Datenschutzerklärung
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Diese Datenschutzerklärung klärt Sie über die Art, den Umfang und Zweck der Verarbeitung von personenbezogenen Daten (nachfolgend kurz „Daten“) innerhalb unseres Onlineangebotes und der mit ihm verbundenen Webseiten, Funktionen und Inhalte sowie externen Onlinepräsenzen, wie z.B. unser Social Media Profile auf (nachfolgend gemeinsam bezeichnet als „Onlineangebot“). Im Hinblick auf die verwendeten Begrifflichkeiten, wie z.B. „Verarbeitung“ oder „Verantwortlicher“ verweisen wir auf die Definitionen im Art. 4 der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO).
Verantwortlicher
Dr. Stefan Wogawa
Mail st.wogawa@gmail.com
Tel. 0176/23790691
Arten der verarbeiteten Daten:
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- Inhaltsdaten (z.B., Texteingaben, Fotografien, Videos).
- Nutzungsdaten (z.B., besuchte Webseiten, Interesse an Inhalten, Zugriffszeiten).
- Meta-/Kommunikationsdaten (z.B., Geräte-Informationen, IP-Adressen).
Kategorien betroffener Personen
Besucher und Nutzer des Onlineangebotes (Nachfolgend bezeichnen wir die betroffenen Personen zusammenfassend auch als „Nutzer“).
Zweck der Verarbeitung
- Zurverfügungstellung des Onlineangebotes, seiner Funktionen und Inhalte.
- Beantwortung von Kontaktanfragen und Kommunikation mit Nutzern.
- Sicherheitsmaßnahmen.
- Reichweitenmessung/Marketing
Verwendete Begrifflichkeiten
„Personenbezogene Daten“ sind alle Informationen, die sich auf eine identifizierte oder identifizierbare natürliche Person (im Folgenden „betroffene Person“) beziehen; als identifizierbar wird eine natürliche Person angesehen, die direkt oder indirekt, insbesondere mittels Zuordnung zu einer Kennung wie einem Namen, zu einer Kennnummer, zu Standortdaten, zu einer Online-Kennung (z.B. Cookie) oder zu einem oder mehreren besonderen Merkmalen identifiziert werden kann, die Ausdruck der physischen, physiologischen, genetischen, psychischen, wirtschaftlichen, kulturellen oder sozialen Identität dieser natürlichen Person sind.
„Verarbeitung“ ist jeder mit oder ohne Hilfe automatisierter Verfahren ausgeführte Vorgang oder jede solche Vorgangsreihe im Zusammenhang mit personenbezogenen Daten. Der Begriff reicht weit und umfasst praktisch jeden Umgang mit Daten.
„Pseudonymisierung“ die Verarbeitung personenbezogener Daten in einer Weise, dass die personenbezogenen Daten ohne Hinzuziehung zusätzlicher Informationen nicht mehr einer spezifischen betroffenen Person zugeordnet werden können, sofern diese zusätzlichen Informationen gesondert aufbewahrt werden und technischen und organisatorischen Maßnahmen unterliegen, die gewährleisten, dass die personenbezogenen Daten nicht einer identifizierten oder identifizierbaren natürlichen Person zugewiesen werden.
„Profiling“ jede Art der automatisierten Verarbeitung personenbezogener Daten, die darin besteht, dass diese personenbezogenen Daten verwendet werden, um bestimmte persönliche Aspekte, die sich auf eine natürliche Person beziehen, zu bewerten, insbesondere um Aspekte bezüglich Arbeitsleistung, wirtschaftliche Lage, Gesundheit, persönliche Vorlieben, Interessen, Zuverlässigkeit, Verhalten, Aufenthaltsort oder Ortswechsel dieser natürlichen Person zu analysieren oder vorherzusagen.
Als „Verantwortlicher“ wird die natürliche oder juristische Person, Behörde, Einrichtung oder andere Stelle, die allein oder gemeinsam mit anderen über die Zwecke und Mittel der Verarbeitung von personenbezogenen Daten entscheidet, bezeichnet.
„Auftragsverarbeiter“ eine natürliche oder juristische Person, Behörde, Einrichtung oder andere Stelle, die personenbezogene Daten im Auftrag des Verantwortlichen verarbeitet.
Maßgebliche Rechtsgrundlagen
Nach Maßgabe des Art. 13 DSGVO teilen wir Ihnen die Rechtsgrundlagen unserer Datenverarbeitungen mit. Sofern die Rechtsgrundlage in der Datenschutzerklärung nicht genannt wird, gilt Folgendes: Die Rechtsgrundlage für die Einholung von Einwilligungen ist Art. 6 Abs. 1 lit. a und Art. 7 DSGVO, die Rechtsgrundlage für die Verarbeitung zur Erfüllung unserer Leistungen und Durchführung vertraglicher Maßnahmen sowie Beantwortung von Anfragen ist Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO, die Rechtsgrundlage für die Verarbeitung zur Erfüllung unserer rechtlichen Verpflichtungen ist Art. 6 Abs. 1 lit. c DSGVO, und die Rechtsgrundlage für die Verarbeitung zur Wahrung unserer berechtigten Interessen ist Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO. Für den Fall, dass lebenswichtige Interessen der betroffenen Person oder einer anderen natürlichen Person eine Verarbeitung personenbezogener Daten erforderlich machen, dient Art. 6 Abs. 1 lit. d DSGVO als Rechtsgrundlage.
Sicherheitsmaßnahmen
Wir treffen nach Maßgabe des Art. 32 DSGVO unter Berücksichtigung des Stands der Technik, der Implementierungskosten und der Art, des Umfangs, der Umstände und der Zwecke der Verarbeitung sowie der unterschiedlichen Eintrittswahrscheinlichkeit und Schwere des Risikos für die Rechte und Freiheiten natürlicher Personen, geeignete technische und organisatorische Maßnahmen, um ein dem Risiko angemessenes Schutzniveau zu gewährleisten.
Zu den Maßnahmen gehören insbesondere die Sicherung der Vertraulichkeit, Integrität und Verfügbarkeit von Daten durch Kontrolle des physischen Zugangs zu den Daten, als auch des sie betreffenden Zugriffs, der Eingabe, Weitergabe, der Sicherung der Verfügbarkeit und ihrer Trennung. Des Weiteren haben wir Verfahren eingerichtet, die eine Wahrnehmung von Betroffenenrechten, Löschung von Daten und Reaktion auf Gefährdung der Daten gewährleisten. Ferner berücksichtigen wir den Schutz personenbezogener Daten bereits bei der Entwicklung, bzw. Auswahl von Hardware, Software sowie Verfahren, entsprechend dem Prinzip des Datenschutzes durch Technikgestaltung und durch datenschutzfreundliche Voreinstellungen (Art. 25 DSGVO).
Zusammenarbeit mit Auftragsverarbeitern und Dritten
Sofern wir im Rahmen unserer Verarbeitung Daten gegenüber anderen Personen und Unternehmen (Auftragsverarbeitern oder Dritten) offenbaren, sie an diese übermitteln oder ihnen sonst Zugriff auf die Daten gewähren, erfolgt dies nur auf Grundlage einer gesetzlichen Erlaubnis (z.B. wenn eine Übermittlung der Daten an Dritte, wie an Zahlungsdienstleister, gem. Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO zur Vertragserfüllung erforderlich ist), Sie eingewilligt haben, eine rechtliche Verpflichtung dies vorsieht oder auf Grundlage unserer berechtigten Interessen (z.B. beim Einsatz von Beauftragten, Webhostern, etc.).
Sofern wir Dritte mit der Verarbeitung von Daten auf Grundlage eines sog. „Auftragsverarbeitungsvertrages“ beauftragen, geschieht dies auf Grundlage des Art. 28 DSGVO.
Übermittlungen in Drittländer
Sofern wir Daten in einem Drittland (d.h. außerhalb der Europäischen Union (EU) oder des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR)) verarbeiten oder dies im Rahmen der Inanspruchnahme von Diensten Dritter oder Offenlegung, bzw. Übermittlung von Daten an Dritte geschieht, erfolgt dies nur, wenn es zur Erfüllung unserer (vor)vertraglichen Pflichten, auf Grundlage Ihrer Einwilligung, aufgrund einer rechtlichen Verpflichtung oder auf Grundlage unserer berechtigten Interessen geschieht. Vorbehaltlich gesetzlicher oder vertraglicher Erlaubnisse, verarbeiten oder lassen wir die Daten in einem Drittland nur beim Vorliegen der besonderen Voraussetzungen der Art. 44 ff. DSGVO verarbeiten. D.h. die Verarbeitung erfolgt z.B. auf Grundlage besonderer Garantien, wie der offiziell anerkannten Feststellung eines der EU entsprechenden Datenschutzniveaus (z.B. für die USA durch das „Privacy Shield“) oder Beachtung offiziell anerkannter spezieller vertraglicher Verpflichtungen (so genannte „Standardvertragsklauseln“).
Rechte der betroffenen Personen
Sie haben das Recht, eine Bestätigung darüber zu verlangen, ob betreffende Daten verarbeitet werden und auf Auskunft über diese Daten sowie auf weitere Informationen und Kopie der Daten entsprechend Art. 15 DSGVO.
Sie haben entsprechend. Art. 16 DSGVO das Recht, die Vervollständigung der Sie betreffenden Daten oder die Berichtigung der Sie betreffenden unrichtigen Daten zu verlangen.
Sie haben nach Maßgabe des Art. 17 DSGVO das Recht zu verlangen, dass betreffende Daten unverzüglich gelöscht werden, bzw. alternativ nach Maßgabe des Art. 18 DSGVO eine Einschränkung der Verarbeitung der Daten zu verlangen.
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Sie haben ferner gem. Art. 77 DSGVO das Recht, eine Beschwerde bei der zuständigen Aufsichtsbehörde einzureichen.
Widerrufsrecht
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Widerspruchsrecht
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Cookies und Widerspruchsrecht bei Direktwerbung
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Die Nutzung der Emojis erfolgt auf Grundlage unserer berechtigten Interessen, d.h. Interesse an einer attraktiven Gestaltung unseres Onlineangebotes gem. Art. 6 Abs. 1 lit. f. DSGVO.
Mittwoch, Juli 27, 2016
Versagen der Eliten
Schon länger verfolgt der Verein „Weimarer Republik e. V.“ den Plan für ein solches Museum. Mein Interesse resultiert aus dem, was der Vereinsvorsitzende Michael Dreyer, Professor für Politische Theorie und Ideengeschichte an der Friedrich-Schiller-Universität Universität Jena, im Deutschlandfunk über das Projekt geäußert hat: Neben der Weimarer Reichsverfassung als Vorläufer des Grundgesetzesmüsse auch auf die Zerstörung der Weimarer Republik durch die Eliten hingewiesen werden, die an deren Ende nicht mehr an die Demokratie glaubten. Dreyers Standpunkt ist mutig, greift er doch eine Lebenslüge der alten Bundesrepublik an. An deren Anfang stand Spitzenpersonal, das bereits in der Weimarer Republik aktiv war. Für die sei es einfacher gewesen, so Dreyer, zu sagen: „die Weimarer Republik hatte von Geburt an so viele Fehler, dass sie daran zugrunde gegangen ist, als zu sagen: Wir, die politischen Eliten, haben versagt. Es ist unser Fehler!“
Drei Mio. Euro hat der Bund zugesagt. Das reicht gerade für das Gebäude. Weimars Oberbürgermeister Stefan Wolf, notorisch klamm aber kreisfrei, will das Museum und sieht laut Deutschlandfunk „in erster Linie die Verantwortung des Bundes“. Für einen guten Start muss mehr getan werden.
Erscheint auch in meiner Kolumne "Nebenbei notiert" im Linken Parlamentsreport.
Donnerstag, Juli 14, 2016
Vom Elend der CDU
Sonderlich erfolgreich war der denunziatorische Facebook-Eintrag freilich nicht. Nach einem Tag hatte er gerade sieben Unterstützer, darunter den CDU-Landesvorsitzenden Mike Mohring und einen Vertreter der außerparlamentarischen Opposition, Thomas Kemmerich von der FDP.
Stattdessen gab es deutlichen Widerspruch: „Totengräber ist bei dem Thema auch etwas unpassend, meinst du nicht?“, schrieb ein User. „Ist der Verantwortliche des Diebstahl bekannt?!“, fragte ein anderer und warnte zu Recht vor Unterstellungen. „Der Zusammenhang zwischen einem entfernten (gestohlenen?) Plakat und der Meinungsfreiheit „unter“ #R2G finde ich auch etwas weit hergeholt. Leider drückt genau dies der Kommentar aus“, merkte ein dritter an.
Ich glaube ja an das Gute im Menschen und denke, der anonyme Feigling, der für das Plakat verantwortlich war, hat selbst die Konsequenzen gezogen. Aus der Erkenntnis, was er für Unsinn verzapft hat.
Auch in meiner Kolumne "Nebenbei notiert" im Linken Parlamentsreport Nr. 13/2016 erschienen.
Donnerstag, Juni 30, 2016
Wann kommt der "Höxit"?
Eine knappe Mehrheit für den „Brexit“ – und nun? Welche Auswirkungen hat das auf Touristen wie uns? Zunächst keine: Geld umtauschen musste man ohnehin (der Wert des britischen Pfunds ist durch die Turbulenzen übrigens gesunken), sich bei der Einreisen ausweisen meist auch.
In Südengland und Cornwall (sowie Wales) haben die Menschen besonders deutlich für den Austritt aus der EU gestimmt. Ohne EU wähnt man sich größer. Doch wann der „Brexit“ kommt, ist offen. Dem Ja folgt zudem – so melden die Medien – das Bedauern vieler Befürworter über ihre Entscheidung („Bregret“). Man wird sehen. In Großbritannien soll jetzt allerorten Reue angesagt sein. Möglicherweise hängt sie damit zusammen, dass den Briten klar wird, möglicherweise einen Premierminister Boris Johnson zu bekommen, der physiognomisch an Donald Trump erinnert. Womöglich kommt es gar zu einem neuen Referendum. Demokratie ist eben schwierig. Schottland liebäugelt ohnehin mit einem erneuten Referendum zum Austritt – aus Großbritannien (um in der EU bleiben zu können). Nordirland werden Ambitionen zu einer Vereinigung mit der Republik Irland nachgesagt. Aber England und Wales bleiben dann trotzdem nicht allein. Im Thüringer Landtag hat auch Björn Höcke quasi seinen Austritt aus der EU erklärt („Höxit“?).
Erscheint auch in meiner Kolumne "Nebenbei notiert" im Linken Parlamentsreport.
Freitag, Juni 03, 2016
Weg frei für Ermittlungen gegen Petry
Dubios: die Staatsanwaltschaft sich zunächst gegen Ermittlungen entschieden. Es ist die Staatsanwaltschaft, denen das Bündnis „Dresden nazifrei“ politische Willkür vorgeworfen hat und die wegen der massenhaften Erhebung von Handydaten während Demonstrationen („Funkzellenabfrage“) in der Kritik steht.
Ihre ursprüngliche Begründung, nicht gegen Petry zu ermitteln, klingt abenteuerlich: der Wahlprüfungsausschuss des Sächsischen Landtags sei „keine zur Abnahme von Eiden zuständige Stelle". Doch in Paragraph 8, Absatz 2 des Sächsischen Wahlprüfungsgesetzes heißt es: „Geladene Zeugen und Sachverständige sind erforderlichenfalls zu hören und, falls der Wahlprüfungsausschuss dies für geboten hält, zu vereidigen.“ Die Generalstaatsanwaltschaft griff ein, die Staatsanwaltschaft Dresden musste quasi nachsitzen und erneut „prüfen“.
Der sächsische Landtagspräsident Matthias Rößler (CDU) macht von seinem Widerspruchsrecht keinen Gebrauch. Damit kann die Staatsanwaltschaft 48 Stunden nach Bestätigung des Eingangs ihres Schreibens beim Landtagspräsidenten ein Ermittlungsverfahren einleiten. Ein förmlichen Beschlusses zur Aufhebung der Immunität ist erst nötig, wenn Anklage gegen Petry erhoben wird. In Thüringen war die Immunität mehrerer Abgeordneter der Afd, selbsternannte Partei der Saubermänner und -frauen, aufgehoben worden.
Erscheint auch in meiner Kolumne "Nebenbei notiert" im Linken Parlamentsreport.
Dienstag, Mai 17, 2016
Rechercheschwäche bei der OTZ
Zitiert wird in der OTZ auch der unvermeidliche Wolfgang Fiedler (neben 13 Zuhörern bei der Veranstaltung anwesend), der ansonsten als eine Art Bespitzelungsfetischist der CDU-Landtagsfraktion in jedes Mikrophon seinen Ruf nach mehr Geheimdienst („V-Leute“) greint.
Besonders sorgfältig hat man bei der OTZ nicht recherchiert. Ein wichtiges Detail über Bernstiehl, den „Politikwissenschaftler und-berater aus Halle an der Saale“ wurde „vergessen“: er ist langjähriger CDU-Funktionär, derzeit Mitglied im „Landesfachausschuss Medien“ der CDU Sachsen-Anhalt und Stadtratsmitglied in Halle. Bereits für 2005 vermeldet sein Lebenslauf: „Eintritt in die CDU und die Junge Union, Ernennung zum Extremismusbeauftragten der CDU Bernburg“. Es sei für ihn „logisch“ gewesen, schreibt Bernstiel auf seiner Homepage, „gleich zu Beginn meines Studiums, eine politische Heimat zu suchen. Diese fand ich in der CDU.“ Schönes Detail. Die Leserinnen und Leser des CDU-Artikels erfahren nur leider nichts davon.
Anmerkung: Den Titel „Sehschwäche auf dem Auge links“ trägt der Artikel in der Printversion. Der Titel der verlinkten Online-Fassung lautet "Erfurter Tagung: Linksextremismus oft ausgeblendet" und ist unsinnig - denn die Tagung fand, wie dann im Artikeltext nachzulesen ist, in Stadtroda statt.
Erscheint auch in meiner Kolumne "Nebenbei notiert" im Linken Parlamentsreport.
Dienstag, Mai 03, 2016
TTIP: CDU ohne Sinn und Verstand
CDU-Politiker werfen Nebelkerzen, spielen die Bedeutung der bekannt gewordenen Dokumente herunter. Ebenso agiert Wirtschaftsminister Sigmar Gabriel (SPD), dessen Ministerium innerhalb der Regierung beim Thema TTIP die Federführung hat. Gabriel will das Abkommen.
Geradezu ohne Sinn und Verstand äußerte sich am 28.4., kurz vor Bekanntwerden der TTIP-Dokumente, die CDU-Fraktion im Thüringer Landtag. „Wer sich auf die Fahnen schreibt, wir können Mittelstand, muss auch Ja zu TTIP sagen“, behauptete der wirtschaftspolitische Sprecher Mario Voigt in Richtung und warnte vor „Angstmacherei“. Erneut präsentiert sich die CDU Thüringen als Verein von Parteisoldaten und politischen Leichtmatrosen ohne eigenen Gestaltungsanspruch. Verkauft die EU Europa an die USA? Merkel, Gabriel und Voigt geht es jedenfalls nur noch um den Preis.
Erscheint auch in meiner Kolumne "Nebenbei notiert" im Linken Parlamentsreport.
Montag, April 25, 2016
Großes Kino?
Der Vorwurf ist Unsinn, da Rot-Rot-Grün die Finanzausgleichsmasse im KFA 2016 um rund 50 Millionen Euro auf 1,9 Milliarden Euro erhöht hat. Folgt man dennoch der „Logik“ der CDU-Fraktion, muss man fragen: warum hat sie vor einem halben Jahr keinen entsprechenden Antrag in den Haushaltsberatungen gestellt, sondern sich komplett verweigert und auf diese Art – eine eklatante Fehlstrategie! – als parlamentarischer Arbeitsverweigerer selbst in die politische Schmollecke gestellt.
Die CDU war hinsichtlich der Kommunalfinanzen schon weiter: „Nur neues Geld ins System zu pumpen, ist falsch.“ Gesagt hat das die frühere Ministerpräsidentin Christine Lieberknecht (Thüringer Allgemeine vom 10.10.2013). Davon will man heute nichts mehr wissen, mimt stattdessen den mit Steuergeld spendablen Ganzjahres-Weihnachtsmann.
Demgegenüber nimmt r2g die Situation der Kommunen ernst. Mit einer Funktional-, Verwaltungs- und Gebietsreform sollen endlich leistungsfähige Kommunalstrukturen entstehen. Die CDU bekämpft diese notwendige Reform – die sie schon als Regierungspartei jahrelang blockiert hatte – erbittert. Ihre Akteure chargieren in dieser Debatte bis an die Schmerzgrenze, bieten kaum mehr als Scharlatanerie.
Auch erschienen in meiner Kolumne "Nebenbei notiert" im Linken Parlamentsreport Nr. 8/2016.
Mittwoch, April 06, 2016
Legendenbildung
Die Gründe, die AfD zu thematisieren, lassen sich nachvollziehen. In einem lesenswerten Beitrag der Thüringer Allgemeinen wurde Mohrings CDU kürzlich attestiert, sie sitze „in der Falle zwischen Rot-Rot-Grün und AfD“. Von der Vision der „Regierung im Wartestand“, die Mohring bemüht, ist man meilenweit entfernt. Welche Antworten hat der Doppelvorsitzende? Eine direkte Zusammenarbeit mit der AfD schließt er aus. Das wirkt unglaubwürdig, ist sein AfD-„Sündenfall“ vom Spätherbst 2014 (der ihn den Sitz im CDU-Bundesvorstand kostete) doch noch in Erinnerung. Angesichts von AfD-Demonstrationen will Mohring – der immer wieder mit Kritik an der Flüchtlingspolitik der eigenen Bundespartei kokettiert – Debatten zurück in die Landtage bringen.
Für Witt besteht der Ansatzpunkt darin, wie er in der Thüringischen Landeszeitung eher unglücklich formulierte, „Gewerkschaftsmitglieder wählen bunt“ – also auch AfD. Allerdings sind das für ihn vor allem Wähler, die gegen einen immer weniger handlungsfähigen Staat protestieren. Dass sich in der AfD auch „bislang randständige nationalkonservative, nationalliberale und christlich-fundamentalistische Milieus einerseits sowie neo-völkische Strömungen“ (so die Frankfurter Rundschau) formieren, blendet er damit aus. Sein Rezept: man müsse sich „wahrscheinlich deutlicher ausdrücken“.
Mohring wie Witt warnen zudem davor, die AfD „auszugrenzen“ – und bedienen damit eine Legende. Parlamentsrechte bemessen sich nach Gesetzen und Geschäftsordnung. Die gelten für alle.
Auch in meiner Kolumne "Nebenbei notiert" im Linken Parlamentsreport Nr. 7/2016 erschienen.
Dienstag, März 29, 2016
Gier frisst Zeitungen auf
Am 22. Februar legte Funke nach: mit einem als „Zukunftsprogramm“ euphemistisch verbrämten Radikalschnitt kündigte man an, für die Thüringer Allgemeine (TA), Ostthüringer Zeitung (OTZ) und die TLZ eine Zentralredaktion für landespolitisches Themen zu schaffen. Die Bearbeitung überregionaler Themen ist für den Gesamtkonzern bereits in Berlin zentralisiert. Volle Fahrt Richtung journalistischer Einheitsbrei!
In Thüringen fallen etwa 150 Stellen weg, davon mit 65 ein Großteil in den Redaktionen. Laut des Magazins „Menschen machen Medien“ (verdi/Deutsche Journalistenunion) erfuhren Belegschaft und Betriebsräte erst zeitgleich mit den Medien davon.
Das Thema hat landespolitische Bedeutung, ist Funke in Thüringen doch Monopolist mit einem Anteil von 80 Prozent am Zeitungsmarkt. Während der März-Plenarsitzung des Landtages wurde es deshalb zweimal aufgegriffen, u.a. in einer mündlichen Anfrage von Susanne Hennig-Wellsow, Vorsitzende der Fraktion DIE LINKE.
Sergej Lochthofen (von 1990 bis 2009 TA-Chefredakteur) hatte in einem Vortrag im Dezember 2012 in Jena statt von einer Krise der Zeitungen von einer „Krise der Verlage“ - also der Medienunternehmen - gesprochen und „Fehlentscheidungen aus Gier“ vorhergesagt.
Donnerstag, März 10, 2016
Irrelevant
Statt des beim Thema V-Leute sonst gewohnten – schier unvermeidlichen – Wolfgang Fiedler warf sich diesmal der Pressesprecher der CDU-Fraktion, Dr. Karl-Eckhard Hahn, in die Bresche. Den „Sound zum Thema ,Arroganz der Macht‘“ wollte er bei Steffen Dittes vernommen haben. Und man erinnert sich an die vielen Volksbefragungen zum V-Leute-Einsatz, als die CDU, die Partei der direkten Demokratie, noch in Thüringen regierte...
Da hatte Kramer längst betont, er meine V-Leute im Rahmen des Koalitionsvertrages. Der CDU-Vorstoß wundert dennoch nicht, hat die den Verfassungsschutz in Thüringen doch über Jahre für ihre politischen Zwecke missbraucht. „V-Leute-Debatte. Koalitionskrach bei #r2g. Rückendeckung für @Stjkramer durch @MikeMohring“, twitterte Hahn später noch. Doch da hat die CDU wohl nur schlecht geträumt. Es gibt keinen Koalitionskrach. Es gibt nicht mehr V-Leute. Und die Ansicht des Oppositionspolitikers Mike Mohring ist in dieser Frage schlicht irrelevant.
Donnerstag, Februar 25, 2016
Lange Schatten
Der Treppenwitz bei der Sache: Derjenige, der weinerlich auf sein Recht eines „Andersdenkenden“ pocht (das ihm niemand beschneidet – wie könnte ich das auch), mir vorwirft, „nur die Sichtweise Ihrer Partei zu rezitieren“ (was ich nicht getan habe), jammert, dass ich mich den „inhaltlichen Aspekten“ seines Beitrags überhaupt nicht widme (was streng genommen dem vorangegangenen Vorwurf widerspricht) – derjenige ist (solche Zufälle gibt es) ein Kreisgeschäftsführer der CDU. Es muss ihm selbst peinlich gewesen sein, dass ich das so schnell herausgefunden und in die Debatte eingebracht hatte, dass er betonte, sein Post würde ja nur die eigene „Meinung widerspiegeln“. Na klar doch!
Die CDU hatte 24 Jahre Zeit, leistungsfähige kommunale Strukturen in Thüringen zu schaffen. Gelungen ist es ihr nicht. Der Kreisvorsitzende des jammernden Geschäftsführers ist ausgerechnet Jörg Geibert, der als Innen- und Kommunalminister genau daran grandios scheiterte. Das ist schlimm genug. Dann im Nachklapp nicht noch „kluge“ Ratschläge aus der CDU, inklusive parteilichem „Auf die Tränendrüse drücken“! Der „Diskurs“ ist der CDU in Thüringen übrigens genau zu dem Zeitpunkt eingefallen, als sie Opposition wurde. Als Regierungspartei war sie komplett autistisch.
Am selben Tag melden die Medien übrigens neue Details zum Skandal um das Aktenlager Immelborn: die Polizei sei vom Innenministerium (damaliger Chef: Geibert) an der Amtshilfe für den Datenschutzbeauftragten gehindert worden. Das sind sie wieder, die langen Schatten der CDU-Herrschaft.
Auch erschienen in meiner Kolumne "Nebenbei notiert" im Linken Parlamentsreport Nr. 4/2016.
Montag, Februar 01, 2016
CDU opponiert gegen sich selbst
Hinsichtlich der Flüchtlingspolitik der CDU-Bundeskanzlerin passiert das ja im Tagestakt. Hysterie ist nötig, um überhaupt noch wahrgenommen zu werden. Manfred Grund, Vorsitzender der Thüringer CDU-Landesgruppe im Bundestag und Parlamentarischer Geschäftsführer der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, behauptet etwa, Merkels Politik untergrabe „die demokratische Legitimation“ des Staates.
Der bildungspolitische Sprecher der CDU-Landtagsfraktion, Christian Tischner, lamentierte jüngst, die rot-rot-grüne Landesregierung fahre das Schulsystem „auf Verschleiß“. Das ist dreist, denn als Regierungspartei von 1990 bis 2014 hat die CDU das Bildungssystem kaputt gekürzt. Nicht zuletzt aktuelle Einlassungen des CDU-Innenpolitikers Wolfgang Fiedler zeigen: die Union muss aufpassen, dass sie nicht zum billigen Juniorpartner von AfD-Propaganda wird.
Auch erschienen in meiner Kolumne "Nebenbei notiert" im Linken Parlamentsreport Nr. 2/2016.
Dienstag, Januar 12, 2016
Immer mehr „Datenkraken“
Auch in der Politik? Als Vorbild gelten gemeinhin die digitalen Wahlkampfinstrumente von Barak Obama. Gerade die haben in den USA indes zu einem Eklat bei den Demokraten geführt, wie das Portal „politik-digital“ anmerkt. In den USA müssen sich Bürger zur Teilnahme an den Vorwahlen registrieren. Die Vorwahlkampagnen von Bernie Sanders und Hillary Clinton nutzen die Datenbank der Demokratischen Partei. Ein Fehler habe es Mitarbeitern von Sanders ermöglicht, „einen kurzen Einblick in das Datenmaterial der Clinton-Kampagne“ zu nehmen. Laut „Heise“ sei sogar eine Datenbank mit Informationen von 191 Millionen US-Wählern zeitweise öffentlich zugänglich“ gewesen.
In Deutschland haben CDU und SPD inzwischen die Erhebung von E-Mail-Adressen zum zentralen Bestandteil ihrer Websites gemacht, betont „politik-digital“, die SPD setzt auf eine datenbasierte Kampagnen. Bleibt zu hoffen, dass der Datenschutz Schritt hält.
Erscheint auch in meiner Kolumne "Nebenbei notiert" im Linken Parlamentsreport Nr. 1/2016.
Mittwoch, Dezember 16, 2015
Höckes Rassismus
Beides zu Recht, wie eine kurze Analyse zeigt. Der in Tunis geborene französischer Soziologe Albert Memmi definiert Rassismus weithin anerkannt als „die verallgemeinerte und verabsolutierte Wertung tatsächlicher oder fiktiver Unterschiede zum Nutzen des Anklägers und zum Schaden seines Opfers, mit der seine Privilegien oder seine Aggressionen gerechtfertigt werden sollen“. Die biologische Unterscheidung verschiedener „Menschenrassen“ stammt aus der anthropologischen Forschung des 18./19. Jahrhunderts, wie der Wissenschaftshistoriker Uwe Hoßfeld (Universität Jena) erläutert: Rassismus sei hier wissenschaftlich begründet werden, um beispielsweise Hierarchisierungen rechtfertigen zu können.
In Hitlers „Mein Kampf“ und später in der Ideologie der NSDAP spielten – Ergebnis einer eklektischen Verarbeitung von Sozialdarwinismus, biologischem Rassismus, Antisemitismus und okkultistischen Phantastereien – Thesen von höheren und niederen Rassen, die miteinander im Kampf liegen, sowie Warnungen vor „Rassenmischung“ eine wichtige Rolle. Sie kulminierten in Holocaust und rassenideologischem Vernichtungskrieg. Nach dem Ende des Faschismus waren biologische Rassentheorien verständlicherweise diskreditiert, es fand indes, wie der Politologe Christoph Butterwegge schreibt, eine Metamorphose vom biologischen zum Kulturrassismus („Ethnopluralismus“) statt. Höcke geht in seinen Vortrag jedoch geradezu idealtypisch zum biologischen Rassismus, wie er auch für Hitler und die NSDAP kennzeichnend war, zurück.
Auch erschienen im Linken Parlamentsreport Nr. 25-26/2015
Montag, November 30, 2015
Brandstifter
Der Monitor, im Jahr 2000 nach dem Brandanschlag auf die Erfurter Synagoge von der damaligen CDU-Alleinregierung initiiert und seitdem von unabhängigen Wissenschaftlern der Friedrich-Schiller-Universität Jena erarbeitet, sei ein „linksideologisches Machwerk“, für das er, so Höcke wörtlich, „einen Holzofen“ habe. Über seinen Anknüpfungspunkt muss man nicht rätseln.
Ich gebe zu, dass ich parteiisch bin. Bei Professor Heinrich Best, dem von Höcke und Brandner im Plenum in unerträglicher Weise geschmähten wissenschaftlichen Koordinator des Thüringen-Monitors (seit 2012), habe ich studiert. Er lehrt seit 1987 Grundlagen und Methoden der empirischen Sozialforschung, hat ausweislich der Universitätshomepage 320 universitäre Lehrveranstaltungen an deutschen und ausländischen Hochschulen abgehalten.
Man könnte sagen, Höcke und Brandner machen sich mit ihren Auftritten nur selbst lächerlich. Das wird dem Geschehen aber nicht gerecht. Die Ausfälle der beiden gegen den Monitor hatten mit parlamentarischer Debatte nichts mehr zu tun, es handelte sich wohl eher um die sprachlichen Amokläufe zweier Hassprediger. Die AfD attackiert inzwischen Presse- und Wissenschaftsfreiheit. Höckes Frage, was am Schwenken der schwarz-rot-goldenen Fahne denn falsch sei, lässt sich deshalb leicht beantworten: dass das 1848er Freiheitssymbol von einem Antidemokraten vor einem Millionenpublikum besudelt wurde.
Erscheint auch in meiner Kolumne "Nebenbei notiert" im Linken Parlamentsreport.
Donnerstag, November 05, 2015
Konsequenzen
In Blankenhain habe ich es nicht nur mit dem „CDU-Kohle-Kommunisten“ (Parlamentsreport 14) zu tun. Auch ein Regelschuldirektor, der sich wegen der Lehrerzuteilung von der Landesregierung schlecht behandelt fühlt, arbeitet sich an mir ab. Sein Rezept: um sich schlagen. Ein Offener Brief, ein Auftritt im öffentlichen Teil der Stadtratssitzung, ein Beitrag im Amtsblatt der Stadt, ein Schreiben an Bürgermeister und Stadtrat sowie Mails an Elternvertreter; alles mit Statements voller Larmoyanz, Unterstellungen und Aggressivität. Noch im Juli hatte er mich gebeten, ihn mit einem Hinweis an das Ministerium zu unterstützen – jetzt erhebt er den Vorwurf, sein Offener (!) Brief sei dort aufgetaucht… Der Furor hat konkrete Auswirkungen auf mein Umfeld: meine Vereinsportgruppe darf das Atrium der Regelschule nicht mehr nutzen.
Im Amtsblatt des Landkreises Weimarer Land lässt der für den Inhalt verantwortliche Landrat Hans-Helmut Münchberg ein Schreiben von mir im Volltext abdrucken, ohne mich um Erlaubnis zu fragen. Was interessiert jemanden, der schon mit einem „Angriff auf unsere Verfassung, unser Menschenbild und unsere Demokratie“ (so die Superintendenten der evangelischen Kirchenkreise Apolda-Buttstädt und Weimar über Münchberg) aufgefallen ist, das Urheber- und Persönlichkeitsrecht! Hinzugefügt sind redaktionelle Ergänzungen, die in jedem Satz – auch das ist eine Leistung! – eine unwahre Behauptung enthalten. Tröstlich ist da ein Satz von Paul Newman: „Hast du keine Feinde, dann hast du keinen Charakter“.
Auch erschienen in meiner Kolumne "Nebenbei notiert" im Linken Parlamentsreport Nr. 22/2015.
Montag, Oktober 26, 2015
Aberwitzige Forderung
„V-Leute“ ist die euphemistische Bezeichnung für Geheimdienstspitzel. Sie haben in Thüringen Unheil angerichtet. Der Holocaustleugner Thomas Dienel war Landesvorsitzender der NPD, Veranstalter von Neonazi-„Wehrübungen“ – und Spitzel (Salär ca. 29.000 DM). Seine Hetzpostille, mit der er u.a. antifaschistische Gewerkschafter denunzierte, wurde nach seinen Angaben vom „Verfassungsschutz“ bezahlt. Tino Brandt war stellvertretender Landesvorsitzender der NPD, Organisator des militanten „Thüringer Heimatschutzes“, der Keimzelle der NSU-Terrorgruppe – und staatlich alimentierter Spitzel (über 200.000 DM). In der Einstellungsverfügung zum NPD-Verbotsverfahren stellt das Bundesverfassungsgericht auf ein „nicht behebbares Verfahrenshindernis“ ab, auf "V-Leute staatlicher Behörden“, namentlich auch Brandt. Kai-Uwe Trinkaus war NPD-Kreisvorsitzender, versuchte z.B., einen Kumpan bei Jusos und Linksfraktion im Landtag einzuschleusen – und war Spitzel (Lohn ca. 15.000 Euro).
Fiedler weiß das – einen Geheimdienstfanatiker ficht das aber nicht an. Er ist Teil des Problems, nicht der Lösung. Thüringen hat die „V-Leute“ aus gutem Grund abgeschaltet. Das war eine notwendige Konsequenz aus dem bei der Aufarbeitung der NSU-Morde (und weiterer Geheimdienstskandale) deutlich gewordenen Behördenversagen. Ihre Rückkehr zu fordern, ist aberwitzig.
Auch erschienen in meiner Kolumne "Nebenbei notiert" im Linken Parlamentsreport Nr. 21/2015.
Montag, Oktober 12, 2015
Namensangelegenheiten
Das Gymnasium, das meine Kinder besuchen, ist nach einer Nobelpreisträgerin benannt: Marie Curie. Sie gehört sogar zu den wenigen Wissenschaftlern, die zwei Nobelpreise erhalten haben (1903 den für Physik, gemeinsam mit ihrem Mann Pierre, 1911 dann den für Chemie). Als Namensgeberin für eine Schule ist sie ausdrücklich aller Ehren wert.
Das Gymnasium, das ihren Namen 2003 erhielt, bekennt sich auf seiner Homepage dazu, eine Schule mit Leistungsanspruch“ zu sein. Das kann ich bestätigen, meine Kinder haben ordentlich zu tun. Das finde ich in Ordnung, später wird es ihnen helfen.
Auf der Homepage des Gymnasiums habe ich noch etwas gefunden: „Wahrscheinlich war unsere berühmteste Schülerin die derzeitige Ministerpräsidentin des Freistaates Thüringen, Christine Lieberknecht.“ Der Einschätzung will ich an sich gar nicht widersprechen, aber Christine Lieberknecht ist nun schon seit zehn Monaten nicht mehr die „derzeitige Ministerpräsidentin“ (da ich meinen Artikel am 5.10. schreibe, sogar seit genau zehn Monaten). Derjenige, der die Homepage pflegt, muss also noch daran arbeiten, um dem „Leistungsanspruch“ gerecht zu werden. Dass ich da etwas pingelig bin, ist übrigens kein Anflug von Neid (gut, vielleicht ein kleines bisschen), denn auch ich habe diese Schule besucht und hier mein Abitur abgelegt. Zu dieser Zeit hieß sie allerdings noch (ebenso wie bei Christine Lieberknecht) EOS Geschwister Scholl. Der Name von christlichen Antifaschisten, die ihren Widerstand gegen Hitler mit dem Leben bezahlten, war nach dem Ende der DDR für eine Schule leider nicht mehr opportun.
Erscheint auch in meiner Kolumne "Nebenbei notiert" im Linken Parlamentsreport.
Donnerstag, Oktober 01, 2015
Das Land hat sich verändert
Die Koalition bleibt, das zeigen aktuelle Umfragen, stabil. Ministerpräsident Bodo Ramelow verfügt über eine hohe (und ansteigende) Popularität, 58 % der Wähler sind zufrieden mit seiner Arbeit (auch 51 % der CDU-Anhänger). Die Koalition agiert auf Augenhöhe, inhaltliche Differenzen – die bei drei Partnern nicht ausbleiben – werden konstruktiv debattiert, im Vordergrund steht die gemeinsame Suche nach Lösungen.
Die CDU tut sich in der Opposition schwer. Thematische Schwerpunkte folgen populistischem Kalkül. Wenig glaubwürdig sind Versuche, sich bei Themen, die sie über Jahre ausgesessen hat, an die Spitze der Bewegung zu setzen. Durch Partei und Fraktion geht ein Riss, der nur als brüchiger Burgfrieden gekittet ist.
Die AfD hat alle Befürchtungen bestätigt. Sie pendelt zwischen Chaos – ein Abgeordneter wurde inzwischen ausgeschlossen, zwei sind ausgetreten, bei drei Abgeordneten hat das verantwortliche Landtagsgremium die parlamentarische Immunität aufgehoben, um staatsanwaltliche Ermittlungen (in zwei Fällen wegen Betrugsvorwürfen) zu ermöglichen – und Demagogie, oszilliert zwischen ideologischer Verbohrtheit und Hass. Selbst die CDU, in der man Ende 2014 noch mit einem Bündnis liebäugelte, hat das wohl erkannt: in der Plenarsitzung vom 9. bis 11. September erhielt die AfD keine einzige Stimme aus anderen Fraktionen für ihre Anträge.
Auch erschienen in meiner Kolumne "Nebenbei notiert" im Linken Parlamentsreport Nr. 19/2015.
Donnerstag, August 27, 2015
Der Abschied des „Sonntagsredners“
Jetzt, fast sechs Jahre später, firmiert die einstige WAZ-Gruppe als Funke-Mediengruppe (in Thüringen immer noch Monopolist – aber mit drastisch gesunkener Auflage); von ihr wurde im August offiziell mitgeteilt, Raue habe sich „große Verdienste“ um die TA erworben und zudem „enorm viele Urlaubstage angesammelt“. Die bizarre Verlautbarung garnierte diesmal den Abgesang: Raue verlasse seinen bis Ende Oktober laufenden Vertrag auf eigenen Wunsch vorzeitig.
Andere hatten ohnehin schon früher ein alternatives Bild vermittelt. Raue sei demnach als „der Sonntagsredner“ bekannt, hieß es, oder – noch delikater – als „Doppel-D“ berüchtigt: das stehe für „Dampfplauderer und Despot“. Unter dem Titel „Ein Mann sieht rot“ hatte auch ich 2011 einen längeren kritischen Beitrag über Raue veröffentlicht. Das führte zu allerlei Aufgeregtheiten in der TA-Chefetage – und zu einer Reihe von sehr aufschlussreichen Mails von Kollegen, die bei dem Blatt arbeiteten…
Mediales Gossen-„Niveau“ blieb das Metier Raues bis zum Schluss. Über „Banausen in der Regierung“ keifte er in einem Kommentar zur Kulturpolitik noch am 21. August (laut MDR-Bericht sein letzter Arbeitstag). Hinsichtlich des Chefredakteurs kann es wohl nur besser werden bei der TA. Ob auch generell, ist indes fraglich. Die Funke-Gruppe experimentiert derzeit nämlich mit der Produktion der überregionalen Inhalte für ihre Zeitungen in einer Zentralredaktion in Berlin.
Auch erschienen in meiner Kolumne "Nebenbei notiert" im Linken Parlamentsreport Nr. 17/2015.