Datenschutzerklärung



Datenschutzerklärung

Diese Datenschutzerklärung klärt Sie über die Art, den Umfang und Zweck der Verarbeitung von personenbezogenen Daten (nachfolgend kurz „Daten“) innerhalb unseres Onlineangebotes und der mit ihm verbundenen Webseiten, Funktionen und Inhalte sowie externen Onlinepräsenzen, wie z.B. unser Social Media Profile auf (nachfolgend gemeinsam bezeichnet als „Onlineangebot“). Im Hinblick auf die verwendeten Begrifflichkeiten, wie z.B. „Verarbeitung“ oder „Verantwortlicher“ verweisen wir auf die Definitionen im Art. 4 der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO).



Verantwortlicher

Dr. Stefan Wogawa

Mail st.wogawa@gmail.com

Tel. 0176/23790691

Arten der verarbeiteten Daten:

- Bestandsdaten (z.B., Namen, Adressen).

- Kontaktdaten (z.B., E-Mail, Telefonnummern).

- Inhaltsdaten (z.B., Texteingaben, Fotografien, Videos).

- Nutzungsdaten (z.B., besuchte Webseiten, Interesse an Inhalten, Zugriffszeiten).

- Meta-/Kommunikationsdaten (z.B., Geräte-Informationen, IP-Adressen).

Kategorien betroffener Personen

Besucher und Nutzer des Onlineangebotes (Nachfolgend bezeichnen wir die betroffenen Personen zusammenfassend auch als „Nutzer“).

Zweck der Verarbeitung

- Zurverfügungstellung des Onlineangebotes, seiner Funktionen und Inhalte.

- Beantwortung von Kontaktanfragen und Kommunikation mit Nutzern.

- Sicherheitsmaßnahmen.

- Reichweitenmessung/Marketing

Verwendete Begrifflichkeiten

„Personenbezogene Daten“ sind alle Informationen, die sich auf eine identifizierte oder identifizierbare natürliche Person (im Folgenden „betroffene Person“) beziehen; als identifizierbar wird eine natürliche Person angesehen, die direkt oder indirekt, insbesondere mittels Zuordnung zu einer Kennung wie einem Namen, zu einer Kennnummer, zu Standortdaten, zu einer Online-Kennung (z.B. Cookie) oder zu einem oder mehreren besonderen Merkmalen identifiziert werden kann, die Ausdruck der physischen, physiologischen, genetischen, psychischen, wirtschaftlichen, kulturellen oder sozialen Identität dieser natürlichen Person sind.



„Verarbeitung“ ist jeder mit oder ohne Hilfe automatisierter Verfahren ausgeführte Vorgang oder jede solche Vorgangsreihe im Zusammenhang mit personenbezogenen Daten. Der Begriff reicht weit und umfasst praktisch jeden Umgang mit Daten.



„Pseudonymisierung“ die Verarbeitung personenbezogener Daten in einer Weise, dass die personenbezogenen Daten ohne Hinzuziehung zusätzlicher Informationen nicht mehr einer spezifischen betroffenen Person zugeordnet werden können, sofern diese zusätzlichen Informationen gesondert aufbewahrt werden und technischen und organisatorischen Maßnahmen unterliegen, die gewährleisten, dass die personenbezogenen Daten nicht einer identifizierten oder identifizierbaren natürlichen Person zugewiesen werden.



„Profiling“ jede Art der automatisierten Verarbeitung personenbezogener Daten, die darin besteht, dass diese personenbezogenen Daten verwendet werden, um bestimmte persönliche Aspekte, die sich auf eine natürliche Person beziehen, zu bewerten, insbesondere um Aspekte bezüglich Arbeitsleistung, wirtschaftliche Lage, Gesundheit, persönliche Vorlieben, Interessen, Zuverlässigkeit, Verhalten, Aufenthaltsort oder Ortswechsel dieser natürlichen Person zu analysieren oder vorherzusagen.



Als „Verantwortlicher“ wird die natürliche oder juristische Person, Behörde, Einrichtung oder andere Stelle, die allein oder gemeinsam mit anderen über die Zwecke und Mittel der Verarbeitung von personenbezogenen Daten entscheidet, bezeichnet.



„Auftragsverarbeiter“ eine natürliche oder juristische Person, Behörde, Einrichtung oder andere Stelle, die personenbezogene Daten im Auftrag des Verantwortlichen verarbeitet.

Maßgebliche Rechtsgrundlagen

Nach Maßgabe des Art. 13 DSGVO teilen wir Ihnen die Rechtsgrundlagen unserer Datenverarbeitungen mit. Sofern die Rechtsgrundlage in der Datenschutzerklärung nicht genannt wird, gilt Folgendes: Die Rechtsgrundlage für die Einholung von Einwilligungen ist Art. 6 Abs. 1 lit. a und Art. 7 DSGVO, die Rechtsgrundlage für die Verarbeitung zur Erfüllung unserer Leistungen und Durchführung vertraglicher Maßnahmen sowie Beantwortung von Anfragen ist Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO, die Rechtsgrundlage für die Verarbeitung zur Erfüllung unserer rechtlichen Verpflichtungen ist Art. 6 Abs. 1 lit. c DSGVO, und die Rechtsgrundlage für die Verarbeitung zur Wahrung unserer berechtigten Interessen ist Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO. Für den Fall, dass lebenswichtige Interessen der betroffenen Person oder einer anderen natürlichen Person eine Verarbeitung personenbezogener Daten erforderlich machen, dient Art. 6 Abs. 1 lit. d DSGVO als Rechtsgrundlage.

Sicherheitsmaßnahmen

Wir treffen nach Maßgabe des Art. 32 DSGVO unter Berücksichtigung des Stands der Technik, der Implementierungskosten und der Art, des Umfangs, der Umstände und der Zwecke der Verarbeitung sowie der unterschiedlichen Eintrittswahrscheinlichkeit und Schwere des Risikos für die Rechte und Freiheiten natürlicher Personen, geeignete technische und organisatorische Maßnahmen, um ein dem Risiko angemessenes Schutzniveau zu gewährleisten.



Zu den Maßnahmen gehören insbesondere die Sicherung der Vertraulichkeit, Integrität und Verfügbarkeit von Daten durch Kontrolle des physischen Zugangs zu den Daten, als auch des sie betreffenden Zugriffs, der Eingabe, Weitergabe, der Sicherung der Verfügbarkeit und ihrer Trennung. Des Weiteren haben wir Verfahren eingerichtet, die eine Wahrnehmung von Betroffenenrechten, Löschung von Daten und Reaktion auf Gefährdung der Daten gewährleisten. Ferner berücksichtigen wir den Schutz personenbezogener Daten bereits bei der Entwicklung, bzw. Auswahl von Hardware, Software sowie Verfahren, entsprechend dem Prinzip des Datenschutzes durch Technikgestaltung und durch datenschutzfreundliche Voreinstellungen (Art. 25 DSGVO).

Zusammenarbeit mit Auftragsverarbeitern und Dritten

Sofern wir im Rahmen unserer Verarbeitung Daten gegenüber anderen Personen und Unternehmen (Auftragsverarbeitern oder Dritten) offenbaren, sie an diese übermitteln oder ihnen sonst Zugriff auf die Daten gewähren, erfolgt dies nur auf Grundlage einer gesetzlichen Erlaubnis (z.B. wenn eine Übermittlung der Daten an Dritte, wie an Zahlungsdienstleister, gem. Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO zur Vertragserfüllung erforderlich ist), Sie eingewilligt haben, eine rechtliche Verpflichtung dies vorsieht oder auf Grundlage unserer berechtigten Interessen (z.B. beim Einsatz von Beauftragten, Webhostern, etc.).



Sofern wir Dritte mit der Verarbeitung von Daten auf Grundlage eines sog. „Auftragsverarbeitungsvertrages“ beauftragen, geschieht dies auf Grundlage des Art. 28 DSGVO.

Übermittlungen in Drittländer

Sofern wir Daten in einem Drittland (d.h. außerhalb der Europäischen Union (EU) oder des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR)) verarbeiten oder dies im Rahmen der Inanspruchnahme von Diensten Dritter oder Offenlegung, bzw. Übermittlung von Daten an Dritte geschieht, erfolgt dies nur, wenn es zur Erfüllung unserer (vor)vertraglichen Pflichten, auf Grundlage Ihrer Einwilligung, aufgrund einer rechtlichen Verpflichtung oder auf Grundlage unserer berechtigten Interessen geschieht. Vorbehaltlich gesetzlicher oder vertraglicher Erlaubnisse, verarbeiten oder lassen wir die Daten in einem Drittland nur beim Vorliegen der besonderen Voraussetzungen der Art. 44 ff. DSGVO verarbeiten. D.h. die Verarbeitung erfolgt z.B. auf Grundlage besonderer Garantien, wie der offiziell anerkannten Feststellung eines der EU entsprechenden Datenschutzniveaus (z.B. für die USA durch das „Privacy Shield“) oder Beachtung offiziell anerkannter spezieller vertraglicher Verpflichtungen (so genannte „Standardvertragsklauseln“).

Rechte der betroffenen Personen

Sie haben das Recht, eine Bestätigung darüber zu verlangen, ob betreffende Daten verarbeitet werden und auf Auskunft über diese Daten sowie auf weitere Informationen und Kopie der Daten entsprechend Art. 15 DSGVO.



Sie haben entsprechend. Art. 16 DSGVO das Recht, die Vervollständigung der Sie betreffenden Daten oder die Berichtigung der Sie betreffenden unrichtigen Daten zu verlangen.



Sie haben nach Maßgabe des Art. 17 DSGVO das Recht zu verlangen, dass betreffende Daten unverzüglich gelöscht werden, bzw. alternativ nach Maßgabe des Art. 18 DSGVO eine Einschränkung der Verarbeitung der Daten zu verlangen.



Sie haben das Recht zu verlangen, dass die Sie betreffenden Daten, die Sie uns bereitgestellt haben nach Maßgabe des Art. 20 DSGVO zu erhalten und deren Übermittlung an andere Verantwortliche zu fordern.



Sie haben ferner gem. Art. 77 DSGVO das Recht, eine Beschwerde bei der zuständigen Aufsichtsbehörde einzureichen.

Widerrufsrecht

Sie haben das Recht, erteilte Einwilligungen gem. Art. 7 Abs. 3 DSGVO mit Wirkung für die Zukunft zu widerrufen

Widerspruchsrecht

Sie können der künftigen Verarbeitung der Sie betreffenden Daten nach Maßgabe des Art. 21 DSGVO jederzeit widersprechen. Der Widerspruch kann insbesondere gegen die Verarbeitung für Zwecke der Direktwerbung erfolgen.

Cookies und Widerspruchsrecht bei Direktwerbung

Als „Cookies“ werden kleine Dateien bezeichnet, die auf Rechnern der Nutzer gespeichert werden. Innerhalb der Cookies können unterschiedliche Angaben gespeichert werden. Ein Cookie dient primär dazu, die Angaben zu einem Nutzer (bzw. dem Gerät auf dem das Cookie gespeichert ist) während oder auch nach seinem Besuch innerhalb eines Onlineangebotes zu speichern. Als temporäre Cookies, bzw. „Session-Cookies“ oder „transiente Cookies“, werden Cookies bezeichnet, die gelöscht werden, nachdem ein Nutzer ein Onlineangebot verlässt und seinen Browser schließt. In einem solchen Cookie kann z.B. der Inhalt eines Warenkorbs in einem Onlineshop oder ein Login-Status gespeichert werden. Als „permanent“ oder „persistent“ werden Cookies bezeichnet, die auch nach dem Schließen des Browsers gespeichert bleiben. So kann z.B. der Login-Status gespeichert werden, wenn die Nutzer diese nach mehreren Tagen aufsuchen. Ebenso können in einem solchen Cookie die Interessen der Nutzer gespeichert werden, die für Reichweitenmessung oder Marketingzwecke verwendet werden. Als „Third-Party-Cookie“ werden Cookies bezeichnet, die von anderen Anbietern als dem Verantwortlichen, der das Onlineangebot betreibt, angeboten werden (andernfalls, wenn es nur dessen Cookies sind spricht man von „First-Party Cookies“).



Wir können temporäre und permanente Cookies einsetzen und klären hierüber im Rahmen unserer Datenschutzerklärung auf.



Falls die Nutzer nicht möchten, dass Cookies auf ihrem Rechner gespeichert werden, werden sie gebeten die entsprechende Option in den Systemeinstellungen ihres Browsers zu deaktivieren. Gespeicherte Cookies können in den Systemeinstellungen des Browsers gelöscht werden. Der Ausschluss von Cookies kann zu Funktionseinschränkungen dieses Onlineangebotes führen.



Ein genereller Widerspruch gegen den Einsatz der zu Zwecken des Onlinemarketing eingesetzten Cookies kann bei einer Vielzahl der Dienste, vor allem im Fall des Trackings, über die US-amerikanische Seite http://www.aboutads.info/choices/ oder die EU-Seite http://www.youronlinechoices.com/ erklärt werden. Des Weiteren kann die Speicherung von Cookies mittels deren Abschaltung in den Einstellungen des Browsers erreicht werden. Bitte beachten Sie, dass dann gegebenenfalls nicht alle Funktionen dieses Onlineangebotes genutzt werden können.

Löschung von Daten

Die von uns verarbeiteten Daten werden nach Maßgabe der Art. 17 und 18 DSGVO gelöscht oder in ihrer Verarbeitung eingeschränkt. Sofern nicht im Rahmen dieser Datenschutzerklärung ausdrücklich angegeben, werden die bei uns gespeicherten Daten gelöscht, sobald sie für ihre Zweckbestimmung nicht mehr erforderlich sind und der Löschung keine gesetzlichen Aufbewahrungspflichten entgegenstehen. Sofern die Daten nicht gelöscht werden, weil sie für andere und gesetzlich zulässige Zwecke erforderlich sind, wird deren Verarbeitung eingeschränkt. D.h. die Daten werden gesperrt und nicht für andere Zwecke verarbeitet. Das gilt z.B. für Daten, die aus handels- oder steuerrechtlichen Gründen aufbewahrt werden müssen.



Nach gesetzlichen Vorgaben in Deutschland, erfolgt die Aufbewahrung insbesondere für 10 Jahre gemäß §§ 147 Abs. 1 AO, 257 Abs. 1 Nr. 1 und 4, Abs. 4 HGB (Bücher, Aufzeichnungen, Lageberichte, Buchungsbelege, Handelsbücher, für Besteuerung relevanter Unterlagen, etc.) und 6 Jahre gemäß § 257 Abs. 1 Nr. 2 und 3, Abs. 4 HGB (Handelsbriefe).



Nach gesetzlichen Vorgaben in Österreich erfolgt die Aufbewahrung insbesondere für 7 J gemäß § 132 Abs. 1 BAO (Buchhaltungsunterlagen, Belege/Rechnungen, Konten, Belege, Geschäftspapiere, Aufstellung der Einnahmen und Ausgaben, etc.), für 22 Jahre im Zusammenhang mit Grundstücken und für 10 Jahre bei Unterlagen im Zusammenhang mit elektronisch erbrachten Leistungen, Telekommunikations-, Rundfunk- und Fernsehleistungen, die an Nichtunternehmer in EU-Mitgliedstaaten erbracht werden und für die der Mini-One-Stop-Shop (MOSS) in Anspruch genommen wird.

Kommentare und Beiträge

Wenn Nutzer Kommentare oder sonstige Beiträge hinterlassen, können ihre IP-Adressen auf Grundlage unserer berechtigten Interessen im Sinne des Art. 6 Abs. 1 lit. f. DSGVO für 7 Tage gespeichert werden. Das erfolgt zu unserer Sicherheit, falls jemand in Kommentaren und Beiträgen widerrechtliche Inhalte hinterlässt (Beleidigungen, verbotene politische Propaganda, etc.). In diesem Fall können wir selbst für den Kommentar oder Beitrag belangt werden und sind daher an der Identität des Verfassers interessiert.



Des Weiteren behalten wir uns vor, auf Grundlage unserer berechtigten Interessen gem. Art. 6 Abs. 1 lit. f. DSGVO, die Angaben der Nutzer zwecks Spamerkennung zu verarbeiten.



Auf derselben Rechtsgrundlage behalten wir uns vor, im Fall von Umfragen die IP-Adressen der Nutzer für deren Dauer zu speichern und Cookis zu verwenden, um Mehrfachabstimmungen zu vermeiden.



Die im Rahmen der Kommentare und Beiträge angegebenen Daten, werden von uns bis zum Widerspruch der Nutzer dauerhaft gespeichert.

Abruf von Emojis und Smilies

Innerhalb unseres WordPress-Blogs werden grafische Emojis (bzw. Smilies), d.h. kleine grafische Dateien, die Gefühle ausdrücken, eingesetzt, die von externen Servern bezogen werden. Hierbei erheben die Anbieter der Server, die IP-Adressen der Nutzer. Dies ist notwendig, damit die Emojie-Dateien an die Browser der Nutzer übermittelt werden können. Der Emojie-Service wird von der Automattic Inc., 60 29th Street #343, San Francisco, CA 94110, USA, angeboten. Datenschutzhinweise von Automattic: https://automattic.com/privacy/. Die verwendeten Server-Domains sind s.w.org und twemoji.maxcdn.com, wobei es sich unseres Wissens nach um sog. Content-Delivery-Networks handelt, also Server, die lediglich einer schnellen und sicheren Übermittlung der Dateien dienen und die personenbezogenen Daten der Nutzer nach der Übermittlung gelöscht werden.



Die Nutzung der Emojis erfolgt auf Grundlage unserer berechtigten Interessen, d.h. Interesse an einer attraktiven Gestaltung unseres Onlineangebotes gem. Art. 6 Abs. 1 lit. f. DSGVO.

Erstellt mit Datenschutz-Generator.de von RA Dr. Thomas Schwenke
Posts mit dem Label Merkel werden angezeigt. Alle Posts anzeigen
Posts mit dem Label Merkel werden angezeigt. Alle Posts anzeigen

Mittwoch, November 07, 2018

Immer diese „Vorfälle“

Die AfD soll eine neonazistische Partei sein? Aber nicht doch – das wird aus der Partei zumindest offiziell zurückgewiesen. Doch dann gibt es immer wieder diese „Vorfälle“. Etwa beim Landestarteitag der besonders rechten AfD Thüringer Ende Oktober. Dort forderte der Sprecher des Stadtverbandes Gera, Wolfgang Lauerwald, den „Sturz dieses Unrechtsstaats“ und diffamierte „Angela Merkel und andere Volksverräter“ (Thüringer Allgemeine). Er wurde dann auf Listenplatz 21 für die Landtagswahl gewählt.
Schon vorher hatte die Thüringer Allgemeine berichtet, dass ein Mitglied des Landesschiedsgerichts der AfD Thüringen (inzwischen ausgeschieden) mit anderen AfD-Mitgliedern im Oktober 2015 eine Reise zu Stationen des Lebens von Adolf Hitler unternommen und in einem Fenster vor Hitlers Geburtshaus n zum Gedenken eine Kerze angezündet hatte. Zudem sind Fotos entstanden, bei denen er hinter einem Tisch posierte, über den eine Decke mit Hakenkreuz und SS-Symbol gebreitet war.
Mitte Oktober sind Fotos bekannt geworden, die Jessica Bießmann, AfD-Abgeordnete im Berliner Abgeordnetenhaus, bei Myspace veröffentlicht hat. Die Fotos zeigen Bießmann, die sich auf einer Küchentheke räkelt, in einem Regal im Hintergrund stehen Weinflaschen mit Adolf Hitler auf dem Etikett.
Auch hinsichtlich der Militanz macht die AfD auf sich aufmerksam. Im Oktober, beim Landtagswahlkampf in Hessen, zieht ein AfD-Wahlhelfer eine scharfe Schusswaffe gegen einen Kritiker. Vorher hatte in Regensburg bereits ein Funktionär der AfD-Jungendorganisation mit einer Schreckschusswaffe Richtung einer Gegendemonstration gefeuert. Und im September griff in Hamburg ein AfD-Mitglied an einem Stand der Partei einen Passanten im Streit mit einem Messer an.

Erscheint auch als Gastkommentar im Linken Parlamentsreport.

Mittwoch, Juli 18, 2018

Gefährlicher Flirt der CDU

Zu ihrem Jahresempfang im August in Erfurt hat die CDU-Fraktion im Thüringer Landtag den österreichischen Bundeskanzler Sebastian Kurz als Festredner eingeladen. Das wirft erneut ein bezeichnendes Schlaglicht auf den Kurs der Opposition im Vorfeld der Landtagswahl 2019.
Denn die CDU Thüringen kokettiert auffällig mit Rechts. So hatte im April eine „Pilgerreise“ 300 Mitglieder der Partei, darunter der Landesvorsitzende Mike Mohring, nach Budapest geführt. Zur Mission der Pilger gehörten ausgerechnet politische Gespräche mit führenden Vertretern der von Viktor Orbán geführten ungarischen Regierungspartei Fidesz. Die rechte Fidesz ist für ihre nationalistischen und antisemitischen Kampagnen bekannt.
In der heftigen Konfrontation der CSU mit Bundeskanzlerin Angela Merkel hatte Mohring frühzeitig öffentlich Verständnis für Horst Seehofer geäußert und damit Merkel brüskiert. Als die Regierungskrise eskalierte, lavierte der als „Trickser“ (so die Spiegel-Journalisten Melanie Amann und Florian Gathmann) geltende Mohring, Mahnungen nach „Einigung“ wechselten mit erneuter Unterstützung der Position Seehofers.
Die Avance an Kurz dürfte endgültig klar machen, wohin für die CDU Thüringen die Reise gehen soll. Kurz ist Vorsitzender der ÖVP, einer Art österreichische CDU. Seit 2017 regiert er als Kanzler in einer Koalition mit der rechtspopulistischen bis rechtsextremen FPÖ, die von der AfD nachgeahmt wird. Soll das ein Vorbild für Thüringen sein? Übrigens: ÖVP und FPÖ wollen aktuell den Zwölfstundentag einführen und Beschäftigten die fünfte Urlaubswoche streichen. Der Flirt der CDU Thüringen mit Rechts ist gefährlich für den Sozialstaat und die Demokratie.

Auch erschienen als Gastkommentar im Linken Parlamentsreport Nr. 14/2018.

Donnerstag, Februar 15, 2018

Eigene Projekte

Die Arbeitslosenquote in Thüringen lag im Durchschnitt des Jahres 2017 bei 6,1Prozent. Das war der bisher niedrigste Jahreswert für den Freistaat überhaupt; 2016 waren es noch 6,7 Prozent, 2015 sogar 7,4 Prozent. Thüringen ist damit ostdeutscher Spitzenreiter.
In den sozialen Netzwerken entspann sich eine Debatte. Angesichts positiver Bilanzen – neben der guten Arbeitsmarktsituation hatte die Thüringer Landeskasse zum Jahresende 2017 mit fast 897 Millionen Euro einen hohen Überschuss, ein Teil wird genutzt, Schulden der CDU-Regierungsjahre zu tilgen – wurde nach deren Gründen gefragt. Das geschehe „Dank der guten Arbeit und geschaffenen Rahmenbedingungen der von Angela Merkel geführten Bundesregierung“, behauptete ein CDU-Funktionär aus Thüringen. Das war bemerkenswert, erteilte selbiger Funktionär seiner Partei und der Vorsitzenden Merkel doch nahezu zeitgleich in einer Zeitschrift „Lektionen“ (so nannte er es wirklich) über den weiteren Kurs, darunter die: Ein „Kein weiter so“ habe seine Berechtigung. Also wie nun, Herr Mohring (um den handelte es sich)? Gute Arbeit der CDU oder „Kein weiter so“ der CDU?
Natürlich spielt die gute Konjunktur eine Rolle. Aber Thüringen kann stolz auf eigene Projekte sein. Das sollte man sich von der Opposition nicht schlechtreden lassen. In der Arbeitsmarktpolitik entwickelt sich der Öffentlich geförderte Beschäftigungssektor kontinuierlich zum Erfolgsmodell. Ein dort modellhaft erprobtes innovatives Element, der „Passiv-Aktiv-Transfer“ (PAT), wird sogar zum „Exportschlager“: im Sondierungspapier von CDU/CSU und SPD steht, dass die im Falle einer neuen Koalition den PAT bundesweit ermöglichen wollen. Bisher war das blockiert worden, von einem Finanzminister namens Schäuble, CDU.
 
Auch erschienen als Gastbeitrag im Linken Parlamentsreport Nr. 3/2018.

Dienstag, Mai 03, 2016

TTIP: CDU ohne Sinn und Verstand

Die Regierung der USA, so zeigt es der an die Öffentlichkeit gelangte Verhandlungsstand, üben beim „Transatlantischen Freihandelsabkommen“ (TTIP) erheblichen Druck auf die EU aus, als habe sie es mit Vasallen zu tun und nicht mit Verhandlungspartnern. Greenpeace hat 13 geheime TTIP-Verhandlungskapitel ins Internet gestellt, inhaltlich etwa die Hälfte des gesamten Abkommens. Doch Bundeskanzlerin Angela Merkel (CDU) verteidigt großzügig die TTIP innewohnende Kapitulation vor den Interessen der USA : „Wir halten den zügigen Abschluss eines ehrgeizigen Abkommens für sehr wichtig“, lässt sie den Medien über ihren Regierungssprecher ausrichten. Dabei handle es sich um die „einhellige Meinung“ der gesamten Bundesregierung. Merkel habe ihre Position US-Präsident Obama bereits bei dessen jüngsten Deutschland-Besuch kundgetan. Man darf sicher sein, dass das angemessen devot erfolgte.
CDU-Politiker werfen Nebelkerzen, spielen die Bedeutung der bekannt gewordenen Dokumente herunter. Ebenso agiert Wirtschaftsminister Sigmar Gabriel (SPD), dessen Ministerium innerhalb der Regierung beim Thema TTIP die Federführung hat. Gabriel will das Abkommen.
Geradezu ohne Sinn und Verstand äußerte sich am 28.4., kurz vor Bekanntwerden der TTIP-Dokumente, die CDU-Fraktion im Thüringer Landtag. „Wer sich auf die Fahnen schreibt, wir können Mittelstand, muss auch Ja zu TTIP sagen“, behauptete der wirtschaftspolitische Sprecher Mario Voigt in Richtung und warnte vor „Angstmacherei“. Erneut präsentiert sich die CDU Thüringen als Verein von Parteisoldaten und politischen Leichtmatrosen ohne eigenen Gestaltungsanspruch. Verkauft die EU Europa an die USA? Merkel, Gabriel und Voigt geht es jedenfalls nur noch um den Preis.

Erscheint auch in meiner Kolumne "Nebenbei notiert" im Linken Parlamentsreport.

Montag, Februar 01, 2016

CDU opponiert gegen sich selbst

Bei den Vorwahlen der US-Republikaner wird der Immobilien-Tycoon und (mutmaßlich) berühmteste Falschhaarträger der Welt Donald Trump vom rechtskonservativen Dummchen Sarah Palin unterstützt (jetzt fehlt nur noch Homer Simpson). Hierzulande sehen die Institute die rechte AfD im Umfragehoch, verorten sie bei bundesweit zehn Prozent. Das Phänomen AfD lässt sich so beschreiben: eine Partei, die vor Allem Angst und auf nichts eine Antwort hat. Anschaulich illustriert das ein beim Kurznachrichtendienst Twitter kolportiertes Statement eines AfD-Kandidaten in Gießen: „Sie können nicht erwarten, dass wir im Vorfeld erklären, was wir nach der Wahl machen wollen.“ Trotzdem (oder gerade deshalb?) lässt sich die CDU auch in Thüringen davon beeindrucken und versucht, auf die populistische Überholspur zu kommen. Und opponiert dabei kräftig gegen sich selbst.
Hinsichtlich der Flüchtlingspolitik der CDU-Bundeskanzlerin passiert das ja im Tagestakt. Hysterie ist nötig, um überhaupt noch wahrgenommen zu werden. Manfred Grund, Vorsitzender der Thüringer CDU-Landesgruppe im Bundestag und Parlamentarischer Geschäftsführer der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, behauptet etwa, Merkels Politik untergrabe „die demokratische Legitimation“ des Staates.
Der bildungspolitische Sprecher der CDU-Landtagsfraktion, Christian Tischner, lamentierte jüngst, die rot-rot-grüne Landesregierung fahre das Schulsystem „auf Verschleiß“. Das ist dreist, denn als Regierungspartei von 1990 bis 2014 hat die CDU das Bildungssystem kaputt gekürzt. Nicht zuletzt aktuelle Einlassungen des CDU-Innenpolitikers Wolfgang Fiedler zeigen: die Union muss aufpassen, dass sie nicht zum billigen Juniorpartner von AfD-Propaganda wird.

Auch erschienen in meiner Kolumne "Nebenbei notiert" im Linken Parlamentsreport Nr. 2/2016.

Freitag, Juni 05, 2015

Merkel laviert

Bundeskanzlerin Merkel (CDU) reagierte dann doch: in der „Süddeutschen Zeitung“ wies sie längst kursierende Vorwürfe zurück, ihr Kanzleramt habe im Zusammenhang mit einem angeblich geplanten „No-Spy-Abkommen“ mit den USA gelogen. Merkel dazu: „Natürlich nicht. Es gab zwischen der amerikanischen Seite und uns Gespräche, die es möglich erscheinen ließen, ein solches Abkommen zu vereinbaren.“
Merkels Intimus Ronald Pofalla hatte 2013, nur wenige Wochen vor der Bundestagswahl, großspurig verkündet, die USA hätten den Abschluss eines solchen Abkommens angeboten. Nach den für die deutsche Regierung so desaströsen Enthüllungen über die Komplettüberwachung durch den US-Geheimdienst NSA sollte das der Befreiungsschlag werden. Doch Merkel, so heißt es heute, habe längst gewusst, dass die US-Regierung lediglich zu einer unverbindlichen Prüfung bereit war. Das „No-Spy-Abkommen“ scheiterte kläglich.
Dennoch gibt sich Merkel reichlich politmasochistisch auch heute „zutiefst davon überzeugt“, dass im Interesse der Sicherheit der hiesigen Bürger die Geheimdienstzusammenarbeit mit den USA notwendig sei.
Und auf die Frage, ob ihr angesichts eigener Betroffenheit geäußerter Satz noch gelte, dass das Abhören unter (politischen) Freunden nicht gehe, meint sie: „Ich habe im Juli 2013 gesagt, dass der Zweck nicht die Mittel heiligt.“ Ihr Satz über das Abhören unter Freunden beschreibe zwar nur einen Grundsatz, den sie aber dennoch für wichtig halte.
Merkels trauriger Satz hat inzwischen noch weit größere Bedeutung erhalten. Es ist bekannt, dass der deutsche BND im Auftrag der NSA wohl europäische Partnerstaaten ausspioniert hat. Wie hat einst Arthur Schopenhauer schön gesagt: „Was dein Feind nicht wissen soll, das sage deinem Freunde nicht.“

Erscheint auch in meiner Kolumne "Nebenbei notiert" im Linken Parlamentsreport Nr. 11/2015.

Montag, Mai 18, 2015

Tollhaus AfD

Der Wirtschaftsflügel der AfD löse sich auf, denn „er glaubt nicht daran, dass der rechte Durchmarsch noch zu stoppen ist“. So heißt es am 18.5. in der FAZ, die hinsichtlich des nationalen Konservatismus sonst nicht zimperlich ist. Denn gemeint ist der AfD-Flügel, den man in den Medien gemeinhin als „nationalkonservativ“ bezeichnet. Hier ist die FAZ diesmal begrifflich genauer.
Die AfD habe „ein Personal angezogen, das den Parteinamen im nationalistischen Sinn versteht“, wird in dem Artikel analysiert. Er bezieht sich auf den Rücktritt eines AfD-Kreisvorsitzenden: „Die Abgrenzung nach rechts wurde nie durchgesetzt“, sagt der Mann, der wegen Kritik an Merkels Eurokurs zur AfD stieß, resigniert.
Als Protagonist des – bleiben wir dabei – rechten Flügels ist Björn Höcke zu nennen, Landes- und Fraktionsvorsitzender in Thüringen. Höcke steht nicht nur sehr weit rechts. Seine Toleranz reicht nicht einmal bis zu den Grenzen der eigenen Fraktion. Die vermittelt das Bild eines Tollhauses. Ein Abgeordneter ist ausgeschlossen, zwei haben Bewährung ohne Zugang zu Interna (was immer das heißt). Gegen einen weiteren wird ermittelt; er soll intimes Videomaterial einer Frau ohne deren Einwilligung ins Internet gestellt haben. Der AfD-Bundesvorstand wiederum will die Amtsenthebung von Höcke als Landeschef, wegen relativierender Äußerungen über die NPD…
Dessen Destruktivität wird sogar vom eigenen Parteinachwuchs kritisiert. Die Rumpffraktion versteht sich unterdessen offenbar als Handlanger bei Höckes Kurs auf der Welle rechten Größenwahns. Ein Gemaßregelter spricht von „Willkür“, er sollte dringend prüfen, was  die Geschäftsordnung überhaupt dazu sagt. Falls die Afd-Fraktion eine solche besitzt, die nicht nur Björn Höcke heißt.

Erscheint auch in meiner Kolumne "Nebenbei notiert" im Linken Parlamentsreport.

Freitag, Mai 09, 2014

Merkel beim Gemüse

Es kursierten sehr unterschiedliche Meldungen bei Twitter, den USA-Besuch Angela Merkels betreffend. Peter Baker, Chefkorrespondent der New York Times im Weißen Haus, zitierte beim Kurznachrichtendienst  nonchalant US-Präsident Obama. Der habe, vis-a-vis der Kanzlerin, geäußert: „wir sind noch nicht perfekt ausgerichtet“ hinsichtlich dieser ganzen Geheimdienstdinge, teilen aber ähnliche Werte. Was für ein lustiger Kerl, der Obama! „Nicht perfekt ausgerichtet“ – aber was will er angesichts der weltweit flächendeckenden Spitzeleien seiner NSA auch sagen, außer solchen Scherzchen? Unter „ähnlich“ kann sich ohnehin jeder und jede vorstellen, was er oder sie möchte…
ARD-Korrespondent Ingo Zamperoni zeigte sich dagegen demütig-verständnisvoller und meinte, folgenden Obama-Satz twittern zu müssen: „Deutsche sind nicht Zielscheibe unserer Geheimdienste, aber Anti-Terror-Kampf verlangt auch bestimmte Möglichkeiten.“ Der erste Teil entbehrt zwar jeglicher Logik, es sei denn, Freund Zamperoni hat das letzte Jahr ganz, ganz weit weg verbracht, und mit dem zweiten lässt sich wirklich jede Schweinerei begründen. Bleibt die Erkenntnis, dass man sich bei der ARD offenbar schon lange nicht mehr um den eigenen Ruf schert.
Apropos Ruf. Seinem und dem seiner Chefin vollauf gerecht wurde erneut Regierungssprecher Steffen Seibert. Bekannt ist (selbst Merkel!), dass ihr eigenes Handy von der NSA abgehört worden war. Im Oktober 2013 hat man ihr Einblicke in ihre NSA-Akte verweigert. Oder wie Seibert jetzt schrieb: „Washington: Präsident Obama zeigt Kanzlerin #Merkel am Rande der Gespräche den Gemüsegarten des Weißen Hauses.“ Besser hätte man die beiderseitigen Schwerpunktsetzungen bei diesem Besuch wohl nicht zusammenfassen können.

Montag, Oktober 21, 2013

Der globale Veggieday

Was ist los in Deutschland nach der Wahl? Thüringens CDU-Ministerpräsidentin Lieberknecht preist das Modell ihrer freistaatlichen Chaos-Regierung für den Bund an wie Sauerbier. Sie zeigt zudem, dass sie gegen eines der zentralen politischen Projekte des potentiellen Partners SPD ist, den gesetzlichen Mindestlohn. Die 8,50 Euro, von der Sozialdemokratie gefordert, „passen vermutlich nicht überall“, so Lieberknecht. Und wenn die eines weiß, dann, wie die SPD klein zu halten ist. In Thüringen haben die SPDler sich für den Koalitionsfrieden  gerade von ihrer Kernforderung Gebietsreform verabschiedet.
Im Bund macht man das sogar in vorauseilendem Gehorsam. Die zweite zentrale Forderung der SPD, Steuererhöhungen für Besserverdienende, ist schon gestrichen. Parteichef Gabriel hat unterdessen bei einem Auftritt in Hessen, parallel zu dortigen Gesprächen von SPD, Grünen und Linkspartei zur Bildung einer Koalition, die Landtagsabgeordneten der Linken als „Irre“ bezeichnet. Er weiß, er muss in Vorleistung gehen, wenn er unter Merkel Arbeitsminister werden will.
Nicht ohne Selbstironie zeigen sich unterdessen die sonst humorfreien Grünen. Die erheben als kleinste Bundestagsfraktion „Anspruch auf Oppositionsführung“. Wohl nicht zufällig dürfte man sich bei derlei Höhenflügen an den Dialog der Mäuse Pinky und Brain aus einem Cartoon erinnert fühlen, die täglich verabredeten, die Weltherrschaft an sich zu reißen. Ähnliches dürfte die neu gewählte Grünen-Chefin Peter gemeint haben, die einen „Green New Deal“ bewirbt wie die Zeugen Jehovas ihren Glauben: weil „der Wirtschaft, Umwelt und Gerechtigkeit versöhnt“. Das klingt, als drohe dann die totale grüne Volksbeglückung – oder kurz gesagt: der globale Veggieday.

Freitag, Oktober 04, 2013

Juniorpartner SPD

Es ist eine unendliche Geschichte. Vor der Wahl blinkt die SPD links, um danach scharf rechts abzubiegen, in eine Koalition mit der CDU. Zur Form der Inszenierung gehört, dass sich ein kleiner „linker Flügel“ der SPD ergebnislos gegen eine solche Koalition wendet. Regelmäßig machen auch Stimmen die Runde, die SPD müsse nun unbedingt „ihr Verhältnis zur Linkspartei klären“ – jedenfalls bis zur jeweils nächsten Wahl.
Diesmal stehen solche Verlautbarungen am Ende eines Wahlkampfes der SPD, der schon völlig lächerlich begann: sie stellte einen „Kanzlerkandidaten“ auf, den sie nur mit Hilfe der Grünen ins Amt bringen wollte, gegen jede Wahlumfrage und den gesunden Menschenverstand. Geklappt hat das – auch daran soll erinnert sein – von 1998 und 2002. In der Konsequenz beteiligte sich die Bundeswehr am Krieg gegen Jugoslawien und die „Hartz-Gesetze“ wurden beschlossen.
Dabei könnte die SPD zumindest rein rechnerisch wieder eine Bundesregierung anführen und dann ihr Wahlprogramm umsetzen – mit Linken und Grünen. Doch das hat sie vorher ausgeschlossen. Nun ist ein SPD-Wahlprogramm zwar meist von vornherein Makulatur, da die Partei nicht selten das Gegenteil von dem macht, was sie vorher versprochen hat. Das aktuelle Programm ist aber offensichtlich Makulatur, wenn die SPD unter Merkels Decke schlüpft. Das scheint der Führung nicht viel zu bedeuten; es werden aktuell die wohl für die Sozialdemokratie wichtigeren Fragen erörtert, wie viele und welche Ministerien sie bekommt.
Die SPD gibt die Möglichkeit einer Gestaltungskompetenz auf Bundesebene damit aus der Hand. Ihre Praxis ist die der politischen Selbstkastrierung. Sie hat sich als Juniorpartner eingerichtet, als politischer Leichtmatrose. Darüber darf man lachen, obwohl es traurig ist.

Dienstag, September 10, 2013

Pflicht zur Datensparsamkeit?

Hacker, die kundigen Anarchisten des Internet, haben es schon 2005 geahnt. Beim 22. Chaos Communication Congress in Berlin schätzte ein Aktivist ein, der Kampf um die bürgerrechtsfreundliche Gestaltung der Technik sei verloren: "Wir leben jetzt in der dunklen Welt der Scifi-Romane, die wir niemals wollten“.
Inzwischen, nach dem Prism-Schock, geben auch amtliche Datenschützer zu, dass sich „Big Data“, das Sammeln, Verfügbarmachen und Auswerten besonders großer Datenmengen im Internet, wohl nicht mehr stoppen lässt. Thilo Weichert, Datenschutzbeauftragter in Schleswig-Holstein: „Nein, die Technik ist vorhanden, die Verknüpfung ist vorhanden, die Speicherkapazitäten sind vorhanden. Man kann zwar versuchen, auf die Auswerter Einfluss zu nehmen, aber oft verweigern sie sich. Das sieht man jetzt ja bei der NSA, die sich rausredet, ohne wirklich die Hosen runter zu lassen.“
Und was nun, wenn unser „Recht auf Privatsphäre durch ein Supergrundrecht auf Sicherheit verdrängt wird“ (Weichert), wenn „der gesellschaftliche Schritt von der Strafverfolgung hin zur Überwachung“ (Piratenpartei) getan ist?
Die Piraten fordern ein „Recht auf Anonymität“ im Netz. Das klingt gut, erscheint aber illusionär. Wie sieht es mit der Pflicht zur Datensparsamkeit aus? Weichert bringt es auf den Punkt: Die Daten, die von einem selbst erst einmal im Internet seien, „hat der Einzelne nicht mehr unter Kontrolle“. Dafür, dass die Daten – Informationen, Fotos, Videos – überhaupt ins Internet gelangen, ist nicht selten jeder Nutzer selbst verantwortlich. Was muss ich wirklich bei Facebook & Co. öffentlich machen? Diese Frage sollten sich nicht zuletzt diejenigen stellen, für die das Internet und seine Untiefen immer noch „Neuland“ (Angela Merkel) ist.

Auch erschienen in meiner Kolumne "Das Letzte" im Linken Parlamentsreport Nr. 17/2013.

Dienstag, August 20, 2013

Es bleibt spannend

Mag sein, dass es Erlebnisse wie das folgende sind, die mich zur aktuellen Ausgabe meiner Kolumne motivieren: da mache ich das Bürofenster auf, denke an nichts Schlimmes – und es grinst mich Carsten Schneider an. Nicht direkt natürlich, sondern nur sein Wahlplakat. Denn Schneider (der die Ausstrahlungskraft eines mittleren Bankangestellten hat), kandidiert in Erfurt für den Bundestag. Für die SPD. Das ist zwar nur ganz klein auf das Plakat gedruckt, zählt aber wohl trotzdem...
Der Wahlkampf dreht sich diesmal, so mein Eindruck, hauptsächlich um Aussagen wie die, mit wem man nach der Wahl im September eine Bundesregierung bilden will – und vor allem mit wem man das ganz sicher nicht tun werde. Dabei ist es schon zu einer ganzen Reihe von Statements gekommen, so dass man leicht den Überblick verlieren kann. Deshalb hier eine Zusammenfassung: Die SPD hat bereits angekündigt, sie werde nicht mit der Partei DIE LINKE koalieren, der SPD-Spitzenkandidat (ausdrücklich aber nicht die SPD als Partei) wird nicht mit der CDU koalieren, die Grünen wollen eine gemeinsame Koalition mit der SPD nicht von Linken und Piraten tolerieren lassen (auch die Linke hatte das zunächst ausgeschlossen, es dann aber wieder zurückgenommen), die FDP wird nicht mit SPD und Grünen koalieren.
Analysiert man diese Aussagen, bleiben nur einige wenige mögliche Szenarien der Regierungsbildung übrig, die nicht ausdrücklich ausgeschlossen sind – und wortbrüchig möchte ja keine der Parteien werden.
1. CDU, DIE LINKE und FDP. Höchst unsicher, da die FDP wahrscheinlich an der Fünf-Prozent-Hürde scheitert.
2. CDU und SPD. Geht nur, wenn die SPD eine Art „Endlager“ für ihren Kanzlerkandidaten findet (vielleicht in einem russischen Konzern?).
3. CDU und FDP. Siehe 1.
Es wird also eng. Und bleibt spannend – oder?

Auch erschienen in meiner Kolumne "Das Letzte" im Linken Parlamentsreport Nr. 16/2013.

Dienstag, August 13, 2013

Grandios schiefes Szenario: Angela Merkel als „Reformkommunistin“

Im Mai ist im Münchner Piper-Verlag ein Buch erschienen, das nicht weniger will als nachzuweisen, die CDU-Vorsitzende und Bundeskanzlerin Angela Merkel sei einst als „Reformkommunistin für einen demokratischen Sozialismus in einer eigenständigen DDR“ eingetreten. Das gelingt ihm, das sei zur allseitigen Beruhigung vorangestellt, nicht. Verfasst haben das Werk Ralf Georg Reuth, der 1995 als Ko-Autor eines Buches über die deutsche Einheit 1995 herausgefunden haben will, diese sei vor allem das Ergebnis eines „Komplotts“ des sowjetischen Geheimdienstes KGB, sowie der Springer-Journalist Günther Lachmann. Trotz des offensichtlichen Scheiterns lohnt sich die Lektüre eines flott geschriebenen Buches,  das sich mit seiner bombastischen These selbst nicht richtig ernst nimmt und dennoch fast schon hysterische Reaktionen auslöst wie die in einer Besprechung im NDR: „Trägt nicht in manchem auch Merkels Republik schon Züge der DDR?“
Das Bild, das bislang von Merkels 35 Lebensjahren in der DDR verbreitet werde, sei „nicht stimmig“, meinen Autoren und Verlag. Darin ist ihnen rechtzugeben. Merkel selbst hat Diskussionen über ihre Vergangenheit nochmals befeuert, lehnte sie doch die Beantwortung der von Lachmann und Reuth an sie gerichteten kritischen Fragen ab – angeblich aus Zeitgründen. Fakten ans Tageslicht gefördert zu haben, ist durchaus ein Verdienst der Autoren, widersprechen diese doch Merkels jahrelanger Selbstdarstellung. Doch die Schlussfolgerungen sind grotesk überzeichnet.
Was wollen die Autoren nun herausgefunden haben? Merkel sei weder eine unpolitische Wissenschaftlerin gewesen, noch habe ihr Herz für die deutsche Einheit geschlagen. Die kritisierte Kanzlerin hat derlei Bombast selbst herausgefordert, gehört es doch zu ihrer Legende, zu behaupten, sie habe sich der DDR nicht verpflichtet gefühlt.
Dem entgegnet das Buch: „Vielmehr gehörte die systemkonforme Physikerin der sowjetisch geprägten Wissenschaftselite des SED-Staates an und trat 1989 für einen demokratischen Sozialismus ein. Demnach war sie im weitesten Sinne eine Reformkommunistin, die unter dem Eindruck von Gorbatschows Reformen für einen demokratischen Sozialismus in einer eigenständigen DDR eintrat.“
Da ist etwas Wahres dran, allerdings wird weit über das Ziel geschossen. Merkels FDJ-Funktion ging zwar über das „Typische“ an gesellschaftlichem Engagement (und wohl auch über das von einer Physikerin Erwartete) hinaus – reichte aber nicht an eine einstige regionale CDU-Ikone wie Dieter Althaus heran. Der spielte als Mitglied der Regierungspartei DDR-CDU, als Mitglied im Bezirksausschuss der sozialistischen Jugendweihe und als mit der Medaille für Erfolge in der kommunistischen Erziehung in Gold ausgezeichneter Direktor für außerunterrichtliche Arbeit in einer ganz anderen politischen Liga.
Der Piper-Verlag sah sich offenbar gezwungen, nach Erscheinen des Buches die schwache Argumentation von Reuth und Lachmann zu stützen. Als Steilvorlage erwies es sich, dass er das vermeintlich „wegen unhaltbarer Behauptungen ehemaliger DDR-Reformer“ tun konnte. Nachdem in der Tageszeitung „Die Welt“ (wo Autor Lachmann als Redakteur tätig ist) ein Brief früherer Mitglieder des Demokratischen Aufbruchs abgedruckt worden war, konnte der Verlag mit einer „Richtigstellung“ reagieren: „Die Massen im DDR-Wendeherbst des Jahres 1989 traten für die Einheit Deutschlands in einem freiheitlich-demokratischen Staat ein. Dadurch zwangen sie die zunächst auf einen demokratischen Sozialismus hin orientierten Reformgruppen auf Einheits-Kurs.“ Ein grandios schiefes Szenario: Hier die Massen für die deutsche Einheit, dort „Reformkommunistin“ Merkel...
Unlogisch wirkt ohnehin, was Reuth als eine Kernfrage des Buches formuliert: es sei ein fundamentaler Unterschied, ob jemand in den Demokratischen Aufbruch zwei Monate vor dem Mauerfall eingetreten sei oder danach. Das stimmt zwar – aber ganz anders, als Reuth es behauptet. Der geht von folgendem aus: "Wenn ich davor eingetreten bin, bin ich nicht für die deutsche Einheit eingetreten. Denn da war der Demokratische Aufbruch für Zweistaatlichkeit und demokratischen Sozialismus.“ Das Gegenteil ist der Fall: sich bei Gründung der zur DDR-Staatsmacht in Opposition stehenden Gruppen wie Neues Forum, Demokratischer Aufbruch oder Sozialdemokratische Partei öffentlich zu diesen zu bekennen, erforderte ein viel größeres Maß an Mut und Veränderungswillen, als es dann nach dem Mauerfall mit dem sichtbaren Machtverfall der Staatspartei war.
Welche Gründe Merkel für ihr Engagement in der FDJ und später beim Demokratischen Aufbruch und in der CDU hatte, Überzeugung oder Opportunismus (den sie schon 1990 für ihre Zeit in der FDJ als hauptverantwortlich bezeichnet hat), weiß nur sie selbst. Und zumindest Autor Lachmann verrät (eher unfreiwillig) etwas über seine Motivation, wenn er in einem Interview über das Buch den Zustand der CDU unter Merkel bejammert: „“Sie ist gesellschaftspolitisch  sozialdemokratisiert und ökologisch nah bei den Grünen. Unter Angela Merkel hat sie alle mehrheitsfähigen Positionen der anderen Parteien übernommen und ihre eigene Identität verloren.“

Ralf Georg Reuth, Günther Lachmann: Das erste Leben der Angela M., Piper Verlag München 2013, 336 S., ISBN 978-3-492-05581-9, EUR 19,99

Dienstag, Juli 30, 2013

Einheimische Totalausfälle

Der US-Geheimdienst NSA überwacht Internet und Telefone, besonders betroffen ist Deutschland. Angesichts dieser Herausforderung haben drei hiesige Akteure versagt.
Als hoch peinlich geriet erstens das Agieren von Bundeskanzlerin Angela Merkel, die beim Besuch von Barack Obama in devotester Manier nur um etwas „Transparenz“ bettelte, "was wird benutzt". Wenn eine Physikerin das Internet „Neuland“ nennt, um die Überwachung zu bagatellisieren, ist dem nichts hinzuzufügen.
So untauglich wie entlarvend reagierte zweitens Bundespräsident Joachim Gauck, der sich zwar als oberster „Demokratielehrer“ feiern lässt, außer weihevoller Selbstbespiegelung aber nichts bietet. Mit dem Verrats-Vorwurf an Whistleblower Snowden macht er sich gar zum Sachwalter der US-Geheimdienste. Deutschland hat nur einen „Ex-Bürgerrechtler“ als Bundespräsidenten. Angesichts vom Prism & Co wäre aber ein wirklicher Bürgerrechtler nötig. Man schämt sich fast fremd, dass Gauck wie Merkel Ostdeutsche sind...
Als erneuter Totalausfall (nach NSU) erweisen sich drittens die deutschen Geheimdienste. Zu den originären Aufgaben des Inlandsgeheimdienstes „Verfassungsschutz“ gehört ausweislich des einschlägigen Gesetzes die Spionageabwehr („sicherheitsgefährdende oder geheimdienstliche Tätigkeiten im Geltungsbereich dieses Gesetzes für eine fremde Macht“). In den „Verfassungsschutzberichten“, die dazu ein eigenes Kapitel enthalten, sucht man die NSA indes vergebens. Dieser „Verfassungsschutz“ hat nochmals nachgewiesen, dass ihm sein wohlklingender Name gleich ein paar Nummern zu groß ist. Das Grundgesetz, die deutsche Verfassung, bestimmt in Artikel 10 als eines der Grundrechte: „Das Briefgeheimnis sowie das Post- und Fernmeldegeheimnis sind unverletzlich.“

Auch erschienen in meiner Kolumne "Das Letzte" im Linken Parlamentsreport Nr.14/2013.