Datenschutzerklärung



Datenschutzerklärung

Diese Datenschutzerklärung klärt Sie über die Art, den Umfang und Zweck der Verarbeitung von personenbezogenen Daten (nachfolgend kurz „Daten“) innerhalb unseres Onlineangebotes und der mit ihm verbundenen Webseiten, Funktionen und Inhalte sowie externen Onlinepräsenzen, wie z.B. unser Social Media Profile auf (nachfolgend gemeinsam bezeichnet als „Onlineangebot“). Im Hinblick auf die verwendeten Begrifflichkeiten, wie z.B. „Verarbeitung“ oder „Verantwortlicher“ verweisen wir auf die Definitionen im Art. 4 der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO).



Verantwortlicher

Dr. Stefan Wogawa

Mail st.wogawa@gmail.com

Tel. 0176/23790691

Arten der verarbeiteten Daten:

- Bestandsdaten (z.B., Namen, Adressen).

- Kontaktdaten (z.B., E-Mail, Telefonnummern).

- Inhaltsdaten (z.B., Texteingaben, Fotografien, Videos).

- Nutzungsdaten (z.B., besuchte Webseiten, Interesse an Inhalten, Zugriffszeiten).

- Meta-/Kommunikationsdaten (z.B., Geräte-Informationen, IP-Adressen).

Kategorien betroffener Personen

Besucher und Nutzer des Onlineangebotes (Nachfolgend bezeichnen wir die betroffenen Personen zusammenfassend auch als „Nutzer“).

Zweck der Verarbeitung

- Zurverfügungstellung des Onlineangebotes, seiner Funktionen und Inhalte.

- Beantwortung von Kontaktanfragen und Kommunikation mit Nutzern.

- Sicherheitsmaßnahmen.

- Reichweitenmessung/Marketing

Verwendete Begrifflichkeiten

„Personenbezogene Daten“ sind alle Informationen, die sich auf eine identifizierte oder identifizierbare natürliche Person (im Folgenden „betroffene Person“) beziehen; als identifizierbar wird eine natürliche Person angesehen, die direkt oder indirekt, insbesondere mittels Zuordnung zu einer Kennung wie einem Namen, zu einer Kennnummer, zu Standortdaten, zu einer Online-Kennung (z.B. Cookie) oder zu einem oder mehreren besonderen Merkmalen identifiziert werden kann, die Ausdruck der physischen, physiologischen, genetischen, psychischen, wirtschaftlichen, kulturellen oder sozialen Identität dieser natürlichen Person sind.



„Verarbeitung“ ist jeder mit oder ohne Hilfe automatisierter Verfahren ausgeführte Vorgang oder jede solche Vorgangsreihe im Zusammenhang mit personenbezogenen Daten. Der Begriff reicht weit und umfasst praktisch jeden Umgang mit Daten.



„Pseudonymisierung“ die Verarbeitung personenbezogener Daten in einer Weise, dass die personenbezogenen Daten ohne Hinzuziehung zusätzlicher Informationen nicht mehr einer spezifischen betroffenen Person zugeordnet werden können, sofern diese zusätzlichen Informationen gesondert aufbewahrt werden und technischen und organisatorischen Maßnahmen unterliegen, die gewährleisten, dass die personenbezogenen Daten nicht einer identifizierten oder identifizierbaren natürlichen Person zugewiesen werden.



„Profiling“ jede Art der automatisierten Verarbeitung personenbezogener Daten, die darin besteht, dass diese personenbezogenen Daten verwendet werden, um bestimmte persönliche Aspekte, die sich auf eine natürliche Person beziehen, zu bewerten, insbesondere um Aspekte bezüglich Arbeitsleistung, wirtschaftliche Lage, Gesundheit, persönliche Vorlieben, Interessen, Zuverlässigkeit, Verhalten, Aufenthaltsort oder Ortswechsel dieser natürlichen Person zu analysieren oder vorherzusagen.



Als „Verantwortlicher“ wird die natürliche oder juristische Person, Behörde, Einrichtung oder andere Stelle, die allein oder gemeinsam mit anderen über die Zwecke und Mittel der Verarbeitung von personenbezogenen Daten entscheidet, bezeichnet.



„Auftragsverarbeiter“ eine natürliche oder juristische Person, Behörde, Einrichtung oder andere Stelle, die personenbezogene Daten im Auftrag des Verantwortlichen verarbeitet.

Maßgebliche Rechtsgrundlagen

Nach Maßgabe des Art. 13 DSGVO teilen wir Ihnen die Rechtsgrundlagen unserer Datenverarbeitungen mit. Sofern die Rechtsgrundlage in der Datenschutzerklärung nicht genannt wird, gilt Folgendes: Die Rechtsgrundlage für die Einholung von Einwilligungen ist Art. 6 Abs. 1 lit. a und Art. 7 DSGVO, die Rechtsgrundlage für die Verarbeitung zur Erfüllung unserer Leistungen und Durchführung vertraglicher Maßnahmen sowie Beantwortung von Anfragen ist Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO, die Rechtsgrundlage für die Verarbeitung zur Erfüllung unserer rechtlichen Verpflichtungen ist Art. 6 Abs. 1 lit. c DSGVO, und die Rechtsgrundlage für die Verarbeitung zur Wahrung unserer berechtigten Interessen ist Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO. Für den Fall, dass lebenswichtige Interessen der betroffenen Person oder einer anderen natürlichen Person eine Verarbeitung personenbezogener Daten erforderlich machen, dient Art. 6 Abs. 1 lit. d DSGVO als Rechtsgrundlage.

Sicherheitsmaßnahmen

Wir treffen nach Maßgabe des Art. 32 DSGVO unter Berücksichtigung des Stands der Technik, der Implementierungskosten und der Art, des Umfangs, der Umstände und der Zwecke der Verarbeitung sowie der unterschiedlichen Eintrittswahrscheinlichkeit und Schwere des Risikos für die Rechte und Freiheiten natürlicher Personen, geeignete technische und organisatorische Maßnahmen, um ein dem Risiko angemessenes Schutzniveau zu gewährleisten.



Zu den Maßnahmen gehören insbesondere die Sicherung der Vertraulichkeit, Integrität und Verfügbarkeit von Daten durch Kontrolle des physischen Zugangs zu den Daten, als auch des sie betreffenden Zugriffs, der Eingabe, Weitergabe, der Sicherung der Verfügbarkeit und ihrer Trennung. Des Weiteren haben wir Verfahren eingerichtet, die eine Wahrnehmung von Betroffenenrechten, Löschung von Daten und Reaktion auf Gefährdung der Daten gewährleisten. Ferner berücksichtigen wir den Schutz personenbezogener Daten bereits bei der Entwicklung, bzw. Auswahl von Hardware, Software sowie Verfahren, entsprechend dem Prinzip des Datenschutzes durch Technikgestaltung und durch datenschutzfreundliche Voreinstellungen (Art. 25 DSGVO).

Zusammenarbeit mit Auftragsverarbeitern und Dritten

Sofern wir im Rahmen unserer Verarbeitung Daten gegenüber anderen Personen und Unternehmen (Auftragsverarbeitern oder Dritten) offenbaren, sie an diese übermitteln oder ihnen sonst Zugriff auf die Daten gewähren, erfolgt dies nur auf Grundlage einer gesetzlichen Erlaubnis (z.B. wenn eine Übermittlung der Daten an Dritte, wie an Zahlungsdienstleister, gem. Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO zur Vertragserfüllung erforderlich ist), Sie eingewilligt haben, eine rechtliche Verpflichtung dies vorsieht oder auf Grundlage unserer berechtigten Interessen (z.B. beim Einsatz von Beauftragten, Webhostern, etc.).



Sofern wir Dritte mit der Verarbeitung von Daten auf Grundlage eines sog. „Auftragsverarbeitungsvertrages“ beauftragen, geschieht dies auf Grundlage des Art. 28 DSGVO.

Übermittlungen in Drittländer

Sofern wir Daten in einem Drittland (d.h. außerhalb der Europäischen Union (EU) oder des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR)) verarbeiten oder dies im Rahmen der Inanspruchnahme von Diensten Dritter oder Offenlegung, bzw. Übermittlung von Daten an Dritte geschieht, erfolgt dies nur, wenn es zur Erfüllung unserer (vor)vertraglichen Pflichten, auf Grundlage Ihrer Einwilligung, aufgrund einer rechtlichen Verpflichtung oder auf Grundlage unserer berechtigten Interessen geschieht. Vorbehaltlich gesetzlicher oder vertraglicher Erlaubnisse, verarbeiten oder lassen wir die Daten in einem Drittland nur beim Vorliegen der besonderen Voraussetzungen der Art. 44 ff. DSGVO verarbeiten. D.h. die Verarbeitung erfolgt z.B. auf Grundlage besonderer Garantien, wie der offiziell anerkannten Feststellung eines der EU entsprechenden Datenschutzniveaus (z.B. für die USA durch das „Privacy Shield“) oder Beachtung offiziell anerkannter spezieller vertraglicher Verpflichtungen (so genannte „Standardvertragsklauseln“).

Rechte der betroffenen Personen

Sie haben das Recht, eine Bestätigung darüber zu verlangen, ob betreffende Daten verarbeitet werden und auf Auskunft über diese Daten sowie auf weitere Informationen und Kopie der Daten entsprechend Art. 15 DSGVO.



Sie haben entsprechend. Art. 16 DSGVO das Recht, die Vervollständigung der Sie betreffenden Daten oder die Berichtigung der Sie betreffenden unrichtigen Daten zu verlangen.



Sie haben nach Maßgabe des Art. 17 DSGVO das Recht zu verlangen, dass betreffende Daten unverzüglich gelöscht werden, bzw. alternativ nach Maßgabe des Art. 18 DSGVO eine Einschränkung der Verarbeitung der Daten zu verlangen.



Sie haben das Recht zu verlangen, dass die Sie betreffenden Daten, die Sie uns bereitgestellt haben nach Maßgabe des Art. 20 DSGVO zu erhalten und deren Übermittlung an andere Verantwortliche zu fordern.



Sie haben ferner gem. Art. 77 DSGVO das Recht, eine Beschwerde bei der zuständigen Aufsichtsbehörde einzureichen.

Widerrufsrecht

Sie haben das Recht, erteilte Einwilligungen gem. Art. 7 Abs. 3 DSGVO mit Wirkung für die Zukunft zu widerrufen

Widerspruchsrecht

Sie können der künftigen Verarbeitung der Sie betreffenden Daten nach Maßgabe des Art. 21 DSGVO jederzeit widersprechen. Der Widerspruch kann insbesondere gegen die Verarbeitung für Zwecke der Direktwerbung erfolgen.

Cookies und Widerspruchsrecht bei Direktwerbung

Als „Cookies“ werden kleine Dateien bezeichnet, die auf Rechnern der Nutzer gespeichert werden. Innerhalb der Cookies können unterschiedliche Angaben gespeichert werden. Ein Cookie dient primär dazu, die Angaben zu einem Nutzer (bzw. dem Gerät auf dem das Cookie gespeichert ist) während oder auch nach seinem Besuch innerhalb eines Onlineangebotes zu speichern. Als temporäre Cookies, bzw. „Session-Cookies“ oder „transiente Cookies“, werden Cookies bezeichnet, die gelöscht werden, nachdem ein Nutzer ein Onlineangebot verlässt und seinen Browser schließt. In einem solchen Cookie kann z.B. der Inhalt eines Warenkorbs in einem Onlineshop oder ein Login-Status gespeichert werden. Als „permanent“ oder „persistent“ werden Cookies bezeichnet, die auch nach dem Schließen des Browsers gespeichert bleiben. So kann z.B. der Login-Status gespeichert werden, wenn die Nutzer diese nach mehreren Tagen aufsuchen. Ebenso können in einem solchen Cookie die Interessen der Nutzer gespeichert werden, die für Reichweitenmessung oder Marketingzwecke verwendet werden. Als „Third-Party-Cookie“ werden Cookies bezeichnet, die von anderen Anbietern als dem Verantwortlichen, der das Onlineangebot betreibt, angeboten werden (andernfalls, wenn es nur dessen Cookies sind spricht man von „First-Party Cookies“).



Wir können temporäre und permanente Cookies einsetzen und klären hierüber im Rahmen unserer Datenschutzerklärung auf.



Falls die Nutzer nicht möchten, dass Cookies auf ihrem Rechner gespeichert werden, werden sie gebeten die entsprechende Option in den Systemeinstellungen ihres Browsers zu deaktivieren. Gespeicherte Cookies können in den Systemeinstellungen des Browsers gelöscht werden. Der Ausschluss von Cookies kann zu Funktionseinschränkungen dieses Onlineangebotes führen.



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Löschung von Daten

Die von uns verarbeiteten Daten werden nach Maßgabe der Art. 17 und 18 DSGVO gelöscht oder in ihrer Verarbeitung eingeschränkt. Sofern nicht im Rahmen dieser Datenschutzerklärung ausdrücklich angegeben, werden die bei uns gespeicherten Daten gelöscht, sobald sie für ihre Zweckbestimmung nicht mehr erforderlich sind und der Löschung keine gesetzlichen Aufbewahrungspflichten entgegenstehen. Sofern die Daten nicht gelöscht werden, weil sie für andere und gesetzlich zulässige Zwecke erforderlich sind, wird deren Verarbeitung eingeschränkt. D.h. die Daten werden gesperrt und nicht für andere Zwecke verarbeitet. Das gilt z.B. für Daten, die aus handels- oder steuerrechtlichen Gründen aufbewahrt werden müssen.



Nach gesetzlichen Vorgaben in Deutschland, erfolgt die Aufbewahrung insbesondere für 10 Jahre gemäß §§ 147 Abs. 1 AO, 257 Abs. 1 Nr. 1 und 4, Abs. 4 HGB (Bücher, Aufzeichnungen, Lageberichte, Buchungsbelege, Handelsbücher, für Besteuerung relevanter Unterlagen, etc.) und 6 Jahre gemäß § 257 Abs. 1 Nr. 2 und 3, Abs. 4 HGB (Handelsbriefe).



Nach gesetzlichen Vorgaben in Österreich erfolgt die Aufbewahrung insbesondere für 7 J gemäß § 132 Abs. 1 BAO (Buchhaltungsunterlagen, Belege/Rechnungen, Konten, Belege, Geschäftspapiere, Aufstellung der Einnahmen und Ausgaben, etc.), für 22 Jahre im Zusammenhang mit Grundstücken und für 10 Jahre bei Unterlagen im Zusammenhang mit elektronisch erbrachten Leistungen, Telekommunikations-, Rundfunk- und Fernsehleistungen, die an Nichtunternehmer in EU-Mitgliedstaaten erbracht werden und für die der Mini-One-Stop-Shop (MOSS) in Anspruch genommen wird.

Kommentare und Beiträge

Wenn Nutzer Kommentare oder sonstige Beiträge hinterlassen, können ihre IP-Adressen auf Grundlage unserer berechtigten Interessen im Sinne des Art. 6 Abs. 1 lit. f. DSGVO für 7 Tage gespeichert werden. Das erfolgt zu unserer Sicherheit, falls jemand in Kommentaren und Beiträgen widerrechtliche Inhalte hinterlässt (Beleidigungen, verbotene politische Propaganda, etc.). In diesem Fall können wir selbst für den Kommentar oder Beitrag belangt werden und sind daher an der Identität des Verfassers interessiert.



Des Weiteren behalten wir uns vor, auf Grundlage unserer berechtigten Interessen gem. Art. 6 Abs. 1 lit. f. DSGVO, die Angaben der Nutzer zwecks Spamerkennung zu verarbeiten.



Auf derselben Rechtsgrundlage behalten wir uns vor, im Fall von Umfragen die IP-Adressen der Nutzer für deren Dauer zu speichern und Cookis zu verwenden, um Mehrfachabstimmungen zu vermeiden.



Die im Rahmen der Kommentare und Beiträge angegebenen Daten, werden von uns bis zum Widerspruch der Nutzer dauerhaft gespeichert.

Abruf von Emojis und Smilies

Innerhalb unseres WordPress-Blogs werden grafische Emojis (bzw. Smilies), d.h. kleine grafische Dateien, die Gefühle ausdrücken, eingesetzt, die von externen Servern bezogen werden. Hierbei erheben die Anbieter der Server, die IP-Adressen der Nutzer. Dies ist notwendig, damit die Emojie-Dateien an die Browser der Nutzer übermittelt werden können. Der Emojie-Service wird von der Automattic Inc., 60 29th Street #343, San Francisco, CA 94110, USA, angeboten. Datenschutzhinweise von Automattic: https://automattic.com/privacy/. Die verwendeten Server-Domains sind s.w.org und twemoji.maxcdn.com, wobei es sich unseres Wissens nach um sog. Content-Delivery-Networks handelt, also Server, die lediglich einer schnellen und sicheren Übermittlung der Dateien dienen und die personenbezogenen Daten der Nutzer nach der Übermittlung gelöscht werden.



Die Nutzung der Emojis erfolgt auf Grundlage unserer berechtigten Interessen, d.h. Interesse an einer attraktiven Gestaltung unseres Onlineangebotes gem. Art. 6 Abs. 1 lit. f. DSGVO.

Erstellt mit Datenschutz-Generator.de von RA Dr. Thomas Schwenke

Mittwoch, Januar 31, 2018

Anrufe von "Vladimir"

In der „Süddeutschen Zeitung“ hat sich Heribert Prantl gegen die Wahl von Stephan Brandner zum Vorsitzenden des Rechtsausschusses des Bundestags ausgesprochen. Brandner, der von 2014 bis 2017 für die AfD im Thüringer Landtag saß, sei „ein rechter Pöbler“.
Es spricht mehr gegen Brandner. Dazu die folgende kleine Geschichte. In einem Beitrag in der „Thüringer Allgemeinen“ (TA) im April 2015 berichtete Brandner, er werde per Telefon bedroht. Anonym, von einem Mann, der sich „Vladimir“ genannt habe. Und martialisch wurde: „Wir Russen kennen nur Selbstjustiz.“ Dann geht es in dem TA-Beitrag so weiter: „Warum der Spuk im Dezember begann? Brandner hat viel gegrübelt; Beweise hat er nicht. Vielleicht, spekuliert er, gibt es einen Zusammenhang mit seinen zwei ungültigen Stimmen bei der Wahl am 5. Dezember.“  Brandner hatte, darauf wurde extra hingewiesen, bei der Wahl von Bodo Ramelow zum Ministerpräsidenten ungültige Stimmzettel abgegeben. Warum „Vladimir“ deswegen zur „Selbstjustiz“ greifen wollte, darüber „spekulierte“ Brandner nicht.
Nach zwei Wochen berichtete die TA wieder über Brandner und die Anrufe. Jetzt ging die Geschichte so: „Da behauptete jemand, ich hätte in den 90er-Jahren Frauen mit K.o.-Tropfen gefügig gemacht, sie gefilmt und die Aufnahmen ins Internet gestellt.“ Der Anrufer habe gesagt: „Wir Russen kennen nur Selbstjustiz.“ Und nannte sich „Vladimir“. O-Ton TA: „Was Brandner, wenn er spekuliert, für möglich hält, ist folgendes. Es ist eine Geschichte, die vor Weihnachten als Irrsinn begann.“
Drohanrufe sollen nicht bagatellisiert werden. Doch schon vor Weihnachten 2014 wusste Brandner, dass es dabei um etwas ganz anderes ging, als Bodo Ramelow nicht gewählt zu haben? Warum hat er dann im April 2015 öffentlich darüber „spekuliert“?

Auch erschienen als Gastkommentar im Linken Parlamentsreport Nr. 2/2018.

Freitag, Januar 19, 2018

Opposition ist was?

Der Satz „Opposition ist Mist“ stammt vom ehemaligen SPD-Vorsitzenden Franz Müntefering, der ihn während eines Sonderparteitags am 21. März 2004 äußerte. Müntefering ist ansonsten nicht als begnadeter Aphoristiker bekannt. Sein Bonmot von 2009, „Ich bleibe dabei: Dass wir oft an Wahlkampfaussagen gemessen werden, ist nicht gerecht“, wirkt eher unfreiwillig komisch (oder tragisch, je nachdem).
Das Wort Opposition selbst stammt vom lateinischen „oppositio“ ‚ was „Entgegensetzung“ oder „das Entgegengesetzte“ meint (das lateinische „opponere“ bedeutet „sich entgegenstellen“). In der Politik ist die Opposition also schlicht die personifizierte Konkurrenz der Regierung. In der Thüringer Landesverfassung wird auf deren große Bedeutung verwiesen: „Parlamentarische Opposition ist ein grundlegender Bestandteil der parlamentarischen Demokratie“ (Artikel 59). Oppositionsfraktionen haben nach Landesverfassung nicht nur „das Recht auf Chancengleichheit“ sondern auch „Anspruch auf eine zur Erfüllung ihrer besonderen Aufgaben erforderliche Ausstattung“.
Wie alles menschliche Tun kann Opposition gut oder schlecht, geschickt oder ungeschickt ausgeführt werden (der spanische Jesuit und Moralphilosoph Baltasar Gracián y Morales hat einmal gesagt „Ein Weiser nutzt seine Feinde besser als ein Narr seine Freunde“).
In einem aktuellen Doppelinterview in der Wochenzeitung „Die Zeit“ äußert sich einer der Befragten, der Ehrenvorsitzende der größten Oppositionspartei in Thüringen, Bernhard Vogel (CDU), in Richtung des zweiten Interviewten, Mike Mohring. Dabei definiert er sehr anschaulich: „Eine Opposition ist dazu da, zu kritisieren. Aber sie darf sich nicht aufs Wadenbeißen konzentrieren, Mike, sondern muss Alternativen aufzeigen.“ Dem ist kaum etwas hinzuzufügen.

Auch erschienen als Gastbeitrag im Linken Parlamentsreport Nr. 1/2018.

Freitag, Dezember 15, 2017

Reflexhaft für die Wahrheit

Im Kreistag Weimarer Land habe ich am 7.12. eine freche Lüge des Landrats zurückgewiesen: der kommunale Finanzausgleich werde durch die Landesregierung gekürzt, hatte er behauptet. Vor allem ging es mir in meiner Rede aber um die 19 Änderungsanträge der Linksfraktion, mit denen 637.000 Euro im Vermögenshaushalt umgewidmet werden sollten - vor allem für Investitionen in Schulen. Von den Anträgen erhielten vier eine Mehrheit, fünf weitere wurden umgesetzt, weil andere Fraktionen mit inhaltsgleichen Anträge erfolgreich waren. In der Thüringer Allgemeinen hieß es am nächsten Tag dazu, ich sei gegen den Neubau eines Kreisarchivs aufgetreten (das stimmt) und: ich "verteidigte (...) reflexhaft die angegriffene Finanzpolitik des Landes". Über den Satz habe ich kurz nachgedacht - und stimme ihm zu: intuitiv, spontan (reflexhaft) habe ich mich in Apolda für die Wahrheit eingesetzt. Danke für das schöne Kompliment!

Mittwoch, August 02, 2017

„Gesinnungslose Wichte“

Erika Steinbach wärmt bei Twitter eine Neonazi-Fälschung auf, die Heinrich Heine als angeblichen Autor eines fremdenfeindlichen Gedichts präsentiert

Wenn man glaubt, eine Sache sei so eklig, dass bestimmt niemand mehr sie anfasst, kommt fast mit Sicherheit Erika Steinbach daher und beweist das Gegenteil.

Auf ihrem an Geschmacklosigkeiten gewiss nicht armen Twitter-Account veröffentlichte die im Januar 2017 aus der CDU und deren Bundestagsfraktion ausgetretene Abgeordnete am 31.7.2017. einen besonders perfiden Tweet. Als Bild angehängt war ein gereimter Text, in welchem über „Türken, Inder, Hottentotten“ gehetzt wird, die angeblich wie „Maden in dem Speck“ in „Europa nisten“ wollen. Behauptet wird, diesen Text habe der Dichter Heinrich Heine (1797-1856) verfasst. Steinbach ergänzte: „Achtung, Heinrich Heine.......Ähnlichkeiten mit heute rein zufällig.....“



Nun ist es ein probates Mittel von allerlei Fremdenfeinden, für ihre persönliche Xenophobie quasi als Entlastung einen Autoritätsbeweis anzuführen. Nicht selten sind solche Gesellinnen und Gesellen ja gleichzeitig auch obrigkeitshörig. Schon mindestens seit 2008 machte jedenfalls der angebliche Heine-Text auf dem neonazistischen Internetportal „Altermedia“ die Runde. Im Jahr darauf veröffentlichte ihn laut „Endstation Rechts“ auch der damalige sächsische NPD-Landtagsabgeordnete Jürgen Gansel.

Was Frau Steinbach, wäre sie nicht so offensichtlich berauscht von der Demagogie des Textes, schnell hätte herausfinden können: der xenophobe Reim stammt (natürlich) nicht von Heinrich Heine. Das war bereits 2009 erwiesen.  Das renommierte Heinrich-Heine-Institut der Landeshauptstadt Düsseldorf hatte im Januar 2009 dem Portal „Endstation Rechts“ versichert, „dass es sich bei diesem Gedicht nachweislich nicht um ein Gedicht von Heine handelt.“ Das wurde seinerzeit nicht nur von „Endstation Rechts“ berichtet, im Netz finden sich zahlreiche Hinweise auf die Fälschung. Überprüfen lässt sich das leicht mit der Volltextsuchmaschine des Heinrich-Heine-Portals: in keinem Werk Heines finden sich die ihm zugeschriebenen Zeilen. Wie auch? „Offenbar ist die Fälschung Anfang der 90er Jahre zum ersten Mal aufgetaucht und hat dann in rechten Kreisen rasche Verbreitung gefunden“, heißt es bei „Endstation Rechts“. Im Jahr 2013 etwa taucht der gefälschte Reim im einschlägigen Blog eines Michael Mannheimer auf, heute kursiert er im AfD- und Pegida-Milieu. Wie muss der anonyme Fälscher aus der Neonazi-Szene über seinen Coup wohl gelacht haben, ausgerechnet Heine, den deutschen Dichter jüdischer Herkunft, den Autor der „Schlesischen Weber“ und von „Deutschland. Ein Wintermärchen“, Sozialist und Kosmopolit, ab 1831 im französischen Exil, dessen Bücher 1933 verbrannt wurden und dessen Werke in der Nazi-Zeit verboten waren, als angeblichen Urheber eines fremdenfeindlichen Gedichts zu präsentieren!

In die Tradition dieses neonazistischen Fälschers, in die Tradition des Neonazi-Portals „Altermedia“ und in die Tradition eines NPD-Gansel hat sich zeitweise auch Erika Steinbach gestellt, bewusst oder unbewusst. Dass Steinbach in der CDU-Bundestagsfraktion von November 2005 bis zu ihrem Austritt Vorsitzende der Arbeitsgruppe „Menschenrechte und humanitäre Hilfe“ sein konnte, ist einer der wirklich gruseligen Aspekte dieser Geschichte.

Wie würde Heinrich Heine einer Erika Steinbach begegnen? Womöglich so:
„Meine ganze schweigende Verachtung widme ich
hingegen dem gesinnungslosen Wichte, der aus
leidiger Scheelsucht oder unsauberer Privatgiftig-
keit meinen guten Leumund in der öffentlichen
Meinung herabzuwürdigen sucht, und dabey die
Maske des Patriotismus, wo nicht gar die der
Religion und der Moral, benutzt.“
(Aus: Deutschland. Ein Wintermärchen)



Steinbach hat ihren Tweet am 1.8. nach über elf Stunden kommentarlos wieder gelöscht (recherchiert bei Politwoops), agiert gegenüber denjenigen, die sie für die zeitweise Nutzung des gefälschten Zitats kritisieren, gewohnt aggressiv und uneinsichtig.



Quellen

Blog Michael Mannheimer:
https://michael-mannheimer.net/2013/10/20/islamische-massenimmigration-ahnte-heinrich-heine-was-auf-europa-zukommen-wird/
Der zitierte Artikel bei „Endstation rechts“:
http://www.endstation-rechts.de/news/kategorie/videos-landtag/artikel/schlecht-gereimt-gansel-benutzt-falsches-heine-zitat.html
Heinrich-Heine-Portal – Volltextsuchmaschine:
http://www.hhp.uni-trier.de/Projekte/HHP/searchengine
Deutschland. Ein Wintermärchen (1844):
http://www.deutschestextarchiv.de/book/show/heine_wintermaehrchen_1844
Politwoops - Erika Steinbach:
https://www.politwoops.de/p/unknown/SteinbachErika

Montag, Februar 27, 2017

Frage an Radio Jerewan

Kürzlich wurde im Nachrichtenmagazin Der Spiegel über akademische Ehren für einen Parlamentarier aus Ostthüringen berichtet. Allerdings wenig schmeichelhaft. Und es ist bemerkenswert, wie konsequent ein Bundestagsabgeordneter anscheinend geltendes Recht ignoriert! Es geht um Albert Weiler. Dem hat die armenische Staatsuniversität für Architektur und Bauwesen Jerewan den Doktor h.c. verliehen. Unter anderem habe der wissenschaftliche Rat der Universität seinen (Weilers) "Beitrag zur Stärkung der armenisch-deutschen Beziehungen" gelobt, heißt es in einem Zeitungsbericht.
CDU-MdB Weiler wohnt in Milda (Thüringen). Das Thüringer Hochschulgesetz legt in Paragraph 53 fest, dass ein ausländischer Ehrengrad „unter Angabe der verleihenden Stelle“ zu führen ist (Absatz 6). Eine „abweichende Führung (...) ist untersagt“ (Absatz 10). Dagegen verstößt Dr. h.c. (Staatsuniversität für Architektur und Bauwesen Jerewan) Weiler, der seinen armenischen Ehrengrad  u.a. auf seiner Homepage offenbar rechtswidrig nur als Dr. h.c. Weiler führt. Soll der Eindruck erweckt werden, eine deutsche Hochschule habe Weiler den Ehrendoktor verliehen? Wo bleiben jedenfalls  der Respekt vor Gesetzen und die Vorbildwirkung eines Abgeordneten?
Eine Frage, die man getrost Radio Jerewan stellen könnte.

Donnerstag, Januar 12, 2017

Von meiner Kolumne verabschiedet

Mein Text "Konstruierter Unsinn" war der zunächst letzte Blog-Beitrag, der parallel in der Kolumne "Nebenbei notiert" im Linken Parlamentsreport erschienen ist. Ja, es stimmt: als Autor dieser Kolumne (und deren Vorgängerinnen "Das Letzte..." und "Auch das noch!") habe ich mich zum 31. Dezember 2016 verabschiedet. Ein Abschied, der mir durchaus schwer fällt. Vielen Dank an meine langjährige Kollegin Annette Rudolph, verantwortliche Redakteurin des Linken Parlamentsreports, für ihre freundlichen Worte in der 1. Ausgabe 2017 (PDF, S. 10)! Und: das Schreiben der Kolumne wird mir fehlen!

Montag, Dezember 12, 2016

„Konstruierter Unsinn“

Eine „persönliche Bemerkung zum Schluss“ drohte der AfD-Fraktionsvorsitzende Björn Höcke in einer an Verbalinjurien ohnehin reichen Rede (er erhielt von Landtagspräsident Christian Carius einen Ordnungsruf) am 9. Dezember im Thüringer Landtag an: er können „diesen ganzen konstruierten Unsinn, den uns angebliche Sozialwissenschaftler verkaufen wollen, nicht mehr ertragen“. Gemeint waren Expertisen zum Rassismus. Mit brüchiger Stimme ergänzte Höcke: „Die Menschen da draußen sehnen sich nach etwas Normalem“ – als Gegensatz zur „Konstruktion“ durch Wissenschaftler. Wie gewohnt beendete Höcke seinen Auftritt mit einer Drohung in Richtung der anderen Landtagsfraktionen.
Die Sprache der AfD sei auf Skandalisierung, Feindseligkeit gegen Eliten (gemeint sind Etablierte) und eine völkische Ideologie ausgerichtet, hat eine sprachwissenschaftliche Studie unlängst deutlich gemacht. Höcke gibt dafür den Idealtyp. Zu seinen Auftritten gehört inzwischen noch der Gestus des völkischen Leidensmannes, dem angesichts der Entbehrungen, die er für sein Volk auf sich nimmt, schon einmal die Augen feucht werden. Noch dazu bei den Zumutungen, die er ertragen muss, beispielsweise Sozialwissenschaftler.
Die Soziologie, deren Produkte in Form des „Thüringen Monitors“ Höcke im letzten Jahr noch als für seinen Holzofen geeignet einschätzte, blickt kritisch hinter die Kulissen. Einem Höcke kann das natürlich nicht Recht sein. Dass der NS-Rhetorik benutzt, ist durch die Analysen des – jawohl – Soziologen Andreas Kemper öffentlich geworden. Höckes Wissenschaftsfeindlichkeit wie seine Norm-Fixierung haben ihre Entsprechungen übrigens im deutschen Faschismus. „Wer redet und denkt wie ein Nazi ist ein Nazi“, hat Kemper in Richtung Höcke formuliert.

Erscheint auch in meiner Kolumne "Nebenbei notiert" im Linken Parlamentsreport.

Freitag, Dezember 02, 2016

Gebietsreform, ein CDU-Märchen

Es war einmal, da hatte Thüringen noch 350.000 Einwohner mehr als heute, aber auch mehr als doppelt so viele Landkreise.
Da beschlossen die regierenden Parteien CDU und FDP, den ländlichen Raum anzugreifen. Finstere Schurken waren schnell gefunden, die als "Expertenkommission" diktierten, die Landkreise von 35 auf 17 zu reduzieren. Schaurig drang es aus Grüften unter der Staatskanzlei. Im Landtag stimmte die CDU/FDP-Mehrheit brutal für die Vernichtung der Heimat. Im Schreckensjahr 1994, zu dessen Beginn ein abscheulicher Komet am Himmel zu sehen war, sollte es soweit sein.
Doch es regte sich Widerstand. Bürgermeister, denen es nicht um ihren Posten ging, verbündeten sich mit Rechtsanwälten, denen es nicht ums Geschäft ging, und kündigten den Schergen der Regierung Klagen an. Das wackere Eichsfeld drohte mit dem Wechsel nach Niedersachsen, Südthüringen wollte nach Bayern. Die Opposition aus SPD, PDS und Grünen tat das einzig Vernünftige und stellte der Regierung ein Ultimatum: sie werde überhaupt nur mit ihr sprechen, wenn der Landtagsbeschluss kassiert werde!
Ministerpräsident Vogel zog daraufhin im Büßerhemd zum Landtag und bat seine Koalition unter Tränen, das Gesetz zurückzunehmen. Das geschah einstimmig. In die Landesverfassung wurde eine Ewigkeitsgarantie für Kommunalstrukturen aufgenommen. Die Expertenkommission jagte man aus dem Land. Das Eichsfeld bekam Autonomie und hat einen Botschafter im Vatikan. Südthüringer Kommunen dürfen ihrem Namen ein a. W. Ä. anhängen (für "am Weißwurst-Äquator").
Die CDU löste sich aus Scham auf. Die FDP war schon weitgehend politisch ausgestorben. Fröhlich fassten sich alle an den Händen und tanzten in Baströcken in ihren Kreisfarben. Und das tun sie noch heute.

Erscheint auch in meiner Kolumne "Nebenbei notiert" im Linken Parlamentsreport.

Montag, November 21, 2016

Hansi, der Schwätzer

„Mittlerweile“, so schreibt Günter Gläser aus Bad Berka in einem Leserbrief in der Thüringer Allgemeinen am 8. November, „nutzt der Landrat des Weimarer Landes eine Doppelseite des Amtsblattes für seine Polemiken gegen die Landesregierung, wohl wissend, dass er mit seinen ,Tatsachen und prüfbaren Argumenten‘ auch Halbwahrheiten verbreitet bzw. wichtige Details geflissentlich weglässt, dafür Nebensächlichkeiten breit auswalzt“. Sehr gut bemerkt – allerdings bin ich der Ansicht, dass man das „nutzt“ im Leserbrief durchaus durch ein „missbraucht“ ersetzen könnte, ja sollte. Als „Pöbeleien“ bezeichnet eine engagierte Stadträtin aus dem Weimarer Land in einer Mail an mich die Rundumschläge des Landrats.
Kritik an diesem Missbrauch des Amtsblattes durch Hans-Helmut Münchberg gab es in der Vergangenheit genug, offene Briefe aus Kirchgemeinden („Angriff auf unsere Verfassung, unser Menschenbild und unsere Demokratie“), Anträge im Kreistag, parlamentarische Anfragen an die vorige Landesregierung, Hinweise an die Rechtsaufsicht im Landesverwaltungsamt. Geändert hat sich nichts. Münchberg, starrsinnig, selbstverlieb und mit zwanghaft anmutendem Missionierungsdrang, nimmt jeden Haushalt im Landkreis – denn das Amtsblatt, aus öffentlichen Finanzmitteln des Kreises gedruckt, wird flächendeckend verteilt – in Geiselhaft für seine politischen Ansichten. Was er verbreitet, ist rechtspopulistische Bekehrungslyrik, nicht selten mit demagogischem Einschlag. Inzwischen sind wir in der Situation, dass Dauerpropagandist Münchberg den Menschen drei umfangreiche eigene Beiträge in einer Amtsblatt-Ausgabe aufs Auge drückt. In Verantwortung dieses Landrates ist das Amtsblatt zur peinlichen „Münchberg-Prawda“ verkommen.
Woher nimmt der selbst ernannte Musensohn Münchberg denn bloß die Zeit für seine dichterischen Versuche, fragen mich Einwohner aus dem Landkreis? Tatsache ist, er hat die Zeit gar nicht. Während Münchberg jeden Furz, der ihm im Kopf herumschwirrt, im Amtsblatt auswalzt,  bleiben wichtige Aufgaben unerledigt.
Beispiele gefällig? Der Ortsteilrat von Lotschen (Blankenhain) hat mich aktuell über den unzumutbaren Zustand der Kreisstraße 308 informiert. Im vergangenen Jahr wurde durch den Kreis während einer Einwohnerversammlung Verbesserung zugesagt, im Haushalt 2016, vom Kreistag beschlossen, sind Planungsmittel eingestellt. Jetzt hat die Kreisverwaltung dem Ortsteilrat  mitgeteilt, dass die Sanierung auf 2020 verschoben sei. In Bad Berka ist seit Jahren der Ersatzneubau einer Grundschule nötig (Schulträger ist der Landkreis). Auf einen Brief von Udo Nauber und mir mit Fragen nach dem Vorbereitungsstand hat der Landrat auch nach Monaten nicht einmal geantwortet. Und nun, Herr Münchberg?
Der wird als Landrat übrigens mit üppigen Bezügen aus öffentlichen Kassen alimentiert, Das Geld bekommt er, um als Leiter der Kreisverwaltung seine Arbeit zu machen – und nicht als „Hansi, der Amtsblatt-Schwätzer“.

Der Beitrag ist (leicht gekürzt) auch in meiner Kolumne "Nebenbei notiert" im Linken Parlamentsreport Nr. 22/2016 erschienen.

Dienstag, November 01, 2016

Elektromobilität im Fokus

„Die Koalition setzt sich für die Förderung der Elektromobilität ein, sowohl beim öffentlichen
Verkehr als auch beim Individualverkehr“, heißt es im Koalitionsvertrag von DIE LINKE, SPD und Grünen in Thüringen. Die Landesregierung soll nicht nur einen Infrastrukturplan e-Mobilität erarbeiten. Die Forschungsförderung in den Bereichen moderne und  ökologische  Verkehrssysteme und Antriebstechnologien stellt eine Priorität dar.
Mit ihrem neuen Professor für Angewandte Elektrochemie stößt die Friedrich-Schiller-Universität Jena genau in diesen Komplex vor. Prof. Dr. Andrea Balducci forscht zu „Superkondensatoren“, zu elektrochemischen Speichersystemen, die ihre gespeicherte Energie extrem schnell wieder abgeben können.
Ein wichtiges Anwendungsfeld dieser Superkondensatoren liegt bei der Elektromobilität. Balducci will die schnellen Energiespeicher leistungsfähiger, kostengünstiger und sicherer machen. Ein Weg dazu ist der Einsatz innovativer Materialien. Zu ihnen zählen flüssige Salze, die aufgrund ihrer chemischen Eigenschaften den Einsatz der Superkondensatoren auch unter extremen Bedingungen möglich machen. Institutionell ist seine Forschung am Jenaer „Center for Energy and Environmental Chemistry“ angesiedelt, das gemeinsam von der Universität und dem Fraunhofer IKTS Hermsdorf / Dresden betrieben wird. Die internationale Bedeutung des Standorts wird auch daran deutlich, dass sich im Juli 2017 die weltweit führenden Forscher auf dem Gebiet der Superkondensatoren zu einem Symposium in Jena treffen werden.
Der aktuelle Weltrekord in Sachen Beschleunigung von Null auf Hundert liegt bei Automobilen derzeit bei nur anderthalb Sekunden, wie die Universität Jena mitteilt. Gehalten wird er übrigens von einem Elektrofahrzeug.

Erscheint auch in meiner Kolumne "Nebenbei notiert" im Linken Parlamentsreport.

Freitag, Oktober 21, 2016

Emotionen statt Inhalt

Der Vorschlag der Landesregierung zur Gebietsreform in Thüringen ist veröffentlicht. Bei einem (dringend notwendigen) Vorhaben dieser Größenordnung ist es völlig normal, dass es auch Kritik gibt. Merkwürdig ist jedoch das weitgehende Fehlen inhaltlicher Argumente in aktuellen Stellungnahmen. Stattdessen viel Emotion mit bombastischen Übertreibungen. Auffällig ist, dass sich viele Besitzstandswahrer äußern.
Ein CDU-Bürgermeister jammert über eine „Katastrophe für unsere Heimat“. Gleichzeitig freut er sich über einen Beitritt zu seiner Landgemeinde im Rahmen der (finanziell geförderten) Freiwilligkeitsphase. Ist das glaubwürdig?
Diana Machalett, Vorsitzende der VG Riechheimer Berg, wütet in einer Regionalzeitung. Ihr ist es schon zu viel, dass Landtagsabgeordnete von ihren Rechten Gebrauch machen und sich per Parlamentarischer Anfrage über die Haushaltssituation der VG informieren, nachdem sie selbst Informationen verweigert hatte. Willkommen in der Demokratie!
Im Weimarer Land droht der hinreichend berüchtigte Landrat Hans-Helmut Münchberg mit Klage. Das Amtsblatt des Kreises dürfte künftig wieder verstärkt die Spielwiese für seinen publizistischen Bekehrungswahn werden. Schon in der letzten Ausgabe des im Volksmund wegen der landrätlichen Ergüsse „Münchberg-Prawda“ genannten Pamphlets drückte er den Lesern gleich drei eigene Artikel aufs Auge.
Etwas anders reagiert man in Weimar. Dort werden Spaßgranaten gezündet. Ein „Lied“ soll die Kreisfreiheit retten. Dazu hat Hans-Peter Henning das berühmte „Rennsteiglied“ brutal vergewaltigt. Der neue Text, von dem Henning glaubt, er habe ihn „gedichtet“ (er ist mehr schlecht als recht gereimt), argumentiert, Weimar sei „so cool“. Nur gut, dass Goethe das nicht mehr erleben muss.

Auch erschienen in meiner Kolumne "Nebenbei notiert" im Linken Parlamentsreport Nr. 20/2016.

Dienstag, Oktober 04, 2016

Soziale Sicherheit in den Farben der AfD

Gewohnt megaloman hatte die AfD am 21. September ihre Anhänger zur „Großdemo“ nach Erfurt gerufen. Bei der Kundgebung mit dem hiesigen AfD-Führer Björn Höcke, seinem sachsen-anhaltinischen Kumpan Andre Poggenburg und der Pegida schwadronierte man von einer bevorstehenden „politischen Entscheidungsschlacht“. Neben der Warnung vor Zuwanderung war auf den AfD-Plakaten vermerkt, diese Partei wolle „soziale Sicherheit schaffen“. Wie „soziale Sicherheit“ in den Farben der Höckes, Muhsals und Brandners aussieht, illustrierte deren Fraktion kurz darauf im Septemberplenum des Landtags.
In einem Gesetzentwurf zur „Änderung des Thüringer Ladenöffnungsgesetzes“ fordert die AfD nicht weniger als die komplette Freigabe der Ladenöffnung an Sonntagen für bestimmte Produkte. „Der Verkauf von Bäcker- oder Konditorwaren, Schnitt- und Topfblumen sowie pflanzlichen Gebinden (...), Zeitungen  und  Zeitschriften  sowie selbst erzeugten landwirtschaftlichen Produkten“ will man in „entsprechenden Verkaufsstellen an Sonn- und Feiertagen im Zeitraum von  7.00 bis 17.00 Uhr“, so der Antrag. Der Sonntagsschutz, für den sich Gewerkschaften wie Kirchen einsetzen, soll geschleift werden. Zudem will die AfD eine „Regelung“, „die es dem Arbeitnehmer auf Wunsch ermöglicht, eine berufliche Tätigkeit auch an mehr als zwei Samstagen im Monat durchzuführen“.
Mit dem ihr eigenen Zynismus behauptet die AfD, die Regelung für Arbeit an Samstagen bleibe ja „prinzipiell bestehen“ und der „Arbeitnehmerschutz wird daher nicht eingeschränkt“. Auf diese perfide Begründung muss man erst einmal kommen: die aktuelle Rechtslage beschränke „das Recht der Arbeitnehmer auf Samstagsarbeit“, noch dazu „ohne Grund“. Die AfD ist eine zutiefst beschäftigtenfeindliche Partei.

Auch erschienen in meiner Kolumne "Nebenbei notiert" im Linken Parlamentsreport Nr. 19/2016.

Freitag, September 23, 2016

Der gescheiterte Präsident

US-Präsident Barack Obama hat seine letzte offizielle Rede vor der UN-Vollversammlung gehalten. Vor vier Jahren habe ich mich an dieser Stelle mit Obama in der Buchrezension „Abrechnung mit dem ,Präsidenten der Scheinheiligkeit'“ beschäftigt, die ich aus gegebenem Anlass textgleich erneut einstelle:

Viele Deutsche stehen hinsichtlich der Präsidentenwahl in den USA vor einem Rätsel, schreibt Christoph von Marschall in der Sonntagsausgabe des „Tagesspiegels“ am 28. Oktober 2012. Die Deutschen würden nämlich, wenn sie wählen dürften, zu 80 Prozent für Amtsinhaber Barack Obama von den „Demokraten“ (Parteinamen sind – nicht nur in den USA – Schall und Rauch) stimmen, erläutert der USA-Korrespondent des „Tagesspiegels“. Doch in den Umfragen führt sein Gegenkandidat Mitt Romney von den „Republikanern“ – das sei aus europäischer Sicht kaum nachzuvollziehen, nur vier Jahre nach der Regierung des „Republikaners“ George W. Bush.

Weit mehr Verständnis für diese Konstellation dürfte der Autor Tariq Ali haben, 1943 in Britisch-Indien (heute Pakistan) geboren, später nach Großbritannien ausgewandert und 1968 einer der Aktivisten der internationalen Studentenbewegung. Er hält Obama für komplett gescheitert, innen- wie außenpolitisch. Sein Buch „Das Obama-Syndrom“ ist eine wuchtige Abrechnung mit dem Politiker, der als Hoffnungsträger der Unterprivilegierten in den USA startete und immer noch der „Liebling“ (von Marschall) der Europäer ist. Doch für Ali steht fest, „dass Obama in allen wichtigen Politikfeldern weder besser noch schlechter regierte als Bush“. Er habe Bushs Kurs weitgehend fortgeführt – das ist nun alles andere als ein Lob.
Für Ali ist Obama „der Präsident der Scheinheiligkeit“. Er sorgte mit seinem Auftreten im Wahlkampf, das sich wohltuend von den konservativen Eiferern abhob, für eine Aufbruchstimmung ohnegleichen. Die Erwartungen seiner Wähler aber hat er nicht erfüllt, Wahlversprechen gleich reihenweise gebrochen, sich den alten Eliten angedient. Folgt man Ali, ist das keine Überraschung, denn einen „Pragmatismus bis zum blanken Opportunismus“ habe Obama schon als Senator im Bundesstaat Illinois gekennzeichnet, als Präsident seien „wohlklingende Banalitäten und stahlgepanzerte Bigotterie“ sein Stil.

Obama habe noch nicht verloren, „aber langsam muss man dem Gedanken Raum geben, dass der nächste amerikanische Präsident Mitt Romney heißen könnte“, schlussfolgert Christoph von Marschall. Für Tariq Ali regieren inzwischen ohnehin meist „nationale Einheitsregierungen“ mit kaum zu unterscheidenden Parteien in den Kernländern des Kapitalismus: „Demokraten“ oder „Republikaner“ in den USA, New Labour oder Tories in Großbritannien, Konservative oder Sozialisten in Frankreich, „große Koalitionen“ in Deutschland... Ali macht sich – unabhängig von der Frage, wer dort der nächste Präsident wird – über die Werte- und Machtstruktur des politischen Systems der USA keine Illusionen: „Das Recht auf Profit gilt als sakrosankt, Alternativen dazu werden nicht diskutiert.“ Seine illusionslose Schlussfolgerung zur internen Logik, zum „Kern der kapitalistischen Demokratie“, dürfte längst nicht nur für „das Imperium“ (Ali über die USA) gelten: „In Krisenzeiten muss, um das Überleben der Reichsten zu sichern, nicht der Kapitalismus gebändigt werden, sondern die Demokratie.“

Tariq Ali: Das Obama-Syndrom. Leere Versprechungen, Krisen und Kriege, Wilhelm Heyne Verlag München 2012, ISBN 978-3-453-60239-7, 256 S., 8,99 EUR

Thomas aus Mühlhausen

Facebook ist ein soziales Netzwerk, jeder Benutzer verfügt über eine Profilseite, auf der er sich vorstellen sowie Fotos und Videos hochladen kann, wobei Besucher öffentlich sichtbare Nachrichten hinterlassen oder Kommentare zu eigenen Beiträgen des Profil-Inhabers veröffentlichen (Wikipedia).
Facebook-Inhalte der LINKEN Thüringen und der Landtagsfraktion stehen natürlich in der öffentlichen Debatte, mitunter brauchen ihre Moderatoren gute Nerven. Ein Besucher, der tagelang besonders eifrig kommentierte, war Thomas S. aus Mühlhausen. Immer wieder vorwurfsvoll, unterstellend, schlecht informiert, vorurteilsbeladen. So sorgte er sich um die „freiheitlich demokratische Grundordnung“. Denn: „Diese ersetzen zu wollen durch ein anderes Gesellschaftssystem wäre grundverkehrt. Leider habt ihr das Kind in eurem Programm ja nicht beim Namen genannt, gemeint könnt ihr aber nur den Kommunismus haben.“ Da hat Thomas allerdings nicht aufgepasst. Das Ziel ist ausdrücklich benannt: der demokratische Sozialismus.
Dann wurde Thomas aus Mühlhausen eklig: „wir sind eines der reichsten Länder der Welt mit einem der höchsten Lebensstandarts“ (Fehler im Original). Das „Hartz IV-Niveau“ werde nicht unterschritten, so seine Behauptung (von „Sanktionen“ hat er nie gehört). „Und dies reicht aus den Kindern ausreichend Essen zu geben. Aber leider bekommen das viele betroffene Eltern nicht hin.“ Das sieht der Paritätische Wohlfahrtsverband anders, er fordert, die Hartz-IV-Sätze zu erhöhen. Aber für Thomas aus Mühlhausen sind Arme selbst schuld an ihrer Situation. Wenn er dann darauf hingewiesen wird, dass es sich nicht gehört, mit „dummen Phrasen“ eine Schande für unser Land schönzureden, jammert er – und beruft sich auf Rosa Luxemburg...

Auch erschienen in meiner Kolumne "Nebenbei notiert" im Linken Parlamentsreport Nr. 18/2016.

Dienstag, August 23, 2016

Jenaer Ausstellung würdigt Carl Zeiss

Mit einer Sonderausstellung würdigt die Friedrich-Schiller-Universität Jena den Mechaniker und Unternehmer Carl Zeiss anlässlich seines 200. Geburtstages. Zeiss, am 11. September 1816 in Weimar geboren, hatte als Jenaer Universitätsmechanikus von sich reden gemacht. Vor allem der Weiterentwicklung der Mikroskope galt sein Interesse. Daher präsentiere die Ausstellung, die besonders die frühen Schaffensjahre von Carl Zeiss im Blick habe, mehrere historische Mikroskope, wie die Universität mitteilt.
Ein von Zeiss an die Behörden des Großherzogtums Sachsen-Weimar gerichtetes Gesuch um die Erteilung einer Konzession zur Errichtung eines mechanischen Ateliers in Jena musste zunächst etliche bürokratische Hürden überwinden. Der von Zeiss in der Jenaer Neugasse Nr. 7 gegründete Betrieb erlangte dann aber eine Sonderstellung, vor allem, weil der Physiker Ernst Abbe dazu stieß (er wurde später Teilhaber). Ihm gelang eine grandiose Innovation: er entwickelte eine Theorie der Bildentstehung im Mikroskop, die es in der Folge erlaubte, Mikroskope mit vorher berechneten Eigenschaften zu herzustellen.
In der Jenaer Sonderausstellung ist u.a. ein Mikroskop von Ernst Haeckel zu sehen, das dieser im  März 1866 von Zeiss erhielt. Auch Charles Darwin, der mit seiner Evolutionstheorie Wissenschaft und Gesellschaft revolutionierte, habe sich, so berichtet die Universität, um ein Zeiss-Mikroskop bemüht. Es war für seinen Sohn bestimmt. Haeckel, einer der Vorreiter der Popularisierung von Darwins Ideen in Deutschland, diente dabei als Vermittler, wie sich aus Briefen rekonstruieren lasse.
Die Sonderausstellung „Zeiss-Spuren in den Sammlungen der Universität Jena“ ist vom 1.bis 30. September 2016 im Ausstellungskabinett des Uni-Hauptgebäudes (Fürstengraben 1) zu sehen.

Auch erschienen in meiner Kolumne "Nebenbei notiert" im Linken Parlamentsreport Nr. 16/2016.

Dienstag, August 09, 2016

Keinerlei Bedeutung

Eine „positive Zwischenbilanz der Thüringer Arbeitsmarktpolitik“ zog unlängst zu Recht die zuständige Ministerin Heike Werner (DIE LINKE). Die Integrationsprojekte für am Arbeitsmarkt benachteiligte Personengruppen (insbesondere Menschen mit Behinderungen, gering Qualifizierte sowie geflüchtete Menschen), gefördert aus dem „Landesprogramm Arbeit für Thüringen “, sowie für Langzeitarbeitslose, finanziert aus dem neuen Programm „Öffentlich geförderte Beschäftigung und gemeinwohlorientierte Arbeit“, erfreuen sich hoher Nachfrage, so die Ministerin. Arbeitsmarktpolitik gewinnt bei Rot-Rot-Grün endlich die notwendige Bedeutung.
Wenig Raum also für Kritik der Opposition? Sagen wir: wenig Raum für sachliche Kritik. Mit Sachpolitik hat die größte Oppositionsfraktion, die CDU, ja ohnehin ihre Schwierigkeiten. So konnte die CDU-Abgeordnete Elke Holzapfel denn auch nicht viel mehr bieten, als über „die sogenannte Arbeitsmarktpolitik der Thüringer Linkskoalition“ zu schwadronieren und Allgemeinplätze im Stile des für den „ersten Arbeitsmarkt fit“ machen zu verbreiten. Was waren das noch für selige Zeiten, als CDU-Wirtschaftsminister in Thüringen im Rahmen ihrer sogenannten Arbeitsmarktpolitik das Loblied des Niedriglohnsektors als Allheilmittel singen konnten! Merkwürdig auch: Holzapfel, Alterspräsidentin des 6. Thüringer Landtags, wettert dagegen, „dass das Land für Langzeitarbeitslose vom 55. Lebensjahr an mit öffentlich bezahlter Gemeinwohlarbeit den Übergang in die Rente organisiert“.
Auch wenn Witze über die Namen von Opponenten etwas anrüchig sind, soll diesmal aus gutem Grund eine Ausnahme gemacht werden: „Seit der Verbreitung des Kulturapfels hat der Holzapfel keinerlei wirtschaftliche Bedeutung mehr“ (Wikipedia).
Erscheint auch in meiner Kolumne "Nebenbei notiert" im "Linken Parlamentsreport".

Mittwoch, Juli 27, 2016

Versagen der Eliten

Zunächst mag der Reflex gestattet sein: Noch ein Museum in Weimar (der Stadt, die Kritiker gern als ein großes Freiluftmuseum bezeichnen)? Doch das, was bisher über das geplante „Haus der Weimarer Republik“, das in der Coudray’schen Wagenremise entstehen soll, bekannt geworden ist, weckt bei mir durchaus Interesse. Der künftige Platz ist ohnehin klug gewählt: direkt gegenüber dem Deutschen Nationaltheater, in dem 1919 die Nationalversammlung tagte. Einhundert Jahre später, 2019, soll das Museum öffnen.
Schon länger verfolgt der Verein „Weimarer Republik e. V.“ den Plan für ein solches Museum. Mein Interesse resultiert aus dem, was der Vereinsvorsitzende Michael Dreyer, Professor für Politische Theorie und Ideengeschichte an der Friedrich-Schiller-Universität Universität Jena, im Deutschlandfunk über das Projekt geäußert hat: Neben der Weimarer Reichsverfassung als Vorläufer des Grundgesetzesmüsse auch auf die Zerstörung der Weimarer Republik durch die Eliten hingewiesen werden, die an deren Ende nicht mehr an die Demokratie glaubten. Dreyers Standpunkt ist mutig, greift er doch eine Lebenslüge der alten Bundesrepublik an. An deren Anfang stand Spitzenpersonal, das bereits in der Weimarer Republik aktiv war. Für die sei es einfacher gewesen, so Dreyer, zu sagen: „die Weimarer Republik hatte von Geburt an so viele Fehler, dass sie daran zugrunde gegangen ist, als zu sagen: Wir, die politischen Eliten, haben versagt. Es ist unser Fehler!“
Drei Mio. Euro hat der Bund zugesagt. Das reicht gerade für das Gebäude. Weimars Oberbürgermeister Stefan Wolf, notorisch klamm aber kreisfrei, will das Museum und sieht laut Deutschlandfunk „in erster Linie die Verantwortung des Bundes“. Für einen guten Start muss mehr getan werden.

Erscheint auch in meiner Kolumne "Nebenbei notiert" im Linken Parlamentsreport.

Donnerstag, Juli 14, 2016

Vom Elend der CDU

Das tiefe Elend der CDU Thüringen: Keine eigenen politischen Inhalte (man denke an die Peinlichkeit, sich als größte Oppositionsfraktion ohne Änderungsantrag zum Landeshaushalt 2016/17 durch die Debatte zu mogeln), stattdessen wahlweise jammernd oder auf Krawall gebürstet. Da schreibt etwa ein Bürgermeister und früherer Mitarbeiter der CDU-Landtagsfraktion bei Facebook: „Gestern stand bei Ettersburg noch ein Protestplakat gegen die Gebietsreform. Heute ist es weg. Soviel zur Meinungsfreiheit unter ‪#‎R2G‬.“ Ein Foto des Plakats hatte der wackere CDU-Funktionär gleich auf Vorrat parat und liefert es bei Facebook mit. Der geschmacklose Text lautete: „Ramelow & Poppenhäger sind der Gemeinden Totengräber! Gebietsreform = Enteignung“. Wer (aus der CDU) das überhaupt behauptet, ging aus dem Plakat nicht hervor.‬
Sonderlich erfolgreich war der denunziatorische Facebook-Eintrag freilich nicht. Nach einem Tag hatte er gerade sieben Unterstützer, darunter den CDU-Landesvorsitzenden Mike Mohring und einen Vertreter der außerparlamentarischen Opposition, Thomas Kemmerich von der FDP.
Stattdessen gab es deutlichen Widerspruch: „Totengräber ist bei dem Thema auch etwas unpassend, meinst du nicht?“, schrieb ein User. „Ist der Verantwortliche des Diebstahl bekannt?!“, fragte ein anderer und warnte zu Recht vor Unterstellungen. „Der Zusammenhang zwischen einem entfernten (gestohlenen?) Plakat und der Meinungsfreiheit „unter“ #R2G finde ich auch etwas weit hergeholt. Leider drückt genau dies der Kommentar aus“, merkte ein dritter an.
Ich glaube ja an das Gute im Menschen und denke, der anonyme Feigling, der für das Plakat verantwortlich war, hat selbst die Konsequenzen gezogen. Aus der Erkenntnis, was er für Unsinn verzapft hat.

Auch in meiner Kolumne "Nebenbei notiert" im Linken Parlamentsreport Nr. 13/2016 erschienen.

Donnerstag, Juni 30, 2016

Wann kommt der "Höxit"?

Bei der Planung des Familienurlaubs 2016 im Spätherbst des Vorjahres war Frankreich nur kurz im Spiel: während der Fußball-Europameisterschaft wollten wir nicht dort sein (in den nächsten Jahren gern wieder). Diesmal sollte es ein ruhiger Urlaub sein – wir wählten Südengland und Cornwall. Erst in den letzten Wochen (vor allem seit dem 23.6.) wurde unter dem Stichwort „Referendum zum Austritt Großbritanniens aus der Europäischen Union“ klar, dass es dort gar nicht so ruhig sein würde.
Eine knappe Mehrheit für den „Brexit“ – und nun? Welche Auswirkungen hat das auf Touristen wie uns? Zunächst keine: Geld umtauschen musste man ohnehin (der Wert des britischen Pfunds ist durch die Turbulenzen übrigens gesunken), sich bei der Einreisen ausweisen meist auch.
In Südengland und Cornwall (sowie Wales) haben die Menschen besonders deutlich für den Austritt aus der EU gestimmt. Ohne EU wähnt man sich größer. Doch wann der „Brexit“ kommt, ist offen. Dem Ja folgt zudem – so melden die Medien – das Bedauern vieler Befürworter über ihre Entscheidung („Bregret“). Man wird sehen. In Großbritannien soll jetzt allerorten Reue angesagt sein. Möglicherweise hängt sie damit zusammen, dass den Briten klar wird, möglicherweise einen Premierminister Boris Johnson zu bekommen, der physiognomisch an Donald Trump erinnert. Womöglich kommt es gar zu einem neuen Referendum. Demokratie ist eben schwierig. Schottland liebäugelt ohnehin mit einem erneuten Referendum zum Austritt – aus Großbritannien (um in der EU bleiben zu können). Nordirland werden Ambitionen zu einer Vereinigung mit der Republik Irland nachgesagt. Aber England und Wales bleiben dann trotzdem nicht allein. Im Thüringer Landtag hat auch Björn Höcke quasi seinen Austritt aus der EU erklärt („Höxit“?).

Erscheint auch in meiner Kolumne "Nebenbei notiert" im Linken Parlamentsreport.

Freitag, Juni 03, 2016

Weg frei für Ermittlungen gegen Petry

Nun hat die Staatsanwaltschaft Dresden doch beim Präsidenten des Sächsischen Landtags die Aufnahme von Ermittlungen gegen Frauke Petry, Bundesvorsitzende der AfD und Landtagsabgeordnete in Sachsen, beantragt. Vorwurf: Verdacht auf Meineid und uneidliche Falschaussage – Petry habe in einer Sitzung des Wahlprüfungsausschusses des Landtags im bei einer Zeugenaussage unter Eid falsch ausgesagt. Es liegen zwei Anzeigen vor.
Dubios: die Staatsanwaltschaft sich zunächst gegen Ermittlungen entschieden. Es ist die Staatsanwaltschaft, denen das Bündnis „Dresden nazifrei“ politische Willkür vorgeworfen hat und die wegen der massenhaften Erhebung von Handydaten während Demonstrationen („Funkzellenabfrage“) in der Kritik steht.
Ihre ursprüngliche Begründung, nicht gegen Petry zu ermitteln, klingt abenteuerlich: der Wahlprüfungsausschuss des Sächsischen Landtags sei „keine zur Abnahme von Eiden zuständige Stelle". Doch in Paragraph 8, Absatz 2 des Sächsischen Wahlprüfungsgesetzes heißt es: „Geladene Zeugen und Sachverständige sind erforderlichenfalls zu hören und, falls der Wahlprüfungsausschuss dies für geboten hält, zu vereidigen.“ Die Generalstaatsanwaltschaft griff ein, die Staatsanwaltschaft Dresden musste quasi nachsitzen und erneut „prüfen“.
Der sächsische Landtagspräsident Matthias Rößler (CDU) macht von seinem Widerspruchsrecht keinen Gebrauch. Damit kann die Staatsanwaltschaft 48 Stunden nach Bestätigung des Eingangs ihres Schreibens beim Landtagspräsidenten ein Ermittlungsverfahren einleiten. Ein förmlichen Beschlusses zur Aufhebung der Immunität ist erst nötig, wenn Anklage gegen Petry erhoben wird. In Thüringen war die Immunität mehrerer Abgeordneter der Afd, selbsternannte Partei der Saubermänner und -frauen, aufgehoben worden.

Erscheint auch in meiner Kolumne "Nebenbei notiert" im Linken Parlamentsreport.