Datenschutzerklärung



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Diese Datenschutzerklärung klärt Sie über die Art, den Umfang und Zweck der Verarbeitung von personenbezogenen Daten (nachfolgend kurz „Daten“) innerhalb unseres Onlineangebotes und der mit ihm verbundenen Webseiten, Funktionen und Inhalte sowie externen Onlinepräsenzen, wie z.B. unser Social Media Profile auf (nachfolgend gemeinsam bezeichnet als „Onlineangebot“). Im Hinblick auf die verwendeten Begrifflichkeiten, wie z.B. „Verarbeitung“ oder „Verantwortlicher“ verweisen wir auf die Definitionen im Art. 4 der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO).



Verantwortlicher

Dr. Stefan Wogawa

Mail st.wogawa@gmail.com

Tel. 0176/23790691

Arten der verarbeiteten Daten:

- Bestandsdaten (z.B., Namen, Adressen).

- Kontaktdaten (z.B., E-Mail, Telefonnummern).

- Inhaltsdaten (z.B., Texteingaben, Fotografien, Videos).

- Nutzungsdaten (z.B., besuchte Webseiten, Interesse an Inhalten, Zugriffszeiten).

- Meta-/Kommunikationsdaten (z.B., Geräte-Informationen, IP-Adressen).

Kategorien betroffener Personen

Besucher und Nutzer des Onlineangebotes (Nachfolgend bezeichnen wir die betroffenen Personen zusammenfassend auch als „Nutzer“).

Zweck der Verarbeitung

- Zurverfügungstellung des Onlineangebotes, seiner Funktionen und Inhalte.

- Beantwortung von Kontaktanfragen und Kommunikation mit Nutzern.

- Sicherheitsmaßnahmen.

- Reichweitenmessung/Marketing

Verwendete Begrifflichkeiten

„Personenbezogene Daten“ sind alle Informationen, die sich auf eine identifizierte oder identifizierbare natürliche Person (im Folgenden „betroffene Person“) beziehen; als identifizierbar wird eine natürliche Person angesehen, die direkt oder indirekt, insbesondere mittels Zuordnung zu einer Kennung wie einem Namen, zu einer Kennnummer, zu Standortdaten, zu einer Online-Kennung (z.B. Cookie) oder zu einem oder mehreren besonderen Merkmalen identifiziert werden kann, die Ausdruck der physischen, physiologischen, genetischen, psychischen, wirtschaftlichen, kulturellen oder sozialen Identität dieser natürlichen Person sind.



„Verarbeitung“ ist jeder mit oder ohne Hilfe automatisierter Verfahren ausgeführte Vorgang oder jede solche Vorgangsreihe im Zusammenhang mit personenbezogenen Daten. Der Begriff reicht weit und umfasst praktisch jeden Umgang mit Daten.



„Pseudonymisierung“ die Verarbeitung personenbezogener Daten in einer Weise, dass die personenbezogenen Daten ohne Hinzuziehung zusätzlicher Informationen nicht mehr einer spezifischen betroffenen Person zugeordnet werden können, sofern diese zusätzlichen Informationen gesondert aufbewahrt werden und technischen und organisatorischen Maßnahmen unterliegen, die gewährleisten, dass die personenbezogenen Daten nicht einer identifizierten oder identifizierbaren natürlichen Person zugewiesen werden.



„Profiling“ jede Art der automatisierten Verarbeitung personenbezogener Daten, die darin besteht, dass diese personenbezogenen Daten verwendet werden, um bestimmte persönliche Aspekte, die sich auf eine natürliche Person beziehen, zu bewerten, insbesondere um Aspekte bezüglich Arbeitsleistung, wirtschaftliche Lage, Gesundheit, persönliche Vorlieben, Interessen, Zuverlässigkeit, Verhalten, Aufenthaltsort oder Ortswechsel dieser natürlichen Person zu analysieren oder vorherzusagen.



Als „Verantwortlicher“ wird die natürliche oder juristische Person, Behörde, Einrichtung oder andere Stelle, die allein oder gemeinsam mit anderen über die Zwecke und Mittel der Verarbeitung von personenbezogenen Daten entscheidet, bezeichnet.



„Auftragsverarbeiter“ eine natürliche oder juristische Person, Behörde, Einrichtung oder andere Stelle, die personenbezogene Daten im Auftrag des Verantwortlichen verarbeitet.

Maßgebliche Rechtsgrundlagen

Nach Maßgabe des Art. 13 DSGVO teilen wir Ihnen die Rechtsgrundlagen unserer Datenverarbeitungen mit. Sofern die Rechtsgrundlage in der Datenschutzerklärung nicht genannt wird, gilt Folgendes: Die Rechtsgrundlage für die Einholung von Einwilligungen ist Art. 6 Abs. 1 lit. a und Art. 7 DSGVO, die Rechtsgrundlage für die Verarbeitung zur Erfüllung unserer Leistungen und Durchführung vertraglicher Maßnahmen sowie Beantwortung von Anfragen ist Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO, die Rechtsgrundlage für die Verarbeitung zur Erfüllung unserer rechtlichen Verpflichtungen ist Art. 6 Abs. 1 lit. c DSGVO, und die Rechtsgrundlage für die Verarbeitung zur Wahrung unserer berechtigten Interessen ist Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO. Für den Fall, dass lebenswichtige Interessen der betroffenen Person oder einer anderen natürlichen Person eine Verarbeitung personenbezogener Daten erforderlich machen, dient Art. 6 Abs. 1 lit. d DSGVO als Rechtsgrundlage.

Sicherheitsmaßnahmen

Wir treffen nach Maßgabe des Art. 32 DSGVO unter Berücksichtigung des Stands der Technik, der Implementierungskosten und der Art, des Umfangs, der Umstände und der Zwecke der Verarbeitung sowie der unterschiedlichen Eintrittswahrscheinlichkeit und Schwere des Risikos für die Rechte und Freiheiten natürlicher Personen, geeignete technische und organisatorische Maßnahmen, um ein dem Risiko angemessenes Schutzniveau zu gewährleisten.



Zu den Maßnahmen gehören insbesondere die Sicherung der Vertraulichkeit, Integrität und Verfügbarkeit von Daten durch Kontrolle des physischen Zugangs zu den Daten, als auch des sie betreffenden Zugriffs, der Eingabe, Weitergabe, der Sicherung der Verfügbarkeit und ihrer Trennung. Des Weiteren haben wir Verfahren eingerichtet, die eine Wahrnehmung von Betroffenenrechten, Löschung von Daten und Reaktion auf Gefährdung der Daten gewährleisten. Ferner berücksichtigen wir den Schutz personenbezogener Daten bereits bei der Entwicklung, bzw. Auswahl von Hardware, Software sowie Verfahren, entsprechend dem Prinzip des Datenschutzes durch Technikgestaltung und durch datenschutzfreundliche Voreinstellungen (Art. 25 DSGVO).

Zusammenarbeit mit Auftragsverarbeitern und Dritten

Sofern wir im Rahmen unserer Verarbeitung Daten gegenüber anderen Personen und Unternehmen (Auftragsverarbeitern oder Dritten) offenbaren, sie an diese übermitteln oder ihnen sonst Zugriff auf die Daten gewähren, erfolgt dies nur auf Grundlage einer gesetzlichen Erlaubnis (z.B. wenn eine Übermittlung der Daten an Dritte, wie an Zahlungsdienstleister, gem. Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO zur Vertragserfüllung erforderlich ist), Sie eingewilligt haben, eine rechtliche Verpflichtung dies vorsieht oder auf Grundlage unserer berechtigten Interessen (z.B. beim Einsatz von Beauftragten, Webhostern, etc.).



Sofern wir Dritte mit der Verarbeitung von Daten auf Grundlage eines sog. „Auftragsverarbeitungsvertrages“ beauftragen, geschieht dies auf Grundlage des Art. 28 DSGVO.

Übermittlungen in Drittländer

Sofern wir Daten in einem Drittland (d.h. außerhalb der Europäischen Union (EU) oder des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR)) verarbeiten oder dies im Rahmen der Inanspruchnahme von Diensten Dritter oder Offenlegung, bzw. Übermittlung von Daten an Dritte geschieht, erfolgt dies nur, wenn es zur Erfüllung unserer (vor)vertraglichen Pflichten, auf Grundlage Ihrer Einwilligung, aufgrund einer rechtlichen Verpflichtung oder auf Grundlage unserer berechtigten Interessen geschieht. Vorbehaltlich gesetzlicher oder vertraglicher Erlaubnisse, verarbeiten oder lassen wir die Daten in einem Drittland nur beim Vorliegen der besonderen Voraussetzungen der Art. 44 ff. DSGVO verarbeiten. D.h. die Verarbeitung erfolgt z.B. auf Grundlage besonderer Garantien, wie der offiziell anerkannten Feststellung eines der EU entsprechenden Datenschutzniveaus (z.B. für die USA durch das „Privacy Shield“) oder Beachtung offiziell anerkannter spezieller vertraglicher Verpflichtungen (so genannte „Standardvertragsklauseln“).

Rechte der betroffenen Personen

Sie haben das Recht, eine Bestätigung darüber zu verlangen, ob betreffende Daten verarbeitet werden und auf Auskunft über diese Daten sowie auf weitere Informationen und Kopie der Daten entsprechend Art. 15 DSGVO.



Sie haben entsprechend. Art. 16 DSGVO das Recht, die Vervollständigung der Sie betreffenden Daten oder die Berichtigung der Sie betreffenden unrichtigen Daten zu verlangen.



Sie haben nach Maßgabe des Art. 17 DSGVO das Recht zu verlangen, dass betreffende Daten unverzüglich gelöscht werden, bzw. alternativ nach Maßgabe des Art. 18 DSGVO eine Einschränkung der Verarbeitung der Daten zu verlangen.



Sie haben das Recht zu verlangen, dass die Sie betreffenden Daten, die Sie uns bereitgestellt haben nach Maßgabe des Art. 20 DSGVO zu erhalten und deren Übermittlung an andere Verantwortliche zu fordern.



Sie haben ferner gem. Art. 77 DSGVO das Recht, eine Beschwerde bei der zuständigen Aufsichtsbehörde einzureichen.

Widerrufsrecht

Sie haben das Recht, erteilte Einwilligungen gem. Art. 7 Abs. 3 DSGVO mit Wirkung für die Zukunft zu widerrufen

Widerspruchsrecht

Sie können der künftigen Verarbeitung der Sie betreffenden Daten nach Maßgabe des Art. 21 DSGVO jederzeit widersprechen. Der Widerspruch kann insbesondere gegen die Verarbeitung für Zwecke der Direktwerbung erfolgen.

Cookies und Widerspruchsrecht bei Direktwerbung

Als „Cookies“ werden kleine Dateien bezeichnet, die auf Rechnern der Nutzer gespeichert werden. Innerhalb der Cookies können unterschiedliche Angaben gespeichert werden. Ein Cookie dient primär dazu, die Angaben zu einem Nutzer (bzw. dem Gerät auf dem das Cookie gespeichert ist) während oder auch nach seinem Besuch innerhalb eines Onlineangebotes zu speichern. Als temporäre Cookies, bzw. „Session-Cookies“ oder „transiente Cookies“, werden Cookies bezeichnet, die gelöscht werden, nachdem ein Nutzer ein Onlineangebot verlässt und seinen Browser schließt. In einem solchen Cookie kann z.B. der Inhalt eines Warenkorbs in einem Onlineshop oder ein Login-Status gespeichert werden. Als „permanent“ oder „persistent“ werden Cookies bezeichnet, die auch nach dem Schließen des Browsers gespeichert bleiben. So kann z.B. der Login-Status gespeichert werden, wenn die Nutzer diese nach mehreren Tagen aufsuchen. Ebenso können in einem solchen Cookie die Interessen der Nutzer gespeichert werden, die für Reichweitenmessung oder Marketingzwecke verwendet werden. Als „Third-Party-Cookie“ werden Cookies bezeichnet, die von anderen Anbietern als dem Verantwortlichen, der das Onlineangebot betreibt, angeboten werden (andernfalls, wenn es nur dessen Cookies sind spricht man von „First-Party Cookies“).



Wir können temporäre und permanente Cookies einsetzen und klären hierüber im Rahmen unserer Datenschutzerklärung auf.



Falls die Nutzer nicht möchten, dass Cookies auf ihrem Rechner gespeichert werden, werden sie gebeten die entsprechende Option in den Systemeinstellungen ihres Browsers zu deaktivieren. Gespeicherte Cookies können in den Systemeinstellungen des Browsers gelöscht werden. Der Ausschluss von Cookies kann zu Funktionseinschränkungen dieses Onlineangebotes führen.



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Löschung von Daten

Die von uns verarbeiteten Daten werden nach Maßgabe der Art. 17 und 18 DSGVO gelöscht oder in ihrer Verarbeitung eingeschränkt. Sofern nicht im Rahmen dieser Datenschutzerklärung ausdrücklich angegeben, werden die bei uns gespeicherten Daten gelöscht, sobald sie für ihre Zweckbestimmung nicht mehr erforderlich sind und der Löschung keine gesetzlichen Aufbewahrungspflichten entgegenstehen. Sofern die Daten nicht gelöscht werden, weil sie für andere und gesetzlich zulässige Zwecke erforderlich sind, wird deren Verarbeitung eingeschränkt. D.h. die Daten werden gesperrt und nicht für andere Zwecke verarbeitet. Das gilt z.B. für Daten, die aus handels- oder steuerrechtlichen Gründen aufbewahrt werden müssen.



Nach gesetzlichen Vorgaben in Deutschland, erfolgt die Aufbewahrung insbesondere für 10 Jahre gemäß §§ 147 Abs. 1 AO, 257 Abs. 1 Nr. 1 und 4, Abs. 4 HGB (Bücher, Aufzeichnungen, Lageberichte, Buchungsbelege, Handelsbücher, für Besteuerung relevanter Unterlagen, etc.) und 6 Jahre gemäß § 257 Abs. 1 Nr. 2 und 3, Abs. 4 HGB (Handelsbriefe).



Nach gesetzlichen Vorgaben in Österreich erfolgt die Aufbewahrung insbesondere für 7 J gemäß § 132 Abs. 1 BAO (Buchhaltungsunterlagen, Belege/Rechnungen, Konten, Belege, Geschäftspapiere, Aufstellung der Einnahmen und Ausgaben, etc.), für 22 Jahre im Zusammenhang mit Grundstücken und für 10 Jahre bei Unterlagen im Zusammenhang mit elektronisch erbrachten Leistungen, Telekommunikations-, Rundfunk- und Fernsehleistungen, die an Nichtunternehmer in EU-Mitgliedstaaten erbracht werden und für die der Mini-One-Stop-Shop (MOSS) in Anspruch genommen wird.

Kommentare und Beiträge

Wenn Nutzer Kommentare oder sonstige Beiträge hinterlassen, können ihre IP-Adressen auf Grundlage unserer berechtigten Interessen im Sinne des Art. 6 Abs. 1 lit. f. DSGVO für 7 Tage gespeichert werden. Das erfolgt zu unserer Sicherheit, falls jemand in Kommentaren und Beiträgen widerrechtliche Inhalte hinterlässt (Beleidigungen, verbotene politische Propaganda, etc.). In diesem Fall können wir selbst für den Kommentar oder Beitrag belangt werden und sind daher an der Identität des Verfassers interessiert.



Des Weiteren behalten wir uns vor, auf Grundlage unserer berechtigten Interessen gem. Art. 6 Abs. 1 lit. f. DSGVO, die Angaben der Nutzer zwecks Spamerkennung zu verarbeiten.



Auf derselben Rechtsgrundlage behalten wir uns vor, im Fall von Umfragen die IP-Adressen der Nutzer für deren Dauer zu speichern und Cookis zu verwenden, um Mehrfachabstimmungen zu vermeiden.



Die im Rahmen der Kommentare und Beiträge angegebenen Daten, werden von uns bis zum Widerspruch der Nutzer dauerhaft gespeichert.

Abruf von Emojis und Smilies

Innerhalb unseres WordPress-Blogs werden grafische Emojis (bzw. Smilies), d.h. kleine grafische Dateien, die Gefühle ausdrücken, eingesetzt, die von externen Servern bezogen werden. Hierbei erheben die Anbieter der Server, die IP-Adressen der Nutzer. Dies ist notwendig, damit die Emojie-Dateien an die Browser der Nutzer übermittelt werden können. Der Emojie-Service wird von der Automattic Inc., 60 29th Street #343, San Francisco, CA 94110, USA, angeboten. Datenschutzhinweise von Automattic: https://automattic.com/privacy/. Die verwendeten Server-Domains sind s.w.org und twemoji.maxcdn.com, wobei es sich unseres Wissens nach um sog. Content-Delivery-Networks handelt, also Server, die lediglich einer schnellen und sicheren Übermittlung der Dateien dienen und die personenbezogenen Daten der Nutzer nach der Übermittlung gelöscht werden.



Die Nutzung der Emojis erfolgt auf Grundlage unserer berechtigten Interessen, d.h. Interesse an einer attraktiven Gestaltung unseres Onlineangebotes gem. Art. 6 Abs. 1 lit. f. DSGVO.

Erstellt mit Datenschutz-Generator.de von RA Dr. Thomas Schwenke
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Donnerstag, Oktober 04, 2018

Siemens: AfD an Peinlichkeit nicht zu überbieten

Siemens streicht in Erfurt 200 Stellen – schlimm für die Betroffenen und für die Stadt. An Peinlichkeit nicht zu überbieten ist die Pressemitteilung der AfD-Fraktion zu diesem Thema. Dort lamentiert der Wirtschaftsideologe Thomas Rudy: die „Landesregierung und Siemens hätten ihrer Verantwortung für den Standort Erfurt gerecht werden und ein tragendes Konzept für den Erhalt und Ausbau von Arbeitsplätzen erarbeiten können“. Das ist nun merkwürdig, hatte doch derselbe Rudy während einer gemeinsam beantragten Aktuellen Stunde von CDU, LINKE, SPD und Grünen im November 2017 zu Siemens behauptet, der Wirtschaftsminister könne ja den Erhalt des Werkes fordern, „aber letztlich handelt es sich um eine unternehmerische Entscheidung“.
In der Pressemitteilung jammert Rudy weiter: „Beide haben dies nicht getan und sich damit auch der Fürsorgepflicht gegenüber den Arbeitnehmern entzogen.“ Das ist entweder für einen Abgeordneten groteske Unkenntnis oder schlicht gelogen. Von der Linksfraktion beantragt, stand im Dezember 2017 das Thema „Beschäftigte in Thüringen vor arbeitnehmerfeindlicher Politik wie bei Siemens Erfurt (...) schützen“ ein weiteres Mal als Aktuelle Stunde auf der Tagesordnung des Landtags.
Dort schwadronierte Björn Höcke höchstselbst auch über die „von den Altparteien befürworteten Russlandsanktionen“. Das ist keinesfalls „Mut zur Wahrheit“, hat doch Ministerpräsident Bodo Ramelow die Wirtschaftssanktionen oft kritisiert, die Linksfraktion im Bundestag „Keine Verlängerung der Sanktionen“ beantragt. Auch der CDU-Landesvorsitzende Mike Mohring, das sei hier erwähnt, hat mehrfach zumindest für die Lockerung der Wirtschaftssanktionen plädiert.

Auch erschienen als Gastkommentar im Linken Parlamentsreport Nr. 19/2018.

Mittwoch, Juli 18, 2018

Gefährlicher Flirt der CDU

Zu ihrem Jahresempfang im August in Erfurt hat die CDU-Fraktion im Thüringer Landtag den österreichischen Bundeskanzler Sebastian Kurz als Festredner eingeladen. Das wirft erneut ein bezeichnendes Schlaglicht auf den Kurs der Opposition im Vorfeld der Landtagswahl 2019.
Denn die CDU Thüringen kokettiert auffällig mit Rechts. So hatte im April eine „Pilgerreise“ 300 Mitglieder der Partei, darunter der Landesvorsitzende Mike Mohring, nach Budapest geführt. Zur Mission der Pilger gehörten ausgerechnet politische Gespräche mit führenden Vertretern der von Viktor Orbán geführten ungarischen Regierungspartei Fidesz. Die rechte Fidesz ist für ihre nationalistischen und antisemitischen Kampagnen bekannt.
In der heftigen Konfrontation der CSU mit Bundeskanzlerin Angela Merkel hatte Mohring frühzeitig öffentlich Verständnis für Horst Seehofer geäußert und damit Merkel brüskiert. Als die Regierungskrise eskalierte, lavierte der als „Trickser“ (so die Spiegel-Journalisten Melanie Amann und Florian Gathmann) geltende Mohring, Mahnungen nach „Einigung“ wechselten mit erneuter Unterstützung der Position Seehofers.
Die Avance an Kurz dürfte endgültig klar machen, wohin für die CDU Thüringen die Reise gehen soll. Kurz ist Vorsitzender der ÖVP, einer Art österreichische CDU. Seit 2017 regiert er als Kanzler in einer Koalition mit der rechtspopulistischen bis rechtsextremen FPÖ, die von der AfD nachgeahmt wird. Soll das ein Vorbild für Thüringen sein? Übrigens: ÖVP und FPÖ wollen aktuell den Zwölfstundentag einführen und Beschäftigten die fünfte Urlaubswoche streichen. Der Flirt der CDU Thüringen mit Rechts ist gefährlich für den Sozialstaat und die Demokratie.

Auch erschienen als Gastkommentar im Linken Parlamentsreport Nr. 14/2018.

Donnerstag, Februar 15, 2018

Eigene Projekte

Die Arbeitslosenquote in Thüringen lag im Durchschnitt des Jahres 2017 bei 6,1Prozent. Das war der bisher niedrigste Jahreswert für den Freistaat überhaupt; 2016 waren es noch 6,7 Prozent, 2015 sogar 7,4 Prozent. Thüringen ist damit ostdeutscher Spitzenreiter.
In den sozialen Netzwerken entspann sich eine Debatte. Angesichts positiver Bilanzen – neben der guten Arbeitsmarktsituation hatte die Thüringer Landeskasse zum Jahresende 2017 mit fast 897 Millionen Euro einen hohen Überschuss, ein Teil wird genutzt, Schulden der CDU-Regierungsjahre zu tilgen – wurde nach deren Gründen gefragt. Das geschehe „Dank der guten Arbeit und geschaffenen Rahmenbedingungen der von Angela Merkel geführten Bundesregierung“, behauptete ein CDU-Funktionär aus Thüringen. Das war bemerkenswert, erteilte selbiger Funktionär seiner Partei und der Vorsitzenden Merkel doch nahezu zeitgleich in einer Zeitschrift „Lektionen“ (so nannte er es wirklich) über den weiteren Kurs, darunter die: Ein „Kein weiter so“ habe seine Berechtigung. Also wie nun, Herr Mohring (um den handelte es sich)? Gute Arbeit der CDU oder „Kein weiter so“ der CDU?
Natürlich spielt die gute Konjunktur eine Rolle. Aber Thüringen kann stolz auf eigene Projekte sein. Das sollte man sich von der Opposition nicht schlechtreden lassen. In der Arbeitsmarktpolitik entwickelt sich der Öffentlich geförderte Beschäftigungssektor kontinuierlich zum Erfolgsmodell. Ein dort modellhaft erprobtes innovatives Element, der „Passiv-Aktiv-Transfer“ (PAT), wird sogar zum „Exportschlager“: im Sondierungspapier von CDU/CSU und SPD steht, dass die im Falle einer neuen Koalition den PAT bundesweit ermöglichen wollen. Bisher war das blockiert worden, von einem Finanzminister namens Schäuble, CDU.
 
Auch erschienen als Gastbeitrag im Linken Parlamentsreport Nr. 3/2018.

Freitag, Januar 19, 2018

Opposition ist was?

Der Satz „Opposition ist Mist“ stammt vom ehemaligen SPD-Vorsitzenden Franz Müntefering, der ihn während eines Sonderparteitags am 21. März 2004 äußerte. Müntefering ist ansonsten nicht als begnadeter Aphoristiker bekannt. Sein Bonmot von 2009, „Ich bleibe dabei: Dass wir oft an Wahlkampfaussagen gemessen werden, ist nicht gerecht“, wirkt eher unfreiwillig komisch (oder tragisch, je nachdem).
Das Wort Opposition selbst stammt vom lateinischen „oppositio“ ‚ was „Entgegensetzung“ oder „das Entgegengesetzte“ meint (das lateinische „opponere“ bedeutet „sich entgegenstellen“). In der Politik ist die Opposition also schlicht die personifizierte Konkurrenz der Regierung. In der Thüringer Landesverfassung wird auf deren große Bedeutung verwiesen: „Parlamentarische Opposition ist ein grundlegender Bestandteil der parlamentarischen Demokratie“ (Artikel 59). Oppositionsfraktionen haben nach Landesverfassung nicht nur „das Recht auf Chancengleichheit“ sondern auch „Anspruch auf eine zur Erfüllung ihrer besonderen Aufgaben erforderliche Ausstattung“.
Wie alles menschliche Tun kann Opposition gut oder schlecht, geschickt oder ungeschickt ausgeführt werden (der spanische Jesuit und Moralphilosoph Baltasar Gracián y Morales hat einmal gesagt „Ein Weiser nutzt seine Feinde besser als ein Narr seine Freunde“).
In einem aktuellen Doppelinterview in der Wochenzeitung „Die Zeit“ äußert sich einer der Befragten, der Ehrenvorsitzende der größten Oppositionspartei in Thüringen, Bernhard Vogel (CDU), in Richtung des zweiten Interviewten, Mike Mohring. Dabei definiert er sehr anschaulich: „Eine Opposition ist dazu da, zu kritisieren. Aber sie darf sich nicht aufs Wadenbeißen konzentrieren, Mike, sondern muss Alternativen aufzeigen.“ Dem ist kaum etwas hinzuzufügen.

Auch erschienen als Gastbeitrag im Linken Parlamentsreport Nr. 1/2018.

Donnerstag, Juli 14, 2016

Vom Elend der CDU

Das tiefe Elend der CDU Thüringen: Keine eigenen politischen Inhalte (man denke an die Peinlichkeit, sich als größte Oppositionsfraktion ohne Änderungsantrag zum Landeshaushalt 2016/17 durch die Debatte zu mogeln), stattdessen wahlweise jammernd oder auf Krawall gebürstet. Da schreibt etwa ein Bürgermeister und früherer Mitarbeiter der CDU-Landtagsfraktion bei Facebook: „Gestern stand bei Ettersburg noch ein Protestplakat gegen die Gebietsreform. Heute ist es weg. Soviel zur Meinungsfreiheit unter ‪#‎R2G‬.“ Ein Foto des Plakats hatte der wackere CDU-Funktionär gleich auf Vorrat parat und liefert es bei Facebook mit. Der geschmacklose Text lautete: „Ramelow & Poppenhäger sind der Gemeinden Totengräber! Gebietsreform = Enteignung“. Wer (aus der CDU) das überhaupt behauptet, ging aus dem Plakat nicht hervor.‬
Sonderlich erfolgreich war der denunziatorische Facebook-Eintrag freilich nicht. Nach einem Tag hatte er gerade sieben Unterstützer, darunter den CDU-Landesvorsitzenden Mike Mohring und einen Vertreter der außerparlamentarischen Opposition, Thomas Kemmerich von der FDP.
Stattdessen gab es deutlichen Widerspruch: „Totengräber ist bei dem Thema auch etwas unpassend, meinst du nicht?“, schrieb ein User. „Ist der Verantwortliche des Diebstahl bekannt?!“, fragte ein anderer und warnte zu Recht vor Unterstellungen. „Der Zusammenhang zwischen einem entfernten (gestohlenen?) Plakat und der Meinungsfreiheit „unter“ #R2G finde ich auch etwas weit hergeholt. Leider drückt genau dies der Kommentar aus“, merkte ein dritter an.
Ich glaube ja an das Gute im Menschen und denke, der anonyme Feigling, der für das Plakat verantwortlich war, hat selbst die Konsequenzen gezogen. Aus der Erkenntnis, was er für Unsinn verzapft hat.

Auch in meiner Kolumne "Nebenbei notiert" im Linken Parlamentsreport Nr. 13/2016 erschienen.

Montag, April 25, 2016

Großes Kino?

Die CDU-Fraktion im Thüringer Landtag fordert in einem Antrag „im Jahr 2016 eine Landeszuweisung zur Stärkung der kommunalen Finanzkraft und Selbstverwaltung“ (Drucksache 6/2004). Der Vorstoß argumentiert mit der Räuberpistole, die aktuellen Landeszuweisungen im kommunalen Finanzausgleich (KFA) würden im Vergleich zum Jahr 2014 „sinken“. Auch in den sozialen Netzwerken behauptet die CDU-Fraktion „Kürzungen“ beim KFA. Das soll großes Kino sein, entpuppt sich aber schnell als drittklassige Schmierenkomödie.
Der Vorwurf ist Unsinn, da Rot-Rot-Grün die Finanzausgleichsmasse im KFA 2016 um rund 50 Millionen Euro auf 1,9 Milliarden Euro erhöht hat. Folgt man dennoch der „Logik“ der CDU-Fraktion, muss man fragen: warum hat sie vor einem halben Jahr keinen entsprechenden Antrag in den Haushaltsberatungen gestellt, sondern sich komplett verweigert und auf diese Art – eine eklatante Fehlstrategie! – als parlamentarischer Arbeitsverweigerer selbst in die politische Schmollecke gestellt.
Die CDU war hinsichtlich der Kommunalfinanzen schon weiter: „Nur neues Geld ins System zu pumpen, ist falsch.“ Gesagt hat das die frühere Ministerpräsidentin Christine Lieberknecht (Thüringer Allgemeine vom 10.10.2013). Davon will man heute nichts mehr wissen, mimt stattdessen den mit Steuergeld spendablen Ganzjahres-Weihnachtsmann.
Demgegenüber nimmt r2g die Situation der Kommunen ernst. Mit einer Funktional-, Verwaltungs- und Gebietsreform sollen endlich leistungsfähige Kommunalstrukturen entstehen. Die CDU bekämpft diese notwendige Reform – die sie schon als Regierungspartei jahrelang blockiert hatte – erbittert. Ihre Akteure chargieren in dieser Debatte bis an die Schmerzgrenze, bieten kaum mehr als Scharlatanerie.

Auch erschienen in meiner Kolumne "Nebenbei notiert" im Linken Parlamentsreport Nr. 8/2016.

Mittwoch, April 06, 2016

Legendenbildung

Mit der AfD haben sich unlängst Mike Mohring, Vorsitzender der CDU Thüringen und der CDU-Landtagsfraktion, sowie Sandro Witt, stellvertretender Vorsitzender des DGB Hessen-Thüringen, befasst. Beide sind dabei zu kurz gesprungen.
Die Gründe, die AfD zu thematisieren, lassen sich nachvollziehen. In einem lesenswerten Beitrag der Thüringer Allgemeinen wurde Mohrings CDU kürzlich attestiert, sie sitze „in der Falle zwischen Rot-Rot-Grün und AfD“. Von der Vision der „Regierung im Wartestand“, die Mohring bemüht, ist man meilenweit entfernt. Welche Antworten hat der Doppelvorsitzende? Eine direkte Zusammenarbeit mit der AfD schließt er aus. Das wirkt unglaubwürdig, ist sein AfD-„Sündenfall“ vom Spätherbst 2014 (der ihn den Sitz im CDU-Bundesvorstand kostete) doch noch in Erinnerung. Angesichts von AfD-Demonstrationen will Mohring – der immer wieder mit Kritik an der Flüchtlingspolitik der eigenen Bundespartei kokettiert – Debatten zurück in die Landtage bringen.
Für Witt besteht der Ansatzpunkt darin, wie er in der Thüringischen Landeszeitung eher unglücklich formulierte, „Gewerkschaftsmitglieder wählen bunt“ – also auch AfD. Allerdings sind das für ihn vor allem Wähler, die gegen einen immer weniger handlungsfähigen Staat protestieren. Dass sich in der AfD auch „bislang randständige nationalkonservative, nationalliberale und christlich-fundamentalistische Milieus einerseits sowie neo-völkische Strömungen“ (so die Frankfurter Rundschau) formieren, blendet er damit aus. Sein Rezept: man müsse sich „wahrscheinlich deutlicher ausdrücken“.
Mohring wie Witt warnen zudem davor, die AfD „auszugrenzen“ – und bedienen damit eine Legende. Parlamentsrechte bemessen sich nach Gesetzen und Geschäftsordnung. Die gelten für alle.

Auch in meiner Kolumne "Nebenbei notiert" im Linken Parlamentsreport Nr. 7/2016 erschienen.

Donnerstag, März 10, 2016

Irrelevant

„Wir bauen auch im rechten Bereich unsere V-Leute-Basis wieder auf“, so irritierte Stephan Kramer, Präsident des Amtes für Verfassungsschutz beim Thüringer Innenministerium, in einem MDR-Interview die Öffentlichkeit. Im Koalitionsvertrag heißt es freilich, dass Rot-Rot-Grün „das bisherige System der V-Leute in Thüringen (...) beenden“. Nur im Einzelfall kann davon zur Terrorabwehr abgewichen werden – mit Zustimmung des Innenministers und des Ministerpräsidenten. Kramer sei „nicht in der Position, Vereinbarungen der Koalition aufzukündigen“, stellte Steffen Dittes, Innenpolitiker der Linksfraktion, denn auch klar. Sollte Kramer anderer Meinung sein, so Dittes weiter, „ist der Innenminister gefordert, seine Personalentscheidung zu überdenken und zu korrigieren“.
Statt des beim Thema V-Leute sonst gewohnten – schier unvermeidlichen – Wolfgang Fiedler warf sich diesmal der Pressesprecher der CDU-Fraktion, Dr.  Karl-Eckhard Hahn, in die Bresche. Den „Sound zum Thema ,Arroganz der Macht‘“ wollte er bei Steffen Dittes vernommen haben. Und man erinnert sich an die vielen Volksbefragungen zum V-Leute-Einsatz, als die CDU, die Partei der direkten Demokratie, noch in Thüringen regierte...
Da hatte Kramer längst betont, er meine V-Leute im Rahmen des Koalitionsvertrages. Der CDU-Vorstoß wundert dennoch nicht, hat die den Verfassungsschutz in Thüringen doch über Jahre für ihre politischen Zwecke missbraucht. „V-Leute-Debatte. Koalitionskrach bei #r2g. Rückendeckung für @Stjkramer durch @MikeMohring“, twitterte Hahn später noch. Doch da hat die CDU wohl nur schlecht geträumt. Es gibt keinen Koalitionskrach. Es gibt nicht mehr V-Leute. Und die Ansicht des Oppositionspolitikers Mike Mohring ist in dieser Frage schlicht irrelevant.

Freitag, Dezember 05, 2014

Chaos bei CDU und AfD

Alles fing so wunderbar an. „Ich denke, wenn CDU-Fraktionschef Mike Mohring gegen Ramelow antritt, kann er nach menschlichem Ermessen mit allen elf Stimmen der AfD-Fraktion rechnen“, wurde der AfD-Fraktionsvorsitzende Björn Höcke in allerlei Medien zitiert. Mohring sei „ein profilierter Konservativer“, schwadronierte Höcke.
Doch sein menschliches Ermessen hatte eine kurze Halbwertszeit. Und Höcke hätte sich besser anders ausgedrückt. Vielleicht so: „Ich glaube, wenn CDU-Fraktionschef Mohring…“ Denn glauben beginnt ja dort, wo wissen aufhört.
Widerspruch bekam Höcke postwendend – von seinem Stellvertreter Stephan Brandner. Er finde es „absolut falsch“, der CDU eine „Blanko-Vollmacht“ auszustellen, wird Brandner von der Thüringer Allgemeinen zitiert. Es gebe zu Höckes großspurigem Angebot an die CDU keinen Beschluss in Fraktion und Partei.
Brandner (Ex-CDU) hält Mohring sogar für „unwählbar“, denn der sei kein Konservativer, sondern ein „Karrierist“. Und der Paukenschlag: Mit dieser Meinung sei er, Brandner (der sonst wie Höcke und Mohring gegen „Kommunisten“ wettert), in der Fraktion nicht allein.
Nicht nur eine kalte Dusche für Mohring – die AfD, gerade erst in den Landtag gewählt, demontiert ihren Chef Höcke und sich selbst im Tiefflug. Und Höcke, der den Mund immer recht voll nimmt, streitet auch noch mit AfD-Bundeschef Lucke – der sei zu wirtschaftsliberal, während es Höcke strammer („konservativ-patriotisch“) mag.
Hinsichtlich des momentanen Chaos muss sich die CDU freilich dahinter nicht verstecken. Für die Wahl des Ministerpräsidenten kündigt man an: „Deshalb wird die CDU rechtzeitig einen eigenen Personalvorschlag unterbreiten.“ Wer das sein soll? Völlig offen. Aber es sind ja auch noch ein paar Tage Zeit.


Verfasst am 28.11.2014 für den Linken Parlamentsreport Nr. 24/2014 (im Erscheinen).

Donnerstag, Mai 22, 2014

Der Ideenschmied und sein WLAN-Kommunismus

Bei dieser Geschichte muss man etwas weiter ausholen. Nein, zuerst gilt es, ein Zitat voranzustellen, um das Folgende besser einordnen zu können: „Alle menschlichen Organe werden irgendwann einmal müde, nur die Zunge nicht.“ Gesagt hat das Konrad Adenauer, CDU.
Dessen politischer Ururenkel Mike Mohring, Vorsitzender der CDU-Fraktion im Thüringer Landtag, kandidiert auch für den Kreistag Weimarer Land. Und hatte dabei eine Idee. Innerhalb der „Ideenschmiede Heimat“ der CDU sogar. Eine Idee, die er noch dazu flugs in den sozialen Netzwerken verkündete. Der heimatliche Ideenschmied Mike Mohring will nun also „freies WLAN auf öffentlichen Plätzen“.
Man soll die Ideen ja schmieden, so lange sie heiß sind – sagt eine alte (Ideen-)Schmiederegel. Diese Idee hier ist allerdings nicht mehr ganz so heiß, weil gar nicht mehr neu. Deshalb jetzt der versprochene Exkurs. Ein „Modellprojekt für kostenloses öffentliches WLAN in Thüringen“ hatte die Linksfraktion schon im Juli 2012 im Landtag gefordert – die Grundlage dessen, was der Heimat-Ideenschmied der CDU knappe zwei Jahre später vorschlagen wird. Im September 2012 debattiert man den Antrag im Plenum. Legendärer Höhepunkt des dortigen Gedankenaustauschs ist ein Zwischenruf von Volker Emde, immerhin Parlamentarischer Geschäftsführer der CDU-Fraktion. Der hielt den Vorschlag der Linksfraktion nämlich, ausweislich des Protokolls, für eine „Kommunistische Herangehensweise“, um seine Ablehnung und die seiner Fraktion besonders deutlich zu machen. Ironie der Geschichte: Auf diesen kommunistischen Pfaden wandelt nun wohl auch Mike Mohring, folgt man jedenfalls Emdes Logik. Oder: „Was interessiert mich mein Geschwätz von gestern.“ Das soll auch Adenauer gesagt haben.

Mittwoch, November 06, 2013

Bei Twitter aufgestöbert

Ein wegen des Feiertages freier Donnerstag (egal, ob man ihn als Reformationstag oder Halloween begeht) und ein darauf folgender freier Freitag (Urlaub) verdoppeln das Wochenende – und bieten auch Gelegenheit für das Stöbern in sozialen Netzwerken.
Da twittert etwa die CDU-Fraktion im Thüringer Landtag: „Neun Thüringer verhandeln in Berlin über die Details einer möglichen schwarz-roten Koalition.“ Unerwähnt bleibt, dass keiner davon bei den Koalitionsgesprächen eine Arbeitsgruppe oder Unterarbeitsgruppe leitet.
Mario Voigt, Generalsekretär der CDU Thüringen und Landtagsabgeordneter, per Twitter: „Herzlichen Glückwunsch an Jochen Tscharnke zur Wiederwahl als kreisvorsitzender in Sfl-Ru.“ Über Tscharnke hatte die OTZ schon 2011 geschrieben, er sei „Rentner im nunmehr 70. Lebensjahr“, seit anderthalb Jahrzehnten Kreisvorsitzender und gerade wieder gewählt worden. Also Glückwunsch: der Mann ist so lange im Amt und dabei fast so alt wie Leonid Breschnew – das macht CDU und KPdSU so schnell keiner nach...
„Schnelles Internet. Netzneutralität. Technologieoffenheit und Beseitigung der digitalen Spaltung“, twittert Mike Mohring, Vorsitzender der CDU-Landtagsfraktion, forsch und verlinkt auf einen Spiegel-Bericht. In den Koalitionsverhandlungen sei der Ausbau des Breitbandinternet angeregt worden, heißt es dort. Bis 2018 soll es das flächendeckend geben. Besprochen hat das aber die Koalitionsarbeitsgruppe Wirtschaft. Und in der TLZ konkretisiert Mohring: Die mögliche große Koalition „sollte besonders die digitale Wirtschaft fördern“. Das klingt schon anders. Natürlich wollen CDU und SPD auch Netzneutralität, behaupten beide. Frei nach Goethe möchte man aber antworten: „Die Botschaft hör' ich wohl, allein mir fehlt der Glaube.“