichzeitig macht Gabriel doch der FDP Avancen, mit CDU und CSU verhandelt er ohnehin über eine Koalition. Christoph Matschie ist in Thüringen tatsächlich einen Schritt weiter gegangen. Das sieht man nicht zuletzt an den hysterischen Reaktionen (CDU: „Tabubruch“, Patrick Kurth, FDP: „Bruch mit dem politischen Anstand“ – als ob ausgerechnet dieser Politclown etwas zum Thema Anstand beizutragen hätte). Dabei hat auch Matschie nur angekündigt, sich 2014 erstmals alle Koalitionsoptionen offen zu halten, diesmal aber keine Vorbedingungen zu stellen. Möglich, dass es ihm nur um „die dritte Spitzenkandidatur“ geht, wie Debes vermutet. „Die Auschließeritis ist vorbei“, wird mit Erfurts Oberbürgermeister Andreas Bausewein ein weiterer potentieller SPD-Spitzenkandidat zitiert. Die SPD – und das ist das Problematische an den Erklärungen – zeigt sich als unsichere und konturenlose Partei. Sie mag sich als 150 Jahre alte Dame der deutschen Politik zelebrieren, markig ihr „klares Wertegerüst“ beschreien: inhaltlich ist sie allenfalls eine „Dame ohne Unterleib“.

Dienstag, August 20, 2013

Es bleibt spannend

Mag sein, dass es Erlebnisse wie das folgende sind, die mich zur aktuellen Ausgabe meiner Kolumne motivieren: da mache ich das Bürofenster auf, denke an nichts Schlimmes – und es grinst mich Carsten Schneider an. Nicht direkt natürlich, sondern nur sein Wahlplakat. Denn Schneider (der die Ausstrahlungskraft eines mittleren Bankangestellten hat), kandidiert in Erfurt für den Bundestag. Für die SPD. Das ist zwar nur ganz klein auf das Plakat gedruckt, zählt aber wohl trotzdem...
Der Wahlkampf dreht sich diesmal, so mein Eindruck, hauptsächlich um Aussagen wie die, mit wem man nach der Wahl im September eine Bundesregierung bilden will – und vor allem mit wem man das ganz sicher nicht tun werde. Dabei ist es schon zu einer ganzen Reihe von Statements gekommen, so dass man leicht den Überblick verlieren kann. Deshalb hier eine Zusammenfassung: Die SPD hat bereits angekündigt, sie werde nicht mit der Partei DIE LINKE koalieren, der SPD-Spitzenkandidat (ausdrücklich aber nicht die SPD als Partei) wird nicht mit der CDU koalieren, die Grünen wollen eine gemeinsame Koalition mit der SPD nicht von Linken und Piraten tolerieren lassen (auch die Linke hatte das zunächst ausgeschlossen, es dann aber wieder zurückgenommen), die FDP wird nicht mit SPD und Grünen koalieren.
Analysiert man diese Aussagen, bleiben nur einige wenige mögliche Szenarien der Regierungsbildung übrig, die nicht ausdrücklich ausgeschlossen sind – und wortbrüchig möchte ja keine der Parteien werden.
1. CDU, DIE LINKE und FDP. Höchst unsicher, da die FDP wahrscheinlich an der Fünf-Prozent-Hürde scheitert.
2. CDU und SPD. Geht nur, wenn die SPD eine Art „Endlager“ für ihren Kanzlerkandidaten findet (vielleicht in einem russischen Konzern?).
3. CDU und FDP. Siehe 1.
Es wird also eng. Und bleibt spannend – oder?

Auch erschienen in meiner Kolumne "Das Letzte" im Linken Parlamentsreport Nr. 16/2013.

Dienstag, Juni 18, 2013

Kotau vor verflossener Herrlichkeit

Der Thüringentag 2013 fand in Sondershausen statt und zog 140.000 Besucherinnen und Besucher an. Die Fraktionen des Landesparlaments waren ebenso mit Info-Ständen vertreten wie die Landesregierung, Behörden und öffentliche Institutionen.
Die gastgebende Stadt gab dem Thüringentag ein Motto, zitiert wurde das von Ministerpräsidentin Christine Lieberknecht (CDU) in ihrem Grußwort. Das Motto lautete: „Mit fürstlicher Note“. Vielleicht als originelles Wortspiel gedacht, beinhaltet es leider mehr. Verwiesen wird im Lieberknechtschen Grußwort ausufernd auf die Sondershäuser „Residenzkultur“. Bei den lehrreichen Hinweisen auf das thüringische Duodezfürstenwesen blieb wohl kein Raum für Anderes; das Wort Demokratie sucht man im Grußwort der Ministerpräsidentin vergebens.
Der Kotau vor verflossener monarchisch-klerikaler Herrlichkeit ist freilich kein Einzelfall (was ihn nicht besser macht). In Berlin wird mit Millionen das „Stadtschloss“ der brandenburgischen Fürsten wieder aufgebaut – politisch unterstützt bis weit in die SPD hinein. In Potsdam soll gar die „Garnisonskirche“ wieder erstehen. Sie war am 21. März 1933 Ort des schändlichen „Tages von Potsdam“: Präsident Hindenburg und Kanzler Hitler schüttelten sich die Hand als Zeichen, dass bürgerliche Konservative jetzt gemeinsam mit der NSDAP die Demokratie von Weimar beendet hatten.
Einer der prominentesten Hitler-Gegner jener Zeit war Ernst Thälmann, ermordet im KZ Buchenwald. Daran gilt es – bei all seinen Fehlern – zu erinnern. Doch eine Horde FDP-Nachwuchs versammelte sich kürzlich vor dem Thälmann-Denkmal in Berlin und forderte, es zu „sprengen“. Einige der „Jungliberalen“ hatten in Taliban-Manier gleich „Dynamitstangen“ mitgebracht. Diesmal noch aus Pappe.

Mittwoch, April 24, 2013

Barth schöpft im Trüben

Während sich die Fraktionen von CDU, DIE LINKE und SPD mit einem gemeinsamen Antrag für den Erhalt des Bosch-Standortes Arnstadt einsetzen, winken Grüne und FDP ab. Während die Grünen einen eigenen Alternativantrag ankündigen, belehrt der Vorsitzende der FDP-Fraktion, Uwe Barth, den Rest der Welt, es sei falsch, eine Produktion zu erhalten, die aus sich heraus nicht überlebensfähig sei. Er meint die Solartechnik.

Barth schöpft aus dem Trüben. Wenn er über die Interessen von „mittelständischen Firmen“ philosophiert, dann hofft man, dass er wenigstens jemanden kennt, der die Wirtschaft kennt – denn Barths eigene Berufsbiographie ist auffällig wirtschaftfern. Von 1983 bis 1986 leistete er in der DDR brav drei Jahre Wehrdienst, studierte dann bis 1993 in nicht gerade rekordverdächtiger Dauer Physik (Abschluss: Diplom). Von 1993 bis 2005 arbeitete er in der öffentlichen Verwaltung, wurde Bundestagsabgeordneter, seit 2009 ist er Mitglied des Thüringer Landtags.
Ein politischer Mensch war Uwe Barth schon in der DDR. Er trat 1986 in die „Blockpartei“ LDPD ein. Die war Regierungspartei (stellte u.a. ab 1967 den Justizminister). Durch die Fusion der zwischenzeitlich als LDP firmierenden Truppe mit der westdeutschen FDP landete Barth wieder in einer Regierungspartei. Das lohnte sich für ihn: er wurde 1993 persönlicher Referent des Thüringer FDP-Ministers für Umwelt und Landesplanung.
Trotz des Geschimpfes von Barth und Co. auf die DDR gilt die LDPD-Mitgliedschaft heute quasi als „gedient in der FDP“. Am 18. Februar ehrte die FDP Weimar einen ihrer einheimischen Mannen für „60-jährige Mitgliedschaft bei den Liberalen“. Unterzeichnet war die Urkunde – so eine Pressemitteilung – durch „Landesvorsitzenden Uwe Barth“.

Auch erschienen in meiner Kolumne "Das Letzte" im Linken Parlamentsreport Nr. 8/2013.

Mittwoch, April 10, 2013

Große Koalition der Sicherheitsfanatiker

Es war am 21. März wie so oft im Bundestag: spätabends wird noch eine Gesetzesänderung innerhalb weniger Minuten durchs Parlament gepeitscht. Doch die Änderungen am Telekommunikationsgesetz, an diesem Abend von einer Bundestagsmehrheit beschlossen, haben weitreichende Konsequenzen. Der Paragraf 113, um den es geht, regelt die so genannte „Bestandsdatenauskunft“, die Weitergabe höchst sensibler Internet- und Telefondaten an Sicherheitsbehörden.

Telekommunikationsanbieter sind laut des neuen „Überwachungsgesetzes“ (Spiegel Online) verpflichtet, Kundendaten über eine „elektronische Schnittstelle“ an Polizei, Geheimdienste und Zoll herauszugeben. Aufhorchen lässt, dass solche Eingriffe nicht nur zur Verfolgung von Straftaten zulässig sein sollen, sondern auch bei Ordnungswidrigkeiten – entgegen einer Forderung des Bundesverfassungsgerichts. Nicht in allen Fällen müssen Richter der Datenweitergabe zustimmen, nicht immer werden Betroffene benachrichtigt.
Wenn Sicherheitsbehörden anklopfen, müssen Anbieter nicht nur Name und Anschrift ihrer Kunden herausrücken, sondern auch dynamische IP-Adressen – in deren Übermittlung das Bundesverfassungsgericht einen Eingriff ins grundgesetzlich geschützte Telekommunikationsgeheimnis sieht. Das ficht die ganz große Koalition der Sicherheitsfanatiker nicht an: neben CDU, CSU und FDP hat auch die SPD dafür gestimmt. Zur neuen Auskunftspflicht gehört ebenfalls, was im Beamtendeutsch als „Beauskunftung von so genannten Zugangssicherungscodes (z. B. PIN und PUK)“bezeichnet wird. Gemeint sind die geheimen Passwörter der Kunden.
Der Bundesdatenschutzbeauftragte Schaar hält die Regelungen für „verfassungsrechtlich bedenklich“. Etwas weniger diplomatisch ausgedrückt: sie miefen geradezu nach Verfassungswidrigkeit.

Dienstag, Februar 12, 2013

Stasi revisited

Ist schon wieder Wahlkampf? Es gibt untrügliche Zeichen. So regelmäßig irgendwer im schottischen Loch Ness ein Monster sieht, so regelmäßig werden Stasi-Vorwürfe gegen Gregor Gysi laut. Doch während man auf das sympathische Monster fast jährlich in der medialen Saure-Gurken-Zeit aufmerksam macht, sind die Phasen der ins Monströse aufgeblasenen angeblichen Gysi-Stasi-Sichtungen länger: ungefähr alle vier Jahre, in der Wahlkampfzeit.

Worum geht es diesmal, acht Monate vor der Bundestagswahl? Gregor Gysi, ein Spitzenkandidat der Linken, ist von einem früheren Richter angezeigt worden. Der wirft ihm vor, im Jahr 2011 im Zusammenhang mit einer NDR-Dokumentation eine falsche eidesstattliche Versicherung abgegeben zu haben. Gysi erklärte damals, er habe „zu keinem Zeitpunkt über Mandanten oder sonst jemanden wissentlich und willentlich an die Staatssicherheit berichtet“. Ein Jahr darauf gab das umgangssprachlich noch nach seinem ersten Vorsteher „Gauck-Behörde“ genannte Amt auf Antrag der Springer-Postille „Welt am Sonntag“ einen Vermerk des Ministeriums für Staatssicherheit frei. Der soll besagen, dass Gysi im Februar 1989 mit zwei Stasi-Offizieren ausführlich über ein Interview mit dem SPIEGEL sprach. Und wenn es das Gespräch gab? Wo liegt der Zusammenhang mit dem beeideten Sachverhalt? Bei mehr als einem juristischen Mückenschiss? Trotzdem hat ein Ausschuss des Bundestags die parlamentarische Immunität des Abgeordneten Gysi aufgehoben.
Der kommentiert unaufgeregt bei Facebook: „Nach einer Anzeige muss in einem Ermittlungsverfahren der Vorwurf geprüft werden“. Selbst ernannte und beauftragte publizistische Kopfjäger schwangen trotzdem wild die Füller. Ihr Pech: Sie konnten nicht ahnen, dass heuer der Papst zurücktritt.

Auch erschienen in meiner Kolumne "Das Letzte" im "Linken Parlamentsreport" Nr. 3/2013.

Dienstag, November 13, 2012

Gefahr aus der Mitte

Es war am 8.11.2012, Vorabend des Jahrestages der antijüdischen Pogromnacht der Nazis von 1938, als auf Antrag der Linksfraktion im Bundestag über den „Umgang mit der NS-Vergangenheit“ debattiert wurde. Es meldete sich der aus Thüringen stammende FDP-Abgeordnete Patrick Kurth und regte an, sich mit dem Buch „Die Stasi im Westen“ zu beschäftigen...

Einige Tage vorher hatte Politclown Kurth noch mit dem Vorschlag brilliert, die Goldreserven der Bundesrepublik in einer Bunkeranlage in Rothenstein (bei Jena) zu lagern. Mit diesem Hirnpups schaffte er es immerhin in die Bild-„Zeitung“.
Bei der Vorstellung der Goldlagerung im Militärdepot dürfte Kurth eine feuchte Hose bekommen haben: nutzte er nach eigener Darstellung doch „die Semesterferien zur Geldbeschaffung als Reservist“ und arbeitete fleißig als Bundeswehrpropagandist in der Redaktion der Truppenzeitung „Aktuell“.
Auf dem Internetportal „Abgeordnetenwatch“ äußerte sich Stabsunteroffizier der Reserve Kurth im August 2012 „zur Kriminalität türkischer, kurdischer oder libanesischer Clans in Berlin“. Dabei hetzte der scheinliberale Windbeutel, „in der Vergangenheit ist es dabei vor allem die politische Linke gewesen, die solche bestehenden Probleme ignorierte und die Artikulation von kritischen Fakten in der Ausländerpolitik stigmatisierte“. Hier schließt sich der Kreis zu Kurths Verharmlosung des deutschen Faschismus.
Am Gedenken an die Opfer der Pogromnacht am 9.11.2012 auf dem jüdischen Friedhof in Erfurt nahm übrigens kein Mitglied der FDP-Landtagsfraktion teil. Die klare Stellungnahme von Wolfgang Nossen, Vorsitzender der Jüdischen Landesgemeinde, wäre für die Herrschaften ohnehin zu viel gewesen. Der hatte betont: „Die Gefahren für die Demokratie kommen aus der Mitte der Gesellschaft.“

Zuerst erschienen in meiner Kolumne "Das Letzte" im Linken Parlamentsreport" Nr. 23/2012.

Mittwoch, Dezember 15, 2010

Großes Hauen und Stechen

Weihnachten herrscht vielerorts „Friedenspflicht“. Doch pünktlich vor dem Fest der Liebe ist in der FDP das große Hauen und Stechen ausgebrochen. Während andere Zeitgenossen mehr oder weniger besinnlich durch weihnachtlich geschmückte Kaufhäuser streifen, ahnt so mancher Bonze der Pünktchenpartei spätestens nach dem dritten Becher Glühwein, wohin die Reise gehen könnte. Seit Monaten nagen die Liberalen an der Fünf-Prozent-Hürde.
Wolfgang Kubicki, FDP-Fraktionschef im Landtag von Schleswig-Holstein, fiel als erster um im liberalen Funktionärs-Mikado. Im erbärmlichen Zustand der FDP will er sich an die „Spätphase der DDR“ erinnert sehen. Der Vergleich ist unsinnig und beleidigt irgendwie so an die 17 Millionen Menschen. Doch nicht aus diesem Grund folgte der freidemokratische Gegenschlag. Wobei jedoch auch Kubickis Konkurrenten nicht sonderlich glücklich agierten. Die Vorsitzende der FDP-Bundestagsfraktion, Birgit Homburger gab ihren Parteifreunden den brutal ehrlichen Rat, die FDP brauche „nicht nur Nörgler und Selbstdarsteller“. Folg man indes Homburgers Logik und greift ihre Formulierung („Nicht nur“) auf, dann bedeutet das wohl, die FDP braucht auch solche Leute. Noch schlimmer: beim Verzicht gerade auf Selbstdarsteller könnte der Laden wahrscheinlich gleich dicht machen.
Patrick Kurth hat sich durch Kubickis Attacke möglicherweise persönlich angesprochen gefühlt. Der „Generalsekretär“ der FDP Thüringen (und „Ostbeauftragte“ der Zwergpartei) fand den Vergleich „völlig unzulässig“. „Die FDP muss Politik machen, anstatt zu reden“, behauptet Kurth. Besser wäre freilich, sie würde beides lassen. Darf man das eigentlich sagen? Kritisch über die FDP zu reden hat derzeit immerhin fast etwas von Leichenschändung...

Der Text ist am 14.12. in meiner Kolumne "Das Letzte" im "Linken Parlamentsreport" (Erfurt) erschienen.