Datenschutzerklärung



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Diese Datenschutzerklärung klärt Sie über die Art, den Umfang und Zweck der Verarbeitung von personenbezogenen Daten (nachfolgend kurz „Daten“) innerhalb unseres Onlineangebotes und der mit ihm verbundenen Webseiten, Funktionen und Inhalte sowie externen Onlinepräsenzen, wie z.B. unser Social Media Profile auf (nachfolgend gemeinsam bezeichnet als „Onlineangebot“). Im Hinblick auf die verwendeten Begrifflichkeiten, wie z.B. „Verarbeitung“ oder „Verantwortlicher“ verweisen wir auf die Definitionen im Art. 4 der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO).



Verantwortlicher

Dr. Stefan Wogawa

Mail st.wogawa@gmail.com

Tel. 0176/23790691

Arten der verarbeiteten Daten:

- Bestandsdaten (z.B., Namen, Adressen).

- Kontaktdaten (z.B., E-Mail, Telefonnummern).

- Inhaltsdaten (z.B., Texteingaben, Fotografien, Videos).

- Nutzungsdaten (z.B., besuchte Webseiten, Interesse an Inhalten, Zugriffszeiten).

- Meta-/Kommunikationsdaten (z.B., Geräte-Informationen, IP-Adressen).

Kategorien betroffener Personen

Besucher und Nutzer des Onlineangebotes (Nachfolgend bezeichnen wir die betroffenen Personen zusammenfassend auch als „Nutzer“).

Zweck der Verarbeitung

- Zurverfügungstellung des Onlineangebotes, seiner Funktionen und Inhalte.

- Beantwortung von Kontaktanfragen und Kommunikation mit Nutzern.

- Sicherheitsmaßnahmen.

- Reichweitenmessung/Marketing

Verwendete Begrifflichkeiten

„Personenbezogene Daten“ sind alle Informationen, die sich auf eine identifizierte oder identifizierbare natürliche Person (im Folgenden „betroffene Person“) beziehen; als identifizierbar wird eine natürliche Person angesehen, die direkt oder indirekt, insbesondere mittels Zuordnung zu einer Kennung wie einem Namen, zu einer Kennnummer, zu Standortdaten, zu einer Online-Kennung (z.B. Cookie) oder zu einem oder mehreren besonderen Merkmalen identifiziert werden kann, die Ausdruck der physischen, physiologischen, genetischen, psychischen, wirtschaftlichen, kulturellen oder sozialen Identität dieser natürlichen Person sind.



„Verarbeitung“ ist jeder mit oder ohne Hilfe automatisierter Verfahren ausgeführte Vorgang oder jede solche Vorgangsreihe im Zusammenhang mit personenbezogenen Daten. Der Begriff reicht weit und umfasst praktisch jeden Umgang mit Daten.



„Pseudonymisierung“ die Verarbeitung personenbezogener Daten in einer Weise, dass die personenbezogenen Daten ohne Hinzuziehung zusätzlicher Informationen nicht mehr einer spezifischen betroffenen Person zugeordnet werden können, sofern diese zusätzlichen Informationen gesondert aufbewahrt werden und technischen und organisatorischen Maßnahmen unterliegen, die gewährleisten, dass die personenbezogenen Daten nicht einer identifizierten oder identifizierbaren natürlichen Person zugewiesen werden.



„Profiling“ jede Art der automatisierten Verarbeitung personenbezogener Daten, die darin besteht, dass diese personenbezogenen Daten verwendet werden, um bestimmte persönliche Aspekte, die sich auf eine natürliche Person beziehen, zu bewerten, insbesondere um Aspekte bezüglich Arbeitsleistung, wirtschaftliche Lage, Gesundheit, persönliche Vorlieben, Interessen, Zuverlässigkeit, Verhalten, Aufenthaltsort oder Ortswechsel dieser natürlichen Person zu analysieren oder vorherzusagen.



Als „Verantwortlicher“ wird die natürliche oder juristische Person, Behörde, Einrichtung oder andere Stelle, die allein oder gemeinsam mit anderen über die Zwecke und Mittel der Verarbeitung von personenbezogenen Daten entscheidet, bezeichnet.



„Auftragsverarbeiter“ eine natürliche oder juristische Person, Behörde, Einrichtung oder andere Stelle, die personenbezogene Daten im Auftrag des Verantwortlichen verarbeitet.

Maßgebliche Rechtsgrundlagen

Nach Maßgabe des Art. 13 DSGVO teilen wir Ihnen die Rechtsgrundlagen unserer Datenverarbeitungen mit. Sofern die Rechtsgrundlage in der Datenschutzerklärung nicht genannt wird, gilt Folgendes: Die Rechtsgrundlage für die Einholung von Einwilligungen ist Art. 6 Abs. 1 lit. a und Art. 7 DSGVO, die Rechtsgrundlage für die Verarbeitung zur Erfüllung unserer Leistungen und Durchführung vertraglicher Maßnahmen sowie Beantwortung von Anfragen ist Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO, die Rechtsgrundlage für die Verarbeitung zur Erfüllung unserer rechtlichen Verpflichtungen ist Art. 6 Abs. 1 lit. c DSGVO, und die Rechtsgrundlage für die Verarbeitung zur Wahrung unserer berechtigten Interessen ist Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO. Für den Fall, dass lebenswichtige Interessen der betroffenen Person oder einer anderen natürlichen Person eine Verarbeitung personenbezogener Daten erforderlich machen, dient Art. 6 Abs. 1 lit. d DSGVO als Rechtsgrundlage.

Sicherheitsmaßnahmen

Wir treffen nach Maßgabe des Art. 32 DSGVO unter Berücksichtigung des Stands der Technik, der Implementierungskosten und der Art, des Umfangs, der Umstände und der Zwecke der Verarbeitung sowie der unterschiedlichen Eintrittswahrscheinlichkeit und Schwere des Risikos für die Rechte und Freiheiten natürlicher Personen, geeignete technische und organisatorische Maßnahmen, um ein dem Risiko angemessenes Schutzniveau zu gewährleisten.



Zu den Maßnahmen gehören insbesondere die Sicherung der Vertraulichkeit, Integrität und Verfügbarkeit von Daten durch Kontrolle des physischen Zugangs zu den Daten, als auch des sie betreffenden Zugriffs, der Eingabe, Weitergabe, der Sicherung der Verfügbarkeit und ihrer Trennung. Des Weiteren haben wir Verfahren eingerichtet, die eine Wahrnehmung von Betroffenenrechten, Löschung von Daten und Reaktion auf Gefährdung der Daten gewährleisten. Ferner berücksichtigen wir den Schutz personenbezogener Daten bereits bei der Entwicklung, bzw. Auswahl von Hardware, Software sowie Verfahren, entsprechend dem Prinzip des Datenschutzes durch Technikgestaltung und durch datenschutzfreundliche Voreinstellungen (Art. 25 DSGVO).

Zusammenarbeit mit Auftragsverarbeitern und Dritten

Sofern wir im Rahmen unserer Verarbeitung Daten gegenüber anderen Personen und Unternehmen (Auftragsverarbeitern oder Dritten) offenbaren, sie an diese übermitteln oder ihnen sonst Zugriff auf die Daten gewähren, erfolgt dies nur auf Grundlage einer gesetzlichen Erlaubnis (z.B. wenn eine Übermittlung der Daten an Dritte, wie an Zahlungsdienstleister, gem. Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO zur Vertragserfüllung erforderlich ist), Sie eingewilligt haben, eine rechtliche Verpflichtung dies vorsieht oder auf Grundlage unserer berechtigten Interessen (z.B. beim Einsatz von Beauftragten, Webhostern, etc.).



Sofern wir Dritte mit der Verarbeitung von Daten auf Grundlage eines sog. „Auftragsverarbeitungsvertrages“ beauftragen, geschieht dies auf Grundlage des Art. 28 DSGVO.

Übermittlungen in Drittländer

Sofern wir Daten in einem Drittland (d.h. außerhalb der Europäischen Union (EU) oder des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR)) verarbeiten oder dies im Rahmen der Inanspruchnahme von Diensten Dritter oder Offenlegung, bzw. Übermittlung von Daten an Dritte geschieht, erfolgt dies nur, wenn es zur Erfüllung unserer (vor)vertraglichen Pflichten, auf Grundlage Ihrer Einwilligung, aufgrund einer rechtlichen Verpflichtung oder auf Grundlage unserer berechtigten Interessen geschieht. Vorbehaltlich gesetzlicher oder vertraglicher Erlaubnisse, verarbeiten oder lassen wir die Daten in einem Drittland nur beim Vorliegen der besonderen Voraussetzungen der Art. 44 ff. DSGVO verarbeiten. D.h. die Verarbeitung erfolgt z.B. auf Grundlage besonderer Garantien, wie der offiziell anerkannten Feststellung eines der EU entsprechenden Datenschutzniveaus (z.B. für die USA durch das „Privacy Shield“) oder Beachtung offiziell anerkannter spezieller vertraglicher Verpflichtungen (so genannte „Standardvertragsklauseln“).

Rechte der betroffenen Personen

Sie haben das Recht, eine Bestätigung darüber zu verlangen, ob betreffende Daten verarbeitet werden und auf Auskunft über diese Daten sowie auf weitere Informationen und Kopie der Daten entsprechend Art. 15 DSGVO.



Sie haben entsprechend. Art. 16 DSGVO das Recht, die Vervollständigung der Sie betreffenden Daten oder die Berichtigung der Sie betreffenden unrichtigen Daten zu verlangen.



Sie haben nach Maßgabe des Art. 17 DSGVO das Recht zu verlangen, dass betreffende Daten unverzüglich gelöscht werden, bzw. alternativ nach Maßgabe des Art. 18 DSGVO eine Einschränkung der Verarbeitung der Daten zu verlangen.



Sie haben das Recht zu verlangen, dass die Sie betreffenden Daten, die Sie uns bereitgestellt haben nach Maßgabe des Art. 20 DSGVO zu erhalten und deren Übermittlung an andere Verantwortliche zu fordern.



Sie haben ferner gem. Art. 77 DSGVO das Recht, eine Beschwerde bei der zuständigen Aufsichtsbehörde einzureichen.

Widerrufsrecht

Sie haben das Recht, erteilte Einwilligungen gem. Art. 7 Abs. 3 DSGVO mit Wirkung für die Zukunft zu widerrufen

Widerspruchsrecht

Sie können der künftigen Verarbeitung der Sie betreffenden Daten nach Maßgabe des Art. 21 DSGVO jederzeit widersprechen. Der Widerspruch kann insbesondere gegen die Verarbeitung für Zwecke der Direktwerbung erfolgen.

Cookies und Widerspruchsrecht bei Direktwerbung

Als „Cookies“ werden kleine Dateien bezeichnet, die auf Rechnern der Nutzer gespeichert werden. Innerhalb der Cookies können unterschiedliche Angaben gespeichert werden. Ein Cookie dient primär dazu, die Angaben zu einem Nutzer (bzw. dem Gerät auf dem das Cookie gespeichert ist) während oder auch nach seinem Besuch innerhalb eines Onlineangebotes zu speichern. Als temporäre Cookies, bzw. „Session-Cookies“ oder „transiente Cookies“, werden Cookies bezeichnet, die gelöscht werden, nachdem ein Nutzer ein Onlineangebot verlässt und seinen Browser schließt. In einem solchen Cookie kann z.B. der Inhalt eines Warenkorbs in einem Onlineshop oder ein Login-Status gespeichert werden. Als „permanent“ oder „persistent“ werden Cookies bezeichnet, die auch nach dem Schließen des Browsers gespeichert bleiben. So kann z.B. der Login-Status gespeichert werden, wenn die Nutzer diese nach mehreren Tagen aufsuchen. Ebenso können in einem solchen Cookie die Interessen der Nutzer gespeichert werden, die für Reichweitenmessung oder Marketingzwecke verwendet werden. Als „Third-Party-Cookie“ werden Cookies bezeichnet, die von anderen Anbietern als dem Verantwortlichen, der das Onlineangebot betreibt, angeboten werden (andernfalls, wenn es nur dessen Cookies sind spricht man von „First-Party Cookies“).



Wir können temporäre und permanente Cookies einsetzen und klären hierüber im Rahmen unserer Datenschutzerklärung auf.



Falls die Nutzer nicht möchten, dass Cookies auf ihrem Rechner gespeichert werden, werden sie gebeten die entsprechende Option in den Systemeinstellungen ihres Browsers zu deaktivieren. Gespeicherte Cookies können in den Systemeinstellungen des Browsers gelöscht werden. Der Ausschluss von Cookies kann zu Funktionseinschränkungen dieses Onlineangebotes führen.



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Löschung von Daten

Die von uns verarbeiteten Daten werden nach Maßgabe der Art. 17 und 18 DSGVO gelöscht oder in ihrer Verarbeitung eingeschränkt. Sofern nicht im Rahmen dieser Datenschutzerklärung ausdrücklich angegeben, werden die bei uns gespeicherten Daten gelöscht, sobald sie für ihre Zweckbestimmung nicht mehr erforderlich sind und der Löschung keine gesetzlichen Aufbewahrungspflichten entgegenstehen. Sofern die Daten nicht gelöscht werden, weil sie für andere und gesetzlich zulässige Zwecke erforderlich sind, wird deren Verarbeitung eingeschränkt. D.h. die Daten werden gesperrt und nicht für andere Zwecke verarbeitet. Das gilt z.B. für Daten, die aus handels- oder steuerrechtlichen Gründen aufbewahrt werden müssen.



Nach gesetzlichen Vorgaben in Deutschland, erfolgt die Aufbewahrung insbesondere für 10 Jahre gemäß §§ 147 Abs. 1 AO, 257 Abs. 1 Nr. 1 und 4, Abs. 4 HGB (Bücher, Aufzeichnungen, Lageberichte, Buchungsbelege, Handelsbücher, für Besteuerung relevanter Unterlagen, etc.) und 6 Jahre gemäß § 257 Abs. 1 Nr. 2 und 3, Abs. 4 HGB (Handelsbriefe).



Nach gesetzlichen Vorgaben in Österreich erfolgt die Aufbewahrung insbesondere für 7 J gemäß § 132 Abs. 1 BAO (Buchhaltungsunterlagen, Belege/Rechnungen, Konten, Belege, Geschäftspapiere, Aufstellung der Einnahmen und Ausgaben, etc.), für 22 Jahre im Zusammenhang mit Grundstücken und für 10 Jahre bei Unterlagen im Zusammenhang mit elektronisch erbrachten Leistungen, Telekommunikations-, Rundfunk- und Fernsehleistungen, die an Nichtunternehmer in EU-Mitgliedstaaten erbracht werden und für die der Mini-One-Stop-Shop (MOSS) in Anspruch genommen wird.

Kommentare und Beiträge

Wenn Nutzer Kommentare oder sonstige Beiträge hinterlassen, können ihre IP-Adressen auf Grundlage unserer berechtigten Interessen im Sinne des Art. 6 Abs. 1 lit. f. DSGVO für 7 Tage gespeichert werden. Das erfolgt zu unserer Sicherheit, falls jemand in Kommentaren und Beiträgen widerrechtliche Inhalte hinterlässt (Beleidigungen, verbotene politische Propaganda, etc.). In diesem Fall können wir selbst für den Kommentar oder Beitrag belangt werden und sind daher an der Identität des Verfassers interessiert.



Des Weiteren behalten wir uns vor, auf Grundlage unserer berechtigten Interessen gem. Art. 6 Abs. 1 lit. f. DSGVO, die Angaben der Nutzer zwecks Spamerkennung zu verarbeiten.



Auf derselben Rechtsgrundlage behalten wir uns vor, im Fall von Umfragen die IP-Adressen der Nutzer für deren Dauer zu speichern und Cookis zu verwenden, um Mehrfachabstimmungen zu vermeiden.



Die im Rahmen der Kommentare und Beiträge angegebenen Daten, werden von uns bis zum Widerspruch der Nutzer dauerhaft gespeichert.

Abruf von Emojis und Smilies

Innerhalb unseres WordPress-Blogs werden grafische Emojis (bzw. Smilies), d.h. kleine grafische Dateien, die Gefühle ausdrücken, eingesetzt, die von externen Servern bezogen werden. Hierbei erheben die Anbieter der Server, die IP-Adressen der Nutzer. Dies ist notwendig, damit die Emojie-Dateien an die Browser der Nutzer übermittelt werden können. Der Emojie-Service wird von der Automattic Inc., 60 29th Street #343, San Francisco, CA 94110, USA, angeboten. Datenschutzhinweise von Automattic: https://automattic.com/privacy/. Die verwendeten Server-Domains sind s.w.org und twemoji.maxcdn.com, wobei es sich unseres Wissens nach um sog. Content-Delivery-Networks handelt, also Server, die lediglich einer schnellen und sicheren Übermittlung der Dateien dienen und die personenbezogenen Daten der Nutzer nach der Übermittlung gelöscht werden.



Die Nutzung der Emojis erfolgt auf Grundlage unserer berechtigten Interessen, d.h. Interesse an einer attraktiven Gestaltung unseres Onlineangebotes gem. Art. 6 Abs. 1 lit. f. DSGVO.

Erstellt mit Datenschutz-Generator.de von RA Dr. Thomas Schwenke
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Donnerstag, Oktober 04, 2018

Siemens: AfD an Peinlichkeit nicht zu überbieten

Siemens streicht in Erfurt 200 Stellen – schlimm für die Betroffenen und für die Stadt. An Peinlichkeit nicht zu überbieten ist die Pressemitteilung der AfD-Fraktion zu diesem Thema. Dort lamentiert der Wirtschaftsideologe Thomas Rudy: die „Landesregierung und Siemens hätten ihrer Verantwortung für den Standort Erfurt gerecht werden und ein tragendes Konzept für den Erhalt und Ausbau von Arbeitsplätzen erarbeiten können“. Das ist nun merkwürdig, hatte doch derselbe Rudy während einer gemeinsam beantragten Aktuellen Stunde von CDU, LINKE, SPD und Grünen im November 2017 zu Siemens behauptet, der Wirtschaftsminister könne ja den Erhalt des Werkes fordern, „aber letztlich handelt es sich um eine unternehmerische Entscheidung“.
In der Pressemitteilung jammert Rudy weiter: „Beide haben dies nicht getan und sich damit auch der Fürsorgepflicht gegenüber den Arbeitnehmern entzogen.“ Das ist entweder für einen Abgeordneten groteske Unkenntnis oder schlicht gelogen. Von der Linksfraktion beantragt, stand im Dezember 2017 das Thema „Beschäftigte in Thüringen vor arbeitnehmerfeindlicher Politik wie bei Siemens Erfurt (...) schützen“ ein weiteres Mal als Aktuelle Stunde auf der Tagesordnung des Landtags.
Dort schwadronierte Björn Höcke höchstselbst auch über die „von den Altparteien befürworteten Russlandsanktionen“. Das ist keinesfalls „Mut zur Wahrheit“, hat doch Ministerpräsident Bodo Ramelow die Wirtschaftssanktionen oft kritisiert, die Linksfraktion im Bundestag „Keine Verlängerung der Sanktionen“ beantragt. Auch der CDU-Landesvorsitzende Mike Mohring, das sei hier erwähnt, hat mehrfach zumindest für die Lockerung der Wirtschaftssanktionen plädiert.

Auch erschienen als Gastkommentar im Linken Parlamentsreport Nr. 19/2018.

Montag, Juni 18, 2018

Kein Grund zur Panikmache


Die Strukturfonds der EU stellen in Thüringen wichtige Förderinstrumente dar. Ob es um den Europäischen Sozialfonds (ESF), den Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE) oder den Europäischen Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raums (ELER) geht – die Strukturfonds stärken die soziale und wirtschaftliche Entwicklung. Allein durch den ESF sind seit 1994 2,5 Milliarden Euro an EU-Mitteln nach Thüringen geflossen.
Doch die EU-Kommission will die Strukturfonds-Mittel für Deutschland in der nächsten Förderperiode (ab 2021) um fast 21 Prozent auf 15,7 Milliarden Euro kürzen. EU-Haushaltskommissar Günther Oettinger (CDU) nennt den „Austritt Großbritanniens aus der EU“ als Grund. Wegen des Brexit „kommen wir um Kürzungen nicht herum“, so Oettinger. Gekürzt wird demnach vor allem im ESF und im EFRE.
Besonders betroffen wären die ostdeutschen Länder. Thüringens Ministerpräsident Bodo Ramelow (DIE LINKE) kritisiert „gravierende Kürzungen“, denen Thüringen ausgesetzt sei.
Doch die Landesregierung will ihren Einfluss auf Bundes- und Europaebene nutzen, um die Folgen der Kürzungen abzumildern. Zudem wird aktiv umgestaltet. Beim ESF etwa ist vorgesehen, sich künftig mit weniger EU-Mitteln auf drei Schwerpunkte zu konzentrieren: Projekte für Menschen, denen der Zugang zum Arbeitsmarkt schwerer fällt als anderen, Maßnahmen, die Fachkräfte für Thüringen sichern sowie die Prävention von Armut.
Das ist durchaus eine „große Herausforderung“ für den Freistaat (Bodo Ramelow). Zur Panikmache besteht aber kein Grund. Der Kommentar in einer Regionalzeitung, aus EU-Fonds werde ab 2021 „kaum noch Fördergeld nach Ostdeutschland fließen“, schießt weit über das Ziel hinaus.

Auch erschienen als Gastkommentar im Linken Parlamentsreport Nr. 13/2018.

Donnerstag, Februar 15, 2018

Eigene Projekte

Die Arbeitslosenquote in Thüringen lag im Durchschnitt des Jahres 2017 bei 6,1Prozent. Das war der bisher niedrigste Jahreswert für den Freistaat überhaupt; 2016 waren es noch 6,7 Prozent, 2015 sogar 7,4 Prozent. Thüringen ist damit ostdeutscher Spitzenreiter.
In den sozialen Netzwerken entspann sich eine Debatte. Angesichts positiver Bilanzen – neben der guten Arbeitsmarktsituation hatte die Thüringer Landeskasse zum Jahresende 2017 mit fast 897 Millionen Euro einen hohen Überschuss, ein Teil wird genutzt, Schulden der CDU-Regierungsjahre zu tilgen – wurde nach deren Gründen gefragt. Das geschehe „Dank der guten Arbeit und geschaffenen Rahmenbedingungen der von Angela Merkel geführten Bundesregierung“, behauptete ein CDU-Funktionär aus Thüringen. Das war bemerkenswert, erteilte selbiger Funktionär seiner Partei und der Vorsitzenden Merkel doch nahezu zeitgleich in einer Zeitschrift „Lektionen“ (so nannte er es wirklich) über den weiteren Kurs, darunter die: Ein „Kein weiter so“ habe seine Berechtigung. Also wie nun, Herr Mohring (um den handelte es sich)? Gute Arbeit der CDU oder „Kein weiter so“ der CDU?
Natürlich spielt die gute Konjunktur eine Rolle. Aber Thüringen kann stolz auf eigene Projekte sein. Das sollte man sich von der Opposition nicht schlechtreden lassen. In der Arbeitsmarktpolitik entwickelt sich der Öffentlich geförderte Beschäftigungssektor kontinuierlich zum Erfolgsmodell. Ein dort modellhaft erprobtes innovatives Element, der „Passiv-Aktiv-Transfer“ (PAT), wird sogar zum „Exportschlager“: im Sondierungspapier von CDU/CSU und SPD steht, dass die im Falle einer neuen Koalition den PAT bundesweit ermöglichen wollen. Bisher war das blockiert worden, von einem Finanzminister namens Schäuble, CDU.
 
Auch erschienen als Gastbeitrag im Linken Parlamentsreport Nr. 3/2018.

Donnerstag, Januar 12, 2017

Von meiner Kolumne verabschiedet

Mein Text "Konstruierter Unsinn" war der zunächst letzte Blog-Beitrag, der parallel in der Kolumne "Nebenbei notiert" im Linken Parlamentsreport erschienen ist. Ja, es stimmt: als Autor dieser Kolumne (und deren Vorgängerinnen "Das Letzte..." und "Auch das noch!") habe ich mich zum 31. Dezember 2016 verabschiedet. Ein Abschied, der mir durchaus schwer fällt. Vielen Dank an meine langjährige Kollegin Annette Rudolph, verantwortliche Redakteurin des Linken Parlamentsreports, für ihre freundlichen Worte in der 1. Ausgabe 2017 (PDF, S. 10)! Und: das Schreiben der Kolumne wird mir fehlen!

Dienstag, November 01, 2016

Elektromobilität im Fokus

„Die Koalition setzt sich für die Förderung der Elektromobilität ein, sowohl beim öffentlichen
Verkehr als auch beim Individualverkehr“, heißt es im Koalitionsvertrag von DIE LINKE, SPD und Grünen in Thüringen. Die Landesregierung soll nicht nur einen Infrastrukturplan e-Mobilität erarbeiten. Die Forschungsförderung in den Bereichen moderne und  ökologische  Verkehrssysteme und Antriebstechnologien stellt eine Priorität dar.
Mit ihrem neuen Professor für Angewandte Elektrochemie stößt die Friedrich-Schiller-Universität Jena genau in diesen Komplex vor. Prof. Dr. Andrea Balducci forscht zu „Superkondensatoren“, zu elektrochemischen Speichersystemen, die ihre gespeicherte Energie extrem schnell wieder abgeben können.
Ein wichtiges Anwendungsfeld dieser Superkondensatoren liegt bei der Elektromobilität. Balducci will die schnellen Energiespeicher leistungsfähiger, kostengünstiger und sicherer machen. Ein Weg dazu ist der Einsatz innovativer Materialien. Zu ihnen zählen flüssige Salze, die aufgrund ihrer chemischen Eigenschaften den Einsatz der Superkondensatoren auch unter extremen Bedingungen möglich machen. Institutionell ist seine Forschung am Jenaer „Center for Energy and Environmental Chemistry“ angesiedelt, das gemeinsam von der Universität und dem Fraunhofer IKTS Hermsdorf / Dresden betrieben wird. Die internationale Bedeutung des Standorts wird auch daran deutlich, dass sich im Juli 2017 die weltweit führenden Forscher auf dem Gebiet der Superkondensatoren zu einem Symposium in Jena treffen werden.
Der aktuelle Weltrekord in Sachen Beschleunigung von Null auf Hundert liegt bei Automobilen derzeit bei nur anderthalb Sekunden, wie die Universität Jena mitteilt. Gehalten wird er übrigens von einem Elektrofahrzeug.

Erscheint auch in meiner Kolumne "Nebenbei notiert" im Linken Parlamentsreport.

Freitag, September 23, 2016

Thomas aus Mühlhausen

Facebook ist ein soziales Netzwerk, jeder Benutzer verfügt über eine Profilseite, auf der er sich vorstellen sowie Fotos und Videos hochladen kann, wobei Besucher öffentlich sichtbare Nachrichten hinterlassen oder Kommentare zu eigenen Beiträgen des Profil-Inhabers veröffentlichen (Wikipedia).
Facebook-Inhalte der LINKEN Thüringen und der Landtagsfraktion stehen natürlich in der öffentlichen Debatte, mitunter brauchen ihre Moderatoren gute Nerven. Ein Besucher, der tagelang besonders eifrig kommentierte, war Thomas S. aus Mühlhausen. Immer wieder vorwurfsvoll, unterstellend, schlecht informiert, vorurteilsbeladen. So sorgte er sich um die „freiheitlich demokratische Grundordnung“. Denn: „Diese ersetzen zu wollen durch ein anderes Gesellschaftssystem wäre grundverkehrt. Leider habt ihr das Kind in eurem Programm ja nicht beim Namen genannt, gemeint könnt ihr aber nur den Kommunismus haben.“ Da hat Thomas allerdings nicht aufgepasst. Das Ziel ist ausdrücklich benannt: der demokratische Sozialismus.
Dann wurde Thomas aus Mühlhausen eklig: „wir sind eines der reichsten Länder der Welt mit einem der höchsten Lebensstandarts“ (Fehler im Original). Das „Hartz IV-Niveau“ werde nicht unterschritten, so seine Behauptung (von „Sanktionen“ hat er nie gehört). „Und dies reicht aus den Kindern ausreichend Essen zu geben. Aber leider bekommen das viele betroffene Eltern nicht hin.“ Das sieht der Paritätische Wohlfahrtsverband anders, er fordert, die Hartz-IV-Sätze zu erhöhen. Aber für Thomas aus Mühlhausen sind Arme selbst schuld an ihrer Situation. Wenn er dann darauf hingewiesen wird, dass es sich nicht gehört, mit „dummen Phrasen“ eine Schande für unser Land schönzureden, jammert er – und beruft sich auf Rosa Luxemburg...

Auch erschienen in meiner Kolumne "Nebenbei notiert" im Linken Parlamentsreport Nr. 18/2016.

Dienstag, August 09, 2016

Keinerlei Bedeutung

Eine „positive Zwischenbilanz der Thüringer Arbeitsmarktpolitik“ zog unlängst zu Recht die zuständige Ministerin Heike Werner (DIE LINKE). Die Integrationsprojekte für am Arbeitsmarkt benachteiligte Personengruppen (insbesondere Menschen mit Behinderungen, gering Qualifizierte sowie geflüchtete Menschen), gefördert aus dem „Landesprogramm Arbeit für Thüringen “, sowie für Langzeitarbeitslose, finanziert aus dem neuen Programm „Öffentlich geförderte Beschäftigung und gemeinwohlorientierte Arbeit“, erfreuen sich hoher Nachfrage, so die Ministerin. Arbeitsmarktpolitik gewinnt bei Rot-Rot-Grün endlich die notwendige Bedeutung.
Wenig Raum also für Kritik der Opposition? Sagen wir: wenig Raum für sachliche Kritik. Mit Sachpolitik hat die größte Oppositionsfraktion, die CDU, ja ohnehin ihre Schwierigkeiten. So konnte die CDU-Abgeordnete Elke Holzapfel denn auch nicht viel mehr bieten, als über „die sogenannte Arbeitsmarktpolitik der Thüringer Linkskoalition“ zu schwadronieren und Allgemeinplätze im Stile des für den „ersten Arbeitsmarkt fit“ machen zu verbreiten. Was waren das noch für selige Zeiten, als CDU-Wirtschaftsminister in Thüringen im Rahmen ihrer sogenannten Arbeitsmarktpolitik das Loblied des Niedriglohnsektors als Allheilmittel singen konnten! Merkwürdig auch: Holzapfel, Alterspräsidentin des 6. Thüringer Landtags, wettert dagegen, „dass das Land für Langzeitarbeitslose vom 55. Lebensjahr an mit öffentlich bezahlter Gemeinwohlarbeit den Übergang in die Rente organisiert“.
Auch wenn Witze über die Namen von Opponenten etwas anrüchig sind, soll diesmal aus gutem Grund eine Ausnahme gemacht werden: „Seit der Verbreitung des Kulturapfels hat der Holzapfel keinerlei wirtschaftliche Bedeutung mehr“ (Wikipedia).
Erscheint auch in meiner Kolumne "Nebenbei notiert" im "Linken Parlamentsreport".

Donnerstag, Oktober 01, 2015

Das Land hat sich verändert

Vor gut einem Jahr, am 14. September 2014, wurde der Landtag neu gewählt. Im Ergebnis hat sich das Land verändert. Eine Dreierkoalition hat die CDU, die seit 1990 regierte und sich zunehmend als Staatspartei zelebrierte, endlich in die Opposition geschickt – unter bundesweiter Aufmerksamkeit. Erstmals kam eine Landesregierung unter Führung der LINKEN ins Amt.
Die Koalition bleibt, das zeigen aktuelle Umfragen, stabil. Ministerpräsident Bodo Ramelow verfügt über eine hohe (und ansteigende) Popularität, 58 % der Wähler sind zufrieden mit seiner Arbeit (auch 51 % der CDU-Anhänger). Die Koalition agiert auf Augenhöhe, inhaltliche Differenzen – die bei drei Partnern nicht ausbleiben – werden konstruktiv debattiert, im Vordergrund steht die gemeinsame Suche nach Lösungen.
Die CDU tut sich in der Opposition schwer. Thematische Schwerpunkte folgen populistischem Kalkül. Wenig glaubwürdig sind Versuche, sich bei Themen, die sie über Jahre ausgesessen hat, an die Spitze der Bewegung zu setzen. Durch Partei und Fraktion geht ein Riss, der nur als brüchiger Burgfrieden gekittet ist.
Die AfD hat alle Befürchtungen bestätigt. Sie pendelt zwischen Chaos – ein Abgeordneter wurde inzwischen ausgeschlossen, zwei sind ausgetreten, bei drei Abgeordneten hat das verantwortliche Landtagsgremium die parlamentarische Immunität aufgehoben, um staatsanwaltliche Ermittlungen (in zwei Fällen wegen Betrugsvorwürfen) zu ermöglichen – und Demagogie, oszilliert zwischen ideologischer Verbohrtheit und Hass. Selbst die CDU, in der man Ende 2014 noch mit einem Bündnis liebäugelte, hat das wohl erkannt: in der Plenarsitzung vom 9. bis 11. September erhielt die AfD keine einzige Stimme aus anderen Fraktionen für ihre Anträge.

Auch erschienen in meiner Kolumne "Nebenbei notiert" im Linken Parlamentsreport Nr. 19/2015.

Mittwoch, Juli 08, 2015

Unfähigkeit multiplizieren

„Buchdruckerkunst, Radio und Fernsehen haben jeweils die Fähigkeit des Menschen gesteigert, seine Unfähigkeit zu multiplizieren.“ Das hat einst der Sozialwissenschaftler Laurence J. Peter geschrieben (er hat auch das „Peter-Prinzip“ entdeckt: in einer Hierarchie neigt  jeder Beschäftigte dazu, bis zu seiner persönlichen Stufe der Unfähigkeit aufzusteigen). Später, so Peter weiter, sei dann noch der Computer dazugekommen.
Auch in der Timeline, die ich bei Twitter verfolge, wollen einige Zeitgenossen die Gültigkeit von Peters Bonmot immer wieder mit aller Brachialgewalt nachweisen. Kürzlich der einschlägig bekannte Hysteriker Hubertus Knabe. Der wollte sich nämlich – als echter Enthusiast – für seine mickrigen 266 Twitter-Follower so richtig ins Zeug legen. Anlässlich einer Meldung der Thüringer Staatskanzlei, Ministerpräsident Bodo Ramelow habe geäußert, wenn es um Nazis gehe, sei er „nicht neutral“, hielt er diesem reflexhaft vor: „Sie und die LINKE stehen der NPD doch ziemlich nahe“.
Bodo Ramelow dürfte Knabes Hassbotschaft kaum lustig gefunden haben. Er ist mehrfach von Neonazis bedroht worden, u.a. im Jahr 2000 nach dem Anschlag auf die Erfurter Synagoge. Während eines Prozesses gegen den Altnazi Manfred Roeder in Erfurt war Ramelow mit zwei Männern konfrontiert, deren Namen er erst Jahre später erfuhr: Uwe Mundlos und Uwe Böhnhardt.
Auch Katharina König, Abgeordnete der Fraktion DIE LINKE im Thüringer Landtag, dürfte Knabes Hassbotschaft kaum lustig gefunden haben. Sie wird derzeit (nicht zum ersten Mal) mutmaßlich von Neonazis mit Mord bedroht.
Und Knabe? Multipliziert seine Unfähigkeit. Denn: „Fanatismus ist die einzige Willensstärke, zu der auch die Schwachen und Unsicheren gebracht werden können.“ (Friedrich Nietzsche)

Auch erschienen in meiner Kolumne "Nebenbei notiert" im Linken Parlamentsreport Nr. 13/2015.

Donnerstag, Februar 26, 2015

Münchbergs Ohren

Populismus hat oft nur eine kurze Halbwertszeit. Das müsste sich jetzt wieder Hans-Helmut Münchberg hinter die Ohren schreiben, der Landrat im Weimarer Land. Wegen des Regierungswechsels in Thüringen sei der Neubau einer Grundschule in Bad Berka gefährdet, so seine krude Behauptung.
In Bad Berka ist fraglos ein solcher Neubau dringend nötig, Bedarf besteht seit Jahren. Das eigentliche Problem ist nicht der Regierungswechsel, das wird beim Provisorium eines Sportcontainers am derzeitigen Grundschulstandort Hexenberg deutlich. Es war für maximal fünf Jahre vorgesehen, bildet inzwischen aber seit wesentlich längerer Zeit die bescheidene Basis für den Sportunterricht. Daran ist keine neue Landesregierung die Schuld. Schulträger ist der Kreis, dort hat man die Situation ausgesessen. Die Verwaltung leitet seit zwei Jahrzehnten Münchberg. Der versucht mit seinem Vorstoß wohl, von eigenen Versäumnissen abzulenken.
Und das ziemlich ungeschickt. Münchbergs Hinweis auf den noch nicht bestehenden Landeshaushalt 2015 ist nämlich kompletter Unsinn. Der Landkreis hat ausweichlich des Kreishaushalts in diesem Jahr für die neue Grundschule in Bad Berka nur Planung und Projektierung im Umfang von 50.000 Euro vor. Landeszuschüsse sind für den Grundschulbau in Bad Berka laut Kreishaushalt erst 2017 vorgesehen. Münchbergs Behauptung ist völlig aus der Luft gegriffene Panikmache.
Im Koalitionsvertrag von Linken, SPD und Grünen ist vereinbart, dass pro Jahr 30 Millionen Euro zusätzlich zu bestehenden Programmen in den Schulbau- und die Schulsanierung fließen (durch das „Kommunalfinanzübergangsgesetz“ stehen auch 2015 ergänzende Mittel zur Verfügung). Seine Hausaufgaben muss jetzt erst einmal Münchberg machen.  Oder ihm werden – symbolisch – die Ohren langezogen!

Auch erschienen in meiner Kolumne "Nebenbei notiert" im Linken Parlamentsreport Nr. 4/2015.

Dienstag, Oktober 14, 2014

Korpsgeist

Auch heute - ich schreibe meinen Text am 6. Oktober - sind im Neuen Deutschland (ND), der sich selbst als "sozialistisch" bezeichnenden Tageszeitung, wieder Leserbriefe zu den Sondierungsgesprächen von Linker, SPD und Grünen zur Regierungsbildung in Thüringen erschienen. Es geht in den Leserbriefen fast immer um die von den Sondierern namens ihrer Parteien getroffenen Einschätzung der DDR als Unrechtsstaat - und es sind fast alles kritische Reaktionen, meist von Leserinnen und Lesern, die ausweislich ihrer benannten Wohnorte nicht aus Thüringen stammen.
Bei der Veröffentlichung von Leserbriefen ist das ND nicht ehrlich. Mein eigener Brief vom 25. September ist (bisher?) nicht abgedruckt worden. Er bezieht sich auf einen am gleichen Tag erschienenen unverschämten Kommentar des für mehrere Ressorts verantwortlichen ND-Redakteurs Uwe Kalbe. "Bigotte Geste" hat der seine Schmähung betitelt. Er weist nicht nur den Begriff Unrechtsstaat zurück, sondern spricht der Linken aufgrund ihrer Zustimmung die Regierungsfähigkeit ab.
Kalbes Kommentar atme Geist und Sprache des SED-Zentralorgans, habe ich im nicht abgedruckten Leserbrief geschrieben. Das war das ND nämlich einst. Es hatte eine Machtposition im DDR-Gefüge inne und war gleichzeitig verachtet wegen seiner unterwürfigen Hofberichterstattung.
Der von Kalbe bemühte Vorwurf der Bigotterie, der deutsche Begriff ist Scheinheiligkeit, fällt auf ihn selbst und die für Leserbriefe verantwortlichen Mitarbeiter der ND-Redaktion zurück. Korpsgeist ist ihnen offenbar wichtiger als offener Umgang mit Kritik am eigenen Blatt. Das gehörte zu den Zuständen in der DDR, von denen vor 25 Jahren immer mehr Menschen deutlich machten, davon die Schnauze voll zu haben. So wie ich gerade vom ND.

Auch erschienen in meiner Kolumne "Das Letzte" im Linken Parlamentsreport Nr. 20/2014.

Mittwoch, Februar 26, 2014

Verwirrt

„Rot-rot-grün“ habe in Thüringen derzeit eine „knappe Mehrheit“, posaunt das Zentralorgan des schlechten Geschmacks, die Bild-„Zeitung“, am 20. Februar auf ihrer Regionalseite hinaus. Dabei beruft sie sich auf eine aktuelle Umfrage des Erfurter Umfrageinstituts INSA.
Nun verlangt natürlich niemand von einem Bild-Redakteur gleich die Einhaltung ethischer Standards, von Anstand oder Moral. Aber man darf wohl erwarten, dass er (oder sie) die Grundrechenarten beherrscht, in diesem Fall die Bildung zweistelliger Summen, und ebenso deren Interpretation (das ist Unterrichtsstoff in der Grundschule). Aber weit gefehlt. Linke, SPD und Grüne kommen nach der INSA-Umfrage auf zusammen 50 Prozent, die CDU auf 35. Wenn auch die AfD mit fünf Prozent knapp in den Landtag einzieht, hätte die konservativ-rechtskonservative Opposition zusammen 40 Prozent. Der Vorsprung der Gestaltungsmehrheit aus Linkspartei, SPD und Grünen läge weit darüber – um ein Viertel; es handelt sich derzeit also um keine „knappe“, sondern um eine satte Mehrheit.
Eher verwirrt wirkt auch ein Zitat von INSA-Chef Hermann Binkert in dem Artikel. Der war – allerdings von der Bild-„Zeitung“ unerwähnt – etliche Jahre im Dunstkreis verschiedener CDU-Politiker tätig und wurde, da offenbar ausreichend konservativ und katholisch, unter Dieter Althaus sogar Staatsekretär in der Staatskanzlei. Gegenüber Bild (der Auftraggeberin der Umfrage) interpretiert Binkert: „Die CDU hat die Nase vorn, aber eine Alleinregierung der Christdemokraten ist eher unwahrscheinlich.“ „Eher unwahrscheinlich“? Das dürfte eine grandiose Untertreibung sein. Wie würde Binkert eine Kernschmelze bezeichnen: als (frei nach der Zeichentrickserie „Die Simpsons“) „unangeforderten Spaltungsüberschuss“?

Dienstag, August 20, 2013

Es bleibt spannend

Mag sein, dass es Erlebnisse wie das folgende sind, die mich zur aktuellen Ausgabe meiner Kolumne motivieren: da mache ich das Bürofenster auf, denke an nichts Schlimmes – und es grinst mich Carsten Schneider an. Nicht direkt natürlich, sondern nur sein Wahlplakat. Denn Schneider (der die Ausstrahlungskraft eines mittleren Bankangestellten hat), kandidiert in Erfurt für den Bundestag. Für die SPD. Das ist zwar nur ganz klein auf das Plakat gedruckt, zählt aber wohl trotzdem...
Der Wahlkampf dreht sich diesmal, so mein Eindruck, hauptsächlich um Aussagen wie die, mit wem man nach der Wahl im September eine Bundesregierung bilden will – und vor allem mit wem man das ganz sicher nicht tun werde. Dabei ist es schon zu einer ganzen Reihe von Statements gekommen, so dass man leicht den Überblick verlieren kann. Deshalb hier eine Zusammenfassung: Die SPD hat bereits angekündigt, sie werde nicht mit der Partei DIE LINKE koalieren, der SPD-Spitzenkandidat (ausdrücklich aber nicht die SPD als Partei) wird nicht mit der CDU koalieren, die Grünen wollen eine gemeinsame Koalition mit der SPD nicht von Linken und Piraten tolerieren lassen (auch die Linke hatte das zunächst ausgeschlossen, es dann aber wieder zurückgenommen), die FDP wird nicht mit SPD und Grünen koalieren.
Analysiert man diese Aussagen, bleiben nur einige wenige mögliche Szenarien der Regierungsbildung übrig, die nicht ausdrücklich ausgeschlossen sind – und wortbrüchig möchte ja keine der Parteien werden.
1. CDU, DIE LINKE und FDP. Höchst unsicher, da die FDP wahrscheinlich an der Fünf-Prozent-Hürde scheitert.
2. CDU und SPD. Geht nur, wenn die SPD eine Art „Endlager“ für ihren Kanzlerkandidaten findet (vielleicht in einem russischen Konzern?).
3. CDU und FDP. Siehe 1.
Es wird also eng. Und bleibt spannend – oder?

Auch erschienen in meiner Kolumne "Das Letzte" im Linken Parlamentsreport Nr. 16/2013.

Freitag, Juni 21, 2013

Der schwarz-rote Lord – auf der „dunklen Seite der Macht“. Matthias Machnig ist ein Pate des Bündnisses von SPD und CDU

Matthias Machnig, Wirtschaftsminister der CDU-SPD-Koalition in Thüringen, ist ins "Schattenkabinett" des SPD-Kanzlerkandidaten Peer Steinbrück berufen worden. Im Herbst 2009 habe ich über Machnig den Artikel "Der schwarz-rote Lord" geschrieben, (erschienen ist er im Linken Parlamentsreport Nr. 22/2009). Aus gegebenem Anlass veröffentliche ich den Text hier erneut.

Die erfolgreiche Filmserie „Star Wars“ sparte sich in ihrer Ursprungsversion die Pointe bis zum letzten Teil: Darth Vader, der „schwarze Lord“ und Erzbösewicht, gehörte ursprünglich zu den Guten. Dann jedoch erlag er den Versuchungen der „dunklen Seite der Macht“.
Weit auf der dunklen Seite steht auch Matthias Machnig, direkt neben der CDU. Nicht nur das: er ist einer der einflussreichsten Strippenzieher der Koalition von SPD und CDU in Thüringen. Neben Christoph Matschie dürfte er auf Seiten der Sozialdemokraten hauptverantwortlich für das Bündnis sein, dem er als Wirtschaftsminister angehören wird.

Die Zeit: „Prinz der Dunkelheit“

Machnig, 1960 geboren, war nicht immer ein Freund der CDU. Welchen Weg einstige Funktionäre der Jusos nehmen können, der SPD-Jugendorganisation, lässt sich an seinem Beispiel gut illustrieren. Machnig war einst Mitglied des Sozialistischen Hochschulbundes, gehörte als Juso-Unterbezirksvorsitzender Anfang der 1980er Jahre zum linken „Stamokap-Flügel“, einer marxistischen Richtung, die die Theorie des staatsmonopolistischen Kapitalismus vertrat und sich für Bündnisse unter Einschluss der DKP einsetzte.
Im Jahr 1998 ebnete Machnig nach einer Kariere im SPD-Umfeld – seit 1992 protegiert von Franz Müntefering – in der Wahlkampfzentrale „Kampa“ Gerhard Schröder den Weg ins Kanzleramt. Mit viel Macht, aber immer im Hintergrund. Als einen „Prinzen der Dunkelheit“ bezeichnete ihn deshalb die Wochenzeitung „Die Zeit“. „Machnig ist nie von einem Gremium gewählt worden, er wurde erwählt, von Franz Müntefering“, heißt es in dem Artikel. Machnig kokettierte mit dieser Rolle: „Jemanden wie mich darf es in unserer Partei eigentlich gar nicht geben“.

Für „die Transformation öffentlicher Strukturen“

Nach der erfolgreichen Wahl wurde er als Günstling Münteferings zunächst Staatssekretär im Verkehrsministerium und 1999 SPD-Bundesgeschäftsführer. Den Wahlkampf 2002 managte er mit Erfolg. Doch der karrierebewusste Technokrat empfand seine Loyalität als nicht genügend gewürdigt, wie er dem „Handelsblatt“ anvertraute. Da er bereits Staatssekretär war, hätte ihn „jetzt nur ein  Ministerposten in einem Bundes- oder Landeskabinett in der Politik halten können“, berichtet die Zeitung. Den gab es nicht. Machnig wechselte Ende 2002 in eine Unternehmensberatung und verließ sie nach einem guten Jahr Richtung Konkurrenz. Spätestens da hatte er sich dunklen Mächten verschrieben. Er wurde Mitglied der Geschäftsleitung von Booz Allen Hamilton, nach McKinsey weltweit die zweitgrößte Unternehmensberatung. Vizepräsident des Konzerns war in jener Zeit John Michael McConnell, bis 1996 Direktor des US-Geheimdienstes NSA (2007 berief ihn George Bush zum Gesamtkoordinator der US-Geheimdienste). „Booz Allen Hamilton ist einer der wichtigsten Vertragspartner des militärisch-elektronischen Komplexes der USA“, schätzt der österreichische Rundfunk ORF ein. Die Firma war auch an der Weitergabe europäischer Finanzdaten an die CIA beteiligt.
Machnig habe sich bei der Beratungsfirma „vor allen Dingen mit Fragen der Informations- und Kommunikationstechnik, der Energiepolitik und Energie­forschung sowie mit Fragen des öffentlichen Sektors auseinandergesetzt“, wird Jahre später auf der Internetseite von Christoph Matschie zu lesen sein. Booz Allen Hamilton wurde im Dezember 2003 etwas deutlicher: „Machnig wird für die Transformation öffentlicher Strukturen vor allem in den Bereichen Gesundheitswesen und Infrastruktur zuständig sein.“ Transformation – wohl eine freundliche Umschreibung für Privatisierung. Nach 15 Monaten gründete Machnig eine eigene Firma, wollte jedoch, wie das Magazin „Politikszene“ berichtete, mit Booz Allen Hamilton „weiterhin kooperieren“. Nach der Bundestagswahl 2005 war er auf einmal wieder Staatssekretär, diesmal im Umweltministerium, als Vertrauter von Sigmar Gabriel.

Öffentlichkeit – „eines der großen Probleme“

Er gehört zum Kuratorium der privaten Quadriga Hochschule Berlin; sie bildet „Kommunikationsmanager“ aus, die für das berufsbegleitende Studium 19.000 bis 26.000 Euro zahlen. Ein Partner ist der Bundesverband der Deutschen Industrie. Auch auf Veranstaltungen der Bertelsmann-Stiftung trat Machnig auf. Im Februar 2008 erläuterte er: „Eines der großen Probleme, die wir in der Politik haben: Alles findet in der Regel in der Öffentlichkeit statt. Alles wird sofort kolportiert. Ich finde, bei Bertelsmann gibt es Plattformen, wo es mal wirklich eine offene Debatte gibt, ohne dass man die Vermutung haben muss, das steht morgen in der Zeitung.“ Ein Satz, der zu Machnig passt, gleichzeitig die Bankrotterklärung eines Politikers in einem öffentlichen Amt.
Nun kommt Christoph Matschie ins Spiel. Im August 2009 nahm er Machnig als „Superminister für Wirtschaft, Arbeit, Infrastruktur und Umwelt“ (Die Welt) in sein – wie passend – „Schattenkabinett“. Bei der Landtagswahl verfehlte die SPD grandios das Ziel, stärkste Partei zu werden. Machnig hatte sich, wie üblich, der Wahl nicht gestellt. Zu den Sondierern, die Koalitionspartner auswählen sollten, gehörte er trotzdem. Seine Interessen waren klar: bei der Koalition von LINKER, SPD und Grünen wäre er nie Wirtschaftsminister geworden. Das Amt hätte – bei der von der SPD starrsinnig durchgesetzten Ablehnung eines Ministerpräsidenten der stärksten Partei des Bündnisses, der LINKEN – zwingend an die LINKE gehen müssen.

Inhaltleere Fokussierung auf Personal- und Machfragen
 

Auch die Entscheidung der SPD, sich erst nach auf die Bundestagswahl auf Partner festzulegen, hat aus Machnigs Perspektive besondere Bedeutung: erst da wusste er, ob er überhaupt weiter Staatssekretär in Berlin würde bleiben können. Er konnte nicht. In der Wochenzeitung „Freitag“ wird ein Insider zitiert, bei der letzten Sondierung habe neben Matschie auch Machnig durch „inhaltsleere Fokussierung auf Personal- und Machtfragen viel politisches Geschirr im rot-rot-grünen Lager zerschlagen“. Natürlich: sein Ziel, Wirtschaftsminister zu werden, war in greifbare Nähe gerückt.
Während Sigmar Gabriel, der designierte SPD-Vorsitzende, nach dem Wahldesaster links blinkte, bogen seine Parteifreunde in Erfurt rechts ab. Das ist einerseits die typische Schizophrenie der SPD, inzwischen einzig stabiles Element einer unberechenbaren Partei. Kaum vorstellbar allerdings, dass Matschie, bundespolitisch nur „Leichtmatrose“, den Alleingang wagte, ohne Gabriels Spezi Machnig. Matschie dürfte sich übrigens noch wundern, wen er sich da an Bord geholt hat. Als in der SPD in Thüringen die Kritik an der Entscheidung pro CDU laut wurde, meldete die TLZ, „Machnig bekräftigte (...), dass der Landesvorstand am eingeschlagenen Kurs festhalte und die Koalitionsgespräche mit der CDU weiterführen werde“. Dabei gehörte der dem Vorstand gar nicht an...

In der märchenhaften Handlung des „Kriegs der Sterne“ wendet sich Darth Vader am Ende von der dunklen Seite ab, tötet den bösen Imperator und opfert sich, für seine Kinder, für die Freiheit des Universums. Von Machnig darf ähnlicher Altruismus nicht erwartet werden. Wenn die Koalition mit der CDU gescheitert ist, verschwindet er wieder aus Thüringen. Die Karriere muss schließlich weitergehen.

Dienstag, März 12, 2013

Allerlei Statistik

Die Regierung, das unbekannte Wesen? Das gilt zumindest in Brandenburg. Denn das war jüngst den Medien zu entnehmen: Nur 41 Prozent der Brandenburgerinnen und Brandenburger wissen überhaupt, dass ihr Bundesland von einer Koalition aus SPD und DIE LINKE regiert wird. Dabei ist diese Regierung schon seit November 2009 im Amt. Jeweils acht Prozent glauben, dass in Brandenburg gerade eine Koalition von SPD und CDU bzw. eine von SPD und Grünen am Ruder sei...

Über die Gründe darf ruhig spekuliert werden. Denn: „Politiker sind eifrige Interpreten von Umfrageergebnissen“ (einem Buch entnommen, das ich einst im Studium angeschafft habe: „Grundzüge der Markt- und Meinungsforschung“).
Wichtig ist: Mit der Regierung in Brandenburg sind 57 Prozent der Menschen zufrieden. Noch besser wäre es, wenn diese Menschen auch wüssten, dass es die Politik von SPD und DIE LINKE ist, mit der sie zufrieden sind! Sogar 14 Prozent der Anhänger der CDU sind in Brandenburg mit der Politik der LINKEN zufrieden. Fast unheimlich: Sieben Prozent der Brandenburger wünschen sich eine Koalition von CDU und Linkspartei, Tendenz steigend. Sollte man besser sagen: Der Wähler (und die Wählerin), das unbekannte Wesen?!? Oder sich darauf verlassen: „Statistische Aussagen sind bestenfalls so verlässlich wie die Daten, auf die sie sich beziehen!“ (aus meinem alten Lehrbuch „Angewandte Statistik“).
Zufrieden mit der Thüringer Landesregierung waren im vergangenen Jahr nur 39 Prozent. Das wird sich auch nicht ändern angesichts politischer Scharlatanerie: die Landesregierung enthält sich im Bundesrat beim Mindestlohn – und Vizechef Christoph Matschie (SPD) freut sich anschließend, dass der Beschluss trotzdem gefasst wurde. Was hilft gegen politische Schizophrenie?

Veröffentlicht in meiner Kolumne "Das Letzte" im Linken Parlamentsreport Nr. 5/2013

Dienstag, Februar 12, 2013

Stasi revisited

Ist schon wieder Wahlkampf? Es gibt untrügliche Zeichen. So regelmäßig irgendwer im schottischen Loch Ness ein Monster sieht, so regelmäßig werden Stasi-Vorwürfe gegen Gregor Gysi laut. Doch während man auf das sympathische Monster fast jährlich in der medialen Saure-Gurken-Zeit aufmerksam macht, sind die Phasen der ins Monströse aufgeblasenen angeblichen Gysi-Stasi-Sichtungen länger: ungefähr alle vier Jahre, in der Wahlkampfzeit.

Worum geht es diesmal, acht Monate vor der Bundestagswahl? Gregor Gysi, ein Spitzenkandidat der Linken, ist von einem früheren Richter angezeigt worden. Der wirft ihm vor, im Jahr 2011 im Zusammenhang mit einer NDR-Dokumentation eine falsche eidesstattliche Versicherung abgegeben zu haben. Gysi erklärte damals, er habe „zu keinem Zeitpunkt über Mandanten oder sonst jemanden wissentlich und willentlich an die Staatssicherheit berichtet“. Ein Jahr darauf gab das umgangssprachlich noch nach seinem ersten Vorsteher „Gauck-Behörde“ genannte Amt auf Antrag der Springer-Postille „Welt am Sonntag“ einen Vermerk des Ministeriums für Staatssicherheit frei. Der soll besagen, dass Gysi im Februar 1989 mit zwei Stasi-Offizieren ausführlich über ein Interview mit dem SPIEGEL sprach. Und wenn es das Gespräch gab? Wo liegt der Zusammenhang mit dem beeideten Sachverhalt? Bei mehr als einem juristischen Mückenschiss? Trotzdem hat ein Ausschuss des Bundestags die parlamentarische Immunität des Abgeordneten Gysi aufgehoben.
Der kommentiert unaufgeregt bei Facebook: „Nach einer Anzeige muss in einem Ermittlungsverfahren der Vorwurf geprüft werden“. Selbst ernannte und beauftragte publizistische Kopfjäger schwangen trotzdem wild die Füller. Ihr Pech: Sie konnten nicht ahnen, dass heuer der Papst zurücktritt.

Auch erschienen in meiner Kolumne "Das Letzte" im "Linken Parlamentsreport" Nr. 3/2013.

Dienstag, Februar 15, 2011

Was kostet die Demokratie?



Bild: Geschäftsordnungsdebatte im Bundestag?

Noch einmal Parlamentarismus. Wenn es nach dem Geschäftsordnungsausschuss des Deutschen Bundestages geht, dann werden bestimmte Abgeordnete künftig zur Kasse gebeten. Und zwar diejenigen, die sich im Bundestag richtig daneben benehmen. Nach Medienberichten geht es um Geldbußen von 500 oder 1.000 Euro, die von denjenigen Parlamentariern verlangt werden können, die sich eine „gröbliche Verletzung der Ordnung“ geleistet haben. Gemeint sind Linke, die mit Transparenten oder T-Shirts protestieren. Den Scharfmacher spielt wieder einmal die SPD.

Weiter auf ThüringenLinks:
http://tinyurl.com/658xqrg

Samstag, Januar 08, 2011

Neue Eseleien der hessischen CDU

Der als brutalstmöglich rechtskonservativ-groschlächtig geltende hessische Landesverband der CDU ("Stahlhelm-Fraktion") hat wieder einmal in bester Spitzel-Manier "Erkenntnisse" in Form von Dossiers über Politiker der Linken veröffentlicht.

http://www.neues-deutschland.de/artikel/188086.jedes-jahr-ein-paar-rote-socken.html

Ich habe mich schon 2008 mit einem Vorgängerpapier der hessischen CDU befasst, Titel meines Textes: "Das wahre Gesicht der CDU: Mit demagogischer Stimmungsmache, Manipulation und Fälschung feiert der Kalte Krieg fröhliche Urständ’". Meinen dort getroffenen Feststellungen über die Eseleien einer sich christlich nennenden Partei ist nichts hinzuzufügen.

http://tinyurl.com/32ph736