Datenschutzerklärung



Datenschutzerklärung

Diese Datenschutzerklärung klärt Sie über die Art, den Umfang und Zweck der Verarbeitung von personenbezogenen Daten (nachfolgend kurz „Daten“) innerhalb unseres Onlineangebotes und der mit ihm verbundenen Webseiten, Funktionen und Inhalte sowie externen Onlinepräsenzen, wie z.B. unser Social Media Profile auf (nachfolgend gemeinsam bezeichnet als „Onlineangebot“). Im Hinblick auf die verwendeten Begrifflichkeiten, wie z.B. „Verarbeitung“ oder „Verantwortlicher“ verweisen wir auf die Definitionen im Art. 4 der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO).



Verantwortlicher

Dr. Stefan Wogawa

Mail st.wogawa@gmail.com

Tel. 0176/23790691

Arten der verarbeiteten Daten:

- Bestandsdaten (z.B., Namen, Adressen).

- Kontaktdaten (z.B., E-Mail, Telefonnummern).

- Inhaltsdaten (z.B., Texteingaben, Fotografien, Videos).

- Nutzungsdaten (z.B., besuchte Webseiten, Interesse an Inhalten, Zugriffszeiten).

- Meta-/Kommunikationsdaten (z.B., Geräte-Informationen, IP-Adressen).

Kategorien betroffener Personen

Besucher und Nutzer des Onlineangebotes (Nachfolgend bezeichnen wir die betroffenen Personen zusammenfassend auch als „Nutzer“).

Zweck der Verarbeitung

- Zurverfügungstellung des Onlineangebotes, seiner Funktionen und Inhalte.

- Beantwortung von Kontaktanfragen und Kommunikation mit Nutzern.

- Sicherheitsmaßnahmen.

- Reichweitenmessung/Marketing

Verwendete Begrifflichkeiten

„Personenbezogene Daten“ sind alle Informationen, die sich auf eine identifizierte oder identifizierbare natürliche Person (im Folgenden „betroffene Person“) beziehen; als identifizierbar wird eine natürliche Person angesehen, die direkt oder indirekt, insbesondere mittels Zuordnung zu einer Kennung wie einem Namen, zu einer Kennnummer, zu Standortdaten, zu einer Online-Kennung (z.B. Cookie) oder zu einem oder mehreren besonderen Merkmalen identifiziert werden kann, die Ausdruck der physischen, physiologischen, genetischen, psychischen, wirtschaftlichen, kulturellen oder sozialen Identität dieser natürlichen Person sind.



„Verarbeitung“ ist jeder mit oder ohne Hilfe automatisierter Verfahren ausgeführte Vorgang oder jede solche Vorgangsreihe im Zusammenhang mit personenbezogenen Daten. Der Begriff reicht weit und umfasst praktisch jeden Umgang mit Daten.



„Pseudonymisierung“ die Verarbeitung personenbezogener Daten in einer Weise, dass die personenbezogenen Daten ohne Hinzuziehung zusätzlicher Informationen nicht mehr einer spezifischen betroffenen Person zugeordnet werden können, sofern diese zusätzlichen Informationen gesondert aufbewahrt werden und technischen und organisatorischen Maßnahmen unterliegen, die gewährleisten, dass die personenbezogenen Daten nicht einer identifizierten oder identifizierbaren natürlichen Person zugewiesen werden.



„Profiling“ jede Art der automatisierten Verarbeitung personenbezogener Daten, die darin besteht, dass diese personenbezogenen Daten verwendet werden, um bestimmte persönliche Aspekte, die sich auf eine natürliche Person beziehen, zu bewerten, insbesondere um Aspekte bezüglich Arbeitsleistung, wirtschaftliche Lage, Gesundheit, persönliche Vorlieben, Interessen, Zuverlässigkeit, Verhalten, Aufenthaltsort oder Ortswechsel dieser natürlichen Person zu analysieren oder vorherzusagen.



Als „Verantwortlicher“ wird die natürliche oder juristische Person, Behörde, Einrichtung oder andere Stelle, die allein oder gemeinsam mit anderen über die Zwecke und Mittel der Verarbeitung von personenbezogenen Daten entscheidet, bezeichnet.



„Auftragsverarbeiter“ eine natürliche oder juristische Person, Behörde, Einrichtung oder andere Stelle, die personenbezogene Daten im Auftrag des Verantwortlichen verarbeitet.

Maßgebliche Rechtsgrundlagen

Nach Maßgabe des Art. 13 DSGVO teilen wir Ihnen die Rechtsgrundlagen unserer Datenverarbeitungen mit. Sofern die Rechtsgrundlage in der Datenschutzerklärung nicht genannt wird, gilt Folgendes: Die Rechtsgrundlage für die Einholung von Einwilligungen ist Art. 6 Abs. 1 lit. a und Art. 7 DSGVO, die Rechtsgrundlage für die Verarbeitung zur Erfüllung unserer Leistungen und Durchführung vertraglicher Maßnahmen sowie Beantwortung von Anfragen ist Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO, die Rechtsgrundlage für die Verarbeitung zur Erfüllung unserer rechtlichen Verpflichtungen ist Art. 6 Abs. 1 lit. c DSGVO, und die Rechtsgrundlage für die Verarbeitung zur Wahrung unserer berechtigten Interessen ist Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO. Für den Fall, dass lebenswichtige Interessen der betroffenen Person oder einer anderen natürlichen Person eine Verarbeitung personenbezogener Daten erforderlich machen, dient Art. 6 Abs. 1 lit. d DSGVO als Rechtsgrundlage.

Sicherheitsmaßnahmen

Wir treffen nach Maßgabe des Art. 32 DSGVO unter Berücksichtigung des Stands der Technik, der Implementierungskosten und der Art, des Umfangs, der Umstände und der Zwecke der Verarbeitung sowie der unterschiedlichen Eintrittswahrscheinlichkeit und Schwere des Risikos für die Rechte und Freiheiten natürlicher Personen, geeignete technische und organisatorische Maßnahmen, um ein dem Risiko angemessenes Schutzniveau zu gewährleisten.



Zu den Maßnahmen gehören insbesondere die Sicherung der Vertraulichkeit, Integrität und Verfügbarkeit von Daten durch Kontrolle des physischen Zugangs zu den Daten, als auch des sie betreffenden Zugriffs, der Eingabe, Weitergabe, der Sicherung der Verfügbarkeit und ihrer Trennung. Des Weiteren haben wir Verfahren eingerichtet, die eine Wahrnehmung von Betroffenenrechten, Löschung von Daten und Reaktion auf Gefährdung der Daten gewährleisten. Ferner berücksichtigen wir den Schutz personenbezogener Daten bereits bei der Entwicklung, bzw. Auswahl von Hardware, Software sowie Verfahren, entsprechend dem Prinzip des Datenschutzes durch Technikgestaltung und durch datenschutzfreundliche Voreinstellungen (Art. 25 DSGVO).

Zusammenarbeit mit Auftragsverarbeitern und Dritten

Sofern wir im Rahmen unserer Verarbeitung Daten gegenüber anderen Personen und Unternehmen (Auftragsverarbeitern oder Dritten) offenbaren, sie an diese übermitteln oder ihnen sonst Zugriff auf die Daten gewähren, erfolgt dies nur auf Grundlage einer gesetzlichen Erlaubnis (z.B. wenn eine Übermittlung der Daten an Dritte, wie an Zahlungsdienstleister, gem. Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO zur Vertragserfüllung erforderlich ist), Sie eingewilligt haben, eine rechtliche Verpflichtung dies vorsieht oder auf Grundlage unserer berechtigten Interessen (z.B. beim Einsatz von Beauftragten, Webhostern, etc.).



Sofern wir Dritte mit der Verarbeitung von Daten auf Grundlage eines sog. „Auftragsverarbeitungsvertrages“ beauftragen, geschieht dies auf Grundlage des Art. 28 DSGVO.

Übermittlungen in Drittländer

Sofern wir Daten in einem Drittland (d.h. außerhalb der Europäischen Union (EU) oder des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR)) verarbeiten oder dies im Rahmen der Inanspruchnahme von Diensten Dritter oder Offenlegung, bzw. Übermittlung von Daten an Dritte geschieht, erfolgt dies nur, wenn es zur Erfüllung unserer (vor)vertraglichen Pflichten, auf Grundlage Ihrer Einwilligung, aufgrund einer rechtlichen Verpflichtung oder auf Grundlage unserer berechtigten Interessen geschieht. Vorbehaltlich gesetzlicher oder vertraglicher Erlaubnisse, verarbeiten oder lassen wir die Daten in einem Drittland nur beim Vorliegen der besonderen Voraussetzungen der Art. 44 ff. DSGVO verarbeiten. D.h. die Verarbeitung erfolgt z.B. auf Grundlage besonderer Garantien, wie der offiziell anerkannten Feststellung eines der EU entsprechenden Datenschutzniveaus (z.B. für die USA durch das „Privacy Shield“) oder Beachtung offiziell anerkannter spezieller vertraglicher Verpflichtungen (so genannte „Standardvertragsklauseln“).

Rechte der betroffenen Personen

Sie haben das Recht, eine Bestätigung darüber zu verlangen, ob betreffende Daten verarbeitet werden und auf Auskunft über diese Daten sowie auf weitere Informationen und Kopie der Daten entsprechend Art. 15 DSGVO.



Sie haben entsprechend. Art. 16 DSGVO das Recht, die Vervollständigung der Sie betreffenden Daten oder die Berichtigung der Sie betreffenden unrichtigen Daten zu verlangen.



Sie haben nach Maßgabe des Art. 17 DSGVO das Recht zu verlangen, dass betreffende Daten unverzüglich gelöscht werden, bzw. alternativ nach Maßgabe des Art. 18 DSGVO eine Einschränkung der Verarbeitung der Daten zu verlangen.



Sie haben das Recht zu verlangen, dass die Sie betreffenden Daten, die Sie uns bereitgestellt haben nach Maßgabe des Art. 20 DSGVO zu erhalten und deren Übermittlung an andere Verantwortliche zu fordern.



Sie haben ferner gem. Art. 77 DSGVO das Recht, eine Beschwerde bei der zuständigen Aufsichtsbehörde einzureichen.

Widerrufsrecht

Sie haben das Recht, erteilte Einwilligungen gem. Art. 7 Abs. 3 DSGVO mit Wirkung für die Zukunft zu widerrufen

Widerspruchsrecht

Sie können der künftigen Verarbeitung der Sie betreffenden Daten nach Maßgabe des Art. 21 DSGVO jederzeit widersprechen. Der Widerspruch kann insbesondere gegen die Verarbeitung für Zwecke der Direktwerbung erfolgen.

Cookies und Widerspruchsrecht bei Direktwerbung

Als „Cookies“ werden kleine Dateien bezeichnet, die auf Rechnern der Nutzer gespeichert werden. Innerhalb der Cookies können unterschiedliche Angaben gespeichert werden. Ein Cookie dient primär dazu, die Angaben zu einem Nutzer (bzw. dem Gerät auf dem das Cookie gespeichert ist) während oder auch nach seinem Besuch innerhalb eines Onlineangebotes zu speichern. Als temporäre Cookies, bzw. „Session-Cookies“ oder „transiente Cookies“, werden Cookies bezeichnet, die gelöscht werden, nachdem ein Nutzer ein Onlineangebot verlässt und seinen Browser schließt. In einem solchen Cookie kann z.B. der Inhalt eines Warenkorbs in einem Onlineshop oder ein Login-Status gespeichert werden. Als „permanent“ oder „persistent“ werden Cookies bezeichnet, die auch nach dem Schließen des Browsers gespeichert bleiben. So kann z.B. der Login-Status gespeichert werden, wenn die Nutzer diese nach mehreren Tagen aufsuchen. Ebenso können in einem solchen Cookie die Interessen der Nutzer gespeichert werden, die für Reichweitenmessung oder Marketingzwecke verwendet werden. Als „Third-Party-Cookie“ werden Cookies bezeichnet, die von anderen Anbietern als dem Verantwortlichen, der das Onlineangebot betreibt, angeboten werden (andernfalls, wenn es nur dessen Cookies sind spricht man von „First-Party Cookies“).



Wir können temporäre und permanente Cookies einsetzen und klären hierüber im Rahmen unserer Datenschutzerklärung auf.



Falls die Nutzer nicht möchten, dass Cookies auf ihrem Rechner gespeichert werden, werden sie gebeten die entsprechende Option in den Systemeinstellungen ihres Browsers zu deaktivieren. Gespeicherte Cookies können in den Systemeinstellungen des Browsers gelöscht werden. Der Ausschluss von Cookies kann zu Funktionseinschränkungen dieses Onlineangebotes führen.



Ein genereller Widerspruch gegen den Einsatz der zu Zwecken des Onlinemarketing eingesetzten Cookies kann bei einer Vielzahl der Dienste, vor allem im Fall des Trackings, über die US-amerikanische Seite http://www.aboutads.info/choices/ oder die EU-Seite http://www.youronlinechoices.com/ erklärt werden. Des Weiteren kann die Speicherung von Cookies mittels deren Abschaltung in den Einstellungen des Browsers erreicht werden. Bitte beachten Sie, dass dann gegebenenfalls nicht alle Funktionen dieses Onlineangebotes genutzt werden können.

Löschung von Daten

Die von uns verarbeiteten Daten werden nach Maßgabe der Art. 17 und 18 DSGVO gelöscht oder in ihrer Verarbeitung eingeschränkt. Sofern nicht im Rahmen dieser Datenschutzerklärung ausdrücklich angegeben, werden die bei uns gespeicherten Daten gelöscht, sobald sie für ihre Zweckbestimmung nicht mehr erforderlich sind und der Löschung keine gesetzlichen Aufbewahrungspflichten entgegenstehen. Sofern die Daten nicht gelöscht werden, weil sie für andere und gesetzlich zulässige Zwecke erforderlich sind, wird deren Verarbeitung eingeschränkt. D.h. die Daten werden gesperrt und nicht für andere Zwecke verarbeitet. Das gilt z.B. für Daten, die aus handels- oder steuerrechtlichen Gründen aufbewahrt werden müssen.



Nach gesetzlichen Vorgaben in Deutschland, erfolgt die Aufbewahrung insbesondere für 10 Jahre gemäß §§ 147 Abs. 1 AO, 257 Abs. 1 Nr. 1 und 4, Abs. 4 HGB (Bücher, Aufzeichnungen, Lageberichte, Buchungsbelege, Handelsbücher, für Besteuerung relevanter Unterlagen, etc.) und 6 Jahre gemäß § 257 Abs. 1 Nr. 2 und 3, Abs. 4 HGB (Handelsbriefe).



Nach gesetzlichen Vorgaben in Österreich erfolgt die Aufbewahrung insbesondere für 7 J gemäß § 132 Abs. 1 BAO (Buchhaltungsunterlagen, Belege/Rechnungen, Konten, Belege, Geschäftspapiere, Aufstellung der Einnahmen und Ausgaben, etc.), für 22 Jahre im Zusammenhang mit Grundstücken und für 10 Jahre bei Unterlagen im Zusammenhang mit elektronisch erbrachten Leistungen, Telekommunikations-, Rundfunk- und Fernsehleistungen, die an Nichtunternehmer in EU-Mitgliedstaaten erbracht werden und für die der Mini-One-Stop-Shop (MOSS) in Anspruch genommen wird.

Kommentare und Beiträge

Wenn Nutzer Kommentare oder sonstige Beiträge hinterlassen, können ihre IP-Adressen auf Grundlage unserer berechtigten Interessen im Sinne des Art. 6 Abs. 1 lit. f. DSGVO für 7 Tage gespeichert werden. Das erfolgt zu unserer Sicherheit, falls jemand in Kommentaren und Beiträgen widerrechtliche Inhalte hinterlässt (Beleidigungen, verbotene politische Propaganda, etc.). In diesem Fall können wir selbst für den Kommentar oder Beitrag belangt werden und sind daher an der Identität des Verfassers interessiert.



Des Weiteren behalten wir uns vor, auf Grundlage unserer berechtigten Interessen gem. Art. 6 Abs. 1 lit. f. DSGVO, die Angaben der Nutzer zwecks Spamerkennung zu verarbeiten.



Auf derselben Rechtsgrundlage behalten wir uns vor, im Fall von Umfragen die IP-Adressen der Nutzer für deren Dauer zu speichern und Cookis zu verwenden, um Mehrfachabstimmungen zu vermeiden.



Die im Rahmen der Kommentare und Beiträge angegebenen Daten, werden von uns bis zum Widerspruch der Nutzer dauerhaft gespeichert.

Abruf von Emojis und Smilies

Innerhalb unseres WordPress-Blogs werden grafische Emojis (bzw. Smilies), d.h. kleine grafische Dateien, die Gefühle ausdrücken, eingesetzt, die von externen Servern bezogen werden. Hierbei erheben die Anbieter der Server, die IP-Adressen der Nutzer. Dies ist notwendig, damit die Emojie-Dateien an die Browser der Nutzer übermittelt werden können. Der Emojie-Service wird von der Automattic Inc., 60 29th Street #343, San Francisco, CA 94110, USA, angeboten. Datenschutzhinweise von Automattic: https://automattic.com/privacy/. Die verwendeten Server-Domains sind s.w.org und twemoji.maxcdn.com, wobei es sich unseres Wissens nach um sog. Content-Delivery-Networks handelt, also Server, die lediglich einer schnellen und sicheren Übermittlung der Dateien dienen und die personenbezogenen Daten der Nutzer nach der Übermittlung gelöscht werden.



Die Nutzung der Emojis erfolgt auf Grundlage unserer berechtigten Interessen, d.h. Interesse an einer attraktiven Gestaltung unseres Onlineangebotes gem. Art. 6 Abs. 1 lit. f. DSGVO.

Erstellt mit Datenschutz-Generator.de von RA Dr. Thomas Schwenke

Dienstag, Mai 21, 2013

Vom Elend des Monopolisten

Es sind 120 Beschäftigte direkt betroffen, wenn der Medienmonopolist Zeitungsgruppe Thüringen (ZGT) – wie angekündigt – sein Druckzentrum in Löbichau bei Gera schließt. Doch der Flurschaden ist größer. Die Gewerkschaft ver.di verlangt Verhandlungen über einen Sozialtarifvertrag mit Regelungen zu Abfindungen und einer Transfergesellschaft. Es gibt keinen Betriebsrat und damit auch keinen Sozialplan.
Bisher werden in der Druckerei die ZGT-Titel Ostthüringer Zeitung und Thüringische Landeszeitung, Anzeigenblätter und Fremdaufträge produziert. Das soll künftig, so meldet der MDR, im ZGT-Druckhaus Bindersleben geschehen. Hier druckt man ohnehin schon die Thüringer Allgemeine, trotz sinkender Auflage immer noch so eine Art Platzhirsch der ZGT – wenn auch inzwischen schon mehrfach angeschossen. Nicht selten durch so genanntes „friendly fire“, Querschläger und versuchte Blattschüsse aus den eigenen Reihen.
Verkündet hat die Schließungspläne ZGT-Geschäftsführerin Inga Scholz, seit Oktober 2012 im Amt. Die 38-jährige, die ausweislich der ZGT-Homepage Sonne und Rückenwind, ihre Hunde und ein gutes Buch mag,  kann den Niedergang, bei ihrem Dienstantritt längst im Gange, nicht aufhalten.
Man verliert mit immer stärkerer inhaltlicher Gleichschaltung der drei Blätter und ungebrochenem Trend zum Banalen und Seichten kontinuierlich Leser und Abonnenten. Damit hat man allein in drei Jahren fast zwölf Prozent der verkauften Auflage vergeigt. Eher zufällig erfuhr die Öffentlichkeit kürzlich, dass die bisherige WAZ-Gruppe (Essen), der die ZGT gehört, inzwischen wohl „Funke Mediengruppe“ heißt. Es ist das klassische Elend des Monopolisten: man kümmert sich so lange nicht um den Kunden (sprich: Leser), bis man selbst über die Wupper geht...

Auch erschienen in meiner Kolumne "Das Letzte" im Linken Parlamentsreport Nr. 10/2013.

Dienstag, Mai 07, 2013

Digitaler Nachteil

Der rasante Wandel der Medienwelt scheint deutsche Gerichte nicht zu interessieren. Digitale Medien werden anders behandelt als ihre gedruckten Ahnen.
So muss ein Online-Redakteur fünf Tage in Beugehaft, weil er die Identität eines Foren-Nutzers nicht offenbaren will. Das hat das Landgericht Duisburg entschieden. Es argumentiert so:  der Online-Redakteur kann sich nicht auf das Zeugnisverweigerungsrecht des Journalisten berufen, denn Beiträge in einem Internetportal, von den Nutzern selbst eingestellt, sind Leserbriefen in einer Tageszeitung nicht gleichzusetzen, da letztere redaktionell kontrolliert werden.
Ein anderer Fall: Die Beschlagnahme von Nutzer-Daten in der Redaktion der Augsburger Allgemeinen war rechtswidrig, hat das Landgericht Augsburg entschieden. Bei der Beschlagnahmung musste die Redaktion die Daten eines Foren-Nutzers aushändigen, den der Ordnungsreferent der Stadt Augsburg wegen eines vermeintlich beleidigenden Kommentars angezeigt hatte. Das Amtsgericht gab daraufhin rechtswidrig einen Durchsuchungs- und Beschlagnahmebeschluss aus.
Also doch partielle Gleichbehandlung von Online- und Printmedien? Nein. Das Landgericht Augsburg geht davon aus, dass die Äußerungen des Foren-Nutzers  „bei einer wertenden Gesamtbetrachtung“ nicht strafbar gewesen seien. Also Meinungsfreiheit.
Der Auffassung der Augsburger Allgemeinen, dass Foren-Nutzer als Informanten der Redaktion in den Schutzbereich der Pressefreiheit fallen, folgte das Landgericht aber nicht. Nutzerbeiträge seien nicht dem redaktionellen Bereich zuzuordnen, Foren-Nutzer keine Informanten eines Journalisten. Die Verantwortung für solche Beiträge liege allein beim jeweiligen Nutzer. Bei Landgerichten wird „Pressefreiheit“ womöglich wörtlich genommen.

Auch erschienen in meiner Kolumne "Das Letzte" im Linken Parlamentsreport Nr. 9/2013.

Mittwoch, April 24, 2013

Barth schöpft im Trüben

Während sich die Fraktionen von CDU, DIE LINKE und SPD mit einem gemeinsamen Antrag für den Erhalt des Bosch-Standortes Arnstadt einsetzen, winken Grüne und FDP ab. Während die Grünen einen eigenen Alternativantrag ankündigen, belehrt der Vorsitzende der FDP-Fraktion, Uwe Barth, den Rest der Welt, es sei falsch, eine Produktion zu erhalten, die aus sich heraus nicht überlebensfähig sei. Er meint die Solartechnik.

Barth schöpft aus dem Trüben. Wenn er über die Interessen von „mittelständischen Firmen“ philosophiert, dann hofft man, dass er wenigstens jemanden kennt, der die Wirtschaft kennt – denn Barths eigene Berufsbiographie ist auffällig wirtschaftfern. Von 1983 bis 1986 leistete er in der DDR brav drei Jahre Wehrdienst, studierte dann bis 1993 in nicht gerade rekordverdächtiger Dauer Physik (Abschluss: Diplom). Von 1993 bis 2005 arbeitete er in der öffentlichen Verwaltung, wurde Bundestagsabgeordneter, seit 2009 ist er Mitglied des Thüringer Landtags.
Ein politischer Mensch war Uwe Barth schon in der DDR. Er trat 1986 in die „Blockpartei“ LDPD ein. Die war Regierungspartei (stellte u.a. ab 1967 den Justizminister). Durch die Fusion der zwischenzeitlich als LDP firmierenden Truppe mit der westdeutschen FDP landete Barth wieder in einer Regierungspartei. Das lohnte sich für ihn: er wurde 1993 persönlicher Referent des Thüringer FDP-Ministers für Umwelt und Landesplanung.
Trotz des Geschimpfes von Barth und Co. auf die DDR gilt die LDPD-Mitgliedschaft heute quasi als „gedient in der FDP“. Am 18. Februar ehrte die FDP Weimar einen ihrer einheimischen Mannen für „60-jährige Mitgliedschaft bei den Liberalen“. Unterzeichnet war die Urkunde – so eine Pressemitteilung – durch „Landesvorsitzenden Uwe Barth“.

Auch erschienen in meiner Kolumne "Das Letzte" im Linken Parlamentsreport Nr. 8/2013.

Mittwoch, April 10, 2013

Große Koalition der Sicherheitsfanatiker

Es war am 21. März wie so oft im Bundestag: spätabends wird noch eine Gesetzesänderung innerhalb weniger Minuten durchs Parlament gepeitscht. Doch die Änderungen am Telekommunikationsgesetz, an diesem Abend von einer Bundestagsmehrheit beschlossen, haben weitreichende Konsequenzen. Der Paragraf 113, um den es geht, regelt die so genannte „Bestandsdatenauskunft“, die Weitergabe höchst sensibler Internet- und Telefondaten an Sicherheitsbehörden.

Telekommunikationsanbieter sind laut des neuen „Überwachungsgesetzes“ (Spiegel Online) verpflichtet, Kundendaten über eine „elektronische Schnittstelle“ an Polizei, Geheimdienste und Zoll herauszugeben. Aufhorchen lässt, dass solche Eingriffe nicht nur zur Verfolgung von Straftaten zulässig sein sollen, sondern auch bei Ordnungswidrigkeiten – entgegen einer Forderung des Bundesverfassungsgerichts. Nicht in allen Fällen müssen Richter der Datenweitergabe zustimmen, nicht immer werden Betroffene benachrichtigt.
Wenn Sicherheitsbehörden anklopfen, müssen Anbieter nicht nur Name und Anschrift ihrer Kunden herausrücken, sondern auch dynamische IP-Adressen – in deren Übermittlung das Bundesverfassungsgericht einen Eingriff ins grundgesetzlich geschützte Telekommunikationsgeheimnis sieht. Das ficht die ganz große Koalition der Sicherheitsfanatiker nicht an: neben CDU, CSU und FDP hat auch die SPD dafür gestimmt. Zur neuen Auskunftspflicht gehört ebenfalls, was im Beamtendeutsch als „Beauskunftung von so genannten Zugangssicherungscodes (z. B. PIN und PUK)“bezeichnet wird. Gemeint sind die geheimen Passwörter der Kunden.
Der Bundesdatenschutzbeauftragte Schaar hält die Regelungen für „verfassungsrechtlich bedenklich“. Etwas weniger diplomatisch ausgedrückt: sie miefen geradezu nach Verfassungswidrigkeit.

Donnerstag, März 21, 2013

Destruktive Strukturen

Etliche Filme des am 7. März verstorbenen italienischen Regisseurs Damiano Damiani – ein Großer des politischen Krimis – liefen seinerzeit auch in den Kinos der DDR. Es waren nicht nur die in den Nachrufen hervorgehobenen Mafia-Filme (oft mit Franco Nero in der Hauptrolle), in denen Damiani den destruktiven Einfluss krimineller Strukturen auf Gesellschaft und Politik westlicher Staaten darstellte. Ich erinnere mich an den so spannenden wie verstörenden Thriller „Goodbye & Amen“ von 1977. Hervorragend besetzt mit Claudia Cardinale, Tony Musante und John Forsythe, thematisiert der Streifen die Verflechtungen von Geheimdiensten und Terrorismus.
Als ein Mann vom Dach eines Hotels in Rom Menschen tötet und dann Geiseln nimmt, geht die Polizei von einem Amokläufer aus. Doch es handelt sich um einen abtrünnigen Killer der CIA, der Rache nehmen will. Die Agency plant gerade einen Staatsstreich in Afrika, also nimmt der örtliche CIA-Chef die Sache rasch selbst in die Hand: mit einem gemeinen Trick lässt er den Killer und einen möglichen Verräter – sowie langjährigen Freund – sich in einem blutigen Showdown gegenseitig umbringen. Die Paranoia, seit dem Watergate-Skandal im Repertoire westlicher Geheimdienstfilme verankert, ist immanentes Gestaltungsmittel.
Der Film wurde zwei Jahre nach dem italienischen Kinostart in der DDR aufgeführt. In der Bundesrepublik kam er nicht in die Kinos, erst 1988 wurde er im Fernsehen ausgestrahlt. Bis heute gibt es keine deutschsprachige DVD (nur das italienische Original), lediglich eine um mehrere Minuten gekürzte (und extrem überteuerte) VHS-Kassette. Dafür liegt jetzt der Zwischenbericht des Untersuchungsausschusses zur Neonazi-Terrorgruppe NSU vor, der systemisches Versagen von Sicherheitsbehörden illustriert.

Auch veröffentlicht in meiner Kolumne "Das Letzte" im Linken Parlamentsreport Nr. 6/2013.

Dienstag, März 12, 2013

Allerlei Statistik

Die Regierung, das unbekannte Wesen? Das gilt zumindest in Brandenburg. Denn das war jüngst den Medien zu entnehmen: Nur 41 Prozent der Brandenburgerinnen und Brandenburger wissen überhaupt, dass ihr Bundesland von einer Koalition aus SPD und DIE LINKE regiert wird. Dabei ist diese Regierung schon seit November 2009 im Amt. Jeweils acht Prozent glauben, dass in Brandenburg gerade eine Koalition von SPD und CDU bzw. eine von SPD und Grünen am Ruder sei...

Über die Gründe darf ruhig spekuliert werden. Denn: „Politiker sind eifrige Interpreten von Umfrageergebnissen“ (einem Buch entnommen, das ich einst im Studium angeschafft habe: „Grundzüge der Markt- und Meinungsforschung“).
Wichtig ist: Mit der Regierung in Brandenburg sind 57 Prozent der Menschen zufrieden. Noch besser wäre es, wenn diese Menschen auch wüssten, dass es die Politik von SPD und DIE LINKE ist, mit der sie zufrieden sind! Sogar 14 Prozent der Anhänger der CDU sind in Brandenburg mit der Politik der LINKEN zufrieden. Fast unheimlich: Sieben Prozent der Brandenburger wünschen sich eine Koalition von CDU und Linkspartei, Tendenz steigend. Sollte man besser sagen: Der Wähler (und die Wählerin), das unbekannte Wesen?!? Oder sich darauf verlassen: „Statistische Aussagen sind bestenfalls so verlässlich wie die Daten, auf die sie sich beziehen!“ (aus meinem alten Lehrbuch „Angewandte Statistik“).
Zufrieden mit der Thüringer Landesregierung waren im vergangenen Jahr nur 39 Prozent. Das wird sich auch nicht ändern angesichts politischer Scharlatanerie: die Landesregierung enthält sich im Bundesrat beim Mindestlohn – und Vizechef Christoph Matschie (SPD) freut sich anschließend, dass der Beschluss trotzdem gefasst wurde. Was hilft gegen politische Schizophrenie?

Veröffentlicht in meiner Kolumne "Das Letzte" im Linken Parlamentsreport Nr. 5/2013

Dienstag, Februar 26, 2013

Ehrliche Kapitalismuskritik

Schäbig kommt der Verriss daher, von Thomas Blum im Neuen Deutschland (ND) vom 22. Februar 2013 über Frank Schirrmachers Buch „Ego“ (und vor allem über Schirrmacher selbst) verfasst. Blum macht sich nicht die Mühe, das Buch heranzuziehen; er hat es nicht gelesen. Seine Gewährsleute sind vor allem Autoren, die ihre Abrechnung mit Schirrmacher als Rezension tarnen.

Es sagt viel über Blums Konglomerat, dass es vor allem breiig in dem Sinne ist, den Arthur Schopenhauer beschreibt: „Beim Persönlichwerden aber verlässt man den Gegenstand ganz, und richtet seinen Angriff auf die Person des Gegners: man wird also kränkend, hämisch, beleidigend, grob.“ Um Würze in einen Text zu bringen (bei Leuten, die es verdienen), mag das angehen, nicht aber als Quintessenz.
Blums plumpes Verdikt: Schirrmacher kommt von der Frankfurter Allgemeinen Zeitung (FAZ) und also ist er schlecht. Solche Verkürzung reduziert Komplexität und hilft Denkfaulen, bei Schirrmacher und seinem Buch taugt sie nichts. Der schreibt von der Gegenwart als vom „Informationskapitalismus“ und vom „ökonomischen Imperialismus“. Die Finanzkrise ist ihm Symptom für tiefe gesellschaftliche Verwerfungen. Die resultieren laut Schirrmacher aus der gesellschaftlichen Vergötzung des Eigennutzes. Sein Befund: eine tiefe Krise der Demokratie. Das Buch ist ehrliche Kritik eines Konservativen am entfesselten Kapitalismus.
Man mag Schirrmacher als Kulturpessimisten kritisieren, sein Buch als zu monokausal argumentierend. Er ist aber mitnichten der Scharlatan (oder schlimmeres), als den ihn die Leute der Springer-Blätter oder die Halunken der Hass-Blogs im Internet diffamieren.
Schirrmacher sei an dieser Stelle eine sachgerechte Debatte um sein Buch gewünscht, dem ND mehr intellektuelle Neugier.

Auch veröffentlicht in meiner Kolumne "Das Letzte" im Linken Parlamentsreport Nr. 4/2013

Dienstag, Februar 12, 2013

Stasi revisited

Ist schon wieder Wahlkampf? Es gibt untrügliche Zeichen. So regelmäßig irgendwer im schottischen Loch Ness ein Monster sieht, so regelmäßig werden Stasi-Vorwürfe gegen Gregor Gysi laut. Doch während man auf das sympathische Monster fast jährlich in der medialen Saure-Gurken-Zeit aufmerksam macht, sind die Phasen der ins Monströse aufgeblasenen angeblichen Gysi-Stasi-Sichtungen länger: ungefähr alle vier Jahre, in der Wahlkampfzeit.

Worum geht es diesmal, acht Monate vor der Bundestagswahl? Gregor Gysi, ein Spitzenkandidat der Linken, ist von einem früheren Richter angezeigt worden. Der wirft ihm vor, im Jahr 2011 im Zusammenhang mit einer NDR-Dokumentation eine falsche eidesstattliche Versicherung abgegeben zu haben. Gysi erklärte damals, er habe „zu keinem Zeitpunkt über Mandanten oder sonst jemanden wissentlich und willentlich an die Staatssicherheit berichtet“. Ein Jahr darauf gab das umgangssprachlich noch nach seinem ersten Vorsteher „Gauck-Behörde“ genannte Amt auf Antrag der Springer-Postille „Welt am Sonntag“ einen Vermerk des Ministeriums für Staatssicherheit frei. Der soll besagen, dass Gysi im Februar 1989 mit zwei Stasi-Offizieren ausführlich über ein Interview mit dem SPIEGEL sprach. Und wenn es das Gespräch gab? Wo liegt der Zusammenhang mit dem beeideten Sachverhalt? Bei mehr als einem juristischen Mückenschiss? Trotzdem hat ein Ausschuss des Bundestags die parlamentarische Immunität des Abgeordneten Gysi aufgehoben.
Der kommentiert unaufgeregt bei Facebook: „Nach einer Anzeige muss in einem Ermittlungsverfahren der Vorwurf geprüft werden“. Selbst ernannte und beauftragte publizistische Kopfjäger schwangen trotzdem wild die Füller. Ihr Pech: Sie konnten nicht ahnen, dass heuer der Papst zurücktritt.

Auch erschienen in meiner Kolumne "Das Letzte" im "Linken Parlamentsreport" Nr. 3/2013.

Dienstag, Januar 29, 2013

Konservative Luftnummer

Alle Jahre wieder rumort es in CDU und CSU, weil ein Teil der Funktionäre und der Anhänger um das rechte „konservative Profil“ der Parteien mit dem klerikal angehauchten Namen bangt.
Im vergangenen Herbst war der „Berliner Kreis“, ein Zusammenschluss von „Jetzt erst Recht“-Konservativen der mittleren Ebene der CDU, kurzzeitig an die Öffentlichkeit gegangen. Man verstehe sich als loses „Netzwerk von aktiven Bundes- und Landespolitikern der CDU und der CSU“, hieß es aus der vor allem männlichen Runde, die nicht weniger als eine „starke konservative Stimme“ in der Union konstituieren und die vermeintliche „Sozialdemokratisierung“ vor allem der Mutterpartei CDU bekämpfen wollte. In einer „Standortbestimmung“ jammerte man dann hauptsächlich über deren zurück gehende Mitgliederzahlen. Alles in allem entpuppte sich der seltsame Kreis sehr schnell als Luftnummer. Über „ein konservatives Rebelliönchen“ höhnte die Wochenzeitung „Die Zeit“ und selbst die Protagonisten waren über die eigene Courage erschrocken: Nicht einmal offizielle Parteigliederung wollte die Gruppe um Christean Wagner, Fraktionsvorsitzender der CDU im Hessischen Landtag, mehr werden.
Anders die fast zeitgleich auftauchende „Wahlalternative 2013“, gegründet von ehemaligen sowie aktiven CDU-Mitgliedern. Sie gab zunächst an, sich bei der Bundestagswahl 2013 den Freien Wählern anzuschließen. Dem Klientel dieser „Wahlalternative“ ist Mimikry fremd: sie kritisierte Parteien, die sich fürchten, antieuropäisch oder deutsch-national zu erscheinen. Inzwischen denke die „Wahlalternative“ über die Gründung einer eigenen Partei nach, wusste die Rechtspostille „Junge Freiheit“ zu berichten. Man glaubt wohl, mit mehr Populismus „nationale Interessen“ besser vertreten zu können.

Auch erschienen in meiner Kolumne "Das Letzte" im "Linken Parlamentsreport" Nr. 2/2013.

Dienstag, Januar 15, 2013

„Nie generell dagegen“


"Rund 20 Bürger“, so war der Thüringer Allgemeinen (TA) zu entnehmen, haben in Sömmerda die Bürgerinitiative „Kein Fracking in Mittel- und Nordthüringen“ gegründet. Laut TA hatten die „Landtagsabgeordneten der SPD Dorothea Marx (Kyffhäuserkreis) und Frank Weber (Landkreis Sömmerda)“ eingeladen. Öffentlichkeitswirksam anwesend war auch der SPD-Bundestagsabgeordnete Steffen-Claudio Lemme, immerhin wird bald gewählt und Lemme kandidiert in der Region. „Das hat für uns nichts mit Wahlkampf oder Profilierung zu tun“, musste Weber wie ein ertappter Sünder erklären.
„Kein Fracking“ – wenn der Name der Bürgerinitiative tatsächlich Programm ist, passen SPD-Epigonen ohnehin nicht dazu. Im Landtag war die SPD im Dezember 2012 nämlich weniger mutig. Da hatte sie mit der CDU einschränkend beantragt: „Der Thüringer Landtag lehnt die Gewinnung von Erdgas mit der Fracking-Technologie mit umwelttoxischen Chemikalien in Thüringen grundsätzlich ab.“ Die SPD ist nur gegen das Fracking mit umwelttoxischen Chemikalien, selbst diese Ablehnung versteht sie „grundsätzlich“ (es gibt also Ausnahmen!), nicht generell.
Noch merkwürdiger erscheint die Teilnahme einer Kreistagsabgeordneten der Grünen in Sömmerda, auf die der TA-Bericht verweist. Deren Partei verhält sich beim Thema Fracking noch verrückter als die notorisch janusköpfige SPD. Frank Augsten, Landtagsabgeordneter der Grünen, hatte in seinem Wahlprogramm zur Landratswahl im Weimarer Land im Frühjahr 2012 formuliert: „keine Erdgaserkundungen mit gefährlicher Fracking-Methode“. Während der Landtagdebatte am 12.Dezember betonte Augsten namens der Grünen zum Fracking: „Wir waren nie generell dagegen, diese Bemerkung ist nicht einmal gefallen.“

Auch veröffentlicht in meiner Kolumne "Das Letzte" im "Linken Parlamentsreport" Nr. 1/2013.

Mittwoch, Dezember 19, 2012

Auf dicke Hose machen

Das Journal „Lebendige Stadt“ wird von der gleichnamigen gemeinnützigen Stiftung aus Hamburg herausgegeben und in 22.000 Exemplaren zweimal jährlich bundesweit verteilt. Ich bekomme es kostenlos zugeschickt, seit ich 2009 in den Kreistag des Weimarer Landes gewählt worden bin. Die Stiftung engagiere sich seit dem Jahr 2000 „erfolgreich für die Zukunft unserer Städte“, heißt es vollmundig auf der Homepage. Mit einem jährlichen Stiftungspreis zeichne sie „innovative Ideen und Konzepte mit besonderem kulturellen und künstlerischen Wert“ aus.
Ich habe mich überzeugt, dass mindestens ein Beitrag in der aktuellen Ausgabe der „Lebendigen Stadt“, die ich gerade auf dem Tisch habe, keinerlei „besonderen kulturellen und künstlerischen Wert“ verströmt. „Es geht nicht um den Mutter-Teresa-Preis“, lautet der knallige Titel eines ganzseitigen Kommentars von Heinz Buschkowsky, Bezirksbürgermeister von Berlin-Neukölln und berüchtigter Schwätzer auf Stammtischniveau. Er ist übrigens Mitglied der SPD und des Stiftungsrates.
Jener Buschkowsky darf deshalb nicht nur ungeniert seinen sozialrassistischen Erguss „Neuköln ist überall“ bewerben, sprachlich einen auf dicke Hose machen (Neukölln sei laut des Großmauls nämlich „nichts für Weicheier“) und Einwanderern „vordemokratische Traditionen“ unterstellen.
Vielleicht könnte Buschkowsky aufhören, ein Weichei zu sein: Warum gibt er sich nicht endlich den (Rechts-)Ruck und gründet mit Thilo Sarrazin einen „Rassistischen Arbeitskreis“ in der SPD? Publikationsmöglichkeiten würden beide allemal finden. Auf die „Lebendige Stadt“ wären sie nicht angewiesen.
Die bekommt im Übrigen jetzt eine Nachricht von mir: ich möchte keine weitere Zusendung, solange sich dort Gestalten wie Buschkowsky tummeln.

Zuerst erschienen in meiner Kolumne "Das Letzte" im "Linken Parlamentsreport" Nr. 25/2012.

Samstag, Dezember 01, 2012

Wenig überraschend

Es sind mehrere Medien, die derzeit vor dem Aus stehen. Nach der Insolvenz der Nachrichtenagentur dapd folgte die Traditionszeitung „Frankfurter Rundschau“ (FR). Inzwischen hat es auch die „Financial Times Deutschland“ (FTD) aus dem Konzernhaus Gruner + Jahr erwischt. Von letztgenanntem Medium wird mir vor allem die ungewöhnliche Farbe im Gedächtnis bleiben: sie sah schon am Kiosk aus wie gut abgelagertes Altpapier.
Nein, Häme ist eigentlich fehl am Platze, wenn auch die Entwicklung nicht wirklich überrascht. In der FTD erscheinen derzeit nur schlecht als Artikel getarnte Nachrufe, deren Kontext aufschlussreich ist: ihr Untergang sei „ein Desaster für uns“, denn damit „brechen uns die erfahrenen Ansprechpartner weg“, wird in einem aktuellen Text die berüchtigte Investmentbank Goldman Sachs zitiert. Dass es vielleicht gerade diese Nähe von Journalisten zur destruktiven Finanzbranche ist, wegen der die Leser sich abwenden, darüber denkt man wohl nicht nach. Die dapd gehörte ohnehin einem Finanzinvestor...
Interessant ist die Entwicklung der einst angesehenen FR. Die wurde 2004 von der SPD-Medienholding DDVG übernommen. Zwei Jahre später feuerte man den Chefredakteur. Nach dessen Angaben lag die Ursache im Streit mit SPD-Schatzmeisterin Wettig-Danielmeier, die eine negative Berichterstattung über die Linkspartei angeregt hatte. Dann wurde der Medienkonzern DuMont Schauberg Mehrheitseigner der FR, der sie endgültig tot sparte. Diese FR war nur ein erbärmlicher Schatten früherer Tage.
Interessant ist, dass in Deutschland die Auflagenhöhe von Zeitungen durch eine „Informationsgemeinschaft zur Feststellung der Verbreitung von Werbeträgern e.V.“ (IVW) ermittelt wird. Journalismus nur als Verpackung von Werbeanzeigen? Das kann nicht gut gehen.

Zuerst erschienen in meiner Kolumne "Das Letzte" im "Linken Parlamentsreport" Nr. 24/2012.

Dienstag, November 13, 2012

Gefahr aus der Mitte

Es war am 8.11.2012, Vorabend des Jahrestages der antijüdischen Pogromnacht der Nazis von 1938, als auf Antrag der Linksfraktion im Bundestag über den „Umgang mit der NS-Vergangenheit“ debattiert wurde. Es meldete sich der aus Thüringen stammende FDP-Abgeordnete Patrick Kurth und regte an, sich mit dem Buch „Die Stasi im Westen“ zu beschäftigen...

Einige Tage vorher hatte Politclown Kurth noch mit dem Vorschlag brilliert, die Goldreserven der Bundesrepublik in einer Bunkeranlage in Rothenstein (bei Jena) zu lagern. Mit diesem Hirnpups schaffte er es immerhin in die Bild-„Zeitung“.
Bei der Vorstellung der Goldlagerung im Militärdepot dürfte Kurth eine feuchte Hose bekommen haben: nutzte er nach eigener Darstellung doch „die Semesterferien zur Geldbeschaffung als Reservist“ und arbeitete fleißig als Bundeswehrpropagandist in der Redaktion der Truppenzeitung „Aktuell“.
Auf dem Internetportal „Abgeordnetenwatch“ äußerte sich Stabsunteroffizier der Reserve Kurth im August 2012 „zur Kriminalität türkischer, kurdischer oder libanesischer Clans in Berlin“. Dabei hetzte der scheinliberale Windbeutel, „in der Vergangenheit ist es dabei vor allem die politische Linke gewesen, die solche bestehenden Probleme ignorierte und die Artikulation von kritischen Fakten in der Ausländerpolitik stigmatisierte“. Hier schließt sich der Kreis zu Kurths Verharmlosung des deutschen Faschismus.
Am Gedenken an die Opfer der Pogromnacht am 9.11.2012 auf dem jüdischen Friedhof in Erfurt nahm übrigens kein Mitglied der FDP-Landtagsfraktion teil. Die klare Stellungnahme von Wolfgang Nossen, Vorsitzender der Jüdischen Landesgemeinde, wäre für die Herrschaften ohnehin zu viel gewesen. Der hatte betont: „Die Gefahren für die Demokratie kommen aus der Mitte der Gesellschaft.“

Zuerst erschienen in meiner Kolumne "Das Letzte" im Linken Parlamentsreport" Nr. 23/2012.

Buchtipp: Netzpolitik als Gesellschaftspolitik

„Netzpolitik braucht mehr als die Verteidigung eines freiheitlichen Internets oder ein Engagement für die universelle Verfügbarkeit hochbitratiger Netzzugänge“, wendet sich die Herausgebergruppe um Frank Bsirske, Vorsitzender der Gewerkschaft ver.di, gleich in der Einleitung ihres Buches „Grenzenlos vernetzt?“ gegen die Verengung ihres Themas. Netzpolitik ist inzwischen, daran lassen sie keinen Zweifel, genuine Gesellschaftspolitik.


Weiterlesen bei NGO-Online.


Frank Bsirske / Lothar Schröder / Frank Werneke / Dina Bösch /Achim Meerkamp (Hg.): Grenzenlos vernetzt? Gewerkschaftliche Positionen zur Netzpolitik, VSA-Verlag Hamburg 2012, 208 S., EUR 14.80, ISBN 978-3-89965-488-2

Dienstag, Oktober 30, 2012

Abrechnung mit dem „Präsidenten der Scheinheiligkeit“

Viele Deutsche stehen hinsichtlich der Präsidentenwahl in den USA vor einem Rätsel, schreibt Christoph von Marschall in der Sonntagsausgabe des „Tagesspiegels“ am 28. Oktober 2012. Die Deutschen würden nämlich, wenn sie wählen dürften, zu 80 Prozent für Amtsinhaber Barack Obama von den „Demokraten“ (Parteinamen sind – nicht nur in den USA – Schall und Rauch) stimmen, erläutert der USA-Korrespondent des „Tagesspiegels“. Doch in den Umfragen führt sein Gegenkandidat Mitt Romney von den „Republikanern“ – das sei aus europäischer Sicht kaum nachzuvollziehen, nur vier Jahre nach der Regierung des „Republikaners“ George W. Bush.

Weit mehr Verständnis für diese Konstellation dürfte der Autor Tariq Ali haben, 1943 in Britisch-Indien (heute Pakistan) geboren, später nach Großbritannien ausgewandert und 1968 einer der Aktivisten der internationalen Studentenbewegung. Er hält Obama für komplett gescheitert, innen- wie außenpolitisch. Sein Buch „Das Obama-Syndrom“ ist eine wuchtige Abrechnung mit dem Politiker, der als Hoffnungsträger der Unterprivilegierten in den USA startete und immer noch der „Liebling“ (von Marschall) der Europäer ist. Doch für Ali steht fest, „dass Obama in allen wichtigen Politikfeldern weder besser noch schlechter regierte als Bush“. Er habe Bushs Kurs weitgehend fortgeführt – das ist nun alles andere als ein Lob.
Für Ali ist Obama „der Präsident der Scheinheiligkeit“. Er sorgte mit seinem Auftreten im Wahlkampf, das sich wohltuend von den konservativen Eiferern abhob, für eine Aufbruchstimmung ohnegleichen. Die Erwartungen seiner Wähler aber hat er nicht erfüllt, Wahlversprechen gleich reihenweise gebrochen, sich den alten Eliten angedient. Folgt man Ali, ist das keine Überraschung, denn einen „Pragmatismus bis zum blanken Opportunismus“ habe Obama schon als Senator im Bundesstaat Illinois gekennzeichnet, als Präsident seien „wohlklingende Banalitäten und stahlgepanzerte Bigotterie“ sein Stil.
Obama habe noch nicht verloren, „aber langsam muss man dem Gedanken Raum geben, dass der nächste amerikanische Präsident Mitt Romney heißen könnte“, schlussfolgert Christoph von Marschall. Für Tariq Ali regieren inzwischen ohnehin meist „nationale Einheitsregierungen“ mit kaum zu unterscheidenden Parteien in den Kernländern des Kapitalismus: „Demokraten“ oder „Republikaner“ in den USA, New Labour oder Tories in Großbritannien, Konservative oder Sozialisten in Frankreich, „große Koalitionen“ in Deutschland... Ali macht sich – unabhängig von der Frage, wer dort der nächste Präsident wird – über die Werte- und Machtstruktur des politischen Systems der USA keine Illusionen: „Das Recht auf Profit gilt als sakrosankt, Alternativen dazu werden nicht diskutiert.“ Seine illusionslose Schlussfolgerung zur internen Logik, zum „Kern der kapitalistischen Demokratie“, dürfte längst nicht nur für „das Imperium“ (Ali über die USA) gelten: „In Krisenzeiten muss, um das Überleben der Reichsten zu sichern, nicht der Kapitalismus gebändigt werden, sondern die Demokratie.“

Tariq Ali: Das Obama-Syndrom. Leere Versprechungen, Krisen und Kriege, Wilhelm Heyne Verlag München 2012, ISBN 978-3-453-60239-7, 256 S., 8,99 EUR

Der Text ist auch veröffentlicht im "Linken Parlamentsreport" Nr. 22/2012.

Schwere Geschütze

Da ruft der Pressesprecher der regionalen Staatspartei CSU beim öffentlich-rechtlichen ZDF an, um einen Bericht über den Landesparteitag der ohnehin zahmen Landes-SPD zu verhindern. Vergeblich – das ZDF blieb standhaft. Im Vorjahr lief das wohl anders, da beschwerte sich die Sprecherin des bayerischen CSU-Umweltministers Söder beim öffentlich-rechtlichen Bayerischen Rundfunk. Ein kritischer Beitrag über ihren Dienstherrn wurde daraufhin nicht wieder ausgestrahlt...
Nur „Szenen einer Ehe“ von Politik und öffentlich-rechtlichem Rundfunk? Der muss sich unterdessen schwererer Geschütze erwehren. Der bekannte Publizist Henryk M. Broder formulierte kürzlich in unnachahmlicher Art über eine „Institution (...) die man nur als eine Art „Gestapo light“ bezeichnet kann. Es ist der verlängerte Arm der ARD und des ZDF, die so genannte GEZ (Gebühreneinzugszentrale)“.
Die Frage, ob Broder, nach eigener Darstellung „von einer Kammer des Berliner Landgerichts als „Pornograf“ anerkannt“, noch ganz richtig im Kopf ist, muss man hier gar nicht stellen. In den Medien jedenfalls – ob öffentlich-rechtlich oder privat – wurde über seine Laudatio für die GEZ nicht berichtet. Stattdessen darüber, dass Broder und sein Sidekick, der Politologe Hames Abdel-Samad, trotz schwacher Quote ihre Sendung „Entweder Broder“ fortsetzen. Dabei handelt es sich um eine Koproduktion der Preview Production mit dem Hessischen, Bayerischen und Saarländischen Rundfunk. Produziert wird sie für die ARD, also einen der Sender, dem laut Broder als „verlängerter Arm“ die „Gestapo light“ GEZ dient. Außerdem ist Broder für diese Sendung mit dem „Bayerischen Fernsehpreis“ ausgezeichnet worden. Den wiederum vergibt die so genannte „Bayerische Staatsregierung“ (CSU).

Zuerst erschienen in meiner Kolumne "Das Letzte" im "Linken Parlamentsreport" Nr. 22/2012.

Donnerstag, Oktober 18, 2012

FDP wittert Morgenluft

Einer Kakophonie gleicht das Gezeter der Regierungsparteien CDU, CSU und FDP in der Energiepolitik. Bei Bundeskanzlerin Angela Merkel wird die Halbwertszeit – um in der Diktion der Freunde des Atoms zu bleiben – der Gültigkeit von Aussagen immer geringer: Nachdem sie sich zunächst für eine Deckelung der Strompreisumlage nach dem Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) aussprach, wirbt sie nun für die Erhöhung, eine Energiewende gehe „nicht ohne jede Preisveränderung“. Das Bejammern der Umlage aus Regierungs- und Koalitionskreisen ist ohnehin perfide: machen doch die von ihnen zu verantwortenden Ausnahmen für etwa die Hälfte des industriellen Stromverbrauchs die Energie für Privatkunden teurer.

Sogar der CDU-Arbeitnehmerflügel setzt sich jetzt für eine soziale Komponente beim Strompreis für Privatkunden ein – wie Linkspartei, Grüne, Sozialverband VdK oder Diakonie. Doch Wirtschaftsminister Rösler (FDP) und Umweltminister Altmaier (CDU) sehen – welche Überraschung – keinen Bedarf. Rösler verlangt großspurig eine grundlegende Reform des EEG noch in dieser Wahlperiode. Er wittert Morgenluft für seine notorisch abstiegsgefährdete Spaßpartei.
Den Vogel schießt hinsichtlich kenntnisfreien Dummschwätzertums der FDP-Nachwuchs in Thüringen ab. Der wähnt nämlich bereits „seit der rot-grünen Koalition“ die „Energiepolitik auf dem Holzweg“. Den neoliberalen Jung-Funktionären sind die erneuerbaren Energien wohl generell ein Dorn im Auge. Sie meinen, durch deren Förderung über das EEG „würden unrentable und nicht marktfähige Technologien subventioniert“. Wie wollen die gelb-blauen Rotznasen denn Strom erzeugen: mittels hochriskanter Kernkraftwerke, durch die Umwelt verschmutzende Kohlemeiler – oder kommt bei der FDP der Strom einfach aus der Steckdose?

Zuerst erschienen in meiner Kolumne "Das Letzte" im "Linken Parlamentsreport" Nr. 21/2012.

Mittwoch, Oktober 03, 2012

Den Bock zum Gärtner machen?

Die SPD hat ihren Kanzlerkandidaten für die Bundestagswahl 2013 erkoren. Wer glaubte, nach dem Wahldesaster mit Franz-Walter Steinmeier könne es für die Sozialdemokratie nicht mehr schlimmer kommen, sieht sich getäuscht. Steinmeier hatte als Gerhard Schröders Kanzleramtsminister die unselige „Agenda 2010“ und weitere politische Schweinereinen maßgeblich mitgestaltet und drückte seine Partei 2009 auf 23 Prozent. Doch nach „Agenda-Franz“ kommt „Hedgefonds-Peer“.
Es war Peer Steinbrück, der aktuelle SPD-Kandidat, der 2007 als Bundesfinanzminister der „Großen Koalition“ Kritik an den berüchtigten Hedgefonds und Beteiligungsgesellschaften brüsk zurückwies: wer diese Gesellschaften generell ablehne, müsse wissen, dass „Investitionsmöglichkeiten und damit Arbeitsplätze in Deutschland verloren gehen“, schrieb er seinerzeit in einem Brief an die Fraktionen von CDU/CSU und SPD. Nebenbei: mit derlei Stammtischparolen würden sich auch Kernkraftwerke, Rüstungsindustrie oder organisierte Kriminalität bewerben lassen. Aber Steinbrück legte nach, warnte vor dem „Horrorszenario“, das Hegdgefonds-Kritiker angeblich zeichneten, mochte sich allenfalls ein Rating für die gefährlichen Spekulantenfonds vorstellen – und selbst das „möglichst auch in Kooperation mit dem Management von Hedgefonds“. Gemeinsam mit seinem Staatssekretär hatte er die Spielräume der Spekulanten zunächst sogar erweitert.
Dass Steinbrück heute Hedgefonds stärker beaufsichtigen will, ist die übliche sozialdemokratische Mimikry, nach der Wahl macht die SPD naturgemäß mit der CDU ohnehin das Gegenteil von dem, was sie vorher versprochen hat. Steinbrück war als Minister angesichts der Finanzkrise Teil des Problems. Warum bitteschön soll er jetzt Kanzler werden?

Zuerst erschienen in meiner Kolumne "Das Letzte" im "Linken Parlamentsreport" Nr. 20/2012.

Mittwoch, September 19, 2012

Gut gemeint?


Gut gemeint, sagt ein geflügeltes Wort, sei das Gegenteil von gut gemacht. Selbst wenn man unterstellt, dass Thüringens Ministerpräsidentin Christine Lieberknecht (CDU) ihre Anregung zur Zukunft der Geheimdienste gut gemeint hat, bewirken sie deswegen noch nichts Positives.
Schon dann, wenn verharmlosend „Pannen bei der Aufklärung“ angeführt werden, wie von Lieberknecht, sollte man hellhörig werden. Im Magazin „Cicero“ konstatiert Michael Kraske hinsichtlich der Mentalität der Geheimdienste gegenüber den Parlamentsausschüssen eine bewusste Strategie: „Ein Sabotage-Akt überholt den anderen.“ Kraske weiter: „Die Abgeordneten werden von deutschen Sicherheitsbehörden weiterhin hinters Licht geführt.“
Die Glaubwürdigkeit der Behörden hält auch Martina Renner, Landtagsabgeordnete der Linksfraktion und stellvertretende Vorsitzende des Thüringer NSU-Ausschusses, für „erheblich gestört“. Inzwischen sei deutlich geworden, dass das Unterstützerumfeld des Terrornetzwerkes NSU „von staatlichen Informanten der Geheimdienste und der Polizei durchsetzt“ war, betont die Abgeordnete. Dennoch wurden die untergetauchten Neonazis nicht gefasst, ihre Mordtaten und weiteren Verbrechen nicht verhindert...
„So wie es ist, darf es nicht bleiben“, fordert Journalist Kraske. Selbst Lieberknecht plädiert für einen „grundlegenden Neuanfang der Sicherheitsstruktur“. Der erweist sich aber als glatter Etikettenschwindel. Die „Zusammenlegung von Ämtern“ ist die Ultima Ratio der Ministerpräsidentin – geschenkt! Für ihren Innenminister reicht pure Kosmetik, die zentrale Kontrolle aller Spitzel durch den Bundes-„Verfassungsschutz“ oder eine Eingliederung des Thüringer Geheimdienstes ins Innenministerium. Vor wirksamen Konsequenzen drücken sich beide: der Auflösung des Inlandsgeheimdienstes.

Zuerst erschienen im Linken Parlamentsreport Nr. 19/2012 (PDF, S. 10).

Donnerstag, September 13, 2012

Gurkentruppe


Ob einem ein Zeitungsartikel gefällt, ist Geschmackssache, gerade beim Feuilleton. Nur noch als peinlich empfinde ich allerdings die Beiträge eines Hans-Dieter Schütt, der beim „Neuen Deutschland“ (ND) offenbar Narrenfreiheit für Verbalonanistik genießt. Die Zeitung und Schütt, in der DDR Ideologie-Einpeitscher von Politbüros Gnaden, verhöhnen am 27. August Oskar Lafontaine, Claudia Roth und Frank-Walter Steinmeier als „Belehrungs- und Bekehrungsclowns“, die sich „vor aller Öffentlichkeit zum Affen machen“. Man muss sich schon fragen, was uns die Zeitung mit einer unappetitlichen Mischung aus Schütts gequirltem Textbrei und bewusst ausgewählten Fotos ausschließlich von Oppositionspolitikern sagen will. Beim ND, das wöchentlich in eigener Sache nach Solidarität jammert und um Abonnenten bettelt, scheinen einige Leute diese Solidarität als Einbahnstraße zu verstehen. Apropos: meine Solidarität mit dem Blatt ist inzwischen aus verschiedenen Gründen fast aufgebraucht.
Ebenso übrigens die mit bestimmten „Parteifreunden“. Da propagiert aktuell beispielsweise ein Thies Gleiss alle Ernstes den Verzicht der Linkspartei auf Mitarbeit in Kommunalparlamenten. Weil, so dekretiert der gute Mann, dann weniger Zeit sei für „die nötige politische Radikalisierung der Menschen im Stadtteil“. Auweia! Außerdem sei Kommunalpolitik so anstrengend, ein „Hamsterrad“. Und dann hat Gleis, bis 2008 Bundesvorstandsmitglied, festgestellt: „Die großen kommunalen Einflüsse hat die Linke nirgendwo durch Eroberung von Stadtrats- und Kreistagsmandaten erreicht.“ Vielleicht sollte das kleine West-Thieschen einmal Richtung Osten schauen? Sein Beitrag in der „jungen welt“ entlarvt unfreiwillig eine sektiererische Gurkentruppe in der Linken, die diese Partei in die Selbstverzwergung steuern will. Mit solchen „Freunden“ braucht man keine politische Konkurrenz mehr...

Nachdem mein Kommentar im Linken Parlamentsreport Nr. 18/2012 erschienen ist, bin ich telefonisch gemaßregelt worden, warum ich denn schlimmer als "die Systempresse" über gestandene Linke herziehen würde und dass man generell solche Differenzen nicht öffentlich austragen dürfe, da das "dem Feind" diene...