Datenschutzerklärung



Datenschutzerklärung

Diese Datenschutzerklärung klärt Sie über die Art, den Umfang und Zweck der Verarbeitung von personenbezogenen Daten (nachfolgend kurz „Daten“) innerhalb unseres Onlineangebotes und der mit ihm verbundenen Webseiten, Funktionen und Inhalte sowie externen Onlinepräsenzen, wie z.B. unser Social Media Profile auf (nachfolgend gemeinsam bezeichnet als „Onlineangebot“). Im Hinblick auf die verwendeten Begrifflichkeiten, wie z.B. „Verarbeitung“ oder „Verantwortlicher“ verweisen wir auf die Definitionen im Art. 4 der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO).



Verantwortlicher

Dr. Stefan Wogawa

Mail st.wogawa@gmail.com

Tel. 0176/23790691

Arten der verarbeiteten Daten:

- Bestandsdaten (z.B., Namen, Adressen).

- Kontaktdaten (z.B., E-Mail, Telefonnummern).

- Inhaltsdaten (z.B., Texteingaben, Fotografien, Videos).

- Nutzungsdaten (z.B., besuchte Webseiten, Interesse an Inhalten, Zugriffszeiten).

- Meta-/Kommunikationsdaten (z.B., Geräte-Informationen, IP-Adressen).

Kategorien betroffener Personen

Besucher und Nutzer des Onlineangebotes (Nachfolgend bezeichnen wir die betroffenen Personen zusammenfassend auch als „Nutzer“).

Zweck der Verarbeitung

- Zurverfügungstellung des Onlineangebotes, seiner Funktionen und Inhalte.

- Beantwortung von Kontaktanfragen und Kommunikation mit Nutzern.

- Sicherheitsmaßnahmen.

- Reichweitenmessung/Marketing

Verwendete Begrifflichkeiten

„Personenbezogene Daten“ sind alle Informationen, die sich auf eine identifizierte oder identifizierbare natürliche Person (im Folgenden „betroffene Person“) beziehen; als identifizierbar wird eine natürliche Person angesehen, die direkt oder indirekt, insbesondere mittels Zuordnung zu einer Kennung wie einem Namen, zu einer Kennnummer, zu Standortdaten, zu einer Online-Kennung (z.B. Cookie) oder zu einem oder mehreren besonderen Merkmalen identifiziert werden kann, die Ausdruck der physischen, physiologischen, genetischen, psychischen, wirtschaftlichen, kulturellen oder sozialen Identität dieser natürlichen Person sind.



„Verarbeitung“ ist jeder mit oder ohne Hilfe automatisierter Verfahren ausgeführte Vorgang oder jede solche Vorgangsreihe im Zusammenhang mit personenbezogenen Daten. Der Begriff reicht weit und umfasst praktisch jeden Umgang mit Daten.



„Pseudonymisierung“ die Verarbeitung personenbezogener Daten in einer Weise, dass die personenbezogenen Daten ohne Hinzuziehung zusätzlicher Informationen nicht mehr einer spezifischen betroffenen Person zugeordnet werden können, sofern diese zusätzlichen Informationen gesondert aufbewahrt werden und technischen und organisatorischen Maßnahmen unterliegen, die gewährleisten, dass die personenbezogenen Daten nicht einer identifizierten oder identifizierbaren natürlichen Person zugewiesen werden.



„Profiling“ jede Art der automatisierten Verarbeitung personenbezogener Daten, die darin besteht, dass diese personenbezogenen Daten verwendet werden, um bestimmte persönliche Aspekte, die sich auf eine natürliche Person beziehen, zu bewerten, insbesondere um Aspekte bezüglich Arbeitsleistung, wirtschaftliche Lage, Gesundheit, persönliche Vorlieben, Interessen, Zuverlässigkeit, Verhalten, Aufenthaltsort oder Ortswechsel dieser natürlichen Person zu analysieren oder vorherzusagen.



Als „Verantwortlicher“ wird die natürliche oder juristische Person, Behörde, Einrichtung oder andere Stelle, die allein oder gemeinsam mit anderen über die Zwecke und Mittel der Verarbeitung von personenbezogenen Daten entscheidet, bezeichnet.



„Auftragsverarbeiter“ eine natürliche oder juristische Person, Behörde, Einrichtung oder andere Stelle, die personenbezogene Daten im Auftrag des Verantwortlichen verarbeitet.

Maßgebliche Rechtsgrundlagen

Nach Maßgabe des Art. 13 DSGVO teilen wir Ihnen die Rechtsgrundlagen unserer Datenverarbeitungen mit. Sofern die Rechtsgrundlage in der Datenschutzerklärung nicht genannt wird, gilt Folgendes: Die Rechtsgrundlage für die Einholung von Einwilligungen ist Art. 6 Abs. 1 lit. a und Art. 7 DSGVO, die Rechtsgrundlage für die Verarbeitung zur Erfüllung unserer Leistungen und Durchführung vertraglicher Maßnahmen sowie Beantwortung von Anfragen ist Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO, die Rechtsgrundlage für die Verarbeitung zur Erfüllung unserer rechtlichen Verpflichtungen ist Art. 6 Abs. 1 lit. c DSGVO, und die Rechtsgrundlage für die Verarbeitung zur Wahrung unserer berechtigten Interessen ist Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO. Für den Fall, dass lebenswichtige Interessen der betroffenen Person oder einer anderen natürlichen Person eine Verarbeitung personenbezogener Daten erforderlich machen, dient Art. 6 Abs. 1 lit. d DSGVO als Rechtsgrundlage.

Sicherheitsmaßnahmen

Wir treffen nach Maßgabe des Art. 32 DSGVO unter Berücksichtigung des Stands der Technik, der Implementierungskosten und der Art, des Umfangs, der Umstände und der Zwecke der Verarbeitung sowie der unterschiedlichen Eintrittswahrscheinlichkeit und Schwere des Risikos für die Rechte und Freiheiten natürlicher Personen, geeignete technische und organisatorische Maßnahmen, um ein dem Risiko angemessenes Schutzniveau zu gewährleisten.



Zu den Maßnahmen gehören insbesondere die Sicherung der Vertraulichkeit, Integrität und Verfügbarkeit von Daten durch Kontrolle des physischen Zugangs zu den Daten, als auch des sie betreffenden Zugriffs, der Eingabe, Weitergabe, der Sicherung der Verfügbarkeit und ihrer Trennung. Des Weiteren haben wir Verfahren eingerichtet, die eine Wahrnehmung von Betroffenenrechten, Löschung von Daten und Reaktion auf Gefährdung der Daten gewährleisten. Ferner berücksichtigen wir den Schutz personenbezogener Daten bereits bei der Entwicklung, bzw. Auswahl von Hardware, Software sowie Verfahren, entsprechend dem Prinzip des Datenschutzes durch Technikgestaltung und durch datenschutzfreundliche Voreinstellungen (Art. 25 DSGVO).

Zusammenarbeit mit Auftragsverarbeitern und Dritten

Sofern wir im Rahmen unserer Verarbeitung Daten gegenüber anderen Personen und Unternehmen (Auftragsverarbeitern oder Dritten) offenbaren, sie an diese übermitteln oder ihnen sonst Zugriff auf die Daten gewähren, erfolgt dies nur auf Grundlage einer gesetzlichen Erlaubnis (z.B. wenn eine Übermittlung der Daten an Dritte, wie an Zahlungsdienstleister, gem. Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO zur Vertragserfüllung erforderlich ist), Sie eingewilligt haben, eine rechtliche Verpflichtung dies vorsieht oder auf Grundlage unserer berechtigten Interessen (z.B. beim Einsatz von Beauftragten, Webhostern, etc.).



Sofern wir Dritte mit der Verarbeitung von Daten auf Grundlage eines sog. „Auftragsverarbeitungsvertrages“ beauftragen, geschieht dies auf Grundlage des Art. 28 DSGVO.

Übermittlungen in Drittländer

Sofern wir Daten in einem Drittland (d.h. außerhalb der Europäischen Union (EU) oder des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR)) verarbeiten oder dies im Rahmen der Inanspruchnahme von Diensten Dritter oder Offenlegung, bzw. Übermittlung von Daten an Dritte geschieht, erfolgt dies nur, wenn es zur Erfüllung unserer (vor)vertraglichen Pflichten, auf Grundlage Ihrer Einwilligung, aufgrund einer rechtlichen Verpflichtung oder auf Grundlage unserer berechtigten Interessen geschieht. Vorbehaltlich gesetzlicher oder vertraglicher Erlaubnisse, verarbeiten oder lassen wir die Daten in einem Drittland nur beim Vorliegen der besonderen Voraussetzungen der Art. 44 ff. DSGVO verarbeiten. D.h. die Verarbeitung erfolgt z.B. auf Grundlage besonderer Garantien, wie der offiziell anerkannten Feststellung eines der EU entsprechenden Datenschutzniveaus (z.B. für die USA durch das „Privacy Shield“) oder Beachtung offiziell anerkannter spezieller vertraglicher Verpflichtungen (so genannte „Standardvertragsklauseln“).

Rechte der betroffenen Personen

Sie haben das Recht, eine Bestätigung darüber zu verlangen, ob betreffende Daten verarbeitet werden und auf Auskunft über diese Daten sowie auf weitere Informationen und Kopie der Daten entsprechend Art. 15 DSGVO.



Sie haben entsprechend. Art. 16 DSGVO das Recht, die Vervollständigung der Sie betreffenden Daten oder die Berichtigung der Sie betreffenden unrichtigen Daten zu verlangen.



Sie haben nach Maßgabe des Art. 17 DSGVO das Recht zu verlangen, dass betreffende Daten unverzüglich gelöscht werden, bzw. alternativ nach Maßgabe des Art. 18 DSGVO eine Einschränkung der Verarbeitung der Daten zu verlangen.



Sie haben das Recht zu verlangen, dass die Sie betreffenden Daten, die Sie uns bereitgestellt haben nach Maßgabe des Art. 20 DSGVO zu erhalten und deren Übermittlung an andere Verantwortliche zu fordern.



Sie haben ferner gem. Art. 77 DSGVO das Recht, eine Beschwerde bei der zuständigen Aufsichtsbehörde einzureichen.

Widerrufsrecht

Sie haben das Recht, erteilte Einwilligungen gem. Art. 7 Abs. 3 DSGVO mit Wirkung für die Zukunft zu widerrufen

Widerspruchsrecht

Sie können der künftigen Verarbeitung der Sie betreffenden Daten nach Maßgabe des Art. 21 DSGVO jederzeit widersprechen. Der Widerspruch kann insbesondere gegen die Verarbeitung für Zwecke der Direktwerbung erfolgen.

Cookies und Widerspruchsrecht bei Direktwerbung

Als „Cookies“ werden kleine Dateien bezeichnet, die auf Rechnern der Nutzer gespeichert werden. Innerhalb der Cookies können unterschiedliche Angaben gespeichert werden. Ein Cookie dient primär dazu, die Angaben zu einem Nutzer (bzw. dem Gerät auf dem das Cookie gespeichert ist) während oder auch nach seinem Besuch innerhalb eines Onlineangebotes zu speichern. Als temporäre Cookies, bzw. „Session-Cookies“ oder „transiente Cookies“, werden Cookies bezeichnet, die gelöscht werden, nachdem ein Nutzer ein Onlineangebot verlässt und seinen Browser schließt. In einem solchen Cookie kann z.B. der Inhalt eines Warenkorbs in einem Onlineshop oder ein Login-Status gespeichert werden. Als „permanent“ oder „persistent“ werden Cookies bezeichnet, die auch nach dem Schließen des Browsers gespeichert bleiben. So kann z.B. der Login-Status gespeichert werden, wenn die Nutzer diese nach mehreren Tagen aufsuchen. Ebenso können in einem solchen Cookie die Interessen der Nutzer gespeichert werden, die für Reichweitenmessung oder Marketingzwecke verwendet werden. Als „Third-Party-Cookie“ werden Cookies bezeichnet, die von anderen Anbietern als dem Verantwortlichen, der das Onlineangebot betreibt, angeboten werden (andernfalls, wenn es nur dessen Cookies sind spricht man von „First-Party Cookies“).



Wir können temporäre und permanente Cookies einsetzen und klären hierüber im Rahmen unserer Datenschutzerklärung auf.



Falls die Nutzer nicht möchten, dass Cookies auf ihrem Rechner gespeichert werden, werden sie gebeten die entsprechende Option in den Systemeinstellungen ihres Browsers zu deaktivieren. Gespeicherte Cookies können in den Systemeinstellungen des Browsers gelöscht werden. Der Ausschluss von Cookies kann zu Funktionseinschränkungen dieses Onlineangebotes führen.



Ein genereller Widerspruch gegen den Einsatz der zu Zwecken des Onlinemarketing eingesetzten Cookies kann bei einer Vielzahl der Dienste, vor allem im Fall des Trackings, über die US-amerikanische Seite http://www.aboutads.info/choices/ oder die EU-Seite http://www.youronlinechoices.com/ erklärt werden. Des Weiteren kann die Speicherung von Cookies mittels deren Abschaltung in den Einstellungen des Browsers erreicht werden. Bitte beachten Sie, dass dann gegebenenfalls nicht alle Funktionen dieses Onlineangebotes genutzt werden können.

Löschung von Daten

Die von uns verarbeiteten Daten werden nach Maßgabe der Art. 17 und 18 DSGVO gelöscht oder in ihrer Verarbeitung eingeschränkt. Sofern nicht im Rahmen dieser Datenschutzerklärung ausdrücklich angegeben, werden die bei uns gespeicherten Daten gelöscht, sobald sie für ihre Zweckbestimmung nicht mehr erforderlich sind und der Löschung keine gesetzlichen Aufbewahrungspflichten entgegenstehen. Sofern die Daten nicht gelöscht werden, weil sie für andere und gesetzlich zulässige Zwecke erforderlich sind, wird deren Verarbeitung eingeschränkt. D.h. die Daten werden gesperrt und nicht für andere Zwecke verarbeitet. Das gilt z.B. für Daten, die aus handels- oder steuerrechtlichen Gründen aufbewahrt werden müssen.



Nach gesetzlichen Vorgaben in Deutschland, erfolgt die Aufbewahrung insbesondere für 10 Jahre gemäß §§ 147 Abs. 1 AO, 257 Abs. 1 Nr. 1 und 4, Abs. 4 HGB (Bücher, Aufzeichnungen, Lageberichte, Buchungsbelege, Handelsbücher, für Besteuerung relevanter Unterlagen, etc.) und 6 Jahre gemäß § 257 Abs. 1 Nr. 2 und 3, Abs. 4 HGB (Handelsbriefe).



Nach gesetzlichen Vorgaben in Österreich erfolgt die Aufbewahrung insbesondere für 7 J gemäß § 132 Abs. 1 BAO (Buchhaltungsunterlagen, Belege/Rechnungen, Konten, Belege, Geschäftspapiere, Aufstellung der Einnahmen und Ausgaben, etc.), für 22 Jahre im Zusammenhang mit Grundstücken und für 10 Jahre bei Unterlagen im Zusammenhang mit elektronisch erbrachten Leistungen, Telekommunikations-, Rundfunk- und Fernsehleistungen, die an Nichtunternehmer in EU-Mitgliedstaaten erbracht werden und für die der Mini-One-Stop-Shop (MOSS) in Anspruch genommen wird.

Kommentare und Beiträge

Wenn Nutzer Kommentare oder sonstige Beiträge hinterlassen, können ihre IP-Adressen auf Grundlage unserer berechtigten Interessen im Sinne des Art. 6 Abs. 1 lit. f. DSGVO für 7 Tage gespeichert werden. Das erfolgt zu unserer Sicherheit, falls jemand in Kommentaren und Beiträgen widerrechtliche Inhalte hinterlässt (Beleidigungen, verbotene politische Propaganda, etc.). In diesem Fall können wir selbst für den Kommentar oder Beitrag belangt werden und sind daher an der Identität des Verfassers interessiert.



Des Weiteren behalten wir uns vor, auf Grundlage unserer berechtigten Interessen gem. Art. 6 Abs. 1 lit. f. DSGVO, die Angaben der Nutzer zwecks Spamerkennung zu verarbeiten.



Auf derselben Rechtsgrundlage behalten wir uns vor, im Fall von Umfragen die IP-Adressen der Nutzer für deren Dauer zu speichern und Cookis zu verwenden, um Mehrfachabstimmungen zu vermeiden.



Die im Rahmen der Kommentare und Beiträge angegebenen Daten, werden von uns bis zum Widerspruch der Nutzer dauerhaft gespeichert.

Abruf von Emojis und Smilies

Innerhalb unseres WordPress-Blogs werden grafische Emojis (bzw. Smilies), d.h. kleine grafische Dateien, die Gefühle ausdrücken, eingesetzt, die von externen Servern bezogen werden. Hierbei erheben die Anbieter der Server, die IP-Adressen der Nutzer. Dies ist notwendig, damit die Emojie-Dateien an die Browser der Nutzer übermittelt werden können. Der Emojie-Service wird von der Automattic Inc., 60 29th Street #343, San Francisco, CA 94110, USA, angeboten. Datenschutzhinweise von Automattic: https://automattic.com/privacy/. Die verwendeten Server-Domains sind s.w.org und twemoji.maxcdn.com, wobei es sich unseres Wissens nach um sog. Content-Delivery-Networks handelt, also Server, die lediglich einer schnellen und sicheren Übermittlung der Dateien dienen und die personenbezogenen Daten der Nutzer nach der Übermittlung gelöscht werden.



Die Nutzung der Emojis erfolgt auf Grundlage unserer berechtigten Interessen, d.h. Interesse an einer attraktiven Gestaltung unseres Onlineangebotes gem. Art. 6 Abs. 1 lit. f. DSGVO.

Erstellt mit Datenschutz-Generator.de von RA Dr. Thomas Schwenke

Freitag, Dezember 20, 2013

Gigant für Gerechtigkeit

Das Leben von Nelson Mandela hat sich am 5. Dezember 2013 vollendet. Weltweit gedachte man des Kämpfers gegen die Apartheid, der 1993 mit dem Friedensnobelpreis geehrt worden war und von 1994 bis 1999 als erster schwarzer Präsident Südafrikas amtierte.
So klar lagen die Fronten früher nicht. CSU-Führer Franz Josef Strauß wusste es besser: Mit der Apartheid könne Südafrika zu einem starken Eckpfeiler des Westens und einem Modellbeispiel für die gesamte Welt werden, zitierte ihn im Mai 1966 Der Spiegel. Südafrika und Deutschland seien Opfer einer „Entstellungskampagne“, legte Strauß nach, im II. Weltkrieg zeitweilig als „Nationalsozialistischer Führungsoffizier“ tätig. Im Koalitionskabinett von CDU/CSU und SPD unter Kanzler Kiesinger wurde er im Dezember 1966 Finanzminister.
Bodo Ramelow wiederum teilte der Inlandsgeheimdienst „Verfassungsschutz“ im Mai 2003 mit, zu den über ihn gespeicherten „Erkenntnissen“ gehöre die folgende: „Ein Flugblatt mit der Ankündigung einer „Kultur-Informations-Diskussion“ am 1. Juni 1986 in Marburg, veranstaltet von der Gewerkschaft Handel, Banken und Versicherungen (HBV), Ortsverwaltung Marburg, und von der „Anti-Apartheitsbewegung“ (AAB) – Ortsgruppe Marburg –, war von Ihnen unterzeichnet.“ Das galt 1986 in Westdeutschland als „Extremismus“.
Nelson Mandela wurde im Februar 1990 nach 27 Jahren aus der Haft (viele davon auf der berüchtigten Gefängnisinsel Robben Island vor Kapstadt) entlassen. Er berief als Präsident eine „Wahrheits-und Versöhnungskommission“ für Südafrika ein. In Deutschland reichte es nur zu Joachim Gauck und seiner Behörde. Vielleicht hat Gauck, der an der Beerdigung des „Giganten für die Gerechtigkeit“ (der UN-Generalsekretär über Mandela) teilnahm, wenigstens etwas lernen können.

Freitag, Dezember 06, 2013

Staatsparteien

Gleich mit 100 Prozent ist Christine Lieberknecht zur Spitzenkandidatin der CDU Thüringen ausgerufen worden (per Akklamation, das Wort kommt vom lateinischen acclamatio: Zuruf, rufen). 100 Prozent - mehr geht nicht! Parallel war in CDU-Kreisen auch noch davon die Rede, Lieberknecht sei zur Spitzenkandidatin „gekürt“ oder „ernannt“ worden; letzteres klingt freilich langweilig, wie „wurde zum Gefreiten ernannt“. Noch besser ist sicher „gekrönt“ – es war ja mit dem ewig lächelnden Bernhard Vogel immerhin einer der diversen CDU-Sonnen- und -Schuldenkönige anwesend, in dessen Amtszeit als Ministerpräsident allein die Schulden im Kernhaushalt des Freistaates auf über 13 Milliarden Euro angestiegen waren. Die Medien haben die Chancen solcher Superergebnisse jedenfalls erkannt: „CSU-Chef Seehofer mit historischem Ergebnis gekrönt“, meldete die erzkonservative „Welt“. Wobei das Adjektiv „historisch“ dann wohl doch eher Christine Lieberknecht zusteht. Immerhin: der CSU-Fürst war auf einem Parteitag in München mit 95,3 Prozent der Stimmen als Vorsitzender bestätigt worden (und das just am selben Tag, an dem Lieberknechts Akklamation erfolgte). Die CDU machte aus der Angelegenheit flugs eine behauptete Tugend: man habe die „Spitzenkandidatur eindeutig geklärt (...), während die anderen Parteien zerstritten sind“. Erklärte der Generalsekretär (!) der CDU Thüringen, Mario Voigt. Sogar gewählt hat aber die FDP: deren Vorturner Uwe Barth erreichte nur 80 Prozent; „sozialistisch“ höhnte ein FDPler in Richtung CSU (Lieberknechts Score kannte er wohl nicht). Denn egal ob gekrönt, gekürt oder bloß ernannt: solche Wahlergebnisse macht den Staatsparteien so leicht keiner nach, egal ob diese nun CDU, CSU oder SED heißen!

Montag, November 25, 2013

Konturenlos

Natürlich ist der SPD-Vorsitzende Sigmar Gabriel vor allem ein Taktierer und Populist. Die mit Beschimpfungen nach links garnierte Erklärung, 2017 auf Bundesebene auch für eine Koalition mit Linkspartei und Grünen offen zu sein, zeigt das. Gabriel kauft den Teil seiner Basis, der eigentlich dagegen ist, Merkels Steigbügel zu halten. Von Gabriel werde „die Linke für bündnisfähig erklärt, um die Union zu nötigen und die eigene Basis zu besänftigen“, kommentiert auch Martin Debes in der Thüringer Allgemeinen. Zu kurz springt allerdings der Sender N-TV: „Das Geniale daran: Nicht eine ihrer inhaltlichen Positionen musste die SPD dafür ändern“. Aber hat sie überhaupt welche? Gleichzeitig macht Gabriel doch der FDP Avancen, mit CDU und CSU verhandelt er ohnehin über eine Koalition. Christoph Matschie ist in Thüringen tatsächlich einen Schritt weiter gegangen. Das sieht man nicht zuletzt an den hysterischen Reaktionen (CDU: „Tabubruch“, Patrick Kurth, FDP: „Bruch mit dem politischen Anstand“ – als ob ausgerechnet dieser Politclown etwas zum Thema Anstand beizutragen hätte). Dabei hat auch Matschie nur angekündigt, sich 2014 erstmals alle Koalitionsoptionen offen zu halten, diesmal aber keine Vorbedingungen zu stellen. Möglich, dass es ihm nur um „die dritte Spitzenkandidatur“ geht, wie Debes vermutet. „Die Auschließeritis ist vorbei“, wird mit Erfurts Oberbürgermeister Andreas Bausewein ein weiterer potentieller SPD-Spitzenkandidat zitiert. Die SPD – und das ist das Problematische an den Erklärungen – zeigt sich als unsichere und konturenlose Partei. Sie mag sich als 150 Jahre alte Dame der deutschen Politik zelebrieren, markig ihr „klares Wertegerüst“ beschreien: inhaltlich ist sie allenfalls eine „Dame ohne Unterleib“.

Mittwoch, November 06, 2013

Bei Twitter aufgestöbert

Ein wegen des Feiertages freier Donnerstag (egal, ob man ihn als Reformationstag oder Halloween begeht) und ein darauf folgender freier Freitag (Urlaub) verdoppeln das Wochenende – und bieten auch Gelegenheit für das Stöbern in sozialen Netzwerken.
Da twittert etwa die CDU-Fraktion im Thüringer Landtag: „Neun Thüringer verhandeln in Berlin über die Details einer möglichen schwarz-roten Koalition.“ Unerwähnt bleibt, dass keiner davon bei den Koalitionsgesprächen eine Arbeitsgruppe oder Unterarbeitsgruppe leitet.
Mario Voigt, Generalsekretär der CDU Thüringen und Landtagsabgeordneter, per Twitter: „Herzlichen Glückwunsch an Jochen Tscharnke zur Wiederwahl als kreisvorsitzender in Sfl-Ru.“ Über Tscharnke hatte die OTZ schon 2011 geschrieben, er sei „Rentner im nunmehr 70. Lebensjahr“, seit anderthalb Jahrzehnten Kreisvorsitzender und gerade wieder gewählt worden. Also Glückwunsch: der Mann ist so lange im Amt und dabei fast so alt wie Leonid Breschnew – das macht CDU und KPdSU so schnell keiner nach...
„Schnelles Internet. Netzneutralität. Technologieoffenheit und Beseitigung der digitalen Spaltung“, twittert Mike Mohring, Vorsitzender der CDU-Landtagsfraktion, forsch und verlinkt auf einen Spiegel-Bericht. In den Koalitionsverhandlungen sei der Ausbau des Breitbandinternet angeregt worden, heißt es dort. Bis 2018 soll es das flächendeckend geben. Besprochen hat das aber die Koalitionsarbeitsgruppe Wirtschaft. Und in der TLZ konkretisiert Mohring: Die mögliche große Koalition „sollte besonders die digitale Wirtschaft fördern“. Das klingt schon anders. Natürlich wollen CDU und SPD auch Netzneutralität, behaupten beide. Frei nach Goethe möchte man aber antworten: „Die Botschaft hör' ich wohl, allein mir fehlt der Glaube.“

Mittwoch, Oktober 23, 2013

Allerlei höchst skurrile Gestalten

Die Kurzgeschichte gilt Kennern als die schwierigste aller Prosaformen; sie verlangt von ihrem Autor viel Disziplin (Truman Capote). Anant Kumar bringt diese zum Nutzen und zur Unterhaltung seiner Leserinnen und Leser auf und setzt sie in einen gelungenen Schreibstil um. Und er verleiht seinen Geschichten - Satiren und Grotesken - eine amüsante Leichtigkeit, die nie belanglos wird, im Gegenteil.
Anant Kumar ist 1969 in Indien geboren, hat in Kassel Germanistik studiert und lebt seitdem dort - wenn er nicht gerade Workshops und Seminare an europäischen und US-Hochschulen gibt oder auf Lesereise ist. Seine Kurzgeschichtensammlung "Frido - Eine deutsche Stimme" ist 2013 im Buchverlag "der neue morgen" im thüringischen Rudolstadt erschienen.
Die Geschichten sind bevölkert von allerlei höchst skurrilen Gestalten. Frido Gruntzemann etwa, Held und Ich-Erzähler der Titelgeschichte, der sich selbst als "ganz gewöhnlicher deutscher Junge" beschreibt (und das gleich mehrfach). Er ist Student und Gitarrenschüler, lebt ansonsten in den Tag hinein. Neben diversen Überlegungen, Sex, Partys und Drogen betreffend, sinniert er auch darüber, dass bald die vierzehnte Gitarre der Marke Ibanez in seiner Wohnung stehen wird; sie ist zwar nicht ganz nach seinem Geschmack - aber er hat sie nun einmal im Internet bestellt...
Frido, der ganz gewöhnliche deutsche Junge, schaut außerdem in letzter Zeit bevorzugt hinter Türkinnen her, denn er hält sie für weniger zickig als die deutschen Mädchen aus seiner Clique. Als er aber Janina, nachdem die schon befriedigt ist, noch handgreiflich zum Analverkehr animieren will, wird er knallhart aus ihrer Bude geschmissen. Dabei verliert er seinen Schlüssel, versucht, die Haustür aufzutreten, schläft schließlich betrunken vor der Tür ein, wo ihn am Sonntagmorgen unsanft der Hausmeister weckt.
Oder "Gerad Bruns, genannt Siggi": der Gelegenheitsdealer wird in München von der Polizei (nebst deren Hund) aufgesucht. Als er aus taktischen Gründen nichts verstehen will, weist man ihn amtlich zurecht, er verstehe sehr wohl alles. Darauf Siggi: "Nein! Ich bin in Berlin aufgewachsen! Ich bin ein halber Ausländer!" Andere Geschichten in dem Band haben herrlich lakonische Titel wie "Harry Koch ist krankgeschrieben" oder kunstvolle wie "Weihnachtsmärchen - Buddhistisch".
Anant Kumar ist Lehrersohn, seine mehr oder weniger verrückten Helden sind es nicht selten auch. Und er ist genauer Beobachter deutscher und immigrantischer Zustände, die er gekonnt schildert. So schafft er atmosphärisch dichte Geschichten, bei denen selbst durch die Groteske neben dem Augenzwinkern des Autors der Ernst des Lebens schimmert - doch stets ohne erhobenen Zeigefinger. Die wunderbar politisch unkorrekte Kurzgeschichtensammlung ist zur Lektüre empfohlen, ebenso, Anant Kumar bei einer Lesung zu erleben.

Anant Kumar: Frido – Eine deutsche Stimme, Verlag der neue morgen Rudolstadt 2013, 206 Seiten, EUR 16,99, ISBN 978-3-95480-035-3

Montag, Oktober 21, 2013

Der globale Veggieday

Was ist los in Deutschland nach der Wahl? Thüringens CDU-Ministerpräsidentin Lieberknecht preist das Modell ihrer freistaatlichen Chaos-Regierung für den Bund an wie Sauerbier. Sie zeigt zudem, dass sie gegen eines der zentralen politischen Projekte des potentiellen Partners SPD ist, den gesetzlichen Mindestlohn. Die 8,50 Euro, von der Sozialdemokratie gefordert, „passen vermutlich nicht überall“, so Lieberknecht. Und wenn die eines weiß, dann, wie die SPD klein zu halten ist. In Thüringen haben die SPDler sich für den Koalitionsfrieden  gerade von ihrer Kernforderung Gebietsreform verabschiedet.
Im Bund macht man das sogar in vorauseilendem Gehorsam. Die zweite zentrale Forderung der SPD, Steuererhöhungen für Besserverdienende, ist schon gestrichen. Parteichef Gabriel hat unterdessen bei einem Auftritt in Hessen, parallel zu dortigen Gesprächen von SPD, Grünen und Linkspartei zur Bildung einer Koalition, die Landtagsabgeordneten der Linken als „Irre“ bezeichnet. Er weiß, er muss in Vorleistung gehen, wenn er unter Merkel Arbeitsminister werden will.
Nicht ohne Selbstironie zeigen sich unterdessen die sonst humorfreien Grünen. Die erheben als kleinste Bundestagsfraktion „Anspruch auf Oppositionsführung“. Wohl nicht zufällig dürfte man sich bei derlei Höhenflügen an den Dialog der Mäuse Pinky und Brain aus einem Cartoon erinnert fühlen, die täglich verabredeten, die Weltherrschaft an sich zu reißen. Ähnliches dürfte die neu gewählte Grünen-Chefin Peter gemeint haben, die einen „Green New Deal“ bewirbt wie die Zeugen Jehovas ihren Glauben: weil „der Wirtschaft, Umwelt und Gerechtigkeit versöhnt“. Das klingt, als drohe dann die totale grüne Volksbeglückung – oder kurz gesagt: der globale Veggieday.

Freitag, Oktober 04, 2013

Juniorpartner SPD

Es ist eine unendliche Geschichte. Vor der Wahl blinkt die SPD links, um danach scharf rechts abzubiegen, in eine Koalition mit der CDU. Zur Form der Inszenierung gehört, dass sich ein kleiner „linker Flügel“ der SPD ergebnislos gegen eine solche Koalition wendet. Regelmäßig machen auch Stimmen die Runde, die SPD müsse nun unbedingt „ihr Verhältnis zur Linkspartei klären“ – jedenfalls bis zur jeweils nächsten Wahl.
Diesmal stehen solche Verlautbarungen am Ende eines Wahlkampfes der SPD, der schon völlig lächerlich begann: sie stellte einen „Kanzlerkandidaten“ auf, den sie nur mit Hilfe der Grünen ins Amt bringen wollte, gegen jede Wahlumfrage und den gesunden Menschenverstand. Geklappt hat das – auch daran soll erinnert sein – von 1998 und 2002. In der Konsequenz beteiligte sich die Bundeswehr am Krieg gegen Jugoslawien und die „Hartz-Gesetze“ wurden beschlossen.
Dabei könnte die SPD zumindest rein rechnerisch wieder eine Bundesregierung anführen und dann ihr Wahlprogramm umsetzen – mit Linken und Grünen. Doch das hat sie vorher ausgeschlossen. Nun ist ein SPD-Wahlprogramm zwar meist von vornherein Makulatur, da die Partei nicht selten das Gegenteil von dem macht, was sie vorher versprochen hat. Das aktuelle Programm ist aber offensichtlich Makulatur, wenn die SPD unter Merkels Decke schlüpft. Das scheint der Führung nicht viel zu bedeuten; es werden aktuell die wohl für die Sozialdemokratie wichtigeren Fragen erörtert, wie viele und welche Ministerien sie bekommt.
Die SPD gibt die Möglichkeit einer Gestaltungskompetenz auf Bundesebene damit aus der Hand. Ihre Praxis ist die der politischen Selbstkastrierung. Sie hat sich als Juniorpartner eingerichtet, als politischer Leichtmatrose. Darüber darf man lachen, obwohl es traurig ist.

Mittwoch, September 25, 2013

Irgendwas mit Medien

Thüringen und seine Medien – eine schier unendliche Leidensgeschichte? Ein paar Beispiele: Ich möchte morgens im Auto bei der Fahrt ins Büro eigentlich nur gute Musik hören, kein Geschwätz von „Sarah und Lars“ auf MDR Jump (oder ähnlichen selbsternannten Radio-Stimmungsgranaten). Und findet eigentlich irgendjemand das grenzdebile Jump-Format „Anruf vom Chef“ lustig, mit dem man jeden Freitag belästigt wird?
Aber es geht noch viel schlimmer:  Für den öffentlich-rechtlichen Sender MDR Jump ist es wenige Tage vor dem 22. September in den 7.30 Uhr-Meldungen eine „Nachricht“, dass Angela Merkel „heute das letzte Mal vor der Bundestagswahl in Sachsen-Anhalt“ sei. Dabei ist das in etwa so bedeutsam, als wäre in Merkels Garderobe gerade ein Hosenanzug vom Bügel gefallen...
Bei den Printmedien sieht es kaum qualitativ hochwertiger aus. Während sich die CDU-SPD-Regierungskoalition in Thüringen gegenseitig wegen diverser Gehaltsaffären äußerst öffentlichkeitswirksam zerlegt, fragt die größte regionale Zeitung (man wundert sich, aber das ist immer noch die Thüringer Allgemeine) auf Seite 1 nach einer Fernsehserie vom Vorabend ("War so die DDR?").
Da lobe ich mir die neuen Medien. MDR Thüringen meldete am 19. September nahezu in Echtzeit über Twitter, dass das Innenministerium gegen die CDU Thüringen ein Verfahren wegen Missbrauchs des Landeswappens einleiten werde. Und ohnehin wird inzwischen die komplette Landtagssitzung per Livestream im Internet übertragen. Auf diese Weise konnte (hoffentlich nicht nur) ich am 18. September durch einen Redner der CDU etwas sehr Wichtiges über die Personalpolitik in der Landesregierung lernen: "Bestenauslese heißt in der Staatskanzlei nicht, dass der mit den besten Noten eingestellt wird".


Auch erschienen in meiner Kolumne "Das Letzte" im Linken Parlamentsreport Nr. 19/2013.

Montag, September 16, 2013

Grüne Konfusion

Kaum hatte die Linkspartei zehn konkrete Bedingungen für ein rot-rot-grünes Bündnis nach der Bundestagswahl veröffentlicht – u.a. einen Mindestlohn von zehn Euro, die Erhöhung der Hartz-IV-Sätze auf 500 Euro, die Abschaffung der Rente mit 67 sowie die Angleichung der Rentenwerte Ost und West – melden sich Gegner. Doch der Tweet von Reinhard Bütikofer ist ein klassisches Eigentor: „Die sogenannten 10 konkreten #Bedingungen der Linkspartei für ein Regierungsbündnis rot-rot-grün machen nur eines deutlich: das kommt nicht.“ Bütikofer, schon vorher unverdächtig, für ein solches Bündnis zu sein, sitzt für die Grünen im Europaparlament. Wenn seine Sicht zutrifft, dann gibt es garantiert auch keine grüne Regierungsbeteiligung. Denn dass es für SPD und Grüne allein reicht, glaubt niemand. Bütikofers Stellungnahme ist nicht nur Indiz für die Konfusion in dieser Partei, die sich in den letzten 15 Jahren von ziemlich allen Grundüberzeugungen getrennt hat. Der Grünen-Funktionär steht auch persönlich dafür. Er startete seine politisch Karriere als Student in einer „Kommunistischen Hochschulgruppe“ und in der maoistischen Splitterpartei „Kommunistischer Bund Westdeutschlands“. Auf der Homepage der Grünen klingt das heute so: „In Heidelberg begann auch das politische Engagement Reinhards. Zunächst in der Studentenbewegung, dann als Studentenvertreter.“ Später gilt er als „pragmatisch“, unterstützt die deutsche Kriegsbeteiligung in Jugoslawien und in Afghanistan. Als SPD und Grüne die Hartz-Gesetze einführen, kommentiert er zynisch, die Grünen seien „das soziale und ökologische Gewissen der Nation“. Kaum verwunderlich, dass Bütikofer betont, er habe sich „noch nie kategorisch gegen jede schwarz-grüne Option ausgesprochen“.

Auch erschienen in meiner Kolumne "Das Letzte" im Linken Parlamentsreport Nr. 18/2013.

Dienstag, September 10, 2013

Pflicht zur Datensparsamkeit?

Hacker, die kundigen Anarchisten des Internet, haben es schon 2005 geahnt. Beim 22. Chaos Communication Congress in Berlin schätzte ein Aktivist ein, der Kampf um die bürgerrechtsfreundliche Gestaltung der Technik sei verloren: "Wir leben jetzt in der dunklen Welt der Scifi-Romane, die wir niemals wollten“.
Inzwischen, nach dem Prism-Schock, geben auch amtliche Datenschützer zu, dass sich „Big Data“, das Sammeln, Verfügbarmachen und Auswerten besonders großer Datenmengen im Internet, wohl nicht mehr stoppen lässt. Thilo Weichert, Datenschutzbeauftragter in Schleswig-Holstein: „Nein, die Technik ist vorhanden, die Verknüpfung ist vorhanden, die Speicherkapazitäten sind vorhanden. Man kann zwar versuchen, auf die Auswerter Einfluss zu nehmen, aber oft verweigern sie sich. Das sieht man jetzt ja bei der NSA, die sich rausredet, ohne wirklich die Hosen runter zu lassen.“
Und was nun, wenn unser „Recht auf Privatsphäre durch ein Supergrundrecht auf Sicherheit verdrängt wird“ (Weichert), wenn „der gesellschaftliche Schritt von der Strafverfolgung hin zur Überwachung“ (Piratenpartei) getan ist?
Die Piraten fordern ein „Recht auf Anonymität“ im Netz. Das klingt gut, erscheint aber illusionär. Wie sieht es mit der Pflicht zur Datensparsamkeit aus? Weichert bringt es auf den Punkt: Die Daten, die von einem selbst erst einmal im Internet seien, „hat der Einzelne nicht mehr unter Kontrolle“. Dafür, dass die Daten – Informationen, Fotos, Videos – überhaupt ins Internet gelangen, ist nicht selten jeder Nutzer selbst verantwortlich. Was muss ich wirklich bei Facebook & Co. öffentlich machen? Diese Frage sollten sich nicht zuletzt diejenigen stellen, für die das Internet und seine Untiefen immer noch „Neuland“ (Angela Merkel) ist.

Auch erschienen in meiner Kolumne "Das Letzte" im Linken Parlamentsreport Nr. 17/2013.

Dienstag, August 20, 2013

Es bleibt spannend

Mag sein, dass es Erlebnisse wie das folgende sind, die mich zur aktuellen Ausgabe meiner Kolumne motivieren: da mache ich das Bürofenster auf, denke an nichts Schlimmes – und es grinst mich Carsten Schneider an. Nicht direkt natürlich, sondern nur sein Wahlplakat. Denn Schneider (der die Ausstrahlungskraft eines mittleren Bankangestellten hat), kandidiert in Erfurt für den Bundestag. Für die SPD. Das ist zwar nur ganz klein auf das Plakat gedruckt, zählt aber wohl trotzdem...
Der Wahlkampf dreht sich diesmal, so mein Eindruck, hauptsächlich um Aussagen wie die, mit wem man nach der Wahl im September eine Bundesregierung bilden will – und vor allem mit wem man das ganz sicher nicht tun werde. Dabei ist es schon zu einer ganzen Reihe von Statements gekommen, so dass man leicht den Überblick verlieren kann. Deshalb hier eine Zusammenfassung: Die SPD hat bereits angekündigt, sie werde nicht mit der Partei DIE LINKE koalieren, der SPD-Spitzenkandidat (ausdrücklich aber nicht die SPD als Partei) wird nicht mit der CDU koalieren, die Grünen wollen eine gemeinsame Koalition mit der SPD nicht von Linken und Piraten tolerieren lassen (auch die Linke hatte das zunächst ausgeschlossen, es dann aber wieder zurückgenommen), die FDP wird nicht mit SPD und Grünen koalieren.
Analysiert man diese Aussagen, bleiben nur einige wenige mögliche Szenarien der Regierungsbildung übrig, die nicht ausdrücklich ausgeschlossen sind – und wortbrüchig möchte ja keine der Parteien werden.
1. CDU, DIE LINKE und FDP. Höchst unsicher, da die FDP wahrscheinlich an der Fünf-Prozent-Hürde scheitert.
2. CDU und SPD. Geht nur, wenn die SPD eine Art „Endlager“ für ihren Kanzlerkandidaten findet (vielleicht in einem russischen Konzern?).
3. CDU und FDP. Siehe 1.
Es wird also eng. Und bleibt spannend – oder?

Auch erschienen in meiner Kolumne "Das Letzte" im Linken Parlamentsreport Nr. 16/2013.

Dienstag, August 13, 2013

Grandios schiefes Szenario: Angela Merkel als „Reformkommunistin“

Im Mai ist im Münchner Piper-Verlag ein Buch erschienen, das nicht weniger will als nachzuweisen, die CDU-Vorsitzende und Bundeskanzlerin Angela Merkel sei einst als „Reformkommunistin für einen demokratischen Sozialismus in einer eigenständigen DDR“ eingetreten. Das gelingt ihm, das sei zur allseitigen Beruhigung vorangestellt, nicht. Verfasst haben das Werk Ralf Georg Reuth, der 1995 als Ko-Autor eines Buches über die deutsche Einheit 1995 herausgefunden haben will, diese sei vor allem das Ergebnis eines „Komplotts“ des sowjetischen Geheimdienstes KGB, sowie der Springer-Journalist Günther Lachmann. Trotz des offensichtlichen Scheiterns lohnt sich die Lektüre eines flott geschriebenen Buches,  das sich mit seiner bombastischen These selbst nicht richtig ernst nimmt und dennoch fast schon hysterische Reaktionen auslöst wie die in einer Besprechung im NDR: „Trägt nicht in manchem auch Merkels Republik schon Züge der DDR?“
Das Bild, das bislang von Merkels 35 Lebensjahren in der DDR verbreitet werde, sei „nicht stimmig“, meinen Autoren und Verlag. Darin ist ihnen rechtzugeben. Merkel selbst hat Diskussionen über ihre Vergangenheit nochmals befeuert, lehnte sie doch die Beantwortung der von Lachmann und Reuth an sie gerichteten kritischen Fragen ab – angeblich aus Zeitgründen. Fakten ans Tageslicht gefördert zu haben, ist durchaus ein Verdienst der Autoren, widersprechen diese doch Merkels jahrelanger Selbstdarstellung. Doch die Schlussfolgerungen sind grotesk überzeichnet.
Was wollen die Autoren nun herausgefunden haben? Merkel sei weder eine unpolitische Wissenschaftlerin gewesen, noch habe ihr Herz für die deutsche Einheit geschlagen. Die kritisierte Kanzlerin hat derlei Bombast selbst herausgefordert, gehört es doch zu ihrer Legende, zu behaupten, sie habe sich der DDR nicht verpflichtet gefühlt.
Dem entgegnet das Buch: „Vielmehr gehörte die systemkonforme Physikerin der sowjetisch geprägten Wissenschaftselite des SED-Staates an und trat 1989 für einen demokratischen Sozialismus ein. Demnach war sie im weitesten Sinne eine Reformkommunistin, die unter dem Eindruck von Gorbatschows Reformen für einen demokratischen Sozialismus in einer eigenständigen DDR eintrat.“
Da ist etwas Wahres dran, allerdings wird weit über das Ziel geschossen. Merkels FDJ-Funktion ging zwar über das „Typische“ an gesellschaftlichem Engagement (und wohl auch über das von einer Physikerin Erwartete) hinaus – reichte aber nicht an eine einstige regionale CDU-Ikone wie Dieter Althaus heran. Der spielte als Mitglied der Regierungspartei DDR-CDU, als Mitglied im Bezirksausschuss der sozialistischen Jugendweihe und als mit der Medaille für Erfolge in der kommunistischen Erziehung in Gold ausgezeichneter Direktor für außerunterrichtliche Arbeit in einer ganz anderen politischen Liga.
Der Piper-Verlag sah sich offenbar gezwungen, nach Erscheinen des Buches die schwache Argumentation von Reuth und Lachmann zu stützen. Als Steilvorlage erwies es sich, dass er das vermeintlich „wegen unhaltbarer Behauptungen ehemaliger DDR-Reformer“ tun konnte. Nachdem in der Tageszeitung „Die Welt“ (wo Autor Lachmann als Redakteur tätig ist) ein Brief früherer Mitglieder des Demokratischen Aufbruchs abgedruckt worden war, konnte der Verlag mit einer „Richtigstellung“ reagieren: „Die Massen im DDR-Wendeherbst des Jahres 1989 traten für die Einheit Deutschlands in einem freiheitlich-demokratischen Staat ein. Dadurch zwangen sie die zunächst auf einen demokratischen Sozialismus hin orientierten Reformgruppen auf Einheits-Kurs.“ Ein grandios schiefes Szenario: Hier die Massen für die deutsche Einheit, dort „Reformkommunistin“ Merkel...
Unlogisch wirkt ohnehin, was Reuth als eine Kernfrage des Buches formuliert: es sei ein fundamentaler Unterschied, ob jemand in den Demokratischen Aufbruch zwei Monate vor dem Mauerfall eingetreten sei oder danach. Das stimmt zwar – aber ganz anders, als Reuth es behauptet. Der geht von folgendem aus: "Wenn ich davor eingetreten bin, bin ich nicht für die deutsche Einheit eingetreten. Denn da war der Demokratische Aufbruch für Zweistaatlichkeit und demokratischen Sozialismus.“ Das Gegenteil ist der Fall: sich bei Gründung der zur DDR-Staatsmacht in Opposition stehenden Gruppen wie Neues Forum, Demokratischer Aufbruch oder Sozialdemokratische Partei öffentlich zu diesen zu bekennen, erforderte ein viel größeres Maß an Mut und Veränderungswillen, als es dann nach dem Mauerfall mit dem sichtbaren Machtverfall der Staatspartei war.
Welche Gründe Merkel für ihr Engagement in der FDJ und später beim Demokratischen Aufbruch und in der CDU hatte, Überzeugung oder Opportunismus (den sie schon 1990 für ihre Zeit in der FDJ als hauptverantwortlich bezeichnet hat), weiß nur sie selbst. Und zumindest Autor Lachmann verrät (eher unfreiwillig) etwas über seine Motivation, wenn er in einem Interview über das Buch den Zustand der CDU unter Merkel bejammert: „“Sie ist gesellschaftspolitisch  sozialdemokratisiert und ökologisch nah bei den Grünen. Unter Angela Merkel hat sie alle mehrheitsfähigen Positionen der anderen Parteien übernommen und ihre eigene Identität verloren.“

Ralf Georg Reuth, Günther Lachmann: Das erste Leben der Angela M., Piper Verlag München 2013, 336 S., ISBN 978-3-492-05581-9, EUR 19,99

Donnerstag, August 01, 2013

„St. Blasii“ auf Blindflug

Die Linksfraktion im Thüringer Landtag hat die Große Anfrage „20 Jahre Bischofferode“ an die Landesregierung gerichtet. Der Arbeitskampf der Kalikumpel bewegt noch heute, die Anfrage thematisiert auch in die Gegenwart reichende Nachwirkungen. Für aktuelle Brisanz sorgt der bis heute geheime Kali-Fusionsvertrag.
Das Interesse ist entsprechend groß. An der Diskussion des Entwurfs der Anfrage vor Ort nahm die Öffentlichkeit teil – von ehemaligen Kalikumpeln bis zum CDU-Landrat. In den sozialen Netzwerken reichte die positive Resonanz bis nach Italien. Mit einer Ausnahme. Ein Twitterer aus Zella-Mehlis pöbelte: „Die Linken in Thüringen leben halt immer noch in der Vergangenheit, merkt man an allen Politikfeldern.“
Die Unbedarftheit des sich bei Twitter „St. Blasii“ nennenden Herrn ist gruselig. Der Kali-Staatsvertrag enthält Finanzierungsvereinbarungen, wegen denen auf Thüringen eine Kostenlawine von 300 Millionen Euro allein durch Sicherungsarbeiten im Kali-Revier an der Werra zurollt, wie Bodo Ramelow jüngst mit Hinweis auf weitere Aktivitäten der Linken betonte.
Doch Twitter-„St. Blasii“ aus Zella-Mehlis  – ein ortsansässiger Unternehmer mit bunter Vita – ficht das nicht an. Das Ende von Simson Suhl sei „zu Recht“ erfolgt und ohne Hungerstreik, legte er nach, ostdeutsche Konkurrenz – die der Kali-Vertrag brutal plattmachte (Bernhard Vogel: „kalte Fratze des Kapitalismus“) – habe es ja wegen SED-Misswirtschaft gar nicht gegeben...
Sollte „St.Blasii“ solcherart Weisheiten in Bischofferode kundtun, ist ihm die Mitnahme eines Grubenhelms anzuraten. Der heilige Blasius ist übrigens katholischer Nothelfer. Mit Martin Luther möchte man in Richtung seines Zella-Mehliser Namensvetters eher auf gut evangelisch helfend ausrufen: „Herr, wirf Hirn vom Himmel!“

Auch erschienen in meiner Kolumne "Das Letzte" im Linken Parlamentsreport Nr. 15/2013.

Dienstag, Juli 30, 2013

Nachtrag: Programmatisches Allerlei

Nicht  völlig überraschend kritisiert die SPD das Programm der CDU zur Bundestagswahl. Von der Nachrichtenagentur Reuters wird der SPD-Vorsitzende Sigmar Gabriel so zitiert: "Das hier ist der Wahlbetrug mit Ansage“.
Das Elaborat mit dem Titel „Gemeinsam erfolgreich für Deutschland“ firmiert sogar als „Regierungsprogramm“. Und was für eines! „Von der richtigen Politik von CDU und CSU haben alle Menschen etwas“, behaupten die Unionsparteien. Weil daran womöglich nicht einmal der eigene Anhang glaubt, haben sich beide etwas Pfiffiges ausgedacht: statt auf Parteitagen (wie es gute und anstrengende demokratische Tradition ist) wurde das Programm einfach während einer gemeinsamen Sitzung der Vorstandsmitglieder der Parteien beschlossen. Wahrscheinlich sind es auch solche Kunstgriffe, die erahnen lassen, wohin Angela Merkel (die ja Vorsitzende der CDU ist) mit der von ihr propagierten „marktkonformen Demokratie“ will.
In dem Reuters-Text findet sich noch der Hinweis auf „SPD-Kanzlerkandidat Peer Steinbrück“. Der mag das CDU-CSU-Wahlprogramm ebenfalls nicht. Wobei strenggenommen auch dieser „SPD-Kanzlerkandidat“ eine Art Wahlbetrug mit Ansage ist. Denn hätte die SPD tatsächlich ernsthaft das Ziel, den Kanzler (oder eine Kanzlerin) zu stellen, wäre kaum Steinbrück als Kandidat ausgewählt worden.
Der – realistischer – Vizekanzlerkandidat tritt unter dem etwas kryptischen Wahlprogramm-Slogan "Das Wir entscheidet“" (im Original nur in Großbuchstaben geschrieben) an. Selbst Steinbrück ist inzwischen aufgefallen, dass Merkel in der Gunst des Wahlvolks weit vor ihm liegt. Nur wegen Merkel die Union zu wählen, sei zu wenig, belehrt er bockig. Schon möglich. Interessanter ist die Frage, wie viele Menschen am Ende trotz Steinbrück noch SPD wählen.

Auch erschienen in meiner Kolumne "Das Letzte" im Linken Parlamentsreport Nr.13/2013.

Einheimische Totalausfälle

Der US-Geheimdienst NSA überwacht Internet und Telefone, besonders betroffen ist Deutschland. Angesichts dieser Herausforderung haben drei hiesige Akteure versagt.
Als hoch peinlich geriet erstens das Agieren von Bundeskanzlerin Angela Merkel, die beim Besuch von Barack Obama in devotester Manier nur um etwas „Transparenz“ bettelte, "was wird benutzt". Wenn eine Physikerin das Internet „Neuland“ nennt, um die Überwachung zu bagatellisieren, ist dem nichts hinzuzufügen.
So untauglich wie entlarvend reagierte zweitens Bundespräsident Joachim Gauck, der sich zwar als oberster „Demokratielehrer“ feiern lässt, außer weihevoller Selbstbespiegelung aber nichts bietet. Mit dem Verrats-Vorwurf an Whistleblower Snowden macht er sich gar zum Sachwalter der US-Geheimdienste. Deutschland hat nur einen „Ex-Bürgerrechtler“ als Bundespräsidenten. Angesichts vom Prism & Co wäre aber ein wirklicher Bürgerrechtler nötig. Man schämt sich fast fremd, dass Gauck wie Merkel Ostdeutsche sind...
Als erneuter Totalausfall (nach NSU) erweisen sich drittens die deutschen Geheimdienste. Zu den originären Aufgaben des Inlandsgeheimdienstes „Verfassungsschutz“ gehört ausweislich des einschlägigen Gesetzes die Spionageabwehr („sicherheitsgefährdende oder geheimdienstliche Tätigkeiten im Geltungsbereich dieses Gesetzes für eine fremde Macht“). In den „Verfassungsschutzberichten“, die dazu ein eigenes Kapitel enthalten, sucht man die NSA indes vergebens. Dieser „Verfassungsschutz“ hat nochmals nachgewiesen, dass ihm sein wohlklingender Name gleich ein paar Nummern zu groß ist. Das Grundgesetz, die deutsche Verfassung, bestimmt in Artikel 10 als eines der Grundrechte: „Das Briefgeheimnis sowie das Post- und Fernmeldegeheimnis sind unverletzlich.“

Auch erschienen in meiner Kolumne "Das Letzte" im Linken Parlamentsreport Nr.14/2013.

Freitag, Juni 21, 2013

Der schwarz-rote Lord – auf der „dunklen Seite der Macht“. Matthias Machnig ist ein Pate des Bündnisses von SPD und CDU

Matthias Machnig, Wirtschaftsminister der CDU-SPD-Koalition in Thüringen, ist ins "Schattenkabinett" des SPD-Kanzlerkandidaten Peer Steinbrück berufen worden. Im Herbst 2009 habe ich über Machnig den Artikel "Der schwarz-rote Lord" geschrieben, (erschienen ist er im Linken Parlamentsreport Nr. 22/2009). Aus gegebenem Anlass veröffentliche ich den Text hier erneut.

Die erfolgreiche Filmserie „Star Wars“ sparte sich in ihrer Ursprungsversion die Pointe bis zum letzten Teil: Darth Vader, der „schwarze Lord“ und Erzbösewicht, gehörte ursprünglich zu den Guten. Dann jedoch erlag er den Versuchungen der „dunklen Seite der Macht“.
Weit auf der dunklen Seite steht auch Matthias Machnig, direkt neben der CDU. Nicht nur das: er ist einer der einflussreichsten Strippenzieher der Koalition von SPD und CDU in Thüringen. Neben Christoph Matschie dürfte er auf Seiten der Sozialdemokraten hauptverantwortlich für das Bündnis sein, dem er als Wirtschaftsminister angehören wird.

Die Zeit: „Prinz der Dunkelheit“

Machnig, 1960 geboren, war nicht immer ein Freund der CDU. Welchen Weg einstige Funktionäre der Jusos nehmen können, der SPD-Jugendorganisation, lässt sich an seinem Beispiel gut illustrieren. Machnig war einst Mitglied des Sozialistischen Hochschulbundes, gehörte als Juso-Unterbezirksvorsitzender Anfang der 1980er Jahre zum linken „Stamokap-Flügel“, einer marxistischen Richtung, die die Theorie des staatsmonopolistischen Kapitalismus vertrat und sich für Bündnisse unter Einschluss der DKP einsetzte.
Im Jahr 1998 ebnete Machnig nach einer Kariere im SPD-Umfeld – seit 1992 protegiert von Franz Müntefering – in der Wahlkampfzentrale „Kampa“ Gerhard Schröder den Weg ins Kanzleramt. Mit viel Macht, aber immer im Hintergrund. Als einen „Prinzen der Dunkelheit“ bezeichnete ihn deshalb die Wochenzeitung „Die Zeit“. „Machnig ist nie von einem Gremium gewählt worden, er wurde erwählt, von Franz Müntefering“, heißt es in dem Artikel. Machnig kokettierte mit dieser Rolle: „Jemanden wie mich darf es in unserer Partei eigentlich gar nicht geben“.

Für „die Transformation öffentlicher Strukturen“

Nach der erfolgreichen Wahl wurde er als Günstling Münteferings zunächst Staatssekretär im Verkehrsministerium und 1999 SPD-Bundesgeschäftsführer. Den Wahlkampf 2002 managte er mit Erfolg. Doch der karrierebewusste Technokrat empfand seine Loyalität als nicht genügend gewürdigt, wie er dem „Handelsblatt“ anvertraute. Da er bereits Staatssekretär war, hätte ihn „jetzt nur ein  Ministerposten in einem Bundes- oder Landeskabinett in der Politik halten können“, berichtet die Zeitung. Den gab es nicht. Machnig wechselte Ende 2002 in eine Unternehmensberatung und verließ sie nach einem guten Jahr Richtung Konkurrenz. Spätestens da hatte er sich dunklen Mächten verschrieben. Er wurde Mitglied der Geschäftsleitung von Booz Allen Hamilton, nach McKinsey weltweit die zweitgrößte Unternehmensberatung. Vizepräsident des Konzerns war in jener Zeit John Michael McConnell, bis 1996 Direktor des US-Geheimdienstes NSA (2007 berief ihn George Bush zum Gesamtkoordinator der US-Geheimdienste). „Booz Allen Hamilton ist einer der wichtigsten Vertragspartner des militärisch-elektronischen Komplexes der USA“, schätzt der österreichische Rundfunk ORF ein. Die Firma war auch an der Weitergabe europäischer Finanzdaten an die CIA beteiligt.
Machnig habe sich bei der Beratungsfirma „vor allen Dingen mit Fragen der Informations- und Kommunikationstechnik, der Energiepolitik und Energie­forschung sowie mit Fragen des öffentlichen Sektors auseinandergesetzt“, wird Jahre später auf der Internetseite von Christoph Matschie zu lesen sein. Booz Allen Hamilton wurde im Dezember 2003 etwas deutlicher: „Machnig wird für die Transformation öffentlicher Strukturen vor allem in den Bereichen Gesundheitswesen und Infrastruktur zuständig sein.“ Transformation – wohl eine freundliche Umschreibung für Privatisierung. Nach 15 Monaten gründete Machnig eine eigene Firma, wollte jedoch, wie das Magazin „Politikszene“ berichtete, mit Booz Allen Hamilton „weiterhin kooperieren“. Nach der Bundestagswahl 2005 war er auf einmal wieder Staatssekretär, diesmal im Umweltministerium, als Vertrauter von Sigmar Gabriel.

Öffentlichkeit – „eines der großen Probleme“

Er gehört zum Kuratorium der privaten Quadriga Hochschule Berlin; sie bildet „Kommunikationsmanager“ aus, die für das berufsbegleitende Studium 19.000 bis 26.000 Euro zahlen. Ein Partner ist der Bundesverband der Deutschen Industrie. Auch auf Veranstaltungen der Bertelsmann-Stiftung trat Machnig auf. Im Februar 2008 erläuterte er: „Eines der großen Probleme, die wir in der Politik haben: Alles findet in der Regel in der Öffentlichkeit statt. Alles wird sofort kolportiert. Ich finde, bei Bertelsmann gibt es Plattformen, wo es mal wirklich eine offene Debatte gibt, ohne dass man die Vermutung haben muss, das steht morgen in der Zeitung.“ Ein Satz, der zu Machnig passt, gleichzeitig die Bankrotterklärung eines Politikers in einem öffentlichen Amt.
Nun kommt Christoph Matschie ins Spiel. Im August 2009 nahm er Machnig als „Superminister für Wirtschaft, Arbeit, Infrastruktur und Umwelt“ (Die Welt) in sein – wie passend – „Schattenkabinett“. Bei der Landtagswahl verfehlte die SPD grandios das Ziel, stärkste Partei zu werden. Machnig hatte sich, wie üblich, der Wahl nicht gestellt. Zu den Sondierern, die Koalitionspartner auswählen sollten, gehörte er trotzdem. Seine Interessen waren klar: bei der Koalition von LINKER, SPD und Grünen wäre er nie Wirtschaftsminister geworden. Das Amt hätte – bei der von der SPD starrsinnig durchgesetzten Ablehnung eines Ministerpräsidenten der stärksten Partei des Bündnisses, der LINKEN – zwingend an die LINKE gehen müssen.

Inhaltleere Fokussierung auf Personal- und Machfragen
 

Auch die Entscheidung der SPD, sich erst nach auf die Bundestagswahl auf Partner festzulegen, hat aus Machnigs Perspektive besondere Bedeutung: erst da wusste er, ob er überhaupt weiter Staatssekretär in Berlin würde bleiben können. Er konnte nicht. In der Wochenzeitung „Freitag“ wird ein Insider zitiert, bei der letzten Sondierung habe neben Matschie auch Machnig durch „inhaltsleere Fokussierung auf Personal- und Machtfragen viel politisches Geschirr im rot-rot-grünen Lager zerschlagen“. Natürlich: sein Ziel, Wirtschaftsminister zu werden, war in greifbare Nähe gerückt.
Während Sigmar Gabriel, der designierte SPD-Vorsitzende, nach dem Wahldesaster links blinkte, bogen seine Parteifreunde in Erfurt rechts ab. Das ist einerseits die typische Schizophrenie der SPD, inzwischen einzig stabiles Element einer unberechenbaren Partei. Kaum vorstellbar allerdings, dass Matschie, bundespolitisch nur „Leichtmatrose“, den Alleingang wagte, ohne Gabriels Spezi Machnig. Matschie dürfte sich übrigens noch wundern, wen er sich da an Bord geholt hat. Als in der SPD in Thüringen die Kritik an der Entscheidung pro CDU laut wurde, meldete die TLZ, „Machnig bekräftigte (...), dass der Landesvorstand am eingeschlagenen Kurs festhalte und die Koalitionsgespräche mit der CDU weiterführen werde“. Dabei gehörte der dem Vorstand gar nicht an...

In der märchenhaften Handlung des „Kriegs der Sterne“ wendet sich Darth Vader am Ende von der dunklen Seite ab, tötet den bösen Imperator und opfert sich, für seine Kinder, für die Freiheit des Universums. Von Machnig darf ähnlicher Altruismus nicht erwartet werden. Wenn die Koalition mit der CDU gescheitert ist, verschwindet er wieder aus Thüringen. Die Karriere muss schließlich weitergehen.

Dienstag, Juni 18, 2013

Kotau vor verflossener Herrlichkeit

Der Thüringentag 2013 fand in Sondershausen statt und zog 140.000 Besucherinnen und Besucher an. Die Fraktionen des Landesparlaments waren ebenso mit Info-Ständen vertreten wie die Landesregierung, Behörden und öffentliche Institutionen.
Die gastgebende Stadt gab dem Thüringentag ein Motto, zitiert wurde das von Ministerpräsidentin Christine Lieberknecht (CDU) in ihrem Grußwort. Das Motto lautete: „Mit fürstlicher Note“. Vielleicht als originelles Wortspiel gedacht, beinhaltet es leider mehr. Verwiesen wird im Lieberknechtschen Grußwort ausufernd auf die Sondershäuser „Residenzkultur“. Bei den lehrreichen Hinweisen auf das thüringische Duodezfürstenwesen blieb wohl kein Raum für Anderes; das Wort Demokratie sucht man im Grußwort der Ministerpräsidentin vergebens.
Der Kotau vor verflossener monarchisch-klerikaler Herrlichkeit ist freilich kein Einzelfall (was ihn nicht besser macht). In Berlin wird mit Millionen das „Stadtschloss“ der brandenburgischen Fürsten wieder aufgebaut – politisch unterstützt bis weit in die SPD hinein. In Potsdam soll gar die „Garnisonskirche“ wieder erstehen. Sie war am 21. März 1933 Ort des schändlichen „Tages von Potsdam“: Präsident Hindenburg und Kanzler Hitler schüttelten sich die Hand als Zeichen, dass bürgerliche Konservative jetzt gemeinsam mit der NSDAP die Demokratie von Weimar beendet hatten.
Einer der prominentesten Hitler-Gegner jener Zeit war Ernst Thälmann, ermordet im KZ Buchenwald. Daran gilt es – bei all seinen Fehlern – zu erinnern. Doch eine Horde FDP-Nachwuchs versammelte sich kürzlich vor dem Thälmann-Denkmal in Berlin und forderte, es zu „sprengen“. Einige der „Jungliberalen“ hatten in Taliban-Manier gleich „Dynamitstangen“ mitgebracht. Diesmal noch aus Pappe.

Donnerstag, Juni 06, 2013

Schöne neue Welt

Der E-Mail-Dienst von Yahoo hat seit dem 1. Juni nicht nur ein neues Design. Mit einer Änderung seiner Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGBs) ist es dem 1994 gegründeten Internetkonzern aus Sunnyvale (Kalifornien) nun erlaubt, sämtliche Mails zu scannen und zu analysieren. Nur wer diesen Bedingungen zustimmt, kann Yahoo-Mail weiter nutzen. Die Erlaubnis gilt auch für (ältere) Inhalte, die auf dem Yahoo-Account gespeichert sind. Das alles geschehe, so heißt es in einer Nachricht von Yahoo an seine weltweit 300 Millionen Nutzer (davon etwa sechs Millionen in Deutschland), „insbesondere um Ihnen für Sie relevante Produktfunktionen und Inhalte zur Verfügung zu stellen, an Ihre Interessen angepasste Werbung anzubieten und abzugleichen und einen besseren Schutz vor Spam, schädlichen Computerprogrammen (Malware) und Missbrauch Ihres Accounts bereitstellen zu können."
Mitnichten ein Alleingang: Auch GMail von Google (in Deutschland bis 2012 Googlemail) analysiert Mails mit einem Algorithmus, um individualisierte Werbung einblenden zu können. Eingesetzt wird er bei geöffneten Mails, wobei Google zugegeben hat, kontextbezogene Werbung nicht unbedingt nur an die jeweils geöffnete Nachricht anzupassen, sondern mitunter auch an ältere – es werden also Inhalte gespeichert. Selbst die darüber hinausgehende Nutzung der Daten zu Marketingzwecken wird von Google – großzügig wie der Konzern aus  Mountain View (auch Kalifornien) nun einmal ist – nicht ausgeschlossen.
Der Fluch der Nutzung kostenloser, werbefinanzierter E-Mail-Dienste? Nicht nur: auch Nutzer der kostenpflichtigen „Pro“-Variante von Yahoo-Mail müssen den neuen AGBs zustimmen oder verzichten. Immerhin werden ihnen dann überzahlte Nutzungsgebühren zurückerstattet.

 Auch erschienen in meiner Kolumne "Das Letzte" im Linken Parlamentsreport Nr. 11/2013.

Dienstag, Mai 21, 2013

Vom Elend des Monopolisten

Es sind 120 Beschäftigte direkt betroffen, wenn der Medienmonopolist Zeitungsgruppe Thüringen (ZGT) – wie angekündigt – sein Druckzentrum in Löbichau bei Gera schließt. Doch der Flurschaden ist größer. Die Gewerkschaft ver.di verlangt Verhandlungen über einen Sozialtarifvertrag mit Regelungen zu Abfindungen und einer Transfergesellschaft. Es gibt keinen Betriebsrat und damit auch keinen Sozialplan.
Bisher werden in der Druckerei die ZGT-Titel Ostthüringer Zeitung und Thüringische Landeszeitung, Anzeigenblätter und Fremdaufträge produziert. Das soll künftig, so meldet der MDR, im ZGT-Druckhaus Bindersleben geschehen. Hier druckt man ohnehin schon die Thüringer Allgemeine, trotz sinkender Auflage immer noch so eine Art Platzhirsch der ZGT – wenn auch inzwischen schon mehrfach angeschossen. Nicht selten durch so genanntes „friendly fire“, Querschläger und versuchte Blattschüsse aus den eigenen Reihen.
Verkündet hat die Schließungspläne ZGT-Geschäftsführerin Inga Scholz, seit Oktober 2012 im Amt. Die 38-jährige, die ausweislich der ZGT-Homepage Sonne und Rückenwind, ihre Hunde und ein gutes Buch mag,  kann den Niedergang, bei ihrem Dienstantritt längst im Gange, nicht aufhalten.
Man verliert mit immer stärkerer inhaltlicher Gleichschaltung der drei Blätter und ungebrochenem Trend zum Banalen und Seichten kontinuierlich Leser und Abonnenten. Damit hat man allein in drei Jahren fast zwölf Prozent der verkauften Auflage vergeigt. Eher zufällig erfuhr die Öffentlichkeit kürzlich, dass die bisherige WAZ-Gruppe (Essen), der die ZGT gehört, inzwischen wohl „Funke Mediengruppe“ heißt. Es ist das klassische Elend des Monopolisten: man kümmert sich so lange nicht um den Kunden (sprich: Leser), bis man selbst über die Wupper geht...

Auch erschienen in meiner Kolumne "Das Letzte" im Linken Parlamentsreport Nr. 10/2013.

Dienstag, Mai 07, 2013

Digitaler Nachteil

Der rasante Wandel der Medienwelt scheint deutsche Gerichte nicht zu interessieren. Digitale Medien werden anders behandelt als ihre gedruckten Ahnen.
So muss ein Online-Redakteur fünf Tage in Beugehaft, weil er die Identität eines Foren-Nutzers nicht offenbaren will. Das hat das Landgericht Duisburg entschieden. Es argumentiert so:  der Online-Redakteur kann sich nicht auf das Zeugnisverweigerungsrecht des Journalisten berufen, denn Beiträge in einem Internetportal, von den Nutzern selbst eingestellt, sind Leserbriefen in einer Tageszeitung nicht gleichzusetzen, da letztere redaktionell kontrolliert werden.
Ein anderer Fall: Die Beschlagnahme von Nutzer-Daten in der Redaktion der Augsburger Allgemeinen war rechtswidrig, hat das Landgericht Augsburg entschieden. Bei der Beschlagnahmung musste die Redaktion die Daten eines Foren-Nutzers aushändigen, den der Ordnungsreferent der Stadt Augsburg wegen eines vermeintlich beleidigenden Kommentars angezeigt hatte. Das Amtsgericht gab daraufhin rechtswidrig einen Durchsuchungs- und Beschlagnahmebeschluss aus.
Also doch partielle Gleichbehandlung von Online- und Printmedien? Nein. Das Landgericht Augsburg geht davon aus, dass die Äußerungen des Foren-Nutzers  „bei einer wertenden Gesamtbetrachtung“ nicht strafbar gewesen seien. Also Meinungsfreiheit.
Der Auffassung der Augsburger Allgemeinen, dass Foren-Nutzer als Informanten der Redaktion in den Schutzbereich der Pressefreiheit fallen, folgte das Landgericht aber nicht. Nutzerbeiträge seien nicht dem redaktionellen Bereich zuzuordnen, Foren-Nutzer keine Informanten eines Journalisten. Die Verantwortung für solche Beiträge liege allein beim jeweiligen Nutzer. Bei Landgerichten wird „Pressefreiheit“ womöglich wörtlich genommen.

Auch erschienen in meiner Kolumne "Das Letzte" im Linken Parlamentsreport Nr. 9/2013.

Mittwoch, April 24, 2013

Barth schöpft im Trüben

Während sich die Fraktionen von CDU, DIE LINKE und SPD mit einem gemeinsamen Antrag für den Erhalt des Bosch-Standortes Arnstadt einsetzen, winken Grüne und FDP ab. Während die Grünen einen eigenen Alternativantrag ankündigen, belehrt der Vorsitzende der FDP-Fraktion, Uwe Barth, den Rest der Welt, es sei falsch, eine Produktion zu erhalten, die aus sich heraus nicht überlebensfähig sei. Er meint die Solartechnik.

Barth schöpft aus dem Trüben. Wenn er über die Interessen von „mittelständischen Firmen“ philosophiert, dann hofft man, dass er wenigstens jemanden kennt, der die Wirtschaft kennt – denn Barths eigene Berufsbiographie ist auffällig wirtschaftfern. Von 1983 bis 1986 leistete er in der DDR brav drei Jahre Wehrdienst, studierte dann bis 1993 in nicht gerade rekordverdächtiger Dauer Physik (Abschluss: Diplom). Von 1993 bis 2005 arbeitete er in der öffentlichen Verwaltung, wurde Bundestagsabgeordneter, seit 2009 ist er Mitglied des Thüringer Landtags.
Ein politischer Mensch war Uwe Barth schon in der DDR. Er trat 1986 in die „Blockpartei“ LDPD ein. Die war Regierungspartei (stellte u.a. ab 1967 den Justizminister). Durch die Fusion der zwischenzeitlich als LDP firmierenden Truppe mit der westdeutschen FDP landete Barth wieder in einer Regierungspartei. Das lohnte sich für ihn: er wurde 1993 persönlicher Referent des Thüringer FDP-Ministers für Umwelt und Landesplanung.
Trotz des Geschimpfes von Barth und Co. auf die DDR gilt die LDPD-Mitgliedschaft heute quasi als „gedient in der FDP“. Am 18. Februar ehrte die FDP Weimar einen ihrer einheimischen Mannen für „60-jährige Mitgliedschaft bei den Liberalen“. Unterzeichnet war die Urkunde – so eine Pressemitteilung – durch „Landesvorsitzenden Uwe Barth“.

Auch erschienen in meiner Kolumne "Das Letzte" im Linken Parlamentsreport Nr. 8/2013.

Mittwoch, April 10, 2013

Große Koalition der Sicherheitsfanatiker

Es war am 21. März wie so oft im Bundestag: spätabends wird noch eine Gesetzesänderung innerhalb weniger Minuten durchs Parlament gepeitscht. Doch die Änderungen am Telekommunikationsgesetz, an diesem Abend von einer Bundestagsmehrheit beschlossen, haben weitreichende Konsequenzen. Der Paragraf 113, um den es geht, regelt die so genannte „Bestandsdatenauskunft“, die Weitergabe höchst sensibler Internet- und Telefondaten an Sicherheitsbehörden.

Telekommunikationsanbieter sind laut des neuen „Überwachungsgesetzes“ (Spiegel Online) verpflichtet, Kundendaten über eine „elektronische Schnittstelle“ an Polizei, Geheimdienste und Zoll herauszugeben. Aufhorchen lässt, dass solche Eingriffe nicht nur zur Verfolgung von Straftaten zulässig sein sollen, sondern auch bei Ordnungswidrigkeiten – entgegen einer Forderung des Bundesverfassungsgerichts. Nicht in allen Fällen müssen Richter der Datenweitergabe zustimmen, nicht immer werden Betroffene benachrichtigt.
Wenn Sicherheitsbehörden anklopfen, müssen Anbieter nicht nur Name und Anschrift ihrer Kunden herausrücken, sondern auch dynamische IP-Adressen – in deren Übermittlung das Bundesverfassungsgericht einen Eingriff ins grundgesetzlich geschützte Telekommunikationsgeheimnis sieht. Das ficht die ganz große Koalition der Sicherheitsfanatiker nicht an: neben CDU, CSU und FDP hat auch die SPD dafür gestimmt. Zur neuen Auskunftspflicht gehört ebenfalls, was im Beamtendeutsch als „Beauskunftung von so genannten Zugangssicherungscodes (z. B. PIN und PUK)“bezeichnet wird. Gemeint sind die geheimen Passwörter der Kunden.
Der Bundesdatenschutzbeauftragte Schaar hält die Regelungen für „verfassungsrechtlich bedenklich“. Etwas weniger diplomatisch ausgedrückt: sie miefen geradezu nach Verfassungswidrigkeit.

Donnerstag, März 21, 2013

Destruktive Strukturen

Etliche Filme des am 7. März verstorbenen italienischen Regisseurs Damiano Damiani – ein Großer des politischen Krimis – liefen seinerzeit auch in den Kinos der DDR. Es waren nicht nur die in den Nachrufen hervorgehobenen Mafia-Filme (oft mit Franco Nero in der Hauptrolle), in denen Damiani den destruktiven Einfluss krimineller Strukturen auf Gesellschaft und Politik westlicher Staaten darstellte. Ich erinnere mich an den so spannenden wie verstörenden Thriller „Goodbye & Amen“ von 1977. Hervorragend besetzt mit Claudia Cardinale, Tony Musante und John Forsythe, thematisiert der Streifen die Verflechtungen von Geheimdiensten und Terrorismus.
Als ein Mann vom Dach eines Hotels in Rom Menschen tötet und dann Geiseln nimmt, geht die Polizei von einem Amokläufer aus. Doch es handelt sich um einen abtrünnigen Killer der CIA, der Rache nehmen will. Die Agency plant gerade einen Staatsstreich in Afrika, also nimmt der örtliche CIA-Chef die Sache rasch selbst in die Hand: mit einem gemeinen Trick lässt er den Killer und einen möglichen Verräter – sowie langjährigen Freund – sich in einem blutigen Showdown gegenseitig umbringen. Die Paranoia, seit dem Watergate-Skandal im Repertoire westlicher Geheimdienstfilme verankert, ist immanentes Gestaltungsmittel.
Der Film wurde zwei Jahre nach dem italienischen Kinostart in der DDR aufgeführt. In der Bundesrepublik kam er nicht in die Kinos, erst 1988 wurde er im Fernsehen ausgestrahlt. Bis heute gibt es keine deutschsprachige DVD (nur das italienische Original), lediglich eine um mehrere Minuten gekürzte (und extrem überteuerte) VHS-Kassette. Dafür liegt jetzt der Zwischenbericht des Untersuchungsausschusses zur Neonazi-Terrorgruppe NSU vor, der systemisches Versagen von Sicherheitsbehörden illustriert.

Auch veröffentlicht in meiner Kolumne "Das Letzte" im Linken Parlamentsreport Nr. 6/2013.

Dienstag, März 12, 2013

Allerlei Statistik

Die Regierung, das unbekannte Wesen? Das gilt zumindest in Brandenburg. Denn das war jüngst den Medien zu entnehmen: Nur 41 Prozent der Brandenburgerinnen und Brandenburger wissen überhaupt, dass ihr Bundesland von einer Koalition aus SPD und DIE LINKE regiert wird. Dabei ist diese Regierung schon seit November 2009 im Amt. Jeweils acht Prozent glauben, dass in Brandenburg gerade eine Koalition von SPD und CDU bzw. eine von SPD und Grünen am Ruder sei...

Über die Gründe darf ruhig spekuliert werden. Denn: „Politiker sind eifrige Interpreten von Umfrageergebnissen“ (einem Buch entnommen, das ich einst im Studium angeschafft habe: „Grundzüge der Markt- und Meinungsforschung“).
Wichtig ist: Mit der Regierung in Brandenburg sind 57 Prozent der Menschen zufrieden. Noch besser wäre es, wenn diese Menschen auch wüssten, dass es die Politik von SPD und DIE LINKE ist, mit der sie zufrieden sind! Sogar 14 Prozent der Anhänger der CDU sind in Brandenburg mit der Politik der LINKEN zufrieden. Fast unheimlich: Sieben Prozent der Brandenburger wünschen sich eine Koalition von CDU und Linkspartei, Tendenz steigend. Sollte man besser sagen: Der Wähler (und die Wählerin), das unbekannte Wesen?!? Oder sich darauf verlassen: „Statistische Aussagen sind bestenfalls so verlässlich wie die Daten, auf die sie sich beziehen!“ (aus meinem alten Lehrbuch „Angewandte Statistik“).
Zufrieden mit der Thüringer Landesregierung waren im vergangenen Jahr nur 39 Prozent. Das wird sich auch nicht ändern angesichts politischer Scharlatanerie: die Landesregierung enthält sich im Bundesrat beim Mindestlohn – und Vizechef Christoph Matschie (SPD) freut sich anschließend, dass der Beschluss trotzdem gefasst wurde. Was hilft gegen politische Schizophrenie?

Veröffentlicht in meiner Kolumne "Das Letzte" im Linken Parlamentsreport Nr. 5/2013

Dienstag, Februar 26, 2013

Ehrliche Kapitalismuskritik

Schäbig kommt der Verriss daher, von Thomas Blum im Neuen Deutschland (ND) vom 22. Februar 2013 über Frank Schirrmachers Buch „Ego“ (und vor allem über Schirrmacher selbst) verfasst. Blum macht sich nicht die Mühe, das Buch heranzuziehen; er hat es nicht gelesen. Seine Gewährsleute sind vor allem Autoren, die ihre Abrechnung mit Schirrmacher als Rezension tarnen.

Es sagt viel über Blums Konglomerat, dass es vor allem breiig in dem Sinne ist, den Arthur Schopenhauer beschreibt: „Beim Persönlichwerden aber verlässt man den Gegenstand ganz, und richtet seinen Angriff auf die Person des Gegners: man wird also kränkend, hämisch, beleidigend, grob.“ Um Würze in einen Text zu bringen (bei Leuten, die es verdienen), mag das angehen, nicht aber als Quintessenz.
Blums plumpes Verdikt: Schirrmacher kommt von der Frankfurter Allgemeinen Zeitung (FAZ) und also ist er schlecht. Solche Verkürzung reduziert Komplexität und hilft Denkfaulen, bei Schirrmacher und seinem Buch taugt sie nichts. Der schreibt von der Gegenwart als vom „Informationskapitalismus“ und vom „ökonomischen Imperialismus“. Die Finanzkrise ist ihm Symptom für tiefe gesellschaftliche Verwerfungen. Die resultieren laut Schirrmacher aus der gesellschaftlichen Vergötzung des Eigennutzes. Sein Befund: eine tiefe Krise der Demokratie. Das Buch ist ehrliche Kritik eines Konservativen am entfesselten Kapitalismus.
Man mag Schirrmacher als Kulturpessimisten kritisieren, sein Buch als zu monokausal argumentierend. Er ist aber mitnichten der Scharlatan (oder schlimmeres), als den ihn die Leute der Springer-Blätter oder die Halunken der Hass-Blogs im Internet diffamieren.
Schirrmacher sei an dieser Stelle eine sachgerechte Debatte um sein Buch gewünscht, dem ND mehr intellektuelle Neugier.

Auch veröffentlicht in meiner Kolumne "Das Letzte" im Linken Parlamentsreport Nr. 4/2013

Dienstag, Februar 12, 2013

Stasi revisited

Ist schon wieder Wahlkampf? Es gibt untrügliche Zeichen. So regelmäßig irgendwer im schottischen Loch Ness ein Monster sieht, so regelmäßig werden Stasi-Vorwürfe gegen Gregor Gysi laut. Doch während man auf das sympathische Monster fast jährlich in der medialen Saure-Gurken-Zeit aufmerksam macht, sind die Phasen der ins Monströse aufgeblasenen angeblichen Gysi-Stasi-Sichtungen länger: ungefähr alle vier Jahre, in der Wahlkampfzeit.

Worum geht es diesmal, acht Monate vor der Bundestagswahl? Gregor Gysi, ein Spitzenkandidat der Linken, ist von einem früheren Richter angezeigt worden. Der wirft ihm vor, im Jahr 2011 im Zusammenhang mit einer NDR-Dokumentation eine falsche eidesstattliche Versicherung abgegeben zu haben. Gysi erklärte damals, er habe „zu keinem Zeitpunkt über Mandanten oder sonst jemanden wissentlich und willentlich an die Staatssicherheit berichtet“. Ein Jahr darauf gab das umgangssprachlich noch nach seinem ersten Vorsteher „Gauck-Behörde“ genannte Amt auf Antrag der Springer-Postille „Welt am Sonntag“ einen Vermerk des Ministeriums für Staatssicherheit frei. Der soll besagen, dass Gysi im Februar 1989 mit zwei Stasi-Offizieren ausführlich über ein Interview mit dem SPIEGEL sprach. Und wenn es das Gespräch gab? Wo liegt der Zusammenhang mit dem beeideten Sachverhalt? Bei mehr als einem juristischen Mückenschiss? Trotzdem hat ein Ausschuss des Bundestags die parlamentarische Immunität des Abgeordneten Gysi aufgehoben.
Der kommentiert unaufgeregt bei Facebook: „Nach einer Anzeige muss in einem Ermittlungsverfahren der Vorwurf geprüft werden“. Selbst ernannte und beauftragte publizistische Kopfjäger schwangen trotzdem wild die Füller. Ihr Pech: Sie konnten nicht ahnen, dass heuer der Papst zurücktritt.

Auch erschienen in meiner Kolumne "Das Letzte" im "Linken Parlamentsreport" Nr. 3/2013.

Dienstag, Januar 29, 2013

Konservative Luftnummer

Alle Jahre wieder rumort es in CDU und CSU, weil ein Teil der Funktionäre und der Anhänger um das rechte „konservative Profil“ der Parteien mit dem klerikal angehauchten Namen bangt.
Im vergangenen Herbst war der „Berliner Kreis“, ein Zusammenschluss von „Jetzt erst Recht“-Konservativen der mittleren Ebene der CDU, kurzzeitig an die Öffentlichkeit gegangen. Man verstehe sich als loses „Netzwerk von aktiven Bundes- und Landespolitikern der CDU und der CSU“, hieß es aus der vor allem männlichen Runde, die nicht weniger als eine „starke konservative Stimme“ in der Union konstituieren und die vermeintliche „Sozialdemokratisierung“ vor allem der Mutterpartei CDU bekämpfen wollte. In einer „Standortbestimmung“ jammerte man dann hauptsächlich über deren zurück gehende Mitgliederzahlen. Alles in allem entpuppte sich der seltsame Kreis sehr schnell als Luftnummer. Über „ein konservatives Rebelliönchen“ höhnte die Wochenzeitung „Die Zeit“ und selbst die Protagonisten waren über die eigene Courage erschrocken: Nicht einmal offizielle Parteigliederung wollte die Gruppe um Christean Wagner, Fraktionsvorsitzender der CDU im Hessischen Landtag, mehr werden.
Anders die fast zeitgleich auftauchende „Wahlalternative 2013“, gegründet von ehemaligen sowie aktiven CDU-Mitgliedern. Sie gab zunächst an, sich bei der Bundestagswahl 2013 den Freien Wählern anzuschließen. Dem Klientel dieser „Wahlalternative“ ist Mimikry fremd: sie kritisierte Parteien, die sich fürchten, antieuropäisch oder deutsch-national zu erscheinen. Inzwischen denke die „Wahlalternative“ über die Gründung einer eigenen Partei nach, wusste die Rechtspostille „Junge Freiheit“ zu berichten. Man glaubt wohl, mit mehr Populismus „nationale Interessen“ besser vertreten zu können.

Auch erschienen in meiner Kolumne "Das Letzte" im "Linken Parlamentsreport" Nr. 2/2013.

Dienstag, Januar 15, 2013

„Nie generell dagegen“


"Rund 20 Bürger“, so war der Thüringer Allgemeinen (TA) zu entnehmen, haben in Sömmerda die Bürgerinitiative „Kein Fracking in Mittel- und Nordthüringen“ gegründet. Laut TA hatten die „Landtagsabgeordneten der SPD Dorothea Marx (Kyffhäuserkreis) und Frank Weber (Landkreis Sömmerda)“ eingeladen. Öffentlichkeitswirksam anwesend war auch der SPD-Bundestagsabgeordnete Steffen-Claudio Lemme, immerhin wird bald gewählt und Lemme kandidiert in der Region. „Das hat für uns nichts mit Wahlkampf oder Profilierung zu tun“, musste Weber wie ein ertappter Sünder erklären.
„Kein Fracking“ – wenn der Name der Bürgerinitiative tatsächlich Programm ist, passen SPD-Epigonen ohnehin nicht dazu. Im Landtag war die SPD im Dezember 2012 nämlich weniger mutig. Da hatte sie mit der CDU einschränkend beantragt: „Der Thüringer Landtag lehnt die Gewinnung von Erdgas mit der Fracking-Technologie mit umwelttoxischen Chemikalien in Thüringen grundsätzlich ab.“ Die SPD ist nur gegen das Fracking mit umwelttoxischen Chemikalien, selbst diese Ablehnung versteht sie „grundsätzlich“ (es gibt also Ausnahmen!), nicht generell.
Noch merkwürdiger erscheint die Teilnahme einer Kreistagsabgeordneten der Grünen in Sömmerda, auf die der TA-Bericht verweist. Deren Partei verhält sich beim Thema Fracking noch verrückter als die notorisch janusköpfige SPD. Frank Augsten, Landtagsabgeordneter der Grünen, hatte in seinem Wahlprogramm zur Landratswahl im Weimarer Land im Frühjahr 2012 formuliert: „keine Erdgaserkundungen mit gefährlicher Fracking-Methode“. Während der Landtagdebatte am 12.Dezember betonte Augsten namens der Grünen zum Fracking: „Wir waren nie generell dagegen, diese Bemerkung ist nicht einmal gefallen.“

Auch veröffentlicht in meiner Kolumne "Das Letzte" im "Linken Parlamentsreport" Nr. 1/2013.