Datenschutzerklärung



Datenschutzerklärung

Diese Datenschutzerklärung klärt Sie über die Art, den Umfang und Zweck der Verarbeitung von personenbezogenen Daten (nachfolgend kurz „Daten“) innerhalb unseres Onlineangebotes und der mit ihm verbundenen Webseiten, Funktionen und Inhalte sowie externen Onlinepräsenzen, wie z.B. unser Social Media Profile auf (nachfolgend gemeinsam bezeichnet als „Onlineangebot“). Im Hinblick auf die verwendeten Begrifflichkeiten, wie z.B. „Verarbeitung“ oder „Verantwortlicher“ verweisen wir auf die Definitionen im Art. 4 der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO).



Verantwortlicher

Dr. Stefan Wogawa

Mail st.wogawa@gmail.com

Tel. 0176/23790691

Arten der verarbeiteten Daten:

- Bestandsdaten (z.B., Namen, Adressen).

- Kontaktdaten (z.B., E-Mail, Telefonnummern).

- Inhaltsdaten (z.B., Texteingaben, Fotografien, Videos).

- Nutzungsdaten (z.B., besuchte Webseiten, Interesse an Inhalten, Zugriffszeiten).

- Meta-/Kommunikationsdaten (z.B., Geräte-Informationen, IP-Adressen).

Kategorien betroffener Personen

Besucher und Nutzer des Onlineangebotes (Nachfolgend bezeichnen wir die betroffenen Personen zusammenfassend auch als „Nutzer“).

Zweck der Verarbeitung

- Zurverfügungstellung des Onlineangebotes, seiner Funktionen und Inhalte.

- Beantwortung von Kontaktanfragen und Kommunikation mit Nutzern.

- Sicherheitsmaßnahmen.

- Reichweitenmessung/Marketing

Verwendete Begrifflichkeiten

„Personenbezogene Daten“ sind alle Informationen, die sich auf eine identifizierte oder identifizierbare natürliche Person (im Folgenden „betroffene Person“) beziehen; als identifizierbar wird eine natürliche Person angesehen, die direkt oder indirekt, insbesondere mittels Zuordnung zu einer Kennung wie einem Namen, zu einer Kennnummer, zu Standortdaten, zu einer Online-Kennung (z.B. Cookie) oder zu einem oder mehreren besonderen Merkmalen identifiziert werden kann, die Ausdruck der physischen, physiologischen, genetischen, psychischen, wirtschaftlichen, kulturellen oder sozialen Identität dieser natürlichen Person sind.



„Verarbeitung“ ist jeder mit oder ohne Hilfe automatisierter Verfahren ausgeführte Vorgang oder jede solche Vorgangsreihe im Zusammenhang mit personenbezogenen Daten. Der Begriff reicht weit und umfasst praktisch jeden Umgang mit Daten.



„Pseudonymisierung“ die Verarbeitung personenbezogener Daten in einer Weise, dass die personenbezogenen Daten ohne Hinzuziehung zusätzlicher Informationen nicht mehr einer spezifischen betroffenen Person zugeordnet werden können, sofern diese zusätzlichen Informationen gesondert aufbewahrt werden und technischen und organisatorischen Maßnahmen unterliegen, die gewährleisten, dass die personenbezogenen Daten nicht einer identifizierten oder identifizierbaren natürlichen Person zugewiesen werden.



„Profiling“ jede Art der automatisierten Verarbeitung personenbezogener Daten, die darin besteht, dass diese personenbezogenen Daten verwendet werden, um bestimmte persönliche Aspekte, die sich auf eine natürliche Person beziehen, zu bewerten, insbesondere um Aspekte bezüglich Arbeitsleistung, wirtschaftliche Lage, Gesundheit, persönliche Vorlieben, Interessen, Zuverlässigkeit, Verhalten, Aufenthaltsort oder Ortswechsel dieser natürlichen Person zu analysieren oder vorherzusagen.



Als „Verantwortlicher“ wird die natürliche oder juristische Person, Behörde, Einrichtung oder andere Stelle, die allein oder gemeinsam mit anderen über die Zwecke und Mittel der Verarbeitung von personenbezogenen Daten entscheidet, bezeichnet.



„Auftragsverarbeiter“ eine natürliche oder juristische Person, Behörde, Einrichtung oder andere Stelle, die personenbezogene Daten im Auftrag des Verantwortlichen verarbeitet.

Maßgebliche Rechtsgrundlagen

Nach Maßgabe des Art. 13 DSGVO teilen wir Ihnen die Rechtsgrundlagen unserer Datenverarbeitungen mit. Sofern die Rechtsgrundlage in der Datenschutzerklärung nicht genannt wird, gilt Folgendes: Die Rechtsgrundlage für die Einholung von Einwilligungen ist Art. 6 Abs. 1 lit. a und Art. 7 DSGVO, die Rechtsgrundlage für die Verarbeitung zur Erfüllung unserer Leistungen und Durchführung vertraglicher Maßnahmen sowie Beantwortung von Anfragen ist Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO, die Rechtsgrundlage für die Verarbeitung zur Erfüllung unserer rechtlichen Verpflichtungen ist Art. 6 Abs. 1 lit. c DSGVO, und die Rechtsgrundlage für die Verarbeitung zur Wahrung unserer berechtigten Interessen ist Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO. Für den Fall, dass lebenswichtige Interessen der betroffenen Person oder einer anderen natürlichen Person eine Verarbeitung personenbezogener Daten erforderlich machen, dient Art. 6 Abs. 1 lit. d DSGVO als Rechtsgrundlage.

Sicherheitsmaßnahmen

Wir treffen nach Maßgabe des Art. 32 DSGVO unter Berücksichtigung des Stands der Technik, der Implementierungskosten und der Art, des Umfangs, der Umstände und der Zwecke der Verarbeitung sowie der unterschiedlichen Eintrittswahrscheinlichkeit und Schwere des Risikos für die Rechte und Freiheiten natürlicher Personen, geeignete technische und organisatorische Maßnahmen, um ein dem Risiko angemessenes Schutzniveau zu gewährleisten.



Zu den Maßnahmen gehören insbesondere die Sicherung der Vertraulichkeit, Integrität und Verfügbarkeit von Daten durch Kontrolle des physischen Zugangs zu den Daten, als auch des sie betreffenden Zugriffs, der Eingabe, Weitergabe, der Sicherung der Verfügbarkeit und ihrer Trennung. Des Weiteren haben wir Verfahren eingerichtet, die eine Wahrnehmung von Betroffenenrechten, Löschung von Daten und Reaktion auf Gefährdung der Daten gewährleisten. Ferner berücksichtigen wir den Schutz personenbezogener Daten bereits bei der Entwicklung, bzw. Auswahl von Hardware, Software sowie Verfahren, entsprechend dem Prinzip des Datenschutzes durch Technikgestaltung und durch datenschutzfreundliche Voreinstellungen (Art. 25 DSGVO).

Zusammenarbeit mit Auftragsverarbeitern und Dritten

Sofern wir im Rahmen unserer Verarbeitung Daten gegenüber anderen Personen und Unternehmen (Auftragsverarbeitern oder Dritten) offenbaren, sie an diese übermitteln oder ihnen sonst Zugriff auf die Daten gewähren, erfolgt dies nur auf Grundlage einer gesetzlichen Erlaubnis (z.B. wenn eine Übermittlung der Daten an Dritte, wie an Zahlungsdienstleister, gem. Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO zur Vertragserfüllung erforderlich ist), Sie eingewilligt haben, eine rechtliche Verpflichtung dies vorsieht oder auf Grundlage unserer berechtigten Interessen (z.B. beim Einsatz von Beauftragten, Webhostern, etc.).



Sofern wir Dritte mit der Verarbeitung von Daten auf Grundlage eines sog. „Auftragsverarbeitungsvertrages“ beauftragen, geschieht dies auf Grundlage des Art. 28 DSGVO.

Übermittlungen in Drittländer

Sofern wir Daten in einem Drittland (d.h. außerhalb der Europäischen Union (EU) oder des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR)) verarbeiten oder dies im Rahmen der Inanspruchnahme von Diensten Dritter oder Offenlegung, bzw. Übermittlung von Daten an Dritte geschieht, erfolgt dies nur, wenn es zur Erfüllung unserer (vor)vertraglichen Pflichten, auf Grundlage Ihrer Einwilligung, aufgrund einer rechtlichen Verpflichtung oder auf Grundlage unserer berechtigten Interessen geschieht. Vorbehaltlich gesetzlicher oder vertraglicher Erlaubnisse, verarbeiten oder lassen wir die Daten in einem Drittland nur beim Vorliegen der besonderen Voraussetzungen der Art. 44 ff. DSGVO verarbeiten. D.h. die Verarbeitung erfolgt z.B. auf Grundlage besonderer Garantien, wie der offiziell anerkannten Feststellung eines der EU entsprechenden Datenschutzniveaus (z.B. für die USA durch das „Privacy Shield“) oder Beachtung offiziell anerkannter spezieller vertraglicher Verpflichtungen (so genannte „Standardvertragsklauseln“).

Rechte der betroffenen Personen

Sie haben das Recht, eine Bestätigung darüber zu verlangen, ob betreffende Daten verarbeitet werden und auf Auskunft über diese Daten sowie auf weitere Informationen und Kopie der Daten entsprechend Art. 15 DSGVO.



Sie haben entsprechend. Art. 16 DSGVO das Recht, die Vervollständigung der Sie betreffenden Daten oder die Berichtigung der Sie betreffenden unrichtigen Daten zu verlangen.



Sie haben nach Maßgabe des Art. 17 DSGVO das Recht zu verlangen, dass betreffende Daten unverzüglich gelöscht werden, bzw. alternativ nach Maßgabe des Art. 18 DSGVO eine Einschränkung der Verarbeitung der Daten zu verlangen.



Sie haben das Recht zu verlangen, dass die Sie betreffenden Daten, die Sie uns bereitgestellt haben nach Maßgabe des Art. 20 DSGVO zu erhalten und deren Übermittlung an andere Verantwortliche zu fordern.



Sie haben ferner gem. Art. 77 DSGVO das Recht, eine Beschwerde bei der zuständigen Aufsichtsbehörde einzureichen.

Widerrufsrecht

Sie haben das Recht, erteilte Einwilligungen gem. Art. 7 Abs. 3 DSGVO mit Wirkung für die Zukunft zu widerrufen

Widerspruchsrecht

Sie können der künftigen Verarbeitung der Sie betreffenden Daten nach Maßgabe des Art. 21 DSGVO jederzeit widersprechen. Der Widerspruch kann insbesondere gegen die Verarbeitung für Zwecke der Direktwerbung erfolgen.

Cookies und Widerspruchsrecht bei Direktwerbung

Als „Cookies“ werden kleine Dateien bezeichnet, die auf Rechnern der Nutzer gespeichert werden. Innerhalb der Cookies können unterschiedliche Angaben gespeichert werden. Ein Cookie dient primär dazu, die Angaben zu einem Nutzer (bzw. dem Gerät auf dem das Cookie gespeichert ist) während oder auch nach seinem Besuch innerhalb eines Onlineangebotes zu speichern. Als temporäre Cookies, bzw. „Session-Cookies“ oder „transiente Cookies“, werden Cookies bezeichnet, die gelöscht werden, nachdem ein Nutzer ein Onlineangebot verlässt und seinen Browser schließt. In einem solchen Cookie kann z.B. der Inhalt eines Warenkorbs in einem Onlineshop oder ein Login-Status gespeichert werden. Als „permanent“ oder „persistent“ werden Cookies bezeichnet, die auch nach dem Schließen des Browsers gespeichert bleiben. So kann z.B. der Login-Status gespeichert werden, wenn die Nutzer diese nach mehreren Tagen aufsuchen. Ebenso können in einem solchen Cookie die Interessen der Nutzer gespeichert werden, die für Reichweitenmessung oder Marketingzwecke verwendet werden. Als „Third-Party-Cookie“ werden Cookies bezeichnet, die von anderen Anbietern als dem Verantwortlichen, der das Onlineangebot betreibt, angeboten werden (andernfalls, wenn es nur dessen Cookies sind spricht man von „First-Party Cookies“).



Wir können temporäre und permanente Cookies einsetzen und klären hierüber im Rahmen unserer Datenschutzerklärung auf.



Falls die Nutzer nicht möchten, dass Cookies auf ihrem Rechner gespeichert werden, werden sie gebeten die entsprechende Option in den Systemeinstellungen ihres Browsers zu deaktivieren. Gespeicherte Cookies können in den Systemeinstellungen des Browsers gelöscht werden. Der Ausschluss von Cookies kann zu Funktionseinschränkungen dieses Onlineangebotes führen.



Ein genereller Widerspruch gegen den Einsatz der zu Zwecken des Onlinemarketing eingesetzten Cookies kann bei einer Vielzahl der Dienste, vor allem im Fall des Trackings, über die US-amerikanische Seite http://www.aboutads.info/choices/ oder die EU-Seite http://www.youronlinechoices.com/ erklärt werden. Des Weiteren kann die Speicherung von Cookies mittels deren Abschaltung in den Einstellungen des Browsers erreicht werden. Bitte beachten Sie, dass dann gegebenenfalls nicht alle Funktionen dieses Onlineangebotes genutzt werden können.

Löschung von Daten

Die von uns verarbeiteten Daten werden nach Maßgabe der Art. 17 und 18 DSGVO gelöscht oder in ihrer Verarbeitung eingeschränkt. Sofern nicht im Rahmen dieser Datenschutzerklärung ausdrücklich angegeben, werden die bei uns gespeicherten Daten gelöscht, sobald sie für ihre Zweckbestimmung nicht mehr erforderlich sind und der Löschung keine gesetzlichen Aufbewahrungspflichten entgegenstehen. Sofern die Daten nicht gelöscht werden, weil sie für andere und gesetzlich zulässige Zwecke erforderlich sind, wird deren Verarbeitung eingeschränkt. D.h. die Daten werden gesperrt und nicht für andere Zwecke verarbeitet. Das gilt z.B. für Daten, die aus handels- oder steuerrechtlichen Gründen aufbewahrt werden müssen.



Nach gesetzlichen Vorgaben in Deutschland, erfolgt die Aufbewahrung insbesondere für 10 Jahre gemäß §§ 147 Abs. 1 AO, 257 Abs. 1 Nr. 1 und 4, Abs. 4 HGB (Bücher, Aufzeichnungen, Lageberichte, Buchungsbelege, Handelsbücher, für Besteuerung relevanter Unterlagen, etc.) und 6 Jahre gemäß § 257 Abs. 1 Nr. 2 und 3, Abs. 4 HGB (Handelsbriefe).



Nach gesetzlichen Vorgaben in Österreich erfolgt die Aufbewahrung insbesondere für 7 J gemäß § 132 Abs. 1 BAO (Buchhaltungsunterlagen, Belege/Rechnungen, Konten, Belege, Geschäftspapiere, Aufstellung der Einnahmen und Ausgaben, etc.), für 22 Jahre im Zusammenhang mit Grundstücken und für 10 Jahre bei Unterlagen im Zusammenhang mit elektronisch erbrachten Leistungen, Telekommunikations-, Rundfunk- und Fernsehleistungen, die an Nichtunternehmer in EU-Mitgliedstaaten erbracht werden und für die der Mini-One-Stop-Shop (MOSS) in Anspruch genommen wird.

Kommentare und Beiträge

Wenn Nutzer Kommentare oder sonstige Beiträge hinterlassen, können ihre IP-Adressen auf Grundlage unserer berechtigten Interessen im Sinne des Art. 6 Abs. 1 lit. f. DSGVO für 7 Tage gespeichert werden. Das erfolgt zu unserer Sicherheit, falls jemand in Kommentaren und Beiträgen widerrechtliche Inhalte hinterlässt (Beleidigungen, verbotene politische Propaganda, etc.). In diesem Fall können wir selbst für den Kommentar oder Beitrag belangt werden und sind daher an der Identität des Verfassers interessiert.



Des Weiteren behalten wir uns vor, auf Grundlage unserer berechtigten Interessen gem. Art. 6 Abs. 1 lit. f. DSGVO, die Angaben der Nutzer zwecks Spamerkennung zu verarbeiten.



Auf derselben Rechtsgrundlage behalten wir uns vor, im Fall von Umfragen die IP-Adressen der Nutzer für deren Dauer zu speichern und Cookis zu verwenden, um Mehrfachabstimmungen zu vermeiden.



Die im Rahmen der Kommentare und Beiträge angegebenen Daten, werden von uns bis zum Widerspruch der Nutzer dauerhaft gespeichert.

Abruf von Emojis und Smilies

Innerhalb unseres WordPress-Blogs werden grafische Emojis (bzw. Smilies), d.h. kleine grafische Dateien, die Gefühle ausdrücken, eingesetzt, die von externen Servern bezogen werden. Hierbei erheben die Anbieter der Server, die IP-Adressen der Nutzer. Dies ist notwendig, damit die Emojie-Dateien an die Browser der Nutzer übermittelt werden können. Der Emojie-Service wird von der Automattic Inc., 60 29th Street #343, San Francisco, CA 94110, USA, angeboten. Datenschutzhinweise von Automattic: https://automattic.com/privacy/. Die verwendeten Server-Domains sind s.w.org und twemoji.maxcdn.com, wobei es sich unseres Wissens nach um sog. Content-Delivery-Networks handelt, also Server, die lediglich einer schnellen und sicheren Übermittlung der Dateien dienen und die personenbezogenen Daten der Nutzer nach der Übermittlung gelöscht werden.



Die Nutzung der Emojis erfolgt auf Grundlage unserer berechtigten Interessen, d.h. Interesse an einer attraktiven Gestaltung unseres Onlineangebotes gem. Art. 6 Abs. 1 lit. f. DSGVO.

Erstellt mit Datenschutz-Generator.de von RA Dr. Thomas Schwenke
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Donnerstag, Oktober 04, 2018

Siemens: AfD an Peinlichkeit nicht zu überbieten

Siemens streicht in Erfurt 200 Stellen – schlimm für die Betroffenen und für die Stadt. An Peinlichkeit nicht zu überbieten ist die Pressemitteilung der AfD-Fraktion zu diesem Thema. Dort lamentiert der Wirtschaftsideologe Thomas Rudy: die „Landesregierung und Siemens hätten ihrer Verantwortung für den Standort Erfurt gerecht werden und ein tragendes Konzept für den Erhalt und Ausbau von Arbeitsplätzen erarbeiten können“. Das ist nun merkwürdig, hatte doch derselbe Rudy während einer gemeinsam beantragten Aktuellen Stunde von CDU, LINKE, SPD und Grünen im November 2017 zu Siemens behauptet, der Wirtschaftsminister könne ja den Erhalt des Werkes fordern, „aber letztlich handelt es sich um eine unternehmerische Entscheidung“.
In der Pressemitteilung jammert Rudy weiter: „Beide haben dies nicht getan und sich damit auch der Fürsorgepflicht gegenüber den Arbeitnehmern entzogen.“ Das ist entweder für einen Abgeordneten groteske Unkenntnis oder schlicht gelogen. Von der Linksfraktion beantragt, stand im Dezember 2017 das Thema „Beschäftigte in Thüringen vor arbeitnehmerfeindlicher Politik wie bei Siemens Erfurt (...) schützen“ ein weiteres Mal als Aktuelle Stunde auf der Tagesordnung des Landtags.
Dort schwadronierte Björn Höcke höchstselbst auch über die „von den Altparteien befürworteten Russlandsanktionen“. Das ist keinesfalls „Mut zur Wahrheit“, hat doch Ministerpräsident Bodo Ramelow die Wirtschaftssanktionen oft kritisiert, die Linksfraktion im Bundestag „Keine Verlängerung der Sanktionen“ beantragt. Auch der CDU-Landesvorsitzende Mike Mohring, das sei hier erwähnt, hat mehrfach zumindest für die Lockerung der Wirtschaftssanktionen plädiert.

Auch erschienen als Gastkommentar im Linken Parlamentsreport Nr. 19/2018.

Montag, Juni 18, 2018

Kein Grund zur Panikmache


Die Strukturfonds der EU stellen in Thüringen wichtige Förderinstrumente dar. Ob es um den Europäischen Sozialfonds (ESF), den Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE) oder den Europäischen Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raums (ELER) geht – die Strukturfonds stärken die soziale und wirtschaftliche Entwicklung. Allein durch den ESF sind seit 1994 2,5 Milliarden Euro an EU-Mitteln nach Thüringen geflossen.
Doch die EU-Kommission will die Strukturfonds-Mittel für Deutschland in der nächsten Förderperiode (ab 2021) um fast 21 Prozent auf 15,7 Milliarden Euro kürzen. EU-Haushaltskommissar Günther Oettinger (CDU) nennt den „Austritt Großbritanniens aus der EU“ als Grund. Wegen des Brexit „kommen wir um Kürzungen nicht herum“, so Oettinger. Gekürzt wird demnach vor allem im ESF und im EFRE.
Besonders betroffen wären die ostdeutschen Länder. Thüringens Ministerpräsident Bodo Ramelow (DIE LINKE) kritisiert „gravierende Kürzungen“, denen Thüringen ausgesetzt sei.
Doch die Landesregierung will ihren Einfluss auf Bundes- und Europaebene nutzen, um die Folgen der Kürzungen abzumildern. Zudem wird aktiv umgestaltet. Beim ESF etwa ist vorgesehen, sich künftig mit weniger EU-Mitteln auf drei Schwerpunkte zu konzentrieren: Projekte für Menschen, denen der Zugang zum Arbeitsmarkt schwerer fällt als anderen, Maßnahmen, die Fachkräfte für Thüringen sichern sowie die Prävention von Armut.
Das ist durchaus eine „große Herausforderung“ für den Freistaat (Bodo Ramelow). Zur Panikmache besteht aber kein Grund. Der Kommentar in einer Regionalzeitung, aus EU-Fonds werde ab 2021 „kaum noch Fördergeld nach Ostdeutschland fließen“, schießt weit über das Ziel hinaus.

Auch erschienen als Gastkommentar im Linken Parlamentsreport Nr. 13/2018.

Mittwoch, Januar 31, 2018

Anrufe von "Vladimir"

In der „Süddeutschen Zeitung“ hat sich Heribert Prantl gegen die Wahl von Stephan Brandner zum Vorsitzenden des Rechtsausschusses des Bundestags ausgesprochen. Brandner, der von 2014 bis 2017 für die AfD im Thüringer Landtag saß, sei „ein rechter Pöbler“.
Es spricht mehr gegen Brandner. Dazu die folgende kleine Geschichte. In einem Beitrag in der „Thüringer Allgemeinen“ (TA) im April 2015 berichtete Brandner, er werde per Telefon bedroht. Anonym, von einem Mann, der sich „Vladimir“ genannt habe. Und martialisch wurde: „Wir Russen kennen nur Selbstjustiz.“ Dann geht es in dem TA-Beitrag so weiter: „Warum der Spuk im Dezember begann? Brandner hat viel gegrübelt; Beweise hat er nicht. Vielleicht, spekuliert er, gibt es einen Zusammenhang mit seinen zwei ungültigen Stimmen bei der Wahl am 5. Dezember.“  Brandner hatte, darauf wurde extra hingewiesen, bei der Wahl von Bodo Ramelow zum Ministerpräsidenten ungültige Stimmzettel abgegeben. Warum „Vladimir“ deswegen zur „Selbstjustiz“ greifen wollte, darüber „spekulierte“ Brandner nicht.
Nach zwei Wochen berichtete die TA wieder über Brandner und die Anrufe. Jetzt ging die Geschichte so: „Da behauptete jemand, ich hätte in den 90er-Jahren Frauen mit K.o.-Tropfen gefügig gemacht, sie gefilmt und die Aufnahmen ins Internet gestellt.“ Der Anrufer habe gesagt: „Wir Russen kennen nur Selbstjustiz.“ Und nannte sich „Vladimir“. O-Ton TA: „Was Brandner, wenn er spekuliert, für möglich hält, ist folgendes. Es ist eine Geschichte, die vor Weihnachten als Irrsinn begann.“
Drohanrufe sollen nicht bagatellisiert werden. Doch schon vor Weihnachten 2014 wusste Brandner, dass es dabei um etwas ganz anderes ging, als Bodo Ramelow nicht gewählt zu haben? Warum hat er dann im April 2015 öffentlich darüber „spekuliert“?

Auch erschienen als Gastkommentar im Linken Parlamentsreport Nr. 2/2018.

Donnerstag, Oktober 01, 2015

Das Land hat sich verändert

Vor gut einem Jahr, am 14. September 2014, wurde der Landtag neu gewählt. Im Ergebnis hat sich das Land verändert. Eine Dreierkoalition hat die CDU, die seit 1990 regierte und sich zunehmend als Staatspartei zelebrierte, endlich in die Opposition geschickt – unter bundesweiter Aufmerksamkeit. Erstmals kam eine Landesregierung unter Führung der LINKEN ins Amt.
Die Koalition bleibt, das zeigen aktuelle Umfragen, stabil. Ministerpräsident Bodo Ramelow verfügt über eine hohe (und ansteigende) Popularität, 58 % der Wähler sind zufrieden mit seiner Arbeit (auch 51 % der CDU-Anhänger). Die Koalition agiert auf Augenhöhe, inhaltliche Differenzen – die bei drei Partnern nicht ausbleiben – werden konstruktiv debattiert, im Vordergrund steht die gemeinsame Suche nach Lösungen.
Die CDU tut sich in der Opposition schwer. Thematische Schwerpunkte folgen populistischem Kalkül. Wenig glaubwürdig sind Versuche, sich bei Themen, die sie über Jahre ausgesessen hat, an die Spitze der Bewegung zu setzen. Durch Partei und Fraktion geht ein Riss, der nur als brüchiger Burgfrieden gekittet ist.
Die AfD hat alle Befürchtungen bestätigt. Sie pendelt zwischen Chaos – ein Abgeordneter wurde inzwischen ausgeschlossen, zwei sind ausgetreten, bei drei Abgeordneten hat das verantwortliche Landtagsgremium die parlamentarische Immunität aufgehoben, um staatsanwaltliche Ermittlungen (in zwei Fällen wegen Betrugsvorwürfen) zu ermöglichen – und Demagogie, oszilliert zwischen ideologischer Verbohrtheit und Hass. Selbst die CDU, in der man Ende 2014 noch mit einem Bündnis liebäugelte, hat das wohl erkannt: in der Plenarsitzung vom 9. bis 11. September erhielt die AfD keine einzige Stimme aus anderen Fraktionen für ihre Anträge.

Auch erschienen in meiner Kolumne "Nebenbei notiert" im Linken Parlamentsreport Nr. 19/2015.

Donnerstag, August 27, 2015

Der Abschied des „Sonntagsredners“

Mit geradezu grotesken Vorschusslorbeeren war er seinerzeit ins Amt gehievt worden: Paul-Josef Raue sei „einer der erfahrensten und renommiertesten deutschen Chefredakteure“, hatte die WAZ-Gruppe behauptet, als sie ihn an die Spitze der Thüringer Allgemeinen (TA) setzte. Das roch bereits unangenehm.
Jetzt, fast sechs Jahre später, firmiert die einstige WAZ-Gruppe als Funke-Mediengruppe (in Thüringen immer noch Monopolist – aber mit drastisch gesunkener Auflage); von ihr wurde im August offiziell mitgeteilt, Raue habe sich „große Verdienste“ um die TA erworben und zudem „enorm viele Urlaubstage angesammelt“. Die bizarre Verlautbarung garnierte diesmal den Abgesang: Raue verlasse seinen bis Ende Oktober laufenden Vertrag auf eigenen Wunsch vorzeitig.
Andere hatten ohnehin schon früher  ein alternatives Bild vermittelt. Raue sei demnach als „der Sonntagsredner“ bekannt, hieß es, oder – noch delikater – als  „Doppel-D“ berüchtigt: das stehe für „Dampfplauderer und Despot“. Unter dem Titel „Ein Mann sieht rot“ hatte auch ich 2011 einen längeren kritischen Beitrag über Raue veröffentlicht. Das führte zu allerlei Aufgeregtheiten in der TA-Chefetage – und zu einer Reihe von sehr aufschlussreichen Mails von Kollegen, die bei dem Blatt arbeiteten…
Mediales Gossen-„Niveau“ blieb das Metier Raues bis zum Schluss. Über „Banausen in der Regierung“ keifte er in einem Kommentar zur Kulturpolitik noch am 21. August (laut MDR-Bericht sein letzter Arbeitstag). Hinsichtlich des Chefredakteurs kann es wohl nur besser werden bei der TA. Ob auch generell, ist indes fraglich. Die Funke-Gruppe experimentiert derzeit nämlich mit der Produktion der überregionalen Inhalte für ihre Zeitungen in einer Zentralredaktion in Berlin.

Auch erschienen in meiner Kolumne "Nebenbei notiert" im Linken Parlamentsreport Nr. 17/2015.

Mittwoch, Juli 08, 2015

Unfähigkeit multiplizieren

„Buchdruckerkunst, Radio und Fernsehen haben jeweils die Fähigkeit des Menschen gesteigert, seine Unfähigkeit zu multiplizieren.“ Das hat einst der Sozialwissenschaftler Laurence J. Peter geschrieben (er hat auch das „Peter-Prinzip“ entdeckt: in einer Hierarchie neigt  jeder Beschäftigte dazu, bis zu seiner persönlichen Stufe der Unfähigkeit aufzusteigen). Später, so Peter weiter, sei dann noch der Computer dazugekommen.
Auch in der Timeline, die ich bei Twitter verfolge, wollen einige Zeitgenossen die Gültigkeit von Peters Bonmot immer wieder mit aller Brachialgewalt nachweisen. Kürzlich der einschlägig bekannte Hysteriker Hubertus Knabe. Der wollte sich nämlich – als echter Enthusiast – für seine mickrigen 266 Twitter-Follower so richtig ins Zeug legen. Anlässlich einer Meldung der Thüringer Staatskanzlei, Ministerpräsident Bodo Ramelow habe geäußert, wenn es um Nazis gehe, sei er „nicht neutral“, hielt er diesem reflexhaft vor: „Sie und die LINKE stehen der NPD doch ziemlich nahe“.
Bodo Ramelow dürfte Knabes Hassbotschaft kaum lustig gefunden haben. Er ist mehrfach von Neonazis bedroht worden, u.a. im Jahr 2000 nach dem Anschlag auf die Erfurter Synagoge. Während eines Prozesses gegen den Altnazi Manfred Roeder in Erfurt war Ramelow mit zwei Männern konfrontiert, deren Namen er erst Jahre später erfuhr: Uwe Mundlos und Uwe Böhnhardt.
Auch Katharina König, Abgeordnete der Fraktion DIE LINKE im Thüringer Landtag, dürfte Knabes Hassbotschaft kaum lustig gefunden haben. Sie wird derzeit (nicht zum ersten Mal) mutmaßlich von Neonazis mit Mord bedroht.
Und Knabe? Multipliziert seine Unfähigkeit. Denn: „Fanatismus ist die einzige Willensstärke, zu der auch die Schwachen und Unsicheren gebracht werden können.“ (Friedrich Nietzsche)

Auch erschienen in meiner Kolumne "Nebenbei notiert" im Linken Parlamentsreport Nr. 13/2015.

Mittwoch, April 29, 2015

Unmoralische Angebote

Heute ein paar Mediensplitter. Da wird die Einstellung des Ermittlungsverfahrens zu den Bestechungsvorwürfen im Zusammenhang mit der Wahl von Bodo Ramelow zum Ministerpräsidenten vermeldet. Ermittelt wurde im CDU-Umfeld. Zwei SPD-Abgeordnete hatten berichtet, „unmoralische Angebot“ erhalten zu haben.
Doch die Generalstaatsanwaltschaft geht ausdrücklich davon aus, dass es Angebote an die SPD-Abgeordneten gab. Diese seien jedoch zu vage gewesen, um den Straftatbestand der Bestechung zu erfüllen. Daran sollten die in der CDU denken, die jetzt eine „Entschuldigung“ fordern. Moralisch integer zu handeln sieht anders aus. Wenigstens amüsant agiert da noch der CDU-Bundestagsabgeordnete Christian Hirte. Der ist nicht nur Jurist, sondern auch Humorist. Er bringt es fertig, die dubiosen Hinterzimmergespräche mit den Koalitionsverhandlungen von Rot-Rot-Grün gleichzusetzen. Klar ist inzwischen wohl auch, dass der DDR-Nationalpreisträger und frühere SPD-Landesvorsitzende Gerd Schuchardt vor der Ramelow-Wahl einen Teil dieser Arbeit für die CDU gemacht hat.
Kaum noch eine Nachricht, weil typisch: die Niedriglohnfanatiker der CDU-Thüringen, die über Jahre den letzten Platz des Freistaats in der Lohnentwicklung als „Standortvorteil“ bejubelt hatten, gönnen den Beschäftigten nicht einmal den Mindestlohn; dieser „entpuppt sich als Bürokratiemonster“, jammern sie jetzt.
Das ist in etwa so lächerlich wie die Frankfurter Allgemeine Zeitung. Die befürchtet aktuell, es gerate das „Schulsystem ins Wanken“. Weil zu viele Schüler das Abitur machen. Witzig: Das dröge Zentralorgan pensionierter westdeutscher Gymnasiallehrer warnt vor einem vermeintlichen „Gymnasial- und Akademisierungswahn“. Wie ich das nenne? Die Spießbürgerlichkeit frisst ihre Kinder.

Auch erschienen in meiner Kolumne "Nebenbei notiert" im Linken Parlamentsreport Nr. 8/2015.

Dienstag, Januar 27, 2015

Füttern verboten

Provozieren wollte ein „Robert Hahn“ am 24. Januar in der Facebook-Gruppe „Politik in Thüringen“. Sein Text: „Mal wieder ein Beispiel wie Demokratieprinzip und Meinungsfreiheit von den Linken gelebt wird. Da hat die SAntifa mal wieder super Arbeit geleistet...“
Die Denunziantenprosa bezog sich auf ein Ereignis vom Vortag. Beim geplanten Auftritt des AfD-Funktionärs Alexander Gauland in einem Hörsaal der Universität Erfurt kam es zu Protesten. Mit Applaus und „Zugabe“-Rufen verhinderten die Protestierenden einen Vortrag Gaulands. Dabei wurde von ihnen keine Gewalt ausgeübt.
Ob „Robert Hahn“ nur historisch ungebildet (landläufig „doof“) ist, mag offen bleiben. Wenn die Terrorbanden der SA nur geklatscht und Zugabe gerufen hätte (wie die Protestierer in Erfurt) wäre es kaum zum Holocaust und zu Deutschlands rassenideologischem Vernichtungskrieg gekommen. „Hahns“ Pöbelei kurz vor dem Gedenktag an die Auschwitz-Befreiung lässt hinsichtlich tief blicken. Passend ein Facebook-Kommentar in seine Richtung: „ich möchte anmerken, dass ich es gut finde, dass der Protest als ein antifaschistischer Protest empfunden wird.“
Doch in einem von „Robert Hahn“ verlinkten Artikel der Thüringer Allgemeinen zum verhinderten Gauland-Auftritt heißt es: „Dabei wurde eine Person verletzt“? Inzwischen ist mehr zu erfahren. Laut Ostthüringer Zeitung soll Anzeige gegen die AfD-Landtagsabgeordnete Wiebke Muhsal  erstattet worden sein: „Sie habe in einer Rangelei am Eingang zum Hörsaal eine Gegendemonstrantin gebissen.“
Gauland verlangt Konsequenzen von Ministerpräsident Bodo Ramelow. Spannend dürfte sein, ob Frau Musahl während der Landtagssitzung mit Beißschutz – wie weiland Dr. Hannibal Lecter – und „Füttern verboten“-Schild in den Plenarsaal geschoben wird.

Auch erschienen in meiner Kolumne "Nebenbei notiert" im Linken Parlamentsreport Nr. 2/2015.

Montag, August 11, 2014

Das Thema selbst

Zunächst hatte ich gezögert. Auf die Anfrage im Frühjahr, eine Fortsetzung meines Buches "Die Akte Ramelow" von 2007 zu schreiben, bat ich um Bedenkzeit. Aus zwei Gründen. Einer davon ein ganz praktischer. Zeit. Die zusätzliche Arbeit durch die Begleitung eines Untersuchungsausschusses. Der andere Grund: das Thema selbst. Es geht, daran sei erinnert, um die Bespitzelung eines Abgeordneten durch deutsche Geheimdienste. Kein Roman, keine Fiktion, keine lange zurückliegende Geschichte. Realität.
Als "Die Akte Ramelow" im November 2007 im Bundestag präsentiert wurde, nahm mich kurz vor Beginn der Veranstaltung der damalige Linkspartei-Vorsitzende Lothar Bisky zur Seite. "Da habt ihr ja allerhand herausbekommen", sagte er. Dann nach kurzer Pause: "Manchmal denke ich, man lebt einfacher, wenn man darüber gar nicht so viel weiß..." Und er lachte leise, auf die Art, wie er das so gut konnte; mehr Worte waren nicht nötig.
Natürlich ist seitdem viel passiert. Bodo Ramelow musste durch einen langen juristischen Instanzenweg (die "Akte" endet vor dem ersten Urteil), Hoch und Tief, Himmel und Hölle. Der Blick auf Geheimdienste ist ein anderer, nach NSU und NSA.
Am Ende habe ich zugesagt. Wieder aus zwei Gründen. Das engagierte Team des Weimarer Eckhaus-Verlages ist der eine, die das Buch unbedingt machen wollen. Der andere ist - das Thema selbst. Denn dazu gehört die Erkenntnis, dass man sich wehren kann, gegen die vermeintliche Allmacht der Dienste, zu deren Geschäftsgrundlage es immer gehört, Angst zu verbreiten. Diesen Kampf aufzunehmen, wie es Bodo Ramelow über Jahre getan hat, ist aller Ehren wert. Ich wollte diese Geschichte zu Ende erzählen.
Anfang September wird das Buch erscheinen (Vorwort: Gregor Gysi). Titel: "Ein gewisser Herr Ramelow".