Datenschutzerklärung



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Diese Datenschutzerklärung klärt Sie über die Art, den Umfang und Zweck der Verarbeitung von personenbezogenen Daten (nachfolgend kurz „Daten“) innerhalb unseres Onlineangebotes und der mit ihm verbundenen Webseiten, Funktionen und Inhalte sowie externen Onlinepräsenzen, wie z.B. unser Social Media Profile auf (nachfolgend gemeinsam bezeichnet als „Onlineangebot“). Im Hinblick auf die verwendeten Begrifflichkeiten, wie z.B. „Verarbeitung“ oder „Verantwortlicher“ verweisen wir auf die Definitionen im Art. 4 der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO).



Verantwortlicher

Dr. Stefan Wogawa

Mail st.wogawa@gmail.com

Tel. 0176/23790691

Arten der verarbeiteten Daten:

- Bestandsdaten (z.B., Namen, Adressen).

- Kontaktdaten (z.B., E-Mail, Telefonnummern).

- Inhaltsdaten (z.B., Texteingaben, Fotografien, Videos).

- Nutzungsdaten (z.B., besuchte Webseiten, Interesse an Inhalten, Zugriffszeiten).

- Meta-/Kommunikationsdaten (z.B., Geräte-Informationen, IP-Adressen).

Kategorien betroffener Personen

Besucher und Nutzer des Onlineangebotes (Nachfolgend bezeichnen wir die betroffenen Personen zusammenfassend auch als „Nutzer“).

Zweck der Verarbeitung

- Zurverfügungstellung des Onlineangebotes, seiner Funktionen und Inhalte.

- Beantwortung von Kontaktanfragen und Kommunikation mit Nutzern.

- Sicherheitsmaßnahmen.

- Reichweitenmessung/Marketing

Verwendete Begrifflichkeiten

„Personenbezogene Daten“ sind alle Informationen, die sich auf eine identifizierte oder identifizierbare natürliche Person (im Folgenden „betroffene Person“) beziehen; als identifizierbar wird eine natürliche Person angesehen, die direkt oder indirekt, insbesondere mittels Zuordnung zu einer Kennung wie einem Namen, zu einer Kennnummer, zu Standortdaten, zu einer Online-Kennung (z.B. Cookie) oder zu einem oder mehreren besonderen Merkmalen identifiziert werden kann, die Ausdruck der physischen, physiologischen, genetischen, psychischen, wirtschaftlichen, kulturellen oder sozialen Identität dieser natürlichen Person sind.



„Verarbeitung“ ist jeder mit oder ohne Hilfe automatisierter Verfahren ausgeführte Vorgang oder jede solche Vorgangsreihe im Zusammenhang mit personenbezogenen Daten. Der Begriff reicht weit und umfasst praktisch jeden Umgang mit Daten.



„Pseudonymisierung“ die Verarbeitung personenbezogener Daten in einer Weise, dass die personenbezogenen Daten ohne Hinzuziehung zusätzlicher Informationen nicht mehr einer spezifischen betroffenen Person zugeordnet werden können, sofern diese zusätzlichen Informationen gesondert aufbewahrt werden und technischen und organisatorischen Maßnahmen unterliegen, die gewährleisten, dass die personenbezogenen Daten nicht einer identifizierten oder identifizierbaren natürlichen Person zugewiesen werden.



„Profiling“ jede Art der automatisierten Verarbeitung personenbezogener Daten, die darin besteht, dass diese personenbezogenen Daten verwendet werden, um bestimmte persönliche Aspekte, die sich auf eine natürliche Person beziehen, zu bewerten, insbesondere um Aspekte bezüglich Arbeitsleistung, wirtschaftliche Lage, Gesundheit, persönliche Vorlieben, Interessen, Zuverlässigkeit, Verhalten, Aufenthaltsort oder Ortswechsel dieser natürlichen Person zu analysieren oder vorherzusagen.



Als „Verantwortlicher“ wird die natürliche oder juristische Person, Behörde, Einrichtung oder andere Stelle, die allein oder gemeinsam mit anderen über die Zwecke und Mittel der Verarbeitung von personenbezogenen Daten entscheidet, bezeichnet.



„Auftragsverarbeiter“ eine natürliche oder juristische Person, Behörde, Einrichtung oder andere Stelle, die personenbezogene Daten im Auftrag des Verantwortlichen verarbeitet.

Maßgebliche Rechtsgrundlagen

Nach Maßgabe des Art. 13 DSGVO teilen wir Ihnen die Rechtsgrundlagen unserer Datenverarbeitungen mit. Sofern die Rechtsgrundlage in der Datenschutzerklärung nicht genannt wird, gilt Folgendes: Die Rechtsgrundlage für die Einholung von Einwilligungen ist Art. 6 Abs. 1 lit. a und Art. 7 DSGVO, die Rechtsgrundlage für die Verarbeitung zur Erfüllung unserer Leistungen und Durchführung vertraglicher Maßnahmen sowie Beantwortung von Anfragen ist Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO, die Rechtsgrundlage für die Verarbeitung zur Erfüllung unserer rechtlichen Verpflichtungen ist Art. 6 Abs. 1 lit. c DSGVO, und die Rechtsgrundlage für die Verarbeitung zur Wahrung unserer berechtigten Interessen ist Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO. Für den Fall, dass lebenswichtige Interessen der betroffenen Person oder einer anderen natürlichen Person eine Verarbeitung personenbezogener Daten erforderlich machen, dient Art. 6 Abs. 1 lit. d DSGVO als Rechtsgrundlage.

Sicherheitsmaßnahmen

Wir treffen nach Maßgabe des Art. 32 DSGVO unter Berücksichtigung des Stands der Technik, der Implementierungskosten und der Art, des Umfangs, der Umstände und der Zwecke der Verarbeitung sowie der unterschiedlichen Eintrittswahrscheinlichkeit und Schwere des Risikos für die Rechte und Freiheiten natürlicher Personen, geeignete technische und organisatorische Maßnahmen, um ein dem Risiko angemessenes Schutzniveau zu gewährleisten.



Zu den Maßnahmen gehören insbesondere die Sicherung der Vertraulichkeit, Integrität und Verfügbarkeit von Daten durch Kontrolle des physischen Zugangs zu den Daten, als auch des sie betreffenden Zugriffs, der Eingabe, Weitergabe, der Sicherung der Verfügbarkeit und ihrer Trennung. Des Weiteren haben wir Verfahren eingerichtet, die eine Wahrnehmung von Betroffenenrechten, Löschung von Daten und Reaktion auf Gefährdung der Daten gewährleisten. Ferner berücksichtigen wir den Schutz personenbezogener Daten bereits bei der Entwicklung, bzw. Auswahl von Hardware, Software sowie Verfahren, entsprechend dem Prinzip des Datenschutzes durch Technikgestaltung und durch datenschutzfreundliche Voreinstellungen (Art. 25 DSGVO).

Zusammenarbeit mit Auftragsverarbeitern und Dritten

Sofern wir im Rahmen unserer Verarbeitung Daten gegenüber anderen Personen und Unternehmen (Auftragsverarbeitern oder Dritten) offenbaren, sie an diese übermitteln oder ihnen sonst Zugriff auf die Daten gewähren, erfolgt dies nur auf Grundlage einer gesetzlichen Erlaubnis (z.B. wenn eine Übermittlung der Daten an Dritte, wie an Zahlungsdienstleister, gem. Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO zur Vertragserfüllung erforderlich ist), Sie eingewilligt haben, eine rechtliche Verpflichtung dies vorsieht oder auf Grundlage unserer berechtigten Interessen (z.B. beim Einsatz von Beauftragten, Webhostern, etc.).



Sofern wir Dritte mit der Verarbeitung von Daten auf Grundlage eines sog. „Auftragsverarbeitungsvertrages“ beauftragen, geschieht dies auf Grundlage des Art. 28 DSGVO.

Übermittlungen in Drittländer

Sofern wir Daten in einem Drittland (d.h. außerhalb der Europäischen Union (EU) oder des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR)) verarbeiten oder dies im Rahmen der Inanspruchnahme von Diensten Dritter oder Offenlegung, bzw. Übermittlung von Daten an Dritte geschieht, erfolgt dies nur, wenn es zur Erfüllung unserer (vor)vertraglichen Pflichten, auf Grundlage Ihrer Einwilligung, aufgrund einer rechtlichen Verpflichtung oder auf Grundlage unserer berechtigten Interessen geschieht. Vorbehaltlich gesetzlicher oder vertraglicher Erlaubnisse, verarbeiten oder lassen wir die Daten in einem Drittland nur beim Vorliegen der besonderen Voraussetzungen der Art. 44 ff. DSGVO verarbeiten. D.h. die Verarbeitung erfolgt z.B. auf Grundlage besonderer Garantien, wie der offiziell anerkannten Feststellung eines der EU entsprechenden Datenschutzniveaus (z.B. für die USA durch das „Privacy Shield“) oder Beachtung offiziell anerkannter spezieller vertraglicher Verpflichtungen (so genannte „Standardvertragsklauseln“).

Rechte der betroffenen Personen

Sie haben das Recht, eine Bestätigung darüber zu verlangen, ob betreffende Daten verarbeitet werden und auf Auskunft über diese Daten sowie auf weitere Informationen und Kopie der Daten entsprechend Art. 15 DSGVO.



Sie haben entsprechend. Art. 16 DSGVO das Recht, die Vervollständigung der Sie betreffenden Daten oder die Berichtigung der Sie betreffenden unrichtigen Daten zu verlangen.



Sie haben nach Maßgabe des Art. 17 DSGVO das Recht zu verlangen, dass betreffende Daten unverzüglich gelöscht werden, bzw. alternativ nach Maßgabe des Art. 18 DSGVO eine Einschränkung der Verarbeitung der Daten zu verlangen.



Sie haben das Recht zu verlangen, dass die Sie betreffenden Daten, die Sie uns bereitgestellt haben nach Maßgabe des Art. 20 DSGVO zu erhalten und deren Übermittlung an andere Verantwortliche zu fordern.



Sie haben ferner gem. Art. 77 DSGVO das Recht, eine Beschwerde bei der zuständigen Aufsichtsbehörde einzureichen.

Widerrufsrecht

Sie haben das Recht, erteilte Einwilligungen gem. Art. 7 Abs. 3 DSGVO mit Wirkung für die Zukunft zu widerrufen

Widerspruchsrecht

Sie können der künftigen Verarbeitung der Sie betreffenden Daten nach Maßgabe des Art. 21 DSGVO jederzeit widersprechen. Der Widerspruch kann insbesondere gegen die Verarbeitung für Zwecke der Direktwerbung erfolgen.

Cookies und Widerspruchsrecht bei Direktwerbung

Als „Cookies“ werden kleine Dateien bezeichnet, die auf Rechnern der Nutzer gespeichert werden. Innerhalb der Cookies können unterschiedliche Angaben gespeichert werden. Ein Cookie dient primär dazu, die Angaben zu einem Nutzer (bzw. dem Gerät auf dem das Cookie gespeichert ist) während oder auch nach seinem Besuch innerhalb eines Onlineangebotes zu speichern. Als temporäre Cookies, bzw. „Session-Cookies“ oder „transiente Cookies“, werden Cookies bezeichnet, die gelöscht werden, nachdem ein Nutzer ein Onlineangebot verlässt und seinen Browser schließt. In einem solchen Cookie kann z.B. der Inhalt eines Warenkorbs in einem Onlineshop oder ein Login-Status gespeichert werden. Als „permanent“ oder „persistent“ werden Cookies bezeichnet, die auch nach dem Schließen des Browsers gespeichert bleiben. So kann z.B. der Login-Status gespeichert werden, wenn die Nutzer diese nach mehreren Tagen aufsuchen. Ebenso können in einem solchen Cookie die Interessen der Nutzer gespeichert werden, die für Reichweitenmessung oder Marketingzwecke verwendet werden. Als „Third-Party-Cookie“ werden Cookies bezeichnet, die von anderen Anbietern als dem Verantwortlichen, der das Onlineangebot betreibt, angeboten werden (andernfalls, wenn es nur dessen Cookies sind spricht man von „First-Party Cookies“).



Wir können temporäre und permanente Cookies einsetzen und klären hierüber im Rahmen unserer Datenschutzerklärung auf.



Falls die Nutzer nicht möchten, dass Cookies auf ihrem Rechner gespeichert werden, werden sie gebeten die entsprechende Option in den Systemeinstellungen ihres Browsers zu deaktivieren. Gespeicherte Cookies können in den Systemeinstellungen des Browsers gelöscht werden. Der Ausschluss von Cookies kann zu Funktionseinschränkungen dieses Onlineangebotes führen.



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Löschung von Daten

Die von uns verarbeiteten Daten werden nach Maßgabe der Art. 17 und 18 DSGVO gelöscht oder in ihrer Verarbeitung eingeschränkt. Sofern nicht im Rahmen dieser Datenschutzerklärung ausdrücklich angegeben, werden die bei uns gespeicherten Daten gelöscht, sobald sie für ihre Zweckbestimmung nicht mehr erforderlich sind und der Löschung keine gesetzlichen Aufbewahrungspflichten entgegenstehen. Sofern die Daten nicht gelöscht werden, weil sie für andere und gesetzlich zulässige Zwecke erforderlich sind, wird deren Verarbeitung eingeschränkt. D.h. die Daten werden gesperrt und nicht für andere Zwecke verarbeitet. Das gilt z.B. für Daten, die aus handels- oder steuerrechtlichen Gründen aufbewahrt werden müssen.



Nach gesetzlichen Vorgaben in Deutschland, erfolgt die Aufbewahrung insbesondere für 10 Jahre gemäß §§ 147 Abs. 1 AO, 257 Abs. 1 Nr. 1 und 4, Abs. 4 HGB (Bücher, Aufzeichnungen, Lageberichte, Buchungsbelege, Handelsbücher, für Besteuerung relevanter Unterlagen, etc.) und 6 Jahre gemäß § 257 Abs. 1 Nr. 2 und 3, Abs. 4 HGB (Handelsbriefe).



Nach gesetzlichen Vorgaben in Österreich erfolgt die Aufbewahrung insbesondere für 7 J gemäß § 132 Abs. 1 BAO (Buchhaltungsunterlagen, Belege/Rechnungen, Konten, Belege, Geschäftspapiere, Aufstellung der Einnahmen und Ausgaben, etc.), für 22 Jahre im Zusammenhang mit Grundstücken und für 10 Jahre bei Unterlagen im Zusammenhang mit elektronisch erbrachten Leistungen, Telekommunikations-, Rundfunk- und Fernsehleistungen, die an Nichtunternehmer in EU-Mitgliedstaaten erbracht werden und für die der Mini-One-Stop-Shop (MOSS) in Anspruch genommen wird.

Kommentare und Beiträge

Wenn Nutzer Kommentare oder sonstige Beiträge hinterlassen, können ihre IP-Adressen auf Grundlage unserer berechtigten Interessen im Sinne des Art. 6 Abs. 1 lit. f. DSGVO für 7 Tage gespeichert werden. Das erfolgt zu unserer Sicherheit, falls jemand in Kommentaren und Beiträgen widerrechtliche Inhalte hinterlässt (Beleidigungen, verbotene politische Propaganda, etc.). In diesem Fall können wir selbst für den Kommentar oder Beitrag belangt werden und sind daher an der Identität des Verfassers interessiert.



Des Weiteren behalten wir uns vor, auf Grundlage unserer berechtigten Interessen gem. Art. 6 Abs. 1 lit. f. DSGVO, die Angaben der Nutzer zwecks Spamerkennung zu verarbeiten.



Auf derselben Rechtsgrundlage behalten wir uns vor, im Fall von Umfragen die IP-Adressen der Nutzer für deren Dauer zu speichern und Cookis zu verwenden, um Mehrfachabstimmungen zu vermeiden.



Die im Rahmen der Kommentare und Beiträge angegebenen Daten, werden von uns bis zum Widerspruch der Nutzer dauerhaft gespeichert.

Abruf von Emojis und Smilies

Innerhalb unseres WordPress-Blogs werden grafische Emojis (bzw. Smilies), d.h. kleine grafische Dateien, die Gefühle ausdrücken, eingesetzt, die von externen Servern bezogen werden. Hierbei erheben die Anbieter der Server, die IP-Adressen der Nutzer. Dies ist notwendig, damit die Emojie-Dateien an die Browser der Nutzer übermittelt werden können. Der Emojie-Service wird von der Automattic Inc., 60 29th Street #343, San Francisco, CA 94110, USA, angeboten. Datenschutzhinweise von Automattic: https://automattic.com/privacy/. Die verwendeten Server-Domains sind s.w.org und twemoji.maxcdn.com, wobei es sich unseres Wissens nach um sog. Content-Delivery-Networks handelt, also Server, die lediglich einer schnellen und sicheren Übermittlung der Dateien dienen und die personenbezogenen Daten der Nutzer nach der Übermittlung gelöscht werden.



Die Nutzung der Emojis erfolgt auf Grundlage unserer berechtigten Interessen, d.h. Interesse an einer attraktiven Gestaltung unseres Onlineangebotes gem. Art. 6 Abs. 1 lit. f. DSGVO.

Erstellt mit Datenschutz-Generator.de von RA Dr. Thomas Schwenke
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Donnerstag, Oktober 04, 2018

Siemens: AfD an Peinlichkeit nicht zu überbieten

Siemens streicht in Erfurt 200 Stellen – schlimm für die Betroffenen und für die Stadt. An Peinlichkeit nicht zu überbieten ist die Pressemitteilung der AfD-Fraktion zu diesem Thema. Dort lamentiert der Wirtschaftsideologe Thomas Rudy: die „Landesregierung und Siemens hätten ihrer Verantwortung für den Standort Erfurt gerecht werden und ein tragendes Konzept für den Erhalt und Ausbau von Arbeitsplätzen erarbeiten können“. Das ist nun merkwürdig, hatte doch derselbe Rudy während einer gemeinsam beantragten Aktuellen Stunde von CDU, LINKE, SPD und Grünen im November 2017 zu Siemens behauptet, der Wirtschaftsminister könne ja den Erhalt des Werkes fordern, „aber letztlich handelt es sich um eine unternehmerische Entscheidung“.
In der Pressemitteilung jammert Rudy weiter: „Beide haben dies nicht getan und sich damit auch der Fürsorgepflicht gegenüber den Arbeitnehmern entzogen.“ Das ist entweder für einen Abgeordneten groteske Unkenntnis oder schlicht gelogen. Von der Linksfraktion beantragt, stand im Dezember 2017 das Thema „Beschäftigte in Thüringen vor arbeitnehmerfeindlicher Politik wie bei Siemens Erfurt (...) schützen“ ein weiteres Mal als Aktuelle Stunde auf der Tagesordnung des Landtags.
Dort schwadronierte Björn Höcke höchstselbst auch über die „von den Altparteien befürworteten Russlandsanktionen“. Das ist keinesfalls „Mut zur Wahrheit“, hat doch Ministerpräsident Bodo Ramelow die Wirtschaftssanktionen oft kritisiert, die Linksfraktion im Bundestag „Keine Verlängerung der Sanktionen“ beantragt. Auch der CDU-Landesvorsitzende Mike Mohring, das sei hier erwähnt, hat mehrfach zumindest für die Lockerung der Wirtschaftssanktionen plädiert.

Auch erschienen als Gastkommentar im Linken Parlamentsreport Nr. 19/2018.

Mittwoch, Juni 06, 2018

Nur ein Etikettenschwindel?

Die Bundesregierung aus CDU/CSU und SPD will „Vollbeschäftigung erreichen“. So heißt es im Koalitionsvertrag. Ziel sei zudem der „Abbau von Langzeitarbeitslosigkeit“. Angekündigt wird: „4 Milliarden Euro zusätzlich für neue Chancen in einem sozialen Arbeitsmarkt für langzeitarbeitslose Bürgerinnen und Bürger“.
Auch letztgenannte Absicht ist ausdrücklich zu begrüßen. Thüringen ist hier freilich viel weiter. Der Freistaat finanziert ein solches Projekt, um Langzeitarbeitslosen und Menschen mit mehreren Vermittlungshemmnissen aktiv Möglichkeiten der Teilhabe am Erwerbsleben zu erschließen. Der Bund hatte bisher nichts Gleichwertiges.
Im März war eine auch von Thüringen initiierte Entschließung zur aufgabengerechten Mittelausstattung der Jobcenter im Bundesrat beschlossen worden. Sie fordert die Bundesregierung auf, beim Haushalt für 2018 und die Folgejahre für eine aufgabengerechte Mittelausstattung der Jobcenter zu sorgen – für Leistungen zur Eingliederung in Arbeit sowie zur Finanzierung der Verwaltungskosten.
Hintergrund ist, dass seit Jahren mehr als 90 Prozent der Jobcenter zur Deckung ihrer Verwaltungskosten Mittel aus dem Budget zur Eingliederung in Arbeit umschichten müssen, da die
Verwaltungsausgaben nicht auskömmlich finanziert sind. Doch gerade für Langzeitarbeitslose ist eine intensive Betreuung durch Mitarbeiter des Jobcenters notwendig, was zu den Verwaltungskosten zählt.
Die Bundesregierung hat in einer Stellungnahme an den Bundesrat auf den Koalitionsvertrag und die zusätzlichen Mittel für den sozialen Arbeitsmarkt verwiesen. Doch falls auch diese wieder bloß zur Deckung der Verwaltungskosten umgeschichtet werden, bleibt die Ankündigung im Koalitionsvertrag ein Etikettenschwindel.

Auch erschienen als Gastkommentar im Linken Parlamentsreport Nr. 11/2018.

Donnerstag, Februar 15, 2018

Eigene Projekte

Die Arbeitslosenquote in Thüringen lag im Durchschnitt des Jahres 2017 bei 6,1Prozent. Das war der bisher niedrigste Jahreswert für den Freistaat überhaupt; 2016 waren es noch 6,7 Prozent, 2015 sogar 7,4 Prozent. Thüringen ist damit ostdeutscher Spitzenreiter.
In den sozialen Netzwerken entspann sich eine Debatte. Angesichts positiver Bilanzen – neben der guten Arbeitsmarktsituation hatte die Thüringer Landeskasse zum Jahresende 2017 mit fast 897 Millionen Euro einen hohen Überschuss, ein Teil wird genutzt, Schulden der CDU-Regierungsjahre zu tilgen – wurde nach deren Gründen gefragt. Das geschehe „Dank der guten Arbeit und geschaffenen Rahmenbedingungen der von Angela Merkel geführten Bundesregierung“, behauptete ein CDU-Funktionär aus Thüringen. Das war bemerkenswert, erteilte selbiger Funktionär seiner Partei und der Vorsitzenden Merkel doch nahezu zeitgleich in einer Zeitschrift „Lektionen“ (so nannte er es wirklich) über den weiteren Kurs, darunter die: Ein „Kein weiter so“ habe seine Berechtigung. Also wie nun, Herr Mohring (um den handelte es sich)? Gute Arbeit der CDU oder „Kein weiter so“ der CDU?
Natürlich spielt die gute Konjunktur eine Rolle. Aber Thüringen kann stolz auf eigene Projekte sein. Das sollte man sich von der Opposition nicht schlechtreden lassen. In der Arbeitsmarktpolitik entwickelt sich der Öffentlich geförderte Beschäftigungssektor kontinuierlich zum Erfolgsmodell. Ein dort modellhaft erprobtes innovatives Element, der „Passiv-Aktiv-Transfer“ (PAT), wird sogar zum „Exportschlager“: im Sondierungspapier von CDU/CSU und SPD steht, dass die im Falle einer neuen Koalition den PAT bundesweit ermöglichen wollen. Bisher war das blockiert worden, von einem Finanzminister namens Schäuble, CDU.
 
Auch erschienen als Gastbeitrag im Linken Parlamentsreport Nr. 3/2018.

Freitag, Januar 19, 2018

Opposition ist was?

Der Satz „Opposition ist Mist“ stammt vom ehemaligen SPD-Vorsitzenden Franz Müntefering, der ihn während eines Sonderparteitags am 21. März 2004 äußerte. Müntefering ist ansonsten nicht als begnadeter Aphoristiker bekannt. Sein Bonmot von 2009, „Ich bleibe dabei: Dass wir oft an Wahlkampfaussagen gemessen werden, ist nicht gerecht“, wirkt eher unfreiwillig komisch (oder tragisch, je nachdem).
Das Wort Opposition selbst stammt vom lateinischen „oppositio“ ‚ was „Entgegensetzung“ oder „das Entgegengesetzte“ meint (das lateinische „opponere“ bedeutet „sich entgegenstellen“). In der Politik ist die Opposition also schlicht die personifizierte Konkurrenz der Regierung. In der Thüringer Landesverfassung wird auf deren große Bedeutung verwiesen: „Parlamentarische Opposition ist ein grundlegender Bestandteil der parlamentarischen Demokratie“ (Artikel 59). Oppositionsfraktionen haben nach Landesverfassung nicht nur „das Recht auf Chancengleichheit“ sondern auch „Anspruch auf eine zur Erfüllung ihrer besonderen Aufgaben erforderliche Ausstattung“.
Wie alles menschliche Tun kann Opposition gut oder schlecht, geschickt oder ungeschickt ausgeführt werden (der spanische Jesuit und Moralphilosoph Baltasar Gracián y Morales hat einmal gesagt „Ein Weiser nutzt seine Feinde besser als ein Narr seine Freunde“).
In einem aktuellen Doppelinterview in der Wochenzeitung „Die Zeit“ äußert sich einer der Befragten, der Ehrenvorsitzende der größten Oppositionspartei in Thüringen, Bernhard Vogel (CDU), in Richtung des zweiten Interviewten, Mike Mohring. Dabei definiert er sehr anschaulich: „Eine Opposition ist dazu da, zu kritisieren. Aber sie darf sich nicht aufs Wadenbeißen konzentrieren, Mike, sondern muss Alternativen aufzeigen.“ Dem ist kaum etwas hinzuzufügen.

Auch erschienen als Gastbeitrag im Linken Parlamentsreport Nr. 1/2018.

Freitag, Dezember 02, 2016

Gebietsreform, ein CDU-Märchen

Es war einmal, da hatte Thüringen noch 350.000 Einwohner mehr als heute, aber auch mehr als doppelt so viele Landkreise.
Da beschlossen die regierenden Parteien CDU und FDP, den ländlichen Raum anzugreifen. Finstere Schurken waren schnell gefunden, die als "Expertenkommission" diktierten, die Landkreise von 35 auf 17 zu reduzieren. Schaurig drang es aus Grüften unter der Staatskanzlei. Im Landtag stimmte die CDU/FDP-Mehrheit brutal für die Vernichtung der Heimat. Im Schreckensjahr 1994, zu dessen Beginn ein abscheulicher Komet am Himmel zu sehen war, sollte es soweit sein.
Doch es regte sich Widerstand. Bürgermeister, denen es nicht um ihren Posten ging, verbündeten sich mit Rechtsanwälten, denen es nicht ums Geschäft ging, und kündigten den Schergen der Regierung Klagen an. Das wackere Eichsfeld drohte mit dem Wechsel nach Niedersachsen, Südthüringen wollte nach Bayern. Die Opposition aus SPD, PDS und Grünen tat das einzig Vernünftige und stellte der Regierung ein Ultimatum: sie werde überhaupt nur mit ihr sprechen, wenn der Landtagsbeschluss kassiert werde!
Ministerpräsident Vogel zog daraufhin im Büßerhemd zum Landtag und bat seine Koalition unter Tränen, das Gesetz zurückzunehmen. Das geschah einstimmig. In die Landesverfassung wurde eine Ewigkeitsgarantie für Kommunalstrukturen aufgenommen. Die Expertenkommission jagte man aus dem Land. Das Eichsfeld bekam Autonomie und hat einen Botschafter im Vatikan. Südthüringer Kommunen dürfen ihrem Namen ein a. W. Ä. anhängen (für "am Weißwurst-Äquator").
Die CDU löste sich aus Scham auf. Die FDP war schon weitgehend politisch ausgestorben. Fröhlich fassten sich alle an den Händen und tanzten in Baströcken in ihren Kreisfarben. Und das tun sie noch heute.

Erscheint auch in meiner Kolumne "Nebenbei notiert" im Linken Parlamentsreport.

Dienstag, November 01, 2016

Elektromobilität im Fokus

„Die Koalition setzt sich für die Förderung der Elektromobilität ein, sowohl beim öffentlichen
Verkehr als auch beim Individualverkehr“, heißt es im Koalitionsvertrag von DIE LINKE, SPD und Grünen in Thüringen. Die Landesregierung soll nicht nur einen Infrastrukturplan e-Mobilität erarbeiten. Die Forschungsförderung in den Bereichen moderne und  ökologische  Verkehrssysteme und Antriebstechnologien stellt eine Priorität dar.
Mit ihrem neuen Professor für Angewandte Elektrochemie stößt die Friedrich-Schiller-Universität Jena genau in diesen Komplex vor. Prof. Dr. Andrea Balducci forscht zu „Superkondensatoren“, zu elektrochemischen Speichersystemen, die ihre gespeicherte Energie extrem schnell wieder abgeben können.
Ein wichtiges Anwendungsfeld dieser Superkondensatoren liegt bei der Elektromobilität. Balducci will die schnellen Energiespeicher leistungsfähiger, kostengünstiger und sicherer machen. Ein Weg dazu ist der Einsatz innovativer Materialien. Zu ihnen zählen flüssige Salze, die aufgrund ihrer chemischen Eigenschaften den Einsatz der Superkondensatoren auch unter extremen Bedingungen möglich machen. Institutionell ist seine Forschung am Jenaer „Center for Energy and Environmental Chemistry“ angesiedelt, das gemeinsam von der Universität und dem Fraunhofer IKTS Hermsdorf / Dresden betrieben wird. Die internationale Bedeutung des Standorts wird auch daran deutlich, dass sich im Juli 2017 die weltweit führenden Forscher auf dem Gebiet der Superkondensatoren zu einem Symposium in Jena treffen werden.
Der aktuelle Weltrekord in Sachen Beschleunigung von Null auf Hundert liegt bei Automobilen derzeit bei nur anderthalb Sekunden, wie die Universität Jena mitteilt. Gehalten wird er übrigens von einem Elektrofahrzeug.

Erscheint auch in meiner Kolumne "Nebenbei notiert" im Linken Parlamentsreport.

Dienstag, Mai 17, 2016

Rechercheschwäche bei der OTZ

Unter dem Titel „Sehschwäche auf dem Auge links“ berichtet die Ostthüringer Zeitung (OTZ) am 13.5. über eine Veranstaltung der CDU-nahen Konrad-Adenauer-Stiftung in Stadtroda. Referent Christoph Bernstiel wird in der OTZ vorgestellt als Experte, als „Politikwissenschaftler und-berater aus Halle“. Nach einem stimmungsvollen Texteinstieg legt man bei der OTZ mit Bernstiel pur los: „Sind die Medien auf dem linken Auge blind?“, der Titel seines Vortrags ist für ihn nur eine rhetorische Frage. Natürlich – jedenfalls dann, wenn man der Intention des OTZ-Artikels folgt, der die Aussagen Bernstiels nirgends hinterfragt (und sogar den verschwörungstheoretischen Unsinn kolportiert, die SPD nehme womöglich über ihre Medienholding Einfluss auf derartige Berichte).
Zitiert wird in der OTZ auch der unvermeidliche Wolfgang Fiedler (neben 13 Zuhörern bei der Veranstaltung anwesend), der ansonsten als eine Art Bespitzelungsfetischist der CDU-Landtagsfraktion in jedes Mikrophon seinen Ruf nach mehr Geheimdienst („V-Leute“) greint.
Besonders sorgfältig hat man bei der OTZ nicht recherchiert. Ein wichtiges Detail über Bernstiehl, den  „Politikwissenschaftler und-berater aus Halle an der Saale“ wurde „vergessen“: er ist langjähriger CDU-Funktionär, derzeit Mitglied im „Landesfachausschuss Medien“ der CDU Sachsen-Anhalt und Stadtratsmitglied in Halle. Bereits für 2005  vermeldet sein Lebenslauf: „Eintritt in die CDU und die Junge Union, Ernennung zum Extremismusbeauftragten der CDU Bernburg“. Es sei für ihn „logisch“ gewesen, schreibt Bernstiel auf seiner Homepage, „gleich zu Beginn meines Studiums, eine politische Heimat zu suchen. Diese fand ich in der CDU.“ Schönes Detail. Die Leserinnen und Leser des CDU-Artikels erfahren nur leider nichts davon.

Anmerkung: Den Titel „Sehschwäche auf dem Auge links“ trägt der Artikel in der Printversion. Der Titel der verlinkten Online-Fassung lautet "Erfurter Tagung: Linksextremismus oft ausgeblendet" und ist unsinnig - denn die Tagung fand, wie dann im Artikeltext nachzulesen ist, in Stadtroda statt.

Erscheint auch in  meiner Kolumne "Nebenbei notiert" im Linken Parlamentsreport.

Dienstag, Mai 03, 2016

TTIP: CDU ohne Sinn und Verstand

Die Regierung der USA, so zeigt es der an die Öffentlichkeit gelangte Verhandlungsstand, üben beim „Transatlantischen Freihandelsabkommen“ (TTIP) erheblichen Druck auf die EU aus, als habe sie es mit Vasallen zu tun und nicht mit Verhandlungspartnern. Greenpeace hat 13 geheime TTIP-Verhandlungskapitel ins Internet gestellt, inhaltlich etwa die Hälfte des gesamten Abkommens. Doch Bundeskanzlerin Angela Merkel (CDU) verteidigt großzügig die TTIP innewohnende Kapitulation vor den Interessen der USA : „Wir halten den zügigen Abschluss eines ehrgeizigen Abkommens für sehr wichtig“, lässt sie den Medien über ihren Regierungssprecher ausrichten. Dabei handle es sich um die „einhellige Meinung“ der gesamten Bundesregierung. Merkel habe ihre Position US-Präsident Obama bereits bei dessen jüngsten Deutschland-Besuch kundgetan. Man darf sicher sein, dass das angemessen devot erfolgte.
CDU-Politiker werfen Nebelkerzen, spielen die Bedeutung der bekannt gewordenen Dokumente herunter. Ebenso agiert Wirtschaftsminister Sigmar Gabriel (SPD), dessen Ministerium innerhalb der Regierung beim Thema TTIP die Federführung hat. Gabriel will das Abkommen.
Geradezu ohne Sinn und Verstand äußerte sich am 28.4., kurz vor Bekanntwerden der TTIP-Dokumente, die CDU-Fraktion im Thüringer Landtag. „Wer sich auf die Fahnen schreibt, wir können Mittelstand, muss auch Ja zu TTIP sagen“, behauptete der wirtschaftspolitische Sprecher Mario Voigt in Richtung und warnte vor „Angstmacherei“. Erneut präsentiert sich die CDU Thüringen als Verein von Parteisoldaten und politischen Leichtmatrosen ohne eigenen Gestaltungsanspruch. Verkauft die EU Europa an die USA? Merkel, Gabriel und Voigt geht es jedenfalls nur noch um den Preis.

Erscheint auch in meiner Kolumne "Nebenbei notiert" im Linken Parlamentsreport.

Dienstag, Januar 12, 2016

Immer mehr „Datenkraken“

„Daten sind die Rohstoffe des 21. Jahrhunderts“, hat ein Redenschreiber für Angela Merkel notiert. Wohl wahr! Die Autoindustrie etwa bereite sich darauf vor, dass „Daten aus dem vernetzten Fahrzeug zum großen Geschäft werden“, berichtet das Portal „Heise“. Die deutschen Hersteller Daimler, Audi und BMW geben laut „Heise“ 2,8 Milliarden aus, um mitzumischen. Übernommen haben sie den Kartendienst „Here“, der als Plattform zwischen vernetzten Fahrzeugen vorgesehen sei, die Informationen über Glatteis, Unfälle, Schlaglöcher oder Staus registrieren, die dann an andere Autos gehen. Das bedeute einen Vorteil gegenüber dem großen Konkurrenten Google, der meist von den präzisen Daten aus dem Auto ausgeschlossen sei. Wer die Kontrolle über das Datenmanagement habe, „wird der König sein“, so der Chef des US-Konzerns Harman, Dinesh Paliwal.
Auch in der Politik? Als Vorbild gelten gemeinhin die digitalen Wahlkampfinstrumente von Barak Obama. Gerade die haben in den USA indes zu einem Eklat bei den Demokraten geführt, wie das Portal „politik-digital“ anmerkt. In den USA müssen sich Bürger zur Teilnahme an den Vorwahlen registrieren. Die Vorwahlkampagnen von Bernie Sanders und Hillary Clinton nutzen die Datenbank der Demokratischen Partei. Ein Fehler habe es Mitarbeitern von Sanders ermöglicht, „einen kurzen Einblick in das Datenmaterial der Clinton-Kampagne“ zu nehmen. Laut „Heise“  sei sogar eine Datenbank mit Informationen von 191 Millionen US-Wählern zeitweise öffentlich zugänglich“ gewesen.
In Deutschland haben CDU und SPD inzwischen die Erhebung von E-Mail-Adressen zum zentralen Bestandteil ihrer Websites gemacht, betont „politik-digital“, die SPD setzt auf eine datenbasierte Kampagnen. Bleibt zu hoffen, dass der Datenschutz Schritt hält.
Erscheint auch in meiner Kolumne "Nebenbei notiert" im Linken Parlamentsreport Nr. 1/2016.

Donnerstag, Oktober 01, 2015

Das Land hat sich verändert

Vor gut einem Jahr, am 14. September 2014, wurde der Landtag neu gewählt. Im Ergebnis hat sich das Land verändert. Eine Dreierkoalition hat die CDU, die seit 1990 regierte und sich zunehmend als Staatspartei zelebrierte, endlich in die Opposition geschickt – unter bundesweiter Aufmerksamkeit. Erstmals kam eine Landesregierung unter Führung der LINKEN ins Amt.
Die Koalition bleibt, das zeigen aktuelle Umfragen, stabil. Ministerpräsident Bodo Ramelow verfügt über eine hohe (und ansteigende) Popularität, 58 % der Wähler sind zufrieden mit seiner Arbeit (auch 51 % der CDU-Anhänger). Die Koalition agiert auf Augenhöhe, inhaltliche Differenzen – die bei drei Partnern nicht ausbleiben – werden konstruktiv debattiert, im Vordergrund steht die gemeinsame Suche nach Lösungen.
Die CDU tut sich in der Opposition schwer. Thematische Schwerpunkte folgen populistischem Kalkül. Wenig glaubwürdig sind Versuche, sich bei Themen, die sie über Jahre ausgesessen hat, an die Spitze der Bewegung zu setzen. Durch Partei und Fraktion geht ein Riss, der nur als brüchiger Burgfrieden gekittet ist.
Die AfD hat alle Befürchtungen bestätigt. Sie pendelt zwischen Chaos – ein Abgeordneter wurde inzwischen ausgeschlossen, zwei sind ausgetreten, bei drei Abgeordneten hat das verantwortliche Landtagsgremium die parlamentarische Immunität aufgehoben, um staatsanwaltliche Ermittlungen (in zwei Fällen wegen Betrugsvorwürfen) zu ermöglichen – und Demagogie, oszilliert zwischen ideologischer Verbohrtheit und Hass. Selbst die CDU, in der man Ende 2014 noch mit einem Bündnis liebäugelte, hat das wohl erkannt: in der Plenarsitzung vom 9. bis 11. September erhielt die AfD keine einzige Stimme aus anderen Fraktionen für ihre Anträge.

Auch erschienen in meiner Kolumne "Nebenbei notiert" im Linken Parlamentsreport Nr. 19/2015.

Mittwoch, April 29, 2015

Unmoralische Angebote

Heute ein paar Mediensplitter. Da wird die Einstellung des Ermittlungsverfahrens zu den Bestechungsvorwürfen im Zusammenhang mit der Wahl von Bodo Ramelow zum Ministerpräsidenten vermeldet. Ermittelt wurde im CDU-Umfeld. Zwei SPD-Abgeordnete hatten berichtet, „unmoralische Angebot“ erhalten zu haben.
Doch die Generalstaatsanwaltschaft geht ausdrücklich davon aus, dass es Angebote an die SPD-Abgeordneten gab. Diese seien jedoch zu vage gewesen, um den Straftatbestand der Bestechung zu erfüllen. Daran sollten die in der CDU denken, die jetzt eine „Entschuldigung“ fordern. Moralisch integer zu handeln sieht anders aus. Wenigstens amüsant agiert da noch der CDU-Bundestagsabgeordnete Christian Hirte. Der ist nicht nur Jurist, sondern auch Humorist. Er bringt es fertig, die dubiosen Hinterzimmergespräche mit den Koalitionsverhandlungen von Rot-Rot-Grün gleichzusetzen. Klar ist inzwischen wohl auch, dass der DDR-Nationalpreisträger und frühere SPD-Landesvorsitzende Gerd Schuchardt vor der Ramelow-Wahl einen Teil dieser Arbeit für die CDU gemacht hat.
Kaum noch eine Nachricht, weil typisch: die Niedriglohnfanatiker der CDU-Thüringen, die über Jahre den letzten Platz des Freistaats in der Lohnentwicklung als „Standortvorteil“ bejubelt hatten, gönnen den Beschäftigten nicht einmal den Mindestlohn; dieser „entpuppt sich als Bürokratiemonster“, jammern sie jetzt.
Das ist in etwa so lächerlich wie die Frankfurter Allgemeine Zeitung. Die befürchtet aktuell, es gerate das „Schulsystem ins Wanken“. Weil zu viele Schüler das Abitur machen. Witzig: Das dröge Zentralorgan pensionierter westdeutscher Gymnasiallehrer warnt vor einem vermeintlichen „Gymnasial- und Akademisierungswahn“. Wie ich das nenne? Die Spießbürgerlichkeit frisst ihre Kinder.

Auch erschienen in meiner Kolumne "Nebenbei notiert" im Linken Parlamentsreport Nr. 8/2015.

Donnerstag, Februar 26, 2015

Münchbergs Ohren

Populismus hat oft nur eine kurze Halbwertszeit. Das müsste sich jetzt wieder Hans-Helmut Münchberg hinter die Ohren schreiben, der Landrat im Weimarer Land. Wegen des Regierungswechsels in Thüringen sei der Neubau einer Grundschule in Bad Berka gefährdet, so seine krude Behauptung.
In Bad Berka ist fraglos ein solcher Neubau dringend nötig, Bedarf besteht seit Jahren. Das eigentliche Problem ist nicht der Regierungswechsel, das wird beim Provisorium eines Sportcontainers am derzeitigen Grundschulstandort Hexenberg deutlich. Es war für maximal fünf Jahre vorgesehen, bildet inzwischen aber seit wesentlich längerer Zeit die bescheidene Basis für den Sportunterricht. Daran ist keine neue Landesregierung die Schuld. Schulträger ist der Kreis, dort hat man die Situation ausgesessen. Die Verwaltung leitet seit zwei Jahrzehnten Münchberg. Der versucht mit seinem Vorstoß wohl, von eigenen Versäumnissen abzulenken.
Und das ziemlich ungeschickt. Münchbergs Hinweis auf den noch nicht bestehenden Landeshaushalt 2015 ist nämlich kompletter Unsinn. Der Landkreis hat ausweichlich des Kreishaushalts in diesem Jahr für die neue Grundschule in Bad Berka nur Planung und Projektierung im Umfang von 50.000 Euro vor. Landeszuschüsse sind für den Grundschulbau in Bad Berka laut Kreishaushalt erst 2017 vorgesehen. Münchbergs Behauptung ist völlig aus der Luft gegriffene Panikmache.
Im Koalitionsvertrag von Linken, SPD und Grünen ist vereinbart, dass pro Jahr 30 Millionen Euro zusätzlich zu bestehenden Programmen in den Schulbau- und die Schulsanierung fließen (durch das „Kommunalfinanzübergangsgesetz“ stehen auch 2015 ergänzende Mittel zur Verfügung). Seine Hausaufgaben muss jetzt erst einmal Münchberg machen.  Oder ihm werden – symbolisch – die Ohren langezogen!

Auch erschienen in meiner Kolumne "Nebenbei notiert" im Linken Parlamentsreport Nr. 4/2015.

Samstag, November 08, 2014

Gaucks Prüfung

Der Bundespräsident, das sei angeführt, hat ganz konkrete Aufgaben. Sein „Wirken im Inland“, so ist es auf der Homepage des Bundespräsidialamtes ausdrücklich vermerkt, besteht beispielsweise aus Folgendem: „Über den Parteien stehend, wirkt er in Reden, Ansprachen, Gesprächen, durch Schirmherrschaften und andere Initiativen integrierend, moderierend und motivierend.“
Ob Joachim Gauck, der derzeitige Amtsinhaber, die Homepage des Bundespräsidialamtes kennt und die genannten Pflichten verinnerlicht hat, kann ich nicht sagen. Manche seiner Aktivitäten lassen zweifeln. So hat er sich gerade parteiisch und wie der Elefant im Porzellanladen zu einem möglichen Ministerpräsidenten der Linkspartei in Thüringen geäußert; er müsse sich „schon ganz schön anstrengen, um dies zu akzeptieren“. Nicht nur die Linkspartei hat die Einmischung des Staatsoberhaupts (das ist Gauck) zurückgewiesen. Auch ihre potentiellen Koalitionspartner gingen (bis auf einen bekannten Viel- und gelegentlichen Blindflieger) auf Distanz zu Gauck.
Der hat diesmal ohnehin noch höhere Mächte gegen sich. Er habe mit seinem Vorstoß der Demokratie „keinen Gefallen getan“, heißt es bei Spiegel Online (!). Und „alle Staatsgewalt geht vom Volke aus“ (Artikel 20), betont das Grundgesetz. Es zu wahren und zu verteidigen, hat Gauck in seinem Amtseid geschworen. Also muss er die Thüringer Wahlentscheidung „akzeptieren“.
Zusätzlich lohnt ein Blick in die Bibel. „Denn Gott widersteht den Hoffärtigen“, heißt es im 1. Brief des Petrus, Kapitel 5. Gut möglich, dass ein höheres Wesen seinen früheren Pfarrer  Gauck, der es mit dem christlichen Gebot der Demut selten genau nimmt, diesmal besonders prüft. Oder, etwas volkstümlicher ausgedrückt: Das Leben ist kein Ponyhof, Herr Gauck!

Auch erschienen in meiner Kolumne "Das Letzte" im Linken Parlamentsreport Nr. 22/2014.

Dienstag, Oktober 14, 2014

Korpsgeist

Auch heute - ich schreibe meinen Text am 6. Oktober - sind im Neuen Deutschland (ND), der sich selbst als "sozialistisch" bezeichnenden Tageszeitung, wieder Leserbriefe zu den Sondierungsgesprächen von Linker, SPD und Grünen zur Regierungsbildung in Thüringen erschienen. Es geht in den Leserbriefen fast immer um die von den Sondierern namens ihrer Parteien getroffenen Einschätzung der DDR als Unrechtsstaat - und es sind fast alles kritische Reaktionen, meist von Leserinnen und Lesern, die ausweislich ihrer benannten Wohnorte nicht aus Thüringen stammen.
Bei der Veröffentlichung von Leserbriefen ist das ND nicht ehrlich. Mein eigener Brief vom 25. September ist (bisher?) nicht abgedruckt worden. Er bezieht sich auf einen am gleichen Tag erschienenen unverschämten Kommentar des für mehrere Ressorts verantwortlichen ND-Redakteurs Uwe Kalbe. "Bigotte Geste" hat der seine Schmähung betitelt. Er weist nicht nur den Begriff Unrechtsstaat zurück, sondern spricht der Linken aufgrund ihrer Zustimmung die Regierungsfähigkeit ab.
Kalbes Kommentar atme Geist und Sprache des SED-Zentralorgans, habe ich im nicht abgedruckten Leserbrief geschrieben. Das war das ND nämlich einst. Es hatte eine Machtposition im DDR-Gefüge inne und war gleichzeitig verachtet wegen seiner unterwürfigen Hofberichterstattung.
Der von Kalbe bemühte Vorwurf der Bigotterie, der deutsche Begriff ist Scheinheiligkeit, fällt auf ihn selbst und die für Leserbriefe verantwortlichen Mitarbeiter der ND-Redaktion zurück. Korpsgeist ist ihnen offenbar wichtiger als offener Umgang mit Kritik am eigenen Blatt. Das gehörte zu den Zuständen in der DDR, von denen vor 25 Jahren immer mehr Menschen deutlich machten, davon die Schnauze voll zu haben. So wie ich gerade vom ND.

Auch erschienen in meiner Kolumne "Das Letzte" im Linken Parlamentsreport Nr. 20/2014.

Dienstag, September 23, 2014

Irrlichter am Rande

Massen an Material von Parteien findet sich derzeit im Briefkasten oder wird einem überreicht. Doch bei der großen Menge fällt auf: Das Wahlmaterial und die dahinter stehenden Parteien lassen sich in zwei Kategorien teilen. Auf der einen Seite die Parteien der Angst: CDU, FDP, NPD und AfD. Mindestens Thüringen, wenn nicht die ganze Welt gehen unter, gibt man ihnen nicht die Stimme. Die Argumentationsfiguren, mit denen Angst gemacht werden soll, reichen dabei von albern (FDP) über heuchlerisch (CDU) bis zu eklig (NPD, AfD). Die CDU agiert noch mit lustigen Zwischentönen: Der ewig lächelnde Thüringer Schuldenkönig Bernhard Vogel wirbt in einer Wahlpostille für Christine Lieberknecht, die bundesweite Spitzenreiterin hinsichtlich staatsanwaltlicher Ermittlungen gegen eine Landesregierung.
Linke, SPD und Grüne werben demgegenüber mit Optimismus.
Nur am Rande der SPD irrlichtert es. Zunächst warnte im Juli ein Brief weitgehend unbekannter Ex-Abgeordneter vor jedwedem Kontakt zur Linken. Politische Infektionsfahr! Zu den Unterzeichnern zählte Gunter Weißgerber, ein erklärter Feind des Ziels eines demokratischen Sozialismus im SPD-Programm, der nach dem Ausscheiden aus dem Parlament wohl nur auf sich aufmerksam machte, als er äußerte: „Thilo Sarrazin analysiert und argumentiert in seinem Buch klar sozialdemokratisch.“ Er hatte schon als Abgeordneter mit dem SPD-Austritt kokettiert, beispielsweise aus Solidarität mit Wolfgang Clement. Den rügte die SPD am Ende nur – worauf er selbst austrat. Clement wiederum gehört zu den Unterzeichnern einer neuen Warnanzeige noch unbekannterer Initiatoren, die „die Zukunft unseres (!) Freistaates“ in Gefahr sehen. Auch CDU-Funktionäre haben unterzeichnet. Das zeigt, welche Register wirklich gezogen werden.

Auch (und vor der Landtagswahl) veröffentlicht in meiner Kolumne "Das Letzte" im Linken Parlamentsreport Nr. 18/2014.

Freitag, Juni 06, 2014

Grüner Größenwahn

„Thüringer Grüne wollen regieren – egal mit wem“, so auf den Punkt gebracht titelte kürzlich das Internetportal „InSüdthüringen“. Und tatsächlich sendet die Partei, die sich laut Eigendarstellung wieder zunehmend auf ihren Markenkern Ökologie konzentrieren will, beinahe tagtäglich das Signal, sie sei zu Koalitionen unter Führung von Linkspartei wie auch von CDU bereit. Der Linkspartei attestieren sie inzwischen nämlich, diese sei „regierungstauglich“. Wie edel! Doch Hochmut kommt vor dem Fall. Deshalb der Hinweis: um überhaupt regieren zu können, müssen die Grünen erst einmal wieder in den Landtag kommen. Ob ihnen das gelingt, ist noch offen. Bei den letzten Umfragen schrammen sie jedenfalls mit fünf, sechs Prozent gerade so ins Landesparlament.
Unterdessen schreibt der Unternehmensberater Ludger Volmer, früher einmal Vorsitzender der Grünen, seine Partei hätte nie eine Partei links von sich zulassen dürfen. Zulassen dürfen? Das ist purer Gaga-grüner Größenwahn. Wer hätte diese Truppe, die in Ostdeutschland nie über den Status einer Zwergpartei hinausgekommen ist, denn überhaupt gefragt?
Außerdem jammert Volmer, man falle „als Auffangbecken für den Sozialprotest nun aus“. Nun? Volmer, der Anfang Mai gemeinsam mit Franz Müntefering nostalgisch an die SPD-Grüne-Koalition erinnerte, müsste es doch besser wissen: in deren Zeit fallen desaströse Entscheidungen wie die deutsche Beteiligung am „Kosovo-Krieg“ gegen Jugoslawien (da war Volmer Staatsminister im Auswärtigen Amt!) und später die Hartz-Gesetze – die grüne Glaubwürdigkeit war schon vor 15 Jahren dahin. Andererseits hat Volmer sich wohl einen kleinen Rest realistischer Selbstwahrnehmung erhalten: er wirft den Grünen heute Profillosigkeit vor.

Auch erschienen in meiner Kolumne "Das Letzte" im Linken Parlamentsreport Nr. 11/2014.

Mittwoch, April 23, 2014

Der Spatz im Flur

Da stellt die Linksfraktion ein in ihrem Auftrag erstelltes Gutachten zur Hochschulentwicklung vor, mit innovativen Vorschlägen wie Kooperation innerhalb Thüringens und mit Hochschulen anderer Bundesländer. Von „einigen kecken Vorschlägen“ spricht die Ostthüringer Zeitung, das alles sei ein Diskussionsangebot, betont die Linke. Um Aufmerksamkeit muss sie sich nicht sorgen, die SPD-Fraktion schießt noch am gleichen Tag aus allen Rohren, ihr „Sprecher für Hochschule, Wissenschaft / Forschung“ Dr. Thomas Hartung wettert wie ein militanter Rohrspatz, die Linke lasse „die Maske in der Hochschulpolitik fallen“, und behauptete allerhand Dinge, die sich mit dem Gebot der Wahrheit nur schwer vereinbaren lassen. Nach einem weiteren Tag assistiert ihm sein Kollege Matthias Hey; man werde sich gegen „die Streichpläne der LINKEN zur Wehr zu setzen“, lautet das Credo der mutigen Männer und ich werde jetzt wohl täglich nachschauen müssen, ob sie nicht im dunklen Landtagsflur lauern.
In einem Interview äußerte sich kurz darauf Christoph Matschie. Der ist nicht nur seit 2009 Thüringer Minister für Bildung, Wissenschaft und Kultur, sondern auch Mitglied der SPD (Landesvorsitzender) und der SPD-Landtagsfraktion. Matschie wirbt für Zusammenarbeit der Hochschulen („viel Raum für Kooperation“). Entweder haben sich Hartung und Hey mit ihrer Attacke also ins Abseits manövriert – oder sie desavouieren bewusst den eigenen Minister.
Thema des Interviews waren auch die Hochschulfinanzen. Matschie fordert ein Plus von vier Prozent pro Jahr. Das findet sich auch in der Studie. Das Finanzministerium, geführt vom SPD-Koalitionspartner CDU, bewilligt jährlich nur ein Prozent. Darüber könnte sich die SPD-Fraktion vielleicht wirklich einmal aufregen.

Auch erschienen in meiner Kolumne "Das Letzte" im Linken Parlamentsreport Nr. 8/2014.

Mittwoch, Februar 26, 2014

Verwirrt

„Rot-rot-grün“ habe in Thüringen derzeit eine „knappe Mehrheit“, posaunt das Zentralorgan des schlechten Geschmacks, die Bild-„Zeitung“, am 20. Februar auf ihrer Regionalseite hinaus. Dabei beruft sie sich auf eine aktuelle Umfrage des Erfurter Umfrageinstituts INSA.
Nun verlangt natürlich niemand von einem Bild-Redakteur gleich die Einhaltung ethischer Standards, von Anstand oder Moral. Aber man darf wohl erwarten, dass er (oder sie) die Grundrechenarten beherrscht, in diesem Fall die Bildung zweistelliger Summen, und ebenso deren Interpretation (das ist Unterrichtsstoff in der Grundschule). Aber weit gefehlt. Linke, SPD und Grüne kommen nach der INSA-Umfrage auf zusammen 50 Prozent, die CDU auf 35. Wenn auch die AfD mit fünf Prozent knapp in den Landtag einzieht, hätte die konservativ-rechtskonservative Opposition zusammen 40 Prozent. Der Vorsprung der Gestaltungsmehrheit aus Linkspartei, SPD und Grünen läge weit darüber – um ein Viertel; es handelt sich derzeit also um keine „knappe“, sondern um eine satte Mehrheit.
Eher verwirrt wirkt auch ein Zitat von INSA-Chef Hermann Binkert in dem Artikel. Der war – allerdings von der Bild-„Zeitung“ unerwähnt – etliche Jahre im Dunstkreis verschiedener CDU-Politiker tätig und wurde, da offenbar ausreichend konservativ und katholisch, unter Dieter Althaus sogar Staatsekretär in der Staatskanzlei. Gegenüber Bild (der Auftraggeberin der Umfrage) interpretiert Binkert: „Die CDU hat die Nase vorn, aber eine Alleinregierung der Christdemokraten ist eher unwahrscheinlich.“ „Eher unwahrscheinlich“? Das dürfte eine grandiose Untertreibung sein. Wie würde Binkert eine Kernschmelze bezeichnen: als (frei nach der Zeichentrickserie „Die Simpsons“) „unangeforderten Spaltungsüberschuss“?

Montag, Januar 20, 2014

MDR in unmoralischen Untiefen

Alles begann friedlich, am 22. Dezember 2013 in den in den Untiefen der Sozialen Netzwerke. Beim Kurznachrichtendienst Twitter meldete MDR Thüringen (@mdr_th): „Laut @focuspolitik soll Ex-Wirtschaftsminister #Machnig im Sommer Staatssekretär bei Bundeswirtschaftsminister @sigmargabriel werden.“ So weit, so schlecht. „Ob er dann seine Konten besser im Blick hat?“, fragte ich zurück. Der MDR reagierte: „Die Frage ist doch eher, ob im Bund Gehalt und Pension verrechnet oder doppelt gezahlt werden. Wissen Sie es?“ Das wusste ich nicht: „Nee. Aber ich informiere mich, wenn er es wirklich wird... ;) Hauptfrage: Wäre so anrüchiges Personal Mut oder Frechheit der #SPD?“
Nun wollte der MDR Kante zeigen: „Für moralische Fragen sind wir glaube ich nicht die perfekten Ansprechpartner. Wir halten uns lieber an Fakten.“ Das sollte man sich merken, erklärt es doch manches beim MDR. Nun folgte ein lustiger Tweet-Wechsel. Ich: „Für Moral nicht zuständig? Komisches Verständnis von Journalismus... Und was sind „Fakten“? Was ihr dafür haltet?“ MDR: „Fakt wäre, was die Bundesgesetze zu Gehalt + Pension sagen. Und on anrüchig oder nicht, ist IMHO eine moralische Frage.“ (IMHO ist Netzslang für: meiner Meinung nach.) Ich: „Die letzten Monate mit „Affäre Machnig“ in Thüringen habt ihr verpasst? Oder seid in der Auslandsabteilung gewesen? Sportredaktion?“ MDR: „Wenn Sie wollen, schicken wir ihnen die Links aller Machnig-Onlinetexte von uns. Aber nochmal: Wir urteilen nicht über Moral.“ Ich (abschließend): „Der Witz war schon vorhin nicht lustig. Aber ich suche immer Themen für meine Kolumne, warum nicht "#MDR und Moral". Aber erst 2014.“ Was hiermit geschehen ist.
P.S. Warum die Zickigkeit der MDR-Leute? Weil sie am 22.12. arbeiten mussten?

Montag, November 25, 2013

Konturenlos

Natürlich ist der SPD-Vorsitzende Sigmar Gabriel vor allem ein Taktierer und Populist. Die mit Beschimpfungen nach links garnierte Erklärung, 2017 auf Bundesebene auch für eine Koalition mit Linkspartei und Grünen offen zu sein, zeigt das. Gabriel kauft den Teil seiner Basis, der eigentlich dagegen ist, Merkels Steigbügel zu halten. Von Gabriel werde „die Linke für bündnisfähig erklärt, um die Union zu nötigen und die eigene Basis zu besänftigen“, kommentiert auch Martin Debes in der Thüringer Allgemeinen. Zu kurz springt allerdings der Sender N-TV: „Das Geniale daran: Nicht eine ihrer inhaltlichen Positionen musste die SPD dafür ändern“. Aber hat sie überhaupt welche? Gleichzeitig macht Gabriel doch der FDP Avancen, mit CDU und CSU verhandelt er ohnehin über eine Koalition. Christoph Matschie ist in Thüringen tatsächlich einen Schritt weiter gegangen. Das sieht man nicht zuletzt an den hysterischen Reaktionen (CDU: „Tabubruch“, Patrick Kurth, FDP: „Bruch mit dem politischen Anstand“ – als ob ausgerechnet dieser Politclown etwas zum Thema Anstand beizutragen hätte). Dabei hat auch Matschie nur angekündigt, sich 2014 erstmals alle Koalitionsoptionen offen zu halten, diesmal aber keine Vorbedingungen zu stellen. Möglich, dass es ihm nur um „die dritte Spitzenkandidatur“ geht, wie Debes vermutet. „Die Auschließeritis ist vorbei“, wird mit Erfurts Oberbürgermeister Andreas Bausewein ein weiterer potentieller SPD-Spitzenkandidat zitiert. Die SPD – und das ist das Problematische an den Erklärungen – zeigt sich als unsichere und konturenlose Partei. Sie mag sich als 150 Jahre alte Dame der deutschen Politik zelebrieren, markig ihr „klares Wertegerüst“ beschreien: inhaltlich ist sie allenfalls eine „Dame ohne Unterleib“.